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Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017

Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

volksbegehren-ttip
im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof

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Angst um Wasser-Strom-Krankenversorgung: Widerstand gegen TTIP wächst in Oberbayern

BR
Sorge um kommunale Selbstverwaltung
Widerstand gegen TTIP wächst in Oberbayern

Das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP sorgt in vielen oberbayerischen Gemeinden für Unmut. Immer mehr Gemeinden haben Resolutionen gegen das geplante Abkommen beschlossen. Und der Widerstand wächst.

Stand: 26.06.2015

TTIP | Bild: NDR

Das Abkommen stelle einen Eingriff in die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung dar, heißt es darin. Betroffen wären auch die Kernbereiche Wasser, Strom und Krankenhäuser. Genau dieser Punkt wird derzeit in Brüssel verhandelt.
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Angst vor TTIP, denn die Trinkwasserversorgung will man nicht dem freien Markt öffnen

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
06.04.2015

Freising und TTIP
Angst vor der Macht der Konzerne
Von Alexandra Vettori, Freising

In den Gemeinden des Landkreises geht die Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens um. Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, die Bildung oder die Kultur will man nicht dem freien Markt öffnen..

Kanzlerin Angela Merkel hat es angekündigt: Noch in diesem Jahr möchte sie die geplanten Freihandelsabkommen vom Tisch haben. Doch wenn sich die Europäische Union und die USA tatsächlich wie geplant auf das Transatlantische Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP einigen, bedeutet das mehr als den möglichen Griff zum Chlorhuhn im Kühlregal. Denn das Abkommen wirkt sich nicht nur auf Waren aus, sondern auch auf Dienstleistungen. Dienstleister aber sind auch zahlreiche Kommunen und Landkreise, als Lieferanten von Trinkwasser, zum Beispiel.

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„TTIP könnte eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen“

Bayerisches Fernsehen
2.4.2015

TTIP. Maulkorb von ganz oben
Autor: Bettina Hummel   Redaktion: Matthias Keller-May

Laut Gutachten des Bundestags dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit TTIP befassen. Dabei hat das Abkommen auch große Auswirkungen auf die Kommunen – etwa bei der Wasserversorgung. Bürgermeister in ganz Bayern sind empört.

Zum Bericht des BR

Es ist dieser als Gutachten daherkommende Maulkorb, gegen den sich die Bürgermeister in Bayern zur Wehr setzen:
Gutachten: „Befassungs – und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen“
fazit

Gutachten als pdf

 

Auch zum Thema gehörig:

ZEIT ONLINE
04.03.2015

Freihandelsabkommen. Reden über TTIP verboten
Von Robert Pausch

Laut einem Gutachten des Bundestages dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Kritiker sind empört.

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ALLIANZ DER ÖFFENTLICHEN WASSERWIRTSCHAFT
06.03.2015

AöW: Freihandelsabkommen – Maulkorb für Kommunen?
Pressemitteilung

Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags steht aufgrund seines Gutachten zur Kompetenz der Kommunen in Sachen TTIP in der Kritik. Christa Hecht, AöW-Geschäftsführerin, sieht durch die Bewertung darin den Handlungsspielraum von Kommunen und bürgerschaftlichem Engagement in Frage gestellt.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. als Interessenvertreterin der Wasserversorger und Abwasserbetriebe in öffentlicher Hand ist verwundert über den Tenor des in dieser Woche bekannt gewordenen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Danach sei es den Kommunen nicht möglich, sich politisch mit den Freihandelsabkommen zu befassen. Das Kommunalrecht einiger Bundesländer gestatte es angeblich noch nicht einmal, Tagesordnungspunkte zu behandeln, die nicht von der Verbandskompetenz gedeckt seien, sonst würden sie rechtswidrig handeln.

zur vollständigen Pressemitteilung

 

BAYERISCHE STAATSZEITUNG
02.04.2015

Geplanter Maulkorb für Gemeinden
Viele Kommunalparlamente verabschieden Resolutionen gegen das Freihandelsabkommen TTIP – der Bundestag will ihnen das jetzt verbieten

Zitate aus dem Artikel:
»Im Rahmen ihrer Aufgaben«, so die Sicht des Ministeriums, sei es den Gemeinden erlaubt, Beschlüsse zu fassen – demzufolge auch mit solchen, die sich mit einer etwaigen Beschränkung ihrer Aufgaben beziehungsweise einer Einschränkung ihrer Aufgabenerfüllung befassen. [gemeint ist das bayerische Innenministerium]
Auch der Deutsche Landkreistag hat seine Experten prüfen lassen und kommt »zumindest mit Blick auf die kommunale Organisationshoheit bei der Daseinsvorsorge, aber auch vergaberechtliche Auswirkungen im Rettungsdienst und bei der Wasserversorgung, zu einem überörtlichen bzw. örtlichen kommunalen Bezug.« Eine »derart pauschale Verneinung der Befassungs- und Beschlusskompetenz von Kommunalvertretungen« lehne man entschieden ab, heißt es.

zum vollständigen Artikel

 

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
06.04.2015
Freising und TTIP — Angst vor der Macht der Konzerne
Von Alexandra Vettori, Freising

In den Gemeinden des Landkreises geht die Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens um. Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, die Bildung oder die Kultur will man nicht dem freien Markt öffnen..

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Privatisierung von Flüchtlingsheimen in Bayern

Süddeutsche Zeitung
27.08.2014

Asylbewerber in München Bayern privatisiert erstes Flüchtlingsheim
Von Katja Riedel und Ulrike Steinbacher

350 Asylbewerber sollen in die frühere Funkkaserne ziehen. Erstmals wird in Bayern dort ein privates Unternehmen die Flüchtlinge betreuen. In der Schweiz steht die Firma jedoch immer wieder in der Kritik.

Zum Artikel

Kommentar Berliner Wassertisch:
Eine Privatisierung führt grundsätzlich dazu, dass öffentliches Recht durch Privatrecht beschnitten wird. Das hat unter anderem einen Abbau von demokratischer Kontrolle zur Folge. Schon für staatliche Institutionen ist es eine Herausforderung, die Würde der Menschen in einer Zone des „Ausnahmezustands“, wie ein Flüchtlingsheim sie darstellt, zu schützen. Wieviel aber ist die Würde in einer Einrichtung wert, in der schlechtbezahlte Angestellte unter Kosten- und Zeitdruck und von der Öffentlichkeit abgeschirmt wehrlose Menschen betreuen? Wer garantiert, dass die Menschen dort angemessen behandelt werden?

Auch der Artikel in der Süddeutschen Zeitung lässt wenig Zweifel darüber, dass die Privatisierung der Flüchtlingsheime auf Kosten der Qualität gehen wird: So gibt es in der Schweiz Vorwürfe, dass „die Zustände in einzelnen Unterkünften [der ORS Service AG] miserabel seien.

Insgesamt ist damit zu rechnen, dass sich die Lebensbedingungen für die betroffenen Menschen – für die Hilfesuchenden und für die Angestellten – durch die Privatisierung verschlechtern werden.

Der Berliner Wassertisch verlangt darum, dass sich der Staat nicht aus der Verantwortung stiehlt. Mit der Not von Menschen darf kein Geschäft gemacht werden! Im Zentrum der Asylpolitik muss der hilfesuchende Mensch stehen und nicht der Profit von privaten Investoren. Das Asylwesen muss 100% hoheitliche Aufgabe bleiben!

Keine Privatisierung von Flüchtlingsheimen!
 
Zu den negativen Folgen einer Privatisierung des Asylwesens s. zum Beispiel die Erfahrungen in Österreich:

„Lager Katastrophe, Essen Scheisse“. Privatisierung der Flüchtlingsbetreuung mit European Homecare. In: no-racism.net v. 15.05.2004.

Vergabe an Veolia wird BEG*-intern als Fehler betrachtet

*BEG = Bayerische Eisenbahngesellschaft

TZ
05.06.2014

Von Veolia betriebene Bayerische Oberlandbahn: Fahrgäste laufen, Schaffner klettert unter Zug

Hausham – Ein gebrannter BOB-Zugpassagier fasst es so zusammen: „Das schlägt dem Fass den Boden aus.“ Am Montag blieb ein Zug auf freier Strecke liegen. Die Passagiere gingen zu Fuß nach Hause. Man meint, man hätte schon alle Chaos-Geschichten über die Bayerische Oberlandbahn (BOB) gehört – und dann wird trotzdem noch eine drauf gesetzt. Wie uns Fahrgast Josef M. berichtet, ist der Zug München-Schliersee (Abfahrt 17.27 Uhr) am Montag nach einer Betriebsstörung auf freier Strecke kurz vor der Haltestelle Hausham liegengeblieben. Die Störung sei ja nichts Ungewöhnliches, meint der Haushamer Pendler. Es sei vielmehr schon alltäglich, dass nichts weitergeht. […] Längst schon wird die Neuvergabe an den Betreiber Veolia im Dezember 2013 BEG-intern als Fehler betrachtet. Doch rückgängig gemacht werden kann die Entscheidung: Bei einer Kündigung des Vertrags mit der BOB würde sich die Frage stellen, welches Unternehmen einspringen könnte. Einfache Antwort: keines.

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Kommentar Berliner Wassertisch:
Es erweist sich immer wieder, dass eine Privatisierung der kommunalen Infrastruktur den Bürgern und der Gesellschaft schadet!
Hier kann man noch einmal auf die Aussage des Bundesverfassungsrichter a.D. Professor Dr. Siegfried Broß verweisen:
Der Staat höhlt auf diese Weise [durch Privatisierung] das Sozialstaatsprinzip aus, was ihm über Art. 79 Abs. 3 GG nicht einmal mit der für die Änderung des Grundgesetzes erforderlichen Mehrheit erlaubt wäre. Der ungeschmälerte Erhalt und Schutz der grundlegenden Strukturelemente setzt entsprechende bereichsspezifische Organisationsstrukturen zu deren Absicherung voraus. Das sind für das Sozialstaatsprinzip die staatlichen Krankenhäuser und auch Eisenbahn, Post und die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser. […] Wenn man die Betrachtung nun unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge weiter einengt, ergibt sich Folgendes: Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 38, 258, S.270f. darauf hingewiesen, dass eine Entwicklung besteht, in deren Verlauf die öffentliche Hand in wachsendem Umfang im Bereich der Daseinsvorsorge Aufgaben übernehme, die unmittelbar oder mittelbar der persönlichen Lebensbewältigung des einzelnen Bürgers dienten. Der Staat handelt insoweit nicht als „Wohltäter“, der sich auch wieder zurückziehen könnte, sondern nimmt hier seine Verpflichtungen aus dem Sozialstaatsprinzip wahr. Das Bundesverfassungsgericht zählt in diesem Zusammenhang die Einrichtungen der Energie- und Wasserversorgung, des Nahverkehrs, der Abfallbeseitigung, der Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten wie auch sonstige Maßnahmen zum Ausbau der örtlichen „Infrastruktur“ im weiteren Sinne auf.“ (Broß 2014, 14ff.)

Gegen neue Schutzzonen. Münchner Trinkwasser aus dem Mangfalltal

BR Bayern 2
28.05.2014

Gegen neue Schutzzonen. Münchner Trinkwasser aus dem Mangfalltal
Von Dagmar Bohrer-Glas

Um das Wassereinzugsgebiet „Thalham-Reisach-Gotzing“ wird seit Jahren gerungen. Für die Münchner bedeutet die Ausweitung des Miesbacher Schutzgebietes, dass ihr hochwertiges Trinkwasser noch besser geschützt wird. Vor Ort gibt es aber großen Widerstand und Misstrauen: Landwirte sehen ihre Existenz gefährdet, Kommunen fühlen sich in ihrer Entwicklung gehemmt und fürchten um ihre Planungshoheit.

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