Schlagwort-Archive: BBU

BBU: Umweltminister Lies bootet Kritiker bei Gesprächen über die Erdgasförderung in Niedersachsen aus

(Bonn, Hannover, 29.03.2021) Mit großer Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Pressekonferenz von Umweltminister Olaf Lies und den 10-Punkte-Plan zur zukünftigen Politik der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen zur Kenntnis genommen. Statt den 2018 begonnenen Stakeholderdialog Erdöl- und Erdgasförderung weiterzuführen, hat der Minister offensichtlich eine neue Runde zusammengestellt, die hinter verschlossenen Türen getagt hat. Der BBU, der sich intensiv, kritisch und mit großer Sachkompetenz in den Stakeholderdialog eingebracht hatte, war weder zu der neuen Runde noch zur heutigen Pressekonferenz eingeladen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Man merkt die Absicht und man ist verstimmt. Der Minister wollte deutliche Kritiker der Erdöl- und Erdgasförderung aus der Zivilgesellschaft, die sich im Stakeholderdialog intensiv mit technischem Sachverstand eingebracht hatten, vor der Tür halten. So sollten genehme Ergebnisse erreicht werden. Dementsprechend sind die Resultate. So ist der im 10-Punkte-Plan festgehaltene freiwillige Verzicht der Förderindustrie auf Neubohrungen in Wasserschutzgebieten das Papier nicht wert, auf dem er steht. Denn erstens können bestehende Bohrungen weiter betrieben werden. Zweitens kann auch von einem Bohrverbot keine Rede sein. Bei bestehenden Bohrungen kann auch in jede Richtung weiter gebohrt werden. Und drittens ist es problemlos möglich, bei Neubohrungen den Bohransatzpunkt außerhalb des Wasserschutzgebietes zu legen und dann in das Wasserschutzgebiet horizontal hinein zu bohren. Konsequenter Gewässerschutz sieht anders aus.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die Zusammensetzung der neu einzusetzenden Kommission, die technisch verbindliche Regelungen zum bestehenden Regelwerk erarbeiten soll, trifft bei uns auf klare Ablehnung. Zwar hatte der BBU ein Beratungsgremium hierfür mehrfach im Stakeholderdialog gefordert. Allerdings muss dieses auch pluralistisch zusammengesetzt sein und kann nicht ohne die Mitgliedschaft wesentlicher Akteure der Umweltverbände gebildet werden. Vorbild muss dabei die Kommission für Anlagensicherheit beim Bundes-Umweltministerium sein, die alle relevanten Stakeholder einschließlich der Umweltverbände umfasst. Die technische Kommission soll sich hingegen nur aus den Organisationen zusammensetzen, die den 10-Punkte-Plan unterschrieben haben. Wer die Kompetenz der Zivilgesellschaft so außen vor lässt, entwertet die Kommission bereits im Vorfeld und verhindert ein offenes Ergebnis.“

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de <http://www.bbu-online.de> und
telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet
www.facebook.com/BBU72 <http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift:
BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

BBU-Pressemitteilung, 22.02.2021

BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

(Bonn, Berlin, 22.02.2021) Auf deutliche Kritik ist der von der Bundesregierung entworfene und von den Koalitionsfraktionen in den
Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Verlängerung des
Planungssicherstellungsgesetzes gestoßen. Der Gesetzentwurf soll am
25.2.2021 vom Bundestag beschlossen werden. Die Geltungsdauer der
Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes soll dabei für fast
zwei Jahre verlängert werden, ohne dass es in seinen Bestimmungen
geändert wird. Damit soll der schwere Eingriff in die Beteiligungsrechte
der Öffentlichkeit und der Umweltverbände fortgesetzt werden. Die
notwendige Anpassung des Gesetzes an die Pandemie-Bedingungen, die eine
fortschrittliche Öffentlichkeitsbeteiligung und eine gleichzeitige
Kontaktminimierung erforderlich machen, erfolgt nicht. Der BBU fordert,
die Verlängerung des Gesetzes in der vorliegenden Form abzulehnen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Das Gesetz wird bereits dem Anspruch nach Kontaktminimierung nicht
gerecht. So wird die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet
weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben. So können trotz einer
schweren Pandemie immer wieder Menschen zum Gang in die Amtsstube
gezwungen werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen. weiterlesen

BBU: Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission entlarvt Öffentlichkeitsbeteiligung endgültig als Farce


BBU-Pressemitteilung, 10.07.2019

(Bonn, Berlin, 10.07.2019) Für den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) zeigt die nun veröffentlichte Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission deutlich, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bericht eine Farce war. Der Jahresbericht blieb trotz massiver Kritik fast unverändert. Eine konkrete Darstellung der Kritikpunkte der Öffentlichkeit und aussagekräftige Antworten darauf fehlen auf der Homepage der Kommission fast völlig. Das ist das genaue Gegenteil eines Dialogs auf Augenhöhe. Der BBU fordert, die Kritik der Öffentlichkeit im Original auf der Homepage der Kommission zu veröffentlichen und verlangt von ihr, dazu konkret Stellung zu beziehen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit ein Desaster war, hat die Fracking-Kommission anscheinend selbst gemerkt. Denn nun will sie gemeinsam mit den Bundesministerien für Forschung, Umwelt und Wirtschaft ein Konzept für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erarbeiten. Doch es ist nicht zu erwarten, dass Verbesserungen für Umweltschützer eintreten. Denn in welche Richtung die Kommunikation mit der Öffentlichkeit geht, lässt sich angesichts des Umgangs mit der eingereichten Kritik am Jahresbericht bereits jetzt erahnen.

So wurde der Entwurf des Jahresberichts fast unverändert als Endfassung übernommen. Die Kritik der Öffentlichkeit und die Reaktion der Kommission werden im Jahresbericht in keiner Weise dargestellt.
Stattdessen sollen Kommentare nun in einem Dokument zu regelmäßig gestellten Fragen (FAQ) auf der Kommissions-Homepage behandelt werden.
Damit werden Kritikpunkte einfach zu Fragen umdefiniert. Doch auch in dieser Form wird die Kritik des BBU in diesem Dokument kaum aufgegriffen, wie ein Beispiel von vielen zeigt. So hatte der BBU die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen angesichts der fehlenden Bekanntmachung als völlig unzureichend kritisiert. Darauf gibt es keine befriedigende Reaktion .Stattdessen findet man die Frage: ‚Wie wurde die Öffentlichkeit über die Webseite der Expertenkommission Fracking informiert?‘. In der Antwort wird insbesondere auf Presseerklärungen der drei betroffenen Ministerien verwiesen, die nach Ablauf der Abgabefrist für Stellungnahmen zum Entwurf des Jahresberichts veröffentlicht wurden und so gar nicht zur Abgabe von Stellungnahme motivieren konnten. So werden Kritikpunkte unsichtbar gemacht und Nebelkerzen geworfen. Auch ansonsten sind die Ausführungen im FAQ-Dokument von einem ‚Weiter so‘ geprägt. Das ist nicht akzeptabel.“

Der BBU fordert die Fracking-Kommission auf, ein Dokument zu veröffentlichen, in dem die Kritik der Öffentlichkeit im Original dargestellt wird. Zu diesen Kritikpunkten muss die Fracking-Kommission konkret Stellung beziehen.

Zum Hintergrund:
BBU-Pressemitteilung vom 18. Juni 2019
https://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202019/18.06.19.pdf

BBU-Stellungnahme vom 25. Juni 2019
https://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Jahresbericht%20_Fracking_OK_oU.pdf

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

BBU: Jahresbericht der Fracking-Kommission – falsche Ziele, unbestimmte Angaben und eine katastrophale Öffentlichkeitsbeteiligung


(Bonn, Berlin, 27.06.2019) Der Jahresbericht 2019 der Expertenkommission Fracking stößt auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU). Diese Kritik hat der Umweltverband der Fracking-Kommission innerhalb der von ihr gesetzten Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Stellungnahme (pdf) zum Jahresbericht übermittelt. Die vagen Aussagen über die zukünftige Arbeit der Kommission, die deutlich von ihrem Arbeitsauftrag abweicht, schaffen dabei keine Transparenz, sondern werfen immer neue Fragen auf. Die angesichts fehlender Erprobungsbohrungen notwendige Schlussfolgerung, dass es keinen Gefahrenausschluss für Fracking geben kann, zieht die Kommission nicht. Empörend findet der BBU auch, dass die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission anscheinend das Ziel hatte, die Abgabe von Stellungnahmen zu verhindern. Der BBU fordert eine Überarbeitung des Jahresberichts und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Damit soll sie die wesentlichen Grundlagen für die in 2021 vorgesehen Überprüfung des Moratoriums von Fracking in diesen Gesteinsschichten schaffen. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Daher hätte sie bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen müssen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten möglich ist. Aus dem Moratorium hätte so ein unbefristetes Verbot werden müssen.“

Der BBU stellt zudem fest, dass auch der Stand der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien von der Kommission nicht ermittelt wird. Stattdessen sollen Fragen für Schritt beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Damit hat die Kommission endgültig ihren im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Arbeitsauftrag aufgegeben. Die Gefahren des Bohr- und Frackingprozesses für die Umwelt und die Bevölkerung können so gerade nicht ermittelt werden.

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die von der Kommission nun zur Bearbeitung vorgesehenen vier Fragenkomplexe sind zudem unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent. Dies gilt auch für weitere Teile des Berichts. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.“

Zu scharfer Kritik des BBU führt auch die Art und Weise, in der die Kommission die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat. So befand sich der Jahresbericht auf einer Homepage, deren Existenz nicht an zentraler Stelle bekannt gemacht wurde und nur durch Zufall zu finden war. Die Zeit zur Abgabe von Stellungnahmen von etwa drei Wochen reduzierte sich so faktisch auf wenige Tage bis Stunden. Für die Abgabe von Stellungnahmen war nur ein Kontaktformular vorgesehen. Als der BBU seine detaillierte Stellungnahme in das Kontaktformular eingab, bekam er eine Fehlermeldung: „Die Maximallänge ist überschritten. Bitte geben Sie maximal 3999 Zeichen ein.“ Detaillierte Stellungnahmen waren offensichtlich gar nicht erwünscht. Die Stellungnahme des BBU musste gestückelt werden.

Die Stellungnahme des BBUs hier als pdf

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter: https://www.bbu-online.de/
und telefonisch unter 0228-214032.
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

BBU: Fracking-Kommission führt Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf ihres Jahresberichts ad absurdum

BBU-Pressemitteilung

(Bonn, Berlin, 18.06.2019)

Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist die Art und Weise gestoßen, mit der die angeblich „unabhängige“ Expertenkommission zu Fracking die Öffentlichkeit über ihren Jahresbericht informiert und der Bevölkerung Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht gibt. Gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes soll sich diese Fracking-Kommission mit der Ermittlung des Standes der Technik bei Fracking in bestimmten Gesteinsarten befassen. Ihre Vorgehensweise zeigt jedoch, dass Stellungnahmen aus der Bevölkerung unerwünscht sind. Auf ihrer weithin unbekannten Homepage findet sich lediglich im Berichtsentwurf gut versteckt ein Hinweis auf die derzeit laufende Öffentlichkeitsbeteiligung. Für den BBU ist dies ein Skandal, durch den die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Farce wird.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Was als Musterbeispiel von Transparenz gelten sollte, ist hier zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Öffentlichkeitsinformation mutiert. Nur zufällig erfahren diejenigen, die sich durch die Dokumente der Homepage der Fracking-Kommission arbeiten, dass sie vom 3.6.2019 bis zum 25.6.2019 Anmerkungen zum Berichtsentwurf abgeben können. Und ganz offensichtlich wurde es auch unterlassen, die üblicherweise beteiligten Kreise zu informieren. Eine Email mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben üblich ist, hat der BBU nicht erhalten. Dies ist besonders befremdlich, da der BBU in der Vergangenheit zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen des Bergrechts und zur Fracking-Gesetzgebung abgegeben hat. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Art der Bekanntmachung lediglich ein Feigenblatt darstellt, mit dem die Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung faktisch umgangen werden soll. Hinzu kommt, dass mit drei Wochen die Frist zur Stellungnahme viel zu kurz bemessen ist.“

Der BBU fordert daher: „Der Abgabetermin zur Stellungnahme muss aufgehoben werden und nach einer Neubekanntmachung stattdessen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Äußerung eingeräumt werden. Die Öffentlichkeit muss angemessen informiert werden, insbesondere durch Bekanntmachungen auf zentralen Stellen der Internetseiten des Bundes-Umweltministeriums, des Bundes-Wirtschaftsministeriums und des Bundes-Forschungsministeriums. Und die üblicherweise beteiligten Kreise müssen separat per Email informiert werden.“

Die Homepage der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/start

Der Entwurf des Jahresberichts 2019der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/bericht und dort auf Seite 7 der unzureichende Hinweis auf die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Kontaktformular für Stellungnahmen (nur noch bis zum 25.06.2019 zulässig): https://expkom-fracking-whg.de/kontakt

Niedersachsen: Land will Fracking nicht mehr ausschließen

Update: 14.05.2018


NDR

14.05.2018

Wegen Fracking-Vorstoß: BBU kritisiert Althusmann

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) kritisiert die Aussagen von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) in Bezug auf Fracking. Der Minister hatte vor wenigen Tagen Probebohrungen zum Fracking in unkonventionellen Lagerstätten nicht mehr ausgeschlossen. Der BBU hält den Vorstoß von Althusmann für einen „Angriff auf die Umwelt“. Oliver Kalusch vom geschäftsführenden Vorstand des Dachverbandes zahlreicher Bürgerinitiativen wirft dem Wirtschaftsminister unter Verweis auf den Koalitionsvertrag „Lippenbekenntnisse“ vor. Aus den USA sei bekannt, dass Fracking zu erheblichen Grundwasserkontaminationen führen könne. Hinzu kämen weitere Gefahren, etwa durch Erdbeben und durch Verpressungen des Lagerstättenwassers aus Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Dies stehe in deutlichem Gegensatz zum Koalitionsvertrag, indem sich die Landesregierung bekennt, dass der Schutz des Trinkwassers „absoluten Vorrang“ vor wirtschaftlichen Interessen habe. […] Zum Beitrag

 


NDR

09.05.2018
Niedersachsen schließt das unkonventionelle Fracking bei der Suche nach Erdgas möglicherweise nicht mehr wie bisher aus. Das bestätigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage von NDR.de. Zunächst hatte NDR 1 Niedersachsen darüber berichtet. Wie Sprecher Eike Frenzel sagte, will Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) Probebohrungen für unkonventionelles Fracking künftig nicht mehr aus politischen Gründen gänzlich ausschließen. Kommerzielles unkonventionelles Fracking ist laut Bundesrecht bis 2021 verboten. Lediglich insgesamt vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen können laut Bundesregierung erlaubt werden. […]

Zum Beitrag

Reaktionen:

„IG Schönes Lünne weiterhin gegen Fracking

Laut Medienberichten spricht sich der niedersächsische Wirtschaftsminister Herr Althusmann für Fracking im Schiefergestein aus und will Probebohrungen in NDS ermöglichen.

Als Interessengemeinschaft Schönes Lünne lehnen wir dieses Vorgehen auf das Schärfste ab. Wir stehen auch weiterhin dafür ein, dass keine giftigen Chemikalien mit hohem Druck in den Untergrund gepresst werden. Unter dem Deckmantel von „Probebohrungen“ soll scheinbar der Einstieg in ein flächendeckendes Fracking im Schiefergestein hergestellt werden. Dabei sind schon heute die Gefahren für das Grundwasser und die Umwelt bekannt; Probebohrungen sind reine Augenwischerei.

Dass gerade Niedersachsen hier als einziges Bundesland vorprescht, verwundert. Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben die handelnden Unternehmen in Niedersachsen immer wieder durch Unfälle und Umweltschädigungen deutlich gemacht, dass die aufgezeigten Risiken reale Gefahren sind.“

BBU-Pressemitteilung
14.05.2018

BBU: Althusmanns Fracking-Vorstoß ist ein Angriff auf die Umwelt

(Bonn, Hannover, 14.05.2018) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist der Vorstoß des niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann gestoßen, Probebohrungen unter Anwendung der Fracking-Technik im Schiefergestein zuzulassen. Der Umweltverband wirft dem CDU-Politiker vor, die gefährliche Gasfördermethode ohne Rücksicht auf die mit dieser Technik verbundenen erheblichen Umweltschäden etablieren zu wollen. Der BBU fordert von der niedersächsischen Landesregierung, Althusmanns Fracking-Plänen umgehend einen Riegel vorzuschieben.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Noch im Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Niedersachsen stand das Bekenntnis ‚Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen‘. Mit seiner Fracking-Offensive zeigt Althusmann, dass dies für ihn nur Lippenbekenntnisse sind. Denn gerade aus den USA ist bekannt, dass Fracking zu erheblichen Grundwasserkontaminationen führen kann. Hinzu kommen Gefahren durch Erdbeben und durch die Verpressung des Lagerstättenwassers aus Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Um den Gaskonzernen den Einstieg in die Fracking-Technik im Schiefergestein in Deutschland zu ermöglichen, wirft Althusmann zudem juristische Nebelkerzen. So ist seine Aussage irreführend, ein pauschaler Ausschluss von Probebohrungen in unkonventionellen Lagerstätten sei rechtlich fragwürdig. Denn die von der Bundesregierung beschlossene Fracking-Gesetzgebung besagt, dass diese Erprobungsmaßnahmen der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Legt die Landesregierung fest, dass die öffentlichen Interessen Umwelt- und Gesundheitsschutz absoluten Vorrang haben, können Anträge auf Fracking-Probebohrungen im Schiefergestein problemlos abgelehnt werden. Doch genau dies will Althusmann nicht.“

Für den BBU ist es zudem befremdlich, dass der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies, der während seiner Zeit als früherer Wirtschaftsminister Fracking im Sandstein (Tight-Gas-Reservoirs) durchgesetzt hat, nun die Rolle des Althusmann-Kritikers spielt, während Ministerpräsident Stephan Weil schweigt. Denn die Kritik von Lies bleibt folgenlos, wenn sich die niedersächsische Landesregierung nicht klar und öffentlich gegen Althusmanns Fracking-Vorstoß positioniert. Der BBU fordert daher die niedersächsische Landesregierung und den Ministerpräsidenten Weil auf, ihr Schweigen aufzugeben und Althusmanns Fracking-Plänen eine klare Absage zu erteilen.

Engagement unterstützen

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

 

Fracking durch die Hintertür in NRW?

BBU: Verfahren zur Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen ist ein Skandal

(Bonn, Düsseldorf, 02.05.2017) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist das Verfahren zur Entscheidung über die Verlängerung der Erlaubnis der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen zur Aufsuchung von Kohleflözgas gestoßen. Das betroffene Gebiet deckt große Teile Nordrhein-Westfalens ab. Der Umweltverband hatte im Rahmen eines Verfahrens nach dem Umweltinformationsgesetz den Antrag erhalten. Der BBU fordert die Bezirksregierung und die Landesregierung auf, den Verlängerungsantrag abzulehnen, um ein Fracking durch die Hintertür zu verhindern.

Auf dürren fünf Seiten begründet die RWTH Aachen ihren Antrag auf Verlängerung ihrer wissenschaftlichen Erlaubnis um drei Jahre. Aufgrund veränderter rechtlicher Bestimmungen hätten die Forschungsziele und das Arbeitsprogramm vollständig überarbeitet werden müssen. Doch das überarbeitete Arbeitsprogramm wurde dem Antrag nicht beigefügt, obwohl er nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes bei einer Nichtvorlage zu versagen ist. Bereits dieser formale Aspekt hätte zur Zurückweisung des Antrags durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde führen müssen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Insbesondere anhand des Arbeitsprogramms ist zu entscheiden, ob eine zukünftige Gasgewinnung ohne Fracking möglich ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Antrag zu versagen. Dies ist hier umso bedeutsamer, da kein erfolgreiches Projekt zur Gewinnung von Gas aus Kohleflözgestein ohne Fracking bekannt ist. Die notwendige Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg ist aber nicht erkennbar. Die Bergbehörde hat sich hingegen mit vagen Beschreibungen der Bohrtechnik im Antrag wie ,minimalinvasive Erkundungsmethoden‘ zufrieden gegeben. Damit besteht die Gefahr eines Frackings durch die Hintertür, ohne es klar zu benennen. Bei dem Satz im Antrag ‚Wir weisen darauf hin, dass wir keine Frackingmaßnahmen planen!‘ drängt sich der Eindruck eines unverbindlichen Lippenbekenntnisses auf.“

Befremdlich ist für den BBU auch die Zeitplanung des Verfahrens. Grundsätzlich hätte die Aufsuchungserlaubnis am 5.5.2017 auslaufen müssen. Mit Schreiben vom 14.2.2017 – hat die RWTH Aachen die Verlängerung der Erlaubnis beantragt. Statt den Antrag abzulehnen oder die Gemeinden umgehend zu beteiligen, hat die Bezirksregierung Arnsberg die Kommunen und Kreise erst am 19.4.2017 informiert und ihnen bis zum 10.6.2017 Zeit zur Stellungnahme gegeben. Die Aufsuchungserlaubnis wurde dabei kurzerhand um drei Monate bis zum 5.8.2017 verlängert. Und dies geschah, obwohl bei dem vorgeschriebenen zügigen Ablauf auch eine Entscheidung vor dem 5.5.2017 möglich gewesen wäre. Für den BBU drängt sich der Eindruck auf, dass es kein Zufall ist, dass die Entscheidung hinter den Termin der Landtagswahl am 14.5.2017 verschoben wurde.

Der Antrag der RWTH Aachen ist hier abrufbar. Direktlink hier.

Engagement unterstützen
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet
www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung.

Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn
IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

[Nachtrag 5.5.2017] Die Reaktion der RWTH: RWTH wehrt sich gegen Kritik von Umweltschützern. WDR, 5.5.2017.


Vgl. die aktuelle Pressemitteilung des Netzwerks Gegen Gasbohren: Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung, 3.3.2017.

BBU: Geplante Transparenzvorschriften im Bundesberggesetz sind nur Alibiregelungen

(Bonn, Berlin, 22.03.2017) Als völlig unzureichend und reine Alibiregelungen hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die vom Bundes-Wirtschaftsministerium geplante Änderung des Bundesberggesetzes im Rahmen einer Verbändeanhörung kritisiert. Die Änderung soll erfolgen, um den Anforderungen der „Extractive Industries Transparency Initiative“ (EITI) zu genügen. Doch das Ziel der Transparenz wird mit den geplanten Änderungen deutlich verfehlt, … weiterlesen

Reaktionen auf das Inkrafttreten des Fracking-Gesetzespaket

BBU kritisiert Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes: Freibrief für Fracking

(Bonn, Berlin, 11.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat das Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am heutigen Samstag scharf kritisiert. Der Umweltverband bezeichnet die neu in das WHG eingefügten Bestimmungen als einen Freibrief für ein flächendeckendes Fracking in Niedersachsen und die Vorbereitung für Schiefergasfracking in ganz Deutschland ab 2021. Der BBU fordert ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Entgegen aller Beteuerungen von Umweltministerin Barabara Hendricks und der Regierungskoalition aus SPD und CDU/CSU wird mit Inkrafttreten dieser WHG-Änderungen der Weg für Fracking weiter frei gemacht. Fracking ist ab jetzt in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zugelassen. Damit kann in Niedersachsen flächendeckend gefrackt werden. Dies hatte die Gasindustrie seit Jahren gefordert, obwohl es keine Auswertungen früherer Bohrungen auf Umweltschäden gibt und die Ursachen von Krebserkrankungen an Gasförderstandorten ungeklärt sind“.

Zu den weiteren Änderungen erklärt Oliver Kalusch: “Eine Fracking-Kommission, die überwiegend aus Vertretern frackingfreundlicher Stellen besteht und aus der die Zivilgesellschaft ausgeschlossen ist, soll zudem vier Erprobungsvorhaben der Gaskonzerne für die umweltzerstörende Gasfördermethode begleiten. Diese Vorhaben können auch im Schiefergestein erfolgen. Ob die derzeitige Absage der Mehrzahl der Bundesländer an diese Vorhaben Bestand haben wird, wird sich erst nach der Bundestagswahl zeigen. Und bereits jetzt freut sich die Gasindustrie darauf, dass ab 2021 das Fracking-Verbot im Schiefergestein wieder gekippt werden könnte, da die WHG-Änderung zu diesem Zeitpunkt eine Überprüfung vorsieht“.

Dem oft beschworenen Schutz des Grundwassers hat die Große Koalition nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt, kritisiert der BBU. So ist es nach wie vor möglich, dass Stoffe in einer Frackflüssigkeit enthalten sind, die nach dem europäischen Chemikalienrecht als gefährlich eingestuft sind. Und das Stoffregister für Frackflüssigkeiten wird zwar im Gesetz erwähnt, Schritte zu seiner Einrichtung sind jedoch nicht erkennbar.

Der BBU lehnt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes als umweltpolitischen Kniefall vor der Gasindustrie ab und fordert die Aufnahme eines Paragrafen ins Bundesberggesetz, der ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorsieht. Nur so können Mensch und Umwelt vor dem gefährlichen Gasbohren geschützt werden.

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Naturschutzbund Deutschland, Robin Wood, Umweltinstitut München, PowerShift, Food & Water Europe und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring

Berlin, 10.2.2017: Am 11. Februar tritt das Fracking-Gesetzespaket der Großen Koalition in Kraft. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) mit seinen Mitgliedsorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Robin Wood sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Umweltinstitut München, PowerShift und Food & Water Europe befürchten, dass es nun neue Fracking-Vorhaben geben könnte.

Insbesondere das Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, wird durch die neuen gesetzlichen Regeln explizit erlaubt und wäre selbst in Schutzgebieten möglich. Auch für Fracking in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein bleibt durch „Forschungsprojekte“ eine Hintertür offen. Die Bundesregierung spricht mit dieser Fracking-Politik ihrem eigenen Anspruch Hohn, Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu sein. Während europaweit immer mehr Staaten Fracking-Verbote beschließen, verlängert die Große Koalition in Deutschland mit dem im Juni 2016 beschlossenen Fracking-Gesetzespaket das fossile Zeitalter und bremst die Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris aus. Das ist ein fatales Signal an die internationale Staatengemeinschaft, zumal Deutschland als Ausrichter des diesjährigen G20-Gipfels und als Gastgeber der Klimakonferenz der Vereinten Nationen besonders im Fokus stehen wird.

„Um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, braucht es ein klares Verbot jeder Art des Erdöl- und Erdgasfrackings. Statt durch Tight-Gas-Fracking weiter auf vergangene Zeitalter zu setzen und fossile Energieträger zu erschließen, muss die Bundesregierung ihren internationalen Versprechen gerecht werden und die Energiewende beschleunigen“, erklärte DNR-Präsident Prof. Dr. Kai Niebert.

Aus Sicht der Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind jetzt auch die Bundesländer gefordert, Fracking endgültig einen Riegel vorzuschieben. Das Gesetzespaket ermöglicht den Landesregierungen, ihr Veto gegen Fracking-Erprobungsvorhaben in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein einzulegen. Über die konsequente Ausweisung von Schutzgebieten könnten die Länder darüber hinaus auch Tight-Gas-Fracking ausschließen.
Pressekontakt: Ann-Kathrin Schneider, BUND-Leiterin internationale Klimapolitik, Tel. (030) 2 75 86-468, Mobil: 01 51 / 24 08 72 97, annkathrin.schneider(at)bund.net

Zur Pressemitteilung


Zusammenstellung der Reaktionen auf das Pro-Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung: „Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht“ (Juli 2016)

Was hat CETA mit Fracking zu tun?

Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert in Lobbybriefen Investitionsschutz mit TTIP & CETA. (Beitrag vom 9.10.2016). Vorbild NAFTA: „[D]er kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).“ (ZEIT, 6. März 2014)

Chris Methmann: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014.

 

Oliver Kalusch (BBU): Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnik

Tagesspiegel
8.01.2016

Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnik.
Kommentar von Oliver Kalusch (Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.)BBU

Gefahr für das Grundwasser, Erdbeben, schlechtes Sicherheitskonzept: Angesichts der gravierenden Gefahren für Mensch und Umwelt müssen die Pläne für ein Pro-Fracking-Recht endgültig aufgegeben werden.
Zum Beitrag

Dieser Beitrag gibt auch die Meinung des Berliner Wassertischs wieder.

 

 

Fracking – Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

Das Parlament Nr. 25 / 15.06.2015

Breite Skepsis
Von Johanna Metz

Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

Im Bundestag wächst im Zuge der parlamentarischen Beratungen der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplanten Fracking-Gesetze (18/4713, 18/4714), mit denen die umstrittene Erdgasfördermethode stärker reglementiert werden soll. Nicht nur, dass die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke weiter auf ein generelles Verbot von Fracking pochen. Auch mehr als 100 Unionsabgeordnete wollen deutlich verschärfte Bedingungen für die Erdgasförderung in Deutschland durchsetzen. Der SPD-Fraktion ist vor allem die Expertenkommission ein Dorn im Auge, die ab 2016 Erkundungsbohrungen oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wissenschaftlich begleiten und anschließend bewerten soll, ob eine Förderung des dort lagernden Schiefergases zu kommerziellen Zwecken unbedenklich für Umwelt und Trinkwasser ist. Carsten Sieling, Sprecher des linken SPD-Flügels, erklärte in der vergangenen Woche: „Die Entscheidung über kommerzielles Fracking einer Expertenkommission zu überlassen, lehnen wir entschieden ab.“ Die Kommission sei überhaupt nur auf Wunsch des Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommen worden.

[…] Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgeriniativen Umweltschutz (BBU) bewertete Fracking hingegen als eine „nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“. Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die DUH warb er für ein Fracking-Verbot. Die 3.000-Meter-Grenze sei eine rein „ökomische Grenze“, urteilte er, bei der es nur dem Anschein nach um Sicherheit gehe. Tatsächlich solle sie die Schiefergasförderung mittels Fracking unterhalb von 3.000 Metern in Deutschland ermöglichen.

Mehr unter

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis “Gegen Gasbohren

Logo_gegen_gasbohren

 

Bundestag: Sachverständige bewerten Fracking-Gesetzentwurf

Die umstrittene Erdgasfördermethode Fracking beschäftigt den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in einer dreistündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 8. Juni 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Gegenstand ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (18/4713). Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am 7. Mai stattgefunden.

Die Anhörung wird ab 13 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Bildschirmfoto 2015-06-08 um 13.04.01

Fracking weitgehend verbieten

Fracking soll unter bestimmten Voraussetzungen für Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein. Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen.

Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt die Bundesregierung klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten. Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (sogenanntes „unkonventionelles Fracking“).

Gegenstand der Anhörung sind auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und die Gegenäußrung der Bundesregierung darauf (18/4949). (vom/19.05.2015)

Zeit: Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Otto Huter, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Martin Weyand, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
  • Prof. Dr. Rolf Emmermann, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech)
  • Sascha Müller-Kraenner, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
  • Ulrich Peterwitz, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
  • Oliver Kalusch, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU)
  • Dr. Georg Buchholz, Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)

Zur Website

Hier noch der Brief von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., an die Abgeordneten des Bundestages.

Der Berliner Wassertisch spricht sich für ein komplettes Fracking-Verbot aus.

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Update:

Öffentliche Anhörung am Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie,BT-Drucksache 18/4713

Die Stellungnahmen sind nun abrufbar:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/oeffentliche_anhoerung_49_sitzung_fracking

Außerdem:

Experten fordern Änderungen im Bergrecht

Zahlreiche Sachverständige haben am Mittwoch, 10. Juni 2015, im Wirtschaftsausschuss unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Bundesbergrechts (18/4714) gefordert, die Teil eines Gesetzespaketes zur stärkeren Reglementierung der umstrittenen Erdgasfördermethode Fracking ist.

Unter anderem soll die Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen, also künstlich geschaffene unterirdische Hohlräumen zur Speicherung von Erdöl oder Erdgas, ausgeweitet werden. Die Beweislast im Hinblick auf mögliche Bergschäden, die von Tiefbohrungen wie Fracking-Maßnahmen stammen können, soll damit in Zukunft den Unternehmen auferlegt werden.

Rechtsanwalt fordert Ausweitung der Bergschadenshaftung

In der zweistündigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Thema begrüßte der Rechtsanwalt Dirk Teßmer zwar grundsätzlich die Ausweitung der Bergschadenshaftung, da sie Geschädigten die Darlegungs- und Beweislast erleichtere. Allerdings gelte sie in der derzeitigen Fassung nur für Schäden infolge von unterirdischem Bergbau. Dabei hätten gerade auch in deutschen Braunkohlerevieren viele Grundstückeigentümer erhebliche Probleme, insbesondere durch die Absenkung beziehungsweise den Wiederanstieg von Grundwasser entstandene Schäden an Gebäuden und Grundstücken erstattet zu bekommen.

Teßmer forderte daher, die Bergschadenshaftung auch auf bergbauliche Tätigkeiten im Tagebau zu erstrecken. Seiner Ansicht nach berücksichtigt das Bundesbergrecht zudem weiterhin zu wenig private und öffentliche Belange, die mit dem Abbau von Bodenschätzen in Konflikt stehen könnten. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, müssten die Genehmigungsvoraussetzungen für bergbauliche Vorhaben daher vom Gesetzgeber konkretisiert werden, forderte der Anwalt.

Experte äußert Sorge um induzierte Seismizität

Auch Andreas Sikorski vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) empfahl, die Bergschadenshaftung auf weitere Tätigkeiten, etwa den übertägigen Braunkohletagebau oder Porenspeicher, auszuweiten. Die bisher im Bundesbergesetz aufgelisteten Fälle von Bergschäden, wie Senkungen, Pressungen oder Erdrisse sollten zudem, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, um Erderschütterungen ergänzt werden, schließlich habe gerade Niedersachsen stark mit dem Problem induzierter Seismizität, also von menschlichen Aktivitäten verursachten Erdbeben, zu tun.

„Das nehmen wir mit großer Sorge wahr“, erklärte Sikorski. Als gutes Instrument, um die Position der Betroffenen zu stärken, hätten sich die von der niedersächsischen Landesregierung eingerichteten Schlichtungsstellen erwiesen. Deren Einrichtung bezeichnete auch Rechtsanwalt Teßmer als sinnvoll.

Warnender Hinweis zur Umkehr der Beweislast

Hans-Ulrich von Mäßenhausen, ebenfalls Rechtsanwalt, betonte, die Bergschadenshaftung gelte für Schäden, die tatsächlich „bergbautypisch“ seien, beispielsweise Risse in der Hauswand. Dem Geschädigten würde in diesem Fall die Beweislast für die Verursachung des Schadens abgenommen. Künftig müsse das Bergbauunternehmen nachweisen, dass es den Schaden nicht verursacht hat.

In seiner schriftlichen Stellungnahme warnte von Mäßenhausen aber davor, die Umkehr der Beweislast so auszugestalten, „dass alle nicht ganz entfernt liegenden Schäden zuerst dem Bergunternehmer angelastet werden“. Schließlich könnten Auswirkungen auf die Erdoberfläche ihre Ursachen auch in geologischen Ereignissen, wie Erdrutschen oder Grundwasserspiegelschwankungen aufgrund von Regenfällen haben.

Aktionsbündnis bezeichnet Entwurf als „zahnlosen Tiger“

Thorben Gruhl vom Aktionsbündnis No Moor Fracking kritisierte, dass die Bergschadenshaftung nicht für Gebäudeschäden infolge von Erdstößen gelten solle, die infolge der Entnahme von Erdgas, der Anwendung von Fracking oder des Verpressens von Lagerstättenwasser in die Erde entstehen könnten. Zudem erweise sich die Beweislastumkehr im Gesetzentwurf als „zahnloser Tiger“: „Es genügt bereits die bloße Möglichkeit, dass auch ein Dritter den Schaden verursacht haben kann, und schon stehen die Betroffenen wieder auf der Straße“, warnte Gruhl.

Das Vorhaben der Bundesregierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Fracking-Vorhaben einzuführen, wertete er ebenfalls als „reines Placebo“. So fehle es im Hinblick auf Fracking an jeglichen fachrechtlichen Prüfkriterien. Gruhl stufte die volkswirtschaftliche Bedeutung heimischer Erdgasförderung mittels Fracking zudem als gering ein. Derzeit würde nur 0,8 Prozent des Energiebedarfs aus deutschem Fracking gedeckt. Würde künftig Schiefergas gefördert, wären es nicht mehr als zwei bis drei Prozent. „Das wird uns keine energiepolitische Unabhängigkeit sichern“, betonte Gruhl.

Industrie verweist auf die Versorgungssicherheit

Dem widersprachen Burkhard Grundmeier vom Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG) und Franz-Gerd Hörnschemeyer von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Hörnschemeyer verwies darauf, dass die konventionellen Erdgas-Lagerstätten noch etwa zehn bis 15 Jahre reichen würden. Für die langfristige Zukunftsfähigkeit der Branche sei es daher überaus wichtig, die Schiefergas-Lagerstätten zu erkunden. Ihr Beitrag zur Energieversorgungsicherheit sei „außerordentlich hoch“, heimisches Erdgas stelle somit ein wichtiges Korrektiv gegenüber Importen dar.

Grundmeier legte das Augenmerk auch auf die 20.000 direkt und indirekt in der Erdgasproduktion Beschäftigen in Deutschland. Zudem decke die deutsche Produktion derzeit zwölf Prozent des deutschen Erdgasbedarfs. „Jeder Kubikmeter Erdgas, den wir in Deutschland fördern, müssen wir nicht importieren.“ Die fehlende Planungssicherheit der vergangenen Jahre habe bereits Arbeitsplätze gekostet und Investitionen verhindert, erklärte Grundmeier. „Dieser Zustand ist nicht akzeptabel.“

Schlichtungsstellen auf Länderebene

In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisierte Grundmeier außerdem die geplanten Regelungen zur Bergschadensvermutung. „Es bestehen weder Unklarheiten in der Rechtsanwendung noch ist der Rechtsschutz Geschädigter unzureichend“, heißt es darin. Zudem sei die Erdgasgewinnung insbesondere im Vergleich mit dem untertägigen Steinkohlebergbau „weder typisch schadenverursachend noch wohnt ihr die Besonderheit der erschwerten Beweisführung im Falle unterirdisch verursachter Kausalketten inne“.

Er schlägt daher vor, die Durchsetzung möglicher Ansprüche des Bürgers gegen Erdgasproduzenten durch die Schaffung von Schlichtungsstellen auf Länderebene „erheblich zu vereinfachen“.

Wissenschaftler ruft zur Beruhigung in der Debatte auf

Der Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, betonte, beim Einsatz der Fracking-Technologie, die in Deutschland bereits seit fünf Jahrzehnten zum Aufschließen von dichtem Sandstein angewendet werde, sei es bisher zu keinem Schadensfall gekommen. „Die Geowissenschaft reibt sich die Augen über die Diskussion in Deutschland“, erklärte er und rief zugleich zu einer „gewissen Beruhigung in der Debatte“ auf.

So sei die in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung getroffene Regelung, Fracking nur ab einer Tiefe von mindestens 3.000 Metern zu erlauben und damit mit möglichst großem Abstand zum Trinkwasser, aus geowissenschaftlicher Sicht „nicht sinnvoll“. Entscheidend für den Schutz des Grundwassers sei nicht die Tiefe, in der gefrackt werde, sondern die geologische Beschaffenheit des Untergrundes. Geologische Barrieren verhinderten in vielen Regionen, dass Frac-Fluide oder Lagerstättenwasser eindringen könnten, versicherte Kümpel. Voraussetzung für die sichere Anwendung von Fracking sei daher eine Tiefenerkundung, bevor mit der Bohrung begonnen werde. (joh/10.06.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Andreas Sikorski, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG)
  • Burkhard Grundmeier, Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG)
  • Hans-Ulrich von Mäßenhausen, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
  • Franz-Gerd Hörnschemeyer, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • Thorben Gruhl, Aktionsbündnis No Moor Fracking
  • Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
  • N.N., Deutscher Städtetag

Unterschriftensammlung. BBU-Sammeleinspruch: Kein Fracking in den Niederlanden – und auch nicht anderswo!

BBU-Sammeleinspruch: Kein Fracking in den Niederlanden – und auch nicht anderswo!

Stellungnahme zum Entwurf des Berichts über die Reichweite und Detailtiefe der Strategischen Umweltprüfung zur Strukturvision Schiefergas der Niederlande.

zur Unterschriftenliste…