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Zum Weltwassertag: Wasser schützen – Konzernklagen stoppen! #StopISDS
Netzwerk Gerechter Welthandel
Beitrag zum Weltwassertag am 22.3.2019
Handels- und Investitionsschutzabkommen verleihen internationalen Konzernen das Recht, Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Gesetze Konzerninvestitionen schädigen. Aktuelle Schadensersatzforderungen richten sich beispielsweise gegen den deutschen Atomausstieg (Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland) oder gegen die Verpflichtung von Konzernen, für Umweltschäden zu haften (Chevron vs. Ecuador).
ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 1)
Doch immer wieder geht es in diesen Klagen auch um die Wasserversorgung, den bezahlbaren Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Beispielsweise bei einer Klage des französischen Wasserkonzerns Suez gegen Argentinien: Ein von Suez geführtes Konsortium hatte 1993 die Konzession für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Großraum Buenos Aires erhalten. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich, Wasserpreise wurden erhöht. Anfang der 2000er Jahre war Argentinien durch die Finanzkrise zu einer Krisenpolitik gezwungen, unter anderem wurden die Preise für die Energie- und Wasserversorgung eingefroren und die Währung entwertet. 2006 kündigte Argentinien den Konzessionsvertrag vorzeitig und beauftragte wieder ein öffentliches Unternehmen mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Doch Suez verklagte Argentinien auf Grundlage bilateraler Investitionsschutzabkommen, die das Land mit Frankreich und Spanien abgeschlossen hatte. Im April 2015 gab das Schiedsgericht dem Konzern recht und verurteilte Argentinien zur Zahlung von fast 405 Millionen US-Dollar Schadensersatz.
ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 2)
In einem weiteren ähnlichen Fall ging es um die Wasserversorgung in der argentinischen Stadt Santa Fe, auch hier wurde das Land – mitten in der Wirtschaftskrise – zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 225 Millionen US-Dollar verurteilt.
ISDS-Fall. Kanadischer Konzern verklagt Kanada wegen Fracking-Moratorium
Auch wenn Regierungen gegen Wasserverschmutzung vorgehen, drohen Schiedsgerichtsklagen. Die Regierung der kanadischen Provinz Québec beispielsweise verhängte 2011 ein Moratorium auf Fracking, da sie eine Verschmutzung des Sankt-Lorenz-Strom nicht ausschließen konnte. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine Resources Inc. reichte daraufhin eine Investor-Staat-Klage bei einem internationalen Schiedsgericht ein und fordert Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen kanadische Dollar (rund 168 Millionen Euro). Rechtliche Grundlage war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Da die Sonderklagerechte nur von ausländischen Konzernen genutzt werden können, reichte Lone Pine Resources die Klage über eine Tochtergesellschaft im US-Steuerparadies Delaware ein.
ISDS-Fall. Niederländische Konzern United Utilities verklagt Republik Estland
In einem weiteren ISDS-Fall klagt der niederländische Konzern United Utilities (Tallinn) B.V. gegen die Republik Estland, da die staatlichen Regulierungsbehörden eine weitere Erhöhung der Wasserpreise im Jahr erstmalig 2011 ablehnten. Für die Sicherstellung bezahlbarer Wasserversorgung soll Estland nun Schadensersatz von über 90 Millionen Euro zahlen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, und da es auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden – zwei EU-Mitgliedsstaaten – basiert, ist auch fraglich ob es jemals zu einem gültigen Schiedsspruch kommen wird: Denn im März 2018 hat der Europäische Gerichtshof diese Abkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.
Diese Fälle zeigen, dass Investitionsschutz auch eine Gefahr für die Versorgung mit bezahlbarem und sauberem Wasser darstellt. Dass aufgrund des EuGH-Urteils alle Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten beendet werden müssen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – doch nicht genug. Wir fordern eine Beendigung aller Investitionsschutzabkommen, um das Recht auf Wasser sicherstellen zu können und Regulierung im öffentlichen Interesse auch in anderem Bereichen zu ermöglichen.
Unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet die aktuelle europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“.
Beitrag hier.
Literatur u.a.:
Prof. Ruth Laskowski: Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen
Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch
Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDSSchiedsgerichtsverfahren
und Haftungsfragen. 2016. (pdf)
11. Februar 2019, 19:30 – Die Folgen von TTIP | CETA | JEFTA
Einladung
Vortrags- und Gesprächsabend
TTIP, CETA, JEFTA
Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie
sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern
Termin: Montag, 11. Februar 2019
Uhrzeit: 19:30 – 21:00 Uhr
Ort: Urania Berlin e. V.
(An der Urania 17, 10787 Berlin, openstreetmap)
Referent: Professor Dr. Siegfried Broß, Verfassungsrichter a. D.,
Moderation: Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund_innen und Kolleg_innen,
wir – das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ – laden herzlich ein zu einem Vortrags- und Gesprächsabend.
Kaum eine Frage bewegt die Öffentlichkeit so sehr wie die umstrittenen Abkommen der EU mit den USA (TTIP), Kanada (CETA) oder Japan (JEFTA). Die größten Demonstrationen der letzten Jahre mit 250.000 Teilnehmern (2015) und 320.000 Teilnehmern (2016) richteten sich gegen diese Vertragswerke.
Eine EU-weite Unterschriftenaktion unterzeichneten 3,2 Millionen Menschen. Ganz aktuell haben am 22. Januar über 150 Organisationen die europäische Initiative „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ gegen die geplante Paralleljustiz für Konzerne der neuen Freihandels- und Investorenschutzabkommen gestartet. In Deutschland war das Quorum bereits innerhalb weniger Stunden erfüllt.
Der Widerstand wächst nicht zu Unrecht: Die neue Generation der Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind nämlich keine reinen Handelsverträge. Sie greifen tief in das nationale und internationale Rechtssystem ein.
Mit weitreichenden „Kollateralschäden“ für Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte und die internationale Staatengemeinschaft. Erst allmählich wird mehr über diese Seite der Verträge bekannt. Beim „Achmea“-Urteil beispielsweise entschied der Europäische Gerichtshof am 6. März 2018, dass die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in innereuropäischen bilateralen Abkommen nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, weil diese die „Autonomie des Unionsrechts“ beeinträchtigten. In seinem Vortrag wird Prof. Dr. Siegfried Broß das Neuartige dieser Abkommen, ihren völkerrechtlichen Charakter und ihre Brisanz für das Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip erklären.
Wir freuen uns, am Montag zwei Personen begrüßen zu dürfen, die aus zwei sehr unterschiedlichen Perspektiven mit den Freihandels- und Investitionsschutzabkommen befasst sind. Professor Dr. Siegfried Broß war Richter am Bundesverfassungsgericht. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Konstruktion und den Folgen der Freihandels- und Investitionsschutzverträge. Nach Ansicht des ehemaligen Lehrstuhlinhabers für Europarecht Professor Axel Flessner ist es nicht zuletzt Professor Broß zu verdanken, dass die Wirkung der Freihandelsabkommen auf die Verfassung der Bundesrepublik auf fundierte Weise in die öffentliche Debatte gebracht worden ist.
Eine ganz andere Perspektive auf die Problematik bringt Pia Eberhardt ein. Sie gilt in den Medien als das „Gesicht des Widerstandes“ gegen TTIP. Sie arbeitet bei der NGO Corporate Europe Observatory seit vielen Jahren zu dem Thema und hat hierzu – wie auch Siegfried Broß – einschlägige Publikationen verfasst. Die Veranstaltung wird also an diesem Abend „zwei Welten“ – Zivilgesellschaft und Recht – zusammenbringen und zu einer hoffentlich fruchtbaren Diskussion führen.
Programm
19:30 – Begrüßung
19:45 – Vortrag und Gespräch
21:00 – Ende der Veranstaltung
Tickets: https://uraniaberlin.reservix.de/p/reservix/event/1334089, Einlass 19.00
Eine Veranstaltung der Urania Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!