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Schlagwort-Archive: Bayerischer Kanu-Verband
Bayerische Naturschutzverbände kritisieren gemeinsam Gesetze zur Förderung von Kleinwasserkraftanlagen
LBV (Landesbund für Vogelschutz), BN (BUND Naturschutz in Bayern), Landesfischereiverband Bayern, WWF Deutschland und BKV (Bayerischer Kanu-Verband)
29. Januar 2021
Biodiversität unserer Gewässer in höchster Gefahr!
Bayerische Naturschutzverbände kritisieren gemeinsam Gesetze zur Förderung von Kleinwasserkraftanlagen
München, 29. Januar – LBV (Landesbund für Vogelschutz), BN (BUND Naturschutz in Bayern), Landesfischereiverband Bayern, WWF Deutschland und BKV (Bayerischer Kanu-Verband) kritisieren gemeinsam auf das Schärfste die aktuellen Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Förderung der Energiegewinnung aus Wasserkraft. Statt einer weiteren Förderung und Beschleunigung des Wasserkraftausbaus fordern sie den Stopp des Neubaus von Wasserkraftanlagen, eine Renaturierungs-Offensive für Flüsse und Auen und bessere Vorgaben für Energieeinsparung und den umweltverträglichen Ausbau von Sonnen- und Windenergie.
Zwei Aspekte sorgen bei den bayerischen Naturschutzverbänden für besonderen Ärger:
Erstens gilt für den Neubau oder die Modernisierung von Wasserkraftanlagen in Zukunft ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren. Zweitens ist geplant, die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Strom aus kleinen, für den Klimaschutz unbedeutenden Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem halben Megawatt um 3 Cent/kWh zu erhöhen.
Die erste Neuerung hat zur Folge, dass Landratsämter in Zukunft über Genehmigungen für Wasserkraftwerke grundsätzlich innerhalb von einem Jahr entscheiden sollen. „Das ist wenig Zeit für eine umfassende Prüfung der vielfältigen ökologisch schädlichen Auswirkungen auf Flüsse und Auen“, kommentiert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN (BUND Naturschutz in Bayern). „Deshalb muss auch klar sein: Wenn nach einem Jahr die Zweifel an der Umweltverträglichkeit nicht eindeutig ausgeräumt sind, muss der Antrag eben abgelehnt werden. Statt eines ‚Genehmigungsverfahren light‘ für die Wasserkraft müssen endlich Restriktionen für den Ausbau umweltverträglicher Sonnen- und Windenergie abgebaut werden.“
„Die Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende ist minimal. Alle Experten sind sich einig, dass es speziell in Bayern kein bedeutendes Ausbaupotential mehr gibt. Wir lehnen daher den Neubau von Wasserkraftanlagen ab“, betont Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Bestehende Wasserkraftwerke geben oft weniger als die ökologisch notwendige Mindestwassermenge ins Flussbett ab. Ein großes Problem für Fische, Insekten und Muscheln. Einen wissenschaftlich begründeten Richtlinienentwurf des Landesamts für Umwelt, den sogenannten Mindestwasserleitfaden, hält das Umweltministerium auf Drängen der Wasserkraftlobby seit über zwei Jahren unter Verschluss – ein Skandal in Anbetracht der ökologischen Bedeutung.“
Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV (Landesbund für Vogelschutz), hält den neuen Gesetzen entgegen: „Die Faktenlage widerspricht den neuen Beschlüssen ganz klar: Wissenschaftliche Untersuchungen der TU München vom Juni 2020 im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums haben die Hoffnung auf innovative, fischfreundliche Wasserkraftanlagen weitgehend zerschlagen. Darüber hinaus rät das Bayerische Landesamt für Umwelt sogar ganz konkret vom Neubau von Wasserkraftanlagen an frei fließenden Flussabschnitten ab und empfiehlt stattdessen, bestehende Querbauwerke vorzugsweise rückzubauen, statt mit einer Wasserkraftnutzung nachzurüsten.“
Klimawandel macht Wasserkraft unrentabel
Wie der gerade veröffentlichte Niedrigwasserbericht Bayern zeigt, sorgt der Klimawandel immer öfter für Phasen mit sehr wenig Wasser in den Flüssen, was den wirtschaftlichen Betrieb bestehender wie neuer Anlagen zunehmend fraglich erscheinen lässt und auch die ökologischen Schäden erhöht. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist es deshalb besorgniserregend, dass der Bundestag nun die EEG-Umlage für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen mit weniger als 500 Kilowatt Leistung um 3 Cent pro Kilowattstunde erhöht.
Die gesetzliche Neuregelung fördert damit ausgerechnet Kleinanlagen, welche in besonderem Maße für die massiven Umweltschäden der Wasserkraftnutzung verantwortlich sind. Die Verbände befürchten, dass ein Neubau selbst an Standorten attraktiv wird, die bisher aufgrund geringer Ertragsfähigkeit uninteressant waren. Gleichzeitig tragen diese Kleinstanlagen nur einen Bruchteil zur gesamtdeutschen Wasserkraft-Stromproduktion bei. Insgesamt gibt es ca. 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland, 6.900 davon haben eine installierte Leistung von weniger als 1 Megawatt und produzieren dabei gerade mal sechs Prozent des deutschen Wasserkraftstroms. 5.300 der Anlagen haben sogar nur eine Leistung von weniger als 100 Kilowatt. Zum Vergleich: Zehn Einfamilienhäuser mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach produzieren etwa dieselbe Strommenge wie ein durchschnittliches Kleinwasserkraftwerk.
Dabei müsste nach Ansicht des WWF eher in den Rückbau der oft baufälligen und obsoleten Wehre an alten Wasserkraftanlagen investiert werden, als deren Fortbestand zu sichern. „Der Rückbau von Wehren stellt die effektivste Maßnahme dar, um durchgängige Flüsse zu schaffen und das Leben zurück zu bringen“, so Stephan Zirpel, Fachbereichsleiter Naturschutz Deutschland des WWF. „Wenn wir jetzt stattdessen mit Steuergeldern die Kleinwasserkraft subventionieren, zementieren wir die Zerstückelung der Gewässer über Jahrzehnte hinweg.“
Mehr Geld für mehr Umweltzerstörung?
„Mit einer Anhebung der Förderung werden ausgerechnet ineffiziente Kleinanlagen unterstützt“, erläutert Oliver Bungers, Präsident des Bayerischen Kanu-Verbands. „Diese tragen so gut wie nichts zur regenerativen Energieerzeugung und damit dem Klimaschutz bei, verursachen aber maximale Schäden durch Zerstörung von natürlichen Lebens- und Erholungsräumen sowie der Artenvielfalt. Die Kosten dafür tragen schlussendlich die Umwelt sowie alle Bürger – in Form höherer Strompreise und dem Verlust an Lebensqualität.“
Die Verbände verfügen über entsprechende Hinweise, dass der Freistaat Bayern die Entscheidung des Bundestags maßgeblich beeinflusst hat. Die bayerische Staatsregierung handelt damit entgegen der Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des NATURA-2000-Schutzgebietsnetzwerks, der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und entgegen des von ihr 2019 angenommenen Volksbegehrens Artenvielfalt. Die Naturschutzverbände sind sich einig: Hier wird weiter auf Kosten unserer Flüsse Wirtschaftspolitik für Partikularinteressen betrieben.
Gemeinsame Forderungen der fünf Naturschutzverbände für die Wasserkraft Bayern:
- Kein Neubau von Wasserkraftanlagen
- Bestehende Wasserkraftanlagen naturverträglich umgestalten
- Rückbau insbesondere von Kleinwasserkraftanlagen fördern
- Mindestwasserleitfaden an die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie anpassen
- Renaturierungs-Offensive starten: Künstliche Barrieren in den Flüssen entfernen und freie Fließstrecken schaffen