Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher

Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher (07.02.2017) Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Testbiotech sind Kühe, die von geklonten Bullen abstammen, in einem Register britischer Züchter eingetragen. Laut den vorliegenden Angaben haben sie bereits Nachkommen. Wahrscheinlich gibt es in der EU jedoch noch wesentlich … weiterlesen

Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017

Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

volksbegehren-ttip
im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Zur Pressemitteilung

CETA: Bundesverfassungsgericht lässt vorläufige Anwendung laufen, endgültige Entscheidung steht noch aus

Gemeinsame Pressemitteilung
von Mehr Demokratie e.V., foodwatch und Campact
13.01.2017

Bundesverfassungsgericht

Foto: H.D.Volz | pixelio.de

Wie gestern (12. Januar) bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt. Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EUKommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungs­konform ist, muss das Gericht noch treffen.

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Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“

Gemeinsame Presseerklärung

Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! und Verbände und Initiativen aus Berlin und Brandenburg

Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“

Potsdam, 6.1.2017 – Ein breites Bündnis aus Berliner und Brandenburger Verbänden forderte am heutigen Freitag die sozialdemokratische Europaabgeordnete Susanne Melior auf, in der nächsten Woche im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament gegen CETA zu stimmen. Etwa dreißig Aktive trafen sich bei eisigen Temperaturen in der Potsdamer Alleestraße vor dem Europabüro der SPD-Abgeordneten zu einer Kundgebung gegen den Freihandelsvertrag CETA.

melior

Die Verbände hatten Frau Melior eingeladen, ihre Positionen bei der Kundgebung selbst darzustellen. Sie hatte jedoch abgesagt, da sie nicht in Potsdam ist. Gemeinsam machten die Verbände bei der Kundgebung deutlich, dass der CETA-Vertrag den „roten Linien“, die sich die SPD in sehr intensiven Diskussionen gegeben hat, und die auf einem Parteitag und einem Parteikonvent beschlossen wurden, nicht gerecht wird. weiterlesen

Sulfat im Trinkwasser: Wie geht die Politik mit dem Thema um?

Pressemitteilung von Heide Schinowsky (MdL Brandenburg)

15.12.2016

Umdenken bei der Landesregierung: Frankfurter Wasserbetriebe dürfen nun doch zu Sulfatgesprächen

Spree

Die Spree – Foto: C. Nöhren | pixelio.de

Der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft (FWA) ist es nun doch gestattet, an den sogenannten „Sulfatgesprächen der Staatssekretäre“ teilzunehmen, wenn sie ein „entsprechendes Ansinnen“ äußern, erklärte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) auf Anfrage der bergbaupolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. Noch im November diesen Jahres lehnte die Landesregierung eine Teilnahme der FWA ab. In einem Schreiben an das Mitglied im Braunkohlenausschuss und Fraktionsvorsitzenden der Frankfurter Grünen Jörg Gleisenstein, wurde die Ausladung der FWA damit begründet, dass die Landesregierung die Interessen des Landes ausreichend vertritt und es zu einem späteren Zeitpunkt ein Fachgespräch geben soll. Daher gebe es keine „Notwendigkeit“ für eine Teilnahme an den Gesprächen durch die Frankfurter Wasserbetriebe, teilte ein Abteilungsleiter aus dem Wirtschaftsministerium noch Ende November dem Braunkohlenausschuss mit.

„So sehr ich das jetzige Umdenken der Landesregierung begrüße, so kommt es dennoch reichlich spät. Schließlich haben die Gesprächsrunden seit 2015 bereits dreimal stattgefunden. Es ist kein Wunder, dass in der Region Unmut herrscht, wenn die Brandenburger Wasserbetriebe ausgeschlossen werden, aber von Seiten Berlins deren Wasserbetriebe ohne Probleme teilnehmen können“, sagt Heide Schinowsky.

Jörg Gleisenstein wies darauf hin, dass die Wasserwerke Briesen, die die Stadt Frankfurt (Oder) und Teile des Landkreises Oder-Spree mit Trinkwasser versorgen, geplante Investitionen in die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose (Oder-Spree) zur Eindämmung der Sulfatbelastung nicht tätigen können, weil der Bergbausanierer Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) eine anteilige Kostenübernahme verweigert. Zusagen für die Kostenübernahme gibt es vom Land Brandenburg und vom damaligen Bergbaubetreiber Vattenfall. Die Frankfurter Wasserbetriebe stellen für mehr als 65.0000 Menschen in der Region Trinkwasser bereit. Aufgrund des massiven Braunkohleabbaus sind in den letzten Jahren die Sulfatwerte kontinuierlich angestiegen, so dass sich die Trinkwasserpreise für die Wasserkunden erheblich verteuern würden, wenn die FWA die notwendigen Maßnahmen alleine finanzieren müsste. Derzeit gilt bei Trinkwasser ein Grenzwert von 250 mg/l.

……………

Antwort Minister Albrecht Gerber auf mündliche Anfrage:
http://heide-schinowsky.de/wp-content/uploads/2016/12/ma712_2016_12_14_16_04_47.pdf

Der Berliner Wassertisch sieht in der Belastung des Trinkwassers in Berlin und Brandenburg ein gravierendes Problem, für das es bisher nur provisorische Lösungen gibt, die jedoch auf Dauer nicht tragfähig sind. So kann die Zumischung von sulfatfreiem Grundwasser, wie jetzt für die Frankfurter Wasserversorgung geplant, in einem regenarmen Land wie Brandenburg keine langfristige Lösung sein. Dies wird aus den Erläuterungen deutlich, die die Frankfurter Wasserwerke (FWA) auf ihrer Webseite zum Thema veröffentlicht haben. Ob der in der Vergangenheit praktizierte Ausschluss der FWA von den „Sulfatgesprächen der Staatssekretäre“ nur ein bedauerliches Versäumnis oder eher Teil einer Strategie war, die Sulfatproblematik als gewichtiges Argument der Gegner neuer Braunkohletagebaue aus der Diskussion herauszuhalten, soll dahingestellt bleiben.

 

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft: Düngeverordnung: Verschlechterung der Gewässer vermeiden!

AöW e.V.AöW-Pressemitteilung Nr. 5/2016

07.12.2016

Düngeverordnung: Verschlechterung der Gewässer vermeiden!

Berlin. Die Zeit drängt, wenn der Zustand der Gewässer in Deutschland ernsthaft verbessert werden soll. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert deshalb dringend die Verabschiedung der geplanten Änderung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung mit strengen Vorgaben für die landwirtschaftliche Praxis. Es darf nicht nur um das Klageverfahren der EU gegen Deutschland gehen. Die Gewässer müssen zu ihrem Schutz entschieden vor zu vielen Nitrat- und Nährstoffeinträgen geschützt werden. weiterlesen

Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung

Barcelona En Comú
28.11.2016

Pressemitteilung
Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung
Barcelona aposta per la gestió pública de l’aigua

Der von „Barcelona en Comú“ (Barcelona gemeinsam) auf den Weg gebrachte Antrag zur Rekommunalisierung der städtischen Wasserversorgung wurde jetzt mit der absoluten Mehrheit der Stimmen durch den Rat der Stadt beschlossen.

Zum ersten Mal hat eine große Mehrheit des Stadtrates von Barcelona für das Ende der privaten Verwaltung der städtischen Wasserversorgung gestimmt. „Barcelona en Comú“ glaubt, dass Wasser ein Menschenrecht, eine grundlegende Dienstleistung und ein Gemeingut ist, das unter öffentlicher, demokratischer Kontrolle stehen muss.

Am Freitag, den 25. November brachte „Barcelona en Comú“ den Antrag ein, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurück in die öffentliche Hand zu bringen, eines der Hauptversprechen unseres Programms. Dieser Antrag war auch einer der von den Bürgern am meisten befürworteten Punkte im partizipatorischen Verfahren zur Festlegung des Städtischen Aktionsplans „Pla d’Actuació Municipal“ (PAM).

Übersetzung bis hierher: Wassertisch

weiter zur vollständigen Pressemitteilung in katalanischer Sprache hier
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Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung

Gülle

Foto: Uschi Dreiucker | pixelio.de

Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)

Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.

Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.

Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.

Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.

Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05

Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de

Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de

Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de

 

Anlässlich CETA-Skandal. Parlamentarier wollen CETA vor den EuGH bringen!

greens

Yannick Jadot: Europa-Parlament kurz vor Skandal um CETA

Was in unserem einzigen direkt-gewählten Gremium der EU passiert, ist schockierend. Hier steht warum

Von Yannick Jadot (MEP, Vize-Vorsitzender des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA) im Europa-Parlament)

(19.11.2016) Das selbstgemachte CETA-Chaos der letzten Monate hat viele von uns, die sich im Europa-Parlament mit dem Thema auseinandersetzen, verblüfft zurückgelassen.

Nachdem die EU-Kommission das wallonische Parlament zwei Jahre lang ignorierte, verursachte sie Panik in letzter Minute, indem sie die symbolische Unterzeichnung des CETA-Deals verschob und die kleine belgische Region gegenüber dem Rest von Europa in die Pfanne haute. Um das Schlamassel wiedergutzumachen, überfrachtete sie CETA mit 37 nicht-bindenden Zusatzerklärungen, die teilweise widersprüchlich sind und deren juristische Verbindlichkeit fraglich ist. Das trug noch mehr zur Verwirrung bei. Der belgische Premierminister gab sogar zu, dass das Debakel am CETA-Abkommen „kein Komma geändert habe.“

Es sieht so aus, als sei die Geschichte nun zu Ende, aber das stimmt nicht!

Bald beginnt der Ratifizierungsprozess, mit dem Europaparlament. Die Prozedur läuft üblicherweise unkompliziert und klar ab: Die zuständigen Ausschüsse für Fragen, die mit Handel zu tun haben, untersuchen den Deal. Das bedeutet Anhörungen, Debatten und schriftliche Stellungnahmen, begleitet von einer Resolution über die gemeinsame Haltung des Europaparlaments, die von allen 751 Abgeordneten abgestimmt wird. Diese Prozesse stärken die demokratische Kontrolle auf EU-Ebene und stellen sicher, dass Parlament nicht nur da ist, um abzustempeln, was die Kommission ihm vorlegt. Mit CETA wurde fast jede Regel aus dem Fenster geworfen.

Keine Zeit. Keine Analyse

CETA wird dem Europa-Parlament offiziell erst am 21. November vorgelegt werden. Von da an haben die Abgeordneten 6 Monate Zeit zum Analysieren, Debattieren und Abstimmen. Doch eine Art Coup hat dafür gesorgt, dass diesmal keine der üblichen Prozeduren zählt. Die Mitte-Links- und Mitte-Rechts-Fraktionen, die zusammen die große Mehrheit, vielfach „Große Koalition“ genannt, ausmachen, haben eine dermaßen schnelle Jagd von CETA durch diese Institution angezettelt, dass du alles verpasst, wenn du nur mit dem Auge zwinkerst. Sie wollen die Abstimmung schon im Dezember, was für das Parlament eine irgendwie sachbezogene Prüfung von CETA unmöglich macht.

Obwohl CETA das Parlament noch nicht einmal erreicht hat, hielten Abgeordnete des Ausschusses für internationalen Handel (INTA) am 10. November ein Hearing ab; vorgesehen war eine Erklärung durch die Kommission und den Rat zu den 37 Statements, bekannt als „Joint Interpretative Instruments“ der Union und der Mitgliedsstaaten. (gemeint ist nicht das „Gemeinsame Auslegungsinstrument“ sondern die „Erklärungen für das Ratsprotokoll“ – die Übersetzerin) Nur dass der Rat erst gar nicht erschien. Die Kommission versuchte, einige Fragen zu beantworten, doch die Sitzung endete mit vielen Unklarheiten.

Schon die sonst übliche begleitende Resolution, die allen Abgeordneten und Ausschüssen eine komplette Untersuchung des Abkommens erlaubt, war vom INTA-Ausschuss einige Wochen zuvor abgelehnt worden. Ein noch nie dagewesener Schachzug, doch es wird einfach keine geben. Die Grünen gehörten zu den wenigen Stimmen, die Zeter und Mordio schrieen, aber das traf auf taube Ohren.

Was die Sache noch schlimmer macht: Zwar haben verschiedene Ausschüsse, die bei einzelnen Aspekten von CETA zuständig sind, eigene Stellungnahmen angemeldet, aber so wie es aussieht, sind diese alle abgelehnt worden. Der Umweltausschuss (ENVI) und der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) haben sich über den engen Zeitplan beschwert, weil der eine angemessene Auseinandersetzung mit CETA unmöglich mache, doch ihre Stellungnahmen wurden abgewiesen, aus offensichtlich keinem anderen Grund als dem, jede Kritik zu unterbinden.

Demokratie: nur ein Mittagessen mit einer Person?

„Das raubt mir wirklich den Atem, wie wir zu so schnellem Handeln gezwungen werden“, bemerkte mein Kollege Bart Staes diese Woche. Als Berichterstatter für die abgelehnte Stellungnahme des Umweltausschusses ist er – wie wir alle – geschockt, dass die Rechte des Europäischen Parlaments so eklatant ignoriert werden. „Es ist unmöglich, bei dem Zeitplan, den INTA vorgegeben hat, irgendeine subtanzvolle Beurteilung zu machen. Im Endeffekt können wir unsere Arbeit nicht tun. Die Absicht ist klar: die Debatte soll vom Tisch gefegt werden.

Die Fraktion der Sozialdemokraten, der Mitte-Links-Block, hat erst vor einem Monat bestätigt, dass CETA eine sorgfältige Untersuchung durch das Europa-Parlament braucht und dass auch die nationalen Parlamente in die Prozess einbezogen werden müssten. Jetzt scheint es, dass diese Pläne nur eine Nebelkerzen waren. Nicht nur, dass sie die begleitende Entschließung des Parlaments blockiert haben, jetzt unterstützen sie die hastige Abstimmung des Parlaments.
Was die Konsultation der nationalen Parlamente angeht, das wird ein Lunch-Meeting mit je einem Repräsentanten aus jedem nationalen Parlament sein. Wenn das ein Witz wäre, würde ich lachen!

Keine juristische Klarheit

Offensichtlich haben die großen Parteien nicht die Absicht, die Rechte des Europa-Parlaments auf angemessene Bewertung eines Abkommen von solcher Bedeutung zu schützen. Es ist ein Skandal, dass die gewählten Mitglieder des Parlaments unfähig sind, ihren Job zu machen, wegen eines hausgemachten Gefühls von Dringlichkeit. Nicht einmal der Rat fordert eine solche Schnell-Prozedur!
Und noch immer bleibt die juristische Unsicherheit. Das „Joint Interpretative Instrument“ („Gemeinsames Auslegungsinstrument“) mag Juristen noch mehr Kopfschmerzen machen, aber noch wichtiger ist, was in CETA selbst steckt.

Viele juristische Sachverständige, einschließlich des Deutschen Richterbundes, und sogar der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), sind überzeugt, dass jede Form eines ISDS-Systems in CETA inkompatibel mit dem EU-Gesetz sein könnte. Eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofes ist daher dringend erforderlich.

So wie es aussieht, wurde der EuGH noch nicht nach einer Stellungnahme dazu gefragt, ob solch ein Investorenschutz-Mechanismus mit den EU-Verträgen kompatibel ist. Ein Urteil zum Singapur-Abkommen, das für Frühjahr 2017 erwartet wird, wird lediglich bewerten, ob Investorenschutz in der Entscheidung der Union liegt oder als gemischte Kompetenz mit den Mitgliedstaaten anzusehen ist. In der Vereinbarung mit Wallonien wurde versichert, dass die Frage vor den EuGH gebracht werden solle. Das ist jedoch noch nicht passiert und es gibt Gerüchte, dass dies auch nicht passieren wird.

Auch das Europa-Parlament hat die Macht, das EuGH wegen einer Stellungnahme anzurufen. Das wollen wir in der nächsten Woche tun.

Nach wochenlangen Verfahrensmanövern, die unseren demokratischen Prozess ausgehöhlt und beschädigt haben, müssen wir eine Mehrheit im Parlament sichern und CETA vor den EuGH bringen. Unabhängig von politischen Überzeugungen – das Chaos, das CETA entfesselt hat, gibt es keine Anzeichen dafür, dass es ohne juristische Klarheit nachlassen wird.

Ihr könnt helfen:
Bittet Eure Europa-Abgeordneten hier , in dieser Woche für unseren Antrag zu stimmen.

(Übersetzung: Heike Aghte)
Originalbeitrag in englischer Sprache hier

Antrag* in dt. Sprache: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einholung eines Gutachtens des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit des vorgeschlagenen Übereinkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mit den Verträgen

Vgl. auch: Vana/Reimon: EP-Präsident Schulz würgt CETA-Debatte im Parlament ab. 18.11.2016.

 

* ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Einholung eines Gutachtens des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit des vorgeschlagenen Übereinkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mit den Verträgen (2016/2981(RSP))

Jan Philipp Albrecht, Tiziana Beghin, Kostas Chrysogonos, Marian Harkin, Heidi Hautala, Anneli Jäätteenmäki, Georgi Pirinski, Evelyn Regner, Gabriele Zimmer, Helmut Scholz, Anne-Marie Mineur, Eleonora Forenza, Marisa Matias, Kostadinka Kuneva, Martina Anderson, Josu Juaristi Abaunz, Merja Kyllönen, Neoklis Sylikiotis, Malin Björk, Stefan Eck, Martina Michels, Kateřina Konečná, Barbara Spinelli, Marie-Christine Vergiat, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, Matt Carthy, Fabio Massimo Castaldo, Laura Ferrara, Isabella Adinolfi, Marco Affronte, Laura Agea, Marco Zullo, Eleonora Evi, Piernicola Pedicini, Rosa D’Amato, Dario Tamburrano, Ignazio Corrao, David Borrelli, Marco Valli, Marco Zanni, Daniela Aiuto, Benedek Jávor, Bas Eickhout, Julia Reda, Molly Scott Cato, Michael Cramer, Bodil Valero, Philippe Lamberts, Claude Turmes, Ska Keller, Linnéa Engström, Max Andersson, Florent Marcellesi, Yannick Jadot, Karima Delli, Pascal Durand, Eva Joly, Michèle Rivasi, José Bové, Jude Kirton-Darling, Julie Ward, Theresa Griffin, Maria Noichl, Agnes Jongerius, Karoline Graswander-Hainz, Emmanuel Maurel, Guillaume Balas, Ana Gomes, Dietmar Köster, Edouard Martin, Karin Kadenbach, Marc Tarabella, Elly Schlein, Sergio Gaetano Cofferati, Josef Weidenholzer, Hugues Bayet, Virginie Rozière, Eugen Freund, Tibor Szanyi, Lucy Anderson, Anneliese Dodds, Ismail Ertug, Paul Tang, Afzal Khan, Pier Antonio Panzeri, Isabelle Thomas, Eric Andrieu, Maria Arena

Bürgerinitiative Saubere Umwelt & Energie Altmark: „Engie (ehemals GDF SUEZ) vertuscht Austritt giftiger Stoffe“

Bürgerinitiative Saubere Umwelt und Energie Altmark Pressemitteilung vom 18.11.2016 Nach Berichten von Anwohnern soll vor ca. zweieinhalb Monaten direkt nördlich von Pretzier, ca. 20 m hinter dem Bahnübergang direkt neben der Strasse nach Riebau „etwas aus der Erde heraus geblubbert sein“. „Danach sind Bagger und LKW gekommen, Spüllanzen kamen zum Einsatz und haben Wasser abgepumpt, … weiterlesen

Bündnis Unfairhandelbar: Merci, Wallonien – CETA ist nicht mehr zu retten

Merci, Wallonien – CETA ist nicht mehr zu retten

Bündnis TTIP Unfairhandelbar

Zur Absage des EU-Kanada-Gipfels erklärt das Bündnis TTIPUnfairHandelbar:

Berlin, 27.10.2016

CETA ist nicht mehr zu retten. Wallonien und andere belgische Regionalregierungen bleiben trotz des enormen Drucks der EU-Kommission standhaft und verweigern die Unterschrift unter dieses Vertragswerk. Die große Mehrheit der Menschen in Europa teilt die Einwände Walloniens: Sie wollen keine privilegierte Paralleljustiz für multinationale Konzerne, sondern gleiches Recht für alle. Sie wollen keine weitere Weltmarktorientierung der Landwirtschaft, sondern eine Landwirtschaft in der Region für die Region. Sie wollen keine weitere Kommerzialisierung der öffentlichen Dienstleistungen, sondern eine öffentliche Daseinsvorsorge außerhalb der Marktlogik. Sie wollen keine erleichterte Zulassung für Gentechnik, sondern ihr Verbot. Millionen Menschen in Europa haben dafür demonstriert, unterschrieben, protestiert – und lehnen deshalb CETA und TTIP ab.

Es wird Zeit, dass die EU-Kommission, die Bundesregierung und die anderen EU-Regierungen endlich akzeptieren, dass CETA zumindest in der bisher geplanten Form gescheitert ist. »Wer jetzt fordert, die Entscheidungen in der EU zu zentralisieren, damit Wallonien oder einzelne Mitgliedstaaten ausgebremst werden, hat nichts begriffen. Die Inhalte der EU-Handelspolitik müssen geändert werden, nicht die Mitspracherechte der Länder.«, so Roman Huber, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie e.V.

Aber CETA steht nicht allein. Genau dieselben Ziele verfolgt die EU-Kommission mit vielen anderen Handelsabkommen, über die sie derzeit verhandelt. TTIP, das Dienstleistungsabkommen TiSA, geplante »Freihandelsabkommen« mit vielen anderen Ländern verfolgen alle dieselben Ziele. »Das wallonische Nein hat gezeigt, was passieren wird, wenn die Menschen diese geplanten Vertragswerke verstehen. Auch diese Verträge werden scheitern.«, so Maritta Strasser von Campact.

Absurd sind die Behauptungen, mit dem Scheitern von CETA habe sich die EU blamiert. Vielmehr hat die EU gezeigt, dass in Demokratien auf Dauer eine diskreditierte Politik nicht gegen die Mehrheit der Menschen durchgesetzt werden kann. »Das Scheitern von CETA ist auch eine Ermutigung für alle, die sich in Kanada und weltweit für eine andere Gestaltung der Globalisierung einsetzen. Handelspolitik braucht eine breite demokratische Legitimation, oder sie wird scheitern.«, so Jürgen Maier vom Forum Umwelt & Entwicklung.

Pressekontakte:
Roman Huber, Mehr Demokratie e.V., +49 179 9162 056
Maritta Strasser, Campact, +49 170 7310 897
Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung, +49 171 3836 135
Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung, grotefendt@forumue.de

Der Berliner Wassertisch ist seit 2013 Mitglied im Bündnis TTIP unfairhandelbar
Der Berliner Wassertisch ist seit 2013 im Bündnis TTIPunfairhandelbar aktiv

Landesregierungen von Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein torpedieren das Übereinkommen von Paris

Fracking
Pressemitteilung der unter
GEGEN GASBOHREN vernetzten Bürgerinitiativen
25.10.2016

Mit der Vergabe von Lizenzen zur Erdöl- und Erdgasförderung greifen die Landesregierungen von Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein das Übereinkommen von Paris (Klimaschutz-Abkommen) frontal an. weiterlesen

Offener Brief: „Stoppen Sie die Förderung fossiler Energieträger“

BUNDESTREFFEN der unter GEGEN GASBOHREN vernetzten Bürgerinitiativen über: IG Fracking-freies Artland e.V. Steimelager Weg 32 49610 Quakenbrück fracking-freies-artland@t-online.de www.fracking-freies-artland.de Quakenbrück, 09. Okt. 2016 OFFENER BRIEF 1. An den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachen, Herrn Stephan Weil 2. An den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen, Herrn Olaf Lies 3. An den Minister für … weiterlesen