Legal Tribune Online
04.04.2015
Schiedsverfahren nach Privatisierung der Wasserversorgung
Hintergrund des Streits ist die von der AS Tallinna Vesi jährlich vorgenommene Erhöhung des Wasserpreises, die von der Aufsichtsbehörde erstmalig im Jahr 2011 mit dem Verweis auf eine Gesetzesänderung abgelehnt wurde. Die AS Tallinna Vesi und United Utilities (Tallinn) B.V. sehen in diesem Vorgang einen Verstoß gegen das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden begründet und verklagen die Republik Estland.
Anmerkung Berliner Wassertisch: Die Berechtigung, ein ICSID-Schiedsgerichtsverfahren anzustrengen, ergibt sich im vorliegenden Fall aus einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden. Dies ist möglich, weil die niederländische Firma United Utilities (Tallin) B.V. mit 35.3 %* am estnischen Wasserversorger beteiligt ist. Es handelt sich um die gleiche Art von Schiedsgerichtsverfahren, die auch mit den Freihandelsabkommen CETA und TTIP eingeführt werden sollen.
* Es ist üblich, dass sich private Konzerne ab einer Beteiligung von (spätestens) 25% in geheimen Verträgen die Geschäftsführung zusichern lassen, so dass sie trotz ihrer Minderheitsbeteiligung die Geschicke der Betriebe lenken und die kommunalen Eigentümer nichts mehr zu sagen haben. D.h. jede Kommune, die sich einen privaten „Partner“ ins Boot holt – und dies gilt nicht nur für die Wasserversorgung – muss mit CETA und TTIP befürchten, dass der Konzern sie z. B. bei renditeschmälernden Eingriffen vor das internationale Schiedsgericht zerrt.