Senat verschleudert Millionen bei Rückkauf der Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.07.2012

(Berlin, 17. Juli 2012) Nach Presseberichten wird der Berliner Senat heute den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben für rund 650 Millionen Euro beschließen.

Die ersten Gerüchte, dass der Wasserkonzern RWE Aqua seine Unternehmensanteile verkaufen möchte, wurden schon kurz nach dem erfolgreichen Wasservolksentscheid bekannt, mit dem die Berliner Bevölkerung mit einer Mehrheit von 98,2% der abgegebenen Stimmen die Offenlegung der damaligen Geheimverträge der Wasserprivatisierung gesetzlich beschlossen hatte. Nun ist es soweit. Der Senat beschließt heute, die Anteile für rund 650 Millionen Euro zurückzukaufen. Obwohl der Rückkaufpreis damit unter dem Einstiegspreis liegt, ist es kein gutes Geschäft. Inzwischen hat das Bundeskartellamt aufgedeckt, dass das Unternehmen unter der betrieblichen Führung der privaten Konzerne Veolia und RWE seine hohen Gewinne nur durch einen deftigen Preismissbrauch „erwirtschaften“ konnte. Das Bundeskartellamt hat daraufhin eine Preissenkungsverfügung erlassen. Trotz verschiedener Klagen der BWB gegen diese Verfügung ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sie wirksam wird [vgl. dazu Kommentar v. Rainer Heinrich]. Es ist auch kein Geheimnis, dass die angestrebten Unternehmenserträge danach in den Keller gehen werden. Ohne die Aussicht auf die Erträge aus den missbräuchlich überhöhten Preisen sind die Unternehmensanteile jedoch erheblich weniger wert als dies gegenwärtig der Fall ist – wie schon von verschiedener Seite angemerkt worden ist. Gerade vor dem Hintergrund der Veruntreuungsvorwürfe gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, im Fall des Rückkaufs der EnBW, fordert Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs eine Überprüfung des Kaufpreises: „ Die Höhe des Rückkaufpreises ist nach unserem Wissensstand ein Skandal. Wir fordern eine Offenlegung der Unternehmenswertberechnung. Der Kaufpreis muss berücksichtigen, dass die Ertragsaussichten der Wasserbetriebe durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts wegen des jahrelangen Preismissbrauchs extrem sinken werden.“

Zudem steht der Übereifer des Landes bei dem Abschluss des Rückkaufes in krassem Gegensatz zur Verschleppungstaktik der Senatsparteien im Sonderausschuss „Wasserverträge“. Dieser wurde aufgrund des Volksgesetzes eingerichtet und hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der ehemaligen Geheimverträge öffentlich und unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger zu überprüfen. Bislang haben weder SPD und CDU gezeigt, dass sie an einer effektiven Aufklärung interessiert sind. Der Privatisierungsverträge sind jedoch nicht nur nach Erkenntnissen des Wassertisches höchstwahrscheinlich verfassungswidrig und müssen daher rückabgewickelt werden. Eine Rückabwicklung würde zu einer wesentlich günstigeren Rekommunalisierung führen, da dann die reichlichen Gewinne der Privaten gegen den Kaufpreis von 1999 aufgerechnet würden. Nach Ansicht des Berliner Wassertischs dürfte ein möglicher Rückkauf erst nach Abschluss der Arbeit des Ausschusses und der Ausschöpfung der schon aufgezeigten Klagemöglichkeiten gegen die Wasserverträge erfolgen. Der Berliner Wassertisch fordert daher das Parlament auf, keinem Rückkaufvertrag zuzustimmen, der nicht für den Fall der Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Wasserverträge von 1999 eine Vorbehaltsklausel vorsieht.

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