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Offener Brief BUND, Naturfreunde, Wassertisch, Wite: Neubesetzung der Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe

8. Mai 2021

Frau Senatorin Ramona Pop                   
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin

Offener Brief

Neubesetzung der Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe

Sehr geehrte Frau Senatorin Pop,

in den nächsten Monaten soll die Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe neu besetzt werden.

Bei den Berliner Wasserbetrieben handelt es sich um das größte Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekt in Deutschland. Die adäquate Besetzung dieser Stelle ist für das Unternehmen und die Region Berlin-Brandenburg von außerordentlicher Bedeutung. Die Herausforderungen für die Führungskraft sind enorm und werden in Zukunft durch die bereits jetzt schon eintretenden Auswirkungen der Klimakrise noch größer. Auch wurden die für das Berliner Wasser bestehenden Probleme in der Vergangenheit aus unserer Sicht nicht intensiv genug in Angriff genommen. So ist beispielsweise der bereits 2001 verabschiedete Abwasserbeseitigungsplan einschließlich der Implementierung der 4. Reinigungsstufe jetzt – nach 20 Jahren – immer noch nicht endgültig umgesetzt.

  • Auswahlverfahren
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Bei der Bekanntmachung der Ausschreibung sind auch die einschlägigen Einrichtungen der Region einzubeziehen.
  • Wissenschaftler:innen verschiedener relevanter Fachgebiete sollen als Mitglieder des Einstellungsausschusses einbezogen werden, gegebenenfalls in beratender Funktion.
  • Der Einstellungsprozess sollte Vertreter:innen der Zivilgesellschaft aus Umweltverbänden und Berliner Wassertisch einbeziehen.
  • Der Einstellungsprozess sollte für die Öffentlichkeit transparent sein durch eine oder mehrere Veranstaltungen, in denen die endgültigen Kandidaten ihre Vision für den Gewässerschutz und die Wasserversorgung Berlins vorstellen und mit dem Publikum austauschen.
  • Sie sollte eine Wassermanagementstrategie umsetzen, die eine angemessene, stabile und bezahlbare Wasserversorgung sicherstellt. Die Strategie sollte anerkennen, dass die bestehenden Institutionen und die Infrastruktur nicht darauf ausgelegt sind, sich so schnell zu verändern, wie es das Klima tut.
  • Ihr sollen die neusten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse, bezogen auf die ökologischen Belastungen der aquatischen Umwelt und der Abwasser- und Wasserkreisläufe für Berlin-Brandenburg sowie der spezifischen Klimafolgen­forschung bekannt sein.
  • Sie soll in der Lage sein, neue Technologien und Systeme zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, die nachhaltig mit dem geringsten Aufwand und Ressourcenverbrauch diese Belastungen mindern oder sogar weitgehend beseitigen.
  • Sie soll die Mitgliedschaft der BWB in der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.) erwerben.
  • Sie soll sich zur Berliner Wassercharta bekennen.

Wir sind gespannt auf Ihre Rückantwort und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Berliner Wassertisch
Pressesprecher
Rainer Heinrich (Tel. 030 915 09 241)
Sigrun Franzen (Tel. 0157- 71 31 22 56)
c/o Grüne LIGA
Prenzlauerallee 8, 10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info

BUND Berlin
Dr. Richard Karty (Tel. 030 78 79 00-0)
Sprecher Landesarbeitskreis Wasser
Crellestraße 35, 10827 Berlin
E-Mail: kontakt@bund-berlin.de
Web: www.bund-berlin.de

NaturFreunde Berlin
Uwe Hiksch
Paretzer Str. 7, 10713 Berlin
Tel.: 030 810 560 25
Mobil: 0176-62015902
Web: www.naturfreunde-berlin.de

WITE Ralf Steeg
Eichenstraße 4, 12435 Berlin
Tel. 030 536 87 60
Mobil: 0173 234 56 52
E-Mail: steeg@wite.company
Web: www.wite.company

 

Brief als pdf

Ein weiterer Sieg für den Neoliberalismus. Die Stadt Selm muss Wasserversorgung europaweit ausschreiben

Selm muss Wasserversorgung europaweit ausschreiben

 

  • Selm schreibt Trinkwasserversorgung aus
  • Ratsbeschluss am Donnerstag
  • Entscheidung des OLG Düsseldorf wird damit umgesetzt

Die Stadt Selm sucht jetzt europaweit nach einem neuen Trinkwasserversorger. Das hat der Rat am Donnerstag (23.08.2018) beschlossen.

Die Entscheidung zur Ausschreibung war nicht ganz freiwillig: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Stadt dazu verdonnert.

Erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde

Eigentlich hatte Selm seine eigenen Stadtwerke mit der Wasserversorgung beauftragen wollen. Der bisherige Versorger – die Gelsenwasser AG – fühlte sich benachteiligt und klagte.

Mit Erfolg. Es ist das erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde, die Versorgung mit Trinkwasser europaweit auszuschreiben.

Bei Strom und Gas ist das schon üblich.“

Zum Beitrag (Stand: 23.8.2018)

Kommentar Berliner Wassertisch: Grundsätzlich finden wir es skandalös, dass es einer Stadt oder Kommune nicht erlaubt sein soll, über ihre Daseinsvorsorge zu verfügen und ihre eigenen Stadtwerke mit dieser so wichtigen Aufgabe der Wasserversorgung zu betreuen. Es gibt Bereiche, darunter zählen wir u.a. die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Krankenhausversorgung, die haben auf dem Markt nichts verloren.

Was jedoch den konkreten Fall anbelangt: Auch die Stadtwerke in Selm sind nicht zu 100% in öffentlicher Hand: „2012 hatte der Rat beschlossen, die Trinkwasserversorgung in die Hände der stadteigenen Wirtschaftsbetriebe zu legen, an denen die Remondis Aqua zu 25 Prozent beteiligt ist.“ (Quelle)

 

Berliner Energietisch fordert bei einer Aktion vor dem Roten Rathaus in Berlin: Rekommunalisierung nicht in den Brunnen fallen lassen.

(Foto: Uwe Hiksch)

Gemeinsam für die Rekommunalisierung der Berliner Netze (Foto: Uwe Hiksch)

 

(17.08.2016) Heute haben Energietisch-Aktivisten, darunter Mitglieder von Attac, den NaturFreunden, BUND, FIAN und Berliner Wassertisch, für eine Rekommunalisierung der Netze demonstriert. Erfolgreich wehrten sie die Versuche von „Senat“ und „Konzernen Vattenfall und EON“ ab, die Rekommunalisierung in den Brunnen zu stoßen. (Fotos von Uwe Hiksch hier)

Der Berliner Energietisch hat soeben Wahlprüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2016 herausgegeben.

Die zentrale Frage ist: Wer ist mit uns für eine hundertprozentige Rekommunalisierung der Netze?

Die Umfrage ergab: Ohne Wenn und Aber sprechen sich SPD, DIE LINKE und die PIRATEN für eine 100% Rekommunalisierung der Berliner Energienetze aus! Die Grünen reagieren leider eher verhalten. Die CDU hat sich an der Umfrage bislang nicht beteiligt, aber deren Einstellung ist bekannt: Sie ist gegen eine Rekommunalisierung.
wahlpruefstein_energieMehr unter: http://berliner-energietisch.net/

Greenpeace Berlin hat einen Wahlkompass Umweltpolitik herausgegeben, in dem u.a. folgende Frage gestellt wird:

 

rekomm

Offener Brief an die SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Energiewende

Pressemitteilung

Fracking
26 Organisationen und Initiativen appellieren gemeinsam an die SPD-Bundestagsfraktion: EEG-Novelle darf nicht überstürzt verabschiedet werden!

(20.06.2016) Heute früh haben 26 Organisationen, Vereine und Initiativen, die sich gegen Fracking und für Umwelt- und Gesundheitsschutz engagieren, alle Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion angemailt. Sie fordern die Abgeordneten auf, dafür zu sorgen, dass die EEG-Novelle nicht, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, vor der Sommerpause und im Schatten der Fußball EM durchs Parlament gewunken wird, sondern Gegenstand einer intensiven Diskussion wird.

Hintergrund:

Durch die EEG-Novelle soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gedrosselt werden. Nachdem durch Verschlechterung der Rahmenbedingungen seit 2012 in der Photovoltaik-Branche bereits ca. 70.000 Arbeitsplätze vernichtet wurden, soll es durch Einführung des umstrittenen Ausschreibungsverfahrens ab 2017 auch bei der Windkraft empfindliche Einschnitte geben. Damit würde die zwingend erforderliche Abbremsung der Klimaerwärmung und die Umsetzung der Pariser Beschlüsse verfehlt. Zudem verstößt der EEG-Regierungsentwurf gegen den Koalitionsvertrag, da hierin eine eventuelle Einführung von Ausschreibungsverfahren erst ab 2018 vorgesehen ist.

Die Initiativen wenden sich insbesondere an die SPD-Abgeordneten, weil diese auf kritische Anfragen oft auf den Koalitionsvertrag verweisen. Nun aber bietet der Koalitionsvertrag die Möglichkeit, im Interesse der Energiewende die nötige intensive Diskussion nicht abzuwürgen, sondern zu führen. Wenn die SPD diese Möglichkeit nicht nutzt, missachtet sie gleichzeitig das eigene Mitgliedervotum, von dem die Zustimmung zum Koalitionsvertrag abhängig gemacht wurde. „Das damals als ‚Fest der innerparteilichen Demokratie‘ gefeierte Mitgliedervotum könnte nun im Katzenjammer enden, wenn die Partei nicht umdenkt,“ mahnt Ansprechpartner Christfried Lenz die SPD-Abgeordneten.

Energiewende

Der Brief an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion:

Sehr geehrte Damen und Herren in der SPD-Bundestagsfraktion!

Vor Bildung der schwarz-roten Bundesregierung wurde erstmals ein Koalitionsvertrag sämtlichen SPD-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Er wurde mit großer Mehrheit befürwortet.

Beim Thema “Ausschreibung erneuerbarer Energien” waren es folgende Aussagen, die Zustimmung erhielten:

“Darüber hinaus soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschreibungsdesign zu entwickeln, wird spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.” (S. 39)

Der aktuelle Regierungsentwurf setzt sich über das Mitgliedervotum hinweg, indem Ausschreibungen bereits 2017 eingeführt werden sollen. Auch ist fraglich, ob das Ergebnis des “Pilotprojekt” als positiv gewertet werden kann, was Voraussetzung für die Einführung von Ausschreibungsverfahren sein soll. Die Photovoltaik befindet sich jedenfalls weiterhin im Niedergang.

Entgegen früheren Absichtserklärungen wurde der Schutz der Akteursvielfalt auf eine – bei Erfüllung eng gefasster Kriterien mögliche – Befreiung von der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bei Windenergie-Projekten reduziert. Diese angebliche “Erleichterung” ist angesichts der massiven Erschwernisse durch Bürokratie, Pönale und erhebliche weitere Kosten, mit denen Ausschreibungsverfahren verbunden sind, völlig unbedeutend. – Die EU ermöglicht Bürger-Windprojekte bis 18 MW ohne Ausschreibung.

Energiewende

Wir möchten Ihnen dringend nahelegen, ein EEG 2016 auf keinen Fall vor der Sommerpause und bei durch die Fußball-EM reduzierter Aufmerksamkeit zu verabschieden.

Dadurch würde nicht nur das Votum Ihrer Mitglieder, wodurch einer eventuellen Einführung von Ausschreibungsverfahren ab 2018, nicht aber einer überstürzten Einführung ab 2017 zugestimmt wurde, missachtet, es würde auch die Umfragewerte Ihrer Partei weiter senken, denn die Mehrheit der Bevölkerung will die Energiewende und nicht, dass sie gestoppt wird – und schon gar nicht durch die SPD!

Dass die Politik Ihres Parteivorsitzenden jedoch hierhin treibt, haben wir in der angehängten Kommentierung seines Schreibens vom 3. Juni an Sie etwas näher erläutert.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. der Absender:

Christfried Lenz

Absender:

  • BI „Saubere Umwelt und Energie Altmark“
  • „helionat“ Energiegenossenschaft (Magdeburg)
  • BI gegen Gasbohren Kleve
  • BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
  • BI lebenswertes Korbach e.V.
  • Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.
  • IG Rees gegen Gasbohren e.V.
  • „wir gegen fracking“ Lüneburg
  • Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
  • BI gegen atomare Anlagen Weiden/Neustadt/WN
  • BI Frackingfreies Auenland
  • BiG (Bürgerinitiative Gesundheit) Hemslingen/Söhlingen
  • Berliner Wassertisch
  • Interessengemeinschaft gegen Fracking in Schleswig-Holstein
  • Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. Schleswig-Holstein
  • BIGG Hamm
  • IG Fracking freies Bad Rothenfelde
  • Vorstand des Kreisverbandes der GRÜNEN Osnabrück Land
  • Interessengemeinschaft Gegen Gasbohren Hamminkeln/Niederrhein
  • IG Fracking-freies Artland e.V.
  • Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
  • GEmeinnütziges Netzwerk für UmweltKranke (GENUK), Hamburg
  • BI “kein-frack-in-wf”
  • Initiative gegen Gasbohren Tecklenburger Land
  • IG “Bürger in Bewegung” Märkisch Buchholz
  • Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Kontaktadresse:
Dr. Christfried Lenz
Rittleben 8
38486 Apenburg-Winterfeld
kein-co2-endlager-altmark.lenz@gmx.de

Kommunale Spitzenverbände fordern kommunale Selbstbestimmung

FAZ
13.05.2014

Appell vor der Europawahl. Deutsche Städte warnen vor immer mehr Eurokratie
Von Jasper von Altenbockum

[…] In einem gemeinsamen Aufruf der kommunalen Spitzenverbände Deutschlands zur Europawahl am 25. Mai werden die Europaabgeordneten dazu aufgefordert, in der Gesetzgebung darauf zu achten, dass die kommunale Selbstverwaltung und das Subsidiaritätsprinzip respektiert werden.

zum Artikel…

[Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist genau das, was wir gemeinsam mit dem Stuttgarter Wasserforum fordern! Allerdings ist es schon schwierig genug, dieses Recht hier im Lande durchzusetzen. Es fehlt am Willen der Politik. So hat sich gerade die NRW-Regierung (Rot-Grün (!)) für einen „fairen Wettbewerb“ bei der Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze ausgesprochen, was nichts anderes bedeutet, als dass sie GEGEN die Inhouse-Vergabe und damit GEGEN die kommunale Selbstverwaltung ist. Der „faire Wettbewerb“ ist ein Mythos. Das Rennen bei Ausschreibungen machen meistens die Konzerne. Außerdem sind wir ohnehin der Auffassung, dass Wettbewerb im Bereich der Daseinsvorsorge nichts zu suchen hat.

Darüber hinaus wird in dem Artikel implizit der Fall Calw angesprochen: Die kommunalen Spitzenverbände Deutschland fordern (wie wir und der Interessenverband Kommunaler Kliniken e.V.): „Europäisches Beihilferecht darf keinesfalls einschränkend auf die deutsche, spezifisch strukturierte Krankenhausversorgung einwirken, in dem es diese etwa mit beliebigen Wirtschaftsgütern gleichsetzt.“ Mehr zum Fall Calw auf der Website des IVKK.]

 

Inhouse für Strom-und Gaskonzessionen ist verfassungsgeschützt

„Zulässige Kriterien im Rahmen der gemeindlichen Entscheidung über die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen. Möglichkeit der Wahrund kommunaler Interessen und Spielräume in dem Verfahren der Konzessionsvergabe.“ Rechtsgutachten von Prof. Dr. Johannes Hellermann, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht. Fakultät für Rechtswissenschaft. Universität Bielefeld. Im Auftrag Verband kommunaler Unternehmen e.V. Januar 2013.

HIER downloadbar