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Guter Tag auch für das Trinkwasser: Kommentar: Sieg der Vernunft – EuGH bestätigt Verbot von bienenschädlichen Nervengiften im Freiland

(6. Mai 2021) Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Abweisung einer Bayer-Klage gegen das Verbot bienenschädlicher Nervengifte kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs ist ein Sieg der Vernunft und ein wichtiges Signal für den Schutz von Insekten in Europa. Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben. Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen. Pestizide mit solch fataler Wirkung auf das Ökosystem dürfen nie wieder in die Umwelt gelangen.

Profitgier hat Bayer blind gegen wissenschaftliche Erkenntnisse gemacht: Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben die Gefahr der drei umstrittenen Neonikotinoide für Bienen und Wildbienen umfassend bewiesen. Neonikotinoide sind langlebig und reichern sich im Boden an. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit können sie weit transportiert werden und gelangen auch in Gegenden fernab ihrer Einsatzgebiete, wo sie dann noch jahrelang Schäden verursachen. Trotz ihrer erheblichen Einschränkung 2013 und dem Freilandverbot 2018 sind die Wirkstoffe heute immer noch in Gewässern nachweisbar.

Um das Insektensterben zu stoppen, brauchen wir neben dem Verbot solcher besonders gefährlichen Pestizide zusätzlich auch eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes.“

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Martin Häusling (MdEP): EuGH zu Einspruch von Bayer: Neonikotinoide sind mit vollem Recht verboten!

Das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot von Neonikotinoiden muss zugleich als ein Appell verstanden werden, den Missbrauch dieser Insektizide durch Notfallzulassungen für immer zu beenden, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Bayers Aufbäumen war vergebens. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das Handeln der Europäischen Kommission, die hochumstrittenen, aus Sicht von Gesundheits- und Artenschutz gefährlichen Gifte aus der Gruppe der Neonikotinoide aus dem Verkehr zu ziehen, rechtens war. Der Bayer-Konzern muss damit eine Niederlage einstecken.

Das Urteil der Richter muss auch als Appell an die EU-Mitgliedsländer, an die Bauernverbände und auch an die Industrie verstanden werden. Finger weg von giftigen Neonikotinoiden! Wie nun noch einmal höchstrichterlich bestätigt, sind sie aus gutem Grund verboten. Dieses Verbot über Notfallgenehmigungen zu umgehen, ist ein ökologisches Verbrechen, auch wenn die aktuelle Gesetzeslage dieses Schlupfloch noch offen lässt.

Es muss endlich Schluss sein mit der Praxis, immer wieder über Notfallzulassungen geltendes Recht und damit den dahinter stehenden Gedanken des Schutzes unserer Gesundheit und unserer Natur auszuhebeln. Statt sich auf dieses Instrument zu verlassen, müssen sich Behörden, Landwirte und Industrie endlich auf Formen der Landwirtschaft besinnen, die solche Extrem-Gifte überflüssig machen. Dass dies gelingen kann, machen Tausende von Bio-Bauern jeden Tag vor.

Oft genügt es, sich auf die gute fachliche Praxis, auf mehr Fruchtfolgen oder mehr mechanische Methoden zu besinnen, um den Einsatz von Giften überflüssig zu machen. Dies gilt nicht nur für Pestizide aus der Klasse der Neonikotinoide, sondern auch für andere Wirkstoffe. Zugleich appelliere ich deshalb an die Kommission, ganz generell bei der Zulassung neuer Wirkstoffe wesentlich stärker als bisher die Folgen für unsere Natur, unsere Lebensmittel und unsere Gesundheit zu beachten.“

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Rechtssache C-499/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 27. Juli 2018 von der Bayer CropScience AG gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 17. Mai 2018 in der Rechtssache T-492/13, Bayer CropScience AG/Europäische Kommission (europa.eu)

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Bitte unterstützt die Europäische Bürgerinitiative:


https://www.savebeesandfarmers.eu/deu/

NABU zu Auenzustandsbericht: Immenser Handlungsbedarf an Deutschlands Flüssen geboten

Pressemitteilung vom 25. März 2021

Nabu

Umwelt/Naturschutz/Flüsse

NABU zu Auenzustandsbericht: Immenser Handlungsbedarf an Deutschlands Flüssen geboten

Miller: Potenziale der Auen für Naturschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung müssen stärker genutzt werden – wir brauchen eine Renaturierungs-Agenda

Berlin ­– Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz haben heute den neuen Auenzustandsbericht (pdf) vorgelegt. Dieser attestiert Deutschland in der letzten Dekade nur sehr geringe Fortschritte beim Auenschutz: Weiterhin sind rund zwei Drittel der Auenfläche nicht mehr an die Gewässer angeschlossen. Vom verbliebenen Drittel weisen mehr als 50 Prozent einen stark oder sehr stark veränderten Charakter auf. Der NABU nimmt den Bericht zum Anlass, um für Renaturierungen im großen Stil zu werben.

„Aus dem Bericht lassen sich zwei Schlussfolgerungen ziehen. Erstens: Der Handlungsbedarf ist immens, nicht zuletzt deshalb, weil intakte Auen als Kohlenstoffsenken einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und als Überflutungsflächen eine wichtige Hilfe zur Milderung der Folgen der Klimakrise sind. Die zweite Schlussfolgerung ist eine hoffnungsvolle: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das zeigen wir zum Beispiel an der Unteren Havel, in Deutschlands größtem Flussrenaturierungsprojekt. Es darf aber nicht bei einzelnen Leuchtturmprojekten bleiben, wir brauchen eine Renaturierungs-Agenda“, stellt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller fest. „Es muss nun darum gehen, die Weichen für die Umsetzung großflächiger Renaturierungsvorhaben zu stellen.“

„Zum Ende des Jahres erwarten wir eine Renaturierungsgesetzgebung der EU, hier sollte Deutschland vorbereitet sein“, so Miller weiter. Das Auenförderprogramm für das „Blaue Band“ laufe gerade gut an, dabei allein dürfe es aber nicht bleiben. Deshalb fordert der NABU von der zukünftigen Bundesregierung die Einrichtung eines Renaturierungsfonds in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich, um Projekte zur Wiederherstellung von Artenvielfalt und Ökosystemen zu fördern – neben Flussauen z.B. auch Moore, Wälder und Wildnisgebiete.

„Eine neue Bundesregierung kann für den Auenschutz aber noch viel mehr tun als nur die notwendige Finanzierung bereit zu stellen. Wir schlagen deshalb vor, einen Bundesraumordnungsplan „Gewässerkorridore“ aufzustellen. So können Grundsätze für die Gewässerentwicklung auf Bundesebene planerisch festgelegt werden“, erläutert NABU-Biodiversitäts-Experte Till Hopf eine weitere Wahlforderung des NABU. Außerdem müsse zukünftig auf eine Privatisierung von Bundesflächen verzichtet werden, um diese unter anderem für den Gewässer- und Auenschutz zur Verfügung zu stellen. So könne der nationale Biotopverbund gestärkt werden.