Umfrage im Bayerischen Fernsehen (BR) vom 02.05.2014
HIER kann man an der Abstimmung teilnehmen.
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Brot für die Welt
05.05.2014
TTIP birgt Gefahren für den Süden
Von Sven Hilbig
Die heute erschienene Publikation von Brot für die Welt „Nachhaltige Handelspolitik statt TTIP“ zeigt hingegen potentielle Risiken auf, die das transatlantische Abkommen auf den Süden haben könnte. Die Publikation gliedert sich in drei Abschnitte. Zunächst werden die TTIP-Verhandlungen in den Kontext der WTO und deren Verhandlungen über den Abschluss der sog. Doha-Entwicklungsrunde sowie der europäischen Freihandelsstrategie gestellt. Bei den anschließenden Auswirkungen auf den globalen Süden liegt der Schwerpunkt auf dem Investitionsschutz. Schließlich werden Anforderungen an eine ökologische und solidarische Handelspolitik formuliert – und daraus Konsequenzen für die TTIP-Verhandlungen gezogen.
Die Broschüre ist HIER downloadbar.
ORF.at
04.05.2014
Gespräche unter „guten Freunden“
Von AUTOR
Seit 2012 wird über einen internationalen Vertrag zum Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TISA) hinter verschlossenen Türen verhandelt.
Gegen Gasbohren
02.05.2014
TTIP und CETA – NEIN DANKE! Initiativen gegen Fracking lehnen transatlantische Freihandelsabkommen ab
Pressemitteilung der bundesweiten Vereinigung der anti-Fracking-Initiativen (zu denen sich auch der Berliner Wassertisch zählt)
Drittes bundesweites Strategietreffen der anti-Fracking-Initiativen. Initiativen gegen Fracking lehnen transatlantische Freihandelsabkommen ab
Bei der Gelegenheit soll auch noch einmal auf unsere gemeinsame Unterschriftensammlung hingewiesen werden. Sie läuft bis Freitag, 9. Mai 2014. Wir würden uns freuen, wenn noch viele HIER unterschreiben:
Sueddeutsche.de
03.05.2014
Freihandelsabkommen TTIP. Sieg über das Gesetz
Von Andreas Zielcke
Was hat das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa mit der Amputation der Ukraine zu tun? Der im Abkommen geregelte Investitionsschutz bedeutet Politik nach Wunsch der Wirtschaft, er entstellt das Recht und hebelt die Demokratie aus.
lokalkompass.de
03.05.2014
Anti-TTIP Flashmob bei SPD-Wahlkampfauftritt von Martin Schulz und Ullrich Sierrau
Zahlreiche Bürger haben am Freitagnachmittag in Dortmund an der Reinoldikirche den sozialdemokratischen Europa-Spitzenkandidaten Martin Schulz bei der SPD-Wahlkampfkundgebung mit ihrer Forderung nach dem sofortigen Stopp des EU-US-Freihandelsabkommens TTIP konfrontiert. […]
Bereits am letzten Montag übergab das campact-Netzwerk in Berlin über 460.000 Unterschriften für ein klares NEIN! zum EU-USA Freihandelsabkommenan (TTIP) an Martin Schulz. Wie auch am Freitag in der Dortmunder Innenstadt forderten die Unterzeichner die Verhandlungen über das umstrittene TTIP-Abkommen abzubrechen, weil es die Demokratie und Verbraucher, Umwelt und Gesundheit gefährde. Der onlinegestützte campact-Appell, der in dieser Woche täglich über 1000 neue Unterstützer verzeichnete, wird von Campact gemeinsam mit den Partnern Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Berlin 21, Berliner Wassertisch, Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), sowie Mehr Demokratie e.V. getragen.
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
am 21.März waren wir in Konstanz gemeinsam bei der Veranstaltung zu TTIP in der Fachhochschule.
Sie haben damals erklärt, die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament habe nach kontroverser Diskussion beschlossen, weder dem Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) noch dem geplanten TTIP zuzustimmen, solange diese eine Klagemöglichkeit von Investoren gegen Staaten (ISDS) vorsehen. Dafür haben Sie viel Beifall bekommen, auch von mir.
Nun hat aber das Europaparlament bei seiner letzten Sitzung vor der Wahl sogenannte „Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten“ beschlossen. Die neue Verordnung regelt die Zuständigkeit in einem ISDS-Verfahren – einem Verfahren, dass es nach den Beschlusslagen Ihrer Fraktion gar nicht geben dürfte.
Die taz schreibt dazu: „Die Verordnung war bereits vor einem Jahr ausgehandelt worden und entspricht längst nicht mehr dem aktuellen Diskussionsstand. Dennoch machte die Kommission Druck auf die Parlamentarier, noch vor den Europawahlen zuzustimmen – damit danach und nach Abschluss der ISDS-Konsultation die Verhandlungen mit den USA wieder aufgenommen werden können. CDU/CSU, SPD und Liberale fügten sich und stimmten dem Text mit großer Mehrheit zu.“
Dagegen gestimmt haben nur die Grünen und die Linken. Es gab zudem Klagen einer Reihe von Abgeordneten, der Präsident des Europaparlaments Martin Schulz, Mitglied Ihrer Fraktion, habe den Tagesordnungspunkt so gut versteckt, dass viele Abgeordnete erst sehr kurz vor der Sitzung gemerkt haben, dass dieser Tagesordnungspunkt ansteht.
Sehr geehrte Frau Gebhard, Sie werden verstehen, dass diese Abstimmung die Glaubwürdigkeit Ihrer Fraktion in Frage stellt. Ich habe vor der Europawahl noch eine ganze Reihe TTIP-Veranstaltungen. Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir baldmöglichst erklären könnten, welches Spiel die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament hier spielt und warum sie diesen Beschluss mitgetragen hat, statt dem Antrag der Linken und Grünen auf Vertagung zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüssen
[Jürgen Maier, Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung]
Die Antwort von Evelyne Gebhardt (SPD) v. 12. Mai 2014
Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. April.
Gerne nehme ich zu Ihrer Behauptung Stellung, die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen hätten am 16. April bei der Abstimmung über die „Verordnung zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten“ den Weg für Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) im Rahmen des TTIP geebnet. Leider wurde dies – im Wahlkampfgetöse – von einigen Protagonisten fälschlicherweise suggeriert und leider auch von mehreren Leitmedien, darunter auch der Süddeutschen Zeitung oder der taz, aufgegriffen.
Worum geht es bei der genannten Verordnung genau? Die Verordnung regelt die finanzielle Zuständigkeit bei Investitionsstreitigkeiten auf Grund von Abkommen, bei denen die Europäische Union Vertragspartei ist, und legt die generellen Verantwortlichkeiten der internen Kostenübernahme zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren fest. Es geht in der Verordnung also um Fragen, wer solche Verfahren wann bezahlen muss und wer Partei vor der Schiedsstelle ist. Diese Regelungen stellen in keiner Weise eine Vorabentscheidung bezüglich der zu Recht umstrittenen Frage des Investorenschutzes im geplanten TTIP dar. Vielmehr sind diese internen Regelungen unerlässlich geworden, da Investitionsabkommen seit dem Lissabon-Vertrag im Jahr 2009 in die Kompetenz der Europäischen Union verlagert wurden. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchten wir eine solche Regelung. Denn leider haben wir bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. Die verabschiedete Verordnung ist also aufgrund bestehender Abkommen dringend notwendig. Schließlich kann die EU auf Grundlage der Energie-Charta für Verstöße von Mitgliedstaaten verklagt werden, selbst wenn sie die streitgegenständliche Regelung nicht erlassen hat. Ohne die o.g. Verordnung müsste der Unionshaushalt unter Umständen dafür gerade stehen. Das kann aber nicht sein und musste daher geregelt werden.
Außerdem ist nicht auszuschließen, dass diese Regelungen über die finanzielle Zuständigkeit im Zusammenhang mit Investor-Staat-Streitigkeiten, die sich aus Investitionsschutzabkommen der einzelnen Mitgliedsländer der Europäischen Union ergeben, relevant werden. Bis Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Jahre 2009 waren die Mitgliedsländer selbst für die Ratifizierung von Investitionsschutzabkommen zuständig. Allein Deutschland hat insgesamt 131 solcher Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, deren Verhandlung übrigens weitgehend unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit erfolgte.
In den Verhandlungen der Verordnung zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten konnten wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ein Mehr an Transparenz durchsetzen und das Recht der Gesetzgebung im Interesse der Bürger und Bürgerinnen („right to regulate“) prioritär vor allen ISDS-Verabredungen verankern. Andere Parteien, die jetzt lautstark Halbwahrheiten verbreiten, haben sich an den Verhandlungen gar nicht beteiligt und damit die Interessen der Bürger und Bürgerinnen vernachlässigt.
Unabhängig von der allgemeinen Verfahrensregelung haben wir SPD-Abgeordneten vor dem Hintergrund der laufenden TTIP-Verhandlungen eine klare Position zu Investor-Staat-Schiedsverfahren. Wir lehnen ein solches Verfahren ab. Ein Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus würde es Investoren ermöglichen, die EU oder Mitgliedsstaaten – außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit – vor internationalen Schiedsgerichten auf Entschädigung für entgangene Gewinne zu verklagen. Unter Umgehung eines funktionierenden Rechtssystems wäre es privaten Investoren möglich, gegen von souveränen Staaten erlassene Gesetzgebung auch in den wichtigen Bereichen Gesundheit, Umwelt oder Verbraucherschutz vorzugehen. Das Beispiel von Vattenfall mit dem Versuch einer Klage gegen Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz im Rahmen des Atomausstiegs sollte warnendes Beispiel sein. Oft reicht allein die Androhung einer Klage vor einem Schiedsgericht, um Gesetzgebung zu verhindern oder zu verwässern. Zudem besteht die Gefahr, dass Investoren aus den USA, die in der EU tätig sind, auf diesem Wege größere Rechte eingeräumt werden, als sie europäischen Unternehmen gewährt sind.
Für uns steht deshalb fest: Einem Abkommen, das einen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus vorsieht, werden wir nicht zustimmen. Ein solcher Mechanismus ist nicht notwendig zwischen zwei Regionen mit zuverlässigen und entwickelten Rechtssystemen. Er hätte bedenkliche Konsequenzen für die Rechtssetzung gerade im Sozial-, Umwelt und Gesundheitsrecht. Ich hoffe deshalb, dass nach den Europawahlen eine progressive Mehrheit im Parlament unsere Bedenken teilt.
Grundsätzlich haben wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen eine differenzierte, aber dennoch klare Position in Sachen TTIP. Nach den bisherigen Verlautbarungen zum Verhandlungstand sehen wir das geplante Abkommen sehr kritisch. In den laufenden Verhandlungen fordern wir mehr Transparenz und Allgemeinwohlorientierung. Keinesfalls darf das TTIP unsere hart erkämpften Errungenschaften im Arbeitsrecht oder in der Sozialgesetzgebung in Frage stellen. Ich werde auch keinem Abkommen zustimmen, das unser hohes Verbraucher- und Datenschutzniveau oder die Lebensmittelsicherheit in Europa gefährdet, unter dem der Umweltschutz leidet oder der grünen Gentechnik Tür und Tor geöffnet wird. Schließlich dürfen wir künftigen Generationen nicht den Handlungsspielraum für die Gestaltung eines sozial gerechten und nachhaltigen Europas beschneiden.
Mit freundlichen Grüßen,
Evelyne Gebhardt (SPD)
_________________________________
Evelyne Gebhardt, MdEP
Europäisches Parlament
Rue Wiertz 60
B-1047 Brüssel
Tel: +32 (0) 2 28 45466
Fax: +32 (0) 2 28 49466
evelyne.gebhardt@ep.europa.eu
www.evelyne-gebhardt.eu
Evelyne Gebhardt auf Facebook
Am 26. April 2014 schrieb Jürgen Maier (Geschäftsführer v. Forum Umwelt und Entwicklung) an Evelyne Gebhardt (MdEP, SPD):
Eine Antwort von „UNSERER FRAU IN EUROPA“ (Zitat: SPD) steht noch aus (Stand: 3. Mai 2014).
WIR SIND SEHR GESPANNT!
Der Brief [und die Antwort] als Text
[Der Wassertisch dankt Jürgen Maier für die Erlaubnis, die Mail zu veröffentlichen!]
Update: Die Antwort von Evelyne Gebhardt ist heute, 12. Mai 2014, eingegangen und wurde auch (s. „Text“ oben) eingestellt.
Der Berliner Wassertisch empfiehlt folgende Veranstaltung:
„Mit dem EU-USA Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) drohen essentielle Dienstleistungen der Daseinsvorsorge – z.B. in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wasser, Energie oder Verkehr. Diese müssen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein und hohen qualitativen, sozialen und umweltpolitischen Standards genügen. Diese Dienstleistungen sind am Gemeinwohl orientiert und sollen nicht der Gewinnmaximierung privater Interessen dienen. Den dazu nötigen Gestaltungsspielraum auf nationaler und kommunaler Ebene drohen die TTIP Verhandlungen weiter zu beschneiden –mehr Druck in Richtung Privatisierung ist zu erwarten. Dies gilt zum Beispiel für die öffentliche Trinkwasserversorgung, deren Privatisierung von der deutschen Bevölkerung in großer Mehrheit strikt abgelehnt wird. Die negativen Folgen von Privatisierung wie Preissteigerungen, der Verlust lokaler Einflussmöglichkeiten und die Herauslösung aus der kommunalen Daseinsvorsorge könnten Wasser zu einer herkömmlichen Handelsware machen. Das Gleiche droht Bildung und Gesundheit. Auch die Kreis- und Stadtsparkassen könnten ihrem öffentlichen Auftrag, der Bereitstellung von flächendeckenden Finanzdienstleistungen für die Bürger und von Krediten für kleine und mittlere Unternehmen in der Region nicht mehr nachkommen.
Aus diesem Anlass soll auf dem 3. zivilgesellschaftlichen Außenwirtschaftsforum in Berlin eine Diskussion zwischen NGOs und handelspolitischen Entscheidungsträgern ermöglicht werden.“
PROGRAMM:
18:00 UHR EINLASS/ REGISTRIERUNG
18.30 UHR BEGRÜßUNG: Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung
18:45 UHR KEYNOTE: VON GATS ÜBER TISA ZU TTIP: DIE DIENSTLEISTUNGSAGENDA DER EU (Oliver Prausmüller, Arbeiterkammer Wien (tbc))
Keynote: Privatisierung durch die Hintertür? Ein kritischer Blick auf das TTIP (Detlef Raphael, Beigeordneter des Deutschen Städtetags)
19:30 UHR PODIUMSDISKUSSION
· Martin Beckmann, ver.di
· Bernhard Daldrup, MdB SPD
· Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW)
· Oliver Prausmüller, Arbeiterkammer Wien (tbc)
· Detlef Raphael, Beigeordneter des Deutschen Städtetags
21:00−22:00 UHR ÖKO-FAIRER EMPFANG
ANMELDUNG ERBETEN unter: bruck@forumue.de
28. April 2014 Public Services International (PSI): Das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und die Agenda der Konzerne. TiSA contra öffentliche Dienste. Warum TiSA eine ernsthafte Gefahr für Rekommunalisierungen ist, sieht man u.a. an dem Ausschnitt: zur Website… Außerdem stellt PSI Argumentationshilfen gegen TiSA bereit.
Süddeutsche.de
01.05.2014
Investitionsschutz im Freihandelsabkommen TTIP
Europa vor Gericht
Von Jannis Brühl
Wie einst nur Bananenrepubliken: Konzerne verklagen immer häufiger auch reiche Staaten, wenn ihnen deren Politik nicht passt. Auch deutsche Firmen nutzen die Schiedsgerichte gern, die Knackpunkt der Freihandels-Verhandlungen geworden sind.
Süddeutsche.de
01.05.2014
EU-Parlament winkt Sonderrechte für Großkonzerne durch
Von Silvia Liebrich
Sie sind umstritten – die Investorenschutzrechte im geplanten Freihandelsabkommen zwischen EU und USA. Trotzdem hat das EU-Parlament die Sonderrechte für Konzerne abgesegnet. Nur die nationalen Regierungen könnten die Regelung noch stoppen. Deutschlands Position ist deutlich…. Damit wird auch der Weg für den Vertrag mit Kanada [CETA] frei, der fast fertig ist, aber vor allem wegen des Streits über die Investorenrechte in der Warteschleife hing.
Wahl-O-Mat 2014:
Frage 19 von 38: Freihandelsabkommen mit den USA
„Die Europäische Union soll ein Freihandelsabkommen mit den USA abschließen.“