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BUND gegen CCS-Endlager

BUND gegen Kohlendioxid-Deponien im Meer oder an Land – Ampel darf auch klimaschädlichen Plänen der Industrie für landesweite CO2-Pipelines und Exportinfrastruktur nicht nachgeben

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verurteilt die heutige Ankündigung der Bundesregierung, jährlich viele Millionen Tonnen Industrie-CO2 abscheiden und deponieren zu wollen (Carbon Capture and Storage, CCS), anstatt die Emissionen im Industriesektor zu reduzieren.
21.12.2022

Der BUND kritisiert ebenfalls geplante Subventionen für CCS über so genannte Klimaschutzverträge in Milliardenhöhe und den Vorstoß von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Speicherung von CO2 im Boden im industriellen Maßstab kurzfristig zuzulassen. Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Evaluierungsberichts zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz (KSpG) beschlossen. In dem Gesetz wird seit 10 Jahren die Einlagerung von Kohlendioxid in Gesteinsschichten geregelt. Bisher war CCS nur in begrenzten Mengen zu Forschungs- oder Demonstrationszwecken erlaubt.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Es ist brandgefährlich für den Klimaschutz, dass die Evaluierung des CCS-Gesetzes so stark von Industrieinteressen überlagert wurde. Sie wollen ihre klimaschädigenden Abgase einfach unter der Nordsee deponieren, anstatt ihre Emissionen endlich zu reduzieren. Aber die Meere sind nicht die Müllhalde der Menschheit oder eine Deponie für Klimamüll. CO2 dort zu verpressen ist profitabel für die Gasindustrie, aber bedroht nachweislich den Lebensraum am Meeresboden – denn langfristig sind Leckagen einkalkuliert. Die Nordsee ist auch ohne neue CO2-Industrie schon übernutzt. Die Meere sind für das Überleben der Menschen zentral und brauchen unseren uneingeschränkten Schutz. Die Ampel muss sich zum Vorsorgeprinzip und zum Schutz der Meere bekennen und darf den klimaschädlichen Phantasien der Industrie nicht nachgeben.“

Statt die industriellen Emissionen so zu reduzieren, wie es vom Klimaschutzgesetz verlangt wird, versuchen Industrievertreter*innen das Verpressen von Treibhausgasen als Klimaschutz zu vermarkten. Diese Debatte ist nicht neu. Bereits vor zehn Jahren versuchte die Energiewirtschaft, CCS an Kohlekraftwerken als vermeintliches Zukunftsmodell zu verkaufen. Vor allem in Norddeutschland fanden daraufhin große Proteste gegen den Einsatz der Technologie statt.

„In dem heutigen Bericht wird ein optimistisches Bild von der CCS-Technologie gezeichnet. Aber es ist erwiesen, dass CCS-Projekte der Industrie gefährliche Luftschlösser sind. Nach Jahrzehnten der Versuche bleiben sie technisch unausgereift. Sie würden einen hohen zusätzlichen Energieeinsatz verlangen, sind teuer und nicht effektiv. Hinzu kommt, dass die Langzeitgefahren nicht ausreichend erforscht sind. Bis heute sind CCS-Projekte in Europa und weltweit vor allem darin erfolgreich, staatliche Gelder einzuwerben; aber sie verlängern fossile Geschäftsmodelle immer weiter“, sagt Olaf Bandt.

Hintergrund

Der heute vorgestellte Entwurf des Evaluierungsberichts zum KSpG legt nahe, dass die Einschränkungen der Anwendung von CCS im KSpG aufgehoben werden sollen. Der Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Abscheidungsanlagen, Rohrleitungen, Zwischenspeichern, Umladestationen und Häfen für das Klimaabgas soll schnell gesetzlich ermöglicht und alle rechtlichen Hindernisse des Immissions- oder Umweltschutzes dabei aus dem Weg geräumt werden. Die Empfehlungen der Bundesregierung gehen noch weiter: CO2 soll perspektivisch auch in Deutschland verpresst werden können; eine neue Raumordnung für den Untergrund wird angekündigt, absehbar mit einer privilegierten Genehmigung für CO2-Deponien der Großindustrie. Enteignungsvorschriften sollen erweitert, die Rechte der Länder beschnitten werden. Parallel dazu werden bereits Förderprogramme gestrickt, um die großen industriellen Verschmutzer mit Milliarden an Steuergeldern für CCS auszustatten.

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Stellungnahme der Wassernetz-Initiative Berlin

Stellungnahme (pdf) der Wassernetz-Initiative Berlin betreffend den Entwurf des ergänzenden Länderberichts Berlins zur Aktualisierung des 3. Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) für den Zeitraum 2021 bis 2027.

Mit der Stellungnahme wird deutlich, dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie – die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen – nicht eingehalten werden.

Der Länderberichtsentwurf ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Um die Ziele für 2027 zu erreichen, müssen neben der Umweltbehörde vor allem auch die für Verkehr, Wirtschaft und Stadtplanung verantwortlichen Stellen liefern, damit bis 2024 alle ausstehenden Arbeiten zur Gewässersanierung erledigt werden können. Nur so kann die Wassermenge, -qualität und Artenvielfalt gesichert werden.

Die Fortschritte bleiben deutlich hinter den Erfordernissen und Anforderungen zurück. Der Länderberichtsentwurf bestätigt mit den aktuellen Monitoringergebnissen eine weiterhin alarmierende Lage der Stadtgewässer: Nur einer der 38 untersuchten Wasserkörper entspricht bisher den Umweltzielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die schon 2015 hätten erfüllt sein müssen.

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BUND: Gewässerschutz: EU-Vorgaben verschleppt – Guter Zustand der Gewässer in weiter Ferne


Pressemitteilung vom 21. Juni 2021

Berlin. Deutschland verstößt gegen europäische Vorgaben zum Gewässerschutz. Nach den Plänen der Bundesländer werden bis 2027 anders als vorgeschrieben nur wenige Gewässer in einen guten ökologischen Zustand versetzt, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in seiner Stellungnahme (pdf) zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für viele Seen und Flüsse – wie beispielsweise die Elbe – werden die Ziele bis ins Jahr 2045 oder gar darüber hinaus verschoben. Dies verstößt gegen geltendes EU-Recht. Der BUND verlangt von den Bundesländern daher wesentliche Nachbesserungen der behördlichen Planungen.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Deutschland gefährdet den Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser, wenn die Umsetzung des Gewässerschutzes erst in ferner Zukunft erfolgen soll. Wir müssen jetzt handeln, denn wir befinden uns bereits mitten in einer Gewässerkrise. Um die Ziele für 2027 zu erreichen, müssen Bund und Länder sehr deutlich nachbessern. Es geht nicht nur darum, dass wir in Zukunft genug Wasser zur Verfügung haben, auch die Qualität muss stimmen.“

Die Herausforderungen wachsen mit der Klimakrise. In Dürrezeiten führen Flüsse weniger Wasser, damit steigt deren Schadstoffkonzentration. Bei Starkregen belasten unkontrollierte Einleitungen von verschmutztem Mischwasser und Straßenabwasser die Gewässer. Die Politik muss einerseits die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Andererseits müssen schädliche Bewirtschaftungsmethoden unterbunden werden.

Die Länder identifizieren beispielsweise die Landwirtschaft unter anderem wegen zu hoher Nitrateinträge als eine Hauptverursacherin schlechter Wasserqualität. Auch mit den durch Erosion ausgelösten Sedimenteinträgen trägt sie maßgeblich zum schlechten Zustand bei. Steuerfinanzierte Agrarbeihilfen darf es künftig nur noch geben, wenn Gewässerschutzstandards eingehalten werden.

Bandt: „Bereits 2017 hat der BUND EU-Beschwerde eingelegt. Wir erwarten von der Bundesregierung einen strategischen Aktionsplan, in dem konkrete Maßnahmen systematisch aufeinander aufgebaut sind. Doch dieser Plan fehlt. Dreh- und Angelpunkt ist auch eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit. Nur so gibt es gesellschaftlichen Rückhalt für die notwendigen Maßnahmen, um das Allgemeingut Wasser zu schützen. Fristverlängerungen nach 2027 dürfen nur gut begründete Ausnahmen sein. Je länger wir warten, desto teurer wird künftiger Gewässerschutz. Wir haben es in der Hand, künftigen Generationen einen Zugang zu kostbarem Trinkwasser zu ermöglichen.“

Der BUND wird zum Fristende der Öffentlichkeitsbeteiligung (zwischen 21. und 30. Juni) für alle großen Flussgebiete ausführliche Stellungnahmen abgeben. Der Umweltverband macht zudem Vorschläge zu Maßnahmen, um den guten ökologischen Zustand an Flüssen, Seen und für das Grundwasser bis zum Jahr 2027 zu erreichen.

Weitere Informationen:
Die Stellungnahme des BUND finden Sie unter: www.bund.net/stellungnahme-wrrl (pdf) Zur Wasserrahmenrichtlinie, der europäischen Richtlinie zum Gewässerschutz: https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/
Zur EU-Beschwerde zur Wasserrahmenrichtlinie von BUND und NABU, in der schon viele der Defizite beschrieben wurden: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_wrrl_eu-beschwerde.pdf
BUND-Gewässerreport 2018: https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/

Offener Brief BUND, Naturfreunde, Wassertisch, Wite: Neubesetzung der Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe

8. Mai 2021

Frau Senatorin Ramona Pop                   
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin

Offener Brief

Neubesetzung der Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe

Sehr geehrte Frau Senatorin Pop,

in den nächsten Monaten soll die Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe neu besetzt werden.

Bei den Berliner Wasserbetrieben handelt es sich um das größte Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekt in Deutschland. Die adäquate Besetzung dieser Stelle ist für das Unternehmen und die Region Berlin-Brandenburg von außerordentlicher Bedeutung. Die Herausforderungen für die Führungskraft sind enorm und werden in Zukunft durch die bereits jetzt schon eintretenden Auswirkungen der Klimakrise noch größer. Auch wurden die für das Berliner Wasser bestehenden Probleme in der Vergangenheit aus unserer Sicht nicht intensiv genug in Angriff genommen. So ist beispielsweise der bereits 2001 verabschiedete Abwasserbeseitigungsplan einschließlich der Implementierung der 4. Reinigungsstufe jetzt – nach 20 Jahren – immer noch nicht endgültig umgesetzt.

  • Auswahlverfahren
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Bei der Bekanntmachung der Ausschreibung sind auch die einschlägigen Einrichtungen der Region einzubeziehen.
  • Wissenschaftler:innen verschiedener relevanter Fachgebiete sollen als Mitglieder des Einstellungsausschusses einbezogen werden, gegebenenfalls in beratender Funktion.
  • Der Einstellungsprozess sollte Vertreter:innen der Zivilgesellschaft aus Umweltverbänden und Berliner Wassertisch einbeziehen.
  • Der Einstellungsprozess sollte für die Öffentlichkeit transparent sein durch eine oder mehrere Veranstaltungen, in denen die endgültigen Kandidaten ihre Vision für den Gewässerschutz und die Wasserversorgung Berlins vorstellen und mit dem Publikum austauschen.
  • Sie sollte eine Wassermanagementstrategie umsetzen, die eine angemessene, stabile und bezahlbare Wasserversorgung sicherstellt. Die Strategie sollte anerkennen, dass die bestehenden Institutionen und die Infrastruktur nicht darauf ausgelegt sind, sich so schnell zu verändern, wie es das Klima tut.
  • Ihr sollen die neusten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse, bezogen auf die ökologischen Belastungen der aquatischen Umwelt und der Abwasser- und Wasserkreisläufe für Berlin-Brandenburg sowie der spezifischen Klimafolgen­forschung bekannt sein.
  • Sie soll in der Lage sein, neue Technologien und Systeme zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, die nachhaltig mit dem geringsten Aufwand und Ressourcenverbrauch diese Belastungen mindern oder sogar weitgehend beseitigen.
  • Sie soll die Mitgliedschaft der BWB in der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.) erwerben.
  • Sie soll sich zur Berliner Wassercharta bekennen.

Wir sind gespannt auf Ihre Rückantwort und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Berliner Wassertisch
Pressesprecher
Rainer Heinrich (Tel. 030 915 09 241)
Sigrun Franzen (Tel. 0157- 71 31 22 56)
c/o Grüne LIGA
Prenzlauerallee 8, 10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info

BUND Berlin
Dr. Richard Karty (Tel. 030 78 79 00-0)
Sprecher Landesarbeitskreis Wasser
Crellestraße 35, 10827 Berlin
E-Mail: kontakt@bund-berlin.de
Web: www.bund-berlin.de

NaturFreunde Berlin
Uwe Hiksch
Paretzer Str. 7, 10713 Berlin
Tel.: 030 810 560 25
Mobil: 0176-62015902
Web: www.naturfreunde-berlin.de

WITE Ralf Steeg
Eichenstraße 4, 12435 Berlin
Tel. 030 536 87 60
Mobil: 0173 234 56 52
E-Mail: steeg@wite.company
Web: www.wite.company

 

Brief als pdf

BUND zum Stand des Masterplans Wasser: Der Senat lässt Berlin weiter austrocknen


Berlin, 22. April 2021

Der BUND Berlin bewertet den derzeitigen Zwischenstand zu den Arbeiten an einem Masterplan Wasser der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als ein Armutszeugnis. Statt die drängenden Wasserfragen angesichts der in Berlin längst spürbaren Klimakrise und Wasserverschwendung konsequent anzugehen, bleiben auch mit den vorliegenden Vorhaben viele zentrale Fragen offen. Statt die drängenden Wasserfragen angesichts der in Berlin längst spürbaren Klimakrise und Wasserverschwendung konsequent anzugehen, bleiben auch mit den vorliegenden Vorhaben viele zentrale Fragen offen.

An keiner Stelle wird klar, ob die rechtlichen Vorgaben des Gewässer- und Naturschutzes endlich umgesetzt werden. Seit 2000 ist bekannt, dass der Zustand der Gewässer genauso wie unsere geschützten Wälder und Moore sich nicht weiter verschlechtern darf und die Qualitätsanforderungen bis 2015 hätten erreicht sein müssen. […]

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Neues Deutschland: Den Wassermangel verwalten

21.April 2021

Berliner Umweltverwaltung legt Masterplan für die wertvolle Ressource vor
Nicolas Šustr

[…] Lange habe man auf den Masterplan Wasser gewartet, berichtet Umweltexperte Manfred Krauß. Sonderlich überzeugt ist er von dem Dokument nicht. […]
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Keine ausreichende Sicherung der Tagebaufolgelasten! BUND und ClientEarth reichen Klage ein

BUND, ClientEarth
11. März 2021

Der BUND Landesverband Brandenburg hat mit Unterstützung von ClientEarth gegen den Betriebsplan des Tagebaus Welzow-Süd Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus eingelegt. Grund sind die unzureichenden Festlegungen zu den Folgekosten der Braunkohleförderung, die dazu führen könnten, dass die Gemeinden für die von den Kohleunternehmen verursachten Schäden aufkommen müssen.

„Der Ausstieg aus der Braunkohle ist besiegelt und muss wahrscheinlich noch früher kommen als 2038“, sagt Franziska Sperfeld, Vorsitzende des BUND Brandenburg. „Dieser Fakt wird aber in den Betriebsplangenehmigungen durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe immer noch unzureichend berücksichtigt.“ Aus diesem Grund hat der BUND Brandenburg in Kooperation mit der Umweltrechtsorganisation ClientEarth Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht.

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BUND-Kritik an Olympia-Plänen

(26. Februar 2021) Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist gegen Olympische Sommerspiele an Rhein und Ruhr. In einem heute veröffentlichten Positionspapier kritisiert der Umweltverband die von der privatwirtschaftlichen Initiative „Rhein Ruhr City“ propagierten Pläne.

„Olympische Sommerspiele greifen als größtes Sportevent der Welt in die lokalen Strukturen ein, sind aber weder demokratisch noch nachhaltig“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Den Heilsversprechen von Olympia als Motor für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region sollte die Politik keinen Glauben schenken. Für eine nachhaltige Regionalentwicklung brauchen wir Olympia nicht.“

Bislang hätten alle Olympiamacher ihr jeweiliges Konzept als besonders umweltfreundlich und wirtschaftlich tragfähig beworben. Die Realität sei aber immer sehr ernüchternd gewesen. „Die Gesamtbilanz der bisherigen Olympischen Spiele ist unter Umweltgesichtspunkten verheerend gewesen“, so Sticht. Letztendlich hafte der Steuerzahler für den Größenwahn des nicht ansatzweise demokratisch legitimierten IOC und die Kommunen müssten langfristig mit den Fehlplanungen leben.

Auch wenn die Olympia-Planer damit werben, dass 90 Prozent der Sportstätten an Rhein und Ruhr schon existierten, sieht der BUND die Notwendigkeit zusätzlicher Infrastruktur kritisch. So müssten nicht nur Standorte für ein neu zu bauendes Olympiastadion und das Mediencenter gefunden werden, auch das Olympische Dorf verschlinge im Zweifel wertvolle Freiflächen. Mit Sorge sieht der Umweltverband, dass schon jetzt mit dem Olympia-Argument für umweltschädliche Infrastrukturvorhaben wie den Surfpark am Elfrather See in Krefeld oder die Wildwasserkanuanlage am Ufer des Straberg-Nievenheimer Sees in Dormagen geworben wird.

„Bevor auch nur eine Planung konkretisiert wird, müssen durch eine Strategische Umweltprüfung die Umweltauswirkungen der Olympischen Sommerspiele 2032 Rhein-Ruhr systematisch und transparent ermittelt, beschrieben und bewertet werden“, fordert der BUND-Planungsexperte Helmut Röscheisen. Den Zielkonflikt zwischen den vom IOC vorgeschriebenen Kapazitätsmaßen für Wettkampfstätten und den Möglichkeiten einer Folgenutzung hält der Umweltexperte für unvereinbar mit Nachhaltigkeitsaspekten. Zudem entspreche die für internationale Besucher optimierte Infrastruktur nicht den lokalen Bedürfnissen und Erfordernissen. Notwendige Verbesserungen dürften nicht von Olympia abhängen. […]

Das BUND-Positionspapier „Olympische Sommerspiele 2032 in der Region Rhein-Ruhr“ als Download.

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Trotz Klimakrise! Bundesrat stimmt für die Förderung der Fracking-Gas-Infrastruktur

Stand: 16. Juni 2019

Bundesrat Kompakt
7. Juni 2019

„Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Gasnetzzugang verbessern

Danach sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. 90 Prozent der Kosten trägt der Netzbetreiber, 10 Prozent der Anschlussnehmer. Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen.

Verkündung und Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll einen Tag darauf in Kraft treten.

Erdgas von zentraler Bedeutung für Energiemix

In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland darstellt. Die Bedeutung werde mittelfristig noch weiter zunehmen – auch wegen des Rückgangs deutscher Erdgasproduktion und der Gewinnung in den benachbarten Niederlanden. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die LNG-Verordnung auf den Weg gebracht hat. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.

Speicherinfrastruktur sichern

Von besonderer Bedeutung für die Versorgung sind auch Gasspeicher, betont der Bundesrat. Er fordert daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur zu ergreifen. Um der erhöhten Kapazitätsnachfrage gerecht zu werden, müsse der Ausbau des Gasnetzes im Netzentwicklungsplan sichergestellt werden.“ Zum Beitrag

Materialien u.a.:

Beschlussdrucksache: Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland (PDF, 93KB, nicht barrierefrei)

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland zum Beratungsvorgang (DRS 138/19)

Drucksachen

20.06.2019

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

vom 13.06.2019 (BGBl. I S. 786), ändert 2 Titel, davon nach Filterung:

Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
(17 geänderte Vorschriften)

Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
(1 geänderte Vorschriften)

Wie haben die einzelnen Länder abgestimmt?

Das erfährt man hier

Trigger: Das Land Berlin hat der LNG-Verordnung NICHT zugestimmt!!! Eine Ablehnung wäre uns lieber gewesen, aber immerhin hat sich Berlin enthalten, was einer Ablehnung gleich kommt…..

Reaktionen

 


Der BUND lehnt den Import von Flüssiggas entschieden ab

7. Juni 2019

Heute hat der Bundesrat der „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland“ grünes Licht gegeben. Damit hat er mitten in der Klimakrise dem Aufbau einer neuen fossilen Infrastruktur in Deutschland zugestimmt: dem Bau von Terminals für verflüssigtes Gas (LNG). Der BUND lehnt dies entschieden ab!

„Der Aufbau dieser Terminals widerspricht den Zielen des Klimaschutzes und ist energiewirtschaftlich unsinnig. Investitionen sollten im Jahr 2019 nicht in neue fossile Infrastruktur, sondern in Anlagen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung, in Power-to-Gas-Technologien und energieeffiziente Gebäude fließen“, so BUND-Klimaschutzexpertin Ann-Kathrin Schneider.

Derzeit ist der Bau von LNG-Terminals für die Anlandung und Speicherung von Flüssiggas in Hafenstädten in Norddeutschland geplant. Als mögliche Standorte werden Brunsbüttel, Stade, Wilhelmshaven sowie Rostock in Betracht gezogen. Neben einem Schiffsanleger sollen Lagertanks, Verdampfungsanlagen und ein Anschluss an das Erdgasnetz entstehen.

Die Investitionssummen sind erheblich und bewegen sich zwischen 450 und 850 Millionen Euro pro LNG-Terminal. Zahlen sollen dafür letztlich die Verbraucher*innen: Denn den Netzbetreibern wir mit der Verordnung ermöglicht, die Baukosten teilweise auf die Stromkund*innen abzuwälzen.

Schmutziges Fracking-Gas aus den USA

Hinzu kommt, dass das verflüssigte Gas auch aus den USA kommen soll. Dort wird es mittels des besonders gefährlichen Frackings gefördert. Zwar ist jede Form der Erdgasgewinnung mit Methan-Emissionen verbunden. Beim Fracking ist dieser „Methanschlupf“ jedoch besonders hoch, es entweicht also besonders viel Methan in die Atmosphäre, so dass das klimaschädigende Potenzial von Fracking etwa das Niveau von Erdöl erreicht.

„Es ist skandalös, dass sich die Bundesländer in Zeiten, wo alle erkannt haben, welche Zerstörung die Klimakrise mit sich bringt, für den Bau von fossiler Infrastruktur entscheiden. Der Bau von Häfen für den Import von gefracktem Gas wird die Klimakrise weiter anheizen. Wir brauchen stattdessen Gesetze, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien fördern“, so Ann-Kathrin Schneider.

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Bundesrat opfert das Klima für Import von Fracking-Gas und Verbraucher müssen die Kosten tragen

Bundesrat beschließt, dass Verbraucher Kosten der Anschlussleitung von LNG-Terminals tragen müssen – Geplante LNG-Terminals dienen Import von Fracking-Gas aus den USA – Deutschlands Klimaziele werden für politischen Kuhhandel mit der Regierung Trump geopfert

Berlin, 7.6.2019: Der Bundesrat hat am heutigen Freitag, den 7. Juni, neue Rahmenbedingungen für den Aufbau von Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas (liquefied natural gas, LNG) in Deutschland verabschiedet. Die Betreiber von LNG-Anlagen müssen Anschlussleitungen zum Gasnetz damit nicht mehr selbst bezahlen. Stattdessen werden nun die Gaskunden über die Netzentgelte zur Kasse gebeten. Dies soll die LNG-Terminals für Investoren wirtschaftlich attraktiver machen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt den Bau von LNG-Terminals für Fracking-Gas ab und verurteilt den Beschluss des Bundesrates als klima- und verbraucherfeindlich.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Import von Flüssig-Gas nach Europa ergibt weder wirtschaftlich noch klimapolitisch Sinn. Es handelt sich dabei um einen klassischen Kuhhandel mit der Regierung Trump in Washington. Als Gegenleistung für den Import des klimaschädlichen Fracking-Gases sollen Strafzölle für deutsche Autos vermieden werden. Die Bundesregierung wirft dafür ihre eigenen Klimaziele über Bord, indem sie auf zusätzliche fossile Energien setzt. Die monatelangen Proteste der jungen Menschen für mehr Klimaschutz werden damit ignoriert.“

Die Kosten für den Anschluss der drei geplanten LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Stade und Brunsbüttel belaufen sich auf circa 120 Millionen Euro. Diese Summe können sich die Investoren nun sparen. Das geplante Terminal in Brunsbüttel möchte das Land Schleswig-Holstein zusätzlich noch mit 50 Millionen Euro direkt fördern.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Bundesregierung und Länder spielen verkehrte Welt: Statt umweltschädliche Subventionen abzubauen, werden schamlos neue Subventionen für fossile Energien eingeführt. Zahlen müssen Verbraucher und Steuerzahler, freuen können sich die Investoren. Die Politik legt uns hier ein Kuckucksei ins Nest, mit dem das Erreichen der Klimaziele zukünftig noch schwerer wird. Wir werden notfalls juristische Schritte einleiten, um diesen Unsinn zu verhindern.“

Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel, dessen Planungen am weitesten fortgeschritten sind, ist gemäß eines kürzlich von der DUH veröffentlichten Rechtsgutachtens an diesem Standort nicht genehmigungsfähig. Laut Planungen soll die Anlage zwischen Atomanlagen, Wohngebiet und Chemiepark als weiterer Störfallbetrieb angesiedelt werden. Dies ist aus Sicherheitsgründen rechtlich ausgeschlossen. Damit ist auch die geplante Anschlussleitung hinfällig.

Dem Protest der DUH haben sich in den vergangenen Wochen knapp 100.000 Menschen angeschlossen, die die Petition „#NoFracking: Keine neuen Terminals für Klimakiller-Gas!“ unterschrieben haben. Die Petition hat die DUH gemeinsam mit den Schülern Lilli und Gustav, die sich bei Fridays for Future in Hamburg engagieren, initiiert. Die Unterschriften hat DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner zusammen mit Gustav vor der Bundesratssitzung am heutigen Freitag an Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein sowie amtierender Bundesratspräsident, übergeben.

Hintergrund:

Als LNG (liquefied natural gas) wird Erdgas bezeichnet, das durch Temperaturabsenkung verflüssigt wird und somit als Flüssiggut in speziellen Transportbehältern transportiert und gelagert werden kann.
LNG-Terminals sind Umschlagplätze für verflüssigtes Erdgas. Hier wird das LNG aus Schiffen in Tanks gepumpt und weiterverteilt. Auch eine Einspeisung ins Gasnetz, dann wieder in gasförmigem Zustand, ist möglich, wenn die entsprechenden Anschlussleitungen für das Gasnetz gebaut werden.

Links: […]

Zur Pressemitteilung

Außerdem: „Stoppt den Import von dreckigem Fracking-Gas!

 

„Fracking ist das Gegenteil von Klimaschutz!“ Der Berliner Wassertisch lehnt Fracking ab und kritisiert die Bundesratsentscheidung.

Zur Erinnerung: Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundesrates anlässlich der Abstimmung über LNG-Infrastruktur

Christfried Lenz (BürgerEnergieAltmark): Niederschmetternd für Klimaschutz und Grüne Glaubwürdigkeit: Bundesrat befürwortet LNG-Infrastruktur. In: PV-Magazin, 11. Juni 2019.


Hubertus Zdebel (LINKE): Bundesrat setzt durch LNG-Förderung fatales Signal für Fracking-Gas und gegen Klimaschutz
(7. Juni 2019) „Mit seiner heutigen Entscheidung für die ‚Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland‘ hat der Bundesrat ein fatales Signal gesetzt. Statt auf Klimaschutz und erneuerbare Energien zu setzen, hat sich der Bundesrat für den Import von dreckigem Fracking-Gas aus den USA und einen extrem klimaschädlichen fossilen Energieträger ausgesprochen,“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (LINKE), Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss.

„Wenig überraschend war, dass es wieder einmal der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies war, der versuchte, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen und die Subventionierung von LNG-Terminals sogar als Beitrag zur Energiewende zu verkaufen. Bereits in seiner Amtszeit als niedersächsischer Wirtschaftsminister hatte er die Interessen der Gaskonzerne vertreten und sich massiv für das Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung eingesetzt, mit dem Fracking in Tight-Gas-Reservoirs gesetzlich erlaubt wurde.

Keine zwei Wochen nach der Europawahl, bei der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Klimaschutz vollmundig zum bestimmenden Thema gemacht haben, ist die Partei der Klimaschutzbewegung in den Rücken gefallen. Gibt es unterschiedliche Ansichten über ein Gesetzesvorhaben in einer Landesregierung, enthält sich diese grundsätzlich im Bundesrat. Hätten sich alle Länder mit GRÜNER Regierungsbeteiligung enthalten, wäre die erforderliche Mehrheit für die LNG-Verordnung nicht zustande gekommen. Stattdessen verkündete Schleswig-Holstein in der Bundesratssitzung sogar, dass das Bundesland, in dem die GRÜNEN mitregieren, die Verordnung begrüßt. Von Klimaschutz reden und die Subventionierung von klimaschädlichen Projekten ermöglichen, scheint die neue Devise von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sein.“

Zur Pressemitteilung

Medien:

Michael Bauchmüller, Brunsbüttel: Geopolitik trifft Atommüll. In: SZ, 14.06.2019

„Damit Donald Trump Ruhe gibt, sollen auch in Deutschland Terminals für Flüssiggas entstehen. In Brunsbüttel allerdings in einem Risiko-Gebiet.“

Pressekonferenz und -mitteilung von Verbänden zum Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden

Pressekonferenz vom 2. April:

Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden – Wie politisch darf die Zivilgesellschaft sein? Pressekonferenz mit Hubert Weiger (Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Michael Müller (Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands e.V.), Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact) und Florian Schöne (Politischer Geschäftsführer Deutscher Naturschutzring (DNR)).

Pressekonferenz auf Youtube

Die Pressemitteilung vom 2. April:

Mit großer Besorgnis sehen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die NaturFreunde Deutschlands und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) die aktuelle Debatte um die Gemeinnützigkeit von Vereinen. Versuche, auch Umweltverbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, verurteilt das Verbändebündnis aufs Schärfste. Das Vorgehen gegen Attac, Deutsche Umwelthilfe, Campact oder den BUND Hamburg werten die Verbände nicht nur als einen Versuch, einzelne Organisationen einzuschüchtern, sondern als einen Angriff auf die Zivilgesellschaft insgesamt.

„Versuche, zivilgesellschaftlichen Verbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wird auf unseren geschlossenen Widerstand treffen“, erklären die Verbandsspitzen einstimmig. „Eine stabile Demokratie braucht politisches Engagement auch außerhalb von Parteien. Die Zivilgesellschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens.“ Der Umgang von Regierungen und Parteien mit kritischen Verbänden zeige, wie offen und liberal Politik und Gesellschaft sind. Die Umweltbewegung sei zum Beispiel aus der Sache heraus kritisch. Sie sei die entscheidende Kraft für die großen Demonstrationen etwa zum Klimaschutz, Atomausstieg oder auch für den Erhalt des Hambacher Waldes, für einen gerechten Welthandel oder für eine nachhaltige Landwirtschaft. „Wir engagieren uns für das Allgemeinwohl und sind deshalb unbequem, ja müssen unbequem sein“, so die Verbände.

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Wir stehen vor immensen Herausforderungen und leider agiert die Politik viel zu halbherzig. Beim Klimaschutz, bei der Agrarwende, bei der Neuordnung der Mobilität von morgen oder bei der Erneuerung der Infrastruktur – überall bleibt die Politik weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Wenn sie in ökologischen Fragen reagiert, dann in der Regel nur auf Druck der Öffentlichkeit, insbesondere der Umwelt- und Naturschutzverbände. Wir brauchen eine offene, ehrliche Auseinandersetzung und eine lebendige politische Debatte, die demokratisch ausgetragen wird, und keine Versuche, kritische Verbände mundtot zu machen. Wir wollen uns nicht zum Sündenbock politischen Versagens machen lassen.“

„Die Grundlage der Debatte um die Gemeinnützigkeit muss der Austausch von Argumenten sein, nicht aber Verbote und Angst“, erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands. „Das wollen vor allem die Unionsparteien aber auch die FDP nicht akzeptieren. Dabei werden die Konflikte um den ökologischen Umbau in den nächsten Jahren an Schärfe zunehmen, weil der Widerspruch zwischen Wissen und Handeln immer größer wird.“ Mit Blick auf die gezielten Angriffe auf verschiedene zivilgesellschaftliche Verbände sagt Müller: „Nicht die DUH ist für die Manipulation der Dieselmotoren verantwortlich, sondern hat sie aufgedeckt. Nicht Attac hat die Ungerechtigkeiten im Steuersystem gemacht, sondern kritisiert sie. Nicht Campact schädigt die Demokratie, sondern fördert und belebt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Wir nehmen unsere Ziele und Ideen ernst, die in einem grundsätzlichen Widerspruch zu dem heute vorherrschenden Regime kurzfristiger Interessen stehen.“

Als Dachverband von 90 Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen stellt auch der DNR mit Sorge fest, dass die Angriffe auf die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in jüngster Zeit deutlich zugenommen haben. „Eine engagierte und kritische Zivilgesellschaft ist Garant für eine lebendige Demokratie. Ohne sie kann die notwendige Transformation in Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft oder Energie nicht erfolgreich bewältigt werden“, sagt Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des DNR. „Als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Politik zählt die kritische Begleitung und Kontrolle politischer Prozesse zum anerkannten demokratischen Selbstverständnis freiheitlicher Gesellschaften.“

BUND, Campact, DNR und die NaturFreunde Deutschlands fordern den Gesetzgeber auf, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren und auch in der Abgabenordnung Klarheit zu schaffen.

Dazu erklärt Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand bei Campact:

„Stiftungen, Vereine und Verbände dürfen durch das Urteil des Bundesfinanzhofs nicht vor die Wahl gestellt werden: entweder tagespolitische Bildungsarbeit für Bürgerinnen und Bürger oder Steuerprivilegien durch den Status der Gemeinnützigkeit. Beides muss in einer lebendigen Demokratie möglich sein. Dafür muss Bundesfinanzminister Olaf Scholz diese fatale Entwicklung dringend mit einer Reform der Abgabenordnung korrigieren. Campact schließt sich den Forderungen der Allianz ,Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V.‘ an.“

Rettet unser Wasser: BUND fordert von den Umweltministern endlich Taten

Berlin, 13.9.2018: Der Hitzesommer mit Rekordtemperaturen, niedrigen Wasserpegelständen, Fischsterben und starkem Blaualgenwachstum hat einmal mehr gezeigt, dass es den Gewässern in Deutschland nicht gut geht. Über 90 Prozent unserer Seen und Flüsse waren bereits vor diesem Sommer in einem besorgniserregenden Zustand. Der Artenrückgang in Gewässern ist zudem viel dramatischer als an Land oder im Meer. „Unseren Gewässern geht es zunehmend schlechter, das hat der Hitzesommer uns allen deutlich vor Augen geführt“, sagte Laura von Vittorelli, Expertin für Gewässerpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), anlässlich des heutigen Wasser-Aktionstags des BUND. „Der BUND erwartet deshalb in den kommenden Wochen und Monaten von Svenja Schulze und ihren Kolleginnen und Kollegen mehr als Lippenbekenntnisse und Absichtserklärungen. Den Worten müssen Taten folgen und die Landesregierungen zum Schutz unseres Wassers endlich aktiv werden.“

Vor allem nicht sichtbare Bedrohungen trüben die Wasseridylle. So leiden viele Gewässer unter zu viel Nitrat und Pestiziden aus der industriellen Landwirtschaft. Aber auch Hormone, Schadstoffe aus der Industrie und Mikroplastik, unter anderem aus Kosmetikprodukten, setzen ihnen zu. „Wir brauchen eine Abkehr von der industriellen Landwirtschaft“, so von Vittorelli weiter. „Dazu gehört die Bindung des Tierbestandes an die Fläche, um den übermäßigen Nitrateintrag aus der Landwirtschaft in unsere Gewässer zu reduzieren. Weiterhin muss die Bundesregierung bundesweit verbindlich Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite vorschreiben, in denen das Ausbringen von Dünger und Pestiziden verboten ist.“

Auch schaden bauliche Veränderungen dem Leben im Fluss. Künstlich begradigte und vertiefte Gewässer bieten kaum Lebensraum für Fische, Insekten, Fischotter oder Frösche. Über zwei Drittel der natürlichen Auen in Deutschland sind bereits verschwunden und nur noch drei Prozent der ursprünglich vorhandenen Auen gelten als intakt. „Unseren Flüssen muss mehr Lebensraum gegeben werden“, so die BUND-Expertin. „Um die Artenvielfalt zu schützen, müssen Flüsse und ihre Auen wieder vernetzt werden.“

Die im Rahmen des EU-Überprüfungsprozess drohende Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) lehnt der BUND ab. „Eine Aufweichung der wichtigsten europäischen Schutzrichtlinie für unser Wasser darf es weder inhaltlich noch zeitlich geben. Jegliche Fristverlängerung verzögert nur weiter den bereits jetzt dringend notwendigen Gewässerschutz und ist eine Bedrohung für artenreiche und lebendige Flüsse und Gewässer“, kritisierte die Gewässer-Expertin.

Mit Blick auf die Umweltministerkonferenz der Länder von Juni dieses Jahres begrüßt der BUND das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze und ihren Kolleginnen und Kollegen der Länder ausgesendete Signal, die WRRL zu erhalten. „Die Umweltminister haben sich zu Recht für die EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgesprochen. Jetzt muss es darum gehen, die mächtige Stimme Deutschlands zu nutzen, und ein Aufweichen der Richtlinie im Herbst in Wien zu verhindern“, sagte von Vittorelli.

Hintergrund:

Das Ergebnisprotokoll zur 90. Umweltministerkonferenz (UMK) vom 8. Juni 2018 finden Sie unter: https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/umk-protokoll-90_1530105845.pdf

Weitere Informationen zur BUND-Wasserkampagne finden Sie unter: www.rette-unser-wasser.de

BUND-Grafik „Eine bessere Zukunft für unsere Gewässer“: www.bund.net/gewaesser-infografik

Elf Landesverbände beteiligen sich am BUND-Kampagnentag „Rette unser Wasser!“. Aktionen zum Gewässerschutz finden und fanden unter anderem in Hannover, Potsdam und Dresden statt.

Weitere Informationen zum Zustand unserer Gewässer:

Den BUND-Gewässerreport unter: www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/

BUND-Chronik zu Blaualgen: Hintergrundtext und Chronik mit dokumentierten Blaualgenvorfällen im Zeitraum 23. Juli bis 23. August 2018, mit Grafik und Audio: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-recherche-rekord-sommer-verursacht-flaechendeckend-badeverbote-wegen-blaualgen/

TTIP reloaded: Handels-Deal zwischen EU und USA markiert einen schwarzen Tag für Europa

(26. Juli 2018) Anlässlich der handelspolitischen Verständigung zwischen US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Ernst-Christoph Stolper:

„Die handelspolitische Verständigung zwischen Trump und Juncker markiert einen schwarzen Tag für Europa. Mit der ,Pistole an der Schläfe‘ verhandelt Juncker und gibt auf. Dafür, dass der US-Export spritfressender SUVs vor allem aus Deutschland weiter gesteigert werden kann, setzt Juncker Europas eigenständige politische Handlungsfähigkeit aufs Spiel. Mit den Zielvorgaben, nicht-tarifäre Handelshemmnisse und staatliche Förderungen komplett abzuschaffen* geht die Verständigung noch über den Verhandlungsrahmen des gescheiterten TTIP hinaus. Mit den Planungen für die Importsteigerungen bei Soja und Flüssiggas setzen Juncker und Trump Gentechnik und Fracking wieder ganz oben auf die transatlantische Agenda. Nicht nur, dass wir von den Automobilkonzernen in den letzten Jahren nach Strich und Faden betrogen worden sind, darüber hinaus sollen wir auch noch gentechnisch veränderte Produkte und amerikanisches Fracking-Gas bekommen. Ein schlechter Deal. Wir werden uns mit allen Kräften gegen ein TTIP Zwei durch die Hintertür wehren.“

*“zero non-tariff barriers“ und „zero subsidies“ in der Erklärung von Juncker

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, Stellvertretender Vorsitzender des BUND,
Mobil: 0172-2903751,
E-Mail: stolper@bund.net bzw.
Annika Natus, BUND-Pressesprecherin,
Tel.: 030-27586-464,
E-Mail: presse@bund.net,
www.bund.net

 

BUND: JEFTA-Handelsabkommen der EU mit Japan gefährdet Vorsorgeprinzip und EU-Umweltstandards


JEFTA-Handelsabkommen der EU mit Japan gefährdet Vorsorgeprinzip und EU-Umweltstandards
16.07.2018

Berlin/Tokio: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert anlässlich der für morgen in Tokio geplanten Unterzeichnung des Handelsabkommens JEFTA der EU mit Japan dessen Ablehnung durch das Europäische Parlament. Der BUND warnt vor allem davor, dass JEFTA das Vorsorgeprinzip untergräbt sowie vor einer Schwächung des Umwelt- und Verbraucherschutzes in der EU.

„Es ist falsch, das Abkommen als eine positive Antwort auf Trumps America-First-Politik zu sehen. JEFTA ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems“, sagt der stellvertretende BUND-Vorsitzende und Handelsexperte Ernst-Christoph Stolper. „Von einem fairen Handelsabkommen ist JEFTA weit entfernt und wird vor allem den Interessen großer Konzerne gerecht“, kritisiert der Handelsexperte.

So ist das Vorsorgeprinzip als eine wesentliche Säule des Umwelt- und Verbraucherschutzes in der EU nur unzureichend in dem Handelsvertrag verankert. „Standards zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in der EU dürfen nicht abgesenkt werden“, fordert Stolper. „Die EU hat nichts aus den Verhandlungen um die Handelsabkommen TTIP und CETA gelernt, gegen die Hunderttausende auf die Straße gegangen sind. Nun wird versucht, JEFTA fast unbemerkt von der Öffentlichkeit durchzuwinken, obwohl es viel mehr Zeit bräuchte, das Abkommen intensiv zu prüfen“, so Stolper.

Nach der morgigen Unterzeichnung von JEFTA steht nur noch das Votum des Europäischen Parlaments im Dezember [+++ Es könnte schon im Herbst kommen! +++] aus. „Das EU-Parlament muss jetzt klare Haltung gegen JEFTA und für eine faire und nachhaltige Handelspolitik zeigen“, sagt Stolper.

Da während der Verhandlungen der Investitionsteil des Abkommens vom Handelsteil abgespalten wurde, können der Rat der EU und das Europäische Parlament allein und ohne Mitentscheidung der Parlamente der Mitgliedsstaaten über den Handelsteil abstimmen. Die EU plant eine solche Abspaltung nun standardmäßig durchzuführen. Der Investitionsteil wird unterdessen im Geheimen weiterverhandelt. Einmal ausverhandelt, bedürfte dieser Teil der Ratifizierung durch die Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU.

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Pressekontakt: Lia Polotzek, BUND-Expertin für Wirtschaft und Finanzen, Tel.: 030-27586-520,
E-Mail: lia.polotzek@bund.net, bzw. Sigrid Wolff, BUND-Pressesprecherin, Tel.: 030-27586-425,
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