Schlagwort-Archive: Berliner Wassertisch

Enthüllungen zum Handelsabkommen: Tisa ist ein Angriff auch auf den Datenschutz

Süddeutsche Zeitung
17.12.2014

Enthüllungen zum Handelsabkommen TiSA*. Angriff auf den Datenschutz
Von Alexander Hagelüken

Tisa ist der unbekannte Bruder des Freihandelsabkommen TTIP. Und nicht weniger umstritten: Nach nun enthüllten Vorschlägen soll der nationale Datenschutz abgeschafft werden.

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Weitere Artikel zu TiSA

* TiSA = Trade in Services Agreement, multilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen

Tag der kulturellen Vielfalt wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co.

Deutscher Kulturrat
11.12.2014
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21. Mai 2015, der Tag der kulturellen Vielfalt, wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co.

Der Sprecherrat, das höchste politische Gremium des Deutschen Kulturrates, hat gestern beschlossen, dass der 21. Mai 2015, der Tag der kulturellen Vielfalt, zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co. werden soll. Im November 2001 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 21. Mai zum internationalen Tag der kulturellen Vielfalt ausgerufen.

Der Deutsche Kulturrat bittet um breite Unterstützung für den Aktionstag, damit im kommenden Jahr an diesem besonderen Tag in vielen Städten und Gemeinden Aktionen gegen die Freihandelsabkommen EU-USA (TTIP) und EU-Kanada (CETA) stattfinden. Dabei sieht der Deutsche Kulturrat eine besondere Chance darin, Veranstaltungen im Schulterschluss mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen durchzuführen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Welcher Tag im Jahr ist besser geeignet, um gegen TTIP, CETA und Co. zu kämpfen, als der internationale Tag der kulturellen Vielfalt. Die gerade in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen gefährden die kulturelle Vielfalt fundamental. Wir bitten deshalb alle Künstler, Kultureinrichtungen und Organisationen überall im Land darum, an diesem Tag in die Öffentlichkeit zu gehen, über die Gefahren von TTIP, CETA und Co. zu informieren und gegen die Abkommen zu demonstrieren. Doch wir wollen den Aktionstag nicht auf den Kulturbereich begrenzen, sondern laden herzlich alle aus dem Umwelt-, Sozial- und Verbraucherbereich, den Demokratiebewegungen, den Kirchen, den Parteien, den Gewerkschaften und den Kommunen ein, an diesem Tag mit dem Kulturbereich gemeinsam im ganzen Land dezentral aktiv zu werden. Wir freuen uns auf viele neue Bündnisse gegen TTIP, CETA und Co.!“

Der Deutsche Kulturrat hat ein Infotelefon für Fragen zum Aktionstag eingerichtet:
Gabriele Schulz,
Telefon: 030/226 05 28 – 18,
E-Mail: g.schulz@kulturrat.de

Ab Mitte Januar wird eine Homepage für den Aktionstag freigeschaltet werden. Dort kann dann Informationsmaterial abgerufen werden. Auch wird eine Kontaktbörse angeboten werden, die Aktive innerhalb und außerhalb des Kulturbereiches für Aktionen vor Ort in Verbindung bringen kann.

Zur Mitteilung

ver.di schließt sich der Europäischen Bürgerinitiative gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA an

Verdi
12.12.2014
Ver.di

Von wegen Segen
von Maria Kniesburges

Die Befürworter des Freihandelsabkommens TTIP behaupten, der Menschheit damit einen Gefallen zu tun. Die Gegner sehen das ganz anders.
ver.di schließt sich der Europäischen Bürgerinitiative gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA an.
Stop TTIP

Das hat der Gewerkschaftsrat, höchstes ver.di-Gremium zwischen den Bundeskongressen, Ende November einstimmig beschlossen. Überdies will ver.di, so der Beschluss, die Aufklärung über die beabsichtigten Abkommen in Betrieben und Dienststellen sowie auf Veranstaltungen und an Infoständen abermals verstärken. Denn es geht um viel.

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Kommunen kämpfen um ihre Selbstverwaltung

Süddeutsche Zeitung
15.12.014

Kommunen kämpfen um ihre Energieversorgung
von Heribert Prantl

Immer mehr Städte und Gemeinden machen die Privatisierung der Strom- und Gasversorgung rückgängig und steigen auch selbst in die Stromproduktion ein.
Dabei stoßen sie auf massive juristische Probleme. Kartellbehörden und Gerichte erachten den freien Wettbewerb für wichtiger als kommunale Selbstverwaltung.
Eine Stadt klagt nun in Karlsruhe – und führt damit einen Musterprozess.

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Dazu auch die Umfrage von der Süddeutschen Zeitung:
Stromnetz in Bürgerhand: Was halten Sie vom Trend der Rekommunalisierung?

Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen

Michael Bender (GRÜNE LIGA e.V. / Bundeskontaktstelle Wasser)
10.12.2014

PM


SAG „NEIN“ ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN

Liebe Wasserfreunde,

hormonell wirksame Substanzen wirken sich nicht nur in Flüssen und Seen negativ auf die Fischfauna aus. Sie sind auch für Menschen schädlich.
Gewässereinträge müssen an der Quelle effektiv unterbunden werden. Eine nachträgliche Entfernung solcher Schadstoffe in Kläranlagen oder Trinkwasseraufbereitungsanlagen ist oft nur mit aufwändiger Aufbereitungstechnik möglich. Die zusätzlichen Kosten tragen die Wasserkunden.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzverbände PAN, WECF, GRÜNE LIGA und BUND haben sich gemeinsam an die Bundesminister für Landwirtschaft, Gesundheit und Umwelt gewandt. Die bestehenden Verwendungsverbote von hormonell wirksamen Bioziden und Pestiziden sollen auch gegen den Druck der EU-Kommission verteidigt werden.

Die Kommission hat eine Konsultation gestartet, an der sich EU-Bürgerinnen und Bürger über die NGO-Plattform http://www.no2hormonedisruptingchemicals.org/de mit überschaubarem Aufwand beteiligen können.

Freundliche Grüße sendet,

Michael Bender
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

Links:
Offener Brief: „Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen“ (pdf)
Pressemitteilung „Europaweite NGO-Kampagne ruft EU-Kommission zum Handeln gegen hormonell wirksame Chemikalien auf“ (pdf) vom 2.12.2014
Hintergrundpapier zur Regulierung endokriner Disruptoren im EU-Stoffrecht (pdf)

NOlympia Berlin – ein Bündnis

http://www.freie-radios.net/67851
Zum Beitrag

Vgl. dazu auch das Interview mit Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) für das Bündnis NOlympia zum Thema „Olympia“ im Radio Radio F-hain (Ab Minute 24:48)

Pressemitteilung der Initiativen gegen Fracking in Deutschland und Freunde: Fracking ist gefährlich, überflüssig und nicht verantwortbar

Initiativen gegen Fracking in Deutschland und Freunde – resolution-korbach.org/ – PRESSEMELDUNG Gefährlich, überflüssig und nicht verantwortbar Initiativen appellieren an Bundesregierung: Fracking-Gesetze nicht zulassen Korbach/Hamburg, 2.12.2014 – Viel zu gefährlich und vollkommen überflüssig: So bezeichnen Deutschlands Fracking-Gegnerinnen und -Gegner die Förderung von unkonventionellen Öl- und Gasreserven aus dem Untergrund mittels Fracking. In einem heute an Bundestag, … weiterlesen

Berliner Bewerbung für Olympia. Gegner wollen nicht mit DOSB zusammenarbeiten

Tagesspiegel
12.11.2014

Berliner Bewerbung für Olympia. Gegner wollen nicht mit DOSB zusammenarbeiten
Von Sigrid Kneist

Olympiagegner zu Gast beim Deutschen Olympischen Sportbund: Doch die Positionen liegen weiterhin weit auseinander. […] Der Nolympia-Initiative gehören unter anderem die Grüne Liga, der Umweltverband Nabu, die Initiative Wassertisch, die Naturfreunde und Vertreter der Linken an.

NOlympia – Bündnis trifft DOSB an der Spree
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Demo: „Berlin trägt wieder Filz“ – Bodenspekulation und Ausverkauf von Grünflächen und Gärten stoppen! Bürgerwillen umsetzen!

Der Berliner Wassertisch unterstützt die Demo für eine bürgernahe Stadtpolitik! „Berlin trägt wieder Filz“  – Bodenspekulation und Ausverkauf von Grünflächen und Gärten stoppen! Bürgerwillen umsetzen! Eine breite Allianz von Bürgerinitiativen ruft als „Netzwerk für eine soziale Stadtentwicklung“ zur Demonstration auf: Freitag, 14.11.2014, 14 Uhr, Fehrbelliner Platz 4 (Rathaus). Mit Sorge betrachten wir die Zunahme einer … weiterlesen

TTIP und CETA: Europäische Bürgerinitiative reicht Klage vor dem EuGH ein

Stop TTIP will faire Bedingungen auch für zukünftige Initiativen
Stop TTIP
Pressemitteilung, Bündnis Stop TTIP, 10.11.2014

Luxemburg, 10.11.2014. Heute haben über 290 Bürgerorganisationen aus ganz Europa Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht. Gegenstand ist die Nicht-Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Stop TTIP gegen die Handelsabkommen mit den USA und Kanada, TTIP und CETA. Die Bürgerinitiative fordert die EU-Kommission auf, das Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen.

Die Europäische Kommission hatte den am 15. Juli gestellten Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative am 11. September abgelehnt. Sie beruft sich auf zwei Hauptargumente: Das Verhandlungsmandat zu TTIP sei ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu unterlassen. Beide Begründungen sind nach Ansicht der Initiatoren nicht stichhaltig.

Dabei geht es nicht nur um die Handelsabkommen: „Wir klagen nicht nur für die EBI Stop TTIP, sondern auch für weitere Europäische Bürgerinitiativen“, erklärt Michael Efler, Vertreter des siebenköpfigen Bürgerausschusses der EBI. „Wenn es um die Verhandlung internationaler Verträge geht, will die EU-Kommission die Bürgerinnen und Bürger komplett aussperren. Solange noch verhandelt wird, darf sich die Bevölkerung nicht einmischen und wenn die Verträge erst auf dem Tisch liegen, ist es zu spät. Diese Rechtsauffassung würde auch viele künftige EBIs zu zahnlosen Papiertigern machen.“

Mit einer Demonstration von etwa 100 Bürgern vor dem Europäischen Gerichtshof unterstrichen die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative ihr Anliegen. „Der Graben zwischen Europapolitik und Bevölkerung soll überwunden werden, so das übereinstimmende Credo der Politik. Doch die Diskrepanz zwischen verbalen Luftblasen und tatsächlicher Politik ist eine Zumutung. Die Brüsseler Arroganz gegenüber Europas Bürgerinnen und Bürgern ist nicht hinnehmbar! Wir werden dies – auch im Interesse der europäischen Idee – nicht akzeptieren und uns weiterhin gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP zu wehren wissen“, so Blanche Weber, Mitglied im Bürgerausschuss der EBI.

Hintergrundinformationen zur Klageeinreichung finden Sie unserer Presse-Information:
https://stop-ttip.org/wp-content/uploads/2014/11/Presse-Information-EuGH-Klage.pdf

Aktionsfotos:
https://www.flickr.com/photos/eci_ttip/

Pressemitteilung online:
https://stop-ttip.org/de/ttip-und-ceta-europaeische-buergerinitiative-reicht-klage-vor-dem-eugh-ein/?noredirect=de_DE

Stop TTIP-Klage zu TTIP & CETA vor dem EuGH

Mehr Demokratie e.V.
10.11.2014
Stop TTIP
„Stop TTIP“-Klage zu TTIP & CETA vor dem EuGH
Heute haben wir im Bündnis mit über 300 Bürgerorganisationen aus 23 EU-Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Klage gegen die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Stop TTIP“ durch die EU-Kommission eingereicht und das mit einer Demo begleitet. Die EBI fordert, das Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen.

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Stop-TTIP-Zentrale in Berlin: „Der Erfolg hat uns überrollt.“

WOZ
30.10.2014
Stop TTIP
«Der Erfolg hat uns überrollt»
Von Pit Wuhrer

Wie löst man am besten eine breite Bewegung aus? Mit Geheimnistuerei und Beschwichtigungen zum TTIP-Abkommen zeigen das derzeit die Regierungen der EU-Staaten und die EU-Kommission auf geradezu vorbildliche Weise.

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Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?

Kommentar Wassertisch
13.09.2014

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats an die Berliner*innen?
von Wolfgang Rebel

Foto: Martin (xor81) CC-BY_SA 2.0

Faultürme – Foto: Martin (xor81) CC-BY-SA 2.0

Senat und Berliner Presse berichteten am 11. September, dass die Abwasserpreise in Berlin von 2015 an um 6,1 % sinken sollen. Es heißt, Finanzsenator Nußbaum werte dies als Beleg dafür, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe den Berlinern Vorteile bringe. Tatsache ist aber: Diese Preissenkung hat nichts mit der Rekommunalisierung zu tun. Der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf war schon länger geplant. Die dadurch geringeren Kosten mussten auf der Grundlage der auch nach der Rekommunalisierung unveränderten Kalkulationsgrund­lagen zur Senkung der Abwassergebühren führen. Das Sale-and-lease-back-Geschäft von 1997, das mit dem Rückkauf des Klärwerks 2013 beendet wurde, war für die Wasserbetriebe so ungünstig, dass jetzt nach der Auflösung dieses Geschäfts neben den 6,1 %-Almosen für die Berliner Wasserkunden auch noch 46 Mio € Gewinn für das Land Berlin bis 2019 herausspringen. Dies ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Drs. S17-13932) und einer darauf basierenden Analyse des Grundeigentum-Verlags (dessen Einschätzung der Wasser-Teilprivatisierung wir allerdings nicht teilen).[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]

Auch die vorübergehend sinkenden Frischwasserpreise sind kein Geschenk des Senats
Allein die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 ist der Grund dafür, dass die Frischwasserpreise bis zum Jahr 2018 vorübergehend sinken. Danach wird der Senat nicht weiter auf Gewinne aus den Wasserbetrieben verzichten wollen. Nach 2018 werden wieder nur die bisherigen Kalkulationsgrundlagen die Frischwasserpreise bestimmen, es sei denn, die Politik würde an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen rund um die Wasserbetriebe zugunsten der Wasserkunden etwas ändern. Bisher ist das trotz der formalen Rekommunalisierung nicht zu erkennen.
Das Bundeskartellamt wird nach 2018 keine direkte Möglichkeit mehr haben, die Frischwasserpreise erneut auf Preismissbrauch zu untersuchen. Es war ein Sonderfall, dass der damalige Wirtschaftssenator Wolf (Linke) das Bundeskartellamt einschaltete. Normalerweise ist die Landeskartellbehörde zuständig. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg von einem Senatsmitglied noch einmal beschritten wird.

Privatrechtliche Rückzahlungsansprüche für missbräuchlich erhöhte Wasserpreise bestehen für die Jahre 2010 und 2011
Das Bundeskartellamt hatte sich in seiner Preissenkungsverfügung ausdrücklich vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 Erstattungen an die Wasserkunden zu verlangen. In einem Vergleich mit den Wasserbetrieben wurde aber stattdessen vereinbart, anstelle der Rückzahlungen für 2009 bis 2011 den Zeitraum für die Preissenkungen über das Jahr 2015 hinaus bis zum Jahr 2018 auszudehnen. Wie uns Prof. Dr. Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a. D., mitteilte, können trotzdem privatrechtliche Rückzahlungsansprüche (wegen Verjährung nicht mehr für 2009) für die Jahre 2010 und 2011 geltend gemacht werden. Durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 wurde unanfechtbar festgestellt, dass die Trinkwasserpreise der BWB ab 2009 im Umfang ihrer Überhöhung auch gegen das Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verstoßen und damit insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam waren. Die Zahlungen der Kunden sind damit insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt und können aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Kalkulationsgrundlagen müssen für Frischwasser und für Abwasser geändert werden
Die hohen Frischwasserpreise und die hohen Abwassergebühren in Berlin ergeben sich – wie das Bundeskartellamt festgestellt und das OLG Düsseldorf bestätigt hat – aus den hohen kalkulatorischen Kosten, die zwar in gewinnorientierten Unternehmen üblich sind, aber in kommunalen Betrieben der Daseinsvorsorge nichts zu suchen haben. Kalkulatorische Kosten sind reine Rechengrößen. Sie treten in der Realität nicht als wirkliche Kosten in Erscheinung. Diese preistreibenden kalkulatorischen Kosten führen zu einer Sonderabgabe der Berliner Bürgerinnen und Bürger über die Wasser und Abwasserpreise. Dies ist unsozial, da Bezieher geringer Einkommen damit überproportional belastet werden. Diese kalkulatorischen Kosten müssen deshalb sowohl aus den Kalkulationsvorschriften für Frischwasser als auch für Abwasser verbannt werden.
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