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TAZ: Olympia-Proteste in Paris: Bedrohliche Spiele

TAZ
27. Februar 2021

Olympia-Proteste in Paris: Bedrohliche Spiele
Von Adèle Cailleteau

Die Protestbewegung gegen die Olympischen Spiele 2024 in Paris ist divers. Es geht um Vertreibung, Überwachung, Grünflächen und Grundsätzliches.

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Landesregierungen von Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein torpedieren das Übereinkommen von Paris

Fracking
Pressemitteilung der unter
GEGEN GASBOHREN vernetzten Bürgerinitiativen
25.10.2016

Mit der Vergabe von Lizenzen zur Erdöl- und Erdgasförderung greifen die Landesregierungen von Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein das Übereinkommen von Paris (Klimaschutz-Abkommen) frontal an. weiterlesen

Eau de Paris. Célia Blauel ist die neue Präsidentin

Am 6. Juni 2014 wurde die stellvertretende Bürgermeisterin Célia Blauel zur Präsidentin von Eau de Paris gewählt. Der Berliner Wassertisch wünscht ihr von Herzen viel Erfolg!

Célia Blauel
Hier sind ein paar Hintergrundinformationen (frz.)

H2Onet

Le 6 juin 2014, Célia Blauel, adjointe à la maire de Paris en charge de l’environnement, du développement durable, de l’eau, de la politique des canaux et du „plan climat énergie territorial“ a été élue présidente du Conseil d’administration d’Eau de Paris, renouvelé au lendemain des élections municipales. De nouveaux enjeux se dessinent pour Eau de Paris afin d’accompagner la ville de Paris dans sa démarche en faveur de la transition écologique.

Célia Blauel, succède à Anne Le Strat au poste de présidente de la régie municipale Eau de Paris. Diplômée de l’Institut d’études politiques de Strasbourg en 2003, Célia Blauel est élue en 2008 conseillère du 14ème arrondissement déléguée aux espaces verts et à la téléphonie mobile avant de rejoindre en 2014 l’équipe d’Anne Hidalgo en tant que maire adjointe de Paris. […]

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Shoppingtour nach Paris

taz
06.08.2013

Wasserrückkauf von Veolia
Shoppingtour nach Paris

Finanzsenator Nußbaum verhandelt in Frankreich mit Veolia über deren Anteil an den Berliner Wasserbetrieben – und verkündet „wesentliche“ Einigung für Kaufvertrag.
Von Stefan Alberti

Marlon Brando tanzte dort einen letzten Tango, Felix de Luxe fuhr mit einem Taxi hin, Berlins parteiloser Finanzsenator Ulrich Nußbaum nahm den Flieger: In Paris hat das Land Berlin am Dienstag die Chance bekommen, wieder alleiniger Eigentümer der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zu sein und damit die Teilprivatisierung von 1999 rückgängig zu machen. „Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden“, vermeldete Nußbaum am Dienstagnachmittag. An Seineufer einigte er sich zuvor nach eigenen Angaben mit den Chefs des französischen Mischkonzerns Veolia, dem 24,9 Prozent der Wasserbetriebe gehören. Einen gleich großen Anteil hatte das Land 2012 von RWE zurückgekauft.

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Bericht über den Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ im Pariser Justizpalast

Der Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ begann am 14.Februar 2013 um 13:30 Uhr . Der Saal Nummer 17 im Pariser Justizpalast war bis auf den letzten Platz besetzt. Links hinter den Angeklagten saßen die Rechtsanwältin der Verteidigung, wir mit Freunden und Aktivisten – rechts hinter der Staatsanwältin und dem Anwalt von Veolia die Presseleute, im Publikum offensichtlich auch einige Damen und Herren des Konzerns … mehr …

Der Brunnenmeister von Paris

Süddeutsche Zeitung – Feuilleton
18.02.2013

Der Brunnenmeister von Paris
von Joseph Hanimann

Wasser – ein Menschenrecht?

Der Entscheid der UN-Vollversammlung, die Programmplanung dieses Internationalen Jahrs 2013 für die Zusammenarbeit im Bereich des Wassers der Unesco anzuvertrauen, darf schon als eine klare Aussage verstanden werden. Bei der FAO oder bei der Welthandelsorganisation hätte das Programm anders ausgesehen. Der Zugang zum Wasser gehöre zu den Menschenrechten, sagte die Unesco-Generaldirektorin Irina Bokova bei der Eröffnung des International Year of Water Cooperation vor ein paar Tagen in Paris.

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Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ im Pariser Justizpalast

Bericht über den Prozesstag am 14. Februar vom Water-Make-Money-Team Der Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ begann am 14.Februar 2013 um 13:30 Uhr . Der Saal Nummer 17 im Pariser Justizpalast war bis auf den letzten Platz besetzt. Links hinter den Angeklagten saßen die Rechtsanwältin der Verteidigung, wir mit Freunden und Aktivisten – rechts … weiterlesen

209 Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern: EU-Handelsabkommen dürfen demokratische Teilhaberechte nicht untergraben!

Um die Kritik einiger EU-Regierungen und -Parlamente zu umgehen, will die Europäische Kommission das Abstimmungsverfahren für anstehende Handelsabkommen mit Mexiko, Chile und den Mercosur-Ländern (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) ändern und die Abkommen leichter und schneller von der EU durchsetzen lassen. Wir, die Organisationen der Zivilgesellschaft, lehnen diesen Schritt ab, da er demokratischen Teilhaberechte untergraben würde!

Dieser so genannte “Splitting”-Versuch der Europäischen Kommission würde bedeuten, dass die handelspolitischen Säulen der Assoziierungsabkommen mit Drittländern ohne die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU und ohne jegliche nationale Ratifizierung angenommen würden. Dies wäre ein Angriff auf die Demokratie und eine schwerwiegende Abkehr von den Regeln für handelspolitische Entscheidungen und der derzeitigen Praxis, wonach Assoziierungsabkommen einstimmig von den EU-Regierungen sowie von einer Mehrheit im Europäischen Parlament und von allen Parlamenten auf nationaler Ebene gebilligt werden müssen.

Der Schritt der Europäischen Kommission ist ein zynischer technischer Weg, um sicherzustellen, dass die von ihr ausgehandelten Handelsabkommen trotz ihrer Kontroversen über Abholzung, Klimawandel und Menschenrechtsverletzungen schnell in Kraft treten. Das Manöver würde den Widerstand einiger EU Regierungen und nationaler und/oder regionaler Parlamente aushebeln. weiterlesen

Offener Brief: Fracking klar ablehnen – Verbot aufrechterhalten!

An das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Oktober 2022

Offener Brief

Fracking klar ablehnen – Verbot aufrechterhalten!

Sehr geehrte Minister*innen,

der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat in brutaler Weise die fatale Abhängigkeit von fossilen Brenn- und Rohstoffen, insbesondere fossilem Gas, offenbart. Nun kann die Notwendigkeit einer zügigen vollständigen Umsetzung der Energiewende, deren zentraler, existenzieller Klima- und Umweltschutzgedanke für alle Ihre Ministerien eine Rolle spielt, nicht mehr negiert werden.

Allerdings werden just in diesen Tagen rückwärtsgewandte Stimmen laut, die eine Aufhebung des im Wasserhaushaltsgesetz verankerten Fracking-Verbots fordern. Ein Verbot, das nach einer intensiven, jahrelangen Auseinandersetzung mit Fakten berechtigterweise eingeführt wurde.

Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, um wesentliche Argumente gegen Fracking erneut vorzutragen und Sie zu einer klaren Ablehnung aufzufordern.

1. Keine Abhilfe in derzeitiger Energiekrise
Fracking schafft keine Abhilfe in Sachen aktueller Gasnotlage. Denn die aktuelle Lage ist vor allem in diesem und den folgenden Wintern alarmierend. So schnell stünde Gas aus Fracking in Deutschland aber keinesfalls zur Verfügung, denn dafür bräuchte es aufwendige Sondierungs- und Vorbereitungsarbeiten. Es vergehen mehrere Jahre, bis eine notwendige, flächendeckende Infrastruktur hergestellt werden könnte. Bis signifikante Mengen an Gas verfügbar wären, dürfte es bis zu zehn Jahre dauern. Dann aber wird es aufgrund des massiven Ausbaus der Erneuerbaren Energien gar keinen Engpass mehr geben. Es ergibt daher keinen Sinn, sich in neue Abhängigkeiten von fossilen, klimaschädlichen Energien zu begeben, denn diese helfen akut nicht weiter und werden mittelfristig nicht gebraucht.

2. Fracking befeuert die Erderhitzung
Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung, Transport und Lagerung anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas – insbesondere von gefracktem Erdgas – in vielen Fällen mindestens so schlecht aus wie die von Kohle.[i]

Gemäß einer Studie der Cornell Universität, Ithaca, NY, USA, könnte die Schiefergasförderung in Nordamerika für mehr als die Hälfte der weltweit gestiegenen Emissionen aus fossilen Brennstoffen und für etwa ein Drittel des gesamten weltweiten Anstiegs an Emissionen in der letzten Dekade verantwortlich sein.[ii] Damit trägt Fracking wesentlich zur Erderhitzung bei. Dies ergibt sich aus der besonders klimaschädlichen Wirkung von fossilem Methan, das über 20 Jahre bis zu 108 mal stärker wirkt als CO2[iii]. Bei der von der deutschen Expertenkommission Fracking angenommenen durchschnittlichen Methanemissionsrate von 2-4% wäre Schiefergas klimaschädlicher als Kohle.[iv]

Gerade vor dem Hintergrund der zu erreichenden Klimaneutralität 2045 und den gewöhnlichen Laufzeiten von Fracking-Vorhaben ist Fracking für Deutschland nicht zielführend, da es weder kurzfristig zur Versorgungssicherheit beiträgt noch klimapolitisch verantwortbar ist.

3. Flächendeckende Industrialisierung und immenser Wasserverbrauch
Das Risiko für Deutschland wird durch die bisherigen Berichte der Expertenkommission insgesamt kleingeredet, obgleich das Umweltbundesamt in seinem zweiten umfangreichen Gutachten 2014 darauf hinwies, dass – zur Förderung der vermuteten Vorkommen im Untergrund – rund 48.000 Bohrungen auf rund 9.300 km² notwendig wären. Dabei werden mehrere Millionen Liter Wasser für eine einzelne Bohrung benötigt.
Das UBA hebt hervor: „Im Vergleich zu den bisher durch konventionelle Erdgasnutzung in Deutschland realisierten Fördervorhaben wären 48.000 Bohrungen jedoch eine enorme Steigerung, die in einem dicht besiedelten Gebiet wie Deutschland zu erheblichen Nutzungskonflikten führen dürfte.“[v]
Die Expertenkommission Fracking verweist zwar in ihrem Bericht über Grundwasser und Oberflächenwasser auf den hohen Wasserverbrauch, vertieft die Problematik aber nicht. Dabei hat wiederum das UBA bereits 2014 vor folgender Entwicklung gewarnt:

„Der … Wasserbedarf bei der unkonventionellen Gasförderung (sowohl Schiefer- wie Tightgasförderung) übersteigt in einigen Regionen Niedersachsens den vielfach schon heute als kritisch angesehenen Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Beregnung so deutlich, dass an dieser Stelle eine hohe Wahrscheinlichkeit von Nutzungskonflikten zwischen Erdgasförderung und Landwirtschaft zu konstatieren ist. Dies, zumal mit fortschreitendem Klimawandel und zunehmend trockeneren Sommern auch die Notwendigkeit von landwirtschaftlicher Beregnung in heute noch weniger dürregefährdeten Regionen zunehmen wird.“[vi]

Gerade nach einem erneuten dramatischen Dürrejahr wie 2022 wäre es grotesk, diesen Aspekt zu ignorieren. weiterlesen

UNESCO besorgt über die Erteilung von Lizenzen für die Ölexploration in ökologisch sensiblen Gebieten des Okavango-Deltas

Seit 2014 gehört das Okavango Delta zum Welterbe. Doch nun ist es in Gefahr!

Auszug aus: World Heritage. „Item 7B of the Provisional Agenda: State of conservation of properties inscribed on the World Heritage List“ Paris, 4 June 2021.

„[…] Das Welterbe-Komitee,

  1. nach Prüfung des Dokuments WHC/21/44.COM/7B,
  2. unter Hinweis auf die Beschlüsse 38 COM 8B.5 und 42 COM 7B.89, die auf seiner 38. (Doha, 2014) bzw. 42. (Manama, 2018) Tagung angenommen wurden
  3. begrüßt nachdrücklich die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten Botswana, Angola und Namibia im Rahmen der Ständigen Wasserkommission für das Okavango-Flusseinzugsgebiet (OKACOM), insbesondere die Einleitung des Prozesses zur Durchführung einer umfassenden Strategischen Umweltprüfung (SUP), um die Auswirkungen der Entwicklungen im Cubango-Okavango-Flusseinzugsgebiet (CORB) auf strategischer Ebene und auf Landschaftsebene zu bewerten, wie vom Ausschuss gefordert, sowie die Entwicklung eines Umweltüberwachungsrahmens für das gesamte Einzugsgebiet;
  4. ermutigt die Vertragsstaaten Angola, Botswana und Namibia, auf ihre Initiative hin die Durchführbarkeit einer grenzüberschreitenden oder -nationalen Erweiterung des Schutzgebiets zu prüfen, um Schlüsselgebiete des CORB einzubeziehen, was zu einem besseren Schutz des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV) und insbesondere der Integrität des Schutzgebiets beitragen würde
  5. bekräftigt die Bedeutung eines angemessenen Schutzes des CORB, um das langfristige Überleben des Gutes zu gewährleisten, und ist der Auffassung, dass jede Entwicklung im Wassereinzugsgebiet, die zu einer erheblichen Wasserentnahme oder -verschmutzung führen würde, ein hohes Potenzial hat, den AUW des Gutes zu beeinträchtigen;
  6. äußert seine Besorgnis über die Erteilung von Lizenzen für die Ölexploration in ökologisch sensiblen Gebieten innerhalb des Okavango-Flussbeckens im Nordwesten Botswanas und im Nordosten Namibias, die im Falle eines Auslaufens oder einer Verschmutzung potenziell negative Auswirkungen auf das Gut haben könnten;
  7. fordert die Vertragsstaaten Botswana und Namibia nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass mögliche weitere Schritte zur Entwicklung des Ölprojekts, die den Einsatz neuer Erkundungstechniken einschließen, einer strengen und kritischen Vorabprüfung unterzogen werden, unter anderem durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die internationalen Standards entspricht, einschließlich einer Bewertung der sozialen Auswirkungen und einer Überprüfung der möglichen Auswirkungen auf das Welterbegut im Einklang mit dem IUCN-Welterbe-Ratschlag zur Umweltverträglichkeitsprüfung, und fordert, dass alle derartigen Bewertungen dem Welterbezentrum zur Überprüfung durch die IUCN vorgelegt werden;
  8. würdigt die Bemühungen um eine Überarbeitung des Okavango-Delta-Managementplans (ODMP) und seine Vorlage beim Welterbezentrum und ersucht den Vertragsstaat ferner, den Plan nach der Überprüfung durch die IUCN fertig zu stellen
  9. würdigt ferner die laufenden Bemühungen zur Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten, die die ökologische Unversehrtheit des Gutes bedrohen, und ersucht den Vertragsstaat ferner, Kontrollstrategien und einen umfassenden Überwachungsplan in den überarbeiteten ODMP aufzunehmen;
  10. weist ferner darauf hin, dass die veterinärmedizinischen Absperrungen ein großes Hindernis für die Wanderungen von Wildtieren darstellen, bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass in dieser Hinsicht noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, und fordert den Vertragsstaat erneut auf, seine Bemühungen um eine Rationalisierung der veterinärmedizinischen Absperrungen fortzusetzen und diese nach Möglichkeit zu entfernen;
  11. fordert den Vertragsstaat außerdem erneut auf: a) die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Mohembo-Brückenprojekt durch eine spezifische Bewertung der möglichen Auswirkungen des Baus und der Nutzung der Brücke und der Straße auf den OUV des Gutes zu ergänzen und sie dem Welterbezentrum zur Überprüfung durch die IUCN vorzulegen, b) dem Welterbezentrum die Ergebnisse der Erhebungen der Wildtierpopulationen aus der Luft im Jahr 2019 vorzulegen und ein regelmäßiges Überwachungsprogramm der Wildtierpopulationen einzurichten, das die Daten von 2019 als Ausgangsbasis verwendet, c) Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle abwassererzeugenden Einrichtungen in dem Gut die nationalen Normen für die Abwasserverschmutzung einhalten und Abwasserentsorgungsmethoden vermeiden, die den OUV des Gutes beeinträchtigen könnten, und eine regelmäßige Überwachung der Wasserqualität sicherzustellen;
  12. fordert den Vertragsstaat ferner auf, dem Welterbezentrum bis zum 1. Februar 2022 einen aktualisierten Bericht über den Erhaltungszustand des Gutes und die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen zur Prüfung durch das Komitee für das Erbe der Welt auf seiner 45. Sitzung 2022.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Zum Originaltext (pdf)

 

Protest-Aktion Freitag, 18. Juni: EU-Taxonomie retten: Kein Ökolabel für Gas und Atom!

Freitag, 18.06.2021

11.00 Uhr: Protest vor der Botschaft Frankreichs (Pariser Platz 5, vor dem Brandenburger Tor)

12.00 Uhr: Protest vor der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland (Unter den Linden 78, 10117 Berlin)


Klima- und Anti-Atom-Initiativen rufen dazu auf, am Freitag, den 18. Juni, während des EU-Finanz- und Wirtschaftsminister*innen-Treffens, vor den Vertretungen der EU-Kommission in Berlin, München und Bonn zu protestieren.

Mit der sogenannten Taxonomie will die Europäischen Union festlegen, welche Investitionen als „nachhaltig“ bezeichnet werden können. Damit soll das Finanzwesen der EU ökologischer gestaltet werden.

Das Problem: Im Moment wird hinter verschlossenen Türen darüber verhandelt, ausgerechnet Atomkraft und Gas mit in die Taxonomie aufzunehmen. Die größten Treiber: Deutschland bemüht sich um die Inklusion von Erdgas, die Regierungen von Frankreich und einer Reihe von mittel- und osteuropäischen Staaten um Atomenergie.

Fest steht: Sowohl Erdgas als auch Atomenergie erfüllen kein einziges Nachhaltigkeitskriterium. Der fossile Brennstoff Erdgas heizt, genauso wie Kohle oder Erdöl, die Klimakrise weiter an und belastet die Gesundheit und Lebensgrundlagen aktueller und zukünftiger Generationen.

Gemeinsam wollen wir öffentlich Druck machen, um das Greenwashing von Atomkraft und fossilem Gas durch die Gas- und Atomlobbyist*innen über die EU-Taxonomie zu verhindern. Denn die EU-Taxonomie als mächtiges Förderinstrument des Green Deals bestimmt, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig deklariert werden und welche nicht.

Das Kapern der Taxonomie durch die Aufnahme von fossilem Gas und Atomkraft als nachhaltige Investments hätte langfristig fatale Folgen. Wie das Tauziehen um die EU-Taxonomie ausgeht, wird wesentlich davon abhängen, wie sich Deutschland dazu positioniert.

Helfen wir mit, das Kräfteverhältnis in Richtung echte Nachhaltigkeit zu verschieben und verteidigen wir eine wissenschaftsbasierte EU-Taxonomie gegen die Lobbyist*innen der Gas- und Atomindustrie.

Eine Aktion von NaturFreunde Berlin, Anti Atom Berlin, .ausgestrahlt

Bild: Von Anne Lund – SmilingSun-Shop, GFDL,
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=71163729

Presseerklärung: Altmaiers Festhalten am Energiecharta-Vertrag kostet Milliarden

Protest mit Altmaier-Großmaske gegen umstrittenen Vertrag, der die Kosten für Kohle- und Atomausstieg in die Höhe trieb

Berlin, 2. Juni 2021. Vor dem Bundeswirtschaftsminsterium forderten heute mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf, den Energiecharta-Vertrag (ECT) zu kündigen. Protestierende mit Großmaske von Altmaier brachten eine Schubkarre voller Geld für die Kohlekonzerne.

Noch bis 4. Juni findet eine Verhandlungsrunde zur Modernisierung des dreißig Jahre alten Energiecharta-Vertrags statt, doch Beobachter halten diese Verhandlungen für aussichtslos. Über eine Million Menschen haben deshalb bereits einen internationalen Appell für den Austritt aus dem Abkommen unterzeichnet.

Yves Venedey, Campaigner bei Campact: “Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht ausländischen Energiekonzernen Milliarden-Klagen, wenn Klimaschutzmaßnahmen ihre zukünftigen Profite schmälern. Dieser Klimakiller-Pakt ist deshalb unvereinbar mit dem Pariser Klimaabkommen. Altmaier sollte ihn gemeinsam mit unseren EU-Partnern endlich kündigen – so wie es Frankreich, Spanien und Luxemburg vorgeschlagen
haben.”

Fabian Flues, Handelsexperte bei Powershift: “Die heutigen Verhandlungen sind vergeudete Zeit. Es ist jetzt schon klar, dass auch in Zukunft fossile Unternehmen hohe Summen für die Energiewende einklagen können. Die Bundesregierung muss jetzt die Reißleine ziehen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.”

Der ECT erlaubt ausländischen Investoren eine Regierung auf Schadenersatz zu verklagen, wenn regulatorische Maßnahmen ihre zukünftigen Profite beeinträchtigen. So hatte der schwedische Energiekonzern Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs vor einem Schiedsgericht verklagt. Die deutschen Energiekonzerne RWE und Uniper verklagen derzeit die Niederlande wegen des Kohleausstiegs.

Nach Ansicht der Veranstalter spielte der ECT auch beim deutschen Kohleausstieg eine entscheidende Rolle. Ihren vertraglich zugesicherten Klageverzicht ließen sich die Konzerne teuer bezahlen. Insbesondere die LEAG dürfte dadurch wesentlich höhere Entschädigungen erhalten haben. Denn ihre tschechische Eigentümerin EPH wäre unter dem ECT klageberechtigt. Zwei Studien legen nahe, dass die LEAG rund 1,5 Milliarden
Euro mehr erhält, als ihr eigentlich zustünden.

An der Aktion beteiligte Organisationen und Bündnisse:

Attac – Campact – CAN-Europe – Extinction Rebellion – Forum Umwelt & Entwicklung – NaturFreunde Deutschlands – Netzwerk Gerechter Welthandel – PowerShift – Umweltinstitut München – Urgewald – WeMove – 350.org

Weitere Informationen:

Presse-Briefing (pdf) zum Energiecharta-Vertrag (auf Englisch)

Zum Online-Appell hier

Offener Brief fordert komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen

11.05.2021
Offener Brief per eMail

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
z. Hd. Frau Ministerin Schulze
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin
z. Hd. Herrn Minister Scholz
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen

-> Urteil des BVerfG zum Klimaschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
Sehr geehrter Herr Minister Scholz,

aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 24.03.2021 zum bestehenden Klimaschutzplan der Bundesregierung haben Sie noch für diese
Legislaturperiode ein neues Klimaschutzgesetz angekündigt, welches so auch von der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel getragen wird (lt. t-online vom 30.04.2021).

Hierzu wollen Sie, Frau Ministerin, und Sie, Herr Minister, zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen.

Die Bundesregierung setzt bisher im Zuge der Umstellung auf eine Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien schwerpunktmäßig auf Erdgas als sog. Brückenenergie. Dieses ist aus unserer Sicht eine fatale Fehleinschätzung und priorisiert eine fossile Energie die hinsichtlich ihrer Klimaschädigung im günstigsten Fall nicht besser ist als andere fossile Energieträger (siehe weiter unten). Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat dazu vor kurzem das Hintergrundpapier „Am Klimaschutz vorbeigeplant – Klimawirkung, Bedarf und Infrastruktur von Erdgas in Deutschland veröffentlicht.“1

Erdgas, also Methan (CH4) ist deutlich klimaschädigender als Kohlendioxyd (CO2). Das GWP (Global Warming Potential) von fossilem Methan beträgt über einen Zeitraum vom 20 Jahren (GWP 20) 87, was eine fast 90fach höhere Klimaschädigung im Vergleich zu CO2 bedeutet.2

CH4 wird zwar in einem Zeitraum von 12–15 Jahren in der Atmosphäre abgebaut, bleibt dort aber weiterhin als CO2 wirksam. Die Betrachtung der Klimawirkung von Erdgas auf 20 Jahre ist deshalb stringent notwendig, weil es exakt der Zeitspanne entspricht, die uns zur Verhinderung der schlimmsten Erhöhung der Erderwärmung verbleibt.

Der, leider auch von der Bundesregierung, immer wieder benannte GWP 25 (auf 100 Jahre betrachtet) ist nicht nur nicht mehr aktuell, sondern auch nicht zielführend. Deswegen nicht zielführend, weil wir keine 100 Jahre mehr Zeit für die Umstellung auf erneuerbare Energien haben und darum heute entschieden handeln müssen.

Bei der Erdgas- und auch Erdölgewinnung sowie Aufbereitung wird, über die gesamte Prozesskette hinweg betrachtet, Methan in unterschiedlichen Größenordnungen freigesetzt. Hieraus resultiert, dass Erdgas eine ähnlich klimaschädigende Wirkung hat wie Kohle. Erdgas per Fracking gewonnen, womöglich noch als Flüssigerdgas (LNG = liquefied natural gas) aus den USA nach Deutschland transportiert, ist sogar deutlich klimaschädigender als Braunkohle.3 Auch hier spielt, über die gesamte Prozesskette betrachtet, die Methanfreisetzung eine wesentliche Rolle. Hinzu kommt der signifikante Energieaufwand für die Verflüssigung, den Transport und die Regasifizierung.

Erdgas ist aus vorgenannten Gründen keine geeignete Brückenenergie zur Erreichung der im Pariser Klimaschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich vereinbarten Ziele. Wieviel Erdgas für wie lange noch genutzt werden kann muss deshalb auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse kritisch debattiert werden und muss mit einem Ausstiegsfahrplan versehen werden.

Eine erste und gute Möglichkeit, den Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Erdgas und auch Erdöl zu beginnen, ist ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland in allen geologischen Schichten. Wir bitten Sie, dieses in dem von Ihnen in den Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf entsprechend zu verankern.

Ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot trüge auch den Erkenntnissen mehrerer internationaler Institute über die negativen Auswirkungen von Fracking Rechnung. So heißt es bspw. im Abschlussbericht einer Studie des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) über Fracking in Schiefergas in Argentinien: „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass das Hydraulic Fracturing-Projekt den Verpflichtungen des Vertragsstaats zum Pariser Abkommen widerspricht – mit negativen Auswirkungen auf die globale Erwärmung und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Weltbevölkerung und künftiger Generationen“.4

Zur bisherigen Arbeit der Frackingkommission und den von ihr veröffentlichten Gutachten möchten wir in diesem Zusammenhang kurz anmerken, dass diese sich in wesentlichen Sachverhalten auf veraltete Gutachten beziehen, bzw. auch Daten zusammenführen, die zwangsläufig ein falsches Bild des Gefährdungspotentials der Frackingtechnik zeichnen. Gerne sind wir bereit, dieses detailliert anhand des Berichtes der Frackingkommission 2020 darzulegen.

§ 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beinhaltet zwar ein Frackingverbot in unkonventionellen Lagerstätten, jedoch nicht in allen geologischen Schichten. Gleichzeitig sind dort aber auch Ausnahmen definiert und eine Überprüfung dieses Verbotes in 2021 vorgesehen.

§ 13a des WHG ist insoweit zu ändern, dass:

  1. eine Überprüfung der Angemessenheit des Frackingverbotes auf Basis des Gutachtens der Expertenkommission nicht mehr erfolgt.
  2. ein komplettes sowie zeitenunabhängiges Frackingverbot in allen geologischen Schichten zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen dort verankert wird.
  3. Die von der Bundesregierung berufene Expertenkommission von ihrer Aufgabe entbunden wird.

Dieses bedeutet u. a.: Entfall der Absätze 2 bis 7 des § 13a WHG.

§ 13b ist entsprechend anzupassen.

Darüber hinaus sind direkte und indirekte staatliche Investitionen in fossile Infrastrukturmaßnahmen gesetzlich zu verbieten. Vorhandene und sich in Planung befindliche Infrastruktur muss sich zudem einer Klimaschutzprüfung unter Betrachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen entlang der vollständigen Versorgungskette unterziehen und vereinbar sein mit den beschlossenen und verbindlichen Klimaschutzzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Die nachstehend benannten Inititativen/NGOs

Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
AG Erdgas Erdöl Fracking der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.
Andy Gheorghiu Consulting
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
Berliner Wassertisch
BUND Kreisgruppe Rotenburg
BUND Kreisgruppe Verden
BUND-Regionalgruppe Münsterland
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bürgerinitiative „Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg“
Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren am Schwielochsee“
Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren Zehdenick-Gransee-Templin“
Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“
Bürgerinitiative „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen
Bürgerinitiative Chimgauer Seenplatte gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Fahner Höhe
Bürgerinitiative Flecken Langwedel gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Frackingfreies Hessen
Bürgerinitiative für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Kleve
Bürgerinitiative Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme
Bürgerinitiative kein-frack-in-wf
Bürgerinitiative Lintler Geest gegen Gasbohren
Bürgerinitiative LK Oldenburg
Bürgerinitiative Mensch & Umwelt Sudenburger Land
Bürgerinitiative Rote Hand Thedinghausen/Achim
Bürgerinitiative Sauberer Umwelt & Energie Altmark
Bürgerinitiative Walle gegen GasBohren
Bürgerinitiative Wittorfer für Umwelt und Gesundheit (WUG e.V.)
BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
FEBID e.V.
GasExit Berlin
Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
IG Fracking-freies Artland e.V., Quakenbrück
IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln
IG Schönes Lünne
Interessengemeinschaft gegen Gasbohren im Tecklenburger Land (IGTL)
Kampagne #TschuessKohle, Hamburg
Kein CO2 Endlager
NABU Kreisverband Rotenburg
NABU Landesverband Niedersachsen
NaLaKiZu Bürgerstark
NoFracking Bodensee-Oberschwaben
Stop Fracking Bürgerinitiative Witten für sauberes Wasser
Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen (UBI Salzhausen)
WikiStade e.V.
„Wir gegen Fracking“ Lüneburg – AG BUND Lüneburg

1 https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.815872.de/diwkompakt_2021-166.pdf
2 https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf
3 Siehe u.a. https://data.oireachtas.ie/ie/oireachtas/committee/dail/32/joint_committee_on_climate_action/submissions/2019/2019-10-10_opening-statement-robert-w-howarth-ph-d-cornell-university_en.pdf
4 https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en