Rechtsprofessor hält individuelle Klagen gegen CETA für zulässig

TAZ
23. März 2015

Massenklage gegen CETA geplant

Von Christian Rath

Eine Musiklehrerin und Tausende von Mitstreitern wollen den EU-Freihandelsvertrag mit Kanada angreifen. Sie sehen das Wahlrecht in Gefahr.

Der renommierte Rechtsprofessor „Fisahn* hält individuelle Klagen gegen Ceta für zulässig, weil das Wahlrecht verletzt sei. Artikel 38 des Grundgesetzes garantiere die Teilhabe an Parlamentswahlen, die nicht dadurch leerlaufen dürften, dass die Entscheidungen an ganz anderen Orten fallen. So will er nicht nur die Ceta-Bestimmungen zum Investorenschutz und zu den Schiedsgerichten angreifen, sondern auch mutmaßliche Verletzungen des Staatsziels Umweltschutz, des Sozialstaatsprinzips und der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Privatisierungen gefährdet sei.“

Zum Artikel

* Prof. Dr. Andreas Fisahn (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht, Rechtstheorie an der Universität Bielefeld)

Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.