Privatisierung ist und bleibt teuer

Telepolis
24.06.2015
Bundeswehr-Kleiderkammer in Nöten
Von Christoph Jehle

Verteidigungsministerium muss privatisierte Kleiderkammer zurückkaufen

Mit der Privatisierung der Bekleidungswirtschaft wollte der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping die Kosten für die Beschaffung der Dienstbekleidung der Soldaten reduzieren. Inzwischen ist das Projekt, an welchem neben dem Bundesministerium für Verteidigung zwei private Unternehmen beteiligt sind, krachend gescheitert. Um eine Insolvenz zu vermeiden, kauft man die Unternehmensgruppe mit Tochter- und Enkelgesellschaften für einen Euro zuzüglich der bestehenden Verbindlichkeiten zurück und versucht dann die von der Bundeswehr nicht benötigten Teile der Unternehmensgruppe zu verkaufen oder auf eine andere Weise abzustoßen.

Die Lernkurve der Politik scheint im Bereich von Public-Private-Partnership-Projekten außerordentlich flach zu sein.

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Papst spricht sich für das Menschenrecht Wasser und gegen die Privatisierung der Wasserversorgung aus

The Council of Canadians

 

 

19.06.2015

Pope Francis underscores the human right to water, objects to water privatization in encyclical

Pope Francis underscored the importance of the human right to water and objected to privatization of water services in his highly anticipated Encyclical Letter “Laudato Si’” On Care for our Common Home released yesterday.

In a section entitled “The Issue of Water,” the leader of the Catholic Church wrote:

“Even as the quality of available water is constantly diminishing, in some places there is a growing tendency, despite its scarcity, to privatize this resource, turning it into a commodity subject to the laws of the market. Yet access to safe drinkable water is a basic and  universal human right, since it is essential to human survival and, as such, is a condition for the exercise of other human rights.”

This emphasis on the human right to water in the face of the impending global freshwater crisis is critical. A human rights-based approach calls for a hierarchy of water use that prioritizes resources for domestic consumption, sustainable food production, and  environmental needs. In addition, it requires States to ensure universal enjoyment of public water and sanitation services. The realization of the human right to water and sanitation would be a concrete way for the world to pay what Pope Francis calls “a grave social debt towards the poor who lack access to drinking water, because they are denied the right to a life consistent with their inalienable dignity.”

The NGO Mining Working Group and Blue Planet Project celebrate the Pope’s insistence that water is a human right that should be respected, protected, and fulfilled by States; not commodified or privatized.

The Pope’s statement reflects civil society’s ongoing advocacy around the human right to water and sanitation in the Post-2015 Development Agenda processes. It also echoes our call for the exclusion of water and sanitation services from private sector participation and public-private partnerships (PPPs) in the delivery of the development agenda.

The Pope’s message offers a welcome boost to the work of MWG and the global water justice movement, which includes many faith based groups who will continue to demand that the human right to water and sanitation be named and included in the Post-2015 Development Agenda.

Analysis of these concerns and others pertaining to the Post-2015 Development Agenda are accompanied by suggested changes to the Zero Draft negotiating text in the NGO Mining Working Group’s response to the Zero Draft of the Post-2015 outcome document.

The NGO Mining Working Group (MWG) is a coalition of non-governmental organizations (NGOs) that, in partnership with our members and affected local communities, advocates at and through the United Nations for human and environmental rights as related to extractive industries.

For more information, visit miningwg.com and blueplanetproject.net. Direct email inquiries to miningworkinggroup@gmail.com.

Press release prepared by the NGO Mining Working Group and the Blue Planet Project of the Council of Canadians

NoTTIP, NoCETA, NoTiSA – 23. Juni – Weltweiter Tag des öffentlichen Dienstes

Ver.di

Weltweiter Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni 2015

ttip,tisa,cetaAm 23. Juni 2015 ist der weltweite Tag des öffentlichen Dienstes. In diesem Jahr wird der Fokus auf den Gefahren liegen, die von den internationalen Handels- und Investitionsvereinbarungen ausgehen, die gegenwärtig von der Europäischen Kommission verhandelt werden. Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD, EPSU, FSESP) hat auf seiner kürzlich stattgefundenen 50. Zusammenkunft beschlossen, Aktionen zu unterstützen, die das Ziel haben, öffentliche Bereiche und Versorgungen aus den Freihandelsvereinbarungen auszuschließen. Zudem unterstützt EPSU Organisationen, die weitere wichtige Kernversorgungsleistungen ausschließen wollen.

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Downloads

EGÖD-Rund­schrei­ben zum Welt­tag des öf­fent­li­chen Diens­tes (deutsch) (pdf)

Hän­de weg vom öf­fent­li­chen Dienst (eng­lisch) (pdf)

Mögliche Aktivitäten am 23. Juni (englisch) (pdf)

StopTTIP – StopCETA: Die IG Metall demonstriert für fairen Welthandel

IG MetallAktionstag „TTIP & CETA stoppen!“

Die IG Metall demonstriert für fairen Welthandel

12.06.2015
IG Metall und DGB sind dem Bündnis „TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ beigetreten. Am 10. Oktober 2015 rufen sie mit zur Demonstration in Berlin auf. Denn für gute Arbeit sind gute Arbeitsbedingungttip-demoen und Mitbestimmung unabdingbar.

Die IG Metall ist grundsätzlich für Freihandel, aber er muss fair und sozial sein. Doch TTIP, das transatlantische Freihandelsabkommen, über das die Europäische Union und die USA zur Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln, lässt nichts Gutes erwarten. Die Gefahr, dass das Abkommen schadet, ist viel größer als die Wahrscheinlichkeit, dass es nützen könnte.

Zu befürchten ist, dass durch den Wettbewerbsdruck Handelsschranken abgebaut werden und sich so die jeweils schwächeren, da billigeren, Standards bei Arbeitnehmerrechten, beim Umweltschutz und beim Verbraucherschutz im Handel mit Waren und Dienstleistungen durchsetzen. Deshalb lehnt die IG Metall TTIP in seiner jetzt vorliegenden Form ab.
Die IG Metall bleibt bei ihren Forderungen zu Freihandelsabkommen:

  1. Keine Gefährdung von Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards durch Freihandel
  2. Kein Investitionsschutzabkommen im Rahmen von TTIP
  3. Anerkennung aller acht ILO-Kernarbeitsnormen durch die USA

 

Wird auch nur einer dieser drei Forderungen nicht erfüllt, bleibt die IG Metall bei ihrem Nein. Detlef Wetzel erläutert die Gründe für die Ablehnung in seinem Podcast.

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Schriften zur kommunalen Daseinsvorsorge: Siegfried Broß: Überlegungen zu TTIP und CETA

Berliner Wassertisch
15. Juni 2015

Neues Heft in der vom Berliner Wassertisch herausgegebenen

Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge

Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015.

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Vorwort

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, so beginnt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dann ist die Wasserwirtschaft auch nicht von Freihandelsabkommen erfasst, denken viele zunächst erleichtert. Doch weit gefehlt. Es geht bei den Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA und in dem Abkommen mit Kanada nicht nur um den Abbau von Zöllen und anderen Einfuhrbeschränkungen, sondern auch um den Abbau sogenannter nichttarifärer Regelungen.

Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.

Trotz Beteuerungen der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), dass nicht daran gedacht sei, über die Freihandelsabkommen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu liberalisieren, findet sich aber keine wirkliche Ausnahme für die Daseinsvorsorge und die Wasserwirtschaft aus den Verhandlungen und den vorgesehenen Verträgen. Im Gegenteil, von europäischer Seite wird von den USA verlangt, die Regeln für die öffentliche Beschaffung zu ändern mit einer vollständigen Öffnung. Das geht nur bei gleicher Öffnung in Europa. An eine neue Privatisierungswelle und alle erdenklichen Konstellationen von Privat-Öffentlichen Partnerschaften (PPP) denken da nicht nur Pessimisten.

Sollte der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water mit der Ausnahme der Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie schon bald durch die Hintertür durch die Freihandelsabkommen ausgehebelt werden? Werden damit restlos die Basis und der Zusammenhalt des Lebens der Bürger in den europäischen Staaten kommerzialisiert? Die Auseinandersetzungen über Freihandel, die dahinter liegenden Gesellschaftsvorstellungen, die Bedeutung von Gemeinwohl, Daseinsvorsorge und öffentlichen Aufgaben sind in vollem Gange. Der Beitrag von Professor Broß liefert hervorragende Argumente für diese Auseinandersetzungen und fordert insbesondere dazu auf, sich darüber Gedanken zu machen, was wirklich wertvoll ist.

Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V

 

Der Berliner Wassertisch setzt sich aktiv für die kommunale Daseinsvorsorge ein. Da mit TTIP, CETA und TiSA eine Privatisierung öffentlicher Güter droht und auch eine Re-Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) denkbar ist, ist er seit 2013 Mitglied im Bündnis von TTIP unfairhandelbar und Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative StopTTIP/CETA. Im Berliner Netzwerk gegen TTIP und CETA unterstützt er die Großdemo am 10. Oktober 2015 in Berlin. Ein weiterer Grund für sein Engagement ist Fracking. Fracking stellt eine reale Gefahr u.a. für Grund- und Trinkwasser dar. Darum ist der Berliner Wassertisch dem Bündnis Gegen Gasbohren beigetreten und setzt sich gemeinsam mit den anderen Bündnispartnern für ein generelles Verbot von Fracking ein. Mit den Investitionsschutzabkommen könnten „Fracking“-Konzerne gegen nationale Verbote klagen und ihre Fracking-Projekte gegen den Willen der einzelnen Staaten durchsetzen.

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.

Warnung vor PPP: Privatfinanzierung der Infrastruktur wird teuer

Tagesspiegel
08.06.2015

Zwei Verkehrsminister warnen
Privatfinanzierung der Infrastruktur wird teuer
Von Michael Groschek, Winfried Hermann

Für Sanierung und Erhaltung der Infrastruktur fehlen Milliarden. Die sollen nun private Geldgeber aufbringen. Doch es gibt keinen Grund, der Privatwirtschaft vorbehaltlos zu vertrauen – ein Debattenbeitrag zweier deutscher Verkehrsminister.

Straßenbau

Foto: Rainer Sturm | pixelio.de

Die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten (vor allem in den alten Bundesländern) vernachlässigt worden. Es wurde zu wenig für Erhalt, Sanierung und Modernisierung getan. Dies gilt für alle Verkehrsträger und staatlichen Ebenen. Die Expertenkommission der Verkehrsminister der Länder (Daehre-Kommission) hat die Dimension des Defizits erstmals in eine weithin anerkannte Zahl gegossen: 7,2 Milliarden Euro fehlen pro Jahr für Erhalt und für den Abbau des Sanierungsstaus auf 15 Jahre! Diese Unterfinanzierung hat einen gewaltigen Vermögensverzehr zur Folge.
[…]
Es gibt keinen Grund, der Privatwirtschaft vorbehaltlos zu vertrauen und dem Staat vorurteilsvoll zu misstrauen. Wir halten die Finanzierung von Infrastruktur nach wie vor für eine öffentliche, das heißt staatlich zu lösende Aufgabe. Sie muss aus Steuermitteln und Nutzungsentgelten auskömmlich finanziert werden. Sie kann durch öffentlich aufgelegte Fonds ergänzt werden.
[…]
Eine gute öffentlich finanzierte und für jeden zugängliche Infrastruktur war lange Zeit Grundlage unseres Wohlstandes. Als Daseinsvorsorge für Stadt und Land und nicht nach privatem Renditekalkül hat die öffentliche Finanzierung auch für gleiche und gerechte Lebensverhältnisse in Deutschland gesorgt. Wenn wir nicht jetzt eine nachhaltige Finanzarchitektur schaffen, gefährden wir dies alles für die Zukunft. Deshalb plädieren wir für eine öffentlich und auskömmlich finanzierte Verkehrsinfrastruktur als Grundlage für eine Politik der nachhaltigen Mobilität für alle.

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NRW – „Experten“ fordern Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

SPON
08.06.2015

Polizisten

Foto: Karl-Heinz Laube
pixelio.de

Expertenbericht in NRW: Polizei soll Aufgaben abgeben
Von Jörg Diehl

Ruhestörungen, Schutz von Synagogen und Moscheen, Blechschäden: Eine Expertenkommission in NRW empfiehlt, die Aufgaben der Polizei deutlich zu reduzieren. Doch die Fachleute rechnen auch mit Unmut in der Bevölkerung.

Laute Musik dröhnt aus der Nachbarwohnung und raubt den Schlaf. Die letzte Rettung der Nachtruhe verspricht jetzt ein Anruf bei der Polizei zu sein. Doch der geplagte Nordrhein-Westfale könnte in einem solchen Fall dort demnächst zu hören bekommen: „Dafür sind wir nicht mehr zuständig.“

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Der Berliner Wassertisch lehnt eine Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben strikt ab. Hoheitliche Aufgaben müssen von verantwortungsvollen Institutionen durchgeführt werden. Es kann nicht sein, dass renditeorientierte Unternehmen diese Aufgabe übernehmen. Erstere sind dem Gemeinwohl verpflichtet, letztere per Aktiengesetz den Aktionären.

 

Privatisierung der Wasserversorgung durch TTIP/CETA/TiSA. Christa Hecht (AöW) schreibt den Abgeordneten des EU-Parlaments

Brief vom 4. Juni 2014AöW e.V.

AöW zu den INTA-Empfehlungen über einen EP-Bericht zu den TTIP-Verhandlungen [A8-0175/2015 v. 01.06.2015] :

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus dem Verfahrensgang für das Europäische Parlament können wir ersehen, dass Sie sich mit den o.g. Empfehlungen über die laufenden TTIP-Verhandlungen befassen und am 10. Juni 2015 im Plenum über einen EP-Bericht (sogenannte „Resolution“) abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft wenden wir uns an Sie. Wir möchten Ihnen hierzu kurze Hinweise geben und bitten um Unterstützung der Belange der Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das gerade keine Handelsware ist.

Im Einzelnen zum konsolidierten INTA-Berichtsentwurf vom 01.06.2015 [Dok-Nr. A8-0175/2015] :
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“zur Fortsetzung des Briefs“]
Hybridlisten-Ansatz [Punkt 1.(b).(v)]
In den Empfehlungen zum Marktzugang für Dienstleistungen erachten wir den Hybridlisten-Ansatz nach wie vor für nicht ausreichend zur Absicherung des Gemeinwohls. Erforderlich ist nach unserer Ansicht eine ausdrückliche Ablehnung des Negativlisten-Ansatzes und die Forderung nach einem Positivlisten-Ansatz sowohl für den Marktzugang als auch für die Inländerbehandlung.
Wir befürchten mit einer Negativliste für die Inländerbehandlung als Auswirkung eine Verstärkung von Privatisierung und Liberalisierung im Wassersektor. Dies gilt selbst dann, wenn einige Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche der Wasserwirtschaft aus den Verpflichtungen zur Inländerbehandlung ausdrücklich herausnehmen. Solange nicht alle Mitgliedstaaten diesen Vorbehalt haben, kann bei einer solchen Negativliste über die Regelungen im Freihandelsabkommen durch die Hintertür Liberalisierung- und Privatisierung erwirkt werden und eine solche Ausnahme in einzelnen Mitgliedstaaten ausgehebelt werden.

Stillstands- und Ratchet-Klauseln [Punkt 1.(b).(v)]
Zu den Stillstands- und Ratchet-Klauseln weisen wir darauf hin, dass diese nicht nur den Entscheidungsspielraum von Kommunen für Rekommunalisierungen einschränken, sondern solche Entscheidungen von vornherein möglicherweise ausschließen. Dies gilt selbst dann, wenn wie in dem Berichtsentwurf die Stillstands- und Ratchet-Klauseln auf die Nichtdiskriminierung beschränkt sind. Mit diesen Klauseln können insbesondere zukünftige restriktive Privatisierungsbedingungen verhindert werden. Auch die kommunale Entscheidung, eine Privatisierung rückgängig zu machen und zu rekommunalisieren, könnte als Diskriminierung ausgelegt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips hin.
Daneben schränken die Stillstands- und Ratchet-Klauseln die zukünftige Entwicklung kommunaler Daseinsvorsorge sowie die kommunale Organisations- und Gestaltungsfreiheit ein. Dem steht u.a. aber Artikel 345 AEUV, wonach die Eigentumsordnungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt gelassen werden, entgegen.

Gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer [Punkt 1.(b).(vii)]
Die gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer vom 20.03.2015 zu öffentlichen Dienstleistungen zerstreut unsere Bedenken gerade nicht, dass öffentliche Dienste von den Freihandelsabkommen betroffen sein könnten und damit eine Kommerzialisierung öffentlicher Aufgaben eintreten könnte bei der das Gemeinwohl in den Hintergrund rückt.
Insoweit sollte in dem Bericht des EP ausdrücklich und deutlich ein wirksamer Ausschluss der „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ aus dem TTIP gefordert werden. Auch sollte in der Empfehlung formuliert werden, dass dabei die Mitgliedstaaten und die Kommunen einen weiten Spielraum haben, der nicht lediglich in „Ausnahmeregelungen“ für öffentliche Dienstleistungen besteht, sondern durch primäre Absicherung öffentlicher Verantwortung für solche (kommunalen) Angelegenheiten im Interesse der Bürger.

Staatliche Unternehmen [Punkt 1.(b).(xv)]
Wir erachten die Formulierung „to ensure that private companies can compete fairly with state-owned or state-controlled companies;“ zu staatlichen und staatlich kontrollierten Unternehmen in Punkt 1.(b).(xv) äußerst kritisch. Sie bedeutet, dass private Unternehmen uneingeschränkt mit staatlichen Unternehmen in Wettbewerb treten können sollen. Für Bereiche, in denen ein Wettbewerb aber der Aufgabenerbringung mehr schaden als nutzen kann. Für den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ finden sich in dieser Empfehlung keine Ausnahmen, obwohl gerade solche in Art. 106 Abs. 2 AEUV für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ festgelegt sind. Ohne den Bezug auf Art. 106 Abs. 2 AEUV bedeutet dies für solche Dienstleistungen die Liberalisierung und damit die Öffnung für den Wettbewerb. Davon wäre sogar die Wasserversorgung betroffen.
Mit dieser Formulierung wird der gesamteuropäische Konsens, wie er sich im Vertrag von Lissabon und in den AEUV findet, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge eine besondere vom Wettbewerb auszunehmende Bedeutung für das Gemeinwohl und für wirtschaftliche Stabilität haben, unterlaufen. Auch die Beteuerungen der EU-Verhandlungsführer, dass es in den Freihandelsabkommen gerade nicht um Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Aufgaben gehe, werden dadurch in Frage gestellt. Damit wird ein Einfallstor für den Privatsektor in den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ erschaffen. Das bestätigt unsere Befürchtungen über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen.

Bei Ihrer Resolution sollte aber berücksichtigt werden, dass in der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ rund 1,9 Mio. EU-Bürger und über 1,3 Mio. aus Deutschland den Appell „Wasser ist ein Öffentliches Gut und keine Handelsware“ unterstützt haben und unter anderem gefordert haben: „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.“

Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten [Punkt 1.(b).(xxi)]
Die Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten sehen wir kritisch. Eine Übereinstimmung („compliance“) mit den neuen EU-Vergaberichtlinien, wie im Berichtsentwurf formuliert, erachten wir für nicht ausreichend. Wir befürchten vielmehr weitreichende Sonder-Vergaberegeln für Investoren aus den USA, die einerseits neue Konstruktionen im Bereich PPP (Public Private Partnerschaft) ermöglichen, zum anderen aber die Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit oder vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfte (bzw. Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit) erschweren. Wir bitten zu den Regeln zum Vergaberecht, einschließlich der über Konzessionen, ausdrücklich zu fordern, nicht über das bestehende EU-Vergaberechtsregime hinauszugehen und deren einzelstaatliche Umsetzung ausdrücklich anzuerkennen.

„Regulatorische Zusammenarbeit“ [Punkt 1.(c).]
Große Bedenken haben wir auch bezüglich des geplanten Verfahrens einer „Regulatorischen Zusammenarbeit“. Wir befürchten, dass damit kommerzielle Interessen und die Kosten von Regulierungen in den Vordergrund rücken, Gesichtspunkte wie Gemeinwohl, Gesundheits- und Umweltschutz jedoch dabei in den Hintergrund geraten. Dadurch können sich negative Auswirkungen für die Umwelt, den Gewässerschutz und letztlich auch für die Wasserversorgung ergeben.

Exploration und Nutzung von Energiequellen [Punkt 1.(d).(viii)]
Hinsichtlich der Exploration und Nutzung von Energiequellen begrüßen wir die Forderung, wonach jeder Partner die Exploration und Nutzung von Energiequellen selbst regeln kann. Wir weisen dabei ausdrücklich auch darauf hin, dass dies das Recht beinhalten sollte, für bestehende Erlaubnisse oder Genehmigungen zusätzliche Anforderungen zu regeln, wie z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder die Nachholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus [Punkt 1.(d).(xiii bis xv)]
Zum Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Entscheidungen von rein öffentlichen Unternehmen in kommunaler Hand Gegenstand von ISDS-Verfahren sein können. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme zur Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das Subsidiaritätsprinzip lehnen wir Sonderrechte und ISDS-Verfahren in diesem Bereich entschieden ab.

Unsere Hinweise gelten entsprechend auch für CETA, TISA und alle weiteren Abkommen.
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Zusammenfassend möchten wir bemerken, dass das EU-Parlament mit dieser sogenannten Resolution hinter den bisherigen Diskussionen und Erwartungen weit zurück bleibt.

Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83

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Risiko- und ertragsorientierte Einstellung von Investoren behindert Wasser-Infrastrukturprojekte

EUWID
21.04.2015

Weltwasserrat und OECD fordern mehr Investitionen in Wasserinfrastrukturen

Trinkwasser-Schild

Foto: Dieter Schütz – pixelio.de


Anlässlich des 7. Weltwasserforums haben der Weltwasserrat und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an politische Entscheidungsträger und Führungskräfte aus der Wirtschaft appelliert, sich verstärkt mit der Finanzierung der Wasserinfrastruktur zu befassen. Ziel müsse es sein, für die Weltbevölkerung und für die Weltwirtschaft eine sichere Wasserversorgung zu schaffen, erklärten beide Organisationen im koreanischen Daegu-Gyeongbuk, wo das Weltwasserforum in der vergangenen Woche stattfand.

Durch die zunehmende Nutzung von Wasser in unterschiedlichen Bereichen, wie zum Beispiel Landwirtschaft, Industrie und Energieerzeugung, werde deutlich, dass die Wasserinfrastruktur vielseitigen Anforderungen genügen müsse, erklärten Weltwasserrat und OECD.

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Maude Barlow über Privatisierung der Wasserversorgung, die nach TTIP und CETA unumkehrbar ist

Cicero
23.04.2015
Maude Barlow
Protest gegen Freihandelsabkommen „Das ist eine Frage der Demokratie“
Interview mit Maude Barlow

Nicht nur in Deutschland, auch jenseits des Atlantiks wächst der Widerstand gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Maude Barlow vom „Council of Canadians“ warnt vor einer Übermacht der Konzerne

„[…] Die zweite Sorge dreht sich um die zunehmende Privatisierung von Wasser, die nicht wieder rückgängig gemacht werden kann, wenn TTIP oder CETA gelten.

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Privatisierung des Krieges

taz
14.04.2015

Kommentar zum Blackwater-Urteil
Privatisierung des Krieges
Von Bernd Pickert

Die Verurteilung der vier früheren Mitarbeiter der Söldnerfirma ist bemerkenswert. Bisher sind „private Kriegsverbrecher“ nicht belangt worden.

Einmal „lebenslänglich“ und dreimal 30 Jahre Haft – das Strafmaß gegen die vier wegen Ermordung und Totschlags von 14 irakischen Zivilisten im September 2007 verurteilten früheren Mitarbeiter der Söldnerfirma Blackwater bleibt zwar unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Aber im Gesamtbild des juristischen Umgangs mit Kriegsverbrechen der Besatzungsmächte im Irak ist es dennoch herausragend.

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Schiedsverfahren nach Teilprivatisierung der Wasserversorgung

Legal Tribune Online
04.04.2015

Schiedsverfahren nach Privatisierung der Wasserversorgung

Tallina VesiHintergrund des Streits ist die von der AS Tallinna Vesi jährlich vorgenommene Erhöhung des Wasserpreises, die von der Aufsichtsbehörde erstmalig im Jahr 2011 mit dem Verweis auf eine Gesetzesänderung abgelehnt wurde. Die AS Tallinna Vesi und United Utilities (Tallinn) B.V. sehen in diesem Vorgang einen Verstoß gegen das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden begründet und verklagen die Republik Estland.

Anmerkung Berliner Wassertisch: Die Berechtigung, ein ICSID-Schiedsgerichtsverfahren anzustrengen, ergibt sich im vorliegenden Fall aus einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden. Dies ist möglich, weil die niederländische Firma United Utilities (Tallin) B.V. mit 35.3 %* am estnischen Wasserversorger beteiligt ist. Es handelt sich um die gleiche Art von Schiedsgerichtsverfahren, die auch mit den Freihandelsabkommen CETA und TTIP eingeführt werden sollen.

* Es ist üblich, dass sich private Konzerne ab einer Beteiligung von (spätestens) 25% in geheimen Verträgen die Geschäftsführung zusichern lassen, so dass sie trotz ihrer Minderheitsbeteiligung die Geschicke der Betriebe lenken und die kommunalen Eigentümer nichts mehr zu sagen haben. D.h. jede Kommune, die sich einen privaten „Partner“ ins Boot holt – und dies gilt nicht nur für die Wasserversorgung – muss mit CETA und TTIP befürchten, dass der Konzern sie z. B. bei renditeschmälernden Eingriffen vor das internationale Schiedsgericht zerrt.

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Wasser-Rekommunalisierung kommt Argentinien teuer

ORF
14.04.2015

Investorenschutzurteile heizen TTIP-Debatte an
Von Erich Möchel

Am Freitag gab das Internationale Schiedsgericht der Weltbank sein Urteil im Investorenschutzverfahren (ISDS) der Suez Group gegen Argentinien bekannt. Dem französischen Wasserversorger wurden 405 Millionen Dollar Schadenersatz für entgangene Gewinne seit 2006 zugesprochen, als die in den Neunziger Jahren privatisierte Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires renationalisiert wurden. Mitte März war Kanada von einem anderen Schiedsgericht verurteilt worden, 300 Millionen Dollar Schadenersatz stehen nun im Raum.

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Zum Thema:

food  water watch

Buenos Aires – Collapse of the Privatization Deal

In 1993, the Argentine government privatized the Buenos Aires water utility, consummating the largest such deal ever proposed. The public utility, Obres Sanitarias de la Nacion (OSN), had suffered from years of budget cuts pushed by IMF & World Bank structural adjustment programs. OSN supplied drinking water and sewage service comprehensively to Buenos Aires three million inhabitants. However, the Latin American trend of urban migrations had, by 1993, saddled the city with nine million more people living in teeming extra-municipal suburbs and slums. By the late 1980‚ it was clear that OSN would need a huge infusion of capital to extend its services en massewater meter to the arrivés. In response, the World Bank offered up hundreds of millions of dollars, with one recalcitrant condition, that water be privatized.

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