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Guter Tag auch für das Trinkwasser: Kommentar: Sieg der Vernunft – EuGH bestätigt Verbot von bienenschädlichen Nervengiften im Freiland

(6. Mai 2021) Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Abweisung einer Bayer-Klage gegen das Verbot bienenschädlicher Nervengifte kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs ist ein Sieg der Vernunft und ein wichtiges Signal für den Schutz von Insekten in Europa. Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben. Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen. Pestizide mit solch fataler Wirkung auf das Ökosystem dürfen nie wieder in die Umwelt gelangen.

Profitgier hat Bayer blind gegen wissenschaftliche Erkenntnisse gemacht: Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben die Gefahr der drei umstrittenen Neonikotinoide für Bienen und Wildbienen umfassend bewiesen. Neonikotinoide sind langlebig und reichern sich im Boden an. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit können sie weit transportiert werden und gelangen auch in Gegenden fernab ihrer Einsatzgebiete, wo sie dann noch jahrelang Schäden verursachen. Trotz ihrer erheblichen Einschränkung 2013 und dem Freilandverbot 2018 sind die Wirkstoffe heute immer noch in Gewässern nachweisbar.

Um das Insektensterben zu stoppen, brauchen wir neben dem Verbot solcher besonders gefährlichen Pestizide zusätzlich auch eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes.“

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Martin Häusling (MdEP): EuGH zu Einspruch von Bayer: Neonikotinoide sind mit vollem Recht verboten!

Das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot von Neonikotinoiden muss zugleich als ein Appell verstanden werden, den Missbrauch dieser Insektizide durch Notfallzulassungen für immer zu beenden, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Bayers Aufbäumen war vergebens. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das Handeln der Europäischen Kommission, die hochumstrittenen, aus Sicht von Gesundheits- und Artenschutz gefährlichen Gifte aus der Gruppe der Neonikotinoide aus dem Verkehr zu ziehen, rechtens war. Der Bayer-Konzern muss damit eine Niederlage einstecken.

Das Urteil der Richter muss auch als Appell an die EU-Mitgliedsländer, an die Bauernverbände und auch an die Industrie verstanden werden. Finger weg von giftigen Neonikotinoiden! Wie nun noch einmal höchstrichterlich bestätigt, sind sie aus gutem Grund verboten. Dieses Verbot über Notfallgenehmigungen zu umgehen, ist ein ökologisches Verbrechen, auch wenn die aktuelle Gesetzeslage dieses Schlupfloch noch offen lässt.

Es muss endlich Schluss sein mit der Praxis, immer wieder über Notfallzulassungen geltendes Recht und damit den dahinter stehenden Gedanken des Schutzes unserer Gesundheit und unserer Natur auszuhebeln. Statt sich auf dieses Instrument zu verlassen, müssen sich Behörden, Landwirte und Industrie endlich auf Formen der Landwirtschaft besinnen, die solche Extrem-Gifte überflüssig machen. Dass dies gelingen kann, machen Tausende von Bio-Bauern jeden Tag vor.

Oft genügt es, sich auf die gute fachliche Praxis, auf mehr Fruchtfolgen oder mehr mechanische Methoden zu besinnen, um den Einsatz von Giften überflüssig zu machen. Dies gilt nicht nur für Pestizide aus der Klasse der Neonikotinoide, sondern auch für andere Wirkstoffe. Zugleich appelliere ich deshalb an die Kommission, ganz generell bei der Zulassung neuer Wirkstoffe wesentlich stärker als bisher die Folgen für unsere Natur, unsere Lebensmittel und unsere Gesundheit zu beachten.“

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Rechtssache C-499/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 27. Juli 2018 von der Bayer CropScience AG gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 17. Mai 2018 in der Rechtssache T-492/13, Bayer CropScience AG/Europäische Kommission (europa.eu)

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Bitte unterstützt die Europäische Bürgerinitiative:


https://www.savebeesandfarmers.eu/deu/

Rückblick: 7. Wir haben es satt!-Demo

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Am 21. Januar  2017 fand anlässlich der Grünen Woche die siebte von der Kampagne „Meine Landwirtschaft“ initiiert Demo „Wir haben es satt!“ statt. Ein großes Bündnis hatte dazu aufgerufen und der Berliner Wassertisch gehörte neben anderen Organisationen erneut zu den Unterstützern.

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Der Aufruf zur diesjährigen Demo lautete: „Agrarkonzerne: Finger weg von unserem Essen! Gemeinsam für gesundes Essen, bäuerlich-ökologischere Landwirtschaft und fairen Handel.“ Rund 18.000 Menschen folgten dem Aufruf. Die gemeinsame Presseerklärung zur Demo:

„Wir haben Agrarindustrie satt!“: 18.000 Bauern und Bürger fordern Wende in der Agrar- und Ernährungspolitik

130 Traktoren aus ganz Deutschland führen Demonstration an / Bündnis fordert in 9-Punkte-Plan tier-, umwelt- und klimagerechten Umbau der Landwirtschaft weiterlesen

Gekaufte Wissenschaft: Keine Transparenz an Hochschulen. Die Forschung bleibt anonym

TAZ
17.07.2015

Transparenz an Hochschulen. Die Forschung bleibt anonym
Ralf Pauli

Die Verwaltung der Bundesländer wird immer transparenter. Nicht aber die der Universitäten – zum Schutz mächtiger Sponsoren.

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Der Präsident der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Georg Krausch will Forschung und Lehre vor einer öffentlichen Kontrolle schützen, und auch die Uni Köln hält einen Kooperationsvertrag mit Pharmakonzern Bayer unter Verschluss. Gekaufte Wissenschaft. Hier handelt es sich auch um eine Form der Privatisierung.