Für ein Jahrzehnt Misswirtschaft sollen die privaten Wasser-Konzerne von der Großen Koalition mit einer Milliardenabfindung auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger belohnt werden.
(Berlin, 16. Juni 2012) Die CDU fordert, dass eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe zu einer deutlichen Preissenkung führen muss. Einen späteren Wiederverkauf der RWE- und Veolia-Anteile an private Wasserkonzerne will sie jedoch trotz der negativen Privatisierungserfahrungen nicht ausschließen. Für die Senkung der Wasserpreise besteht allerdings kaum Spielraum, da die Rückkaufsumme über die Wasserpreise finanziert werden muss. Wird außerdem die Kartellamtsverfügung zur Senkung der Trinkwasserpreise gültig, ist eine weitere deutliche Preissenkung kaum noch möglich. Es wird Jahre dauern, bis die Defizite aus der Privati-sierung ausgeglichen sein werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches: „Die CDU hat 1999 die jetzigen Verträge gegen geltendes Recht ausgehandelt. Die für die CDU agierende Wirtschaftssenatorin von Obernitz hat erst kürzlich den Juristen gefeuert, der das Kartellamt auf die Spur der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise gebracht hat. Wenn die CDU jetzt so tut, als liege ihr das berechtigte Interesse der Berlinerinnen und Berliner an sinkenden Preisen am Herzen, so ist das reine Demagogie!“
1999 reloaded?
Während die CDU die Wasser-Rekommunalisierung grundsätzlich ablehnt, aber als Juniorpartner die im Koalitionsvertrag festgelegten Rückkaufsverhandlungen nicht vollständig verhindern kann, spielt die SPD die entgegengesetzte Rolle: Sie behauptet, die Interessen der 666.000 Berlinerinnen und Berliner des Volks-entscheids zu vertreten, indem sie den Rückkauf als alternativlosen Weg im Interesse der Privatisierungsgegner darstellt. Es setzen sich jedoch beide Parteien – SPD und CDU – für die Interessen der Konzerne ein. Die SPD will die minimale Preissenkung des Kartellamts von ca. 8% für den Gesamt-Wasserpreis nutzen, um sich wählerfreundlich darzustellen – zahlt aber den Konzernen mit dem Rückkaufpreis genau die Summe, die diese sonst bis 2028 noch an Gewinnen kassieren würden. Beide Parteien behindern gleichzeitig die Überprüfung der rechtswidrigen Verträge im Sonderausschuss „Wasserverträge“ und verweigern bis heute finanzielle Mittel für die gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen Sachverständigen. Würde die Verfassungswidrigkeit der Verträge gerichtlich festgestellt, wären schon kurzfristig erhebliche Preissenkungen möglich, weil die Wasserpreise nicht mehr durch die Rückkaufsumme belastet würden.
Dazu Rainer Heinrich, Mitgründer des Berliner Wassertischs und Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die jetzige Situation erinnert an 1999. Die CDU spielte sich damals als wirtschaftlich kompetenter Haushaltsretter auf. Die SPD tat so, als ob sie die Stadt vor dem Ausverkauf retten wollte. Als Ergebnis entstand die skandalöse Teilprivatisierung. Die Verfassungswidrigkeit der damaligen Wasserverträge muss endlich gerichtlich geklärt werden, sonst werden SPD und CDU auch dieses Mal wieder Verträge zu Lasten der Bürger schließen.“
Was tun?
- Die Wasserverträge sind verfassungswidrig: Dagegen müssen alle Klagemöglichkeiten genutzt werden.
- SPD und CDU vertuschen ihre aktive Beteiligung am Zustandekommen der verfassungswidrigen Verträge: beide Parteien müssen die Behinderungen der Arbeit des Wasser-Sonderausschusses aufgeben und endlich Geldmittel für unabhängige juristische Sachverständige bereitstellen.
- RWE und Veolia sind, da die Verträge verfassungswidrig sind, keine rechtmäßigen Eigentümer der Anteile: Deswegen darf ein möglicher Rückkauf nur unter dem Vorbehalt getätigt werden, dass die Verfassungsgemäßheit der Eigentümerfrage geklärt wird.
- Der derzeit veranschlagte Kaufpreis ist zu hoch: Der Kaufpreis der BWB muss nach einem Ertragswertverfahren berechnet werden, das nicht, wie im aktuellen Berechnungsmodell, auf missbräuchlich überhöhten Preisen bei Trink- und Abwasser beruht!
Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
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