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Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag


 
Petition an den Bundestag – jetzt online zeichnen!
Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

 

Im Unternehmen T-Mobile US werden internationale Arbeitsstandards unterlaufen und gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte häufig drangsaliert. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) ist Haupteigentümerin des Unternehmens T-Mobile US, das wiederholt gegen das Arbeitnehmerrecht auf Vereinigungsfreiheit verstößt und GewerkschafterInnen diskriminiert. Wer das Anliegen unterstützen möchte, dass die Telekom die Rechte ihrer Beschäftigten weltweit respektiert, kann sich der Petition an den Deutschen Bundestag anschließen.
petition telekom
 

 

Per Direktlink zum Bundestagsforum: http://bit.ly/1M9OZ8X

 

Anstatt die Kultur der Mitbestimmung als Exportschlager zu begreifen, lässt die Telekom es zu, dass das Management des US-Betriebs sogar die vergleichsweise schwache Arbeitsgesetzgebung der USA noch unterläuft und die Betriebsführung durch eine Kultur der Einschüchterung und Angst geprägt ist.

 

Behinderung von Gewerkschaftern stoppen – Einfluss nehmen
Die Deutsche Telekom verweist immer mit Stolz auf die internen Regelwerke wie den Code of Conduct und die Guiding Principles (Leitlinien), gegen die allerdings im Ausland ständig mit Wissen und Duldung der Konzernspitze verstoßen wird. Das muss sich ändern. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen wie die Telekom, die zu 31 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, im Ausland vergisst, dass Beschäftigten mit Anstand, Fairness und Respekt begegnet werden muss. Mit einer Petition an den Bundestag soll bewirkt werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss als Anteilseigner geltend macht und kontrolliert, dass in den ausländischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der DTAG die international geltenden Arbeitnehmerrechte zur Anwendung kommen und die Diskriminierung von Gewerkschaftern beendet wird.

 

Die Petition für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten – Mitzeichnen!
Die Petition fordert die Bundesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerrechte und internationale Arbeitsstandards (ILO / OECD) bei ausländischen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Deutschen Telekom eingehalten werden. Die Petition trägt den Titel: „Deutsche Telekom AG – Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei Unternehmen im Ausland.“

 

Ab sofort kann die Petition an den Deutschen Bundestag online gezeichnet werden. Hier gelangen Sie per Direktlink zum Petitions-Forum des Bundestags und können die Petition zeichnen. 

 


Jede und jeder, der eine E-Mail-Adresse hat, kann mitmachen. Bitte helfen Sie uns dabei, eine Anhörung im Petitionsausschuss zu erlangen, dafür braucht das Anliegen 50.000 Unterstützer. Jede Stimme zählt!
Auf den Weg gebracht wurde die Petition vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske und dem Leiter des ver.di-Fachbereichs TK/IT Lothar Schröder. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

 

Für eine Stimme im Betrieb!
Seit 2001, dem Jahr, in dem die Deutsche Telekom das amerikanische Mobilfunkunternehmen Voicestream kaufte und in T- Mobile US umbenannte, kämpft die amerikanische Kommunikationsgewerkschaft Communications Workers of America (CWA) für gewerkschaftliche Anerkennung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Dieser Kampf wird seit vielen Jahren auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di maßgeblich unterstützt. Im Rahmen der internationalen Kampagne WE EXPECT BETTER wollen wir erreichen, dass die Beschäftigten fair, anständig und mit Respekt behandelt werden. Die Kampagne wird organisiert und getragen von den Gewerkschaften ver.di und CWA, dem DGB, dem Internationalen Gewerkschaftsbund, dem US-amerikanischen Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO, sowie von der internationalen Dachorganisation der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union.

 

Besten Dank und Gruß
Uwe Wötzel

IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.

Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung

BDEW Pressemitteilung
14.07.2015

BDEW zum Thema Wasserqualität in Deutschland
Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung

Logo BDEWAuch bei Arzneimittel-Rückständen Verursacher- und Vorsorgeprinzip stärken / Wasserwirtschaft lehnt Breitbandkabel-Ausbau in Abwasserkanälen ab

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält auch den neuen Entwurf der Dünge-Verordnung und den Entwurf für ein Dünge-Gesetz für ungeeignet, das Problem der Nitratbelastungen wirksam zu reduzieren. Zugleich kritisiert der Verband die erhebliche Verzögerung bei der Umsetzung der Novelle. „Trotz der intensiven Diskussionen und trotz des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erleben wir eine seit Monaten andauernde politische Blockade“, sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute in Berlin.

zur Pressemitteilung…

 

Neue Studie: Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten könnten TTIP und CETA zu Fall bringen

Mehr Demokratie e.V.
16.07.2015

Neue Studie: Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten könnten TTIP und CETA zu Fall bringen

Juli 16, 2015

Die Ratifizierung von CETA und die Verhandlungen zu TTIP gehen deutlich langsamer voran als ursprünglich geplant. Wie die heftigen Auseinandersetzungen im EU-Parlament um die TTIP-Resolution gezeigt haben, ist der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen die Abkommen immer erfolgreicher. Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ hat eine Studie beim Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Köln zur Ratifizierung von CETA und TTIP in den Mitgliedstaaten in Auftrag gegeben. Danach sind gibt es hohe Hürden für die Ratifizierung von TTIP: Denn in 27 von 28 EU-Mitgliedstaaten müssen voraussichtlich die nationalen Parlamente über die Handelsabkommen abstimmen. Zudem wäre in 14 EU-Mitgliedstaaten eine Volksabstimmung zu TTIP möglich.
Von Charlie Rutz und Anne Dänner

Studie von Dr. Anna Eschenbach: „Die Ratifizierungsprozesse in den EU-Mitgliedstaaten – Eine Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der Freihandelsabkommen TTIP und CETA“


Die Studie lässt sich wie folgt zusammenfassen: 

  • TTIP und CETA müssen sehr wahrscheinlich auch in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
  • In allen EU-Mitgliedstaaten bis auf Malta müssten die Parlamente zustimmen und könnten demnach TTIP und CETA zu Fall bringen.
  • In der Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten wären Volksabstimmungen möglich.
  • Ob CETA und TTIP wie geplant ratifiziert werden können, ist viel unsicherer als die Befürworter/innen es darstellen.

1. Ratifizierung von CETA & TTIP in EU-Mitgliedstaaten: Warum ist das interessant?

  • Völkerrechtliche Verträge wie die Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) können auf verschiedene Weise ratifiziert werden: Ein reines EU-Abkommen („EU only“) würde die Mitgliedstaaten nur über den Europäischen Rat beteiligen und lediglich die Zustimmung des Europäischen Parlamentes erfordern. Ein „gemischtes Abkommen“ hingegen müsste zusätzlich (mindestens in Teilen) von den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden.Nötig wird die Beteiligung der einzelnen Mitgliedsländer, wenn ein Abkommen Themen beinhaltet, für die die EU keine eigene Zuständigkeit besitzt. Sie ist dann auf die Mitgliedstaaten angewiesen, damit die Verpflichtungen aus diesen Abkommen eingehalten werden. Im Fall einer solchen “Kompetenzlücke” schließen die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam das Abkommen mit dem Vertragspartner.
  • Es kann davon ausgegangen werden, dass TTIP, wahrscheinlich auch CETA, gemischte Abkommen sind: Laut EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sind CETA und TTIP „ziemlich wahrscheinlich“ gemischte Abkommen. Der EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero ist der Auffassung, dass manche Elemente von TTIP über die EU-Kompetenz hinausgingen und deswegen einer Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten bedürften.Auch die deutsche Regierung geht davon aus, dass es sich um gemischte Abkommen handelt. Für CETA hat Prof. Dr. Franz C. Mayer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie erstellt, die zu dem Ergebnis kommt: CETA muss als gemischtes Abkommen geschlossen werden. Da TTIP noch weit umfangreicher ist, kann man davon ausgehen, dass dies auch für TTIP gilt.
  • Vor diesem Hintergrund hat Dr. Anna Eschbach vom Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln die Ratifizierungsprozesse in den einzelnen Mitgliedstaaten untersucht. (Download der Studie)

2. Ratifizierung durch die Parlamente: Ein- oder Mehrkammernsysteme

  • In allen EU-Mitgliedstaaten bis auf Malta ist ein parlamentarisches Zustimmungsverfahren nötig – die jeweiligen Landesverfassungen definieren die Voraussetzungen für das parlamentarische Zustimmungsverfahren und legen fest, welche Kammern des jeweiligen Parlaments an der Entscheidung beteiligt sind.
  • In folgenden Staaten gibt es ein Einkammersystem: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Portugal, Schweden, Slowakei, Ungarn, Zypern.
  • Durch zwei Parlamentskammern müssen CETA und TTIP in Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien, Tschechien. Großbritannien ist das einzige Land, in dem die Verträge mit der Queen sowie dem Ober- und dem Unterhaus drei Kammern passieren müssen.


3. Wo wären Volksabstimmungen zur Ratifizierung möglich?

  • In der Hälfte aller Mitgliedstaaten wären Referenden über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen grundsätzlich möglich: Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn, Großbritannien. Dabei müssen in den einzelnen Ländern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  • In folgenden Ländern können Parlamente, Präsident/innen und/oder Regierungen Referenden auslösen: Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Rumänien, Großbritannien.
  • In folgenden Ländern kann die Bevölkerung selbst ein Referendum anstoßen:

    Kroatien:
    10 Prozent der Wahlberechtigten können vom Parlament ein Referendum verlangen.

    Litauen:
    300.000 Bürger/innen können vom Parlament ein Referendum fordern.

    Slowakei:
    Eine Frage kann u.a. durch Bürgerpetition als „von öffentlichem Interesse“ definiert werden, dann prüft das Verfassungsgericht, ob eine Abstimmung verfassungskonform wäre.

    Ungarn:
    200.000 Wahlberechtigte oder 100.000 Wahlberechtigte und der/die Präsident/in können eine Volksabstimmung vorschlagen

    Niederlande:
    300.000 Bürger/innen können seit Juli 2015 ein unverbindliches Referendum vom Parlament fordern.

4. Was fordert „Stop TTIP“?

  • TTIP und CETA greifen tief in die Regulierungskompetenzen der Politik ein. Als völkerrechtliche Verträge engen sie die Entscheidungsspielräume der Parlamente ein, die Souveränität der Bürgerinnen und Bürger wird eingeschränkt. Das darf nicht geschehen.
  • Wo Referenden zu CETA und TTIP möglich wären, sollten die Parlamente und Regierungen die Abkommen nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg beschließen.
  • Auf EU-Ebene wäre das Mindeste, offizielle Europäische Bürgerinitiativen (EBI) zur Verhandlung völkerrechtlicher Verträge zu ermöglichen. Sowohl eine ablehnend formulierte EBI als auch eine EBI vor Abschluss völkerrechtlicher Verträge sollte zulässig sein. Genau das verweigerte die Europäische Kommission unserer EBI „Stop TTIP“ – deshalb klagen wir derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. (weitere Infos zur Klage gibt es hier…)

– See more here

 

Grüne Wirtschaftsminister für TTIP und CETA?

taz.de
16.07.2015

Freihandelsabkommen TTIP
Grüne Einheitsfront bröckelt
von Jost Maurin

TTIP muss man kritisch sehen? Nicht alle Grünen denken das. Minister aus Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen sich offen für das Abkommen mit den USA.

TTIP Stoppen

  Foto: Uwe Hiksch

BERLIN taz | Die grünen Wirtschaftsminister von Hessen und Rheinland-Pfalz, Tarek Al-Wazir und Eveline Lemke, haben sich für einen Handelsvertrag zwischen der EU und den USA ausgesprochen. „Freihandelsabkommen wie die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und das Umfassende Wirtschafts- und Handels abkommen EU-Kanada (Ceta) sind wichtige Bausteine transatlantischer Partnerschaft“, loben die Ressortchefs von Bund und Ländern in einem Beschluss, dem auch die beiden Grünen zugestimmt haben.

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Exxon Mobil will giftiges Lagerstättenwasser in Niedersachsen verpressen. Doch Walsrode wehrt sich

NDR
15.072015

Walsrode lässt ExxonMobil nicht auf die Straße
Die vor der Sommerpause gescheiterte Verabschiedung des umstrittenen Fracking-Gesetzes im Bundestag sorgt für Aufregung in Walsrode. Der Energiekonzern ExxonMobil will den Umstand offenbar ausnutzen, um doppelt so viel giftiges Lagerstättenwasser zu verpressen wie bisher. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag beim Landesbergamt gestellt. Die Stadt stellt sich allerdings quer.

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TTIP: Lobbyparadies auch für den Wasserkonzern Veolia

CEO

 

 

TTIP: Lobbyparadies für Konzerne

Welche Unternehmen drängen am meisten auf das geplante EU-USA Handelsabkommen TTIP? Wer beeinflusst die Verhandlungsposition der EU? Acht neue Infographiken von Corporate Europe Observatory bringen Licht in die Konzern-Lobby hinter TTIP.

Für den Berliner Wassertisch nicht weiter überraschend, setzt sich auch der „Umwelt“konzern Veolia stark für TTIP ein.
Pressemitteilung von CEO:
TTIP: a corporate lobbying paradise – the seven key findings:

* In the early phases of the TTIP negotiations (January 2012 – February 2014), DG Trade had 597 behind-closed door meetings with lobbyists to discuss the negotiations. 528 of those meetings (88%) were with business lobbyists while only 53 (9%) were with public interest groups. So, for every meeting with a trade union or consumer group, there were 10 with companies and industry federations.



* This pattern hasn’t changed significantly since the new Commission took office in November 2014. In the first six months of the job, Cecilia Malmström, members of her Cabinet and the director general of DG Trade had 122 one-on-one lobby meetings behind-closed doors in which TTIP was discussed. 100 of these meetings were with business lobbyists – but only 22 with public interest groups. So, for every meeting with a trade union or a consumer organisation, Malmström and her staff had 5 get-togethers with companies and their lobby groups.
* The corporate lobby groups which lobbied hardest for TTIP in the early phases of the negotiations are: the European employers‘ federation BusinessEurope, the Transatlantic Business Council (representing over 70 EU and US-based multinationals), the European car lobby ACEA, the chemical lobby CEFIC, the European Services Forum, the European pharmaceutical lobby EFPIA, Food and Drink Europe, the US Chamber of Commerce and Digital Europe (whose members include all the big IT names, like Apple, Blackberry, IBM, and Microsoft).
* These business sectors have lobbied most for TTIP in the early phases of the negotiations: agribusiness and food, cross-sectoral lobby groups such as BusinessEurope, telecom & IT, pharmaceuticals, finance, engineering & machinery, automobiles, health technology, chemicals, express & logistics.
* Several sectors have significantly stepped up their lobbying for TTIP (comparing the preparatory phase of the negotiations with the first months): the pharmaceutical sector has increased its lobbying for TTIP seven-fold. While only 2,4% of DG Trade’s one-on-one lobby meetings on TTIP were with Big Pharma in the early phases of the negotiations (January 2012 to March 2013), the sector’s share in lobby meetings jumped to 16,5% in the period after (April 2013 to February 2014). The engineering and machinery sector has tripled its TTIP lobbying effort in the same period (from 3,0% to 9,5% of the behind-closed-doors meetings with DG Trade). Financial sector lobbying also doubled (from an 5,1% share in the total amount of corporate lobby meetings on TTIP to 10,8%).
* One in every 5 corporate lobby groups which have lobbied DG Trade on TTIP are not registered in the EU’s Transparency Register, amongst them large companies such as Maersk, AON, and Levi’s. Industry associations such as biotechnology lobby BIO, pharmaceutical lobby group PhrMA and the American Chemical Council are also lobbying under the radar. More than one third of all US companies and associations which have lobbied DG Trade on TTIP are not in the EU register.
* TTIP lobbying comes mostly from business in Western Europe and the US. Between January 2012 and February 2014 not a single direct lobby encounter took place on TTIP between DG Trade and businesses from Greece, Cyprus, Malta, Portugal and most of Eastern Europe (Poland, Bulgaria, Hungary, Czech Republic, Slovenia, Estonia, Lithuania, Latvia).
* * * * * * * * * * *
P i a   E b e r h a r d t
Corporate Europe Observatory (CEO)
Cranachstraße 48
50733 Cologne
Germany

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Tel.: ++49 (0)221 789 678 10
Mobile: ++49 (0) 152 56 30 91 02
pia@corporateeurope.org
skype: piaebse

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Erdölfirma PRD Energy GmbH gibt Claim zurück

BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen (BI Uelzen)

Pressemitteilung der BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen (BI Uelzen)

Erdölfirma PRD Energy GmbH gibt Claim zurück – Bürgerinitiative Umweltschutz Uelzen sehr erfreut

(Uelzen, 14. Juli 2015) Auf telefonische Nachfrage hat heute die PRD Energy GmbH (PRD) bestätigt, den Antrag auf Rückgabe des Erlaubnisfeldes Uelzen beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gestellt zu haben. Die BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen (BI Uelzen) begrüßt diesen Schritt sehr. Angesichts der aktuellen Diskussionen zur Änderung des BundesBergGesetzes, die unseres Erachtens nicht zielgerichtet zur Stärkung der Bürgerrechte führen und der nicht ausreichenden Bergaufsicht bei bestehenden Anlagen der Gas- und Ölindustrie bereiten Bürgerinitiativen in Nordostniedersachsen gerade Kampagnen gegen seismische Untersuchungen vor. Ziel dieser Kampagne ist, dass private und öffentliche Grundstücksbesitzer Gas- und Ölkonzernen und deren beauftragten Subunternehmen keine Betretungserlaubnisse für die Durchführung von seismischen Untersuchungen erteilen sollen. Weiter sollen zukünftig Städte und Gemeinden den vorgenannten Unternehmen die Befahrung mit den bis 25 t schweren Vibro-Trucks auf ihren Strassen versagen. So könne der Druck erhöht werden.

Für das Erlaubnisfeld Uelzen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen, welches sich auf 933 km2 über die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Uelzen erstreckt, ist diese Kampagne jetzt erstmal nicht mehr erforderlich. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Uelzen wird aber weiterhin wachsam bleiben, da andere Unternehmen diese Lizenz beantragen könnten.

Den Landkreis Uelzen betreffend haben die aktuellen Erlaubnisfelder /Lüneburg/ und /Oldendorf/ (Inhaber Kimmiridge GmbH) im Norden des Landkreises sowie das Erlaubnisfeld /Steinhorst Verkleinerung/ (Inhaber PRD Energy GmbH) südlich von Bad Bodenteich weiterhin Bestand, hier der Link zur aktuellen Situation. Also werde in diesen Regionen versucht, die seismischen Untersuchungen mit der Kampagne zu verhindern. Ohne diese wird es jedenfalls schwieriger, Gas- und Öllagerstätten zu finden, der finanzielle Druck auf Gas- und Ölindustrie stärker.

Verantwortlich für diese Pressemitteilung:
Bernd Ebeling
Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Uelzen
Bernd Ebeling, Mob. 0162 8265146 (für Rückfragen)
Krummasel 31
D-29482 Küsten
bernd@bi-uelzen.de
www.bi-uelzen.de

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Fünfjähriges Moratorium: Großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking-Bewegung

BBUBBU-Pressemitteilung
15.07.2015

Wichtiger Etappensieg für Fracking-Gegner in den Niederlanden! Jetzt muss auch die deutsche Bundesregierung Konsequenzen ziehen

(Bonn, Den Haag, 15.07.2015) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) begrüßt das fünfjährige Moratorium für kommerzielles Fracking in den Niederlanden. Damit zeigt sich, dass der Widerstand der Bevölkerung und der Umweltverbände in den Niederlanden und der deutsch-niederländischen Grenzregion Wirkung erzielt hat. Zu diesem Widerstand hatte auch der BBU beigetragen. Mit befreundeten Bürgerinitiativen hatte er im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zur Schiefergasgewinnung in den Niederlanden mehrere Tausend Unterschriften gesammelt. Diese wurden im Juli 2014 den Niederlanden übergeben. Die deutsche Bundesregierung fordert der BBU auf, Konsequenzen aus der Entscheidung der niederländischen Regierung zu ziehen, und auf die Pläne zur Verabschiedung eines Pro-Fracking-Rechts zu verzichten.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Es zeigt sich, dass der Widerstand gegen Fracking erfolgreich ist. Das ist ein gutes Signal für die weltweite Anti-Fracking-Bewegung. Aber nun muss die niederländische Regierung Nägel mit Köpfen machen und Fracking endgültig stoppen. Die für Ende des Jahres angekündigte Kabinettsentscheidung kann nur einen Inhalt haben: Fracking ist keine Option für die Niederlande.“

Die Bundesregierung fordert der BBU auf, ihr ins Stocken geratene Pro-Fracking-Recht endgültig in der Schublade verschwinden zu lassen. Oliver Kalusch führt aus: „Fracking hat europaweit keine Akzeptanz. Frankreich verbietet die Erdgasförderung mit dieser Methode. Flandern erlässt ein 10-Jahres-Moratorium. In Spanien kämpfen Regionalregierungen gegen das gefährliche Gasbohren. Jetzt verhängen die Niederlande einen Fünf-Jahres-Stopp für kommerzielles Fracking. Und in Deutschland sind über 60% der Bevölkerung für ein Fracking-Verbot. Die Bundesregierung darf sich nicht weiter gegen den Willen der Bevölkerung stellen und eine europaweit bekämpfte Technik etablieren. Sie ist vielmehr gefordert, einen Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorzulegen.“

Weitere Hintergrundinformationen:
http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202014/09.07.14.pdf

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.

 

Linksfraktion

 

Fünfjähriges Moratorium: Großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking-Bewegung

„Das fünfjährige Fracking-Moratorium in den Niederlanden ist ein großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking Bewegung“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE zur Entscheidung der niederländischen Regierung, die kommerzielle Aufsuchung und Förderung von Schiefergas mittels Fracking in den kommenden fünf Jahren nicht zu erlauben. „Die Regierungsentscheidung wird neben der Sozialistischen Partei (SP) auch von den Niederländischen Christdemokraten (CDA) und Sozialdemokraten (PvdA) unterstützt. Davon können sich CDU und SPD, die hier in Deutschland ein Fracking-Erlaubnisgesetz im Bundestag verabschieden wollen, eine Scheibe abschneiden.“

Zdebel weiter:

„Mit der Kabinettsentscheidung sind die geplanten Probebohrungen in Boxtel, Haaren und im Noordoostpolder vom Tisch. Die bereits erteilten, aber auslaufenden kommerziellen Aufsuchungsgenehmigungen werden nicht verlängert und neue Anfragen werden abgewiesen. Das ist ein großartiger Teilerfolg der BürgerInneninitiativen, die gemeinsam mit fast drei Viertel der Städte und Gemeinden sowie neun von zwölf Provinzen in den Niederlanden Druck gegen Fracking machen.

Gleichzeitig ist es enttäuschend, dass die Förderung von Gas mittels Fracking mit dem Moratorium noch nicht vom Tisch ist, sondern immer noch von der niederländischen Regierung als eine ernsthafte Option angesehen wird. Denn Fracking ist und bleibt eine Gefahr für Mensch und Natur. Frankreich macht es vor: Aus dem Moratorium muss ein definitives Fracking-Verbot ohne Ausnahmen werden. Dafür streitet auch DIE LINKE in Deutschland.“

Zum Beitrag

Fracking Freies Artland - STOP

Artikel zum Thema:

WDR: Grenzstreit um Schiefergas-Förderung: NRW begrüßt niederländische Fracking-Pause. 14.07.2015.

WDR: Niederlande stoppen vorerst Fracking-Projekt an der deutschen Grenze. 14.07.2015.

NRZ: Niederlande stoppen das Fracking. 12.07.2015.

 

Braunkohletagebau nicht mit europäischen Wasser-Zielen vereinbar

PRESSEMITTEILUNG
GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus, GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser
Berlin/Cottbus, 13. Juli 2015

Braunkohletagebau nicht mit europäischen Wasser-Zielen vereinbar
Umfangreiche Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan eingereicht

In einer Ende Juni eingereichten Stellungnahme machen die Naturschutzverbände in Berlin, Brandenburg und Sachsen deutlich, dass keine zusätzlichen Braunkohle-Abbaugebiete genehmigt werden dürfen, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ernst genommen werden. Derzeit werden europaweit die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme zum Schutz der Gewässer überarbeitet.

„Die europäische Richtlinie beinhaltet ein klares Verschlechterungsverbot. Die erheblichen Quecksilberemissionen der Braunkohlekraftwerke in die Luft und damit letztlich in die Gewässer sind damit nicht vereinbar. In den vergangenen Jahren hat vor allem die mit Eisenocker aus Tagebaukippen verbundene Gefahr für das Biosphärenreservat Spreewald und seine Tourismuswirtschaft für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Gewinnung von Trinkwasser für etwa 2 Millionen Wasserkunden in Berlin und Brandenburg wird durch bergbaubedingte Sulfatbelastungen gefährdet und massiv verteuert. Diese Gefahren sind noch nicht gebannt“, fasst Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA wesentliche Aspekte der Stellungnahme zusammen.

Die wachsende Metropole Berlin muss sich nach Ansicht der GRÜNEN LIGA in der Flußgebietsgemeinschaft Elbe stark machen gegenüber den Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen, die im völlig kurzfristigen Denken gefangen sind. Neue Tagebaue würden den Wasserhaushalt noch 100 Jahre nach dem Abbau der Kohle beeinträchtigen und sich dabei weit über die Kohleregion Lausitz hinaus auswirken. Das ist nicht verhältnismäßig angesichts der künftig immer weiter sinkenden energiepolitischen Bedeutung der Braunkohle.

Beim Tagebau Nochten 2 geht der Antragsteller Vattenfall davon aus, dass der nachbergbauliche Zustand nicht vor dem Jahr 2100 eintreten würde. Die Verdunstung aus den zusätzlich geschaffenen Seen könnte dann für Jahrhunderte den Wassermangel im Raum Berlin verschärfen.

„Noch mehr durchwühlte Grundwasserleiter und künstliche Seen verträgt die Lausitz nicht. Schon durch den DDR-Bergbau haben wir mehr Restseen, als jemals touristisch genutzt werden können. Vattenfall will 82 Quadratkilometer zusätzliche Wasserflächen schaffen. Nur ein geringer Teil davon ist durch das >Massendefizit< an geförderter Kohle unvermeidlich. Der größte Teil ist nur damit begründbar, dass die Rekultivierung von standsicheren Forst- und Landwirtschaftsflächen Geld kosten würde, während der Konzern für Flutungswasser nichts bezahlt.“ erläutert René Schuster von der GRÜNE-LIGA-Gruppe in Cottbus.

Zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für den deutschen Teil des Flussgebiets der Elbe für den Zeitraum 2016 bis 2021 wurde in den vergangenen sechs Monaten die Öffentlichkeit beteiligt. Die unter Federführung der Bundeskontaktstelle Braunkohle der GRÜNEN LIGA erarbeitete Stellungnahme zur Braunkohle wurde gemeinsam mit den anderen Berliner und Brandenburger Naturschutzverbänden sowie dem BUND Sachsen eingereicht.

Die 25seitige Stellungnahme ist hier abrufbar:
http://www.wrrl-info.de/docs/stellungnahme_braunkohle_15.pdf

(Abdruck kostenfrei, Belegexemplar erbeten)

Ansprechpartner:
Michael Bender: Tel.: 030 40393530, Email: wasser@grueneliga.de

René Schuster:
Umweltgruppe Cottbus e.V.

Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
umweltgruppe@kein-tagebau.de
www.kein-tagebau.de

Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß zur Neuauflage von ISDS

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„Der Schiedsgerichtsvorschlag von Herrn Gabriel u. a. trifft nicht das Problem: Es geht nicht um eine allgemeine internationale Handelsordnung, sondern um CETA und TTIP mit jeweils in sich geschlossenen Rechtsräumen. Und dort muss aus rechtsstaatlich-demokratischen Gesichtspunkten je gesondert ein Staatsschiedsgericht allein der Vertragsstaaten eingerichtet werden.“ (Siegfried Broß, 13. Juli 2015)

CCS ist nicht vom Tisch!

ccs
Aus dem Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) geht hervor, dass die Bundesregierung langfristig auf Kohlekraftwerke mit CCS setzt.

CCS ist nicht vom Tisch!*

Pressemitteilung von:
Kein CO2-Endlager Altmark
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. (Schleswig-Holstein)

(9. Juli 2015) Bundesregierung finanziert weitere Forschung

Laut Weißbuch Ein Strommarkt für die Energiewende fördert das BMWi eine Forschungs- und Entwicklungs-Initiative namens „COORETEC“ (Abkürzung für „CO2-Reduktions-Technologien“). Diese soll konventionelle Kraftwerke zukunftsfähig machen. Die hierfür u. a. erforderliche „Minimierung der Emissionen“ soll durch „Abscheidung und Transport von CO2 mit dem Ziel einer langfristigen und sicheren Speicherung in geologischen Formationen“ erreicht werden. (https://www.cooretec.de/)

In den nächsten zehn Jahren sei nicht mit neuen Kohlekraftwerken zu rechnen, heißt es im Weißbuch. Danach soll der Zubau aber offenbar wieder einsetzen. Moderne konventionelle Kraftwerke seien auch in Zukunft nötig, um die fluktuierenden erneuerbaren Energien auszugleichen. Ein Kohle-Anteil von 20% im Mix sei hierfür erforderlich. Dieser soll über das Jahr 2050 hinaus erhalten bleiben. Einen Zeitpunkt für das Ende der Kohleverstromung nennt das Weißbuch nicht.

Christfried Lenz von der BI „Kein CO2-Endlager Altmark“ kommentiert: „Das Weißbuch müsste eigentlich Schwarzbuch heißen, denn es ist mit Kohlestift geschrieben. Solange Kohlekraftwerke laufen, wird CO2 emittiert. Daran ändert sich nichts, wenn man es anschließend in den Untergrund verdrängt. Das weiß auch das BMWi und hat sich deswegen nicht getraut, die Buchstaben >CCS< (=Carbon Capture and Storage) offen in sein Buch zu schreiben. Doch alles kommt an den Tag – wie das weggepresste CO2, das aus seinen >geologischen Formationen< ausgast oder sich sogar explosionsartig befreit. Dass der Bundesregierung nichts Besseres einfällt, als diese längst durchschaute Grünbemäntelung aus der Mottenkiste zu holen, macht den ganzen Wahnsinn eines Kohle-Comebacks nur umso deutlicher.“

Die Alternative sieht Lenz in der Speicherung:
„Die Partner zum Ausgleich der fluktuierenden Erneuerbaren sind nicht fossile Kraftwerke, sondern Speichertechnologien. Durch „Power to Gas“ können beliebig große Energiemengen beliebig lange gespeichert werden. Damit diese Technik optimiert und wirtschaftlich zur Verfügung steht, wenn sie im großen Umfang benötigt wird, muss jetzt mit ihrem Aufbau begonnen werden. Dann wird sie eine „Lernkurve“ hinlegen, wie es die Photovoltaik vorgemacht hat.“

Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. (Schleswig-Holstein)
http://www.kein-co2-endlager.de/
Kein CO2-Endlager Altmark
http://www.kein-co2-endlager-altmark.de/

Kontakt:
Dr. Christfried Lenz
Rittleben 8
38486 Apenburg-Winterfeld
Tel.: 039001/90754

Pressemitteilung als pdf
Zum Weißbuch des BMWI

Der Berliner Wassertisch spricht sich in seiner Berliner Wassercharta gegen CCS aus:

„Bergrechtlich relevante Maßnahmen, die die Trinkwasservorräte auch auf lange Sicht gefährden könnten, sind verboten. Insbesondere gilt dies für Hydraulic Fracturing (Fracking), CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS).“

 

* So stand fälschlicherweise am 8.7. im Neuen Deutschland: „Erinnern Sie sich noch an CCS? Die geplante Verpressung von Millionen Tonnen Kohlendioxids im Untergrund sollte das Klima retten. Der heftige Widerstand der Bürgerinitiativen hat die CCS-Projekte in kurzer Zeit lahmgelegt. Dazu kamen technische Probleme und hohe Kosten. Heute redet niemand mehr von CCS.“

 

Die Energiewende ist alternativlos. Ausstieg aus der Kohle!

Parallel-Justiz in Deutschland – Wie geheime Schiedsgerichte Politikfehler verschleiern

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09.07.2015

Parallel-Justiz in Deutschland – Wie geheime Schiedsgerichte Politikfehler verschleiern

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), so lautet derzeit das Zauberwort in vielen Kommunen und beim Bund, wenn es darum geht, Haushaltsdefizite auszugleichen. Man holt sich einen privaten Investor für den Straßenbau, die Schule oder ein Affenhaus im Zoo und macht mit ihm einen Vertrag über 20 bis 30 Jahre. Vorteil für die öffentliche Hand: statt Millionen auf einmal, werden die Kosten über Jahre abgestottert. Und wenn es schief geht? Dann wird vor so genannten Schiedsgerichten über öffentliche Gelder verhandelt – geheim und ohne öffentliche Kontrolle.

ppp

Zum Beitrag

Zur Verfassungswidrigkeit von geheimen Schiedsgerichten in TTIP und CETA vgl auch:
Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015. (LINK)
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