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Marijana Todorovic, Forum Umwelt und Entwicklung, zum Weltwasserforum

Tagesschau
21.03.2018

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Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März: Menschenrecht auf Wasser: weltweit verwirklichen!

Pressemitteilung des Forum Umwelt und Entwicklung zum Weltwassertag am 22. März 2018

Menschenrecht auf Wasser:
weltweit verwirklichen!

  • Wasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht.
  • Wir fordern die neue Bundesregierung und die EU-Kommission auf,
    das Recht der Menschen auf Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung endlich weltweit zu verwirklichen.
  • Wir müssen uns vom einseitigen Ökonomisierungs-, Kommerzialisierungs- und Privatisierungskurs im Bereich Wasser abwenden. Vor allem in der internationalen Handels- und Entwicklungszusammenarbeit müssen Menschen, Umwelt und die lokale und regionale Entwicklung geschützt werden.

(Berlin, 21.3.2018) Zum morgigen Weltwassertag erinnern Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft an die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung und an die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs).

Wir wollen keine Wasserraub-KomplizInnen sein
Heute leiden 1,3 Milliarden Menschen weltweit unter Wasserstress. 2030 werden voraussichtlich drei Mal so viele Menschen betroffen sein. Auch Deutschland importiert virtuelles Wasser in Form von landwirtschaftlichen Produkten und Industrierohstoffen aus Regionen, die unter Wasserstress leiden. Der zunehmende Ökonomisierungskurs weltweit, der von der Bundesregierung mitgetragen wird, hat schon jetzt dramatische Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. „Als BürgerInnen eines demokratischen Rechtsstaats erwarten wir, durch unseren Konsum nicht zu Wasserraub-KomplizInnen zu werden. Daher sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, zumindest für Transparenz über die Herkunft von Konsumgütern und Lieferketten zu sorgen“, erklärt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Wasser muss öffentlich bleiben
Der Zugang zu Trinkwasser und zu Sanitärversorgung muss auf Dauer möglich und ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig ausgestaltet sein. „Deutschland muss sich hierbei deutlich zu der kommunalen Daseinsvorsorge mit Organisationsstrukturen in öffentlicher Hand zur Lösung der Herausforderungen bekennen, denn das ist ein Erfolgsmodell“, bekräftigt Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft (AöW). Sie bezieht sich dabei auch auf die Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitsziels (SDG) 6. Sie fordert von der neuen Bundesregierung, die kommunale Ebene bei zukünftigen internationalen Umsetzungsbeiträgen zur Erreichung der Wasserziele stärker zu unterstützen und zu koordinieren.

Von einem verbesserten Zugang zu Wasser könnten nach Überzeugung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung viele Menschen in ihrem Alltag direkt profitieren.

„Leitungswasser sollte für alle Bewohnerinnen und Bewohner in Deutschland in guter Qualität, preiswert und überall zur Verfügung stehen. Dafür müssen Trinkbrunnen im öffentlichen Raum wie an Plätzen, wichtigen Verkehrsknotenpunkten, aber auch in Schulen und öffentlichen Gebäuden gebaut werden“, fordert Franziska Killiches von der Initiative a tip: tap.

Unter dem Druck der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (Right2Water) wurde der Wasserbereich zwar aus der Europäischen Konzessionsrichtlinie herausgenommen – ein Riesenerfolg für die europäische Zivilgesellschaft. Doch hier können die Schlussfolgerungen aus der Bürgerinitiative auf keinen Fall enden. „Auch vor dem Hintergrund, dass 2019 eine Überprüfung der Ausnahme durch die Europäische Kommission ansteht, fordern wir, dass die EU den politischen Auftrag ihrer Bevölkerung ernst nimmt und ihre Privatisierungspolitik bei der Wasserversorgung endgültig beendet“, so Rainer Heinrich vom Berliner Wassertisch.info.

Pressekontakte:
Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung
chef@forumue.de, +49 (0)30 678 177 588, 0171 38 36 135;
Helge Swars, Weltfriedensdienst e. V.
swars@weltfriedensdienst.de, +49 (0)30 253 990 28;
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW),
hecht@aoew.de, +49 303 974 36 19;
Franziska Killiches, a tip: tap e.V.
franziska@atiptap.org, +49 (0)30 218 043 77;
Rainer Heinrich, Berliner Wassertisch.info
rainer.heinrich@berliner-wassertisch.info, +49 (0)30 915 092 41

Das Forum Umwelt und Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. In der AG Wasser sind unter anderem aktiv: Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft, A tip:tap, Berliner Wassertisch.info, BORDA, GegenStrömung, GRÜNE LIGA, WECF, Weltfriedensdienst.

EU will ihre Investitionsschutzabkommen nicht mehr Land für Land durchkämpfen, sondern eines für alle

Michel Reimon (MdEP, DIE GRÜNEN)
20.03.2018

Multilaterales Investitionsschiedsgericht schützt nur Konzerne
Keine undemokratischen Sonderrechte für Konzerne und Investor*innen

Brüssel (OTS) – Der Rat hat gerade das Verhandlungsmandat für einen multilaterales Investitionsschiedsgericht an die Kommission erteilt. Dieser wurde schon, trotz Kritik der Grünen, im Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) verankert. Die Kommission möchte durch das multilaterale Investitionsschiedsgericht den Widerstand der Bürger*innen und einzelner Regionen in Europa gegen Freihandelsverträge wie TTIP und CETA umgehen, um weiter ihre neoliberale Handelsstrategie zu fahren. […]
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Multilateraler Investitionsgerichtshof (MIC): Sonderrechte ohne Pflichten

Multilateraler Investitionsgerichtshof: Sonderrechte ohne Pflichten
(1.3.2018) Am 20.02.2018 fand im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss eine öffentliche Anhörung zum umstrittenen Multilateralen Investitionsgerichtshof statt. Mit ihm soll ein einheitliches Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren für die weltweit über 3.000 bilateralen Investitions-schutzverträge geschaffen werden. Gemeinsam mit der internationalen Staatengemeinschaft finden dazu derzeit in Wien und New York die Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der UN statt.

Nachdem die Europäische Kommission nach den Schwierigkeiten bei der Implementierung von CETA durch die nationalen Parlamente nach besser akzeptierten Lösungen für weiterhin geplante Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (bisher: ISDS) suchte, um zukünftige Auseinandersetzungen zu verhindern, ging sie international in die Offensive. Der vorgeschlagene Multilaterale Investitionsgerichtshof (MIC), der nach dem Modell des CETA-Gerichtshofs ICS konstruiert werden soll, soll mehr Legitimität als die üblichen privaten Investitionsschiedsgerichtshöfe bieten. Im Unterschied zu Letzteren soll der MIC ein ständiger Gerichtshof sein und neben unabhängigen, von den Teilnehmerstaaten vorgeschlagenen RichterInnen auch über ein Berufungsverfahren verfügen. Auch Transparenz und finanzielle Unabhängigkeit sollten gesichert werden. Trotzdem: Allgemeingültigen Menschen-, Umwelt- und Sozialrechten wird weiterhin kein Vorrang, ja nicht einmal Gleichwertigkeit, gegenüber den InvestorInnenrechten eingeräumt.
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Vgl. dazu:
CETA: Deutscher Richterbund kritisiert geplanten Investitionsgerichtshof
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Auch das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) sieht jetzt die Schaffung eines Investitionsgerichtshofes zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vor.
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Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung des Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-284/16 Achmea
Berlin, 19. März 2018

(Berlin, 19. März 2018) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst festgestellt, dass Investitionsschiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn es im konkreten Fall um eine innereuropäische Schiedsgerichtsbarkeit ging, spricht viel dafür, dass das Urteil Auswirkungen auf Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) und den Energiecharta-Vertrag haben wird. Der Europarechtler Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M. (Universität Konstanz) spricht von einem „Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte“ und nicht wenige vermuten den „Anfang vom Ende der Investitionsschutz–Paralleljustiz“ (Ernst-Christoph Stolper, BUND).

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Mit der privaten Schiedsgerichtsbarkeit wird eine Paralleljustiz geschaffen, die die rechtsstaatlich-demokratische Ordnung nicht nur umgeht, sondern auch bedroht. Durch die Investitionsschutzgerichte wird der Staat in seiner Gestaltungsmöglichkeit behindert. Firmen erstreiten vor diesen Schiedsgerichten horrenden Schadensersatz zu Lasten der Steuerzahler_innen. Das ist skandalös. Der Rechtsstaat darf nicht wirtschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert werden. Wir fordern das Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit! Das Achmea-Urteil war ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EuGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EuGH anstrebt.“

Carmen Schultze (BUND Berlin): „Wenn nun autonome Schiedsgerichte auf dem Prüfstand stehen, sollten nicht nur Handelsabkommen wie CETA ausgesetzt und überprüft werden, sondern auch laufende Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Staaten. Wie die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs mit der exorbitanten Schadensersatzforderung von 4,7 Milliarden Euro. Das Verfahren wird beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington durchgeführt, als Grundlage für dieses Schiedsverfahren ist der Vertrag über die Energiecharta aus den 1990 Jahren. Die Verhandlungen haben bereits stattgefunden, ein Urteil wird in Kürze erwartet.“

Ute Stephani (FIAN – Berlin): „Wir begrüßen diese Entscheidung des EuGH, da der Verschiebung der internationalen Rechtssysteme zugunsten großer Konzerne und ihrer Interessen als Investoren ein Stück weit Einhalt geboten wird. Die Strategie der Freihandelsabkommen mit Sondergerichtsbarkeiten und Sonderklagerechten schwächt die Position der Nationalstaaten hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, ihre Verantwortung zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte wahrzunehmen. Diese sind gemäß dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ausdrücklich auf eine dauerhafte und fortschreitende Verwirklichung festgelegt. Durch Sonderklagerechte können Konzerne zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen die Staaten durch ökonomische Hebel an der Durchsetzung und fortschreitenden Entwicklung der sozialen Menschenrechte behindern. Die davon betroffenen Rechte reichen vom Recht auf Nahrung / Ernährungssouveränität, dem Recht auf Wasser, den Rechten auf Wohnung, Bildung und Gesundheitsversorgung bis zum Recht auf Existenz sichernden Lohn. Diesen Rechten muss der Vorrang eingeräumt, ihre Verwirklichung Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung sein.“

Kontakt:

Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch, sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info, Tel.: 0157-71312256
Carmen Schultze, BUND Berlin, schultze@bund-berlin.de, Tel.: 0179-5935912

+++ ACHTUNG! +++
HEUTE – 17–18 Uhr laden PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik. Anmeldung hier

Weitere Veranstaltungshinweise:
+++ 22.3.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Uwe Hiksch (NaturFreunde): “EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt” +++
+++ 24.4.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung): “Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?” +++

logoleisteIm Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

 

Multiresistente Bakterien in Flüssen und Bächen

FAZ
17. März 2018

Wer kommt für die Klärung verseuchter Bäche auf?
Mechtild Harting

In den Frankfurter Bächen und Flüssen gibt es multiresistente Bakterien. Der Hygienefachmann Martin Exner bringt erstmals den Gedanken ins Spiel, das Verursacherprinzip geltend zu machen. Ein Kommentar.

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Kommentar Wassertisch: Das darf unseres Erachtens aber nicht davon ablenken, dass auch die Agrarindustrie durch ihren masseneinhaften Einsatz von Antibiotika Mitverursacher des Problems ist.

Wer hier auf den „Böser-Trump“-Zug aufspringt, um offene Märkte als Teil des Wertekanons offener Gesellschaften festzuschreiben, richtet doppelten Schaden an

Tagesspiegel
16.03.2018

Von offenen Märkten und Gesellschaften
Deniz Utlu

Weil Trump ihn ablehnt, gewinnt der Freihandel an Popularität. Aber ist er gerecht im Sinne der Menschen oder nur im Sinne der Märkte, fragt sich unser Kolumnist

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Sulfatgespräch im Abgeordnetenhaus

Wasser in Plastikflaschen kann Mikroplastik enthalten

Deutsche Welle
14.3.2018

Mikroplastik ist überall – sogar im Mineralwasser
Tamsin Walker

Die Ergebnisse einer neuen, weltweit durchgeführten Mikroplastik-Studie bergen eine gewisse Ironie: In Flaschen abgefülltes Trinkwasser ist oft verunreinigt – möglicherweise durch die Flaschen selbst.

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Dank an Julia für den Hinweis

Kommentar Ernst-Christoph Stolper zum Achmea-Urteil

Euractiv, 16. März 2018

Ernst-Christoph Stolper: „Das >Achmea-Urteil< des EuGH sorgt derzeit für Furore in der handelspolitischen Community. Seinen Namen verdankt es einem niederländischen Unternehmen, das nach der Liberalisierung des Gesundheitswesens in der Slowakei private Krankenversicherungen verkauft und in der Folge vor einem Schiedsgericht Schadensersatz in Höhe von 22,1 Millionen Euro erstritten hat. […]“ Mehr hier

In dem Kommentar geht Stolper auch auf CETA und das Schiedsgerichtsverfahren „Vattenfall II“ ein.

Ernst-Christoph Stolper ist ehemaliger Staatssekretär, stellvertretender Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Mitglied im Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel.

Eisenocker belastet Spreewald

RBB
15.3.2018

Eisenocker belastet Spreewald – Brandenburg will neue Grenzwerte für Eisen und Sulfat
Dirk Schneider

An manchen Stellen der Spree verfärbt zu viel Eisen das Wasser, manche Fließe sind eine einzige braune Brühe. Auch erhöhte Sulfat-Salzwerte sind ein Problem. Brandenburg will nun neue Grenzwerte festlegen. Den Grünen geht das viel zu langsam.“ Zum Beitrag

Kommentar: Die Grenzwerte nach oben zu setzen, kann ja wohl nicht die Lösung sein. Es müssen schnell und konsequent Gegenmaßnahmen getroffen werden. Vor allem aber muss das Verursacherprinzip gelten: die LEAG muss als Verursacher die Kosten tragen – nicht der Steuerzahler!

Erdgasbohrungen in Niedersachsen. Krebsfälle in Bothel


NDR
15.03.2018

Krebsfälle in Bothel: Studienteilnehmer gesucht


In der Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme) sind überdurchschnittlich viele ältere Männer an Blutkrebs erkrankt. Niemand weiß, woran das liegt. Viele vermuteten, dass die Erkrankungen im Zusammenhang mit der intensiven Erdgasförderung rund um Bothel stehen. […] Die Erdgas- und Erdölfirma ExxonMobil bestreitet, dass es einen Zusammenhang zwischen den Bohrschlammgruben und den Krebsfällen gibt.

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Das Achmea Urteil des EuGH: Konzernklagerechte in EU verstoßen gegen EU-Recht!

Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Autor: Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg )

Berlin, März 2018 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. März 2018 in der Rechtssache Achmea klargestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

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Download: Krajewski, M. (2018): Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik