Kiel, den 22.10.2018
Die Überprüfung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat über 28.970 gültige Unterschriften erbracht, die weitere Auszählung der 42.185 eingereichten Unterschriften wurde daraufhin abgebrochen. Damit wurden die notwendigen 20.000 Unterschriften deutlich überschritten. Zudem ist die Volksinitiative nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages (Umdruck 19/1360) von den Themen her zulässig und ausreichend begründet. Die Änderung des § 1 Abs. 1 Landeswassergesetz wird vom Wissenschaftlichen Dienst als Klarstellung bewertet, und mit den Änderungen des § 7 Landeswassergesetz werden neue Regelungen getroffen, die die verantwortlichen Unternehmen in die Pflicht für Schäden nimmt und den Kreisverwaltungen neue Eingriffsmöglichkeiten verschafft. Damit muss nicht mehr der einzelne Geschädigte seinen Schadensersatzanspruch zivilrechtlich einklagen, sondern das Ordnungsamt kann bei dem Auftreten von Schäden die weiteren Arbeiten untersagen und damit Schäden begrenzen. (Fortsetzung hier)