(Berlin, 17. Mai 2012) Nach Presseberichten will der Senat mehr als die bisher berichteten 618 Mio. € für die Anteile des privaten Wasserkonzerns RWE Aqua bezahlen. Inzwischen ist von 645 Mio. € die Rede.
Eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge könnte zu einer Rückabwicklung der Teilprivatisierung führen. Die Rekommunalisierung wäre so fast zum Nulltarif möglich. Die laufende Überprüfung der Skandalverträge im Sonderausschuss „Wasserverträge“ findet jedoch keinen Eingang in die Verhandlungs-Strategie des Senats. Im Gegenteil die Regierungsparteien SPD und CDU behindern die Sonderausschussarbeit. Gleiches gilt für die Preissenkungsverfügung des Kartellamts und die laufende EU-Beschwerde, die vom Senat nicht im geringsten unterstützt werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Jetzt muss anscheinend alles ganz schnell gehen, bevor das Kartellamt Ernst macht oder EU und Sonderausschuss noch weitere skandalträchtige Einzelheiten der Privatisierung ans Tageslicht fördern. Lieber zahlt Nußbaum zu viel und bringt die Sache schnell über die Bühne, als abzuwarten, bis die Berlinerinnen und Bürger anfangen, diesen frechen Rekommunalisierungsbluff zu durchschauen.“
Nach Ansicht des Berliner Wassertischs hat eine Teilrekommunalisierung, wie vom Senat jetzt geplant, mit dem Rekommunalisierungswunsch der Berliner Bevölkerung nichts zu tun. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 sollte nur der erste Schritt sein, um nach einer Offenlegung der Verträge diese auch mit juristischen Mitteln angreifen zu können. Der Rückkauf der RWE-Anteile würde aber am verfassungswidrigen Geflecht der bestehenden Verträge und der skandalösen Art der Tarifkalkulation nichts ändern. Der Wassertisch fordert daher die Berliner Abgeordneten auf, dem aktuellen Rückkaufvertrag nicht zuzustimmen.
Um den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme für eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden, hat der Berliner Wassertisch am 9. Mai eine Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – gestartet.
Die Unterschriftenliste ist zum Download abrufbar unter: www.berliner-wassertisch.info/appell
Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159
Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
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