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DGB Broschüren. Kurz erklärt: Welche Gefahren drohen durch CETA?
„Was macht das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada so problematisch? Vier Broschüren des DGB, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK Wien) erläutern das kurz, knapp und prägnant.
Broschüre 1: Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards
Bedroht ein Freihandelsabkommen wie CETA eigentlich Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards? Ausgeschlossen ist das nicht. Die Broschüre „CETA – Keine Agenda zur Sicherung unserer Arbeitsstandards“ macht deutlich:
- „Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden.“
- Weiteres Problem: Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bleiben in CETA straffrei. Zwar sieht das Abkommen Straf- und Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn gegen die CETA-Regelungen verstoßen wird. Aber: Die Kapitel zu Handel und Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung sind davon ausgenommen.
- Zwar enthält CETA den Hinweis, dass die ILO-Kernarbeitsmormen „zu respektieren, zu fördern und zu realisieren“ sind. Aber ein Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen reicht nicht aus, wenn sie nicht gleichzeitig ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden. In Kanada wurden allerdings die Normen zum Vereinigungsrecht und zum Recht auf Kollektivverhandlungen immer noch nicht ratiziert.
Broschüre 2: Daseinsvorsorge
Müssen wir die Sorge haben, dass durch das Freihandelsabkommen CETA weitere Privatisierungen und Liberalisierungen bei öffentlichen Dienstleistungen ins Haus stehen? Die Broschüre „CETA: Öffentliche Daseinsvorsorge unter Druck“ meint – leider ja:
- Das Abkommen kann zwar Dienstleistungssektoren (also zum Beispiel öffentliche Dienstleistungen) benennen, die von Liberalisierungen verschont bleiben. Dafür müssen sie aber auf einer so genannten Negativliste stehen, also ausdrücklich genannt sein. Besser wäre eine so genannte Positivliste: In dem Fall müsste ausdrücklich definiert werden, wo liberalisiert werden darf – alle anderen Bereiche blieben automatisch verschont. Da CETA aber mit einer Negativliste arbeitet, wäre eine umfassende und explizite Ausnahme für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge besonders wichtig, ist aber in CETA nicht gegeben.
- Die so genannte Stillstandsklausel besagt, dass kein Staat hinter das bereits erzielte Niveau der Marktöffnung und Deregulierung zurückgehen darf. Der aktuelle Strand der Liberalisierung und Deregulierung wird also „einzementiert“. Das schränkt den handlungsspielraum demokratisch gewählter Parlamente und Regierung extrem ein, weil sie künftig nicht mehr „re-regulieren“ und Liberalisierungen zurücknehmen könnten.
Broschüre 3: Demokratie
Zwar hat die EU nun angekündigt, dass CETA auch von den EU-Mitgliedsstaaten und damit in der Regel von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden soll. Dennoch bleibt das Abkommen mit Blick auf die demokratischen Rechte der Bürgerinnen, Bürger und Parlamente der Mitgliedsstaaten sehr problematisch:
- Die so genannte Regulierungszusammenarbeit, also die konkrete Ausgestaltung des Abkommens zwischen der EU und Kanada, wird in transatlantischen
Gremien stattfinden. Sie können völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen. Die EU-Kommission und kanadische Regulatoren werden über Gesetzesentwürfe beraten, ohne dass diese vorher durch die natioanlen Parlamente begutachtet, diskutiert und verabschiedet würden. Damit würden Vorentscheidungen über Gesetzesakte in den transatlantischen Gremien fallen und die Rolle der Parlamente auf beiden Seiten des Atlantiks geschwächt werden. - Doch nicht nur bei neuen Gesetzen will man zusammenarbeiten, auch bestehende Regulierungsunterschiede sollen noch nach dem Inkrafttreten von CETA abgebaut werden können. Das heißt, dass auch nach Ratifizierung des Abkommens Änderungen der Inhalte (z.B. der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen) möglich sind, was eine signifikante Fortentwicklung des Abkommens in Richtung weiterer Liberalisierung zur Folge hätte. Das EU-Parlament stimmt jedoch nur ein einziges Mal bei der Ratifizierung dem jetzigen Zustand des Abkommens zu. Über die Regulierungskooperation nach Inkrafttreten des Abkommens muss es nur noch informiert werden.
Broschüre 4: Sonderklagerechte für Konzerne
Der DGB lehnt Sonderklagerechte für ausländische Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA ab. Mit solchen Sonderklagerechten könnten Investoren gegen staatliche Vorgaben oder Gesetze vorgehen, wenn sie aus ihrer Sicht ihre Investitionen gefährden. Die vierte Broschüre von DGB, ÖGB und AK Wien zeigt, was daran so problematisch ist:
- Das grundsätzliche Problem ist, dass die Interessen von Investoren im Abkommen immer Vorrang vor öffentlichen Interessen und auch vor Arbeitnehmerinteressen haben. Zwar sind die Instrumente für die Investoren-Klagerechte im Abkommen überarbeitet worden. Dieses grundsätzliche Problem bleibt aber weiterhin bestehen.
- Mit CETA sollen ausländischen Investoren mehr Rechte zugesprochen werden als irgendeiner anderen Gruppe der Gesellschaft. Nur ausländische Investoren können Klage gegen Regulierungen, die ihre Investitionen beeinträchtigen, einreichen. Das diskriminiert gleich mehrere andere Gruppen: Zum einen inländische Investoren – zum anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Verbraucherinnen und Verbraucher: Ausländische Konzerne sollen auf einem Sonderweg klagen können, wenn sie ihre Rechte beschnitten sehen. Beschäftigte und Verbraucher bekommen diese Sonderrechte nicht, obowhl CETA viele Arbeits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards betreffen wird.
- Bisherige Fälle zeigen, was uns mit den Sonderklagerechten bevorstehen könnte. Die Aussicht auf Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und jahrelange Prozesse lassen befürchten, dass Regierungen und Parlamente sehr genau abwägen werden, ob und wie sie in Zukunft gesetzlich regulieren.
Alle Broschüren zum Download
Die Broschüren in Englisch
Download: Leaflets about the negative impacts of CETA
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Schlecht für uns. Obama erringt einen #FastTrack-Sieg durch Verfahrenstrick
taz
24.06.2015
Obama und das Freihandelsabkommen
Großer Tag für das große Geld
Der US-Senat macht den Weg frei für eine baldige Abstimmung über das „Fast Track“-Gesetz – nach anfänglichem Widerstand.
Zum Artikel
Damit droht ein schnellerer Abschluss von TTIP. Er ist noch in Obamas Regierungszeit denkbar.
Kultur braucht kein TTIP – Material zum Aktionstag am 21. Mai kann jetzt bestellt werden!
Der Tag der kulturellen Vielfalt wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA & Co.*
Deutscher Kulturrat e.V.
Berlin, den 12.04.2015. Der bundesweite Aktionstag gegen TTIP am 21. Mai rückt näher. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, stellt Material für die Aktionen vor Ort zur Verfügung. Zehntausende Postkarten, Aufkleber und Plakate wurden von den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Kulturrates bereits bestellt.
Da viele Initiativen, Vereine und Einzelpersonen ebenfalls Interesse an den Materialien haben, haben wir jetzt ein spezielles Basispaket für diese Interessenten geschnürt: Ein Basispakete mit jeweils 100 Postkarten, 20 Aufklebern und 2 Plakaten kann zum Preis von 10€ pro Paket (inklusive Versand) hier bestellt werden.
- Informationen zum Aktionstag gegen TTIP am 21. Mai finden Sie tagesaktuell unter: http://www.tag-gegen-ttip.de/
- Das Basispakete „Kultur braucht kein TTIP“ kann hier bestellt werden: http://www.tag-gegen-ttip.de/Shop
- Wer möchte, kann die „Kultur braucht kein TTIP“- Plakate und -Portkarten auch selbst ausdrucken: http://www.tag-gegen-ttip.de/content/material
- Das Buch zum Aktionstag „TTIP, CETA & CO: Zu den Auswirkungender Freihandelsabkommen auf Kultur und Medien“ kann hier vorbestelltwerden: http://www.kulturrat.de/shop.php
Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Deutscher Kulturrat e.V.
Mohrenstr. 63
10117 Berlin
Telefon: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28 -11
E-Mail: o.zimmermann@kulturrat.de
Web: http://www.kulturrat.de
Zur Person: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=173&rubrik=1
* Mehr zum Hintergrund hier
Der Deutsche Kulturrat hat ein Infotelefon für Fragen zum Aktionstag eingerichtet:
Gabriele Schulz,
Telefon: 030/226 05 28 – 18,
E-Mail: aktionstag2015@kulturrat.de
Zur Website: http://www.tag-gegen-ttip.de/