Zeit Online
16.07.2016
Autobahnen: Verscherbelt die Regierung unsere Autobahnen?
Von Felix Rohrbeck
Die Pläne der Koalition sind undurchsichtig. Das könnte auch eine Strategie sein.
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Zeit Online
16.07.2016
Autobahnen: Verscherbelt die Regierung unsere Autobahnen?
Von Felix Rohrbeck
Die Pläne der Koalition sind undurchsichtig. Das könnte auch eine Strategie sein.
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Brazil’s new government imposes water privatisation in Rio to pay for Olympic Games
Martin Pigeon interviews Renato Cinco
14 July 2016
A few weeks after the May coup against Dilma Rousseff by conservative parties backed by the country’s largest corporations, Brazil’s “interim” government, led by Michel Temer, signed an emergency loan to the State of Rio de Janeiro to help finance infrastructure for the 2016 Olympics – in particular for a subway line connecting the sports venues. The bailout was conditional to selling off the State’s public water supply and sanitation company, the Companhia Estadual de Águas e Esgotos (Cedae) […] Zum Artikel
26 Organisationen und Initiativen appellieren gemeinsam an die SPD-Bundestagsfraktion: EEG-Novelle darf nicht überstürzt verabschiedet werden!
(20.06.2016) Heute früh haben 26 Organisationen, Vereine und Initiativen, die sich gegen Fracking und für Umwelt- und Gesundheitsschutz engagieren, alle Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion angemailt. Sie fordern die Abgeordneten auf, dafür zu sorgen, dass die EEG-Novelle nicht, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, vor der Sommerpause und im Schatten der Fußball EM durchs Parlament gewunken wird, sondern Gegenstand einer intensiven Diskussion wird.
Durch die EEG-Novelle soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gedrosselt werden. Nachdem durch Verschlechterung der Rahmenbedingungen seit 2012 in der Photovoltaik-Branche bereits ca. 70.000 Arbeitsplätze vernichtet wurden, soll es durch Einführung des umstrittenen Ausschreibungsverfahrens ab 2017 auch bei der Windkraft empfindliche Einschnitte geben. Damit würde die zwingend erforderliche Abbremsung der Klimaerwärmung und die Umsetzung der Pariser Beschlüsse verfehlt. Zudem verstößt der EEG-Regierungsentwurf gegen den Koalitionsvertrag, da hierin eine eventuelle Einführung von Ausschreibungsverfahren erst ab 2018 vorgesehen ist.
Die Initiativen wenden sich insbesondere an die SPD-Abgeordneten, weil diese auf kritische Anfragen oft auf den Koalitionsvertrag verweisen. Nun aber bietet der Koalitionsvertrag die Möglichkeit, im Interesse der Energiewende die nötige intensive Diskussion nicht abzuwürgen, sondern zu führen. Wenn die SPD diese Möglichkeit nicht nutzt, missachtet sie gleichzeitig das eigene Mitgliedervotum, von dem die Zustimmung zum Koalitionsvertrag abhängig gemacht wurde. „Das damals als ‚Fest der innerparteilichen Demokratie‘ gefeierte Mitgliedervotum könnte nun im Katzenjammer enden, wenn die Partei nicht umdenkt,“ mahnt Ansprechpartner Christfried Lenz die SPD-Abgeordneten.
Sehr geehrte Damen und Herren in der SPD-Bundestagsfraktion!
Vor Bildung der schwarz-roten Bundesregierung wurde erstmals ein Koalitionsvertrag sämtlichen SPD-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Er wurde mit großer Mehrheit befürwortet.
Beim Thema “Ausschreibung erneuerbarer Energien” waren es folgende Aussagen, die Zustimmung erhielten:
“Darüber hinaus soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschreibungsdesign zu entwickeln, wird spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.” (S. 39)
Der aktuelle Regierungsentwurf setzt sich über das Mitgliedervotum hinweg, indem Ausschreibungen bereits 2017 eingeführt werden sollen. Auch ist fraglich, ob das Ergebnis des “Pilotprojekt” als positiv gewertet werden kann, was Voraussetzung für die Einführung von Ausschreibungsverfahren sein soll. Die Photovoltaik befindet sich jedenfalls weiterhin im Niedergang.
Entgegen früheren Absichtserklärungen wurde der Schutz der Akteursvielfalt auf eine – bei Erfüllung eng gefasster Kriterien mögliche – Befreiung von der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bei Windenergie-Projekten reduziert. Diese angebliche “Erleichterung” ist angesichts der massiven Erschwernisse durch Bürokratie, Pönale und erhebliche weitere Kosten, mit denen Ausschreibungsverfahren verbunden sind, völlig unbedeutend. – Die EU ermöglicht Bürger-Windprojekte bis 18 MW ohne Ausschreibung.
Wir möchten Ihnen dringend nahelegen, ein EEG 2016 auf keinen Fall vor der Sommerpause und bei durch die Fußball-EM reduzierter Aufmerksamkeit zu verabschieden.
Dadurch würde nicht nur das Votum Ihrer Mitglieder, wodurch einer eventuellen Einführung von Ausschreibungsverfahren ab 2018, nicht aber einer überstürzten Einführung ab 2017 zugestimmt wurde, missachtet, es würde auch die Umfragewerte Ihrer Partei weiter senken, denn die Mehrheit der Bevölkerung will die Energiewende und nicht, dass sie gestoppt wird – und schon gar nicht durch die SPD!
Dass die Politik Ihres Parteivorsitzenden jedoch hierhin treibt, haben wir in der angehängten Kommentierung seines Schreibens vom 3. Juni an Sie etwas näher erläutert.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. der Absender:
Christfried Lenz
Absender:
Kontaktadresse:
Dr. Christfried Lenz
Rittleben 8
38486 Apenburg-Winterfeld
kein-co2-endlager-altmark.lenz@gmx.de
Pressemitteilung
(7.6.2016, Karlsruhe) Im Folgenden wird untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben können.
Die Untersuchung basiert auf von der EU-Kommission im Internet offiziell veröffentlichten Originaldokumenten sowie auf fortlaufenden und gründlichen Recherchen, die im Jahr 2013 begonnen wurden. Dennoch weisen wir darauf hin, dass sie die Auffassung der Stadtwerke Karlsruhe darstellt – und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden können. Die Ausführungen sind zu verstehen als Beitrag zu einer sachlichen Diskussion und einem vertieften Verständnis der geplanten Abkommen in Bezug auf kommunale Wasserwirtschaft.
Mehr hier
Zur Langfassung der Studie
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Neues Deutschland
13.06.2016
Wirtschaft und Umwelt. Hinter TiSA steht neoliberale Deregulierung. Jürgen Maier über den Stand der Verhandlungen für ein globales Dienstleistungsabkommen
Von Haidy Damm
„Im Schatten der großen Freihandelsabkommen verhandeln seit 2012 EU, USA und 21 weitere Staaten über ein umfassendes Dienstleistungsabkommen. Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forums Umwelt und Entwicklung, beschäftigt sich schon lange mit den Inhalten des Abkommens und sieht sie meistenteils kritisch. Über den Stand bei TiSA sprach mit ihm Haidy Damm.“
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Am 24. März 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.
Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.
Wer klagt gegen wen?
Kläger ist der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.
Beklagte ist der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.
Worum geht es bei der Klage?
Es soll geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sehen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.
Verfahrensgang bislang:
LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Links)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)
Was hat der BGH entschieden?
Der BGH hat nun entschieden, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.
Wie geht es weiter im Fall Calw?
Der BGH verweist den Fall zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart. Das Berufungsgericht muss prüfen, ob es sich bei den Zuwendungen des Beklagten um staatliche Beihilfen handelt.
Was ist an dem Fall Calw so Besonderes?
Der Fall Calw könnte ein Musterprozess werden. Das Urteil könnte Geschichte schreiben. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Klage vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Es muss eine Grundsatzentscheidung her, ob Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes sind, oder anders ausgedrückt, ob „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ sind.
Was ist der Hintergrund?
Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.
Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?
Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.
Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.
IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016
Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.
SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.
SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.
Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. fordert auch der Berliner Wassertisch den Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel auf, „sich im Sinne des Gemeinwohls in der Bundesregierung für eine entsprechende Umkehr in der Krankenhauspolitik in Deutschland einzusetzen! Kommerzielles Eigeninteresse darf im Krankenhaus keinen Platz haben!“ Denn, so der IVKK, „Gemeinwohlbelange sind kaum irgendwo stärker berührt, als im Krankenhauswesen. Die Absicherung des Krankheitsrisikos ist sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Sicherstellung der stationären Versorgung gesetzlich garantierte Solidaraufgabe!“
Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Verstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.
Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)
Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)
KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)
SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)
OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)
KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)
KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)
Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)
Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)
Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.
Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.
Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013
Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.
Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.
Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website
IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/
„Über 600.000 Berliner*innen stimmten im Volksentscheid für Stromnetze in Berliner Hand. Nun geht das Vergabeverfahren für den Betrieb der Berliner Stromnetze – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – in die nächste Runde. Kriterien, die zuvor öffentlich waren, hält der Senat jetzt absichtlich unter Verschluss. Die Wenigen, die Einblick erhalten, wissen auch warum: Die Kriterien sind Vattenfall wie auf den Leib geschneidert. Mit unserer Aktion setzen wir ein Zeichen gegen diese Instransparenz und fordern die Offenlegung der Vergabekriterien.“
Medien:
Martin Kröger: Senat soll Stromnetzvergabe-Kriterien offen legen. In: Neues Deutschland, 10.03.2016.
Müllentsorgung gehört nicht in private Hände! MDR Tongruben Vehlitz und Möckern. Müllskandal: Land schließt Vergleich mit Veolia 10.03.2016 Das Land Sachsen-Anhalt hat im Streit um den Müllskandal einen Vergleich mit dem Umweltkonzern Veolia geschlossen. Dem Unternehmen Veolia war vorgeworfen worden, in den Tongruben Vehlitz und Möckern im Jerichower Land illegal Müll eingelagert zu haben. Wie … weiterlesen
FAZ
14.01.2016
Krankenhauskeime. Gefahr für Babys in umstrittener Wiesbadener Klinik
Ewald Hetrodt
Bei Frühgeborenen in den Wiesbadener Horst-Schmidt-Kliniken wurden lebensbedrohliche multiresistente Keime gefunden. Die Klinik steht schon länger in der Kritik: Kürzlich hatte die RTL-Sendung „Team-Wallraff – Reporter undercover“ über gravierende Hygienemängel in der Einrichtung berichtet.
Zum Beitrag
Vgl. dazu: Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?, 2014.
Die Berliner Bürger zahlen seit Jahren nach Auffassung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) einen wirtschaftlich nicht gerechtfertigten und damit rechtswidrigen Wasser- und Abwasserpreis auf der Grundlage einer offensichtlich überhöhten Kostenkalkulation. Deshalb hat der VDGN am 4. Januar 2016 Strafanzeige gegen den Finanzvorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB), Frank Bruckmann, sowie gegen verantwortliche Mitglieder des Senats von Berlin gestellt.
Zur Pressemitteilung
Spiegelonline
3.01.2016
Privater Autobahnbau: Rechnungshof warnt vor unwirtschaftlichen Projekten
Hohe Kosten, falsche Anreize: Der Bundesrechnungshof hat erneut öffentlich-private Partnerschaften beim Autobahnbau kritisiert. In einem neuen Gutachten beschreiben die Prüfer wesentliche Streitpunkte.
Zum Artikel
Weitere Literatur zum Thema:
Wie lässt sich das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung umsetzen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Symposium am 17. Januar 2014 in Berlin.
Professorin Silke Laskowski wies in ihrem Vortrag darauf hin, dass sich private „Partner“ ab einer Beteiligung von 25% oftmals die Betriebsführung zusichern lassen. Dies ist zwar verfassungswidrig, wird aber dennoch so gemacht. Das war auch bei dem PPP-Projekt Berliner Wasserbetriebe der Fall. Trotz einer Minderheitsbeteiligung wurden die BWB von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt.
Powerpointpräsentation als (pdf)