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Schlagwort-Archive: Bernd Lange
Mehr Demokratie e.V.: Bernd Lange (SPD) verharmlost die Gefahren von CETA
(01.09.2016) Mehr Demokratie e.V. hat sich intensiv mit dem Papier von Bernd Lange (MdEP, Vorsitzender INTA) zu CETA beschäftigt und heute dazu eine Analyse veröffentlicht.
Ergebnis: Bernd Lange verharmlost die Gefahr von CETA und stellt teilweise sogar falsche Behauptungen auf. Außerdem führt er in die Irre, wenn er meint, im parlamentarischen Ratifikationsverfahren wären noch substanzielle Klarstellungen zu erreichen.
Die roten Linien der SPD sind überschritten.
Kritische Punkte sind vor allem das fehlende Vorsorgeprinzip, die enormen Kompetenzen des Gemischten CETA-Ausschusses, die weitgehenden und immer noch zu unbestimmten materiellen Investorenschutzrechte, die von Lange völlig verschwiegene vorläufige Anwendung sowie der mangelnde Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Michael Efler: CETA: Bewertung des „Lange-Papieres“. 1.9.2016 (pdf)
CETA-Vertragstext veröffentlicht. CETA muss gestoppt werden!
Am 29. Februar 2016 teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) mit, dass die EU-Kommission den rund 1.600 Seiten starken ausgehandelten CETA*-Vertragstext veröffentlicht habe. Es zeigt sich, dass die gefährliche Paralleljustiz für Konzerne (lediglich leicht modifiziert) in CETA verankert wurde. Während der Europa-Abgeordnete der SPD Bernd Lange (Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments) einen vermeintlichen Etappensieg feiert, übt der Europa-Abgeordnete der Linken Helmut Scholz harsche Kritik. So erschien am 1. März folgender Beitrag:
Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen CETA
(01.03.2016) „Investoren haben ein Sonderklagerecht gegen Regierungen“
Beim Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist nun der ausgehandelte Vertragstext veröffentlicht. Trotz einiger Änderungen sei aber weiter ein Sonderklagerecht von Investoren gegen Regierungen vorgesehen, sagte der Europa-Abgeordnete der Linken, Helmut Scholz, im DLF. Eine Grenze nach oben bei den Schadenersatzforderungen werde nicht gesetzt.
Helmut Scholz im Gespräch mit Jule Reimer
Zum Beitrag
Pia Eberhardt hat unlängst ihre Kritik an dieser vermeintlich neuen Form zum Ausdruck gebracht und fordert auf, „gegen diese Investor-Staat-Klagen zu handeln: durch die Aufkündigung aller bestehenden Verträge, die es Konzernen ermöglichen, vor internationalen Schiedsgerichten zu klagen, wenn Gesetze und Regulierungen ihre Profitmöglichkeiten einschränken.“ (Eberhardt 2016, S. 4).
Der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß forderte bereits im November 2015 allgemein, „den Investorschutz und die private Schiedsgerichtsbarkeit durch schlichte Streichung aus den Vertragstexten zu entfernen. […] Desgleichen müssen alle Klauseln über eine kooperative regulatorische Zusammenarbeit der Vertragspartner beseitigt werden.“ (Broß 2016, S. 10)
Die Position des Berliner Wassertischs: CETA darf nicht ratifiziert werden! CETA muss gestoppt werden!!!
Mit CETA kommt Fracking!
Die unlängst veröffentlichte Studie Wie Investorenrechte in EU-Handelsabkommen
die Energiewende blockieren zeigt, „wie die hochgefährlichen Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) klimafreundliche Gesetzgebung verhindern können. Durch entsprechende Klauseln in Handelsverträgen würde es ausländischen Unternehmen erlaubt, Regierungen vor eigens eingerichteten Schiedsgerichten wegen klima- und energiepolitischer Maßnahmen zu verklagen. Dabei betreffen 35% aller bekannten derartigen Forderungen die Bereiche Öl, Bergbau, Erdgas oder Elektrizität. Klagen im Energiesektor steigen stetig an. Vom deutschen Atomausstieg bis hin zum Fracking–Moratorium der kanadischen Provinz Quebec* – große Konzerne nutzen die unfairen Schiedsgerichtsklauseln, um praktisch jede Form progressiver Gesetzgebung zu verhindern oder deren Kosten zu sozialisieren.“ (ebd.) Wegen des Fracking-Moratoriums verklagt nun der kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine Kanada über eine Tochterfirma in den USA auf der Grundlage des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) auf 250 Millionen US$ (ZEIT, 6. März 2014). Solche Klagen drohen hierzulande, wenn CETA verabschiedet ist. Es ist bekannt, dass von kanadischer Seite gerade die Bergbauunternehmen („mining companies“) CETA vorantreiben. CEO schreibt: „Die Investitionsströme aus Kanada in die EU sind von erheblicher Bedeutung in diesen Sektoren und zahlreiche kanadische Bergbauunternehmen sind in der EU bereits an umstrittenen Projekten zur Rohstoffgewinnung beteiligt. Branchen-Insider feiern CETA bereits als ,bahnbrechendes‘ Abkommen, das ,mit weitreichenden Auswirkungen für Bergbauunternehmen‘.“ (CETA. Verkaufte Demokratie, 19.11.2014)
Wichtige Links zum Fall:
ICSID – International Center for Settlement of Investment Disputes: Lone Pine Resources Inc. v. Canada (ICSID Case No. UNCT/15/2)
Proceeding
Materials
Procedural Details
Wer Fracking verhindern will, der muss mit uns gegen die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA auf die Straße gehen – zum Beispiel auf der überregionalen Demonstration in Hannover am 23. April anlässlich des Treffens von Präsident Obama und Bundeskanzlerin Merkel bei der Hannover-Messe!
* CETA = Comprehensive Economic and Trade Agreement; Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen Kanada und Europa.
Nachtrag:
Rolf-Henning Hintze: „Abertausende Akteure könnten mit CETA klagen“. Handelsexpertin Pia Eberhardt: Neues Investitionsgericht hebt grundsätzliche Kritik am Investorenschutz nicht auf. In: Telepolis, 2.3.2016.
TTIP-Lobbyist Bund der deutschen Industrie (BDI) freut sich über INTA-Entwurf
Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI)
18.06.2015
Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) zum TTIP-Resolutionsentwurf und dem zugehörigen Verfahren im Europäischen Parlament.
„Der zuvor erarbeitete INTA-Bericht greift die wichtigsten Forderungen der Industrie auf. Insbesondere begrüßen wir, dass das Europäische Parlament einen umfassenden Verhandlungsansatz unterstützt. Daran sollte der Handelsausschuss grundsätzlich festhalten.“
Zitat zu dem von Bernd Lange (SPD) formulierten Entwurf des INTA*-Ausschusses
Zur Stellungnahme
*Ausschuss für internationalen Handel, Vorsitzender seit 2014: Bernd Lange (SPD)
Damit dürfte klar sein, wem der Entwurf nützt (Konzernen) und wem nicht (dem Rest)
Vgl. dazu: Bernd Lange. „DER LOBBYIST DER WOCHE. Der TTIP-Versteher“
Keine privaten Schiedsgerichte oder gar keine Schiedsgerichte im TTIP?
taz.de
06.06.2015
![Bernd Lange](http://www.berliner-wassertisch.info/wp-content/uploads/2015/06/Bernd_Lange_SPD-200x300.jpg)
Foto: Foto-AG Gymnasium Melle – CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons
Der TTIP-Versteher
Die Betonung liegt auf: privat. Auf dieses Wörtchen starren die Sozialdemokraten im EU-Parlament gerade wie Männer auf Ziegen. Fällt privat weg, dann haben sie ihn, ihren Erfolg. Zumindest aus Sicht von Bernd Lange (Foto)
von Ingo Arzt
Lange, 59, sitzt für die SPD im Europaparlament und steht – zumindest in Brüssel – auf einmal im Mittelpunkt des Kampfs um TTIP: jenes transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU also, das frühestens Ende 2016 fertig verhandelt sein wird. Dessen Ausgestaltung entscheidet darüber, wie viel mächtiger künftig transnationale Konzerne werden, wenn sie schrankenlos zwischen den beiden größten Wirtschaftsblöcken der Welt in Konkurrenz treten.
Zum Artikel
das hier passt auch noch zum Thema
EU Handelsausschuss bereitet ISDS-Zustimmung im Europaparlament vor
In der Abstimmung der Mitglieder des EU-Handelsausschusses setzte sich die vom Ausschussvorsitzenden Bernd Lange (SPD) eingebrachte „Kompromiss“-Formulierung durch, nach der die Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren nicht mehr – wie noch im ursprünglichen Entwurf gefordert – grundsätzlich abgelehnt werden, sondern nur noch vage Reformen am ISDS-Verfahren verlangt werden. Der im Ausschuss mit 28 gegen 13 Stimmen abgesegnete Resolutionsentwurf wird nun am 10. Juni dem gesamten EU-Parlament vorgelegt. Indem es zunächst so klingt, als würde die Ablehnung der Schiedsgerichtsverfahren in der europäischen Bevölkerung aufgegriffen, wird indes davon abgelenkt, dass mit dieser Resolution ISDS im TTIP tatsächlich verankert wird. Ein internationaler Investitions-Gerichtshof würde aber – wenn überhaupt – erst mittelfristig eingerichtet werden können. Für CETA oder TTIP käme das aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr in Frage.
Der Blogbeitrag von Sven Giegold (MEP) bringt dazu die Details:
28. 05.2015
Beschämend! Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale stimmen für TTIP-Schiedsgerichte
Heute stimmte der Handelsausschuss des Europaparlaments über die Position zu TTIP ab. Die Abstimmung ist die Basis für die kommende Plenumsabstimmung. Hier der abgestimmte Text, der die Reform der ISDS-Schiedsgerichte begrüßt und damit die privaten Schiedsgerichte grundsätzlich akzeptiert, statt ISDS abzulehnen. [mehr …]
Zum vollständigen Blogbeitrag von Sven Giegold
Weitere Blogbeiträge dazu: Die Linke: hier War On Want: hier
Hier noch ein Link zur offiziellen Pressemitteilung des EU Handelsausschusses aus. Was ISDS angeht findet man die zugehörigen Ausführungen nach der Zwischenüberschrift „Reform des Anlegerschutzes“. Nur: das wird ISDS in TTIP nicht verhindern!
Wasser-Rekommunalisierung kommt Argentinien teuer
ORF
14.04.2015
Investorenschutzurteile heizen TTIP-Debatte an
Von Erich Möchel
Am Freitag gab das Internationale Schiedsgericht der Weltbank sein Urteil im Investorenschutzverfahren (ISDS) der Suez Group gegen Argentinien bekannt. Dem französischen Wasserversorger wurden 405 Millionen Dollar Schadenersatz für entgangene Gewinne seit 2006 zugesprochen, als die in den Neunziger Jahren privatisierte Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires renationalisiert wurden. Mitte März war Kanada von einem anderen Schiedsgericht verurteilt worden, 300 Millionen Dollar Schadenersatz stehen nun im Raum.
Zum Thema:
Buenos Aires – Collapse of the Privatization Deal
In 1993, the Argentine government privatized the Buenos Aires water utility, consummating the largest such deal ever proposed. The public utility, Obres Sanitarias de la Nacion (OSN), had suffered from years of budget cuts pushed by IMF & World Bank structural adjustment programs. OSN supplied drinking water and sewage service comprehensively to Buenos Aires three million inhabitants. However, the Latin American trend of urban migrations had, by 1993, saddled the city with nine million more people living in teeming extra-municipal suburbs and slums. By the late 1980‚ it was clear that OSN would need a huge infusion of capital to extend its services en massewater meter to the arrivés. In response, the World Bank offered up hundreds of millions of dollars, with one recalcitrant condition, that water be privatized.
Zum Artikel