Schlagwort-Archive: Berliner Wassertisch

„Widerstand gegen TTIP erfasst ganz Europa“

euractiv.de
04.05.2015

„Widerstand gegen TTIP erfasst ganz Europa“

TTIP2Die Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommens TTIP geraten immer mehr ins Stocken – ein Erfolg für die TTIP-Kritiker. Die sitzen jedoch nicht mehr nur in Deutschland, Österreich und Frankreich – es ist mittlerweile eine pan-europäische Öffentlichkeit, eine EU-weite Protestbewegung, die das Abkommen ablehnt, meint Nelly Grotefendt vom Forum Umwelt und Entwicklung.

Die Verhandlungen des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP gingen Mitte April in die neunte Runde, aber ein Ende scheint in weite Ferne gerückt. Den ursprünglich angesetzten Zeitplan, das Abkommen im Jahre 2015 zu verabschieden, halten Expertenkreise für unrealistisch. Die Stimmen der Kritiker finden hingegen allmählich in ganz Europa Gehör. Denn der Widerstand gegen TTIP ist längst kein österreichisch-deutsches Phänomen mehr, das vom Rest Europas nur ungläubig beäugt wird.

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TTIP: Welchen Einfluss wird das Abkommen auf staatliches Handeln haben?

Anhörung in der 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages vom 16. März 2015

Das Wortprotokoll der Anhörung macht deutlich, dass TTIP große Auswirkungen auf das Handeln der EU-Mitgliedsstaaten haben würde. So antwortet der Sachverständige Prof. Krajewski auf eine entsprechende Frage der Abgeordneten Nina Scheer (SPD) [Seite 10 des Wortprotokolls]:

Ich denke, auf die Frage sollte man erst einmal grundsätzlich antworten und sich klar machen, warum man solche Handelsabkommen abschließt. Man schließt solche Handelsabkommen ja ab, weil man staatliches Handeln in gewissen Grenzen halten möchte. Wenn man das staatliche Handeln grundsätzlich unbegrenzt lassen möchte, dann braucht man Freihandelsabkommen nicht, dann braucht man völkerrechtliche Abkommen nicht. Die Funktion von solchen Abkommen ist ja immer, bestimmtes staatliches Handeln auszuschließen oder in bestimmten Grenzen zu halten. Ich glaube, das muss man sich erst einmal grundsätzlich klar machen. Insofern ist jedes völkerrechtliche Abkommen natürlich auch darauf gerichtet, das Handeln von Gesetzgebung und von Verwaltung zu beeinflussen, sonst wäre es sinnlos aus meiner Sicht. […]

zum vollständigen Wortprotokoll

Maude Barlow: „Merkel unterschätzt die Brisanz“ von TTIP und CETA

ZEIT ONLINE
30.04.2015

CETA und TTIP „Merkel unterschätzt die Brisanz“
Interview: Marlies Ukenbarlow

Maude Barlow ist eine der prominentesten Kritikerinnen des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada. Die Aktivistin warnt: Konzerne werden Staaten auf Milliarden verklagen.

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Vgl. auch: Green Lecture: Maude Barlow über den Kampf gegen TTIP und CETA

 

Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
 

[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

 

Weltweiter Kampf um Wasser

Die Welt
29.04.2015

ausgedörrtes Terrain

Foto: Wolfgang Pfensig – pixelio.de
 


Die Wasserressourcen werden knapp. Wenn sich nichts ändert, wird der weltweite Bedarf 2050 um 55 Prozent über dem heutigen Niveau liegen. Die Landwirtschaft ist dabei der größte Wasser-Verbraucher.
Wasser scheint das Erscheinungsbild der Erde zu bestimmen. Drei Viertel ihrer Oberfläche sind von Meeren bedeckt, auch in der Atmosphäre schweben große Mengen Wasserdampf und nicht zuletzt bestehen die Lebewesen, die diesen Planeten seit fast vier Milliarden Jahren bevölkern, zum allergrößten Teil daraus. Ohne dieses simple Molekül aus zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom kommen selbst die einfachsten Mikroorganismen nicht aus, erst recht gilt das für den Menschen und seine aufwendige Infrastruktur.

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auch zum Thema passend

 

Green Lecture:
Maude Barlow über den Kampf gegen TTIP und CETA

Böll Stiftung
Green Lectures
28.04.2015
Von Lene Goldt

Die Kanadierin Maude Barlow ist Trägerin des Alternativen Nobelpreises und eine der bekanntesten Streiterinnen gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. In der Heinrich-Böll-Stiftung sprach sie über folgenschwere Vertragsklauseln und Möglichkeiten des gemeinsamem Widerstandes.
barlow

[…] Auch in den USA und Canada wehren sich Aktivist/innen gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Die wohl bekannteste von ihnen ist die Kanadierin Maude Barlow, Vorsitzende der größten Bürgerrechtsorganisation Kanadas – „The Council of Canadians“. Am 22. April 2015 war Barlow für die Veranstaltung „Gegen TTIP und CETA: Möglichkeiten und Grenzen der Einmischung auf beiden Seiten des Atlantik“ zu Gast in der Heinrich-Böll-Stiftung, um über den Kampf gegen TTIP und CETA zu sprechen – und über den Zugang zu Wasser. „Wer glaubt, der mangelnde Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Problem des globalen Südens, liegt falsch“, sagt Barlow, die sich als Mitbegründerin des Blue Planet Projekts für die Verteidigung des Wassers als öffentliches Gut einsetzt, in ihrer Keynote. […]

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Verhindern durch Verzögern. Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung im Angesicht von TTIP, CETA und TiSA

TAZ
29.04.2015

Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung „Aufgeschoben ist aufgehoben“
Interview mit Fisahn führte Klaus Wolschner

Zehn Jahre auf die Rekommunalisierung der Müllabfuhr hinzuarbeiten, hält Fisahn angesichts der TTIP Verhandlungen für eine schlechte Idee.

„TTIP, Ceta und auch Tisa sollen auch im Bereich der öffentlichen Dienste unter dem Stichwort „Liberalisierung“ mehr Privatisierung und Marktöffnung schaffen. Insbesondere ein Rückgängig-Machen soll deutlich erschwert werden. Während es bei Ceta um ein Übereinkommen zwischen EU und Kanada geht und bei TTIP um eines zwischen den USA und der EU, soll Tisa ein internationales Abkommen sein, wo die EU mit 23 Partnern verhandelt. Die Ergebnisse da sind vollkommen offen.“

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Spendenaufruf: Mittels der Aarhus Konvention Fracking verhindern!

Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
27.04.2015fracking

 

„Liebe Mitstreiter im Kampf zur Verhinderung der Fracking-Anwendungen in Deutschland,

ich wende mich heute an Euch mit der Bitte, dass Ihr in Euren BIs den Spendenaufruf unserer Mitglieds-BI bei „Gegen Gasbohren“, Abgefrackt-Weidener Becken gegen FrackingBündnis Weidener verbreitet und für Spenden werbt, die auf ein Konto gehen, das dafür von der Initiatorin der Klage – Stadt- und Kreisrätin Brigitte Artmann*, Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel – angegeben worden ist.

Brigitte Artmann gelang es auch, die renommierte Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther für diese Klage und ihre Vorbereitung zu gewinnen, die mit „Aarhus“-Verfahren schon Erfahrung haben und übrigens auch Greenpeace vertreten.

UN  Aarhus Konvention

Eine Klage unter Berufung auf die Aarhus Konvention läuft in mehreren Teilschritten ab und erfordert hohen anwaltlichen Schriftaufwand mit vielen Briefen und auch Reisen der Anwälte nach Brüssel. Brigitte Artmann schätzt, dass etwa 100.000 EUR Gesamtkosten anfallen werden. Daher wird jetzt Geld gesammelt, um die anfallenden Kosten dann aus dem Spendenumfang decken zu können.

Ihr werdet fragen: „Ist das denn jetzt noch nötig, wo man doch positive Gerüchte aus dem Bundesrat hört?“

Trotz aller im Augenblick ermutigenden Indizien, dass unsere nachhaltige und ausdauernde gemeinsame Aktivität gegen Fracking erfolgreich dazu beitragen könnte, eventuell das ganze Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Erlaubnis von Fracking zu kippen, ist im Moment noch keineswegs abzusehen, ob diese Entwicklung in Umweltausschuss des Bundesrates (gegen Fracking zu votieren) auch in das Verhalten der Bundesrats-Versammlung einfließt und zu einer generellen Ablehnung von Fracking durch den Bundesrat führt.

Und selbst wenn, ist damit noch immer unsicher, ob die vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung nicht doch – über den Vermittlungsausschuss leicht abgemildert – in Kraft treten. Die Stimmenmacht der „GroKo“ reicht aus, um auch bei einer großen Zahl ablehnender Parlamentarier in den Reihen der Regierungskoalition dieses Gesetzesvorhaben mit den übrigen mehrheitlich durchzudrücken.

Werden die Gesetzesvorschläge in den Vermittlungsausschuss weitergereicht, weil der Bundesrat zunächst seine Zustimmung mehrheitlich versagt, kann die Bundesregierung zu allerlei „Hebeln“ greifen, um eines oder mehrere Bundesländer dafür zu gewinnen, den Gesetzesvorhaben nachträglich noch zuzustimmen, oder sein Abstimmungsverhalten so zu verändern, dass die Regierungsvorschläge schlussendlich doch Gesetz werden können.

Deshalb wollen die Weidener die Aarhus-Klage auf die Fracking-Erlaubnisgesetze auf jeden Fall durchziehen und der Regierung klar machen: Wir werden nicht locker lassen!

Da bei der Entstehung der Fracking-Gesetzesvorlagen der Bundesregierung fundamentales international gültiges UN-Vertragsrecht nicht beachtet wurde (die Aarhus Konvention ist ein solches verbindliches Vertragswerk), kann wegen Nichterfüllung der rechtlich verbindlichen Verpflichtungen der Aarhus-Konvention gegen die Bundesregierung geklagt werden, die diese Konvention durch ihren damaligen Minister Sigmar Gabriel in 2007 gültig unterzeichnete. Seitdem ist sie für Deutschland gültiges Recht.

Was „Aarhus Konvention“ bedeutet, könnt Ihr aus den anhängenden Dateien entnehmen: nur so viel in Kurzfassung: Im Prinzip sind bei allen umweltrelevanten Aktivitäten und Projekten die BürgerInnen und betroffene AnwohnerInnen von Anfang an einzubinden und in vollem Umfang über alle möglichen Gefahren zu informieren. Es sind von Anfang an bei solchen Projekten Strategische Umweltprüfungen (SUPs) durchzuführen, die das mögliche Gefährdungspotential der Vorhaben oder Projekte für die Umwelt und die Menschen deutlich machen.

Den Bürgern muss ein Mitgestaltungsrecht zugestanden werden, und sie müssen ein Klagerecht haben, wenn Projektentscheidungen gefällt werden, die zu ihren Lasten gehen.

Die Klagen zur Erfüllung von Aarhus bzw. auf Nichtigkeit von Gesetzen und Projekten, die Umwelt-Auswirkungen haben werden, wenn „Aarhus“ nicht beachtet wurde, haben gute Aussichten auf Erfolg, auch wenn sie sich über mehrere Jahre hinziehen werden, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen „nach Aarhus“ nicht bei ‚Projektbeginn beachtet worden sind. Brigitte Artmann, die mit dieser Thematik schon Erfahrung hat, bewertet die Entstehung der „Fracking-Erlaubnisgesetze“ der Bundesregierung als eine gute Klagegrundlage.

Da diese Spenden zur Deckung von Rechtsstreiten gesammelt werden, sind sie nicht steuerabzugsfähig. Brigitte Artmann trägt dafür Sorge, dass Eure Spenden nur für den geplanten Zweck verwendet werden.

Daher bitte ich Euch, durch Spenden auf das angegebene Konto, diese wichtige Klage zu unterstützen, die uns eine gute Chance verschafft, unter Berufung auf internationales Vertragsrecht die Fracking-Erlaubnisgesetze zu verhindern!

Für uns, die wir die Freigabe der Fracking-Technologie in Deutschland verhindern wollen, gibt es keinen wichtigeren Anlass zu sammeln, als die Füllung der Klage-Kasse für Aarhus!!!“

Spendenkonto:
Brigitte Artmann
Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF

*Brigitte Artmann ist als Kreisrätin der Grünen im Fichtelgebirge Gründungsmitglied von Nuclear Transparency Watch. Sie klagt persönlich als „natürliche Person“ (finanziert über Spenden und auf eigene Kosten) vor dem UN Aarhus Komitee gegen die Genehmigungsverfahren UVP Hinkley Point C und UVP Temelin. Beide Verfahren laufen noch. Eine Klage gegen die SUP Atomprogramm Polen wird geprüft.

Email: brigitte-artmann@aarhus-konvention-initiative.de
 

Dokumente:
Mehr zur Klage hier
Brigitte Artmann: Die UN Aarhus Konvention in Deutschland. (pdf) Stand März 2015
Brigitte Artmann: UN AARHUS KONVENTION. Rechtlich verbindlich in Deutschland seit 2007 vs. FRACKING GESETZENTWURF (pdf)
Brigitte Artmann: Stellungnahme zum Fracking-Gesetzentwurf (Verbändeanhörung am 12.02.2015 in Berlin)
Aarhus Konvention. The Aarhus Convention establishes a number of rights of the public (individuals and their associations) with regard to the environment.

 

Bundesregierung: Fracking soll erlaubt werden

hib

Fracking soll in engen Grenzen erlaubt werden

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf – 27.04.2015

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die umstrittene Erdgasförderungsmethode Fracking teilweise erlauben. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen zunächst lediglich Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein, schreibt sie in ihrem Gesetzentwurf (18/4713) zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, über den der Bundestag am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, in erster Lesung beraten will.

Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt sie klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten.

Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer,- Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (so genanntes „unkonventionelles Fracking“). Jedoch könne eine wasserrechtliche Erlaubnis für Erprobungsmaßnahmen erteilt werden, um die Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können.

Die Erprobungsmaßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, versichert die Bundesregierung. Dazu wolle sie eine unabhängige Expertenkommission einsetzen, die ab 2018 Erfahrungsberichte erstellen solle. Stufe diese Kommission den beantragten Einsatz der Technologie als grundsätzlich unbedenklich ein, könne die zuständige Behörde im Einzelfall auch dann eine Erlaubnis erteilen, wenn die Fracking-Technologie zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden solle. Bedingung sei allerdings, dass das Umweltbundesamt die verwendeten Gemische als nicht wassergefährdend eingestuft habe und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Zulassungsvorrausetzungen vorlägen.

Generell verboten werden sollen Fracking-Maßnahmen beispielsweise in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung. Außerdem dürften grundsätzlich nur Gemische als Frack-Flüssigkeit verwendet werden, die nicht oder nur schwach wassergefährdend seien.

Außerdem:
Fracking - Bundesrat

Zur Website

Frackingfreies Hamburg

 

27.04.2015: Frackingfreies Hamburg: Fracking beim Community-Radio TIDE NET

21. Mai – Tag gegen TTIP – Tagung und Diskussion

Deutscher KulturratTag gegen TTIPKulturrat

Einladung: Kultur braucht kein TTIP! Oder doch? (Fachtagung und Podiumsdiskussion)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Europäische Kommission verhandelt mit der US-amerikanischen Regierung über die größte Freihandelszone der Welt (TTIP). Ziel ist es, alle vermeintlichen Handelshemmnisse zwischen beiden Wirtschaftsräumen abzubauen. Da Kultur bei den TTIP-Verhandlungen nur als Ware und Bildung nur als Dienstleistung unter Marktgesichtspunkten betrachtet wird, steht die kulturelle Vielfalt auf dem Spiel.
Aus diesem Grund hat der Deutsche Kulturrat den 21. Mai 2015, den Internationalen Tag der kulturellen Vielfalt, zum Aktionstag gegen TTIP, CETA & Co. erklärt.
Anlässlich des Aktionstages gegen TTIP lädt der Deutsche Kulturrat am 21. Mai 2015 zu einer Fachtagung »TTIP – Ein Buch mit sieben Siegeln?« (14.00-18.00 Uhr) und zu einer Podiumsdiskussion (19.30 Uhr) »Kultur braucht kein TTIP! Oder doch?« nach Berlin (Mohrenstr. 63, 10117 Berlin (Haus der Kulturverbände)) ein.
Neben aktuellen Informationen zum Verhandlungsstand des Freihandelsabkommens werden die spezifischen Folgen von TTIP für die Kultur in den Blick genommen.
Themen:

  • Zum aktuellen Sachstand der TTIP-Verhandlungen
    Referent: Dr. Heinz Hetmeier, Leiter des Referats AllgemeineHandelspolitik (EU/WTO), Dienstleistungen, Geistiges Eigentum imBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Über die Wirkung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt für den Kultur- und Medienbereich bei TTIP
    Referent: Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Inhaber des Lehrstuhls fürStaats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches undInternationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau
  • Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen TTIP in den EU-Mitgliedstaaten
    Referent: Dr. Michael Efler, Europäische Bürgerinitiative (EBI)
  • Über die Auswirkungen des TTIP auf Kultureinrichtungen und Förderinstrumente
    Referent: Andreas Masopust, Stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung
  • Über die Auswirkungen des TTIP auf Buchpreisbindung und E-Commerce
    Referent: Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
  • Über die Auswirkungen des TTIP auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
    Referent: Jürgen Burggraf, Leiter des ARD-Verbindungsbüros Brüssel

Zum ausführlichen Programm der Fachtagung!
Redner und Diskutanten der Abendveranstaltung sind:

  • Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates
  • Birgit Kolkmann, Deutschlandradio Kultur
  • Bernd Lange MdEP (Progressive Allianz der Sozialdemokraten), Vorsitzender des Ausschusses für Internationalen Handel des Europäischen Parlaments (INTA)
  • Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Dr. Verena Metze-Mangold, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission
  • Arnulf Rating, Kabarettist
  • Ulle Schauws, MdB Kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
  • Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA)
  • Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich gesondert für Fachtagung und Podiumsdiskussion anmelden müssen.
Um Anmeldung bis 12. Mai 2015 wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Zimmermann

Geschäftsführer Deutscher Kulturrat

  • Kultur braucht kein TTIP! Oder doch?: Hier geht es zum ausführlichen Programm der Fachtagung und der Podiumsdiskussion!
  • Das Buch zum Aktionstag „TTIP, CETA & CO: Zu den Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf Kultur und Medien“ kann hier vorbestellt werden.

Ein „Mobi“-Video ist hier zu finden: ARTE: TTIP – Freier Handel oder freie Bürger?

TTIP könnte Hindernisse für die Gesetzgebung mit sich bringen

EUobserver
20.04.2015

How TTIP could create a red tape labyrinth
Wie TTIP ein Labyrinth aus Bürokratie entstehen lassen könnte
Von Paul de Clerck, Lora Verheecke, Max Bank

Transparent

Foto: Uwe Hiksch

(Brüssel, 20. April 2015) Man würde erwarten, dass wir nach zweijährigen Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten Klarheit über die Widersprüche hätten, die es enthält.
Aber das Schlimmste kommt erst jetzt zutage.
Im selben Augenblick, in dem die Unterhändler heute (Mo, 20.04.2015) in New York wieder zu Gesprächen zusammenkommen, zeigt eine frisch geleakte Version eines Vorschlags der EU-Kommission über ein Kapitel, das sich „regulatorische Kooperation“ nennt, dass der Vertrag Hindernisse für jede Art von Gesetzgebung aufrichten könnte.
Die bestehende und die zukünftige Gesetzgebung der Kommission und der US-Regierung, sowie der 28 EU Mitgliedsstaaten und der 50 US-Staaten, könnte zu unbegrenzten Herausforderungen und ungehemmter Bürokratie führen.

die vollständige Originalfassung des Beitrags finden Sie hier

 

UBA: Auflösung von EU-Schutzstandards durch TTIP?

ZDF WISO — Sendung vom 20.04.2015 19:25
Im 2. Teil der Sendung werden Fragen beantwortet, die TTIP betreffen

zur SendungUmweltbundesamt befürchtet Auflösung von EU-Schutzstandards
Der hohe EU-Schutzstandard bei Pestiziden droht durch TTIP abgeschafft zu werden

In den Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP werden nach Ansicht des Umweltbundesamtes die hohen EU-Schutzstandards für Pestizide in Frage gestellt. Das Umweltbundesamt kritisiert im ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO einen ent­sprechenden EU-Vorschlag für die beginnen­de neue Verhandlungsrunde in New York.

Diese Sendung kann hier nachträglich angesehen werden

 

Our public water future: The global experience with remunicipalisation

Municipal Services Project Abstract: After three decades of often catastrophic results, many cities, regions and countries are closing the book on water privatisation. A quiet citizen revolution is unfolding as communities across the world reclaim control of their water services to manage this most crucial resource in a democratic, equitable and ecological way. Over the … weiterlesen