Aktion von Lobbycontrol: Transparenz bei TISA jetzt!

Lobbycontrol
Lobbycontrol
09.04.2015

Aktion: Transparenz bei TISA jetzt!

Von Max Bank

Transparenz bei TISA? Die ist in der Tat überfällig. Das internationale Dienstleistungsabkommen wird ebenso wie TTIP und CETA hinter verschlossenen Türen verhandelt. Dabei könnten unter Dienstleistungen auch so wichtige Bereiche wie Energie- und Wasserversorgung, Gesundheit, Bildung oder Medien fallen. Wir wollen wissen, was verhandelt wird – darauf haben wir als Bürgerinnen und Bürger ein Recht. Bitte unterzeichnen Sie deshalb jetzt unseren Appell an Handelskommissarin Malmström und fordern Sie Transparenz bei TISA!

Die Gelegenheit ist gut, den Druck auf die EU-Kommission zu vergrößern, denn die nächste Verhandlungsrunde in Genf steht unmittelbar bevor. Deshalb müssen wir jetzt den Druck auf Handelskommissarin Malmström erhöhen, so dass sie die überfälligen Transparenzmaßnahmen endlich ergreift.

Zur Aktion von Lobbycontrol

Zu TiSA vgl.

TiSA contra öffentliche Dienste

28. April 2014
Public Services International (PSI): Das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und die Agenda der Konzerne. TiSA contra öffentliche Dienste.

Warum TiSA eine ernsthafte Gefahr für Rekommunalisierungen ist, sieht man u.a. an dem Ausschnitt:

zur Website…

Außerdem stellt PSI Argumentationshilfen gegen TiSA bereit.

Letzte Hoffnung Verfassungsklage?

Telepolis
09.04.2015

„Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“
Von Rolf-Henning Hintze

Prof. Axel Flessner über die Freihandelsabkommen, die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und das Versagen der Politik.
Strittigster Punkt der beiden Handelsabkommen CETA und TTIP ist die darin vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ISDS-Mechanismus. Trotz des an der SPD-Basis partiell spürbaren starken Widerstands rechnet Axel Flessner, emeritierter Rechtsprofessor der Berliner Humboldt Universität, damit, dass die SPD im Bundestag mehrheitlich für CETA stimmen wird. Er sieht in diesem Fall aber Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten hindern könnte, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Über 17.000 Bundesbürger unterstützen bislang eine Verfassungsklage*.

Zum Artikel

* Zur Verfassungsklage: Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA; Christian Rath: Beschwerde in Karlsruhe. Massenklage gegen Ceta geplant. In: taz, 23.3.2015.
Bereits Januar 2015 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das zum Ergebnis kommt, dass private Schiedsgerichte gegen die Verfassung verstoßen:

Anfang des Jahres wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

 

Die Auswirkungen von TTIP auf die Entwicklungspolitik

D.i.e

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP): was sollte die Entwicklungspolitik tun?

Zur (pdf )

Berger, Axel / Clara Brandi — Analysen und Stellungnahmen 1/2015

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

Engl. Ausg. u.d.T.:
What should development policy actors do about the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)?
(Briefing Paper 1/2015)

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) wird aktuell heiß diskutiert – jedoch mit einem verengten Fokus. Die Debatte konzentriert sich vor allem auf die Auswirkungen von TTIP auf Deutschland und Europa. Den Implikationen dieses Mega Regionals für den Rest der Welt wird nicht genügend Beachtung geschenkt. Vor dem Hintergrund wachsender globaler Ungleichheit stellt sich die folgende Frage drängender denn je: Wie kann Globalisierung fair gestaltet werden – und kann TTIP dabei eine Rolle spielen?
Mit TTIP versuchen sich die europäischen Industrieländer und die USA an der Festlegung neuer, potenziell global gültiger Spielregeln für die Weltwirtschaft. Aus einer entwicklungspolitischen Perspektive ist dieser exklusive Ansatz bedenklich, da er Schwellen- und Entwicklungsländer von den Verhandlungen ausschließt. Die TTIP-Verhandlungsagenda umfasst weit mehr als nur den Abbau von Handelsbeschränkungen, sondern z. B. auch die Regeln für grenzüberschreitende Investitionen und ein breites Spektrum von Regulierungen, die oft nur entfernt etwas mit klassischer Handelspolitik zu tun haben. Diese expansive Verhandlungsagenda ist die eigentliche Innovation der transatlantischen Verhandlungen – mit ungewissen Folgen für all diejenigen Länder, die nicht am Verhandlungstisch sitzen. Denn sie werden sich, ob sie wollen oder nicht, an diesen Regeln orientieren müssen, wenn sie am Welthandel teilnehmen möchten.
TTIP könnte somit einen wichtigen Wendepunkt im Welthandelssystem markieren. TTIP, aber auch die von den USA und weiteren zehn Ländern verhandelte Transpazifische Partnerschaft (Trans-Pacific Partnership, TPP) drohen die multilateralen Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) weiter zu unterhöhlen. Gefährlicher noch: Diese Mega Regionals provozieren als Gegenreaktion handelspolitische Blockbildungen von Schwellenländern wie Brasilien, Indien und vor allem China, die allesamt nicht an den TTIP- und TPP-Verhandlungen teilnehmen. Statt des überwiegend exklusiven Vorgehens der transatlantischen Partner wäre es besser, den Schwerpunkt auf die Kooperation mit den Schwellen- und Entwicklungsländern zu legen – insbesondere angesichts des enormen ökonomischen Potenzials dieser Länder und der aktuellen globalen Herausforderungen auch in anderen Politikbereichen, die nur mit den Schwellen- und Entwicklungsländern gemeinsam gelöst werden können.
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Die TTIP-Verhandlungen bergen sowohl Potenziale als auch Herausforderungen für die globale Entwicklung und die faire Gestaltung der Globalisierung. Aber es gibt konkrete Empfehlungen, wie TTIP möglichst entwicklungsfreundlich ausgestaltet werden kann: 1) im Bereich der regulatorischen Kooperation sollte auf die Diskriminierung von Drittstaaten verzichtet werden; 2) Ursprungsregeln gilt es möglichst großzügig, einheitlich und offen auszugestalten; 3) Präferenzprogramme der EU und der USA sollten vereinheitlicht werden; 4) Drittländern sollten glaubhafte zukünftige Beitrittsoptionen eingeräumt werden.
Für Akteure der Entwicklungspolitik ergeben sich folgende Handlungsoptionen: 1) die TTIP-Verhandlungen unterstreichen die Bedeutung von Maßnahmen zur Integration von Entwicklungsländern in globale Wertschöpfungsketten; 2) auf der europäischen Ebene sollte auf die stärkere Kohärenz von TTIP mit entwicklungspolitischen Zielen und insbesondere der Post-2015-Agenda eingewirkt werden; 3) an Schwellen- und Entwicklungsländer müssten Transparenz- und Dialogangebote gemacht werden; 4) auf der multilateralen Ebene sollte der WTO-Prozess wiederbelebt und reformiert werden.
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TTIP. Private Schiedsverfahren nutzen nur den großen Konzernen

Süddeutsche Zeitung
08.04.2015

TTIP. Private Schiedsverfahren nutzen nur den großen Konzernen
Von Sivlia Liebrich


Im Rahmen des Freihandelsabkommens TTIP sollen Investoren einen besonderen Rechtsschutz erhalten: Sie können Regierungen verklagen.
Kritiker privater Schiedsverfahren bemängeln aber unter anderem, dass die Sonderklagerechte für die Wirtschaft allein den Interessen großer Konzerne dienten.

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Angst vor TTIP, denn die Trinkwasserversorgung will man nicht dem freien Markt öffnen

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
06.04.2015

Freising und TTIP
Angst vor der Macht der Konzerne
Von Alexandra Vettori, Freising

In den Gemeinden des Landkreises geht die Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens um. Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, die Bildung oder die Kultur will man nicht dem freien Markt öffnen..

Kanzlerin Angela Merkel hat es angekündigt: Noch in diesem Jahr möchte sie die geplanten Freihandelsabkommen vom Tisch haben. Doch wenn sich die Europäische Union und die USA tatsächlich wie geplant auf das Transatlantische Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP einigen, bedeutet das mehr als den möglichen Griff zum Chlorhuhn im Kühlregal. Denn das Abkommen wirkt sich nicht nur auf Waren aus, sondern auch auf Dienstleistungen. Dienstleister aber sind auch zahlreiche Kommunen und Landkreise, als Lieferanten von Trinkwasser, zum Beispiel.

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TTIP. Der Putsch der Konzerne gegen den Staat

Cicero
06.04.2015

TTIP. Der Putsch der Konzerne gegen den Staat
Von Frank A. Meyer

Was wird aus der Demokratie, wenn das Freihandelsabkommen TTIP kommt? Die Herren des Geldes wissen schon, was sie wollen. […] Es geht um die marktradikale Erlösungsutopie: Um das Regieren ohne Staat. Um das Regime der Konzerne.

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Argumentationsgebäude der TTIP-BefürworterInnen fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen

Umweltinstitut München e.V.Umweltinstitut München e.V:
17.03.2015

Argumentation der TTIP-Befürworter bricht zusammen: BDI und INSM haben Wachstumsprognosen massiv aufgebauscht

In den vergangenen Tagen mussten der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und der wirtschaftsliberale Think Tank Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) einräumen, Wachstumsprognosen zu TTIP in ihren Publikationen massiv aufgebauscht zu haben.

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TTIP – Es geht um einen Kahlschlag bei Gesetzen und Vorschriften

Telepolis
06.04.2015

Warum sehen viele Industrieverbände TTIP so positiv?
Von Christoph Jehle

Was aus den weitgehend im Verborgenen stattfindenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP an die Öffentlichkeit gedrungen ist, zeigt ziemlich deutlich, dass der Nutzen von TTIP ziemlich einseitig bei den sogenannten Investoren liegt. Um so verdächtiger erscheint in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass kein Spieler aus diesem Feld sich aus der Deckung wagt. Stattdessen schickt man Verbände und deren Funktionäre vor, die in der Öffentlichkeit für Zustimmung trommeln und nicht gleich als Profiteure entlarvt werden sollen.

Wer sich mit den Verhandlungen zu TTIP befasst, erkennt ziemlich schnell, dass bei TTIP nicht um faire und gerechte Handelsbedingungen für alle gerungen wird, sondern dass es eher um einen Kahlschlag bei Gesetzen und Vorschriften geht. Die von den meisten politischen Parteien so sehnlichst herbei gewünschten Investoren sollen ein möglichst unbegrenztes Spielfeld vorfinden, das ihnen keinerlei Hemmnisse in den Weg stellt, damit ein weiteres Wachstum nicht aufgehalten wird.

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CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Freie Bahn dem Privatsektor?

Global +
Frühjahr 2015

CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Freie Bahn dem Privatsektor?
Von Isolda Aggazzi

Staaten sollen weniger regulieren dürfen, ausländische Investoren dafür gegen Gesetzesänderungen klagen können. Äusserst bedenklich ist, dass das neue Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada die Vorlage für zukünftige Verträge sein könnte.

 

Die EuropäischCETA – die Zutaten eines explosiven Cocktailse Union ( EU ), ein Riese mit 500 Millionen Menschen, verhandelt mit Kanada, einem bevölkerungsmässigen Zwerg mit 35 Millionen EinwohnerInnen. Doch im CETA (Comprehensive Economic Trade Agreement), dem ersten der neuen Mega-Abkommen, dessen Verhandlungen abgeschlossen wurden, hat sich das kanadische Modell durchgesetzt. Und CETA
droht den Weg zu bereiten für die laufenden Verhandlungen zur TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA sowie dem TISA (Trade in Services Agreement), wo 23 Partner ausserhalb der Welthandelsorganisation (WTO) über die weitgehende Liberalisierung der Dienstleistungen verhandeln.

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TTIP-Abkommen: Amerikaner schlagen Tauschhandel vor

SPIEGEL ONLINE
04.04.2015

TTIP-Abkommen: Amerikaner schlagen Tauschhandel vor
Von David Böcking

Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA sind undurchsichtig, nur wenige Details dringen nach außen. Nun zeigt ein vertraulicher Vermerk, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, wie taktisch die Amerikaner vorgehen. …

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Schweiz ist Beklagte in einem Investitionsschutzverfahren

Tagesanzeiger. Schweiz
20.02.2015

Da braut sich für die Schweiz etwas zusammen
Von Mario Stäuble

An einem Schiedsgericht in Washington kommt ein Millionen-Prozess auf die Schweiz zu – der Erste seiner Art. Wer der Angreifer ist und wofür er Schadenersatz fordert, hält der Bund geheim.

Zum Artikel

Vgl. dazu: Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten

Alle Investor-to-state Dispute Settlement / Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) (abgeschlossene und aktuelle): https://icsid.worldbank.org/apps/ICSIDWEB/Pages/default.aspx

 

Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip

Handelsblatt
03.04.2015

Verbraucherschützer warnen vor TTIP
Von Reuters

Das Freihandelsabkommen sorgt erneut für Streit. Verbraucherschützer befürchten, dass durch TTIP wichtige Standards, etwa beim Tierschutz, aufgeweicht werden könnten. Sie wünschen ein schmales Abkommen.

Zum Artikel

Unterschied zwischen Vorsorge- und Nachsorgeprinzip:

Vorsorgeprinzip: „Maßnahmen zum präventiven Schutz vor Umweltschäden, um diese zu vermeiden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. (präventiver Umweltschutz).“ (Quelle)

Nachsorgeprinzip: Maßnahmen werden erst ergriffen, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

An zwei Beispielen aus dem Bereich der Ernährung illustriert die Verbraucherzentrale Hamburg die Unterschiede:
vorsorge - nachsorge
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Fazit der Verbraucherzentrale Hamburg:
Vorsorgeprinzip: Europa hat beim Umgang mit Risiken die Nase vorn. Vorsorgender Verbraucherschutz verhindert Schäden und sorgt so für ein höheres Verbraucherschutzniveau.

Nachsorgeprinzip: „Hinreichende Sicherheit“, dass kein Schaden zu erwarten ist, birgt größere Risiken und bürdet dem geschädigten Verbraucher die Beweislast auf.

Kurz: TTIP gefährdet den Verbraucherschutz!

 

22. April: Green Lectures: Maude Barlow in der Böll-Stiftung

Maude Barlow
Mittwoch, 22. April 2015, 19:30 Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstraße 8, 10117 Berlin

Maude Barlow: Gegen TTIP und CETA – Möglichkeiten und Grenzen der Einmischung auf beiden Seiten des Atlantik. Vortrag mit Diskussion

Die hochgradig intransparenten Verhandlungen und die bisher bekannt gewordenen Inhalte der geplanten Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) sorgen für europaweite Entrüstung: 1.5 Millionen EU-Bürgerinnen und -bürger votierten für die Gründung einer Europäischen Bürgerbewegung, doch die Europäische Kommission verweigerte der Initiative 2014 die formale Zulassung.
Doch auch in den USA und Kanada wehren sich Menschen gegen TTIP und CETA. Maude Barlow präsentiert an diesem Abend Themen und Erfolge der sozialen Bewegungen jenseits des Atlantiks. Gemeinsam mit Katharina Dröge und Shefali Sharma diskutiert sie die Folgen von TTIP und CETA sowie Möglichkeiten und Grenzen des gemeinsamem Widerstandes und der Einmischung.
Maude Barlow, Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Buchautorin, Mitglied im World Future Council, Ottawa
Katharina Dröge, MdB Bündnis 90/Die Grünen, Berlin
Shefali Sharma, Direktorin Agrarrohstoffe und Globalisierung, Institute for Agriculture and Trade Policy, Minneapolis
Moderation:
Barbara Unmüßig, Vorstand, Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin

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