NABU: Kohlekraftwerke verschmutzen Luft und Gewässer

NABU
 

NABU: Kohlekraftwerke verschmutzen Luft und Gewässer

Tschimpke: Giftige Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken sorgen für schlechten Zustand der Seen und Flüsse in Deutschland
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NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 91/15 | 22. JULI 2015

Berlin – Emissionen aus Kohlekraftwerken gefährden nicht nur die Klimaschutzziele, sondern belasten auch deutsche Flüsse und Seen erheblich. „Allein die deutschen Braunkohlekraftwerke blasen jedes Jahr geschätzte dreieinhalb Tonnen des Nervengifts Quecksilber in die Luft. Ein erheblicher Teil davon landet mit dem Regen auch in unseren Gewässern“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

In allen deutschen Flüssen wird derzeit die festgelegte Höchstkonzentration für Quecksilber überschritten – und damit die Umweltqualitätsnorm (UQN) verfehlt. Auch die Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind durch die giftigen Emissionen aus Kohlekraftwerken in Gefahr. Der NABU fordert daher deutlich strengere Grenzwerte für Quecksilber-Emissionen in Europa.

Alarmierend ist auch, dass Quecksilber über die Nahrungskette vom Menschen aufgenommen werden kann. Fische aus Rhein, Elbe und Donau sind nach Angaben der Bundesregierung seit mehr als 15 Jahren schwer belastet. „Besonders schädlich sind organische Verbindungen des Quecksilbers, wie Methylquecksilber, das beispielsweise im Organismus von Fischen gebildet wird. Es kann zu schweren Schädigungen des Nervengewebes führen“, so Tschimpke. Vor allem bei Raubfischen wird die Belastung als besonders hoch eingeschätzt. Das Bundesumweltministerium hatte erst kürzlich in einer offiziellen Empfehlung Schwangere und Stillende vor dem Verzehr von Aal und Hecht gewarnt.

„Deutschland ist aufgrund seines hohen Anteils an Kohlekraftwerken im Strom-Mix trauriger Spitzenreiter in Sachen Quecksilber-Emissionen in Europa. Die Braunkohle ist dabei die größte Dreckschleuder“, so Tschimpke. Bei der Verhinderung von Grenzwerten habe die Kohle-Lobby in der Vergangenheit ganze Arbeit geleistet. So sollen europäische Grenzwerte erst ab 2020 gelten. Dann sollen Braunkohlekraftwerke maximal sieben Mikrogramm Quecksilber je Kubikmeter Luft ausstoßen dürfen und Steinkohlekraftwerke vier Mikrogramm je Kubikmeter.

„Bis die Quecksilber-Grenzwerte in Kraft treten, gibt es quasi einen Freifahrtschein für die Kohleindustrie. Das ist besonders frustrierend, da es längst etablierte und kostengünstige technische Verfahren gibt, um den Quecksilberausstoß viel deutlicher als von der EU geplant zu reduzieren. Abgesehen davon sind die bald geltenden Grenzwerte ohnehin viel zu lasch“, so der NABU-Präsident.

Mittelfristig sei aber auch entscheidend, ganz auf fossile Energieträger zu verzichten. „Wenn wir die naturverträgliche Energiewende durch mehr Effizienz und erneuerbare Energien voranbringen, kommen wir weg von der Kohle und können Mensch und Natur entlasten“, so NABU-Energieexpertin Tina Mieritz.

Weitere Informationen zu Quecksilber aus Kohlekraftwerken des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Zusammenarbeit mit der TU Berlin unter www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.499651.de/2015_march_hg_oei.pdf

 
Für Rückfragen:
Tina Mieritz, NABU-Energieexpertin, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1611,
Mobil +49 (0)173.35 22 872, E-Mail: tina.mieritz@NABU.de

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Wir sind viele :-)

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Lüge der TTIP-CETA-Lobbyisten: Es würden keine Standards gesenkt

Berliner Wassertisch
22.07.2015
Wenns um CETA, TTIP und TiSA geht, lügen die Lobbyisten wie gedruckt. Immer wieder wird behauptet, dass die Investitions- und Dienstleistungsabkommen NICHT die Standards senken würden. Unabhängig davon, dass es ein Ziel der Abkommen ist, Standards anzugleichen (= zu senken), ist die Verwässerung der Standards bereits vor der Ratifizierung Realität. Nur ein Beispiel vom 29. Mai 2015 in der ZEIT:

Stop TTIP Stop CETAFreihandel. TTIP ist schon Realität.
Die EU-Unterhändler versichern: TTIP und Ceta werden keine europäische Standards verwässern. Dabei wurden Umwelt- und Nahrungssicherheitsregeln längst geschwächt

 

Darum: StopTTIP, StopCETA, StopTiSA sind alternativlos.

 

Griechenland wird zu Privatisierungen gezwungen

TAZ
19.07.2015

Privatisierungen in Griechenland. Syrizas Kehrtwende

Die griechische Regierung war bis vor Kurzem gegen Privatisierungen. Jetzt verspricht sie eine ganze Welle davon – aber lohnt sich das?

Zum Artikel

Kommentar Berliner Wassertisch: Privatisierungen lohnen sich: für Konzerne. Für die BürgerInnen – das haben die Berliner zu spüren bekommen – wird es teuer. Zur Gefährdung der Demokratie durch die Privatisierung der Daseinsvorsorge bleibt der Beitrag von dem Bundesverfassungsrichter a.D. Professor Dr. Siegfried Broß aktuell. Was für Deutschland gilt, gilt auch für Griechenland.

Siegfried Broß: “Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann”. In: Schriftenreihe zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (SZR). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Februar 2013. (pdf)
SKD Heft 2

 

 

 

 

 

 

 

Passend dazu:

Von: Deutsche Bank Research, Germany [mailto:mailsystem.dbresearch@db.com]
Gesendet: Freitag, 17. Juli 2015 09:44
Betreff: Deutsche Bank Research – Privatisierung in der Eurozone: Günstige Bedingungen nutzen

 

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

wir haben in der Reihe Research Briefing (Dt.) den folgenden Beitrag veröffentlicht, den Sie auf unserer Website unter der Rubrik ‚Neueste Ausgaben‘ finden:

Privatisierung in der Eurozone: Günstige Bedingungen nutzen

Das Thema Privatisierung hat durch die jüngst beim Gipfel der Eurogruppe getroffenen Vereinbarungen mit Griechenland viel Aufmerksamkeit erhalten. Das Land soll sich entschlossen von Staatsbetrieben trennen und einen Privatisierungsfonds einrichten. Dabei geht es zunächst v.a. darum, die Glaubwürdigkeit des griechischen Reformkurses zu untermauern. Aber auch mit Blick auf andere Länder verdient das Thema Beachtung. Die Übertragung staatlicher Betriebe in private Hände kann nicht nur die Staatskassen entlasten, sondern auch darüber hinaus nachhaltige Wachstumsimpulse setzen. In mehreren Länden bestehen noch nennenswerte Privatisierungspotenziale. Die Zeit, diese zu nutzen, ist günstig. […]

Aktuelle Artikel:

Süddeutsche Zeitung: Rüstungsexporte nach Griechenland. Bestechendes Geschäft. 20.07.2015.
Wirtschaftsnobelpreisträger Krugman: „Habe die Kompetenz der griechischen Regierung überschätzt“. In:Spiegelonline, 20.07.2015.
„Er argumentierte – wie einige andere US-Top-Ökonomen -, dass eine radikale Sparpolitik eine rezessionsgeplagte Volkswirtschaft nicht gesunden, sondern noch tiefer in die Krise rutschen lasse.“

Aktuelle Kommentare:

Konstantin Wecker: Warum nicht gleich ganz Athen? 19.07.2015.

 

 

Märchenstunde – Oder was ist zu erwarten, wenn ein RWE-Angestellter „objektiv“ über Fracking berichten soll?

Berliner Wassertisch
19. Juli 2015

Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe hat die Sommerkirche in der Gemeinde Welt (Husum) für den 20. Juli  als Referenten für einen Fracking-Vortrag den Forschungsleiter beim Öl- und Gasunternehmen RWE-Dea, Professor Christian Bücker, eingeladen. Er soll über die Frage „Fracking – Fluch oder Segen?“ informieren. In einem offenen Brief kritisiert die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager die Wahl des Referenten harsch. Der Veranstalter Henning Röhl weist die Kritik mit der Aussage zurück, dass Bücker ein alter Bekannter in dieser Veranstaltungsreihe sei und außerdem ein ausgewiesener Fachmann. Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager an: Selbstverständlich ist der Mitarbeiter eines Konzerns, der sich von Fracking ein Riesengeschäft verspricht, befangen. Es wird viel von >Segen< und wenig von >Fluch< die Rede sein – der Rest ist Glauben.“

Bildschirmfoto 2015-07-19 um 18.09.30Materialien:

Offener Brief der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (pdf), 29. Juni 2015.
Sommerkirche in Welt. Die weite Welt und Religion. In: Husumer Nachrichten, 6. Juli 2015

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: (Druckvorlage) Flyer „F r a c k i n g –
Weder Fluch noch Segen“ (pdf)
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: Facebook-Eintrag vom 18. Juli 2015.

Zu RWE, dem alten „Partner“ der Berliner Wasserbetriebe:

Klimaretter: RWE: Spitzenreiter im Lobbyismus. 11.09.2014.
Friends of the Earth Europe: Worst EU Lobbying Award. Bekanntgabe der Gewinner: RWE, Goldman Sachs and ISDA. 2010.
Lobbypedia: RWE.
Thomas Leif: Lobbyismus. Rohstoff „Information“. Die CDU-Politiker Arentz und Meyer sind über RWE-Geldtransfers gestürzt. Der Energiekonzern zeigt, wie politisches Lobbying funktionieren kann. In: ZEIT. 12.01.2005.
Diverses Pressemitteilungen vom Berliner Wassertisch hier.

 

Logo_gegen_gasbohrenDie Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (Website) ist Mitglied im Bündnis Gegen-Gasbohren

 

Mit Dank an die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt für die Materialien!

 

 

Gekaufte Wissenschaft: Keine Transparenz an Hochschulen. Die Forschung bleibt anonym

TAZ
17.07.2015

Transparenz an Hochschulen. Die Forschung bleibt anonym
Ralf Pauli

Die Verwaltung der Bundesländer wird immer transparenter. Nicht aber die der Universitäten – zum Schutz mächtiger Sponsoren.

Mit einem Statement von:

Netzwerk Recherche

 

 

 

 
Zum Artikel
 

Der Präsident der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Georg Krausch will Forschung und Lehre vor einer öffentlichen Kontrolle schützen, und auch die Uni Köln hält einen Kooperationsvertrag mit Pharmakonzern Bayer unter Verschluss. Gekaufte Wissenschaft. Hier handelt es sich auch um eine Form der Privatisierung.

 

 

Fehlende Transparenz bei TTIP: Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten

ZEITONLINE
18.07.2015

Freihandelsabkommen. Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten

Die US-Botschaft in Berlin müsse Bundestagsabgeordneten die Einsicht in TTIP-Verhandlungsprotokolle ermöglichen, verlangt der Parlamentspräsident.

Zum Artikel

Transparent oder intransparent. TTIP und CETA müssen gestoppt werden.

Stop TTIP Stop CETA

Bundestagsabgeordneten Marco Bülow (SPD), Ulla Jelpke (DIE LINKE) und Markus Kurth (Grüne) fordern ‪“TTIP stoppen

Die drei Bundestagsabgeordneten Marco Bülow (SPD), Ulla Jelpke (DIE LINKE) und Markus Kurth (Grüne) fordern ‪“TTIP stoppen“.

Seit Monaten erleben wir eine kritische Diskussion über das Freihandelsabkommen TTIP. Es wird immer deutlicher, dass TTIP auch massive Auswirkungen auf die Länder und Städte haben wird. Bei einer solch wichtigen Debatte ist es deshalb unumgänglich, parteiübergreifend Kritik zu üben.


Deshalb fordern wir Dortmunder Bundestagsabgeordneten die Bundesregierung und die Europäische UNION auf, die Verhandlungen mit den USA über die Transatlantische Handels und Investitionspartnerschaft (TTIP) zu stoppen.

TTIP steht für den Abbau von Sozial-, Umwelt,- Verbraucher,- und Kulturstandards, für Intransparenz und die Aushöhlung der Demokratie. Es gibt gute Gründe, TTIP abzulehnen.

· Völlige Intransparenz: Die Verhandlungen über die verschiedenen Vertragsbedingungen sind völlig intransparent und laufen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

· Abbau von Standards: TTIP bedeutet den Abbau von EU-Standards in vielen Bereichen. Zu befürchten sind Eingriffe in die Arbeitnehmerrechte, Absenkungen von Sozialstandards, Senkungen des Verbraucher- und Umweltschutzes, Verhinderung der Regulierung der Finanzmärkte, Deregulierung von Kulturgütern und die Gefahr von Privatisierungswellen in den Kommunen.

· Regulatorische Zusammenarbeit: TTIP ist ein Freifahrtschein für Lobbyisten. Neue Gesetze werden Konzernvertretern vorgelegt, und das bevor die Abgeordneten sie überhaupt zu Gesicht bekommen.

· Schiedsgerichte: TTIP soll ausländischen Unternehmen das Recht einräumen, Staaten vor Sonderschiedsgerichten verklagen zu können. So können Unternehmen bereits dann Klage erheben, wenn eine Umweltschutzauflage oder andere staatliche Maßnahmen die Investitionsgewinne eines Unternehmens beeinträchtigen. Diese Schiedsgerichte stehen außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit und führen die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ohne Möglichkeiten der Berufung oder Revision.

· Paradies für Wirtschaftslobbyisten: In der Vorbereitungsphase der Verhandlungen fanden zum Beispiel zwischen Januar 2012 und April 2013 von 560 Treffen der EU-Kommission insgesamt 92% mit Unternehmenslobbyisten statt, dagegen nur 4% mit Gewerkschaften, Verbraucherschützern und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Bei TTIP geht es um die schleichende Entmachtung der demokratisch gewählten Parlamente und die Aufweichung des Rechtssystems durch eine parallele Struktur privater Schiedsgerichte. Das Sonderklagerecht ist absurd. Die versprochenen positiven ökonomischen Effekte sind höchst zweifelhaft. Das TTIP-Abkommen ist ein weiterer Versuch, alle Bereiche des öffentlichen Lebens aus rein ökonomischer Sicht zu betrachten. Die Demokratie wird ausgehöhlt, das Abkommen wird in einer nicht hinzunehmenden geheimen, nicht legitimierten Art und Weise ausgehandelt.

Hiergegen wehren wir uns!

Wir benötigen eine ökologisch und sozial nachhaltige Handelspolitik mit einem politischen Ordnungsrahmen. Dieser ist notwendig, um Unternehmen einerseits an bestehende Umwelt- und Sozialstandards zu binden, und andererseits neue Regelungen für Ressourcenschonung, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte zu erlassen. Darüber hinaus müssen alle Verfahren einer transparenten und demokratischen Kontrolle unterliegen.

Dafür setzen wir uns ein.

Link

Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag


 
Petition an den Bundestag – jetzt online zeichnen!
Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

 

Im Unternehmen T-Mobile US werden internationale Arbeitsstandards unterlaufen und gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte häufig drangsaliert. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) ist Haupteigentümerin des Unternehmens T-Mobile US, das wiederholt gegen das Arbeitnehmerrecht auf Vereinigungsfreiheit verstößt und GewerkschafterInnen diskriminiert. Wer das Anliegen unterstützen möchte, dass die Telekom die Rechte ihrer Beschäftigten weltweit respektiert, kann sich der Petition an den Deutschen Bundestag anschließen.
petition telekom
 

 

Per Direktlink zum Bundestagsforum: http://bit.ly/1M9OZ8X

 

Anstatt die Kultur der Mitbestimmung als Exportschlager zu begreifen, lässt die Telekom es zu, dass das Management des US-Betriebs sogar die vergleichsweise schwache Arbeitsgesetzgebung der USA noch unterläuft und die Betriebsführung durch eine Kultur der Einschüchterung und Angst geprägt ist.

 

Behinderung von Gewerkschaftern stoppen – Einfluss nehmen
Die Deutsche Telekom verweist immer mit Stolz auf die internen Regelwerke wie den Code of Conduct und die Guiding Principles (Leitlinien), gegen die allerdings im Ausland ständig mit Wissen und Duldung der Konzernspitze verstoßen wird. Das muss sich ändern. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen wie die Telekom, die zu 31 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, im Ausland vergisst, dass Beschäftigten mit Anstand, Fairness und Respekt begegnet werden muss. Mit einer Petition an den Bundestag soll bewirkt werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss als Anteilseigner geltend macht und kontrolliert, dass in den ausländischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der DTAG die international geltenden Arbeitnehmerrechte zur Anwendung kommen und die Diskriminierung von Gewerkschaftern beendet wird.

 

Die Petition für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten – Mitzeichnen!
Die Petition fordert die Bundesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerrechte und internationale Arbeitsstandards (ILO / OECD) bei ausländischen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Deutschen Telekom eingehalten werden. Die Petition trägt den Titel: „Deutsche Telekom AG – Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei Unternehmen im Ausland.“

 

Ab sofort kann die Petition an den Deutschen Bundestag online gezeichnet werden. Hier gelangen Sie per Direktlink zum Petitions-Forum des Bundestags und können die Petition zeichnen. 

 


Jede und jeder, der eine E-Mail-Adresse hat, kann mitmachen. Bitte helfen Sie uns dabei, eine Anhörung im Petitionsausschuss zu erlangen, dafür braucht das Anliegen 50.000 Unterstützer. Jede Stimme zählt!
Auf den Weg gebracht wurde die Petition vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske und dem Leiter des ver.di-Fachbereichs TK/IT Lothar Schröder. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

 

Für eine Stimme im Betrieb!
Seit 2001, dem Jahr, in dem die Deutsche Telekom das amerikanische Mobilfunkunternehmen Voicestream kaufte und in T- Mobile US umbenannte, kämpft die amerikanische Kommunikationsgewerkschaft Communications Workers of America (CWA) für gewerkschaftliche Anerkennung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Dieser Kampf wird seit vielen Jahren auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di maßgeblich unterstützt. Im Rahmen der internationalen Kampagne WE EXPECT BETTER wollen wir erreichen, dass die Beschäftigten fair, anständig und mit Respekt behandelt werden. Die Kampagne wird organisiert und getragen von den Gewerkschaften ver.di und CWA, dem DGB, dem Internationalen Gewerkschaftsbund, dem US-amerikanischen Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO, sowie von der internationalen Dachorganisation der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union.

 

Besten Dank und Gruß
Uwe Wötzel

IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.

Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung

BDEW Pressemitteilung
14.07.2015

BDEW zum Thema Wasserqualität in Deutschland
Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung

Logo BDEWAuch bei Arzneimittel-Rückständen Verursacher- und Vorsorgeprinzip stärken / Wasserwirtschaft lehnt Breitbandkabel-Ausbau in Abwasserkanälen ab

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält auch den neuen Entwurf der Dünge-Verordnung und den Entwurf für ein Dünge-Gesetz für ungeeignet, das Problem der Nitratbelastungen wirksam zu reduzieren. Zugleich kritisiert der Verband die erhebliche Verzögerung bei der Umsetzung der Novelle. „Trotz der intensiven Diskussionen und trotz des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erleben wir eine seit Monaten andauernde politische Blockade“, sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute in Berlin.

zur Pressemitteilung…

 

Neue Studie: Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten könnten TTIP und CETA zu Fall bringen

Mehr Demokratie e.V.
16.07.2015

Neue Studie: Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten könnten TTIP und CETA zu Fall bringen

Juli 16, 2015

Die Ratifizierung von CETA und die Verhandlungen zu TTIP gehen deutlich langsamer voran als ursprünglich geplant. Wie die heftigen Auseinandersetzungen im EU-Parlament um die TTIP-Resolution gezeigt haben, ist der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen die Abkommen immer erfolgreicher. Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ hat eine Studie beim Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Köln zur Ratifizierung von CETA und TTIP in den Mitgliedstaaten in Auftrag gegeben. Danach sind gibt es hohe Hürden für die Ratifizierung von TTIP: Denn in 27 von 28 EU-Mitgliedstaaten müssen voraussichtlich die nationalen Parlamente über die Handelsabkommen abstimmen. Zudem wäre in 14 EU-Mitgliedstaaten eine Volksabstimmung zu TTIP möglich.
Von Charlie Rutz und Anne Dänner

Studie von Dr. Anna Eschenbach: „Die Ratifizierungsprozesse in den EU-Mitgliedstaaten – Eine Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der Freihandelsabkommen TTIP und CETA“


Die Studie lässt sich wie folgt zusammenfassen: 

  • TTIP und CETA müssen sehr wahrscheinlich auch in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
  • In allen EU-Mitgliedstaaten bis auf Malta müssten die Parlamente zustimmen und könnten demnach TTIP und CETA zu Fall bringen.
  • In der Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten wären Volksabstimmungen möglich.
  • Ob CETA und TTIP wie geplant ratifiziert werden können, ist viel unsicherer als die Befürworter/innen es darstellen.

1. Ratifizierung von CETA & TTIP in EU-Mitgliedstaaten: Warum ist das interessant?

  • Völkerrechtliche Verträge wie die Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) können auf verschiedene Weise ratifiziert werden: Ein reines EU-Abkommen („EU only“) würde die Mitgliedstaaten nur über den Europäischen Rat beteiligen und lediglich die Zustimmung des Europäischen Parlamentes erfordern. Ein „gemischtes Abkommen“ hingegen müsste zusätzlich (mindestens in Teilen) von den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden.Nötig wird die Beteiligung der einzelnen Mitgliedsländer, wenn ein Abkommen Themen beinhaltet, für die die EU keine eigene Zuständigkeit besitzt. Sie ist dann auf die Mitgliedstaaten angewiesen, damit die Verpflichtungen aus diesen Abkommen eingehalten werden. Im Fall einer solchen “Kompetenzlücke” schließen die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam das Abkommen mit dem Vertragspartner.
  • Es kann davon ausgegangen werden, dass TTIP, wahrscheinlich auch CETA, gemischte Abkommen sind: Laut EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sind CETA und TTIP „ziemlich wahrscheinlich“ gemischte Abkommen. Der EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero ist der Auffassung, dass manche Elemente von TTIP über die EU-Kompetenz hinausgingen und deswegen einer Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten bedürften.Auch die deutsche Regierung geht davon aus, dass es sich um gemischte Abkommen handelt. Für CETA hat Prof. Dr. Franz C. Mayer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie erstellt, die zu dem Ergebnis kommt: CETA muss als gemischtes Abkommen geschlossen werden. Da TTIP noch weit umfangreicher ist, kann man davon ausgehen, dass dies auch für TTIP gilt.
  • Vor diesem Hintergrund hat Dr. Anna Eschbach vom Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln die Ratifizierungsprozesse in den einzelnen Mitgliedstaaten untersucht. (Download der Studie)

2. Ratifizierung durch die Parlamente: Ein- oder Mehrkammernsysteme

  • In allen EU-Mitgliedstaaten bis auf Malta ist ein parlamentarisches Zustimmungsverfahren nötig – die jeweiligen Landesverfassungen definieren die Voraussetzungen für das parlamentarische Zustimmungsverfahren und legen fest, welche Kammern des jeweiligen Parlaments an der Entscheidung beteiligt sind.
  • In folgenden Staaten gibt es ein Einkammersystem: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Portugal, Schweden, Slowakei, Ungarn, Zypern.
  • Durch zwei Parlamentskammern müssen CETA und TTIP in Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien, Tschechien. Großbritannien ist das einzige Land, in dem die Verträge mit der Queen sowie dem Ober- und dem Unterhaus drei Kammern passieren müssen.


3. Wo wären Volksabstimmungen zur Ratifizierung möglich?

  • In der Hälfte aller Mitgliedstaaten wären Referenden über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen grundsätzlich möglich: Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn, Großbritannien. Dabei müssen in den einzelnen Ländern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  • In folgenden Ländern können Parlamente, Präsident/innen und/oder Regierungen Referenden auslösen: Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Rumänien, Großbritannien.
  • In folgenden Ländern kann die Bevölkerung selbst ein Referendum anstoßen:

    Kroatien:
    10 Prozent der Wahlberechtigten können vom Parlament ein Referendum verlangen.

    Litauen:
    300.000 Bürger/innen können vom Parlament ein Referendum fordern.

    Slowakei:
    Eine Frage kann u.a. durch Bürgerpetition als „von öffentlichem Interesse“ definiert werden, dann prüft das Verfassungsgericht, ob eine Abstimmung verfassungskonform wäre.

    Ungarn:
    200.000 Wahlberechtigte oder 100.000 Wahlberechtigte und der/die Präsident/in können eine Volksabstimmung vorschlagen

    Niederlande:
    300.000 Bürger/innen können seit Juli 2015 ein unverbindliches Referendum vom Parlament fordern.

4. Was fordert „Stop TTIP“?

  • TTIP und CETA greifen tief in die Regulierungskompetenzen der Politik ein. Als völkerrechtliche Verträge engen sie die Entscheidungsspielräume der Parlamente ein, die Souveränität der Bürgerinnen und Bürger wird eingeschränkt. Das darf nicht geschehen.
  • Wo Referenden zu CETA und TTIP möglich wären, sollten die Parlamente und Regierungen die Abkommen nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg beschließen.
  • Auf EU-Ebene wäre das Mindeste, offizielle Europäische Bürgerinitiativen (EBI) zur Verhandlung völkerrechtlicher Verträge zu ermöglichen. Sowohl eine ablehnend formulierte EBI als auch eine EBI vor Abschluss völkerrechtlicher Verträge sollte zulässig sein. Genau das verweigerte die Europäische Kommission unserer EBI „Stop TTIP“ – deshalb klagen wir derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. (weitere Infos zur Klage gibt es hier…)

– See more here

 

Grüne Wirtschaftsminister für TTIP und CETA?

taz.de
16.07.2015

Freihandelsabkommen TTIP
Grüne Einheitsfront bröckelt
von Jost Maurin

TTIP muss man kritisch sehen? Nicht alle Grünen denken das. Minister aus Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen sich offen für das Abkommen mit den USA.

TTIP Stoppen

  Foto: Uwe Hiksch

BERLIN taz | Die grünen Wirtschaftsminister von Hessen und Rheinland-Pfalz, Tarek Al-Wazir und Eveline Lemke, haben sich für einen Handelsvertrag zwischen der EU und den USA ausgesprochen. „Freihandelsabkommen wie die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und das Umfassende Wirtschafts- und Handels abkommen EU-Kanada (Ceta) sind wichtige Bausteine transatlantischer Partnerschaft“, loben die Ressortchefs von Bund und Ländern in einem Beschluss, dem auch die beiden Grünen zugestimmt haben.

zum Artikel