Schlagwort-Archive: Berliner Wassertisch

Medikamente und Plastik belasten Berliner Wasser

Berliner Zeitung
11.08.2015

TRINKWASSER
Pillen, Schmerzmittel und Plastik belasten Berliner Wasserqualität
von Thomas Rogalla

Medikamente

  Foto: Wassertisch | auf keinen Fall in der Toilette entsorgen!

Das Berliner Trinkwasser bereitet den Grünen Kopfzerbrechen. Fast jeder zweite Deutsche entsorgt abgelaufene Medikamente über die Toilette. Klärwerke sind nach derzeitigem Stand jedoch nicht in der Lage, pharma­zeu­ti­sche Substanzen aus dem Abwasser zu entfernen. Neue Rei­nigungs­ver­fahren würden Millio­nen­beträge kosten.

Diese Woche bleibt es heiß und die Berliner werden es weiter genießen, dass ihnen Wasser zur inneren und äußeren Abkühlung wie selbstverständlich in guter Qualität und günstig zur Verfügung steht. Bei den Grünen schwitzen unterdessen Umweltpolitiker über einem „Grundsatzpapier Gewässerpolitik“, das Anfang September beschlossen und Teil des Wahl­programms für 2016 werden soll.

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Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Betrifft JUSTIZ Nr. 122
Juni 2015

Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
von Axel Flessner

Bundesverfassungsgericht

  Foto: H.D. Volz | pixelio.de

Dieser Beitrag soll den internationalen Investorenschutz mit einer Fragestellung beleuchten, die die allgemeine Öffentlichkeit noch nicht richtig erreicht hat. In der Politik und den allgemeinen Medien wird der Investorenschutz bisher als wirtschaftspolitisches und demokratiepolitisches Problem behandelt. Er ist aber auch ein verfassungsrechtliches Problem
– dem die Europäische Kommission und die deutsche Regierungskoalition lieber noch ausweichen.

zum Beitrag

Prof. Dr. Axel Flessner (Berlin/Frankfurt am Main) ist emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Humboldt-Universität Berlin. Aus aktuellen Anlässen schreibt er auch über Verfassungsrecht.

siehe auch: Siegfried Broß, Überlegungen zu TTIP und CETA

 

Athens Wasser soll unter den Hammer! AöW kritisiert Pläne der griechischen Regierung

AöW e.V.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)* kritisiert die Pläne der griechischen Regierung zum Verkauf der Athener Wasserbetriebe. Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sei in Gefahr. Die EU-Institutionen müssen den Verkauf stoppen, so AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

(Berlin, 11. August) In Athen könnten die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zum Luxusgut werden. Denn, wenn es nach den EU-Staats- und Regierungschefs geht, steht das für die Stadt zuständige Wasserunternehmen EYDAP bald zum Verkauf. Es soll der Regierung helfen, die unrealistischen Privatisierungserlöse von 50 Milliarden Euro zu erzielen. Dies ist erstaunlich, denn eigentlich hatte das griechische Verwaltungsgericht die EYDAP-Privatisierung schon im Juni 2014 für verfassungswidrig erklärt und untersagt.

Foto: Bernhardt Link


Foto: Bernhardt Link

Christa Hecht befürchtet, dass die Regierung privaten Inverstoren ein Gewinnversprechen gibt, um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben. „Dies würde zwangsläufig zu unbezahlbaren Preisen für viele Verbraucher führen“, erklärt sie. Schlechte Erfahrungen haben Europäische Staaten mit solchen Verfahren schon und die EU-Kommission erachtet das für rechtens. Bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurden privaten Anteilseignern ebenfalls Gewinne versprochen. Der Preis für die Berliner Wasserversorgung stieg so stark an, dass der Berliner Senat die Anteile wieder zurückkaufte. Auch in Portugal wurden zur Rückzahlung von Staatsschulden Wasserversorgungsunternehmen privatisiert. Preiserhöhungen von bis zu 400% waren das Resultat.

Dieses Schicksal droht nun auch der krisengeschüttelten Athener Bevölkerung. „Immer weniger Athener werden sich die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung leisten können“, prognostiziert Hecht. „Schon jetzt können 23 Prozent des gelieferten Wassers von den Menschen nicht bezahlt werden.“ Sollte Europa das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ernst nehmen, dann müsse es auf solche Privatisierungspläne verzichten. Die AöW fordert deshalb, dass Wasser nicht zur reinen Ware verkommen darf und die Wasserwirtschaft in der öffentlichen Hand bleiben muss.

Kontakt:

Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Zum Beitrag

Der Berliner Wassertisch teilt die Auffassung der AöW und schließt sich der Forderung an: Keine Privatisierung der Wasserversorgung!

*Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

 

Rezeption der PM:

EUWID: AöW kritisiert Pläne zum Verkauf der Athener Wasserversorgung. 12.08.2015.

UPDATE:

greece

Zum Leak vom Asset Development Plan

 

StopTTIP–StopCETA: Mobilisierungsparty am 9. Oktober!

paritätischerDer Paritätische Gesamtverband, Mitglied im Trägerkreis der bundesweiten Großdemo StopTTIP/CETA, lädt zu einer Mobiparty am Vorabend der Demo ein:

„Die Party ist offen für alle, die mit uns gemeinsam feiern, tanzen und sich auf die Großdemonstration am Samstag einstimmen wollen!“

Zeit: 9. Oktober, ab 20 Uhr
Ort: Berlin, Kesselhaus der Berliner Kulturbrauerei (Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin)
Event: Konzert der Band Dududede, im Anschluss Party mit DJ
Eintritt: 5 Euro
Kartenvorbestellungen unter www.paritaet.org/ttip oder per E-Mail an ttip-demo@paritaet.org
Facebook: https://www.facebook.com/events/1480534555578642/
Postkarte pdf

Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-305
Telefax: 030 24636-110
Mail: pr@paritaet.org

http://www.paritaet.org
http://www.facebook.de/paritaet
http://www.twitter.com/paritaet
https://www.youtube.com/dieparitaeter

 

Fracking in den USA. Ist der Boom ein Gewinn?

DLF

 

Fracking in den USA

10.08.2015

Ist der Boom ein Gewinn?

Amerika gehört dank Fracking wieder zu einem der größten Öl-Förderer der Welt. Doch viele sorgen sich wegen des neuen Booms – aber nicht wegen der Umweltbelastung, sondern wegen des Ölpreises. Denn ein Problem ignorierten viele Firmen.

Von Wolfgang Kerler

[…] Eine Studie der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA kam kürzlich zu dem Schluss, dass das Fracking selbst bisher nur vereinzelt zu Wasserverschmutzungen geführt hat, keinesfalls jedoch flächendeckend [Kommentar Wassertisch: auch „vereinzelte Wasserverschmutzung“ muss in jedem Fall vermieden werden!]. Gröfrackingßere Sorgen als das Fracking an sich macht Umweltschützern in den USA deshalb die Abwasserbeseitigung. Denn sowohl beim Fracking als auch bei der Ölförderung entstehen täglich viele Millionen Liter toxischen Schmutzwassers. Das wird oft mit hohem Druck einfach zurück in den Untergrund gepumpt.

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Franz Alt: „Wasser wird knapp“

alt

 

 

Wasser wird knapp

10.08.2015

Von Kalifornien bis Nordkorea häufen sich Hitzewellen und Dürren. Hydrologen dringen auf eine Wende in der Landwirtschaft, statt die Grundwasserreserven in immer größerer Tiefe anzubohren. Die Vereinten Nationen warnen vor einer globalen Wasserkrise. Die Presse berichtet gelegentlich unter „Vermischtes“. Ein Bericht von Joachim Wille

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Fracking in China: Risiken für die Umwelt sind enorm: Experten warnen vor der Verknappung von Wasser, vor Artenschwund und möglichen neuen Erdbeben

Süddeutsche Zeitung
10.08.2015

FRACKINGFracking in China. Der große Sprung nach unten
Von Christoph Behrens, Chengdu

  • In China lagern die größten Schiefergas-Vorräte der Welt, der Großteil davon in der Provinz Sichuan.
  • Die Regierung will Fracking in den kommenden Jahren massiv vorantreiben.
  • Die Risiken für die Umwelt sind enorm: Experten warnen vor der Verknappung von Wasser, vor Artenschwund und möglichen neuen Erdbeben.

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IG Metall zu TTIP: „Nicht ohne meine Arbeitsnormen!“

IG Metall

 

 

ILO-Kernarbeitsnormen: USA drücken sich

TTIP: Nicht ohne meine Arbeitsnormen!

07.08.2015 Die USA wollen Freihandel mit der EU, haben aber bis heute die Grundregeln für gute Arbeit nicht gesetzlich verankert. Für die IG Metall ist das jedoch eine wichtige Voraussetzung, um einem Handelsabkommen wie TTIP zuzustimmen.

Weltfrieden – nicht weniger wollte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) erreichen, als sie 1919 in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges gegründet wurde. Die Grundidee: Eine friedliche Welt kann nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.

Seit 1946 ist die ILO eine Organisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Das Besondere: Sie ist die einzige UN-Organisation, in der neben Repräsentanten der Mitgliedsstaaten auch Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sitzen.

Am Auftrag der ILO hat sich seit der Gründung nichts geändert: Sie will weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen. Die Globalisierung soll sozial und fair verlaufen. Doch was bedeutet das konkret?

Um zu definieren, was gute Arbeits- und Lebensbedingungen ausmacht, hat die ILO über Jahrzehnte ein Regelwerk erarbeitet. Herzstück sind die sogenannten Kernarbeitsnormen. Sie definieren grundlegende Rechte, die allen Beschäftigten zustehen.

Die acht Kernarbeitsnormen der ILO:

1. Beseitigung der Zwangsarbeit
Bereits im Jahr 1930 verpflichteten sich die ILO-Staaten, Zwangsarbeit „möglichst bald zu beseitigen“. Gemeint sind Arbeiten, die „unter Androhung irgendeiner Strafe“ verlangt werden und die nicht freiwillig erfolgen. Ausgenommen sind: Militärdienst, von Gerichten verhängte Arbeitsstrafen und „übliche Bürgerpflichten“ (z.B. Kehrpflicht).

2. Vereinigungsfreiheit
Aus dem Jahr 1948 stammt das Recht für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Organisationen zu bilden – zum Beispiel Gewerkschaften.

3. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte oder Bewerber nicht benachteiligen, weil sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind. Scheingewerkschaften, die von Arbeitgebern abhängig sind, dürfen die Arbeit regulärer Gewerkschaften nicht behindern (beschlossen 1949).

4. Gleichheit des Entgelts
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Frauen und Männer sollen für „gleichwertige Arbeit“ auch in gleicher Höhe entlohnt werden. Die ILO-Staaten verpflichten sich, diesen Grundsatz „zu fördern und sicherzustellen“ (beschlossen 1951).

5. Abschaffung der Zwangsarbeit
Verschärfung des Übereinkommens von 1930. Die Staaten verpflichten sich, Zwangsarbeit „in keiner Form zu verwenden“ (1957).

6. Diskriminierungsverbot
Auf den Arbeitsmarkt darf es keine Diskriminierung geben – weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund von Geschlecht, Glaube, politischer Meinung, Nationalität, sozialer Herkunft (1958).

7. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist abzuschaffen. Jugendliche dürfen erst arbeiten, wenn ihre „volle körperliche und geistige Entwicklung gesichert ist“ – frühestens mit 14 Jahren (1973).

8. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
1999 befasste sich die ILO erneut mit Kinderarbeit: Die Staaten verpflichteten sich, „unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden.“

Die USA drücken sich

Die ILO-Kernarbeitsnormen bieten ein Grundgerüst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Problem: Manche ILO-Mitgliedsstaaten lassen sich mit der ttip_ig-metallRatifizierung der Abkommen viel Zeit. Deutschland hat das Übereinkommen 29 (Beseitigung der Zwangsarbeit) aus dem Jahr 1930 erst 1956 völkerrechtlich bindend verabschiedet.

Heute tun sich die USA negativ hervor: Sie haben sechs der acht Kernnormen nicht ratifiziert – obwohl die meisten schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Darunter sind auch Konventionen, die elementare Arbeitnehmerrechte garantieren, wie etwa die Bildung von Gewerkschaften (Übereinkommen 87 und 98).

Für die IG Metall ist die Ratifizierung dieser Normen eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen mit den USA.

 

„Der ganze Wahnsinn“ von Schutzabkommen. Auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommen verklagt die österreichische Meinl-Bank den Staat Österreich

orf
ORF
18.12.2014

Aktionär sieht sich um 200 Mio. geschädigt

Der Rechtsstreit um die Meinl Bank geht nun auf eine neue Ebene: Der Haupteigentümer der Meinl Bank klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht und sieht sich durch „rechtswidrige Handlungen“ der Behörden mit mindestens 200 Mio. Euro geschädigt. Laut Justizministerium ist das der erste Fall, in dem Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.

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Neu dazu:
Wiener Zeitung
4.8.2015

Meinl Bank bringt Republik vor „Schiedsgericht“

Wien. Diese Klage dürfte Wasser auf die Mühlen der TTIP-Gegner sein: Wie leicht der so genannte Investorenschutz Staaten vor Privatgerichte bringen kann, muss gegenwärtig die Republik Österreich erfahren.

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Ein paar Fakten:
Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Bank sieht darin eine „unfaire“ Strafverfolgung und will dies mittels der Klage vor dem internationalen Schiedsgericht stoppen.
Grundlage der Klage ist das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta
Die Klage wurde am 30. Juli 2015 bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ISCID) registriert.
Eingereicht hat sie „B.V. Belegging-Maatschappij Far East“
Vertreten wird die Bank von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler (hier von den Anwälten Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen)

Eine Aluminiumfabrik bei Marseille verseucht das Mittelmeer

Le Monde Diplomatique
9.7.2015

Der rote Schlamm. Eine Aluminiumfabrik bei Marseille verseucht das Mittelmeer
Von Barbara Landrevie

Unweit von Marseille ergießen sich täglich Hunderttausende Tonnen roter Schlamm ins Mittelmeer. Er enthält unter anderem Arsen, Uran 238, Thorium, Quecksilber, Cadmium, Titan, Natron, Blei, Chrom, Vanadium und Nickel. Die giftigen Stoffe kommen aus der 26 Kilometer nördlich von Marseille gelegenen Aluminiumfabrik von Gardanne und verbreiten sich vom Golf von Fos bis zur Reede von Toulon und vermischen sich mit dem schmutzigen Wasser der Rhône.

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Was steckt hinter TTIP? — eine Spurensuche nach Motiven

Eine Reportage von Peter Kreysler

Was steckt hinter TTIP?Auszug aus dem Vorwort von Martin Häusling, MEP:

„Es werden keine europäischen Standards gesenkt“, den Satz hören wir von der EU Kommission und anderen Befürwortern von TTIP und CETA seit Jahren.
Der Autor und Journalist Peter Kreysler wollte es genauer wissen. Er ist losgezogen und hat in den USA einmal die Interessen nachgefragt, die im landwirtschaftlichen Bereich hinter diesem Handelsabkommen stehen. Und er hat auch entdeckt: Landwirte sind in den USA nicht unbedingt begeistert von TTIP. Was macht es auch für einen Sinn, landwirtschaftliche Rohstoffe über den Atlantik auszutauschen und damit beiderseits des Ozeans Produktionskosten und Erzeugerpreise zu drücken. Es ist klar, dass davon nur der Handel profitiert und – wie man an Kreyslers Recherche sehen kann: Auch die Agrarchemieindustrie und die Biotechnologie setzen große Hoffnungen auf TTIP. Ihre Träume werden sich nur erfüllen, wenn europäische Standards gesenkt oder anderweitig ausgehöhlt werden.

zur Reportage

 

„Gefahr für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte“ – IG Metall warnt eindrücklich vor CETA

IG Metall

Freihandel zwischen der EU und Kanada. Handelsabkommen CETA: Die unterschätzte Gefahr

Pressemitteilung IG-Metall

(03.08.2015) Deutschland debattiert über das Freihandelsabkommen TTIP. Darüber vergessen viele CETA, das Abkommen der EU mit Kanada. Die CETA-Verhandlungen sind fast abgeschlossen – und bergen eine tückische Gefahr.

Berge von Papier, bedruckt mit kompliziertem Juristendeutsch: Handelsverträge sind in der Regel nichts, mit dem man viele Leute hinter dem Ofen hervorlocken könnte. Doch bei TTIP ist das anders. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) treibt die Menschen auf die Straße. Rund zwei Millionen EU-Bürger haben eine Anti-TTIP-Petition unterschrieben. Auch die IG Metall ruft für den 10. Oktober zu einer großen Demonstration in Berlin auf.

ttip-demo

Der Protest gegen TTIP kommt nicht von ungefähr: Das Abkommen enthält in seiner geplanten Form zahlreiche Regeln, die Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, öffentliche Daseinsvorsorge und Sozialstandards untergraben könnten.

Doch was viele übersehen: TTIP ist nur der zweite Schritt. Viel drängender ist die Frage nach CETA, dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“. TTIP wird voraussichtlich in weiten Teilen CETA entsprechen. Und: Es ist nahezu ausverhandelt. Ende des Jahres soll es ratifiziert werden.

Schlupfloch für US-Konzerne

Besonders tückisch sind die Kapitel zum Schutz ausländischer Investoren. Wie bei TTIP sollen Investoren die Möglichkeit bekommen, vor sogenannten Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie ihre Profite beeinträchtigt sehen.

Beispiel: Ein EU-Staat erlässt ein neues Gesetz, das Arbeitnehmern ein Recht auf bezahlte Fortbildungen einräumt. Ein Konzern könnte dadurch seine Gewinne geschmälert sehen und den EU-Staat auf Schadenersatz verklagen – sofern eine Klagemöglichkeit für einen solchen Fall im Investitionsschutzkapitel nicht explizit ausgeschlossen wird.

Einen Vorgeschmack auf die Tragweite des Investorenschutzes zeigt der Fall Vattenfall. Der schwedische Energiekonzern hat gegen die Abschaltung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel geklagt. Wegen entgangener Gewinne fordert Vattenfall von der Bundesrepublik 4,7 Milliarden Euro. Schon jetzt hat Deutschland mehrere Millionen Euro für Anwaltskosten bezahlt.

Auf solche Fälle müssten sich Deutschland und andere EU-Staaten vermehrt einstellen, sollte CETA in Kraft treten. Das Fatale: Nicht nur kanadische Unternehmen könnten klagen. CETA könnte auch zum Einfallstor für juristische Auseinandersetzungen mit Unternehmen aus anderen Staaten werden. Sie bräuchten dazu lediglich einen Standort in Kanada. Dann stünde ihnen der Klageweg offen. US-Konzerne könnten diesen Umweg nutzen, sollte TTIP, das geplante Abkommen zwischen EU und den Vereinigten Staaten, keine Klauseln zum Investorenschutz enthalten.

 

Kein Schutz von Menschenrechten

Neben dem Schutz ausländischer Investoren gibt es bei CETA noch eine Reihe anderer kritischer Punkte:

  • Das Abkommen enthält keine klaren und durchsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten.
  • Das Abkommen gefährdet sinnvolle Regulierungen. Für den Dienstleistungsbereich sieht es eine sogenannte Negativliste vor. Das heißt: Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, werden liberalisiert. Wurde ein Bereich liberalisiert, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden („Rachet Clause“; deutsch: Stillstandsklausel).
  • Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Handelsabkommen enthält CETA keine sogenannte Menschenrechtsklausel. Eine solche Klausel würde es ermöglichen, das Abkommen bei Menschenrechtsverstößen außer Kraft zu setzen.

Fazit: CETA stellt eine Gefahr dar – für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte. Die IG Metall lehnt das Abkommen in seiner jetzigen Form ab

Zur Pressemitteilung

IG-Metall ist im Trägerkreis der TTIP-Demo am 10. Oktober 2015

trägerkreis

 

Perchlorat aus dem Wasserhahn

taz
02.08.2015

ALARM IM WASSERWERK
Perchlorat frisch aus dem Hahn
von Uwe Rada

Über das Wasserwerk Tegel ist eine gesundheitsschädliche Chemikalie in die Haushalte gelangt. Das wirft einige Fragen auf.

Tegeler See

  Foto: Karl-Heinz Liebisch | pixelio.de

Im Wasserwerk Tegel hat es Anfang des Jahres einen Chemikalien-Alarm gegeben. In einigen der Trinkwasserbrunnen wurden auffällig hohe Konzentrationen von Perchlorat gefunden, einem Oxidationsmittel, das in der Pyrotechnik Anwendung findet, aber auch bei radiologischen Untersuchungen und in galvanischen Prozessen eingesetzt wird. Bereits im November 2014 war die illegal eingeleitete Chemikalie im Klärwerk Schönerlinde nördlich von Berlin nachgewiesen worden. Das bestätigten die Berliner Wasserbetriebe (BWB) der taz. Es sei davon auszugehen, dass das Perchlorat auch ins Trinkwasser gelangt sei, sagte Sprecher Stephan Natz.

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