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Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
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Schlagwort-Archive: Brief
Klimabündnis gegen LNG (KGL): Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Klimabündnis gegen LNG (KGL)
Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Berlin 18. März 2019
Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur aufgrund des geopolitischen Drucks der Trump-Administration in Deutschland (selbsternannte „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland)
a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen
b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
c) Stellungnahme gegen die „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten von LNG-Import-Terminals auf die Steuerzahler – insbesondere zugunsten von Fracking-Gas-Importen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang der am 12. Februar 2019 in Berlin durchgeführten „deutsch-amerikanischen LNG Lobby Konferenz zur Entwicklung des Fracking-Gas-LNG-Importmarktes“1) hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier entschieden, den bestehenden Rechtsrahmen dahingehend zu ändern, dass „die Kosten für den Leitungsbau ohne Zeitverzug über die Gasnetzentgelte refinanziert und auf die Netznutzer gewälzt werden.“2)
Sie sprechen im Entwurf davon, dass „die Verordnung keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger hat“, zeigen dann aber die Kosten auf, die letztendlich über Umlage von uns allen statt den Investoren gezahlt werden müssten:
• „Erhöhung der jährlichen Netzkosten der Fernleitungsnetzbetreiber von ca. 9 Millionen Euro“
• „Leitung zur Anbindung der LNG-Anlage Brunsbüttel (Leitung Brunsbüttel-Hetlingen) einschließlich der Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) in Hetlingen beträgt 87 Millionen Euro (80 Millionen Euro für die Leitung, somit durchschnittlich 1,6 Millionen Euro pro Leitungskilometer, sowie 7 Millionen Euro für die GDRM). In diesem Fall würde der Betreiber des LNG-Terminals Brunsbüttel somit dadurch, dass der Fernleitungsnetzbetreiber 90 Prozent der Kosten für die Errichtung dieser Infrastruktur trägt, um 78,3 Millionen Euro entlastet.“
• „Zu den anderen geplanten Standorten Wilhelmshaven und Stade liegen keine belastbaren Angaben für die Länge und damit die Kosten der Anbindungsleitungen vor. Überschlägig wird in Summe von rund 30 Kilometern und Kosten für die beiden GDRM von jeweils 7 Millionen Euro ausgegangen. Das würde in Summe zur Entlastung der beiden weiteren LNGAnlagenbetreiber in Höhe von 55,8 Millionen Euro führen.“
• „Hinzu kommt die vollständige Entlastung des LNG-Anlagenbetreibers von den Betriebskosten der Leitung…. Bezogen auf das LNG-Terminal bzw. die Anbindungsleitung wären das jährlich rund 700 000 Euro“.
Laut BMWI Pressmitteilung vom 12. Februar 2019 nahmen – neben Bundeswirtschaftsminister Altmaier – der US-amerikanische Vize-Energieminister Dan Brouillette, deutsche und US-amerikanische Unternehmen – insbesondere die beiden US-amerikanischen LNG-Lobby-Verbände Center for Liquefied Natural Gas (CLNG) und LNG Allies- aus den Bereichen Gasförderung, Gashandel sowie LNG-Infrastruktur teil.
Obwohl im Referentenentwurf darauf abgestellt wird, dass die Rechtsänderungen „diskriminierungsfrei“ für alle LNG-Anlagen gelten sollen, ist ziemlich eindeutig, dass es sich bei den Standorten Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven um Fracking-Gas-Import-Terminals handeln wird. Bereits im September 2018 hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier beim Treffen mit dem Vizepräsidenten der EU-Kommission, Maroš Šefčovič, bestätigt, dass die Entscheidung für LNG-Terminals in Deutschland vor allem als Geste gegenüber der US-Administration zu verstehen sei.3)
a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen
Im LNG-Eckpunktepapier (veröffentlicht am 12. Februar 2019) verwies das BMWI darauf, dass es „im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Regelungsvorschlägen geben wird“.
Mit Datum vom 14. März 2019 hat das BMWI offiziell die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Nur per Zufall hat ein Teil der interessierten Öffentlichkeit hiervon erfahren. Die breite Öffentlichkeit hat – trotz der gewichtigen klima- und geopolitischen Dimensionen sowie der Absicht, die Anschluss- und Betriebskosten auf die Öffentlichkeit „umzuwälzen“ – hiervon keinerlei Kenntnis.
Als wiege dies nicht schon schwer genug, hat sich das BMWI dafür entschieden eine Farce-Beteiligungsfrist bis Dienstag, 19.03.19, 15 Uhr, festzusetzen. Damit bleiben – beachtet man den üblichen halben Dienstfreitag sowie das Wochenende – maximal zwei Werktage um eine breite Öffentlichkeit zu informieren und eine sachgerechte Stellungnahme einzureichen. Diese Frist ist unserer Rechtsauffassung nach nicht vereinbar mit den Vorgaben der Aarhus Konvention sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die eine rechtzeitige, umfassende und frühzeitige Beteiligung einer möglichst breiten Öffentlichkeit, vorsehen.4)
Deshalb legen wir Widerspruch/Einspruch gegen diese viel zu kurze Frist zur Einreichung von Stellungnahmen ein.
b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
Nicht alle relevanten Umweltverbände wurden am Verfahren beteiligt (z.B. die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.), obwohl sie als Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme hätten eingeladen werden müssen. Damit wurde für diese Umweltverbände die ohnehin viel zu kurze Frist zur Abgabe einer Stellungnahme noch einmal weiter verkürzt. Dies stellt einen schweren Verfahrensfehler dar.
c) Stellungnahme gegen die „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten von LNG-Import-Terminals auf die Steuerzahler – insbesondere zugunsten von Fracking-Gas-Importen
Trotz dieser bewusst durch das BMWI erschwert geschaffenen Rahmenbedingungen und ohne Anerkennung der gesetzten Frist möchten wir die Gelegenheit nutzen, um uns offiziell gegen den Aufbau einer klimafeindlichen LNG-Infrastruktur klar zu positionieren.
Dies gilt insbesondere da
a) hier bewusst das völkerrechtlich verpflichtende Pariser Abkommen sowie die ebenfalls verpflichtend bis 2050 umzusetzenden Klimaschutzziele torpediert werden;
b) Subventionen sowohl direkt in Form der Gewährung von öffentlichen Fördermitteln (Landes- und Bundesmitteln)5) fließen als auch indirekt durch die geplante Rechtsänderung in Form der „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten auf die Nutzer_innen erfolgen sollen – obwohl die verpflichtende Betrachtung der Auswirkungen der Vorhaben auf das Klima nicht vorab erfolgte;
c) keine frühzeitige und umfassende öffentliche Beteiligung erfolgt. Unsere Stellungnahme begründen wir wie folgt:
Gas dient nicht dem Klimaschutz – Methanemissionen pushen Klimaerwärmung – Klimakosten werden nicht berücksichtigt
• Erdgas ist nur ein weiterer fossiler Energieträger, der signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt. Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung, Transport Verwendung und Lagerung anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas sehr schlecht aus.6)
• Bereits bei nicht-gefracktem Erdgas können bis zu rund 4 % der Gesamtleistung aller Erdgasbohrstellen in die Atmosphäre emittieren. Dies geschieht durch Leckagen und Druckentlastung an der Förderstelle, während der Lagerung, der Verwendung und beim Transport zum Abnehmer. Bei Fracking-Gas können Methan-Emissionen – gemäß Feldstudien in den USA – teilweise dreimal so hoch sein, das heißt sie können bis zu 12 % der Gesamtleistung einer Bohrstelle betragen. Bei Leckageraten von über 3 % hat Gas sogar eine schlechtere Klimabilanz als Kohle.7)
• Aufgrund der aufwendigen Produktion, der langen Transportwege und des Regasifizierungsprozesses hat LNG – insbesondere Fracking-Gas – im gesamten Lebenszyklus eine negative Klimabilanz.8)
• Die wesentlichen – durch die Öl-/Gasindustrie verursachten – Klimakosten schlagen immer stärker volkswirtschaftlich zu Buche. Das hat spätestens das Jahr 2018 eindrücklich bewiesen. Gemäß Umweltbundesamt haben allein die deutschen Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2016 Umweltkosten in Höhe von 164 Milliarden Euro verursacht.9 Diese Kosten werden bei dieser Rechtsänderung nicht nur völlig ignoriert, man möchte sogar mit Hilfe von Steuerzahlermitteln diese Kosten bewusst verursachen.
Fehlende Messungen und Verwendung veralteteter Werte verfälscht Klimabilanz von Gas
• Wissenschaftler weisen darauf hin, dass der Mangel an Daten zu Methanemissionen im Gassystem weltweit dazu führt, dass die Gas-Klimabilanzen (in der EU, Russland, USA, Katar und Norwegen) nicht eindeutig sind. Solange die blinden Flecken der „tatsächlichen Emissionen“ nicht identifiziert und beseitigt werden, kann Gas nicht als Übergangsbrennstoff empfohlen werden.10)
• Gemäß den aktuellen Zahlen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist der Treibhauseffekt von Erdgas in den ersten 20 Jahren 87mal stärker und in den ersten 100 Jahren 36mal stärker als der von CO2. Das Umweltbundesamt nutzt jedoch weiterhin den veralteten Faktor 25 um die CO2-Äquivalente von Methanemissionen – die zudem noch lediglich als Schätzwerte von der Industrie geliefert werden – zu berechnen.11)
• Angesichts von Kipppunkten im Klimasystem, die schon in den nächsten 10 bis 30 Jahren zu abrupten und irreversiblen Klimaänderungen führen können, ist es unerlässlich, die aktuellen IPCC-Zahlen für die Erstellung von Klimabilanzen zu verwenden und die extrem schädlichen Klimaeffekte von Methan in den ersten 20 Jahren zu berücksichtigen.
Deutschland ist bereits über das Maß mit Gas versorgt
• Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicherkapazitäten Europas und über die viertgrößten weltweit.12)
• Die bestehenden Gasimportkapazitäten sowie die Gasspeicherkapazitäten übersteigen Deutschlands Verbrauch um mehr als das 3-fache. Mit dem Anschluss von Nord Stream 2 würde die Importkapazität sogar um weitere – nicht benötigte – 55 Mrd. m³ pro Jahr erweitert.13) Darüber hinaus kann Deutschland – laut Aussage der Bundesregierung – bereits jetzt zusätzlich über die LNG-Terminals Rotterdam (betrieben von einem der Investoren in Brunsbüttel), Zeebrügge, Swinemünde und Dünkirchen versorgt werden.14) Selbst bei einem Wegfall der Gasimporte aus den Niederlanden ab 2030 ist die bestehende Gasinfrastruktur mehr als ausreichend um den Übergang ins post-fossile Zeitalter abzusichern.
• Die von Prof. Kevin Anderson, University of Manchester & Uppsala University und Dr. John Broderick, University of Manchester & Teesside University, im Oktober 2017 veröffentlichte Studie „Natural Gas and Climate Change“ ist mehr als eindeutig in ihrer Zusammenfassung. Bis 2035 wird der Verbrauch fossiler Brennstoffe inklusive Erdgas in der EU unvereinbar sein mit den Klimaschutzverpflichtungen gemäß dem Pariser Abkommen und der Notwendigkeit, essenzielle Klimakipppunkte auf jeden Fall zu verhindern. Es bleibt uns also keine Zeit um auf Erdgas als vermeintliche Brücke in die post-fossile Zukunft zu setzen.15
Geringe Auslastung existierender LNG Terminals, Lock-In-Effekt & das Generieren von Investitionsruinen
• Alle existierenden LNG Terminals in der EU haben eine extrem geringe Auslastungsquote von unter 25%. Das bestehende Rotterdamer Gate Terminal eines Investors für Brunsbüttel hatte im Zeitraum Januar 2012 – März 2019 eine Auslastungsquote von 7%.16 • Marktanalysten verweisen darauf, dass Millionen deutsche Fördermittel in LNG-Großprojekte fließen sollen, für die es kaum Bedarf gibt und so “Ruinen mit Ansagen” mit Steuermitteln generiert werden.17)
• In Ihrem Entwurf bestätigen Sie, dass heute geschaffene Gasinfrastruktur eine ökonomische Lebenszeit von 35 – 45 Jahren hat. Die anstehenden Investitionsentscheidungen sollen also exakt für die Zeiträume erfolgen, in denen auf Grund des fortschreitenden Klimawandels eine radikale Abkehr von fossilen Brennstoffen unumgänglich ist. Zwar behaupten die Investoren irgendwann irgendwie auf nicht-fossile Energieträger umzustellen, doch gibt es keinerlei konkrete Pläne ab welchem Jahr und in welcher Art und Weise umgestellt werden soll.
• Bis spätestens 2050 müssen Deutschland und Europa vollständig dekarbonisiert sein! Der Ausbau von Infrastrukturen für den Import von Erdgas wie Pipelines oder LNG-Terminals muss deshalb unbedingt verhindert werden. Damit werden sowohl das Entstehen von Lock-In-Effekten18 bei der Nutzung fossiler Energieträger als auch Fehl-Investitionen in verlorene Vermögenswerte vermieden. Das gilt es besonders dann zu berücksichtigen, wenn zur Finanzierung öffentliche Mittel verwendet werden sollen und darüber hinaus das nachweislich klima- und umweltfeindliche US Frackinggas importiert werden soll.19)
Importe von Fracking-LNG unvereinbar mit Fracking-Verboten in Deutschland
• Die LNG-Debatte wird nicht von der Klimakrise und vom eigentlichen Bedarf, sondern von den geopolitischen Spannungen zwischen den USA und Russland, der anvisierten Finanzialisierung der Gasmärkte sowie der Schaffung von Derivatemärkten für Spekulationsgeschäfte gelenkt.
• Trotz bestehender Fracking-Verbote in Deutschland soll mit klarer Absicht gefracktes US Gas importiert werden. Perspektivisch könnte so auch Schiefergas-Fracking in Deutschland durch die „Hintertür LNG” wieder legalisiert werden.
Angesichts der enormen Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz, der relevanten lokalen Gesundheitsrisiken und Sicherheitsaspekte sowie der Gefahr der Schaffung von „Investitionsruinen“ fordern wir:
a) eine sofortige Neu-Evaluierung der LNG-Projekte unter Einbeziehung aller vorhandenen Klima- /Umwelt-/Gesundheitsschutz- und Sicherheitsaspekte;
b) die sofortige Rücknahme der Inaussichtstellung von öffentlichen Fördermitteln sowie die Rücknahme der geplanten Rechtsänderungen;
c) die Eröffnung eines umfangreichen öffentlichen Beteiligungsverfahrens sowie die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung.
Dabei sind die Klimaschutzziele auf europäischer und nationaler Ebene strengstens zu beachten. Zudem muss eine ökonomische Analyse des finanziellen Risikos der Investition öffentlicher Mittel in mögliche „Stranded Assets“ erfolgen.
Das Bundeswirtschaftsministerium fordern wir zudem auf, statt in klimaschädliche fossile Energien zu investieren endlich alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Energiewende zu 100% Erneuerbare Energien konsequent und rapide umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
1. Andy Gheorghiu, Policy Advisor und Campaigner, Food & Water Europe
2. Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group
3. Dr. Reinhard Knof, Vorstandsvorsitzender, Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
4. Stephan Klose, Sprecher, BI Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe
5. Norbert Pralow, BUND Landesverband Schleswig-Holstein
6. James Leon Meyer, Fridays for Future Dithmarschen
7. Laura Weis, Senior Germany Campaigner, 350.org Deutschland
8. Sigrun Franzen, Sprecherin, Berliner Wassertisch
9. Wibke Langhorst, Sprecherin, Aktionsbündnis No Moor Fracking
10. Fritz Buhr, Sprecher, Gemeinnütziger Umweltschutzverein Pro Grün e. V. Paderborn
11. Dr. Christfried Lenz, Sprecher, BI Saubere Umwelt & Energie Altmark
12. Henner Gröschner, Sprecher, BI Fracking freies Hessen n.e.V.
13. Anna Schüler, Campaignerin, PowerShift e.v.
14. Volker H.A. Fritz, Sprecher AK Fracking Braunschweiger Land und BI kein-frack-in-wf
15. Rozenn le Calvez, Sprecherin, IG Schönes Lünne
16. Werner Diedrichs, Sprecher, Bi Fracking Freies Hamburg
17. Sabine Aschenbeck, Sprecherin, BI LK-Oldenburg
18. Petra Kruse-Runge, Wir gegen Fracking – BUND Lüneburg
19. Hilde Lindner-Hausner, Sprecherin, Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
20. Kathrin Otte, Sprecherin, GENUK e.V.
21. Bernd Ebeling, Sprecher, BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
22. Ilona Puhahn, Sprecherin, Bürgerinitiative gegen Bohrungen im Süd-/Brookmerland
23. Ingo Engelmann, Sprecher, BI „Kein Fracking in der Heide“
24. Sabine Holsten, Sprecherin, BI für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
25. Harald Rücker, Vorsitzender, Bi lebenswertes Korbach e.V.
1) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190212-altmaier-veranstaltet-deutsch-amerikanische-konferenz-zur-entwicklung-des-lng-importmarktes.html 2) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/lng-eckpunkte.pdf?__blob=publicationFile&v=7
3) Czechanowsky, Thorsten. „Entscheidung über deutsches LNG-Terminal soll dieses Jahr fallen“. Energate Messenger. 19.08.18. Link: https://www.energate-messenger.de/news/186198/entscheidung-ueber-deutsches-lng-terminal-soll-dieses-jahr-fallenDe Carbonnel, Alissa. „Germany to build LNG plant in gesture to U.S. drive to sell more“. Reuters. 18.09.18. Link: https://www.reuters.com/article/us-eu-energy-usa-russia/germany-to-build-lng-plant-in-gesture-to-u-s-drive-to-sell-more-idUSKCN1LY25H
4) https://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/aarhus.pdf https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/aarhus-konvention/ http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm
5) http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01100/drucksache-19-01137.pdf https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2019/soll/Haushaltsgesetz_2019_Bundeshaushaltsplan_Gesamt.pdf 6) Oil Change International. „Debunked: The G20 Clean Gas Myth“. 11.06.18. Link: http://priceofoil.org/2018/06/11/debunked-g20-clean-gas-myth/ 7) Howarth (2016) ) „Methan Emissioinen – der Treibhausgas-Fußabdruck von Erdgas“. Link: http://www.eeb.cornell.edu/howarth/images/summary/2030b.jpg https://www.pnas.org/content/109/17/6435 “The Role of Shale Gas Development in the Methane Cycle: New Insights from 13C and 14C Data,” Robert Howarth, PhD, Cornell University, Ithaca, NY, USA. Link: https://www.youtube.com/watch?v=1NPuYr1LGMI
8) Oil Change International. „Jordan Cove LNG and Pacific Connector Pipeline Greenhouse Gas Emissions Briefing“. Link: http://priceofoil.org/content/uploads/2018/01/JCEP_GHG_Final-Screen.pdf
9) https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#textpart-2
10) Cremonese, Lorenzo und Gusev, Alexander. „Die ungewissen Klimakosten von Erdgas“. Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS). Potsdam, Dezember 2016. Link: https://www.iass-potsdam.de/sites/default/files/files/working_paper_2017_klimakosten_erdgas.pdf 11) IPCC 2013, Chapter 8, Anthropogenic and Natural Radiative Forcing Link: https://www.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar5/wg1/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf
12) BMWI Dossier „Konventionelle Energieträger“. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/konventionelle-energietraeger.html
13) BMWI: Versorgungssicherheit bei Erdgas – Monitoring-Bericht nach § 51 EnWG (2016). Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/monitoring-bericht-nach-51-enwg-zur-versorgungssicherheit-bei-erdgas.pdf?__blob=publicationFile&v=5
14) BMWI. „Schriftliche Anfrage an die Bundesregierung im Monat Juli 2018. Frage Nr. 393“. 03.08.18. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2018/07-393.pdf?__blob=publicationFile&v=4
15) Anderson, Kevin and Broderick, John. „Natural Gas and Climate Change“. University of Manchester, Uppsala University, Teeside University. Oktober 2017. Link: http://www.foeeurope.org/sites/default/files/extractive_industries/2017/natural_gas_and_climate_change_anderson_broderick_october 2017.pdf
16) Eigene Kalkulationen, basierend auf GSIE Daten. Link: https://alsi.gie.eu/#/. Bestätigt durch Antwort der Bundesregierung.
17) Kemmer, Stefanie. „Deutschland droht neue Investitionsruine: Ein Großprojekt, für das es kaum Bedarf gibt, soll mit Millionen gefördert werden. Business Insider Deutschland. 29.08.18. Link: https://www.businessinsider.de/deutschland-droht-neue-investitionsruine-ein- grossprojekt-fuer-das-es-kaum-bedarf-gibt-soll-mit-millionen-gefoerdert-werden-2018-8 Reay, David. „Germany doesn’t need Trump’s gas“. Handelsblatt Global. 13.09.18. Link: https://global.handelsblatt.com/opinion/germany- lng-us-natural-gas-trump-pipelines-963019
18) Wirtschaftslehre. „Lock-in-Effekt“. http://www.wirtschafts-lehre.de/lock-in-effekt.html
19) Concerned Health Professionals of New York. „Compendium of Scientific, Medical, and Media Findings Demonstrating Risks and Harms of Fracking (the Compendium)“. 5th Edition. March 2018. Link: http://concernedhealthny.org/compendium/ EU Commission. „Technical workshop on public health impacts and risks resulting from oil and gas extraction“. 8 November 2016. Link: http://ec.europa.eu/environment/integration/energy/pdf/health_impacts_and_risks-from-oil_and_gas_extraction.pdf
Berliner Circolo des Partito Democratico: Brief an Matteo Renzi
Brief an Herrn Matteo Renzi, Segretario, Partito Democratico
Kopie: PD Mondo/Eugenio Marino, PD Deutschland
Betr.: TTIP und CETA
Berlin, den 30. April 2016
„Lieber Matteo,
am 9. November 2015 überreichte Herrn Martin Schulz eine Delegation von „Stop TTIP“, einer Initiative von über 500 Organisationen aus der europäischen Zivilgesellschaft, eine Petition gegen TTIP Vertragsverhandlungen, die von über drei Millionen Bürgern unterschrieben war, davon ca. die Hälfte aus Deutschland. Am letzten Samstag, ein Tag vor einem Besuch von Barack Obama, haben wir eine Kundgebung in Hannover erlebt – und manche von uns waren auch dabei -, an der sich fast 100.000 Leute beteiligten.
Die Mitglieder unseres Berliner Circolo PD erleben als Berliner Einwohner täglich die Zuspitzung der kritischer und täglich immer schärfer werdenden Diskussionen über den Vertrag. TTIP verkauft sich immer schlechter: Eine vor kurzer Zeit vom ZDF in Auftrag gegebene Meinungsumfrage zeigt, daß nur ca. 13% der Befragten glauben, Deutschland wird eher Vorteile aus TTIP ziehen. Fast 60% vertritt die entgegengesetzte Meinung. Das, was hier über TTIP gesagt wird, gilt auch für CETA.
In Anbetracht der in Europa und anderswo wachsenden Zweifel über den Inhalt der zwei Verträge bitten wir Dich, eine Diskussion darüber innerhalb unserer Partei zu starten. Diese Zweifel, die in dem allgemeinen Diskurs innerhalb der Gesellschaft hochgekommen sind, beziehen sich auf ein sehr breites Spektrum von Problemen, das man wie folgt kurz fassen kann:
- Bedrohung der Beschäftigung und, als Folge, des Wirtschaftswachstums
Nicht nur in den USA (und in Kanada) hat sich eine starke Front zugunsten des „buy American“, insbesondere in Bezug auf öffentliche Aufträge, formiert, aber auch wachsen Befürchtungen negativer Effekte nicht nur auf die Beschäftigung, sondern auch auf nationale Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmerschaft. Die Auswertungen der statistischen Wirtschaftsdaten nach der Einführung von NAFTA fallen sehr unterschiedlich.
Die Agrarwirtschaft ist ein Bereich, in dem anscheinend vergangene Entwicklungen die Befürchtungen stärken (z.B. als Folge eines Abbaus der Importzölle bei einem Beibehalten massiver Subventionen zugunsten der Produktion – wie z.B. in Mexico im NAFTA Bereich oder in afrikanischen Ländern im Bereich bilateraler Handelsverträge). - Investorenschutz („investor protection“) durch die Einführung von Schiedsgerichten
Die Einführung weitgehend autonomer internationaler Schiedsgerichte wird als eine Aushebelung des Rechtstaates in seinen nationalen und internationalen Rahmen angesehen. Das System übergeordneter Schiedsgerichte ist durch den Fehler einer Bevorzugung multinationaler ggü. nationalen Unternehmen, die rechtlich keinen Zugang zu den schiedsgerichtlichen Instanzen haben dürfen (parallele Judikaturen). Es handelt sich um eine intransparente und sehr teure Gerichtsbarkeit, die außerdem den Unternehmen, welche über die erforderlichen finanziellen Ressourcen nicht verfügen, de facto ihre Inanspruchnahme verwehren.
Fälle der Vergangenheit tragen nicht dazu bei, die Gemüter zu besänftigen (Beispiele unter vielen: zwei Verfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik, Philipp Morris gegen Uruguay, Lone Pine gegen Kanada, Mobil gegen Kanada, sowie das angekündigte Verfahren von Transcanada gegen die USA in Wert von US$ 15 Mrd.).
Das alles klingt als Anathema für Juristen, Anwälte und Richter. Es ist kein Zufall, dass sich die wichtigste Vereinigung deutscher Anwälte offiziell gegen das System übernationaler Schiedsgerichte ausgesprochen hat, sei es in der ISDS Version, sei es in der von der EU Kommission vorgeschlagenen ICS Version. Diese wird vorwiegend als eine neue Etikettierung der ersteren ohne Änderung ihrer Substanz betrachtet. - Anwendung von Regeln zu Ungunsten der Umwelt- und Gesundheitsstandards.
Es herrscht eine diffuse Befürchtung, dass die Anwendung der Regeln, die für die Unternehmen unabhängig von ihrer Herkunft eine „faire und gerechte“ so wie eine „nicht diskriminierende“ Behandlung bestimmen, durch eine „neo-liberale“ Interpretation zu einer Aushöhlung der mühevoll und unter großen Schwierigkeiten erkämpften Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Verbraucher führen könnte. Zwei emblematische Begriffe unter vielen anderen: genmanipulierte Produkte und Herkunftsbezeichnungen.
Man fürchtet insbesondere, dass das in Europa geltende „Vorsorgeprinzip“ durch den in den USA angewandten „evidence based approach“ bei der Einführung von Nahrungs-, Pharma- und Chemieprodukten und von Zutaten für die Nahrungsmittel ersetzt wird.
Diese sind schwerwiegende Aspekte, die unterschiedlich einen fruchtbaren Boden in fast allen Kreisen der Gesellschaft finden. Richten wir für einen Augenblick unsere Aufmerksamkeit auf negativ behaftete Betrachtungsweisen, welche Neoliberale, die seit der Zeit von Reagan das Feld beherrscht haben, als eine grundsätzlich isolierte Gruppe erscheinen lassen: von der neuen Rechte, die die Einführung protektionistischer Maßnahmen verlangt, zu den Konservativen, die eine Aushöhlung der nationalen Rechtssysteme verhindern wollen, zu den Gewerkschaften auf dem linken politischen Spektrum, die eine höhere Arbeitslosigkeit von einer weiteren Zuspitzung der Konkurrenz auf dem Markt erwarten, zu den Umweltschützern, die eine Überschwemmung durch gesundheits- und naturschädigende Produkte fürchten. Wir glauben, es ist kein Zufall, dass sich nicht nur Trump, Cruz und Sanders – jeder aus unterschiedlichen Gründen – in dem laufenden Wahlkampf in den USA gegen TTIP aussprechen, sondern sich auch die einst Befürworterin Hillary Clinton von einer Unterzeichnung des Vertrages zunehmend distanziert.
Es gibt aber schließlich zwei Themen, die eine überwältigende Mehrheit vereinigen und stark verärgern, insbesondere in Ländern wie Deutschland:
- Die Geheimhaltung, mit der die Verhandlungen von TTIP bisher geführt worden sind. Nur in der letzten Zeit konnten Parlamentarier Zugang zu den Vertragsunterlagen gelangen und dies für maximal zwei Stunden pro Tag (!) und unter dem Verbot, sich darüber mit Dritten zu unterhalten, die zur Einsicht der Unterlagen nicht berichtigt sind.
- ein Genehmigungsverfahren für beide Verträge (TTIP und CETA), das faktisch jede Diskussion in den EU Parlamenten ausschließt. Nur das europäische Parlament wird wahrscheinlich dazu gerufen, der Entscheidung vom europäischen Rat ohne verbindlichen Beschluss zuzustimmen. Das wird außerdem auf der Basis eines von der Kommission mit der Gegenseite ausgehandelten Textes erfolgen, der nicht mehr veränderbar ist.
Der Schaden für die europäischen Institutionen ist offensichtlich. Einmal mehr werden ihren Gegnern sehr gute Argumente geliefert, sie wegen mangelnder Demokratie anzuprangern. Man muss gegen diesen Zustand der Dinge reagieren.
Aus den Gründen, die wir hier kurz zusammengefasst haben, möchten wir anregen:
- dass so bald wie möglich in unserem Parlament eine Debatte eingeleitet wird, die CETA als Anfangsthema hat, da sein Vertragsentwurf, anders als bei TTIP, öffentlich zugänglich ist, um anschließend TTIP zu behandeln, sobald sein Text bekannt sein wird.
- dass diese Diskussion zu einer Empfehlung zu der Stimmenabgabe der italienische Vertreter im europäischen Rat bei beiden Entscheidungen über CETA und TTIP führt.
Wir hoffen, dass Du unseren Vorschlag zu eigen machen kannst. Stets bereit, unsere Meinung über diese Themen mit denjenigen zu teilen, die eine solche Diskussion für wichtig halten, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Circolo PD Berlin und Brandenburg
Federico Quadrelli, Segretario
Piero Rumignani, Presidente
Website: http://www.circolopdberlino.com/
Die Übersetzung des Briefes wurde mit der freundlichen Erlaubnis von Dr. Piero Rumignani auf die Website gestellt.
Österreichische Ärztekammer fordert: TTIP darf keine Anwendung auf das Gesundheitswesen finden!
Österreichische Ärztekammer
4.07.2015
Brief an die österreichischen Abgeordneten des EU-Parlaments:
Zum ganzen Brief (pdf)
Adresse:
Webadresse:
Österreichische Ärztekammer
Weihburggasse 10-12
1010 Wien
Telefon: +43 1 51406-3000
Fax: +43 1 51406-3042
E-Mail: post@aerztekammer.at
Website: http://www.aerztekammer.at
TTIP: Berliner Wassertisch ist Mitunterzeichner des Schreibens gegen „ToxicPartnership“
Client Earth – Press release
EU-US trade talks cross the line on toxic chemicals
Brussels and Washington DC, 11 July 2014
Eine heute veröffentlichte Untersuchung zeigt, dass die Regierungsvorschläge für den Chemie-Sektor in einem möglichen Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) mit den Vorschlägen der chemischen Industrie praktisch identisch sind, die eine toxische Partnerschaft auf beiden Seiten des Atlantiks ermöglichen würden. Diese Untersuchung stimmt mit einem Brief an die Verhandlungsführer des Abkommens überein, mit dem heute 111 Organisationen Einwände gegen die Einbeziehung des Chemiesektors in eines der TTIP Kapitel vorgebracht haben, einschließlich des Kapitels zur Regulatorischen Kooperation und Investitionen. (Übersetzung: Wassertisch)
die vollständige Pressemitteilung in englischer Sprache …
Brief der 111 Organisationen, die den Ausschluss des Chemiesektors verlangen
*ClientEarth are activist lawyers committed to securing a healthy planet.
[UPDATE, 7.1.2015]
The Center for International Environmental Law hat eine neue Studie herausgegeben:
Lowest Common Denominator: EU-US trade deal threatens to lower standards of protection from toxic pesticides (pdf)
The Center for International Environmental Law ist Initiator der Aktion „NEIN ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN“
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Unser Bündnis fordert: Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung muss in die Entwicklungsziele der UN aufgenommen werden!
Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung muss in die Entwicklungsziele der UN aufgenommen werden!
Hier ist der Text, den unser Bündnis von 296 Unterzeichnern am 13. Juni 2014 auf den Weg gebracht hat:
The urgent need to protect and promote the human right to water and sanitation in the UN Sustainable Development Goals
Dear Ambassador,
we, the undersigned organizations, urge the General Assembly’s Open Working Group on the Sustainable Development Goals to explicitly affirm its commitment to protect and promote the human right to water and sanitation within the SDG framework and implementation. We join the repeated and insistent calls from civil society around the world to ensure that the SDGs are explicitly aligned to the human rights framework.
Many of us have actively engaged in the Rio+20 process and have carefully followed and advocated in the General Assembly’s Open Working Group on the Sustainable Development Goals since March 2013. We are deeply troubled that despite our clear and urgent call in May 2014 the Zero Draft (June 2, 2014) has failed to include an explicit reference to the human right to water and sanitation.
For the post-2015 development agenda to reach its objective of being just, people-centered and sustainable, the goals must prioritize—for present and future generations—the human right to water for health, life, food, and culture over other demands on water resources. This is even more critical given the key role of water for achieving other sustainable development objectives such as sustainable energy and food production, gender equality, and climate change mitigation.
The SDGs must be designed to catalyze increased capacity and political will for States to fulfill their legally binding obligations to respect, protect and promote the human right to water and sanitation. In 2010, the UN General Assembly recognized “the right to safe and clean drinking water and sanitation as a human right that is essential for the full enjoyment of life and all human rights.” (Resolution 64/292, para. 1). This important recognition by UN Member States ratified existing international law at the time as interpreted by the UN treaty bodies.
The Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women provides that State parties shall ensure to women the right to “enjoy adequate living conditions, particularly in relation to […] water supply”, (Article 14(2)). The Convention on the Rights of the Child requires parties to combat disease and malnutrition “through the provision of adequate nutritious foods and clean drinking water”, (Article 24(2)). Persuasively, the Committee on Economic, Social and Cultural Rights concluded that the right to water is essential for securing an adequate standard of living and “inextricably related to the right to the highest attainable standard of health” (General Comment No. 15, para. 3).
However, our organizations fear that the human right to water and sanitation continues to be contested within the context of a global competition for scarce water resources. We are concerned that a development agenda that is not explicitly committed to upholding this vital human right may end up undermining it.
A failure to explicitly name this right in the SDG agenda would be a setback in the progress that UN Member States have made in elevating the recognition and protection for this fundamental human right.
We therefore respectfully call on you to show leadership and commitment to the human right to water during the upcoming sessions of the GA’s Open Working Group on the SDGs.
We urge you to insist on a human rights-based approach that:
a) explicitly names the right to water and sanitation in the goal on water and sanitation;
b) aligns targets to the human rights framework and guarantees non-discrimination, accountability, and public participation in decision-making.
Thank you for your consideration of this important concern. We look forward to continuing this dialogue during the upcoming 12th session of the Open Working Group.
Sincerely
[296 Unterzeichner]
Vgl. dazu den Beitrag von
The Council of Canadians:
SDGs Must Recognize Human Right to Water and Sanitation
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