Schlagwort-Archive: Berliner Wassertisch

Senator Heilmann (CDU) und die Gasnetz-Vergabe. Déjà-vu-Erlebnis bei der SPD?

Morgenpost
24.06.2014

Gasnetz-Vergabe. Nußbaum stellt Unabhängigkeit Heilmanns infrage
Der Senat hat die Vergabe des Gasnetzes zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die CDU-Senatoren widersprachen überraschend nicht der Vorlage des Finanzsenators. Justizsenator Heilmann enthielt sich. […]

Hintergrund dieser Fragen ist der Eindruck bei der SPD, wonach Heilmann schon länger gute Beziehungen zur Energie- und Entsorgungswirtschaft pflege. So hatte der Christdemokrat während der laufenden Verhandlungen über den Rückkauf [der BWB-Anteile!!!] Parallelgespräche ohne Senatsmandat mit Veolia geführt.

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Daran erinnern wir uns nur zu gut!

Berliner Wassertisch: Verbraucherschutz-Senator Heilmann führt Geheimverhandlungen mit Preistreiber Veolia

PRESSEMITTEILUNG VOM 21.09.2012

Ein geheimes Eckpunktepapier wurde heute veröffentlicht, das auf Gespräche zwischen Justizsenator Heilmann und Lobbyisten von Veolia zurückgeht. Nach Angaben von Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof im Sonderausschuss Wasserverträge war ihre Behörde – die offiziell die Rückkaufs-Verhandlungen der BWB-Anteile mit den Wasserkonzernen führt – nicht informiert.

Während seine Parteifreunde im Wasserausschuss noch mit den Verträgen der misslungenen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 beschäftigt sind, befindet sich der Justizsenator schon wieder in Geheimverhandlungen mit Veolia-Lobbyisten, als hätte es das Wasser-Volksbegehren nie gegeben. Auch jetzt sieht das CDU-Papier unverständlich günstige Konditionen für den Konzern Veolia vor, der zusammen mit RWE für die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in Höhe von 20–30 Prozent (siehe Beschluss des Bundeskartellamtes) verantwortlich ist. Entgegen der Position des Landes, das eine 100%ige Rekommunalisierung der BWB anstrebt, sieht das Moratorium einen langfristigen Verbleib des Preistreibers Veolia bei den BWB vor. […]

Hier ist das Eckpunkte Moratorium Berlin Veolia, um das es ging!

Weitere Artikel zum Thema:
Tagesspiegel
25.06.2014

Vergabe der Gasnetzkonzession. Senator Heilmann gegen Senator Nußbaum
Von Ulrich-Zawatka Gerlach

[…] Dem Vernehmen nach fragte Nußbaum den Kollegen, was er mit der Firma Ampere AG, an der Heilmann beteiligt ist, für das Unternehmen Eon getan habe. Zum Hintergrund: Der Konzern Eon ist Miteigentümer der Gasag, die sich auch für die Gaskonzession beworben hatte, aber unterlegen ist. […]

[…] Der Justizsenator nannte die öffentlich gewordenen Vorwürfe „absurd“. Zum Verlauf der Beratung im Senat wollte er nichts sagen, aber er wies den Verdacht, Senatsunterlagen zur Gasnetzvergabe an den Mitbewerber Gasag vermittelt zu haben, strikt zurück. „Ich habe nichts weitergegeben und auch keinen Kontakt zur Gasag gehabt.“ An der Ampere AG, die Heilmann 1998 mitgegründet hatte, sei er nur als Minderheitsgesellschafter beteiligt und sitze dort, seitdem er Justizsenator sei, auch nicht mehr im Aufsichtsrat. Zweck der Firma sei die Bündelung des Energieeinkaufs für mittelständische Unternehmen. „Von den Gasnetzen ist die Ampere AG weit weg“, sagte Heilmann. Es gebe auch keine besonderen Verbindungen zu großen Energiekonzernen, auch nicht zum Gasag-Gesellschafter Eon. […]

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DIE WELT
24.06.2014

Eklat im Senat – Nußbaum wirft Heilmann Befangenheit vor.
Von Joachim Fahrun

[…] der Finanzsenator schlug am Dienstag zurück. Er präsentierte überraschend einen Fragenkatalog an Heilmann. Darin waren implizit der Argwohn enthalten, der Christdemokrat könnte Argumente mit der klagenden Gasag ausgetauscht haben. Und außerdem habe er verschwiegen, dass er möglicherweise befangen sein könnte, wenn es um Fragen der Energiewirtschaft geht, weil er selber in dieser Branche geschäftliche Interessen verfolge.

[…] Heilmann war bis zu seinem Wechsel in den Senat Anfang 2012 Aufsichtsratsvorsitzender der Ampere AG. Die Berliner Firma vermittelt als Energie-Broker Gas und Stromlieferungen von Versorgern an Gewerbekunden. Nach Meinung Nußbaums hätte Heilmann dieses Engagement auf jeden Fall beim Regierenden Bürgermeister anzeigen und sich gegebenenfalls sogar bei Beschlüssen zur Energiewirtschaftsthemen enthalten müssen. […]

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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Den Aussagen der AöW können wir uns nur anschließen!

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
24.06.2014
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können. […]

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Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA geplant

Gemeinsame Pressemitteilung Bündnis TTIP unfairhandelbar
24.6.2014

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA geplant

Von Regine Laroche, Mehr Demokratie e.V.

Forderung: Verhandlungsmandat für TTIP aufheben, CETA nicht abschließen

Das Bündnis TTIPunfairhandelbar bereitet den Start einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen die geplanten Handelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership, EU-USA) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement, EU-Kanada) vor. Damit soll die EU-Kommission aufgefordert werden, die TTIP-Verhandlungen zu stoppen bzw. das CETA-Abkommen nicht abzuschließen. Der Registrierungsantrag der EBI ist für Juli geplant, der Start der Unterschriftensammlung für September dieses Jahres. Das Bündnis besteht seit Herbst 2013.

Mit einer EBI kann die EU-Kommission zu einem Rechtsakt aufgefordert und eine Anhörung im Europäischen Parlament erzwungen werden. Für eine erfolgreiche EBI werden eine Million Unterschriften benötigt. Gleichzeitig muss in sieben Mitgliedsstaaten das so genannte Länderquorum überwunden werden. In Deutschland sind dies ab Juli 2014 beispielsweise 72.000 Unterschriften, in Frankreich 55.500, im Vereinigten Königreich und in Italien 54.750, in Estland, Malta, Luxemburg und Zypern 4.500 Unterschriften. Die Höhe des Quorums richtet sich nach der Zahl der Abgeordneten des jeweiligen Landes im EU-Parlament. Die bisher bekannteste EBI war „right2water“. Ihr war es gelungen, dass die Liberalisierung der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie gestrichen wurde.

Bündnis TTIP-Unfairhandelbar, Unterschriftenübergabe 22. Mai 2014. Foto: Uwe Hiksch

Federführend bereiten derzeit die Organisationen Attac, Campact, Mehr Demokratie e.V., das Umweltinstitut München und der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) die EBI vor. Europaweit haben bereits über 100 Organisationen aus 17 Ländern ihre Unterstützung zugesagt, Tendenz täglich steigend. In Deutschland gehören dazu beispielsweise Brot für die Welt, der Deutsche Kulturrat und die GEW.

Weitere Informationen werden auf einer Pressekonferenz Mitte Juli 2014 in Brüssel bekanntgegeben. Eine Einladung hierzu erfolgt separat.

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Statement Berliner Wassertisch zum Instrument Europäische Bürgerinitiative (EBI)

Heute wurden wir von publixphere gefragt:

Europäische Bürgerinitiative – Zahnloses Instrument oder ein Weg zu echter Bürgerbeteiligung?

Hier ist unsere Antwort:

Wir begrüßen die Einrichtung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und sind den Initiatoren dieses Beteiligungsinstruments sehr dankbar dafür. Mit der EBI hat man die Möglichkeit, den EU-Politikern zu zeigen, wie ein Teil ihrer BürgerInnen denkt und was diese von ihren Politikern erwarten.

Dass dies durchaus gelingen kann, hat unsere im breiten Bündnis 2013 zum Erfolg geführte EBI right2water gezeigt.

Sie hat das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung auf die politische Agenda gesetzt. Aufgrund des öffentlichen Drucks hat die EU-Kommission den Bereich Wasser vorerst (!) aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, die eine Marktöffnung für den Wasser- und Abwasserbereich bedeutet hätte (Privatisierung), herausgenommen. Schon alleine, dass dies geschafft wurde, ist ein Erfolg der EBI. In Kürze starten wir mit dem Bündnis TTIP-Unfairhandelbar eine EBI gegen die zwei Handelsabkommen (TTIP und CETA). [Über Unterstützung würden wir uns sehr freuen!]

Allerdings muss das Instrument dringend überarbeitet werden. Die EBI hat keinen bindenden Charakter, sie ist nur ein unverbindliches Beteiligungsinstrument. Das haben wir am eigenen Leib erlebt. Als wir Anfang des Jahres in Brüssel bei der EU-Kommission vorsprechen durften, haben uns einige EU-Kommissare recht deutlich gezeigt, dass sie die beinahe 2 Millionen gesammelten Unterschriften für right2water wenig beeindrucken und sie nach wie vor auf ihrer Privatisierungsagenda bestehen. Den Forderungen der EBI – die Wasserversorgung nicht den Binnenmarktregeln zu unterwerfen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszuschließen – haben sie nicht entsprochen, wie das Antwortschreiben der EU-Kommission im März bewies:

„Enttäuschend ist, dass in der Antwort kein Abrücken der EU-Kommission von ihrem Liberalisierungsdruck im Bereich Wasser zu erkennen ist“, schrieb die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft anlässlich des Statements der EU-Kommission zu right2water. In unserer Pressemitteilung sagten wir dazu:

„Die von der Bürgerinitiative geforderte Umsetzung ihrer Vorschläge in europäisches Recht wird vollständig ignoriert. Von einer Abkehr ihrer kapitalorientierten Einstellung im Bereich der Daseinsvorsorge kann bei der Kommission keine Rede sein.“

Wir schließen uns daher der Kritik von Mehr Demokratie e.V. an:

„Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, Anregungen für Rechtsakte zu geben. Sie hat jedoch keinen verbindlichen Einfluss, die Europäische Kommission muss sich danach nicht richten. Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent. Der Verein kritisiert auch die Rahmenbedingungen für EBI: So können sie sich nicht mit Themen befassen, die auf eine Änderung der EU-Verträge zielen. Aus Sicht von Mehr Demokratie sollte diese Themenbeschränkung aufgehoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt: In der Vorprüfung durch die Europäische Kommission werden keine Initiativen registriert, die gegen die Werte der EU verstoßen, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegen oder missbräuchlich oder unernst sind. Die Formulierungen dieser Regeln sind jedoch vage – die Kommission hat dadurch die Möglichkeit, unliebsame Initiativen zu blockieren.“ (13. Feb. 2014)

 

Last but not least sprechen wir uns auch für einen bundesweiten Volksentscheid aus!

Berliner Wassertisch, 23. Juni 2014

Des einen Leid, des anderen Freud! Warum Fracking Veolia nützt!

Ein kurzer, aber aufschlussreicher Hinweis, warum sich Veolia – im Gegensatz zu uns – über Fracking freuen kann:

„Zu den Wachstumsfeldern zählt der Veolia-Chef Frérot die Aufbereitung von Abwasser bei der Schiefergasgewinnung [FRACKING] in den USA“

aus dem Artikel:
Karin Finkenzeller: Veolia. Die Probleme des Versorgungsriesen. In: Wirtschaftswoche, 30. Mai 2014.

Fracking

Nicht einmal eine schlimme Dürre stoppt Fracking in den USA

Kritiker des Frackings mögen gehofft haben, dass die von der Dürre betroffenen Staaten in den USA geneigt sein könnten, Fracking einzustellen. Diese Hoffnung hat sich aber in Kalifornien, mitten in der schlimmsten Dürre, nicht erfüllt. Ein Gesetzentwurf für ein Fracking-Moratorium wurde vom kalifornischen Senat im letzten Monat abgelehnt.

CNBC
10.06.2014

Not even severe drought can stop fracking
Von Mark Coba

Critics of fracking may have hoped drought-ridden states might be inclined to shut down the oil and gas abstraction method that uses lots of water.

But just last month, in the midst of the worst drought in California’s history, the state Senate killed a bill that would have put a moratorium on the state’s use of hydraulic fracturing. […]

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Fracking bedroht die Wasserversorgung!

Statement Berliner Wassertisch zur Frage nach der Rekommunalisierung des GasNETZES

Berliner Wassertisch
22.06.2014

Bekanntlich spricht sich der Berliner Wassertisch für eine kommunale Daseinsvorsorge aus, dazu gehört auch die Versorgung mit Gas. Es muss jedoch beides rekommunalisiert werden: sowohl das Gasnetz als auch die Gasversorgung!

Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, sagt zur aktuellen Debatte um den Rückkauf des Gasnetzes:

„Bei der Überführung des Gasnetzes in die öffentliche Hand oder in das Eigentum der BürgerInnen besteht das Problem, dass die GASAG, die das durchgeleitete Gas verkauft, davon nicht betroffen ist. Sie verdient am Verkauf des Gases, während das teure, investitions- und wartungsintensive Gasnetz in den Schoß der Allgemeinheit zurückkehren soll, wobei die durch die Privatisierung 1998 entstandenen Investitionslücken nunmehr von der Allgemeinheit aufgeholt werden müssen. Die GASAG, an der E.ON Ruhrgas AG (36,85%), Gaz de France (31,575%) und Vattenfall (31,575%) beteiligt sind, hatte zudem das Gasnetz zugunsten von Stromnetzen gegenüber den früher üblichen flächendeckenden Verflechtungsnetzen umorganisiert. Die stillgelegten Netzteile wurden zum Teil an die Telefongesellschaft COLT zur Legung von Telefonleitungen verkauft, das übrig gebliebene und für die Gasversorgung genutzte Gasnetz an Finanzgesellschaften verleast und zurückgemietet. Der Rest der stillgelegten Gasnetze, die nicht mit Telefonleitungen belegt wurden, wurde zum Teil nicht entgast, um Kosten zu sparen. Der alleinige Rückkauf des Gasnetzes stellt eine reine öffentliche Subventionierung der weiterhin privatisierten und in der Hand von Energiemultis befindlichen GASAG dar.“

 

Geheime Unterlagen zu TiSA geleakt!

19.06.2014

Wunderbar! Hier hat Liese Müller bereits viele Artikel zum heutigen Leak der TiSA-Unterlagen zusammengestellt!

Einen herzlichen Dank!

Liese Müller: Zusammenstellung der TiSA-Artikel vom 19. Juni2014



 
Hier ist noch ein Artikel:

FAZ
19.6.2014

Abkommen „Tisa“. Europa und Amerika verhandeln über Trinkwasser

Amerika ist dabei, die EU auch: In diesen Tagen laufen Verhandlungen über ein Handelsabkommen für Dienstleistung. „Tisa“ betrifft auch sensible Bereiche wie das Trinkwasser. Kritiker vergleichen es mit dem umstrittenen Freihandelsabkommen.

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Hamburg gewinnt den Kampf ums Stromnetz

Wir gratulieren den Hamburgern zu ihrem tollen Erfolg! Jetzt kann die Energiewende beginnen!

taz
18.06.2014

Rückkauf der Energienetze. Hamburg gewinnt Kampf ums Stromnetz
Von Marco Carini

Das Stromnetz geht in die Hand der Stadt über, weil die Konkurrenten [darunter Veolia] überraschend abgesprungen sind. Der BUND lobt die Umsetzung des Volksentscheids.

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Stromnetz Hamburg = 100% kommunal

Greenpeace-Magazin: Das lange Gedächtnis des Wassers

greenpeace magazin
Heft 3/2014

Das lange Gedächtnis des Wassers
Von Katja Morgenthaler

Viel zu viele Tiere auf viel zu wenig Land – wo industriell Fleisch produziert wird, ist Gülle Sondermüll, der entsorgt werden muss. Aus überdüngten Feldern sickert Nitrat in tiefe Erdschichten und vergiftet das Trinkwasser von morgen. Schon heute kämpfen Wasserwerke mit steigenden Belastungen.

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Professor Stoll: Investorenschutz (ISDS) bei TTIP ist ein globaler Erpressungsversuch

ZEIT ONLINE
11.06.2014

TTIP. Ein globaler Erpressungsversuch
Von Peter-Tobias Stoll ( Professor für Öffentliches Recht, Göttingen)

Zwischen den USA und der EU bedarf es keines Investorenschutzes. Dass er trotzdem Bestandteil des Freihandelsabkommens TTIP sein soll, hat einen ganz anderen Grund.

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22.05.14: Bündnis TTIP Unfairhandelbar übergibt 715 000 Unterschriften gegen TTIP. Foto: Uwe Hiksch

 

Bündnis Unfairhandelbar startet bald Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

  Mehr Demokratie e.V. 11.06.2014 TTIP & CETA: Angriff der Konzerne auf die Demokratie Ein Angriff der Konzerne auf die Demokratie – so lassen sich die derzeit verhandelten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) zusammenfassen. Verhandelt wird geheim, Konzerne sollen Sonderklagerechte bekommen, Standards für Umwelt- und Verbraucherschutz könnten aufgekündigt werden … weiterlesen

Unser Bündnis fordert: Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung muss in die Entwicklungsziele der UN aufgenommen werden!

Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung muss in die Entwicklungsziele der UN aufgenommen werden!

Hier ist der Text, den unser Bündnis von 296 Unterzeichnern am 13. Juni 2014 auf den Weg gebracht hat:

The urgent need to protect and promote the human right to water and sanitation in the UN Sustainable Development Goals

Dear Ambassador,

we, the undersigned organizations, urge the General Assembly’s Open Working Group on the Sustainable Development Goals to explicitly affirm its commitment to protect and promote the human right to water and sanitation within the SDG framework and implementation. We join the repeated and insistent calls from civil society around the world to ensure that the SDGs are explicitly aligned to the human rights framework.

Many of us have actively engaged in the Rio+20 process and have carefully followed and advocated in the General Assembly’s Open Working Group on the Sustainable Development Goals since March 2013. We are deeply troubled that despite our clear and urgent call in May 2014 the Zero Draft (June 2, 2014) has failed to include an explicit reference to the human right to water and sanitation.

For the post-2015 development agenda to reach its objective of being just, people-centered and sustainable, the goals must prioritize—for present and future generations—the human right to water for health, life, food, and culture over other demands on water resources. This is even more critical given the key role of water for achieving other sustainable development objectives such as sustainable energy and food production, gender equality, and climate change mitigation.

The SDGs must be designed to catalyze increased capacity and political will for States to fulfill their legally binding obligations to respect, protect and promote the human right to water and sanitation. In 2010, the UN General Assembly recognized “the right to safe and clean drinking water and sanitation as a human right that is essential for the full enjoyment of life and all human rights.” (Resolution 64/292, para. 1). This important recognition by UN Member States ratified existing international law at the time as interpreted by the UN treaty bodies.

The Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women provides that State parties shall ensure to women the right to “enjoy adequate living conditions, particularly in relation to […] water supply”, (Article 14(2)). The Convention on the Rights of the Child requires parties to combat disease and malnutrition “through the provision of adequate nutritious foods and clean drinking water”, (Article 24(2)). Persuasively, the Committee on Economic, Social and Cultural Rights concluded that the right to water is essential for securing an adequate standard of living and “inextricably related to the right to the highest attainable standard of health” (General Comment No. 15, para. 3).

However, our organizations fear that the human right to water and sanitation continues to be contested within the context of a global competition for scarce water resources. We are concerned that a development agenda that is not explicitly committed to upholding this vital human right may end up undermining it.

A failure to explicitly name this right in the SDG agenda would be a setback in the progress that UN Member States have made in elevating the recognition and protection for this fundamental human right.

We therefore respectfully call on you to show leadership and commitment to the human right to water during the upcoming sessions of the GA’s Open Working Group on the SDGs.

We urge you to insist on a human rights-based approach that:

a) explicitly names the right to water and sanitation in the goal on water and sanitation;
b) aligns targets to the human rights framework and guarantees non-discrimination, accountability, and public participation in decision-making.

Thank you for your consideration of this important concern. We look forward to continuing this dialogue during the upcoming 12th session of the Open Working Group.

Sincerely

[296 Unterzeichner]

Bündnisbrief

 
Vgl. dazu den Beitrag von
The Council of Canadians:

 

SDGs Must Recognize Human Right to Water and Sanitation
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