Medieninformation Durchsuchungen bei der K+S Aktiengesellschaft
Die Staatsanwaltschaft Meiningen und das Landeskriminalamts Thüringen führen ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Unerlaubten Umgangs mit Abfällen gem. § 326 StGB gegen die K+S Aktiengesellschaft.
Foto: Jürgen Weingarten | pixelio.de
Im Rahmen dieses Verfahrens durchsuchen seit den frühen Morgenstunden Ermittler in Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz Büro- und Geschäftsräume der K+S Aktiengesellschaft sowie Privathäuser.
Der Tatvorwurf richtet sich gegen Verantwortliche der K+S Aktiengesellschaft sowie deren Tochtergesellschaften in Kassel, Unterbreizbach und Philippsthal sowie gegen Behördenvertreter aus Thüringen. Ausgangspunkt dieses umfangreichen und langjährigen Verfahrens ist eine Strafanzeige der Gemeinde Gerstungen.
Es besteht der Tatvorwurf, dass im Zeitraum von 1999 bis 2007 insgesamt 9,5 Millionen Kubikmeter bei der Kaligewinnung des Werks Unterbreizbach angefallener Abfall, insbesondere Salzlauge, in den sogenannten Plattendolomit der Gerstunger Mulde als zu erprobender Pufferspeicher versenkt wurden. Tatsächlich waren die erforderlichen Voraussetzungen zur Versenkung von Kaliabwässern nach dem Wasserrecht nicht gegeben. Die wasserrechtliche Erlaubnis für K+S erteilte das Thüringer Landesbergamt.
Aufgrund der geologischen Beschaffenheit der Gerstunger Mulde musste von vornherein damit gerechnet werden, dass die versenkten Mengen an Salzlauge nicht wie angenommen in der Speicherformation „Plattendolomit“ verbleiben, sondern sich unkontrolliert ausbreiten.
An der Durchsuchung nehmen neben Staatsanwälten der StA Meiningen, Beamte des Landeskriminalamtes Thüringen (TLKA) und der Kriminalpolizeiinspektionen aus Thüringen sowie der Bereitschaftspolizei Thüringen teil. Sie werden von Experten des Bundeskriminalamtes und externen Gutachtern unterstützt.
Die Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ war nicht zu Letzt durch die Aufklärung unseres Films „Water Makes Money“ die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Jetzt haben die Fraktionen der Konservativen und Christdemokration (EVP) sowie die Rechtkonservativen einen Resolutionsantrag eingebracht, der die Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ zum Scheitern bringen würde. Damit soll ein zur Abstimmung vorliegender Antrag des Umweltausschusses komplett zu Fall gebracht werden, der die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative aufnimmt. Weitere konservative Abgeordnete haben zudem noch Änderungsanträge gestellt, um der Resolution des Umweltausschusses die Zähne zu ziehen, falls die Globalalternative der beiden Fraktionen keine Mehrheit findet. Die Globalalternative hat jedoch eine Chance auf eine Mehrheit, weil auch viele liberale Abgeordnete und rechte Europagegner gegen ein europäisch garantiertes Recht auf Wasser sind. weiterlesen
Pressemitteilung Berliner Bündnis „TTIP | TISA | CETA stoppen!“*
06. September 2015
Riesiges Sit-in auf dem Tempelhofer Flugfeld. 1500 Menschen bilden 300 Meter langen Schriftzug und fordern: STOPP TTIP, CETA, TiSA! #TTIPsitIn
Bei Kaffee und Kuchen, auf vielen großen Picknick-Decken und mit ausgerollten Transparenten haben am Samstag, den 5. September 2015, rund 1500 Menschen einen über 300 Meter langen Schriftzug mit 15 Meter hohen Buchstaben auf der südlichen Landebahn des Tempelhofer Feldes gebildet. Das Protest-Picknick ergab ein buntes, menschliches Mosaik und einen Schriftzug mit klarer Aussage:„STOPP TTIP, CETA, TISA!“
Der Schriftzug füllt sich (Foto: Uwe Hiksch)
Es entstanden eindruckvolle Bilder. Nach mehreren La-Ola-Wellen wurden die sogenannten Freihandels- und Investitionsabkommen gemeinsam weggewunken und „Tschüss TTIP“ gerufen.
Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin):„Die Aktion hat überdeutlich gezeigt, dass der Widerstand gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA sehr breit ist. Familien mit Kindern, politische Aktivist*innen und alle Altersstufen haben gemeinsam ihre Forderung nach einem sofortigen Stopp der Verhandlungen für diese Freihandelsabkommen eindrucksvoll aufgezeigt. Die geplanten Freihandelsabkommen zerstören die Demokratie. Für die Interessen weniger internationaler Großkonzerne werden demokratische Standards ausgehebelt. Mit einem bunten Menschenbild haben wir deutlich gemacht: Sofortige Beendigung der Geheimverhandlungen! Nein zu den Freihandelsabkommen – für einen gerechten Welthandel!“
Berliner Wassertisch-Aktivisten helfen beim Aufbau (Foto: Uwe Hiksch)
Jana Light (Greenpeace): „Mit TTIP befürchten wir die Absenkung der europäischen Standards -insbesondere der Umweltstandards. Ein Beispiel dafür: in Europa müssen neue Chemikalien auf ihre Sicherheit getestet werden bevor sie auf den Markt kommen – und diesen Test bestehen. In den USA gibt es eine solche Regelung nicht – erst, wenn bewiesen ist dass der Stoff schädlich ist muss er vom Markt. Und das ist natürlich um einiges schwerer zu beweisen. Für uns ist klar: wir fordern keine Absenkung der Standards, und kein TTIP!“
Greenpeace: Ein wichtiger Mitstreiter im Berliner Bündnis gegen TTIP-CETA-TiSA (Foto: Greenpeace)
Die Aktion hat einiges gekostet. Gerne werden Spenden entgegengenommen unter:
Empfänger: Naturfreunde Berlin e.V.
Bank: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE65100205000003215701
BIC: BFSWDE33BER
Verwendungszweck: TTIP-TRANSPARENT
Die Picknick-Aktion TTIP | TISA | CETA stoppen! am 5.9. vorbereitet haben: Greenpeace Berlin, NaturFreunde Berlin, FIAN Berlin, Berliner Wassertisch, Anti Atom Berlin, Anti-TTIP-Demo Großbüro, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, LINKE Berlin, Forum Umwelt und Entwicklung.
* Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA & Co (Stand: August 2015)
Das Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA und Co. ist ein loser regionaler Verbund. Es hat sich – nach einem berlinweiten Aufruf – Anfang des Jahres gebildet, um anlässlich des weltweiten Aktionstages gegen TTIP und Co am 18. April eine gemeinsame Aktion in Berlin auf die Beine zu stellen. Bei den Bündnistreffen anwesend waren: Greenpeace Berlin, NaturFreunde Berlin, BUNDjugend, FIAN, Berliner Wassertisch/Muskauer Straße, Anti Atom, Attac, GenEthisches Netzwerk, TTIP UnFairhandelbar, Mehr Demokratie e.V., Grüne Liga Berlin, LINKE und „Unorganisierte“.
Nach der überaus erfolgreichen Aktion im April kam man überein, sich weiterhin zu treffen, um nach Kräften die Großdemo am 10. Oktober in Berlin zu unterstützen. Zusätzlich war das Netzwerk am 20. Juni 2015 zum nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD mit Aktionen vor Ort. Spektakulär war hier die Plakat-Aktion von Greenpeace. Die SPD hat daraufhin Anzeige gegen Greenpeace erstattet. Aber auch die Großpuppe von FIAN – das Maskottchen vom Berliner Netzwerk – kam wieder erfolgreich zum Einsatz. Inzwischen ist das Netzwerk weiter gewachsen und bereitet u. a. die Aktion für den 5. September vor.
(24.08.2015) Die im Zusammenschluss Gegen Gasbohren vertretenen Initiativen haben sich auf ihrem Bundestreffen am 22./23.8.2015 in Bielefeld auf die weitere Auseinandersetzung um das von der Bundesregierung vorgelegte Pro-Fracking-Recht vorbereitet. Eine verstärkte Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten und öffentlichkeitswirksame Aktionen stehen dabei im Mittelpunkt. Die Initiativen fordern die Bundesregierung auf, das Rechtsänderungspaket nicht zur Abstimmung in den Bundestag zu bringen und stattdessen ein Gesetz einzubringen, welches ein ausnahmsloses Fracking-Verbot im Bundesberggesetz festschreibt. Für die Zwischenzeit fordert Gegen Gasbohren ein sofortiges Moratorium für Fracking sowie für die Verpressung von Lagerstättenwasser und Flowback.
Auf besondere Kritik stießen die weitreichenden Folgen von Fracking, insbesondere Grundwasserkontaminationen, Gesundheitsschäden, Erdbeben und die Zerstörung ganzer Landschaften.
Inhaltlich hat sich der Zusammenschluss zu den Länderklauseln positioniert, die im Zusammenhang mit den geplanten Regelungen der Bundesregierung zu Fracking stehen. Gegen Gasbohren lehnt Regelungen ab, die es einzelnen Bundesländern erlauben, auf ihrem Gebiet Fracking zu ermöglichen. Stattdessen fordern die Initiativen weiterhin ein sofortiges bundesweites, ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking.
Intensiv diskutiert wurde die Verletzung der Aarhus-Konvention bei der geplanten Einführung des Pro-Fracking-Rechts sowie bei der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen. Aktuell steht hierzu eine Klage der Aarhus KonventionInitiative vor dem Aarhus-Komitee wegen der Verletzung der Pflicht zur Erstellung einer Strategischen Umweltprüfung sowie der mangelnden Beteiligung der Öffentlichkeit an. Diese Klage wird vom Bundestreffen von Gegen Gasbohren unterstützt.
Betont wurde die Notwendigkeit der gemeinsamen internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel eines „International Ban on Fracking“. Auch dies steht in der kommenden Zeit auf der Tagesordnung.
(17.08.2015) In einem Interview mit dem Handelsblatt antwortete Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, auf eine Frage zu den Protestformen von Foodwatch und DGB: „Mein Verband hat sich bewusst nicht den Freihandelskritikern angeschlossen. Deren Schwarz-Weiß-Denke tut der Debatte nicht gut.“ Bericht: Handelsblatt
Foodwatch antwortete heute umgehend mit folgendem Presse-Statement:
Zu den Äußerungen von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in der Montagausgabe des Handelsblatts, erklärt Martin Rücker, Sprecher der Verbraucherorganisation foodwatch: „Wir können uns über die Aussagen in Richtung der TTIP-Kritiker nur wundern. Offensichtlich gibt es inhaltlich eine breite Übereinstimmung: Herr Müller will TTIP ‚abspecken‘ und das Abkommen auf Bereiche wie Zölle und technische Standards im Maschinenbau beschränken. Richtig ist, dass die Gefahr gerade von den anderen Bereichen ausgeht, etwa von der Regulierungszusammenarbeit. Was Herr Müller aber offenbar nicht bedenkt: Es gibt ein Verhandlungsmandat – und innerhalb des Mandats ist ein so abgespecktes Abkommen überhaupt nicht vorgesehen. Der Auftrag, der ohne Beteiligung von Parlamenten von den nationalen Regierungen an die EU-Kommission ergangen ist, soll ja gerade den Weg zu einer tiefgreifenden regulatorischen Zusammenarbeit bereiten. Es ist wohlfeil, ein abgespecktes Abkommen in den laufenden Verhandlungen zu fordern, wenn diese verbrieft ein ganz anderes Ziel haben. Deshalb setzen sich foodwatch und ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis für den Stopp der laufenden Verhandlungen und die Rücknahme des Mandats ein. Wir sind für einen fairen Freihandel – und gerade deshalb gegen TTIP. Mit dem bestehenden Verhandlungsmandat kann TTIP nicht zu einem fairen Freihandel führen. Wer ein anderes Abkommen will, der muss zurück auf Null und nicht einfach nur auf bessere Verhandlungsergebnisse hoffen.“
Der Berliner Wassertisch schließt sich den Ausführungen von Foodwatch an. Dazu wäre noch sehr viel zu schreiben. Aber schon wer sich auf der Website der „Verbraucherschutzzentrale“ den Beitrag zum Thema TTIP ansieht, spürt, woher der Wind weht. Wer unter anderem ernsthaft behauptet, dass es das Ziel von TTIP sei, „Wirtschaftswachstum zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen, internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten“, der ist eindeutig der TTIP-Propaganda der Lobby auf den Leim gegangen und sollte schleunigst einen Blick in die vielen TTIP-kritischen Studien von zum Teil hochkarätigen Experten werfen. Foodwatch wies die Verbraucherschutzzentrale außerdem auf falsche Zahlen hin. Bezeichnenderweise hat die Verbraucherschutzzentrale die TTIP-Effekte zu positiv dargestellt.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)* kritisiert die Pläne der griechischen Regierung zum Verkauf der Athener Wasserbetriebe. Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sei in Gefahr. Die EU-Institutionen müssen den Verkauf stoppen, so AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.
(Berlin, 11. August) In Athen könnten die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zum Luxusgut werden. Denn, wenn es nach den EU-Staats- und Regierungschefs geht, steht das für die Stadt zuständige Wasserunternehmen EYDAP bald zum Verkauf. Es soll der Regierung helfen, die unrealistischen Privatisierungserlöse von 50 Milliarden Euro zu erzielen. Dies ist erstaunlich, denn eigentlich hatte das griechische Verwaltungsgericht die EYDAP-Privatisierung schon im Juni 2014 für verfassungswidrig erklärt und untersagt.
Foto: Bernhardt Link
Christa Hecht befürchtet, dass die Regierung privaten Inverstoren ein Gewinnversprechen gibt, um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben. „Dies würde zwangsläufig zu unbezahlbaren Preisen für viele Verbraucher führen“, erklärt sie. Schlechte Erfahrungen haben Europäische Staaten mit solchen Verfahren schon und die EU-Kommission erachtet das für rechtens. Bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurden privaten Anteilseignern ebenfalls Gewinne versprochen. Der Preis für die Berliner Wasserversorgung stieg so stark an, dass der Berliner Senat die Anteile wieder zurückkaufte. Auch in Portugal wurden zur Rückzahlung von Staatsschulden Wasserversorgungsunternehmen privatisiert. Preiserhöhungen von bis zu 400% waren das Resultat.
Dieses Schicksal droht nun auch der krisengeschüttelten Athener Bevölkerung. „Immer weniger Athener werden sich die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung leisten können“, prognostiziert Hecht. „Schon jetzt können 23 Prozent des gelieferten Wassers von den Menschen nicht bezahlt werden.“ Sollte Europa das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ernst nehmen, dann müsse es auf solche Privatisierungspläne verzichten. Die AöW fordert deshalb, dass Wasser nicht zur reinen Ware verkommen darf und die Wasserwirtschaft in der öffentlichen Hand bleiben muss.
Der Berliner Wassertisch teilt die Auffassung der AöW und schließt sich der Forderung an: Keine Privatisierung der Wasserversorgung!
*Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft. AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
Freihandel zwischen der EU und Kanada. Handelsabkommen CETA: Die unterschätzte Gefahr
Pressemitteilung IG-Metall
(03.08.2015) Deutschland debattiert über das Freihandelsabkommen TTIP. Darüber vergessen viele CETA, das Abkommen der EU mit Kanada. Die CETA-Verhandlungen sind fast abgeschlossen – und bergen eine tückische Gefahr.
Berge von Papier, bedruckt mit kompliziertem Juristendeutsch: Handelsverträge sind in der Regel nichts, mit dem man viele Leute hinter dem Ofen hervorlocken könnte. Doch bei TTIP ist das anders. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) treibt die Menschen auf die Straße. Rund zwei Millionen EU-Bürger haben eine Anti-TTIP-Petition unterschrieben. Auch die IG Metall ruft für den 10. Oktober zu einer großen Demonstration in Berlin auf.
Der Protest gegen TTIP kommt nicht von ungefähr: Das Abkommen enthält in seiner geplanten Form zahlreiche Regeln, die Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, öffentliche Daseinsvorsorge und Sozialstandards untergraben könnten.
Doch was viele übersehen: TTIP ist nur der zweite Schritt. Viel drängender ist die Frage nach CETA, dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“. TTIP wird voraussichtlich in weiten Teilen CETA entsprechen. Und: Es ist nahezu ausverhandelt. Ende des Jahres soll es ratifiziert werden.
Schlupfloch für US-Konzerne
Besonders tückisch sind die Kapitel zum Schutz ausländischer Investoren. Wie bei TTIP sollen Investoren die Möglichkeit bekommen, vor sogenannten Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie ihre Profite beeinträchtigt sehen.
Beispiel: Ein EU-Staat erlässt ein neues Gesetz, das Arbeitnehmern ein Recht auf bezahlte Fortbildungen einräumt. Ein Konzern könnte dadurch seine Gewinne geschmälert sehen und den EU-Staat auf Schadenersatz verklagen – sofern eine Klagemöglichkeit für einen solchen Fall im Investitionsschutzkapitel nicht explizit ausgeschlossen wird.
Einen Vorgeschmack auf die Tragweite des Investorenschutzes zeigt der Fall Vattenfall. Der schwedische Energiekonzern hat gegen die Abschaltung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel geklagt. Wegen entgangener Gewinne fordert Vattenfall von der Bundesrepublik 4,7 Milliarden Euro. Schon jetzt hat Deutschland mehrere Millionen Euro für Anwaltskosten bezahlt.
Auf solche Fälle müssten sich Deutschland und andere EU-Staaten vermehrt einstellen, sollte CETA in Kraft treten. Das Fatale: Nicht nur kanadische Unternehmen könnten klagen. CETA könnte auch zum Einfallstor für juristische Auseinandersetzungen mit Unternehmen aus anderen Staaten werden. Sie bräuchten dazu lediglich einen Standort in Kanada. Dann stünde ihnen der Klageweg offen. US-Konzerne könnten diesen Umweg nutzen, sollte TTIP, das geplante Abkommen zwischen EU und den Vereinigten Staaten, keine Klauseln zum Investorenschutz enthalten.
Kein Schutz von Menschenrechten
Neben dem Schutz ausländischer Investoren gibt es bei CETA noch eine Reihe anderer kritischer Punkte:
Das Abkommen enthält keine klaren und durchsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten.
Das Abkommen gefährdet sinnvolle Regulierungen. Für den Dienstleistungsbereich sieht es eine sogenannte Negativliste vor. Das heißt: Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, werden liberalisiert. Wurde ein Bereich liberalisiert, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden („Rachet Clause“; deutsch: Stillstandsklausel).
Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Handelsabkommen enthält CETA keine sogenannte Menschenrechtsklausel. Eine solche Klausel würde es ermöglichen, das Abkommen bei Menschenrechtsverstößen außer Kraft zu setzen.
Fazit: CETA stellt eine Gefahr dar – für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte. Die IG Metall lehnt das Abkommen in seiner jetzigen Form ab
(28.07.2015) Mit gutem Beispiel voran: Boston bewirbt sich nicht für Olympische Spiele
Gute Nachrichten aus Boston: Noch vor der offiziellen Kandidatur ist diese schon wieder beendet, weil die Zustimmung in der Stadt in den letzten Monaten rapide gesunken ist. Am Ende waren nur noch 42 Prozent dafür. Dies ist ein toller Erfolg für die starke NOlympia-Opposition in Boston. […]
Der Berliner Wassertisch unterstützt die Forderung „NOlympia Hamburg„. Auch wir denken: Olympische Spiele braucht keiner. Demokratische Gesellschaften sollten sich lieber im friedlichen Miteinander als im symbolischen Gegeneinander einüben!
Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. von 23.07.2015 zu der Veranstaltung „Fracking – Fluch oder Segen“ in der Sommerkirche Welt
Die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. ist mit ihrer Aktion anlässlich des Dea-Vortrags über Fracking in der Sommerkirche in Welt zufrieden. Ungefähr 25 Aktivisten säumten mit Transparenten und Plakaten den Weg zur Welter Kirche und verteilten Informationszettel zum Thema Fracking und Risiken.
Die Kirche war mit über 100 Zuhörern bis auf den letzten Platz besetzt. Pastor Knippenberg begrüßte neben den beiden Referenten Dr. Christian Bücker (Dea) und Dr. Reinhard Knof (1. Vorsitzender der BI) auch Propst Jürgen Jessen-Thiesen, auf dessen Initiative hin die Einladung von Dr. Knof erfolgte, und den ehemaligen Kreispräsidenten Albert Pahl, der sich seinerzeit gegen das in Nordfriesland geplante CO2-Endlager ausgesprochen hat.
Hintergrund / Ablauf der Veranstaltung:
Auf der Veranstaltung „Fracking – Fluch oder Segen“ der Sommerkirche in Welt hat es keinen Schlagabtausch zwischen Dea und der Bürgerinitiative gegeben. Dr. Bücker referierte einen offiziellen Dea-Vortrag, wie dem Firmenlogo auf den Seiten der Power Point Präsentation zu entnehmen war. Der Vortrag war recht allgemein gehalten, verharmloste oder leugnete die Risiken, schönte den Wasserverbrauch und Chemikalieneinsatz. Menschen seien beeinflussbar, meinte er, eine unverständliche Fachsprache schüre nur Ängste. Dr. Bücker warb um Akzeptanz für Fracking, denn „Klimaschutz und Energiewende sind keine Argumente gegen, sondern für Fracking“. Noch bis 2080 sei eine Gasföderung notwendig, da sich die Energiewende verzögere. Seit 1961 würde in Deutschland gefrackt und nie sei etwas passiert. Fracking sei nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik sicher.
Dr. Knof begrenzte seine Ausführungen überwiegend auf Schleswig- Holstein – auf Fracs und Unfälle in der Vergangenheit und Gegenwart, Aufsuchungserlaubnisse und Bewilligungen der Suche nach Kohlenwasserstoffen mittels Fracking in der Gegenwart. Er erklärte vorab, dass Schleswig-Holstein überwiegend Erdöl- und weniger Erdgasvorkommen aufweist. Ein Umstand, der bei Dr. Bücker unberücksichtigt blieb. Weiterhin konnte er mit Fotos, Zahlen und alten Versicherungsunterlagen belegen, dass es seit 1955 durchaus Unfälle in Form von Ölaustritten und Salzwasserfontänen in Gebieten mit Frackingbehandlungen gegeben hat. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko bei erneuter Erdölförderung sind die annähernd 1900 Altbohrungen in SH und im Wattenmeer, die nicht mehr vom Bergrecht erfasst sind und aufgrund der damaligen Zementmischungen (Bohrlochverschließungen) zu einem großen Teil nicht mehr gesichert als dicht bezeichnet werden können.
Abschließend wies Dr. Knof darauf hin, dass jeder Bürger das Recht hat, den Zugang zu seinem Grundstück zu verweigern, sollten Unternehmen zwecks seismischer Erkundung nachfragen. Ämter und Gemeinden haben die Möglichkeit, sich mit Resolutionen, Widersprüchen und Klagen gegen Fracking zu wehren. Mit einer charmanten Werbung für eine Mitarbeit in der Bürgerinitiative beendete er seinen Vortag.
In der anschließenden Diskussion wurden überwiegend kritische Fragen an Dr. Bücker gestellt, die er zum großen Teil nicht beantworten konnte (Frage nach der Flexibilität des Zements der Bohrlochummantelung oder der Dichtheit der verwendeten Kunststoffrohre) oder aber als nicht relevant abtat (Frage nach dem Anstieg von Klimakiller Nr. 1, dem Methan, das bei der Gasgewinnung freigesetzt wird).
Auch Propst Jessen-Thiesen ergriff das Wort und wies auf die Positionierung des Kirchenkreises gegen Atomstrom, CO2-Verpressung und Fracking und auf die anstehende Synode zum Thema Klimawandel hin. Er sprach von Schäden an der Natur, die nicht wieder gut zu machen seien und mahnte, die Schöpfung zu bewahren.
Der ehemalige Kreispräsident Albert Pahl stellte die Frage, die sicher in manchen Köpfen rotierte:
Benötigen wir noch Fracking? Die Antwort von Dr. Knof war ein klares Nein, da die dafür notwendigen großen Investitionen verloren seien, an anderer Stelle eingesetzt jedoch zu einem weltweit nutzbaren Erkenntnisgewinn in Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien dienen könnten. Dr. Bücker beantwortete die Frage mit einem Ja [wie zu erwarten war!], da er heimischem Erdgas den Vorrang vor Importen gibt.
Kommentar Berliner Wassertisch: Es zeigt sich wieder, wie wichtig aufmerksame und gut informierte BürgerInnen vor Ort sind. Ohne die fleißigen Aktivisten der Bürgerinitiative wären die Sommerkirchenbesucher nicht über die wirklichen Auswirkungen und Folgen von Fracking informiert worden.
Passend dazu eine Umfrage: Would you oppose plans for fracking in your area?Hier zur Umfrage
NABU: Kohlekraftwerke verschmutzen Luft und Gewässer
Tschimpke: Giftige Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken sorgen für schlechten Zustand der Seen und Flüsse in Deutschland ________________________________________________________________
NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 91/15 | 22. JULI 2015
Berlin – Emissionen aus Kohlekraftwerken gefährden nicht nur die Klimaschutzziele, sondern belasten auch deutsche Flüsse und Seen erheblich. „Allein die deutschen Braunkohlekraftwerke blasen jedes Jahr geschätzte dreieinhalb Tonnen des Nervengifts Quecksilber in die Luft. Ein erheblicher Teil davon landet mit dem Regen auch in unseren Gewässern“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
In allen deutschen Flüssen wird derzeit die festgelegte Höchstkonzentration für Quecksilber überschritten – und damit die Umweltqualitätsnorm (UQN) verfehlt. Auch die Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind durch die giftigen Emissionen aus Kohlekraftwerken in Gefahr. Der NABU fordert daher deutlich strengere Grenzwerte für Quecksilber-Emissionen in Europa.
Alarmierend ist auch, dass Quecksilber über die Nahrungskette vom Menschen aufgenommen werden kann. Fische aus Rhein, Elbe und Donau sind nach Angaben der Bundesregierung seit mehr als 15 Jahren schwer belastet. „Besonders schädlich sind organische Verbindungen des Quecksilbers, wie Methylquecksilber, das beispielsweise im Organismus von Fischen gebildet wird. Es kann zu schweren Schädigungen des Nervengewebes führen“, so Tschimpke. Vor allem bei Raubfischen wird die Belastung als besonders hoch eingeschätzt. Das Bundesumweltministerium hatte erst kürzlich in einer offiziellen Empfehlung Schwangere und Stillende vor dem Verzehr von Aal und Hecht gewarnt.
„Deutschland ist aufgrund seines hohen Anteils an Kohlekraftwerken im Strom-Mix trauriger Spitzenreiter in Sachen Quecksilber-Emissionen in Europa. Die Braunkohle ist dabei die größte Dreckschleuder“, so Tschimpke. Bei der Verhinderung von Grenzwerten habe die Kohle-Lobby in der Vergangenheit ganze Arbeit geleistet. So sollen europäische Grenzwerte erst ab 2020 gelten. Dann sollen Braunkohlekraftwerke maximal sieben Mikrogramm Quecksilber je Kubikmeter Luft ausstoßen dürfen und Steinkohlekraftwerke vier Mikrogramm je Kubikmeter.
„Bis die Quecksilber-Grenzwerte in Kraft treten, gibt es quasi einen Freifahrtschein für die Kohleindustrie. Das ist besonders frustrierend, da es längst etablierte und kostengünstige technische Verfahren gibt, um den Quecksilberausstoß viel deutlicher als von der EU geplant zu reduzieren. Abgesehen davon sind die bald geltenden Grenzwerte ohnehin viel zu lasch“, so der NABU-Präsident.
Mittelfristig sei aber auch entscheidend, ganz auf fossile Energieträger zu verzichten. „Wenn wir die naturverträgliche Energiewende durch mehr Effizienz und erneuerbare Energien voranbringen, kommen wir weg von der Kohle und können Mensch und Natur entlasten“, so NABU-Energieexpertin Tina Mieritz.
BDEW zum Thema Wasserqualität in Deutschland Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung
Auch bei Arzneimittel-Rückständen Verursacher- und Vorsorgeprinzip stärken / Wasserwirtschaft lehnt Breitbandkabel-Ausbau in Abwasserkanälen ab
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält auch den neuen Entwurf der Dünge-Verordnung und den Entwurf für ein Dünge-Gesetz für ungeeignet, das Problem der Nitratbelastungen wirksam zu reduzieren. Zugleich kritisiert der Verband die erhebliche Verzögerung bei der Umsetzung der Novelle. „Trotz der intensiven Diskussionen und trotz des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erleben wir eine seit Monaten andauernde politische Blockade“, sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute in Berlin.
17. Juni 2015 Gemeinsame Presseerklärung vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.: Unser Wasser – wie lange noch Quelle des Lebens und der Gesundheit? Wasserversorger, Abwasserbetriebe, Wasserverbände, Heilbäder und Kurorte, Kur- und Badeärzte sowie Wissenschaftler aus dem Heilbäderwesen appellieren erstmals gemeinsam an die Bundestagsabgeordneten, die Wasserressourcen wirksam vor Verunreinigungen durch Fracking … weiterlesen
Strasbourg/Berlin, 10.06.2015: TTIP-KritikerInnen zeigen sich erleichtert über das vorläufige Scheitern einer TTIP-freundlichen Resolution im Europäischen Parlament. Sie kündigen weitere Proteste an und fordern die Europaabgeordneten zu einem Kurswechsel beim transatlantischen Freihandelsabkommen auf.
Monatelang vorbereitet, wurde die für heute angekündigte Abstimmung des Europäischen Parlaments über die TTIP-Resolution in letzter Minute vertagt. Zankapfel waren die umstrittenen Konzernklagerechte (ISDS). So konnten sich Sozialdemokraten und Konservative auf keinen Kompromiss einigen, der Konzernklagerechte in TTIP zumindest einschränkt. Zuletzt konnten die Sozialdemokraten sich keiner Mehrheit für den weichgeklopften Kompromissvorschlag mehr sicher sein, da in den eigenen Reihen immer mehr Abgeordnete für eine grundsätzlichere Ablehnung von ISDS plädieren.
Alessa Hartmann, Handelsexpertin von PowerShift sagt dazu: „Die TTIP-Resolution ist vorläufig gescheitert, weil Sozialdemokraten und Konservative sich angesichts unseres starken öffentlichen Drucks nicht auf eine Wischiwaschi-Formulierung zu den Investor-Staat-Schiedsgerichten einigen konnten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das Europaparlament muss das gefährliche Projekt TTIP und die darin vorgesehene Paralleljustiz für Konzerne klar ablehnen. Die Konservativen im Parlament beharren jedoch stur auf den Sonderklagerechten für Investoren und unterlaufen so Rechtstaat und Demokratie. Falls sich Sozialdemokraten hier in den nächsten Wochen auf einen Deal einlassen, verlieren sie jeden Rest an politischer Glaubwürdigkeit.“
Nelly Grotefendt, Koordinatorin des deutschen zivilgesellschaftlichen Bündnisses TTIPunfairHandelbar meint weiter: „Leider fehlten in der TTIP-Resolution jegliche Ansätze einer fairen und demokratischen Handelspolitik, Transparenzauflagen oder Konzernpflichten. Wir fordern die Sozialdemokraten auf, auch in Zukunft nicht nachzugeben und ein starkes Signal im Sinne der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu senden. Vertagen ist gut, aber nun muss TTIP endgültig gekippt werden!“ Kontakt und weitere Informationen:
Alessa Hartmann, PowerShift
Email: alessa.hartmann@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 3013 153
Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung / TTIPunfairHandelbar
Email: grotefendt@forumue.de
Mobil:+49 (0) 176 800 35462
weitere Details zu den Vorgängen im EU-Parlament: Sven Giegold: Demokratischer Skandal: Martin Schulz unterdrückt Debatte zu TTIP [expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weitere Details zu den Vorgängen im Europa-Parlament“]Überraschend hat das Europaparlament die Abstimmung und Debatte über TTIP verschoben. Die angereiste Handelskommissarin Malmström musst nach einer aufgeregten Debatte über die Tagesordnung wieder abreisen. Das Plenum des Europaparlaments stellt zur „key debate“ die Arbeit ein. Auf Vorschlag von Parlamentspräsident Martin Schulz stimmte das Parlament mit den Stimmen von Konservativen, Liberalen und Rechtskonservativen mit 183:181 Stimmen für die Verschiebung der Debatte. Damit nimmt die Mehrheit des Europaparlaments erneut allen Abgeordneten die Chance, ein Kernthema der EU auch nur im Plenum zu diskutieren. Vor einigen Wochen war eine Debatte zur aktuellen Griechenlandkrise an Konservativen und Linken gescheitert.
Dies kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament: Der Tumult um TTIP im EU-Parlament ist ein Etappensieg für die Bürger.
Sie haben in den letzten Monaten die größte Europäische Bürgerbewegung des Jahrzehnts auf die Straße gebracht. Das Verhalten von Martin Schulz ist höchst fragwürdig: Es war allein seine Entscheidung, die Abstimmung abzusagen. Ebenso war es allein seine Entscheidung, selbst über das Stattfinden der Debatte zu TTIP abzustimmen zu lassen.
Aus Sicht eines neutralen Parlamentspräsidenten ist für mich nachvollziehbar, dass er die Abstimmung selbst verschoben hat. So hat der Handelsauschuss die Chance, eine Mehrheit für TTIP zu finden, obwohl ich das politisch ablehne. Es ist aber ein demokratischer Skandal, die gesellschaftlich wichtige Parlamentsdebatte über TTIP zu unterdrücken. Diese Debatte interessiert die Bürger in Europa. Der einzige Grund für die Absage der Debatte ist, dass die Große Koalition ihre Zerrissenheit nicht vor laufenden Kameras zur Schau stellen wollte.
Weder mit noch ohne private Schiedsgerichte gibt es eine stabile Mehrheit für TTIP, mal sind die Sozialdemokraten dagegen, mal die Konservativen. Die Sozialdemokraten müssen sich jetzt zwischen dem Bruch mit den Konservativen oder dem Bruch mit den Bürgern bei TTIP entscheiden. Der faule Kompromiss für private Schiedsgerichte aus der Abstimmung im Handelsausschuss bleibt unakzeptabel.
So ging die Abstimmung über die Verschiebung der Debatte aus: Viele waren um 8 Uhr morgens abwesend. Grüne, Linke, EFDD gegen die Verschiebung. Konservative, Liberale und Rechtskonservative dagegen.
Sozialdemokraten gegen die Verschiebung bei vielen Enthaltungen. Hätten alle anwesenden SPD-Abgeordneten gegen die Absage gestimmt, statt sich zu enthalten, wäre sie nicht abgesagt worden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Facebookeintrag des EU-Abgeordneten Michel Reimon: „Heute morgen hat das Europaparlament darüber abgestimmt, ob es heute überhaupt eine TTIP-Debatte gibt. Mit 183:181 Stimmen wurde die Debatte verschoben. Ich habe die Abstimmung verweigert. Das möchte ich hier transparent machen.“
Mehr unter: https://www.facebook.com/michel.reimon/posts/10206712257915709?pnref=story
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Das Bündnis TTIP Unfairhandelbar hat ein paar Hintergrundinfos zusammengestellt:
Schulz hat sich auf Regelung 175 berufen und die Resolution an den INTA (Handelsausschuss) zurückgegeben. Die Resolution soll dort aber nicht wieder komplett aufgemacht werden. Es geht wohl nur darum die Anzahl der Amendments zu bestätigen. Lange (INTA-Ausschussvorsitzender) hat gestern nachmittag wohl auch gesagt, dass dies nicht im INTA nächsten Montag besprochen werden soll. Wahrscheinlich will er damit Zeit schinden, denn es nimmt eigentlich nicht viel Zeit/Aufwand in Anspruch die Zahl der Amendments zu bestätigen.
Offizieller Grund der Verschiebung der Abstimmung ist die angeblich hohe Anzahl der Amendments. Das ist aber Quatsch, es gibt 116 Amendments und das ist wohl absolut machbar, technisch war dafür alles bereit und in den vergangenen Tagen hatte sich auch keine der Gruppen über die Anzahl beschwert oder dies als Problem gesehen.
Der eigentliche Grund für die Verschiebung ist Zeit zu schinden. Die TTIP-Befürworter (Malmström, EPP, ECR, ALDE und Teile der S&D) hatten befürchtet, dass tatsächlich einige der roten Linien (z.B. kein ISDS) durchgesetzt worden wären. Eventuell hätten dann mehrere Fraktionen gegen die Annahme der Resolution als Ganzes gestimmt. Das wollte die S&D wiederum unbedingt verhindern, da dies eine herbe Niederlage (auch persönlich für Lange) bedeutet hätte, wenn es am Ende gar keine Resolution gegeben hätte.
In der nun verbliebenen Zeit wollen die Akteure neue Kompromisse schmieden und auch eine Spaltung ihrer Gruppe verhindern. Dies betrifft die S&D, die in der Frage ISDS extrem gespalten ist. Viele S&Dler hätten das Amendment 27 unterstützt, das ISDS komplett ablehnt und nicht die von Lange et al vorgegebene Kompromiss/Reformlinie 115 (115 war den Konservativen übrigens wohl nicht ISDS-freundlich genug, deshalb war nicht mal dieser Kompromiss klar)
Einen neuen Termin für eine Abstimmung gibt es noch nicht, diese könnte im Juli oder im September stattfinden.