MISEREOR-Magazin frings zum Thema Wasser


„Wasser satt – Kampf um eine knappe Ressource: Zwei Drittel der Weltbevölkerung leben heute in Gebieten, die mindestens einen Monat pro Jahr von Wasserknappheit betroffen sind. 2,4 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu guten sanitären Verhältnissen. Kein Wasser aber bedeutet kein Essen, kein Wasser bedeutet Konflikt und Krieg, kein Wasser bedeutet Flucht. Kein Wasser bedeutet Minderung von Lebensqualität und steht im Zusammenhang mit Krankheiten.
Wo die Not besonders groß ist, greift oftmals der Handel mit Wasser um sich. Wasser rückt immer mehr in den Fokus internationaler Unternehmen. Die Tendenz, diese knappe Ressource zu privatisieren, nimmt zu. In seiner Enzyklika „Laudato si“ formuliert Papst Franziskus klar: ,Der Zugang zu sicherem Trinkwasser ist ein grundlegendes, fundamentales und allgemeines Menschrecht.‘“

  • Herausgeber: MISEREOR
  • Erschienen: Mai 2018
  • kostenlos bestellbar hier

Darunter ein Interview mit Sigrun Franzen (Sprecherin Berliner Wassertisch) und Dr. Raoul Bagopha (Misereor): „Wassernot ist kein Schicksal“ (S. 17-20)

Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März: Menschenrecht auf Wasser: weltweit verwirklichen!

Pressemitteilung des Forum Umwelt und Entwicklung zum Weltwassertag am 22. März 2018

Menschenrecht auf Wasser:
weltweit verwirklichen!

  • Wasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht.
  • Wir fordern die neue Bundesregierung und die EU-Kommission auf,
    das Recht der Menschen auf Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung endlich weltweit zu verwirklichen.
  • Wir müssen uns vom einseitigen Ökonomisierungs-, Kommerzialisierungs- und Privatisierungskurs im Bereich Wasser abwenden. Vor allem in der internationalen Handels- und Entwicklungszusammenarbeit müssen Menschen, Umwelt und die lokale und regionale Entwicklung geschützt werden.

(Berlin, 21.3.2018) Zum morgigen Weltwassertag erinnern Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft an die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung und an die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs).

Wir wollen keine Wasserraub-KomplizInnen sein
Heute leiden 1,3 Milliarden Menschen weltweit unter Wasserstress. 2030 werden voraussichtlich drei Mal so viele Menschen betroffen sein. Auch Deutschland importiert virtuelles Wasser in Form von landwirtschaftlichen Produkten und Industrierohstoffen aus Regionen, die unter Wasserstress leiden. Der zunehmende Ökonomisierungskurs weltweit, der von der Bundesregierung mitgetragen wird, hat schon jetzt dramatische Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. „Als BürgerInnen eines demokratischen Rechtsstaats erwarten wir, durch unseren Konsum nicht zu Wasserraub-KomplizInnen zu werden. Daher sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, zumindest für Transparenz über die Herkunft von Konsumgütern und Lieferketten zu sorgen“, erklärt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Wasser muss öffentlich bleiben
Der Zugang zu Trinkwasser und zu Sanitärversorgung muss auf Dauer möglich und ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig ausgestaltet sein. „Deutschland muss sich hierbei deutlich zu der kommunalen Daseinsvorsorge mit Organisationsstrukturen in öffentlicher Hand zur Lösung der Herausforderungen bekennen, denn das ist ein Erfolgsmodell“, bekräftigt Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft (AöW). Sie bezieht sich dabei auch auf die Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitsziels (SDG) 6. Sie fordert von der neuen Bundesregierung, die kommunale Ebene bei zukünftigen internationalen Umsetzungsbeiträgen zur Erreichung der Wasserziele stärker zu unterstützen und zu koordinieren.

Von einem verbesserten Zugang zu Wasser könnten nach Überzeugung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung viele Menschen in ihrem Alltag direkt profitieren.

„Leitungswasser sollte für alle Bewohnerinnen und Bewohner in Deutschland in guter Qualität, preiswert und überall zur Verfügung stehen. Dafür müssen Trinkbrunnen im öffentlichen Raum wie an Plätzen, wichtigen Verkehrsknotenpunkten, aber auch in Schulen und öffentlichen Gebäuden gebaut werden“, fordert Franziska Killiches von der Initiative a tip: tap.

Unter dem Druck der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (Right2Water) wurde der Wasserbereich zwar aus der Europäischen Konzessionsrichtlinie herausgenommen – ein Riesenerfolg für die europäische Zivilgesellschaft. Doch hier können die Schlussfolgerungen aus der Bürgerinitiative auf keinen Fall enden. „Auch vor dem Hintergrund, dass 2019 eine Überprüfung der Ausnahme durch die Europäische Kommission ansteht, fordern wir, dass die EU den politischen Auftrag ihrer Bevölkerung ernst nimmt und ihre Privatisierungspolitik bei der Wasserversorgung endgültig beendet“, so Rainer Heinrich vom Berliner Wassertisch.info.

Pressekontakte:
Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung
chef@forumue.de, +49 (0)30 678 177 588, 0171 38 36 135;
Helge Swars, Weltfriedensdienst e. V.
swars@weltfriedensdienst.de, +49 (0)30 253 990 28;
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW),
hecht@aoew.de, +49 303 974 36 19;
Franziska Killiches, a tip: tap e.V.
franziska@atiptap.org, +49 (0)30 218 043 77;
Rainer Heinrich, Berliner Wassertisch.info
rainer.heinrich@berliner-wassertisch.info, +49 (0)30 915 092 41

Das Forum Umwelt und Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. In der AG Wasser sind unter anderem aktiv: Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft, A tip:tap, Berliner Wassertisch.info, BORDA, GegenStrömung, GRÜNE LIGA, WECF, Weltfriedensdienst.

Bundesverfassungsrichter i.R. Siegfried Broß: Krankenfürsorge – ein Kulturproblem

Dr. Siegfried Broß*
Vortrag auf dem Radiologenkongress 17. Februar 2018, Berlin

Krankenfürsorge – ein Kulturproblem

A. Die Fragestellung
1. Aktualität
Das heutige Thema ist nicht erst seit einigen Jahren aktuell. Vielmehr ist es in einen gesellschaftlichen Entwicklungsprozess eingebettet, der vor nunmehr etwa 30 Jahren (in einigen Bereichen auch schon früher) eingesetzt hat. Tragweite und Tiefe der Fragestellung sind überaus vielschichtig, sehr komplex und zunehmend auch in der rechtsstaatlich-demokratischen Staatlichkeit intransparent. Letzteres wird seit nunmehr schon geraumer Zeit an bedrückenden Erscheinungsformen und Entwicklungen wie Finanzmarkt- und Eurokrise wie auch der Manipulationen von Weltunternehmen bezüglich des Ausstoßes von Schadstoffen bis hin zu weit gespannten Kartellen im Automobilbereich deutlich. Nebenbei ist – wenn auch von der Politik nicht selten klein geredet – auf die für die Stabilität der Staatenwelt systemrelevanten Manipulationen von weltweit agierenden Bankinstituten hinzuweisen.

Was hat das mit der heutigen Fragestellung zu tun? Die Antwort erschließt sich erst bei einer umfassenden Betrachtungsweise und einer sehr differenzierten Herangehensweise an die vielfältigsten Ursachen. Die gesamte Problematik erschließt sich am eindrücklichsten, wenn man von der Entwicklung der Krankenfürsorge im Krankenhaus ausgeht. In diesem Bereich tritt die Kommerzialisierung der Krankenfürsorge und damit einhergehend der „Kulturwandel“ entgegen. Ob das Krankenhaus ein kommerzieller Wirtschaftsbetrieb ist, wird in der gesamten Tragweite nicht bei einer sehr eingeengten und vordergründigen, geradezu kleinkarierten betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise, erkennbar. Vielmehr ist die Problematik und dem entsprechend die Antwort unmittelbar und substantiell mit einem Kulturwandel verbunden. Möchte man – und das allein wird der Verantwortung gegenüber den Menschen und einer sich seit Jahrhunderten ändernden Welt mit vielen Rückschlägen und großen Opfern für die Menschen und persönliche Schicksale gerecht – zu einer ethisch und die Würde der Menschen wahrenden Antwort gelangen, kann dies angemessen nur mit den nachfolgenden weit ausgreifenden Überlegungen gelingen.

Diese haben bei den elementaren Strukturelementen der Staatsform der Bundesrepublik Deutschland an zu setzen. Diese ist nach Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Für den vorliegenden Zusammenhang sind das die entscheidenden Strukturelemente, während das Rechtsstaatsprinzip als weiteres elementares Strukturelement nicht die gleiche Bedeutung und das gleiche Gewicht hat. Allerdings – und darauf werde ich im weiteren Verlauf meiner Ausführungen noch näher eingehen – hat das Sozialstaatsprinzip neben Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gleichen Rang und gleiches Gewicht. Das wird in der aktuellen Diskussion um soziale Gerechtigkeit und Krankenfürsorge geflissentlich übersehen. Das Sozialstaatsprinzip vermittelt in der rechtsstaatlichen Demokratie nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, aber auch für alle modernen Demokratien die stützende Grundlage dafür, dass Demokratie und Rechtsstaat sich ihrem vollen Gehalt entsprechend entfalten können. Hieran nimmt die Krankenfürsorge und ihre Ausgestaltung in der gelebten Wirklichkeit maßgeblichen Anteil.

Zur weiteren Aufhellung dieser Problematik gehe ich von der Entwicklung der Krankenfürsorge im Krankenhaus im Zuge der um sich greifenden Kommerzialisierung aus. weiterlesen

Berlin holt sich das Wasser zurück! Artikel in spanischer Online-Zeitung über die Rekommunalisierungswelle in Europa

02.02.2018
Die spanische Onlinezeitung eldiario.es berichtet über das erfolgreiche Volksbegehren Unser Wasser.  Befragt wurde dazu die Pressesprecherin des Berliner Wassertischs, Sigrun Franzen.

La ola europea contra la privatización del agua

La remunicipalización ha permitido a cientos de ciudades recuperar el control de su abastecimiento en detrimento de grandes empresas

El caso de Berlín, cuya remunicipalización data de 2014, es uno de los ejemplos más claros de cómo triunfa un movimiento social frente a grandes poderes económicos y políticos […]

Zum Artikel

Neuer Wasserfilm: Der geheime Wasserkrieg in Europa

UP TO THE LAST DROP – Teaser from Small Planet Productions on Vimeo.

A Yorgos Avgeropoulos film

„At a time when Europe is going through a crisis that is not solely economical but also a crisis of moral values, millions of European citizens demand a response to a crucial question: is water for the European Union a commercial product or a human right? Until today, the European Institutions have not given a clear answer. The EU has still to recognize water as a human right, as the UN did in 2010.
At the same time, cities, regions and countries all around the world are increasingly rejecting the water privatization model they had adopted for years and are remunicipalizing services in order to take back public control over water and sanitation management. In Europe, the majority of the cases have been recorded in France, home of the most powerful and influential private water multinational companies of the planet. Nine cases have been recorded in Germany.
Although Berlin and Paris have recently taken back public control over their water services, the financial and political European elites are demanding from Greece, Portugal and Ireland to privatize their public water systems. Provisions about water can be found in every M.o.U, Greece, Ireland and Portugal have signed with the Troika and it’s a common stipulation provided in every bailout agreement signed between the debt-ridden countries and their lenders.
Up To The Last Drop follows the money and the corporate interests during a period of four years in thirteen cities of six EU countries. It’s a documentary film about water that reflects contemporary European values and the quality of the current European democracy.“

Eine aktuelle Detailanalyse unseres „Wasserkrieges“ findet man hier

‘EPC, EPO and UPCA lack guarantees for democracy, rule of law and human rights’

„Spezialistentum kann – wie gerade die EPO (European Patent Office) zweifelsfrei nachweist – Menschenrechte und rechtsstaatlich-demokratischen Grundlagen infrage stellen. Es ist das Problem, dass hierdurch Parallelwelten geschaffen und so über Staatenverbindungen das Demokratieprinzip zuerst und danach die Menschenrechte und der Rechtsstaat ausgehöhlt und unterlaufen werden.“ (Siegfried Broß)

Blog: Kluwer UPC News blogger/October 26, 2017
EPC, EPO, European Union, Germany, Unitary Patent, UPC. ‘EPC, EPO and UPCA lack guarantees for democracy, rule of law and human rights’
Zum Blogbeitrag (unten stehen Broß‘ Antworten in deutscher Sprache)

Broß: Das Krankenhaus – ein kommerzieller Wirtschaftsbetrieb?

Siegfried Broß*: Das Krankenhaus – ein kommerzieller Wirtschaftsbetrieb?
Festvortrag auf dem 17. Bundeskongress des Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. am 23. September 2017 in Berlin

A. Die Fragestellung

1. Aktualität
Das Thema des heutigen Vormittags ist nicht erst seit einigen Jahren aktuell. Vielmehr ist es in einen gesellschaftlichen Entwicklungsprozess eingebettet, der vor nunmehr etwa 30 Jahren (in einigen Bereichen auch schon früher) eingesetzt hat. Die Tragweite und Tiefe der Fragestellung, die Sie mir erfreulicherweise als Thema für den heutigen Vortrag vorgegeben haben, sind überaus vielschichtig, sehr komplex und zunehmend auch in der rechtsstaatlich-demokratischen Staatlichkeit intransparent. Letzteres wird seit nunmehr schon geraumer Zeit an bedrückenden Erscheinungsformen und Entwicklungen wie Finanzmarkt- und Euro-Krise wie auch der Manipulationen von Weltunternehmen bezüglich des Ausstoßes von Schadstoffimmissionen bis hin zu weit gespannten Kartellen im Automobilbereich deutlich. Nebenbei ist – wenn auch von der Politik nicht selten klein geredet – auf die für die Staatenwelt systemrelevanten Manipulationen von weltweit agierenden Bankinstituten hinzuweisen.
Was hat das mit der heutigen Fragestellung zu tun? Die Antwort erschließt sich erst bei einer umfassenden Betrachtungsweise und einer sehr differenzierten Herangehensweise an die vielfältigsten Ursachen.

Ob das Krankenhaus ein kommerzieller Wirtschaftsbetrieb ist, wird in der gesamten Tragweite nicht bei einer sehr eingeengten und vordergründigen, geradezu kleinkarierten betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise, erkennbar. Vielmehr ist die Problematik und dem entsprechend die Antwort unmittelbar und substantiell mit einem Kulturwandel verbunden. Möchte man – und das allein wird der Verantwortung gegenüber den Menschen und einer sich seit Jahrhunderten ändernden Welt mit vielen Rückschlägen und großen Opfern für die Menschen und persönliche Schicksale gerecht – zu einer ethisch und die Würde der Menschen wahrenden Antwort gelangen, kann dies angemessen nur mit den nachfolgenden weit ausgreifenden Überlegungen gelingen. weiterlesen

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) zur vorläufigen Anwendung von CETA: CETA ist kein Goldstandard für die Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft

AöW-Pressemitteilung vom 20.09.2017

AöW zur vorläufigen Anwendung von CETA:
CETA ist kein Goldstandard für die Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft

(Berlin, 20.9.2017) Am 21.09.2017 tritt das Handelsabkommen CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen der EU und Kanada vorläufig in Teilen in Kraft. Nun müssen alle 28 EU-Mitgliedstaaten das Abkommen nach ihren nationalen Verfahren ratifizieren, bis es vollständig in Kraft treten kann. Aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ist in CETA die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Die AöW fordert in der nächsten Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat die Ablehnung von CETA. Es sollen auf Grundlage eines neuen Verhandlungsmandates Anstrengungen zur Erreichung von CETA-Neuverhandlungen gemacht werden. Als Handelsabkommen der sog. „neuen Generationen“ ist CETA aus Sicht der AöW kein „Goldstandard“ für zukünftige Abkommen der EU mit anderen Staaten, wie es das EU-Parlament gefordert hatte. So auch nicht aktuell beim Abkommen mit Japan (JEFTA, EU-Japan-Freihandelsabkommen), das dieses Jahr noch abgeschlossen werden soll.

AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht erklärte hierzu: „Obwohl wir die aktuellen protektionistischen Tendenzen – Stichwort >America first< – sehr kritisch sehen, müssen wir doch auf inhaltliche Probleme in den Handelsabkommen der sog. >neuen Generationen< wie CETA hinweisen. Das haben wir bisher getan und werden wir auch in Zukunft tun.

Aus unserer Sicht schützt CETA die öffentliche Wasserwirtschaft nicht ausreichend. Selbst die dazu abgegeben Zusatzerklärungen und Protokolle sind nicht geeignet, die öffentliche Wasserwirtschaft vor negativen Auswirkungen abzusichern. Sie bestätigen vielmehr, wie lückenhaft das CETA-Abkommen ist. Auch die Verbindlichkeit solcher zusätzlichen Dokumente ist bis heute nicht geklärt.

Das Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des Bundeswirtschaftsministeriums als >Goldstandard< für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir aber nicht einmal die Vorgaben der Zusatzerklärungen zu CETA in den bisher veröffentlichten JEFTA-Textpassagen zu den Verhandlungen zwischen der EU und Japan wiederfinden. Daneben finden noch zahlreiche andere Verhandlungen der EU über Freihandelsabkommen statt, über deren Inhalt und Ausmaß wir nur skizzenhaft informiert werden.“

Die Kernforderungen der AöW für Freihandelsabkommen sind:

  • Klare Absicherung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand beim Marktzugang, bei der Inländerbehandlung und im Vergabekapitel
  • Kein Druck durch Handelsabkommen in Richtung weiterer Kommerzialisierung, Privatisierung und Liberalisierung im Bereich der Wasserwirtschaft
  • Anwendung einer Positivliste statt Negativliste
  • Kein CETA-Investitionsschutz im Bereich Wasser mit Klagemöglichkeiten für internationale Unternehmen gegen Staaten vor Sondergerichten
  • Keine Aufweichung des EU-Vorsorgeprinzips in Handelsabkommen
  • Keine Umgehung der bisher demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesse durch sogenannte Regulatorische Kooperation in Handelsabkommen
  • Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten

Sämtliche bisherige Positionen, Bewertungen, Gutachten und Informationen bezogen auf Freihandelsabkommen und Wasser können Sie hier abrufen:

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

Stern: Wasser-Privatisierung. 200 Dollar Entnahmegebühr – so saugt Nestlé eine Gegend trocken

Stern
02.06.2017

Wasser-Privatisierung. 200 Dollar Entnahmegebühr – so saugt Nestlé eine Gegend trocken
Wasser ist ein Mega-Geschäft. In Michigan zahlte Nestlé 200 Dollar für 500.000 Tonnen vom besten „Frühlingswasser“ und macht daraus Millionen. Die Anwohner sind über den Wasser-Raubzug empört.
Zum Artikel

Verdi fordert: Keine Privatisierung der griechischen Wasserversorgung

EBI right2water bittet um Mithilfe: Spanische Regierung will eine Rekommunalisierungsbremse beschließen. Teilt dem Finanzminister eure Ablehnung mit!

We reject the attack of the Spanish government to the autonomy of local power and remunicipalisations

(11 May 2017) The European Water Movement (EUWM) and the European Federation of Public Service Unions (EPSU) is campaigning for the Spanish government to stop putting barriers in the way of re-municipalising water companies. The government has presented a proposal in the budget to amend the law that should be rejected. Please act and send the below message in Spanish to the Minister of Finance.

As previously reported, the success in Slovenia, where the human right to water has been included in the constitution, is now followed by a movement in Spain, where several major cities are making the right to water a reality. They want to do this by bringing back the management and ownership of water companies into public hands. The European Federation of Public Service Unions (EPSU), the initiator of the European Citizens Initiative Right2water, and together with the European Water Movement, welcomes this move to bring water companies under public control. It is a step in the right direction. The company can operate under social and democratic supervision and on a non-for-profit basis.

The current Spanish government is taking steps to stop local authorities from exercising their democratic right to publicly run water services. The draft budget proposal includes an additional disposition (number 27) that will become a Trojan horse against remunicipalisation and local autonomy. It will stop the transfer of those workers previously in the private sector into the new public body. This would lead to a loss of expertise and create a lack of skilled workers. This is an attack on workers’ rights and citizens’ rights.

Therefore we call on you to write to the minister of finance Sr Cristóbal Montoro: cristobal.montoro@congreso.es

with the following message in Spanish,

Estimado Señor Ministro,

Por la presente le manifiesto mi rotundo rechazo a la Disposición Adicional 27 de la ley de Presupuestos de 2017 que, de aprobarse, supondrá una drástica restricción de la democracia local y la imposibilidad de avanzar en la implementación del derecho humano al agua en su país y por lo tanto en Europa ya que supondrá un freno a los procesos de remunicipalización.

Atentamente,

 

Zum Beitrag auf right2water

Privatklinikverband scheitert mit Klage gegen Landkreis Calw

BDPK scheitert mit Klage gegen Landkreis Calw

(02. April 2017)

IVKK begrüßt Ergebnis, kritisiert umständliche Entscheidung Ziegler: „Das hätten wir einfacher bekommen können!“

Berlin. „Das hätten wir gerne einfacher und schneller bekommen.“ Bernhard Ziegler, Vorsitzender des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser (IVKK) kann sich nur halb über das Urteil freuen, das welches der Privatklinikverband BDPK vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nach nun bald vierjährigem Klageweg kassiert hat: Der Verlustausgleich des Landkreises Calw für seine Kreiskliniken war kein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht und er war nicht nur zulässig, sondern auch notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet zu gewährleisten. (AZ 2U11/14) „Wir sind froh über die Erfolglosigkeit der Klage des BDPK. […]“ (Zum Beitrag)

OLG Stuttgart, 23.03.2017 – 2 U 11/14: „Zur – hier bejahten – Frage, ob beim Ausgleich von Jahresfehlbeträgen einer Kreisklinik durch den zuständigen Landkreis eine rein lokale Fördermaßnahme ohne Auswirkungen auf den Handel innerhalb der Union vorliegt.“ Zum Urteil

Hintergrund

Am 24. März 2016 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.

Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.

Wer klagte gegen wen?

Kläger war der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.

Beklagte war der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.

Worum ging es bei der Klage?

Es sollte geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sahen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.

Verfahrensgang:

LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Link)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Link)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 23. März 2017 – 2 U 11/14 (Link)
Was hat der BGH entschieden?

Der BGH entschied 2016, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.

Was ist der Hintergrund?

Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.

Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?

Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum  weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.

 

Clash of Leitbilder: Gemeinwohlorientierung versus Gewinnorientierung!

Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!

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Zur Erinnerung:

Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Veranstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (pdf) aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.

Weiterführende Hinweise:

Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)

Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.

IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016

Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.

SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.

SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.

Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)

KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)

SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)

OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)

KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)

KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)

Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)

Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)

Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.

Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.

Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013

Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.

Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website

Ansprechpartner

IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/

BGH-Urteil: Unternehmen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind, müssen auf Anfragen Auskunft erteilen

FAZ
18.03.2017

Gelsenwasser und „Peerblog“. Wenn das öffentliche Interesse schwerer wiegt
von Reiner Burger

Ein BGH-Urteil stärkt den Investigativjournalismus: Unternehmen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind, müssen auf Anfragen Auskunft erteilen – etwa, ob sie verdeckte Wahlkampfhilfe leisten.
Zum Beitrag

Kommentar Berliner Wassertisch: Der Berliner Wassertisch begrüßt die Entscheidung. Er weist nur noch einmal darauf hin, dass die prozentuale Verteilung nichts darüber aussagt, wer in den Unternehmen das Sagen hat. Bekanntlich lassen sich private „Partner“ ab einer Beteiligung von 25% oftmals (in Geheimverträgen) die Betriebsführung zusichern. Das war auch bei dem PPP-Projekt Berliner Wasserbetriebe der Fall. Trotz einer Minderheitsbeteiligung wurden die BWB von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt.