Kanadisches Recht: Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA

KanadischesRecht.de
7.8.2014

Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und EU

Zusammenfassung der endverhandelten Ergebnisse für das Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der europäischen Union

Für diesen Überblick lag der Text des Abkommens, soweit ausgehandelt, nicht vor. Er basiert auf einem Text, den die kanadische Regierung dem dortigen Unterhaus vorgelegt hat. Er hat eine rein kanadische Sicht, ist aber das konkreteste Dokument, das soweit ersichtlich, über das Abkommen verfügbar ist.

Dies Dokument fasst die wichtigsten Ergebnisse des umfassendem Wirtschafts-und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU vom 18. Oktober 2013 zusammen.

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Handelsabkommen mit Kanada:
Regierung will Bundestag abstimmen lassen

spiegel.de
06.08.2014

Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen
sun/dpa/AFP

Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA

Berlin – Die Bundesregierung pocht darauf, dass das Handelsabkommen Ceta zwischen Europa und Kanada die Zustimmung des Bundestags braucht. „Wir gehen davon aus, dass die Parlamente zustimmen müssen“, sagte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Zuvor hatten die EU-Kommission und die kanadische Regierung mitgeteilt, dass nach monatelangen Verhandlungen ein abschließender Entwurf für Ceta vorliege. Ceta gilt als Blaupause für das geplante Handelsabkommen TTIP mit den USA. Bis der Ratifizierungsprozess losgehen könne, müsse diese Fassung aber noch in 23 Sprachen übersetzt und von Juristen überprüft werden. Dies könne bis zu zwei Jahre dauern.

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ARD Mediathek: „Der große Deal“ (TTIP)

Der große Deal – Geheimakte Freihandelsabkommen
04.08.2014 | 29:54 min | UT | Verfügbar bis 04.08.2015 | Das Erste

Januar 2014. Wir sind mit dem EU-Handelskommissar Karel de Gucht verabredet. Wir wollen mit ihm über TTIP reden, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Wir haben eine Studie über die Auswirkungen von TTIP auf die Wirtschaft dabei – von de Gucht selbst in Auftrag gegeben. Er ist der Chefunterhändler für das Freihandelsabkommen und behauptet öffentlich, dass das Abkommen 120 Milliarden Euro zusätzliches Wirtschaftswachstum bringen wird. Eine stolze Zahl? Als wir ihn im Interview darauf hinweisen, dass seine Studie gerade mal 0.05% Steigerung der Wirtschaftsleistung pro Jahr durch TTIP errechnet hat, bricht er das Interview erstmal ab. Der Kommissar rechnet nach, dann wird er unwirsch: „Let’s not argue with numbers. Ich sage ihnen, wir werden die meisten Handelshemmnisse abschaffen.“

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Freihandelsabkommen CETA: „Die Mängelliste ist lang“

Frankfurter Rundschau
4.8.2014

Freihandelsabkommen: „Die Mängelliste ist lang“
Von Jörg Michel

Für die EU ist der CETA-Vertrag mit Kanada eine Art Testfall für ein ähnliches Abkommen mit den USA. Doch CETA ist auch in Kanada umstritten: Zwei Drittel der Bürger befürworten grundsätzlich mehr Handel mit der EU, beklagen jedoch die Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen.

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Regierung will Bundestag über CETA abstimmen lassen

Spiegel Online
6.8.2014

Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen

Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch [der Wassertisch auch]. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll [aber ob die EU dem zustimmt?]. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA [und muss unbedingt verhindert werden]

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Neue Richtervereinigung sagt No2ISDS

Neue Richtervereinigung
5.8.2014

Pressemitteilung

Keine Investor-Staats-Klagen anstelle rechtsstaatlicher Justiz

In einer ganz neuen Größenordnung wird derzeit der freie Handel weltweit ausgebaut. Der Abschluss des Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist für September 2014 vorgesehen. Das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird gerade verhandelt. Beide beinhalten einen sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus  (Investor-state-dispute-settlement (ISDS)). Das bedeutet, dass ein Konzern einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen kann, wenn er den Wert seiner Investition durch staatliches Handeln – wie z.B. Umweltauflagen, Verbraucherschutzgesetze oder bessere soziale Standards – gemindert sieht.

Die Neue Richtervereinigung (NRV) spricht sich gegen private internationale Schiedsgerichte für Investor-Staats-Klagen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit aus, weil hierdurch demokratisch legitimierte Schutzgesetze ohne Einhaltung grundlegender Verfahrensprinzipien und ohne wirksame Kontrolle in Frage gestellt werden.

Unabhängigkeit, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör und Überprüfbarkeit von Entscheidungen sind elementare Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Diese dürfen nicht durch Schiedsgerichtsklauseln ausgehöhlt werden. Private Schiedsgerichte dürfen nicht die Macht bekommen, unkontrolliert Schutzgesetze auszuhebeln und die staatliche Handlungsfähigkeit zulasten der Bürger und der Umwelt zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen in internationalen Handelsabkommen zu vereinbaren oder solchen zuzustimmen.

Die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen kann sinnvolle Anreize für Investitionen in Ländern schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt gilt. In Europa, den USA und Kanada gibt es hingegen gut funktionierende Justizsysteme, die ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit garantieren, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Entscheidung von Streitigkeiten auf private Schiedsgerichte zu übertragen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weisen die Verfahren vor privaten Schiedsgerichten große Mängel auf: Die Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gewährleistet, die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen, die Gewährung rechtlichen Gehörs eingeschränkt und Rechtsmittel sind nicht gegeben. Anwalts- und Prozesskosten betragen im Durchschnitt mehrere Millionen US $ pro Streitfall und werden letztlich in großem Umfang vom Steuerzahler getragen.

Ein Blick auf einige wenige der abgeschlossenen und derzeit laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten macht die Problematik deutlich: 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen einer Umweltauflage, die die Verwendung von Wasser aus der Elbe als Kühlwasser für ein Kraftwerk einschränkte. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet: Deutschland hat seine Umweltauflagen gelockert und musste dafür keinen Schadensersatz leisten. Kanada gab geplante Regelungen zum Nichtraucherschutz auf, nachdem Big Tobacco für diesen Fall eine Schadensersatzklage angekündigt hatte. Philip Morris klagt derzeit gegen Australien wegen der vorgeschriebenen Gestaltung von Zigarettenschachteln auf Schadensersatz von mehreren Milliarden Dollar.  Vattenfall klagt erneut gegen Deutschland
Schadensersatz von 3,7 Milliarden US $ wegen des deutschen Atomausstiegs ein.

Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2011 gab es 450 bekannte Investor-Staat-Klagen. Kanzleien werben für die lukrativen Verfahren. Investmentfonds wie Burford Capital (US) und Juridica (GB) gewähren Konzernen „Prozesskostenhilfe“ und spekulieren zunehmend mit Prozessen, indem sie Investor-Staat-Klagen finanzieren und dann 20% bis 50% der am Ende zuerkannten Entschädigungssumme erhalten.

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Fairer Handel gegen freien Handel

Tagesspiegel
06.08.2014

Geht TTIP zu Lasten der Dritten Welt?
Fairer Handel gegen freien Handel
von Vinzenz Greiner

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA könnte Entwicklungsländern schaden, warnt die Fair-Trade-Bewegung. Gegen US-Waren hätten viele Produkte keine Chance.

Berlin – Die EU und die USA befinden sich weiterhin in Verhandlungen zum „Generalangriff auf den Multilateralismus“ – so nennt Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP. Sie soll nach dem Willen der Verhandler Handelshemmnisse wie Unterschiede bei technischen Standards und vor allem Zölle beseitigen.

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Kommentar Wassertisch: Dies ist ein weiterer Grund, die im Aufbau befindliche Europäische Bürgerinitiative (EBI) www.stop-ttip.org zu unterstützen. Das ist auch in der Vorbereitungsphase der Bürgerinitiative wichtig. Damit die Unterschriftensammlung in Europa erfolgreich starten kann werden noch dringend Spenden gebraucht. Sie können hier oder hier für die EBI spenden und sich hier Infomaterial zum Weiterverbreiten bestellen.

 

Indien und die WTO. Auch der Freihandel hat Grenzen

Süddeutsche Zeitung
1.8.2014

Indien und die WTO. Auch der Freihandel hat Grenzen
Kommentar von Alexandra Endres

Die indische Regierung lässt das WTO-Abkommen zum Freihandel platzen, um weiter staatlich subventionierte Nahrungsmittel an die Armen verteilen zu können. Richtig so. [das sehen wir auch so!]

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Exclusiv im Ersten zu TTIP: Der große Deal

Fernseh-Tipp:

Exclusiv im Ersten:
Der große Deal – Geheimakte Freihandelsabkommen

Den Bericht können Sie sich hier nachträglich ansehen

Geheimakte Freihandelsabkommen | Das Erste Tipp

 

 

Das Freihandelsabkommen soll zwei der größten Wirtschaftsräume der Erde enger miteinander verbinden und viele Bereiche umfassen: Arbeitsrecht, Finanzdienstleistungen, öffentliche Daseinsvorsorge, Datenschutz, Lebensmittelrecht. Obwohl am Ende ca. 800 Millionen Bürger betroffen sein werden, wird im Geheimen verhandelt. Die Zwischenergebnisse kommen nur bruchstückhaft an die Öffentlichkeit. Wenn aber selbst EU-Experten von einem nur sehr geringen Wachstum durch TTIP ausgehen – wer profitiert vom Abkommen? Und was bedeutet es für uns? Diesen Fragen gehen „Monitor“-Redakteur Stephan Stuchlik und Co-Autor Kim Otto nach.

Wiederholungen:
07.08.2014 | 00:45 | tagesschau 24
07.08.2014 | 07:00 | tagesschau 24

 

HiB: Die Linke hat Nachfragen zu TiSA

Deutscher Bundestag

 

Fraktion Die Linke hat Nachfragen zu TiSA

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage – 31.07.2014

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke hat weitere Fragen zum plurilateralen Dienstleistungsabkommen TiSA und will deshalb in einer Kleinen Anfrage (18/2156) unter anderem die Definition öffentlicher Dienstleistungen erfahren. Die Bundesregierung soll auch angeben, wie sie sicherstellen will, dass durch TiSA die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen [dazu zählt auch die Wasserversorgung!]  nicht erleichtert wird. Es handelt sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1913.

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Geleaktes Dokument enthüllt: USA-EU Freihandelsabkommen bedroht die öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Institute for Agriculture and Trade Policy
24.07.2014

IATP Press Release / Analysis
Geleaktes Dokument enthüllt: USA-EU Freihandelsabkommen bedroht die öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
von Andrew Ranallo und Dr. Steve Suppan

Der Entwurf eines Kapitels des USA-EU Handelsabkommens, das geleakt und heute über das Institut für Landwirtschaft und Handelspolitik (IATP) veröffentlicht wurde, zeigt einer begleitenden Analyse zufolge, dass die öffentliche Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit gefährdet sein könnten. Das geleakte Kapitel wird im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommens (TTIP) derzeit verhandelt und betrifft Gesundheits- und Pflanzenschutz spezifische Punkte – einschließlich der Lebensmittelsicherheit, sowie der Tier- und Planzengesundheit. Nur TTIP Verhandlungsführer und sicherheitsüberprüfte Berater, meist Firmenvertreter, können die Entwürfe der Verhandlungstexte lesen und kommentieren.

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Noch ist TTIP nicht am Ende

taz.de
27.07.2014

Probleme beim Freihandelsabkommen
Noch ist TTIP nicht am Ende
von Kai Schöneberg

Das Abkommen zwischen EU und Kanada wackelt – ist das der Todesstoß für den geplanten Vertrag zwischen Europa und den USA?

Die Kritiker sind begeistert. „Gut so!“, twittert die grüne EU-Abgeordnete Ska Keller nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, dem zufolge die Bundesregierung das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada ablehnt.
Dass der Vertrag mit dem zwölftwichtigsten Handelspartner der EU scheitern könnte, ist dabei nicht Hauptgrund des Jubels. Das „Ceta“ genannte Abkommen mit Kanada wird jedoch von vielen als Blaupause für den umstrittenen Vertrag mit den USA gesehen. Deshalb hoffen Kritiker nun auch auf ernste Schwierigkeiten für das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, kurz: TTIP.

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Kommentar Wassertisch: Wir halten es mit Peter Fuchs von Powershift: Auch wir trauen dem Braten nicht. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) www.stop-ttip.org ist jetzt wichtiger denn je! Damit die Unterschriftensammlung in Europa erfolgreich starten kann werden noch dringend Spenden gebraucht. Sie können hier oder hier für die EBI spenden und sich hier Infomaterial zum Weiterverbreiten bestellen.

 

Berlin lehnt Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst ab

Süddeutsche Zeitung
26.07.2014

Streit über Investorenschutz
Berlin lehnt Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst ab
von Cerstin Gammelin

Ausländische Konzerne würden zu viel Macht bekommen, fürchtet die Bundesregierung. Sie bremst den kanadische Freihandelsvertrag aus – mit potentiell gravierenden Folgen für das umstrittene TTIP-Abkommen mit den USA.

Die europäischen Unterhändler für das angestrebte Freihandelsabkommen mit den USA erwarten bis September eine Entscheidung darüber, ob das Abkommen überhaupt eine Chance hat, unterzeichnet zu werden. Ob sich der Daumen über dem transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) hebe oder senke, hänge davon ab, ob die 28 nationalen Regierungen bereit seien, das fertig verhandelte Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) zu akzeptieren, hieß es am Freitag in der Führung der Europäischen Kommission. „Der Freihandelsvertrag mit Kanada ist ein Test für das Abkommen mit den USA“, sagte ein hoher Kommissionsbeamter in Brüssel. Werde das Abkommen mit Kanada abgelehnt, „dann ist auch das mit den USA tot“.

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