Schlagwort-Archive: BUND

BUND: Neue Expertise: TTIP-Verhandlungen gefährden Schutz der Verbraucher vor risikobehafteten Chemikalien

BUND

Pressemitteilung vom 23. Juni 2015

Neue Expertise: TTIP-Verhandlungen gefährden Schutz der Verbraucher vor risikobehafteten Chemikalien

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht durch das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP die Schutzstandards vor gesundheitsschädlichen Chemikalien gefährdet. Eine von dem Umweltverband in Auftrag gegebene Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem die Aufgabe des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips den Schutz der Verbraucher vor krebserzeugenden, hormonell wirksamen und umweltschädlichen Chemikalien infrage stellen würde.

„Im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz müssen die Standards verbessert werden anstatt sie aufzuweichen oder zu nivellieren. Die Gesundheit der Menschen muss Vorrang haben vor den Interessen der Chemieunternehmen. Keinesfalls darf das bei uns geltende Vorsorgeprinzip vor gefährlichen Schadstoffen zur Verhandlungsmasse werden. Angeblich notwendige Harmonisierungen oder sogenannte gegenseitige Anerkennungen im Rahmen von TTIP darf es nicht geben“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger in Berlin anlässlich der Veröffentlichung der Expertise „TTIP und die Chemikalienpolitik in der EU. Mögliche Auswirkungen auf bestehende und künftige Regulierungen“.

Weiger warf der US-Regierung vor, in der EU derzeit laufende Bemühungen zum besseren Schutz der Verbraucher vor hormonell wirksamen Chemikalien zu torpedieren: „Mehrfach hat die Obama-Administration unter dem Vorwand einer Vermeidung von Handelshemmnissen die EU-Kommission schriftlich aufgefordert, keine ihrer Ansicht nach diskriminierenden oder unbegründeten Schutzvorschriften vor risikobehafteten Chemikalien zu erlassen. Die Instrumentalisierung der TTIP-Verhandlungen zur Verhinderung besserer Umwelt- und Verbraucherschutzstandards ist nicht hinnehmbar. Auch deshalb fordern wir den sofortigen Stopp von TTIP“, sagte der BUND-Vorsitzende.

Aktuell seien in der Europäischen Union über 1300 chemische Kosmetikzusätze sowie mehr als 80 Pestizidwirkstoffe verboten, die in den USA zugelassen sind. Darin spiegele sich die unterschiedliche Gesetzeslage. In den USA seien vergleichsweise nur wenige Chemikalien verboten und die Industrieunternehmen nicht verpflichtet, die Sicherheit eines Stoffes nachzuweisen. In der EU hingegen gelte das Prinzip `Keine Daten, kein Markt` für die Hersteller von Chemikalien. Vorgeschrieben sei eine Nachweispflicht für deren Unbedenklichkeit als Voraussetzung zur Vermarktung. Verbote und Zulassungsbeschränkungen nach dem Vorsorgeprinzip seien auch dann möglich, wenn der endgültige Beweis für die von einer Chemikalie ausgehenden Risiken noch nicht erbracht sei.

„Die Bevölkerung der USA und der EU muss bestmöglich vor gesundheitsschädlichen Chemikalien geschützt werden. Mit TTIP wollen Chemiekonzerne diesseits und jenseits des Atlantiks genau das Gegenteil erreichen. Wir brauchen kein sogenanntes Freihandelsabkommen, dass den Verbraucherschutz schwächt“, so der BUND-Vorsitzende.

Die Expertise „TTIP und die Chemikalienpolitik in der EU. Mögliche Auswirkungen auf bestehende und künftige Regulierungen“ finden Sie im Internet unter: www.bund.net/ttip-expertise

bund

Mehr zu TTIP und den Freihandelsabkommen unter: http://www.bund.net/themen_und_projekte/internationaler_umweltschutz/ttip_ceta/

Pressekontakt:
Manuel Fernandez, BUND-Chemieexperte, Tel. 030-27586-463,
Mail: manuel.fernandez@bund.net
bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489,
E-Mail: presse@bund.net
www.bund.net

Rechtsgutachten bestätigt: In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

BUND NaturschutzBUND Naturschutz in Bayern e.V.
Pressemitteilung vom 6. Mai 2015

In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Berlin: Ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: Die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Erstellt wurde das Gutachten am Münchener Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr von Prof. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und Prof. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht).

„Wer sich vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein“, sagte Khan. „Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mittels Schiedsgerichtsvereinbarung à la CETA oder TTIP begegnet nämlich durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen Bedenken“, so Khan. „Auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat muss die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben“, fügte Groh hinzu.

Die Wahl des verfassungsgemäßen Rechtsweges sei deshalb so wichtig, weil dadurch indirekt über den Erfolg einer Schadensersatzklage mitentschieden werde. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte dazu: „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob Vertreter internationaler Anwaltskanzleien als Freihandelsrichter oder vom deutschen Staat demokratisch und transparent bestimmte Richter solche Entscheidungen treffen.“ So schaffe formelles Verfahrensrecht wie zum Beispiel die Wahl des Rechtsweges auch materielles Recht wie zum Beispiel die Einhaltung ökologischer Standards.

Der BUND-Vorsitzende sieht sich durch das Gutachten in seinen Bedenken gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen bestätigt. „Wir sind in großer Sorge, dass durch diese Abkommen mühsam erkämpfte Standards zur Disposition gestellt, der Spielraum für künftige politische Regulierung beschränkt und unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren ausgehebelt werden“, sagte Weiger.

Konkreter Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Klage des Energieunternehmens Vattenfall gegen den deutschen Staat vor einem Schiedsgericht. Der schwedische Energiekonzern verklagte Deutschland wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. „Wird ein Staat von Schiedsgerichten zu hohen Zahlungen verurteilt, ist wahrscheinlich, dass dies Auswirkungen auf das künftige Handeln des Staates hat“, sagte Christian Hierneis vom BUND. „Das lässt befürchten, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards schleichend abgebaut werden“, so Hierneis.

Die breiten Proteste gegen TTIP zeigen offenbar Wirkung: Am Wochenende hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagen, statt der umstrittenen Schiedsgerichte einen internationalen Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. „In der Politik scheint ein Nachdenken einzusetzen“, kommentierte Richard Mergner vom BUND. „Damit liegt zwar ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der aber bei genauem Hinsehen nur dazu dient, den Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten.* Fraglich ist auch, ob die Handelspartner außerhalb der EU sich darauf überhaupt einlassen.“

Das Rechtsgutachten zu den Schiedsgerichten erhalten Sie auf Anfrage bei der BUND-Pressestelle unter: presse@bund.net.

Pressekontakt: Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz, Tel. 0941-29720-12, E-Mail: peter.rottner@bund-naturschutz.de; Ernst-Christoph Stolper und Maja Volland, BUND-TTIP-Experten, Tel. 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net; www.bund.net

Nachlesen: Gutachten zu TTIP-Schiedsgerichten (PDF)

Stoppen Sie die Freihandelsabkommen und unterschreiben Sie hier gegen TTIP und CETA

Hintergrundinfos: Risiken von TTIP, CETA & Co

Das EU-Parlament stimmt im Mai über eine Resolution zu TTIP ab. Wie stehen die Abgeordneten dazu? Mach den TTIP-Check!

*Nach Ansicht des Berliner Wassertischs geht der Reformvorschlag Gabriels am Kern der Kritik über die Schiedsgerichte vorbei. Auch bei Installation eines internationalen Schiedsgerichtshofes würden in CETA und TTIP Sonderklagerechte für Konzerne wirksam, denen die Staaten nichts entgegenzusetzen hätten. Das würde die Risiken für notwendige Regulierungen durch die Staaten etwa im Umwelt- oder Klimaschutzbereich stark erhöhen. Gabriels Vorschlag hat in erster Linie das Ziel, den Widerstand gegen ISDS in der eigenen Partei und in der Öffentlichkeit zu schwächen. Dass seine Vorschläge noch für CETA und TTIP berücksichtigt werden könnten, ist praktisch ausgeschlossen. Dazu hat sich die EU-Handelskommissarin Malmström bereits klar geäußert. Damit entlarvt sie Gabriels Vorschlag, die offensichtlichsten Auswüchse der gegenwärtigen Schiedsgerichtspraxis zu reformieren als Versuch, dem Widerstand gegen die Abkommen den Boden zu entziehen, um diese unverändert durchsetzen zu können.

 

6000 Menschen demonstrieren für unser Klima. Anti-Kohle-Kette in Garzweiler II erfolgreich

anti-kohle-kette
Initiiert wurde die Menschenkette vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der BUNDjugend, Greenpeace, der Klima-Allianz Deutschland, dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), Campact sowie der Bürgerinitiative »Stop Rheinbraun«

Die Organisatoren schreiben:

  • DANKE für DEINE Teilnahme an der Anti-Kohle-Kette am 25.04.2015 am Tagebau Garzweiler
  • WIR waren 6.000 und kamen aus vielen Ländern und drei Kontinenten.
  • WIR kamen zu Fuß, mit Fahrrädern, Treckern und Reisebussen, mit der Bundesbahn und mit Shuttlebussen, um ein kraftvolles Zeichen für den Kohleausstieg zu setzen
  • WIR haben mit unserer Menschenkette unseren Willen deutlich gemacht:
    Bis hierhin und nicht weiter: STOPPT die Kohlebagger und Klimakiller!
  • WIR haben gezeigt: unser Widerstand ist bunt, freundlich und kreativ, gruppen- und generationenübergreifend.
  • DANKE für DEIN Zeichen gegen die Umwelt- und Gesundheitsschäden durch Braunkohle.
  • DANKE für DEINE Solidarität mit allen vom Kohleabbau – und der Kohleverstomung betroffenen Menschen.
  • DANKE für DEIN deutliches Signal für eine lebens- und liebenswerte Zukunft ohne Klimachaos.

Aktuelle Fotos findest Du hier: https://www.flickr.com/groups/antikohleketten/

Zum Beitrag

RP online berichtet:

Tausende Menschen haben am Samstag mit einer „Anti-Kohle-Kette“ für konsequenten Klimaschutz demonstriert. Es ist die größte Demonstration, die das Rheinische Braunkohlerevier jemals gesehen hat. Der Erkelenzer Bürgermeister dankte den Menschen „für dieses Zeichen nach Düsseldorf und Berlin“. Ausschreitungen gab es laut Polizei keine.“

Zum Artikel

Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“

Gemeinsame Pressemitteilung
Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“
Logos21
Berlin, 17.04.2015

Presseeinladung

 

Globaler Aktionstag am 18. April 2015
Demonstration & Menschenkette in Berlin
Samstag, 18.04.2015
ab 16 Uhr
Potsdamer Platz

Am Samstag, 18. April lädt ein breites Berliner Bündnis im Rahmen des Globalen Aktionstags gegen TTIP und CETA zu einer Demonstration mit Menschenkette ein. Mehr als 1 000 Aktionen werden in vielen Ländern der EU und der USA und Kanada stattfinden. Alleine in Berlin sind mehr als 25 dezentrale Aktionen geplant.

Im Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“ sind: Bündnis TTIP unfairhandelbar, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, NaturFreunde Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Gemeingut in BürgerInnenhand, PowerShift, FIAN, NABU Berlin, BUND Berlin.
Unterstützt wird der Aktionstag von Bündnis 90/Die Grünen Berlin und DIE LINKE Berlin.

Ablauf der Menschenkette:

Die Auftaktveranstaltung zur Menschenkette startet um 16 Uhr auf dem Potsdamer Platz. Von dort gehen wir gegen ca. 16.30 Uhr mit einem kurzen Demonstrationszug zur Kanadischen Botschaft. Dort beginnt unsere Menschenkette. Sie läuft von der Kanadischen Botschaft an der Botschaft der USA vorbei, durch das Brandenburger Tor, über den Pariser Platz, bis zur Vertretung der Europäischen Kommission. Begleitet wird die Menschenkette von Musik, unter anderem von einer Sambaband. Die Menschenkette wird symbolisch ein Alternatives Handelsmandat von der Kanadischen Botschaft bis zur Vertretung der EU-Kommission durchreichen, das vor der Europäischen Kommission abgelegt wird, um mögliche Alternativen zu TTIP & Co sichtbar zu machen.

Text des Aufrufs:
Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TISA stoppen!
Wir sagen NEIN
zu Freihandelsabkommen,

  • die nur die Interessen internationaler Konzerne und Lobbyisten vertreten
  • die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden
  • die Umweltschutz, Ernährung und die Rechte der Arbeitnehmer_innen gefährden
  • die Kultur und Bildung zu Spekulationsobjekten machen
  • die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushöhlen

Wir fordern Bürger_innenrechte statt Konzernrechte
Wir tragen unseren Protest gegen TTIP, CETA und TISA in das Regierungsviertel. Mit einer Menschenkette werden wir die Botschaften Kanadas und der USA mit der Vertretung der Europäischen Kommission verbinden – im Namen der Menschen und nicht des Profits. Wir solidarisieren uns dabei mit dem internationalen Widerstand gegen die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen.

Die Menschenkette bildet den gemeinsamen Abschluss der berlinweiten Aktionen am 18. April. Schon vorher finden den ganzen Tag über in vielen Stadtteilen kreative Proteste und Infoveranstaltungen statt.

Auflistung der dezentralen Aktionen und weitere Infos:
http://www.stoppt-ttip-berlin.de/

 

Kontakt:
Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin), Tel. 0176-62015902
Jana Light (Greenpeace Berlin), Tel. 0157-87712937
Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch), Tel.: 0152-57233484

 

Presseeinladung als PDF

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8 10405 Berlin
Tel: 030-851 68 85 oder 0152-57 23 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.info
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: www.facebook.com/BWassertisch
Twitterzeitung: www.paper.li/BWassertisch/1341576149

Vormerken: Am 21.05.2015, findet der Tag gegen TTIP unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt! Mehr Infos HIER
 

Aktion vom BUND: Abstimmung zu TTIP: Wie stehen Ihre Europa-Abgeordneten zum Freihandelsabkommen?

9.4.0215

ttip eu-check

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

in Brüssel steht im Mai eine wichtige Entscheidung an, die uns alle unmittelbar betreffen könnte: Das Europäische Parlament stimmt über eine Resolution zum Freihandelsabkommen TTIP ab. Es ist die erste Meinungsäußerung des Europa-Parlaments zu TTIP und eine wichtige Chance, die Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA zu beeinflussen. Und genau das wollen wir machen – machen Sie mit!

Auf der Webseite ttipcheck.eu haben wir alle deutschen Abgeordneten und Ihre Haltung zu TTIP dargestellt. Abgeordnete, die noch nicht öffentlich Position bezogen haben, sind grau dargestellt. Schicken Sie ihnen eine Nachricht und fordern Sie sie auf, Zähne zu zeigen gegen TTIP! Wie stehen Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament zu TTIP? Finden Sie es hier heraus und machen Sie Druck auf die derzeit laufenden Verhandlungen!

Deshalb ist die Entscheidung des EU-Parlaments so wichtig: Durch TTIP würde es für Konzerne leichter, Fracking in der EU voranzutreiben. Nach der EU-Chemikalienverordnung REACH darf in der EU derzeit nicht gefrackt werden, weil keine der Fracking-Chemikalien bisher in der EU für diesen Zweck registriert wurden. Im Gegensatz zu der Chemikaliengesetzgebung in den USA beinhaltet REACH sehr viel strengere Auflagen für Chemieprodukte, die vielen Unternehmen ein Dorn im Auge sind. Durch die im TTIP vorgesehenen Instrumente zur regulatorischen Kooperation zwischen der EU und den USA würde es Konzernen erleichtert, unliebsame Maßnahmen auszubremsen – so auch die konsequente Umsetzung von REACH. Fracking-Chemikalien könnten dann ohne Tests in der EU eingesetzt werden. Ebenso die Entwicklung von Gesetzen, die Fracking verbieten, könnte massiv erschwert werden.

Helfen Sie uns, Umwelt, Demokratie und Verbraucherschutz gegen die Interessen eines entfesselten Welthandels zu verteidigen! Zeigen Sie hier gemeinsam mit uns Zähne gegen TTIP!

Freundliche Grüße aus Berlin
Dr. Norbert Franck und Nikolai Miron
bund - ttip check

TTIP: Verbände warnen … (Pressemitteilung v. 30.01.2015)

Gemeinsame Pressemitteilung TTIP: Verbände warnen vor Senkung europäischer Standards und sehen Gefahren für den Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kultursektor Berlin, 30.01.2015. Ein Zusammenschluss von Institutionen und Organisationen – darunter die Akademie der Künste, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall und Verdi, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Bund für … weiterlesen

TTIP, CETA, TiSA, eine Dienstleistungskonzessionsrichtlinie und die Wasserversorgung

Staatsministerium für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Bayerischen Staatskanzlei
Dr. Beate Merk, MdL

Brief an Cecilia Malmström, Kommissarin für Handel Europäische Kommission
20.11.2014

Freihandelsabkommen TTIP (USA), CETA (Kanada) und TiSA – Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und Schutz der öffentlichen Dienstleistungen

Brief an Malmström

Zum Brief (pdf)

Kommentar Wassertisch und BUND Wasser zur Dienstleistungskonzessionsrichtlinie (KRL):
„Diese Besorgnis konnte ausgeräumt werden, indem der Wassersektor aus dem Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie explizit ausgenommen wurde.“ Anscheinend weiß Frau Dr. Merk nicht, dass der Wassersektor nur vorläufig aus der Richtlinie herausgenommen wurde. April 2019 kommt – so warnt Sebastian Schönauer (BUND AK Wasser, Sprecher) – „das Thema Wasserliberalisierung >wieder auf den Tisch< "

BUND Wasser

Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen

Michael Bender (GRÜNE LIGA e.V. / Bundeskontaktstelle Wasser)
10.12.2014

PM


SAG „NEIN“ ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN

Liebe Wasserfreunde,

hormonell wirksame Substanzen wirken sich nicht nur in Flüssen und Seen negativ auf die Fischfauna aus. Sie sind auch für Menschen schädlich.
Gewässereinträge müssen an der Quelle effektiv unterbunden werden. Eine nachträgliche Entfernung solcher Schadstoffe in Kläranlagen oder Trinkwasseraufbereitungsanlagen ist oft nur mit aufwändiger Aufbereitungstechnik möglich. Die zusätzlichen Kosten tragen die Wasserkunden.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzverbände PAN, WECF, GRÜNE LIGA und BUND haben sich gemeinsam an die Bundesminister für Landwirtschaft, Gesundheit und Umwelt gewandt. Die bestehenden Verwendungsverbote von hormonell wirksamen Bioziden und Pestiziden sollen auch gegen den Druck der EU-Kommission verteidigt werden.

Die Kommission hat eine Konsultation gestartet, an der sich EU-Bürgerinnen und Bürger über die NGO-Plattform http://www.no2hormonedisruptingchemicals.org/de mit überschaubarem Aufwand beteiligen können.

Freundliche Grüße sendet,

Michael Bender
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

Links:
Offener Brief: „Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen“ (pdf)
Pressemitteilung „Europaweite NGO-Kampagne ruft EU-Kommission zum Handeln gegen hormonell wirksame Chemikalien auf“ (pdf) vom 2.12.2014
Hintergrundpapier zur Regulierung endokriner Disruptoren im EU-Stoffrecht (pdf)

Hamburg gewinnt den Kampf ums Stromnetz

Wir gratulieren den Hamburgern zu ihrem tollen Erfolg! Jetzt kann die Energiewende beginnen!

taz
18.06.2014

Rückkauf der Energienetze. Hamburg gewinnt Kampf ums Stromnetz
Von Marco Carini

Das Stromnetz geht in die Hand der Stadt über, weil die Konkurrenten [darunter Veolia] überraschend abgesprungen sind. Der BUND lobt die Umsetzung des Volksentscheids.

zum Artikel…

Stromnetz Hamburg = 100% kommunal