Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! „Gegen Gewinne ohne Gewissen hilft nur noch ein gesetzlicher Rahmen“

Politik konkret: „Gegen Gewinne ohne Gewissen hilft nur noch ein gesetzlicher Rahmen“

Donnerstag, 28.01.2021
Zeit: 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
ZOOM Link: https://zoom.us/j/526339150

Das „Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ macht eine Diskussionsveranstaltung zu den Forderungen nach einem Lieferkettengesetz. Um eine faire Globalisierung zu gestalten, braucht es verbindliche Regelungen in den globalen Wertschöpfungsketten. Dafür setzt sich der Deutsche Gewerkschaftsbund im Rahmen des Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz.de“ ein. Damit ein Lieferkettengesetz wirkt, muss es eine zivilrechtliche Haftung ermöglichen, wenn ein Schaden eingetreten ist. Es muss Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen im Ausland die Möglichkeit geben, von Unternehmen vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen, wenn sie keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen haben.

Damit ein Lieferkettengesetz wirkt, muss es eine staatliche Behörde dazu befugen, die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren und ihr die Möglichkeit geben, Unternehmen zu sanktionieren, die diese missachten. Etwa durch Bußgelder oder den Ausschluss der Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und der Außenwirtschaftsförderung

Einführung: Frank Zach, Referatsleiter beim DGB-Bundesvorstand

Frank Zach ist Referatsleiter beim DGB-Bundesvorstand und arbeitet in der Abteilung Internationale und Europäische Gewerkschaftspolitik des DGB.

Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, IG BAU, Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, PowerShift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen CETA am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 5/2021 vom 19. Januar 2021

Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“ am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

„Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am

Dienstag, 2. März 2021, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.“

Text unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-005.html

Wird die Ratifizierung von CETA zu Fall gebracht! Wir hoffen sehr!

Deutscher Bundestag. Wirtschaft und Energie/Ausschuss
13. Januar 2021

CETA-Vorstoß der FDP umstritten
Berlin: (hib/FLA) Zustimmung und Bedenken hielten sich die Waage, als es am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um einen Gesetzentwurf (19/14783) ging, mit dem die FDP-Fraktion den Druck bei der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Ceta) erhöhen will. Dies zeigte sich bei einer Sachverständigen-Anhörung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke). […]

Der Einzelsachverständige Thomas Fritz erklärte, das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, die Zustimmung für Ceta durch Bundestag und Bundesrat zu erzielen, sei zurückzuweisen. Mit dem Verweis auf den deutschen Exportüberschuss sah er die grundsätzliche Frage nach dem exportorientierten Wirtschaftsmodell aufgeworfen, das von Deutschland ausgehend schleichend auf den Rest der EU übertragen werde. Dazu trage Ceta bei. Der gigantische Niedriglohnsektor Deutschlands sei die Kehrseite der Exportüberschüsse. Er sehe in Bezug auf die CETA-Umsetzung einige Wackelkandidaten in der EU. Dies stimme ihn optimistisch, dass die Ratifizierung vollständig zu Fall gebracht werde.

Markus Krajewski (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) machte bei den vorgesehenen Investitionsschutz-Standards verfassungsrechtliche Bedenken aus, da sich nur ausländische, also kanadische Investoren auf sie berufen könnten. Einheimische oder EU-Unternehmen seien davon ausgeschlossen. Insofern führten sie zu einer Besserstellung kanadischer Investoren, die zu einer Inländerdiskriminierung führen könne. Denn Investoren aus den EU-Mitgliedsstaaten könnten sich weder auf die materiellen Schutzstandards des Ceta-Abkommens noch auf die zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeit der Investor-Staat-Streitbeilegung berufen.

Mehr hier

Neoliberale pro CETA – Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Öffentliche Anhörung, 13.1.2021, 11-13 Uhr

 

 

 

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/147/1914783.pdf

 

Neuer Film von Powershift: Hochgefährliche Pestizide für Südamerika – das EU-Mercosur-Abkommen

Bettina Müller, Powershift
6. November 2020

Hochgefährliche Pestizide für Südamerika – das EU-Mercosur-Abkommen

„Eine der Folgen des umstrittenen EU-Mercosur-Abkommens wäre der Anstieg des Exportes hochgefährlicher Pestizide aus der EU nach Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay – Pestizide, die zum Teil auf Grund ihrer Schädlichkeit in der EU nicht einmal zugelassen sind. Zölle, die der Mercosur derzeit noch auf den Import von Pestiziden erhebt, fallen mit dem Abkommen weg. Dadurch werden diese günstiger. Profitieren werden davon vor allem große Pestizidhersteller, wie Bayer und BASF. Deswegen sagen wir von PowerShift e.V. #StopEUMercosur!“

Zum Beitrag

Zeit zum Umdenken – EU-Mercosur-Abkommen stoppen!

Gemeinsamer Aufruf: Zeit zum Umdenken – EU-Mercosur-Abkommen stoppen!


(29. Juni 2020) Seit 20 Jahren dauern die Verhandlungen zwischen der EU und dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) an. Im vergangenen Juni wurde eine politische Verständigung erzielt. Seither wird an der Erarbeitung eines unterzeichnungsreifen Vertrags gearbeitet. Doch die Mehrheit der Bürger*innen lehnt das Abkommen ab. Die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten Frankreich, Belgien, Irland und Niederlande haben deutliche Kritik geäußert, die österreichische Regierung will das Abkommen in der jetzigen Form nicht unterzeichnen. Denn kaum ein Abkommen ist so sehr dem Denken und politischen Handeln der Vergangenheit verpflichtet wie das EU-Mercosur-Abkommen.

Das EU-Mercosur-Abkommen steht für

  • die Verhinderung von existenzsichernden landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen in den Mercosur- und EU-Staaten durch eine exportorientierte Agrarpolitik, sowie die Unterminierung von Tierwohl und lokaler Lebensmittelerzeugung. Mehr Tierwohl in Deutschland kostet die Bauernhöfe Geld und gleichzeitig sollen sie mit billigen Fleischimporten aus den Mercosur-Ländern konkurrieren. In den Mercosur-Ländern verstärken die steigenden Fleischexporte und zunehmender Soja- und Zuckerrohranbau (Biokraftstoffe) die Zerstörung der Umwelt und führen zu mehr Gentechnik- und Pestizideinsatz sowie zur Gewässerverschmutzung.
  • die Verschärfung der Klimakrise. Das Abkommen treibt die Abholzung des Amazonasregenwaldes, des Cerrados und der Trockenwälder des Chaco weiter voran, die eine essentielle Bedeutung für die Stabilisierung des Weltklimas und für die biologische Vielfalt haben. Zudem dient es der Absatzförderung für besonders klimaschädliche Autos.
  • die Zunahme von Menschenrechtsverletzungen, wie die Vertreibung von Kleinbauern und -bäuerinnen sowie Indigenen von ihrem Land. Insbesondere unter dem brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro sind Menschenrechtsverletzungen gegen Minderheiten und Oppositionelle sowie die Beschneidung von Arbeitnehmer*innenrechten an der Tagesordnung. Durch den Abschluss eines Handelsabkommens belohnt die EU diese Politik und widerspricht ihren eigenen demokratischen Werten.

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die immer weiter fortschreitende ungesteuerte Globalisierung nicht zu einer gerechten und ökologischen Weltwirtschaft führt. Die EU sollte zukünftig ihre handelspolitischen Ambitionen darauf konzentrieren, ökologisch, sozial, menschenrechtlich und entwicklungspolitisch kohärente, multilaterale Handelsbeziehungen mitzugestalten.

Nicht, dass wir weniger Kooperation mit Südamerika bräuchten – wir brauchen sogar mehr: für die Bekämpfung von Hunger und Armut, für Klimaschutz, für die Durchsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen und der Menschenrechte. Das geplante Abkommen der EU mit dem Mercosur geht jedoch genau in die falsche Richtung.

Wir fordern deshalb Bundesregierung und EU-Kommission auf:

Kein „Weiter So“!

Stoppen Sie die Arbeit an dem

aktuellen Handelsabkommen der EU mit dem Mercosur.

Unterzeichnende Organisationen:

Agrar Koordination
Aktion 3.Welt Saar e.V.
Aktion Agrar
Aktionsgemeinschaft solidarische Welt (ASW)
Aktionsgruppe Indianer & Menschenrechte e.V.
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
Attac
Berliner Wassertisch
Biokreis e.V.
Bischöfliche Aktion Adveniat e.V.
Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V.
Bloque Latinoamericano Berlín
Brot für die Welt
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.
Campact
Caritas international
Christliche Initiative Romero (CIR)
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Deutscher Naturschutzring (DNR)
Eine Welt Forum Freiburg e.V.
FIAN Deutschland
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL)
Forum Fairer Handel
Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung e.V. – FUgE
Forum Umwelt und Entwicklung
Gemeinsam gegen die Tierindustrie
Gen-ethisches Netzwerk e.V. (GeN)
Gesellschaft für bedrohte Völker
Greenpeace
Informationsstelle Lateinamerika – ila (Bonn)
Informationsstelle Peru
Inkota-netzwerk
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V.
Kooperation Brasilien (KoBra)
Medico International e.V.
NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.
NaturFreunde Deutschlands e.V.
Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V.
Netzwerk Energie-Hunger – Nein Danke
Netzwerk Gerechter Welthandel
OroVerde – Die Tropenwaldstiftung
Oxfam Deutschland
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN)
POEMA e.V.
PowerShift
PROVIEH e.V.
Regenwald Institut e.V.
ROBIN WOOD e.V.
Slow Food
SumOfUs
terre des hommes Deutschland e.V.
Umweltinstitut München e.V.
Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO)
Weltladen-Dachverband e.V.
Wir haben es satt!-Bündnis

Literaturhinweise

EU-Mercosur-Abkommen: Risiken für Klimaschutz und Menschenrechte“. Herausgegeben von Misereor e.V., Greenpeace e.V. und Dreikönigsaktion – Hilfswerk der Katholischen Jungschar (DKA), Autor: Thomas Fritz (Juni 2020).

„Analyse des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur“. Herausgegeben von Anna Cavazzini MEP, Die Grünen/EFA und PowerShift e.V., Autor*innen: Dr. Luciana Ghiotto und Dr. Javier Echaide (Januar 2020).

„Angriff auf Klimaschutz und Menschenrechte: Die Folgen des EU Assoziierungsabkommens mit dem Mercosur für Mensch und Umwelt“. Herausgegeben von AbL, Attac, Brot für die Welt, BUND, Campact, FDCL, Forum Umwelt und Entwicklung, NaturFreunde und PowerShift (September 2019). (pdf)

Hinweise zu weiteren Publikationen: www.gerechter-welthandel.org/material/mercosur/

Professor Siegfried Broß: Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart (26. Februar 2020)

Ausgangstext für die Vorträge 2020 zum Thema „Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart“ – Überlegungen und Anregungen – Fassung 26. Februar 2020

Fotografie: ZAK

I. Einführende Überlegungen
1. Das Thema macht zunächst einen rasch zu identifizierenden Eindruck, was Gegenstand und Problemlage betrifft. Die Menschen leben mit bisher jedenfalls stetig steigender Lebenserwartung beträchtlich länger, werden regelmäßig allerdings mit zunehmendem Lebensalter öfter, schwerer und länger krank und trachten zudem danach, sich früher in den Ruhestand zu begeben. Demgegenüber werden die Beitragszahler im Umlageverfahren im Vergleich dazu weniger und deshalb scheint die Lösung dieses demographischen Problems – eine geradezu klassische Zwangspunktlage – nahe liegend darin zu bestehen, dass die Menschen eben länger arbeiten und damit die Aussicht auf einen langen ungetrübten Ruhestand spürbar verkürzen, weil man zudem erwarten kann, dass sich auch die Zeiten von Krankheit und Leiden verkürzen. Ferner könnte ein privater Beitrag zur Altersvorsorge helfen, die Problemlage zu entschärfen.

2. Allerdings könnte eine solche Überlegung wesentlich zu kurz greifen und deshalb von vornherein eine sachgerechte und dem gesamten Komplex gerecht werdende Lösung verhindern. Die üblichen Lösungsvorschläge weisen einen eklatanten Mangel auf und beruhen auf grundlegenden Fehlvorstellungen. Die Altersversorgung in der modernen Gesellschaft ist in ein sehr komplexes Geflecht verschiedenster nationaler und internationaler Gegebenheiten und Entwicklungen eingebettet. Von daher ist eine weit ausgreifende und umfassende Betrachtung geboten, damit überhaupt vernünftige Ansätze für eine der modernen Gesellschaft und den Menschen gerecht werdende angemessene Gestaltung der Altersvorsorge erarbeitet werden kann.

Solche werden von vornherein verfehlt, wenn rein betriebswirtschaftlich und ökonomisch überlegt wird; denn es geht um Menschen und die von ihnen gebildete Gesellschaft. Ihnen ist weltweit durch die insoweit verbindend wirkende Globalisierung eine unantastbare Menschenwürde eigen, die in ihrer Gesamtheit Grundlage einer jeden der nach den weltweit bestehenden Regeln der zahlreichen Staatenverbindungen ist. Der Umstand, dass diese Grundlage fortwährend und zunehmend beschädigt und in immer zahlreicher werdenden Regionen auch durch den Freihandel zerstört wird, kann nicht als Rechtfertigung dafür dienen, eine soziale Demokratie europäischer Prägung nach Maßgabe der Europäischen Verfassung und den nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten aufzugeben.

Wichtige Gesichtspunkte für eine angemessene Lösung lassen sich ohne unzumutbare Anstrengungen gewinnen, wenn man umfassend die Rahmenbedingungen für eine private Altersvorsorge ermittelt und diese zu einem sinnvollen und den grundlegenden sozial- und rechtsstaatlichen Vorgaben gerecht werdenden Ausgleich bringt. Gerade die Gründung und das Eingehen immer weiterer Staatenverbindungen verstellt vielen verantwortlichen Akteuren den Blick für die innere Systemgerechtigkeit und das Ineinanderwirken von sozial- und rechtsstaatlichen Bindungen und Verpflichtungen. Diese entstehen aus den auf den verschiedensten Ebenen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie Problemlagen, die auf den zahlreicher werdenden Teilidentitäten beruhen, wenn bei verschiedenen Staatenverbindungen nicht jeweils dieselben Mitglieder auftreten.

II. Überlegungen zu den Rahmenbedingungen
1. Ausgangspunkt der Überlegungen für die Gestaltung der privaten Altersvorsorge ist die Frage nach gesicherten Anlageobjekten, die im Alter und damit noch nach Jahrzehnten zur Verfügung stehen und eine von Anfang an fixierte Rendite abwerfen. Sonach kann es sich nicht um Anlageobjekte handeln, die im wirtschaftlichen Wettbewerb angesiedelt sind und jederzeit frei zur Disposition der Marktkräfte stehen. Das gilt im Zeitalter der Globalisierung und des von der Europäischen Union und gerade auch von Deutschland propagierten letztlich ethisch und sozial bindungslosen Freihandels in besonderem Maße. Aktien an Wirtschaftsunternehmen dürfen auch deshalb für die hier in Rede stehende private Altersvorsorge breiter Bevölkerungskreise nicht das Mittel erster Wahl sein. Schon das Platzen der New Economy im Jahr 2000 wie auch die seit 2008 andauernde verheerende Finanzmarktkrise stützen diese Auffassung.

Aus diesem Grunde dürfen staatliche Modelle für die private Aufstockung der gesetzlichen Rente nicht hieran anknüpfen. Die Zinsentwicklung der privaten Lebensversicherungen wie der Sparzinsen bestätigen auch diesen Standpunkt.

2. Es müssen deshalb andere Wege mit der Gestaltung von Vorsorgemodellen beschritten werden, die allerdings nicht völlig unbekannt sind und sich in der Vergangenheit zudem bewährt haben. Sie haben ferner den Vorzug, dass sie dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes gerecht werden und der Würde der für eine private Altersvorsorge in diesem Sinne in Betracht kommenden Menschen die gebotene Achtung entgegenbringen.
Mit den nachfolgenden Darlegungen knüpfe ich an frühere Arbeiten an, ohne diese jeweils im Einzelfall zu zitieren. Sie sind alle über das Broß-Archiv des Bayerischen AnwaltVerband in pdf-Form, veröff. zum Teil vom Berliner Wassertisch mit umfassenden weiteren Nachweisen in zwei seiner Veröffentlichungsreihen sowie im Gesamtnachweis über die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts zugänglich. weiterlesen

Diskussions- und Informationsveranstaltung mit Jürgen Knirsch (Greenpeace): Das Freihandelsabkommen EU-Mercosur

Das Freihandelsabkommen EU-Mercosur

  • Dienstag, 07.01.2020
  • Zeit: 19:00 Uhr
  • Ort: NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen veranstaltet eine Diskussions- und Informationsveranstaltung zum Thema Freihandelsabkommen EU-Mercosur.

Fast zwanzig Jahre schon verhandelt die Europäische Union mit dem Mercosur über die Beseitigung von Handelsschranken im Rahmen eines umfassenden Assoziationsabkommens. Auf Seiten des Mercosur nehmen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay an den Gesprächen teil, die in der Vergangenheit immer wieder ins Stocken gerieten. Ende Juni 2019 wurde nun eine Einigung getroffen. Für Landwirtschaft, Menschenrechte, Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz wäre das Inkrafttreten des Abkommens jedoch ein Rückschlag – und zwar auf beiden Seiten des Atlantiks.

Referent: Jürgen Knirsch, Trade Policy Advisor Greenpeace Deutschland

OFFENER BRIEF ZUM ENERGIECHARTA-VERTRAG (ECT)

9. Dezember 2019

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister,
sehr geehrte Kommissare und Kommissarinnen,
sehr geehrte Abgeordnete des Bundestags und des Europäischen Parlaments,

wir schreiben Ihnen als betroffene zivilgesellschaftliche Gruppen und Gewerkschaften aus den Mitgliedsstaaten der Energiecharta-Konferenz, die in den nächsten zwei Tagen (10. und 11. Dezember 2019) in Brüssel ihre Jahresversammlung abhalten wird. Eine erste Verhandlungsrunde zur Modernisierung des Energiecharta-Vertrags (Energy Charta Treaty, ECT) findet am 11. Dezember statt.

Wir ─ 278 Umwelt-, Klima-, Verbraucher*innen-, Entwicklungs- und handelsbezogenezivilgesellschaftliche Organisationen sowie Gewerkschaften ─ sind der Ansicht, dass der ECT mit der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und mit den von Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften entwickelten Maßnahmen für eine gerechte Energiewende unvereinbar ist. Außerdem steht der Vertrag notwendigen gesellschaftspolitischen Maßnahmen im Weg. Der ECT wurde und wird von Unternehmen aus dem Bereich fossiler Brennstoffe und der Kernenergie genutzt, um Entscheidungen zum Ausstieg aus diesen Energien anzufechten. Darüber hinaus stellt er ein Hindernis dabei dar, Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu priorisieren, die Energieerzeugung unter öffentliche Kontrolle zu bringen und Maßnahmen zur Beseitigung der Energiearmut zu ergreifen. Der ECT in seiner jetzigen Form ist veraltet und eine Bedrohung für das öffentliche Interesse.

Wir fordern Sie daher auf, dafür zu sorgen, dass der ECT nicht länger Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise, zum Schutz der Umwelt und zur Verringerung von Energiearmut untergraben kann.

Wir fordern Sie auch auf, die geografische Ausdehnung des ECT auf weitere Unterzeichnerstaaten unverzüglich zu stoppen.

Der ECT enthält viele Vorschriften ─ darunter auch zu Energiedurchleitung und -handel ─, besonders bedenklich sind aber die Bestimmungen zum Schutz ausländischer Energieinvestitionen. Sie ermöglichen es ausländischen Investoren im Energiesektor, die Unterzeichnerstaaten des ECT außerhalb bestehender Gerichte in geheimen internationalen Schiedsstellen aus drei Privatanwälten*innen zu verklagen. In diesen Schiedsstellen können Anleger*innen schwindelerregend hohe Summen an öffentlichen Geldern verlangen ─ als Entschädigung für staatliche Maßnahmen, von denen sie behaupten, diese hätten ihre Gewinne geschmälert.

Wir haben sechs Kernprobleme des ECT identifiziert:

1. Der ECT schützt Investitionen und Infrastruktur für fossile Brennstoffe und wird genutzt, um notwendige Klimaschutzmaßnahmen anzugreifen und zu unterminieren.

Seit 2017 verklagt das britische Unternehmen Rockhopper Italien wegen eines Verbots neuer Öl- und Gasbohrungen in der Nähe der Küste des Landes und fordert eine Entschädigung von bis zu 350 Millionen Dollar.i Im Jahr 2017 drohte das kanadische Unternehmen Vermilion damit, Frankreich aufgrund eines Gesetzesvorschlags zur Beendigung der Förderung fossiler Brennstoffe zu verklagen, der dann deutlich abgeschwächt wurde.ii Und im Herbst 2019 kündigte das deutsche Unternehmen Uniper an, dass es die Niederlande verklagen und Entschädigung verlangen würde, wenn das Land ein geplantes Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verabschieden würde.iii Wahrscheinlich wird es in Zukunft mehr ECT-Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen geben, da Regierungen beginnen, Pläne für Klimaneutralität und einen Übergang zu sauberer Energie zu entwickeln. Es besteht die reale Gefahr, dass dies Regulierung einfriert, Regierungen also davon abhält, angesichts der massiven Schadenersatzforderungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen.iv

2. Der ECT setzt öffentliche Haushalte und Steuerzahler*innen einem unkalkulierbaren Risiko aus.

Private Schiedsstellen können Staaten zwingen, Milliarden zur Entschädigung von Anleger*innen auszuzahlen ─ einschließlich völlig hypothetischer entgangener „zukünftiger Gewinne“, die nach nationalem oder EU-Recht nicht erstattungsfähig sind. Durch den ECT wurden Regierungen bereits gezwungen bzw. haben im Rahmen von Vergleichen zugestimmt, insgesamt mehr als 51,6 Milliarden US-Dollar Schadenersatz aus öffentlichen Mitteln zu zahlen.v

3. Der ECT könnte die Förderung erneuerbarer Energien gefährden. Der Vertrag erlaubt es nicht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu unterscheiden.vi Das macht es für Regierungen finanziell riskanter, dringend notwendige Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien statt kohlenstoffintensiver Investitionen zu tätigen. Darüber hinaus schützt der ECT weder Investitionen in die Energieeffizienz noch andere Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.vii

4. Der ECT kann den Umweltschutz untergraben. Ein Beispiel hierfür ist die 1,4 Milliarden Euro schwere ECT-Klage des schwedischen Unternehmens Vattenfall aus dem Jahr 2009 gegen Umweltstandards für ein Kohlekraftwerk in Deutschland. Laut offiziellen Aussagen zwang der geforderte Betrag die örtliche Regierung dazu, die Vorschriften abzuschwächen und den Fall mit einem Vergleich beizulegen, was die Umweltauswirkungen der Anlage auf den örtlichen Fluss und dessen Tierwelt verschärfte.viii In der zweiten und derzeit noch laufenden ECT-Klage von Vattenfall gegen Deutschland fordert das Unternehmen 6,1 Milliarden Euro für den beschleunigten Atomausstieg des Landes nach der Fukushima-Katastrophe.ix Im November 2019 kündigte das australische Unternehmen Aura Energy eine ECT-Klage gegen Schweden bezüglich der Entscheidung des Landes aus dem Jahr 2018 an, den Uranabbau aus Umwelt- und Gesundheitsgründen zu verbieten.x

5. Der ECT kann dazu genutzt werden, Maßnahmen zu untergraben, die Energie erschwinglich machen und unter öffentliche Kontrolle bringen. Mehrere osteuropäische Länder wurden im Rahmen des ECT verklagt, weil sie Schritte unternommen haben, die Gewinne großer Energieunternehmen zu beschränken und Strompreise für Verbraucher*innen zu senken.xi Die Bestimmungen des ECT können auch gegen solche Initiativen verwendet werden, die darauf abzielen, Energieerzeugung und -dienstleistungen unter öffentliche und demokratische Kontrolle zu bringen.xii

6. Das Investor-Staat-Schiedsverfahren nach dem ECT steht im Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit und untergräbt die nationalen Rechtssysteme. Im Gegensatz zum Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz schafft der ECT ein paralleles Rechtssystem, das ausschließlich ausländischen Investoren – und damit einigen der reichsten und mächtigsten Akteure der Gesellschaft ─ zur Verfügung steht. ECT-Schiedsverfahren sind höchst intransparent und mit Interessenkonflikten behaftet: Schiedsrichter*innen verdienen viel Geld mit derartigen Fällen und haben daher ein entsprechendes Interesse daran, den Boom der ECT-Streitigkeiten aufrechtzuerhalten.xiii Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Achmea-Urteil von 2018 die Rechtmäßigkeit dieser parallelen privaten Rechtsverfahren innerhalb der Europäischen Union infrage gestellt.

Darüber hinaus bringt der Investitionsschutz des ECT nicht den behaupteten wirtschaftlichen Nutzen.

Es gibt derzeit keine Belege dafür, dass das Abkommen dazu beiträgt, Investitionen zur Verringerung der Energiearmut zu erleichtern, geschweige denn Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern.xiv

Der angestrebte Modernisierungsprozess wird diese Fehlkonstruktionen in seiner jetzigen Form wahrscheinlich nicht beheben können. Das Verhandlungsmandat der EU sieht
beispielsweise weder ein Ende des Investitionsschutzes für fossile Brennstoffe noch eine Beendigung vonInvestitionsschiedsverfahren oder von anderen Arten der Investor-Staat-Streitbeilegung des ECT vor.xv Änderungen des ECT, die den Vertrag mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarmachen, müssten von allen Unterzeichnerstaaten einstimmig beschlossen werden. Viele von ihnen sind maßgeblich an der Erzeugung von oder dem Handel mit fossilen Brennstoffen beteiligt. EinigeMitglieder haben bereits erklärt, dass sie überhaupt keine Notwendigkeit sehen, den ECT überhaupt zu ändern.xvi

Wir fordern Sie daher auf,

● als Bedingung für die Aufnahme von Verhandlungen zur Modernisierung des ECT ein Ende der Bestimmungen zum Schutz fossiler Brennstoffe einzufordern;

● die Streichung von Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) aus dem ECT zu beantragen;

● den Rückzug aus dem oder die gemeinsame Kündigung des ECT zu fordern, wenn derModernisierungsprozess nicht schnell dazu führt, das Abkommen durch die Beseitigung des Streitbeilegungsverfahrens und des Schutzes fossiler Brennstoffe klima- und umweltverträglich zu gestalten;

● den Prozess der geografischen Ausdehnung des ECT auf immer neue Staaten zu stoppenund keinen Vertragsbeitritt zuzulassen, solange der ECT in seiner jetzigen Form bestehen bleibt.

Mit freundlichen Grüssen

Unterzeichnende Organisationen

278 Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch (Liste in der pdf)

i Rockhopper Italia S.p.A., Rockhopper Mediterranean Ltd, and Rockhopper Exploration Plc v. Italian Republic (ICSID Case No. ARB/17/14). Für mehr Informationen zu diesem Fall: Friends of the Earth Europe et al (2019) Dirty Oil Attacks on Action on Fossil Fuels: Rockhopper vs Italy , Juni; Video: Dirty Oil vs Beautiful Abruzzo , 25. Juni 2019.

ii Friends of the Earth Europe and others (2019) Blocking Climate Change Laws with ISDS Threats: Vermilion vs France, June.

iii Edwin van der Schoot (2019) Claim om kolenverbod voor Staat, De Telegraaf, 5. September.

iv Kyla Tienhaara and Christian Downie, Risky Business (2018) The Energy Charter Treaty, Renewable Energy and Investor-State Disputes, Global Governance, 24(3), 451-471; Nathalie Bernasconi-Osterwalder and Martin Dietrich Brauch (2019) Redesigning the Energy Charter Treaty to Advance the Low-Carbon Transition, Transnational Dispute Management, February; Yamina Saheb (2019) The Energy Charter Treaty (ECT). Assessing itsgeopolitical, climate and financial impacts, September.

v Siehe Annex 1 zum Report ‚One Treaty to rule them all‘, sheet “amounts paid by states”. Eine aktualisierte Version dieser Datei vom September 2019 ist auf Anfrage erhältlich.

vi In der Nichtdiskriminierungsklausel des ECT (Art. 10 Abs. 7) verpflichten sich die Staaten, Investitionen aus anderen ECT-Mitgliedstaaten nicht weniger günstig zu behandeln als solche, die Investoren des Aufnahmestaates oder eines Drittstaates gewährt werden. Obwohl bisher keine derartigen Klagen bekannt sind, könnte dies zu Ansprüchen im Rahmen des ECT gegen politische Maßnahmen führen, die bewusst zwischen Energieinvestitionen, die der Erreichung von Klimaschutzzielen dienen, und solchen, die deren Erreichung behindern, unterscheiden. Siehe; Nathalie Bernasconi-Osterwalder und Martin Dietrich Brauch (2019): Redesigning the Energy Charter Treaty to Advance the Low-Carbon Transition, T ransnational Dispute Management , 22. Februar.

vii Sarah Keay-Bright (2019) “ Outdated Energy Charter Treaty leaves new economy investments unprotected ”, Energy Post, 6 March; Yamina Saheb (2019) The Energy Charter Treaty (ECT). Assessing its geopolitical, climate and financial impacts , 8. September.

viii Vattenfall AB, Vattenfall Europe AG, Vattenfall Europe Generation AG v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/09/6). For an analysis of the settlement see: Roda Verheyen (2012) Briefing Note: The Coal-fired Power Plant Hamburg-Moorburg, ICSID proceedings by Vattenfall under the Energy Charter Treaty and the result for environmental standards , 11. April.

ix Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/12/12).

x World Nuclear News (2019) Aura seeks compensation for Swedish uranium ban , 11. November.

xi AES Summit Generation Limited and AES-Tisza EroÅNmü Kft. v. Republic of Hungary (II) (ICSID Case No. ARB/07/22); Electrabel S.A. v. The Republic of Hungary (ICSID Case No. ARB/07/19); EVN AG v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/13/17); ENERGO-PRO a.s. v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/15/19); ČEZ, a.s. v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/16/24).

xii Das geschah in Albanien, nachdem es die Stromverteilungslizenz des tschechischen Energieriesen ČEZ widerrufen hatte, der 2013 eine ECT-Klage in Höhe von 190 Millionen € einreichte. Der Widerruf erfolgte, nachdem ČEZ den Strom für die Wasser- und Sanitärversorgung mehrerer albanischer Städte abgestellt, erhebliche Schulden gegenüber der Regierung angesammelt und andere vertragliche Verpflichtungen, wie z.B. die Reduzierung von Energieverlusten und Investitionen in das Stromnetz, nicht erfüllt hatte. Die Albanerinnen und Albaner hatten sich auch über hohe Preise, schlechten Service oder gar dessen Fehlen sowie Stromausfälle beschwert. Darüber hinaus war ČEZ mit Betrugsermittlungen durch die Staatsanwaltschaft von Tirana konfrontiert worden, unter anderem wegen der Verhängung gefälschter Bußgelder an reale und fiktive Kunden, um die angeblichen Verluste auf dem Papier zu erhöhen und Preiserhöhungen von den albanischen Regulierungsbehörden genehmigen zu lassen. Albanien hat den Fall 2014 beigelegt und sich bereit erklärt, 100 Mio. € Schadenersatz zu leisten. Siehe dazu: ČEZ (Tschechien) v. Albanien.: ČEZ (Czech Republic) v. Albania .

xiii Für mehr Hintergrundinformationen zu Interessenskonflikten und weitere rechtsstaatlichen Problematiken im Rahmen des ECT, siehe: Corporate Europe Observatory and Transnational Institute (2018) One Treaty to Rule them All. The ever-expanding Energy Charter Treaty and the power it gives to corporations to halt the energy transition , Juni, Kapitel 3.3 und Seite 72.

xiv Kyla Tienhaara and Christian Downie, Risky Business (2018) The Energy Charter Treaty, Renewable Energy and Investor-State Disputes, Global Governance, 24(3), S. 451-471, 451.

xv Council of the European Union (2019) Negotiating Directives for the Modernisation of the Energy Charter Treaty , 2. Juli.

xvi In its contribution to the modernisation process, Japan, for example, stated “that it is not necessary to amend the current ECT provisions”. See: Energy Charter Secretariat (2019) Policy Options for Modernisation of the ECT , 6 Oktober.

 

Offener Brief als pdf

2 Jahre vorläufige Anwendung CETA – der Gewinner ist die Ölindustrie

9.10.2019
CTV News Montreal

Mines, minerals and big oil are the winners two years after CETA, study finds
MONTREAL — A new study has found that the oil and mining industries are the big and only winners when it comes to trade with the EU two years after CETA was approved.
Zum Beitrag

Bundesweiter dezentraler Aktionstag am 12. Oktober 2019: „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

Im Rahmen der europaweiten Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ fand am 12. Oktober 2019 ein dezentraler Aktionstag in ganz Deutschland statt. Zivilgesellschaftliche Organisationen, lokale Bündnisse, Gewerkschaften und soziale Bewegungen waren dazu aufgerufen, sich dem Aktionstag anzuschließen. Gemeinsam setzten wir ein starkes Zeichen gegen Sonderklagerechte für Konzerne, die Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards bedrohen und demokratische Handlungsspielräume einschränken.

Gefordert wurde unter anderem, das Abkommen EU mit Kanada – CETA – nicht zu ratifizieren! Außerdem: Keine neuen Abkommen mit Sonderklagerechten abschließen! Konzerne zur Verantwortung ziehen!

Samstag, 12.10.2019
Zeit: 11:00 Uhr
Vor dem Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

Der Aktionstag steht im Kontext einer europaweiten Aktionswoche vom 11.-19. Oktober 2019. In diesem Zeitraum kommen Vertreter*innen von Staaten aus der ganzen Welt zu zwei wichtigen Verhandlungen zusammen: In Genf verhandeln sie über ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das Konzerne für ihre Vergehen haftbar machen würde (UN Binding Treaty) – während sie gleichzeitig in Wien darüber sprechen, wie das ungerechte System der Sonderklagerechte für Konzerne weltweit ausgebaut werden kann. Ein idealer Zeitpunkt, um gegen die Macht der Konzerne zu protestieren!

Zum Beitrag auf der Website von GerechterWelthandel

Folgende Klagen wurden vorgestellt:
Vattenfall vs Deutschland
Chevron vs Ecuador
Eco Oro vs. Kolumbien
Gabriel Resources vs. Rumänien

Berliner Wassertisch: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Das Ziel 6 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 6), ist vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Durch die Klimakrise sind immer mehr Regionen und Staaten von Wasserknappheit bedroht, die von diesem Problem zuvor nicht betroffen waren. Das lebensnotwendige Wasser wird zu einem knappen Gut, das uns zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung verpflichtet. Daher war es längst überfällig, dass die Vereinten Nationen (UN) 2010 den Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen zum Menschenrecht erklärt haben. Die SDGs drohen dieses Ziel jedoch zu unterlaufen, wenn sie zu seiner Durchsetzung globale Partnerschaften mit Wasserkonzernen fördern.

Nachhaltigkeit erfordert dauerhafte öffentliche Infrastrukturinvestitionen im Wasser- und Abwasserbereich. Die Angewiesenheit aller Menschen auf das lebensnotwendige Gut Wasser und die Monopolstruktur der Wasserversorgung verlangen eine Bewirtschaftung und Preisgestaltung, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitet. Unternehmen dagegen müssen die Renditeerwartungen des Kapitalmarkts befriedigen. In Prospekten der Deutschen Banki und anderen Finanzanbietern wird Wasser als lohnende Anlage gehandelt. „ExpertInnen“ rechnen mit steigenden Renditen bis zum Jahr 2030. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen können Konzerne niemals „Partner“ der öffentlichen Hand, sondern lediglich Auftragnehmer sein.

Wo diese Grundregel missachtet wird, hat dies oftmals fatale Folgen. In Berlin beispielsweise ließ eine geheime Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia die Wasser- und Abwasserkosten dramatisch steigen (das OLG Düsseldorf stellte letztendlich „missbräuchlich überhöhte“ Trinkwasserpreise fest). Gleichzeitig wurden Arbeitsplätze gestrichen, die Infrastruktur wurde vernachlässigt, weil die notwendigen Investitionsmittel in die vertraglich garantierte Rendite abflossen, usw. Nachhaltig war hier gar nichts. Berlin war kein Einzelfall. Im portugiesischen Pacos de Ferreira stiegen die Wasserpreise nach der Privatisierung um 400 Prozent. In Paris und vielen anderen Städten wurden die Privaten nach schlechten Erfahrungen wieder vor die Tür gesetzt. Doch ist es mit diesem Schritt nicht getan. Bisher hat sich nach einer Rekommunalisierung stets gezeigt, dass infolge der vorherigen Privatisierung versäumte Nachhaltigkeitsinvestitionen von staatlicher Seite nachgeholt werden müssen.

Wer kontrolliert die privatisierte Wasserversorgung?

Diese dramatischen Zustände konnten nur entstehen, weil die Kontrolle der privatisierten Wasserversorger ausgesprochen schwierig ist. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) steht nicht die für eine demokratische Kontrolle notwendige Transparenz im Vordergrund. Die Privatisierungsverträge werden in der Regel geheim gehalten, wichtige Wasser- und Abwasserdaten sowie interne Kalkulationsregeln werden als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft – und das, obgleich die Wasserbetriebe als Monopole keine Konkurrenz zu fürchten brauchen. Öffentlichkeit ist lediglich in eingeschränktem Maße und nachträglich im Bereich der geltenden gesetzlichen Berichtspflichten in der Geschäftsberichterstattung gegeben. Von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und der Bevölkerung kann unter diesen Umständen eine Kontrolle der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgeprinzips sowie der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Planung kaum geleistet werden.

Indessen ist die Unabhängigkeit der staatlichen Kontrollbehörden gegenüber den Wasserkonzernen oft nicht gegeben. Einerseits haben die Privaten die Daten – der Staat muss sie ebenfalls erst einfordern, um seine Kontrolle ausüben zu können. Andererseits sind private und staatliche Stellen oft so eng miteinander verflochten, dass keine wirksame Aufsicht mehr stattfindet. Bezeichnenderweise wurden viele Rekommunalisierungen nur aufgrund von Bürgerprotesten eingeleitet. In Berlin wurden die Wasserbetriebe erst rekommunalisiert, nachdem ein Volksentscheid die überwältigende Ablehnung der Wasserprivatisierung offenbart hatte. Die staatliche Kontrolle wird zudem dadurch beeinträchtigt, dass an der Schnittstelle zwischen Staat und Privat das Korruptionsrisiko hoch ist. Dies gilt insbesondere für Diktaturen und Oligarchien, aber auch für Demokratien.

SDG 17 – ein Pakt mit dem Privatisierungsteufel?

Angesichts der Erfahrungen mit Privatisierungen kritisch zu bewerten ist, dass sich selbst die UN mittlerweile einer neoliberalen Agenda verschrieben hat. So werden in SDG 17 im Namen einer wolkigen „Globalen Partnerschaft“ die Türen für private Konzerne und die Gewinninteressen ihrer Anteilseigner weit geöffnet. Die „Fortschreibung“ der Ziele entspricht dieser Tendenz. 2018 wurde auf dem Hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung, dem jährlich stattfindenden achttägigen Monitoring-Forum in New York zur Kontrolle der SDGs, eine Ministererklärung angenommen. Zur Finanzierungsfrage der Programme wurde beschlossen, dass die „Finanzierung für nachhaltige Entwicklung durch die Erhöhung von Eigeneinnahmen und durch die Mobilisierung privater Mittel“ erfolgen solle, und das nicht nur für Wasser, sondern allgemein. Mit dem Aufruf zur „Erhöhung der Eigeneinnahmen“ und der Forderung nach der „Mobilisierung privater Mittel“ wird die Kommerzialisierung der Wasserversorgung mit den oben beschriebenen Folgen geradezu legitimiert.

Freihandels- und Investitionsschutzverträge konterkarieren SDG 6

Derzeit werden zahlreiche internationale Handelsverträge zwischen der Europäischen Union und verschiedenen Industrie-, aber auch Schwellenländern abgeschlossen, die ein Klagerecht von Konzernen vor Internationalen Schiedsgerichtshöfen wegen Handels- und Investitionshemmnissen vorsehen. Diese Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind grundsätzlich so ausgelegt, dass sie Privatisierungen forcieren und die von den BürgerInnen mühselig erstrittene öffentliche Daseinsversorgung als Handelshemmnis ansehen. Auch die Wasserversorgung bleibt hiervon nicht unberührt. So können Mechanismen in den Verträgen die Rekommunalisierung der Wasserversorgung verhindern. Es gibt bereits einige Fälle, in denen Staaten erfolgreich von Konzernen auf Schadensersatz verklagt wurden, weil sie aus der Privatisierung des Wassers ausgestiegen sind. So hat z. B. Argentinien drei Gerichtsverfahren gegen internationale Investoren verloren, als das Land Wasserprivatisierungen rückgängig machen wollte. Es war gezwungen, 105 Millionen US Dollar an Vivendi (heute Veolia) zu zahlen, nachdem die Behörden Vivendis Vertrag, die Provinz Tucumán mit Wasser zu versorgen, gekündigt hatte. Vivendi hatte zuvor die Wassertarife um 104 Prozent erhöht, ohne ausreichende Anlageinvestitionen vorzunehmen, was zu schlechter Wasserqualität führte.

Nachhaltige Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand

Das knappe und wertvolle Gut Wasser verpflichtet zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung. Wenn Regierungen im Schulterschluss mit Privaten dieser Verantwortung nicht mehr gerecht werden, ist es an uns NGOs und BürgerInnen, ihnen ihre Verpflichtungen ins Gedächtnis zu rufen und unser Recht auf Wasser zu erkämpfen.
Werden die NGOs zu Kooperationspartnerinnen der internationalen Wasserkonzerne, dann besteht die Gefahr, dass ihnen die notwendige Distanz und Motivation fehlt, um eine eigenständige, kritische Position zu entwickeln. Die zunehmenden Aktivitäten der Konzerne im Wasser- und Abwassersektor verlangen eine Gegenagenda, die nur durch Druck von unten, d. h. von den Betroffenen selbst entwickelt werden kann und nicht das Einverständnis der Gegenseite sucht.

Rainer Heinrich

Der Autor ist Sprecher des Berliner Wassertischs und war Vertrauensperson des Berliner Volksbegehrens ‚Rettet unser Wasser‘.

1) https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/markt-und-meinung_investmentthema-wasser.html.
2) https://dasinvestment.com/scope-analyse-ranking-das-sind-die-besten-wasserfonds/.
3) Nikolaus Steiner (27.06.2013): Portugiesen protestieren gegen Wasserprivatisierung. In: Deutschlandfunk.
4) https://www.mz.de/ministerium/ziele/2030_agenda/monitoring/index.html.
5) Food&Water Watch (2007): World Bank Court Undermines Argentina’s Citizens. In: European Water Movement, Food&Water europe, CETA und Wasser. Ein Leitfaden für Aktivistinnen. Oktober 2016, S. 5. (pdf).

Vgl. Beitrag
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NGOs verlangen Klarheit bei TTIP 2.0

30. September 2019

„Heute wird Phil Hogan als designierter Handelskommissar vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments Rede und Antwort stehen. Zu diesem Anlass richten wir gemeinsam mit zahlreichen anderen europäischen NGOs einen offenen Brief zu den laufenenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein „TTIP light“ an Herrn Hogan und Kommissionspräsidentin von der Leyen.

Wir haben Anlass zur Befürchtung, dass bei dem Abkommen weit über das hinaus verhandelt wird, was die Verhandlungsmandate abdecken. Das betrifft insbesondere die sogenannte ,regulatorische Kooperation‘. Dieser Mechanismus in Freihandelsverträgen ermöglicht es den Lobbyisten mächtiger Konzerne und Verbände, bestehende oder künftige Gesetzgebung zu attackieren, zu verlangsamen oder auszuhebeln, wenn durch neue Gesetze sogenannte Handelshemmnisse aufgebaut werden, weil dann nicht mehr in beiden Ländern gleiche Standards gelten. Diese Möglichkeit für Unternehmen, in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen, bevor Parlamente ihn überhaupt kennen, stellt eine große Gefahr dar – sowohl für bestehende Schutzniveaus von Produkten als auch für den demokratischen Prozess.

Angesichts der großen Intransparenz der Gespräche haben wir derzeit allerdings keine Möglichkeit zu übereprüfen, worüber genau die Kommission verhandelt. Deshalb fordern wir die Kommission dazu auf, eine angemessene Transparenz der Gespräche herzustellen und gefährliche Bestimmungen wie die regulatorische Kooperation von diesem Gesprächen auszuschließen – im Einklang mit den Mandaten, die ihr erteilt wurden und mit dem Allgemeinwohl, das zu schützen sie verpflichtet ist.

Wir hoffen, dass die Abgeordneten heute im Ausschuss unsere Sorgen aufgreifen und dem zukünftigen Handelskommissar deutliche Fragen dazu stellen. Wir bleiben für Sie dran.“

Weitere Infos:

Offener Brief der Zivilgesellschaft an die EU-Kommission (englisch), pdf
Vollständige Pressemitteilung (englisch) pdf
Zum Beitrag von Lobbycontol