Schlagwort-Archive: BWB

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht. PRESSEMITTEILUNG VOM 1.10.2015

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern

Berliner Wassertisch

(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil

Grundlage der Forderung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2014. In dem Verfahren wies das Gericht eine Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartell­amts zurück, das gefordert hatte, die Trinkwasserpreise um ca. 18 Prozent zu senken (Az: VI-2 Kart 4/12). Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 Prozent über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB haben auf das Urteil hin die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012–2015 um ca. 15 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich für die Jahre 2009–2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt

Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen.

Der Schadensersatz-Prozess vor dem Amtsgericht Mitte

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Die Berliner Wasserbetriebe bestreiten zwar die Berechtigung der Schadensersatzforderungen, doch ist ihre Verteidigungsstrategie mehr als zweifelhaft. Hatten die Wasserbetriebe vor dem Amtsgericht entgegen dem eindeutigen Urteil des OLG Düsseldorf zunächst behauptet, die Wasserpreise seien angemessen gewesen, beriefen sie sich danach zusätzlich darauf, die überhöhten Wasserpreise nicht verschuldet zu haben. Vor „dem Hintergrund eines in sich ge­schlossenen, landesrechtlichen Kalkulationssystems“, so die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kartellrechtlichen Missbrauchs­vorschriften auch für die BWB gelten würden. Das Amtsgericht folgte dem Antrag auf Klageabweisung jedoch nicht. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Klage zu stoppen.

Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG* unterstützt

Die BWB ignorieren in ihrer Klageerwiderung, dass der Preismissbrauch nur durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht wurde, die der CDU-/SPD-geführte Senat in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten selbst entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinn­garantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Gleichzeitig wurde über die Wassereinnahmen des Senats eine verdeckte „Sondersteuer“ eingeführt, welche die Einkom­men von sozial Schwachen überproportional belastet. Auch nach der Rekommunalisierung hat der Senat die für den Missbrauch verantwortlichen Preisfindungs-Systeme nicht geändert. Sie wirken einschließlich der berüchtigten Gewinngarantie weiter fort und verteuern nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren, die ca. 60 Prozent des Gesamt­wasserpreises ausmachen. Der kürzlich erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann daher nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011, sondern er zementiert die derzeit überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs:

„Die Verteidigung der BWB ist hanebüchen. Der Senat aus SPD und CDU hat den Preis-missbrauch der BWB durch entsprechende Gesetzesänderungen erst ermöglicht und von sich aus nichts unternommen, um ihn abzustellen. Die Weigerung, nun ein ,Verschulden‘ für die missbräuchlich überhöhten Preise der Jahre 2009-2011 anzuerkennen, um die Wasserkunden um ihre Schadensersatzansprüche zu prellen, zeigt, dass auch nach der Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Wir warten weiterhin darauf, dass sich der Senat endlich offiziell für den Preismissbrauch entschuldigt und wirkliche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zieht. Bezogen auf den Prozess wäre es das Mindeste, dass die BWB bis zum Ausgang des Verfahrens eine Verjährungsverzichtserklärung an die Wasserkunden abgeben.“

Der Musterbrief für die Verjährungs-Verzichtserklärung

Sollten die BWB auf die Verjährung der Schadensersatzansprüche für die Jahre 2009–2011 nicht freiwillig verzichten, fordern wir die Berliner Wasserkunden auf, sich mit dem anhängenden Musterbrief persönlich an die Wasserbetriebe zu wenden.

Weitere Forderungen des Berliner Wassertischs

Darüber hinaus fordern wir den Senat auf:

1. sich bei den Berliner Bürgern für den gerichtlich festgestellten Preismissbrauch zu entschuldigen, die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine unbelastete Unternehmensleitung zu berufen;

2. die immer noch bestehende Holding-Konstruktion abzuschaffen und die Berliner Wasserbetriebe als nachhaltige, kundenfreundliche, transparente und demokratisch kontrollierte Eigenbetriebe zu führen; [vgl. Berliner Wassercharta, Punkt: 2b]

3. die für die Überteuerung verantwortlichen Preisfindungs-Systeme und Kalkulationsschemata, einschließlich der Gewinngarantie, abzuschaffen und die Trinkwasserpreise zumindest auf das Niveau der Vergleichsunternehmen zu senken;

4. die Höhe der Abwassergebühren, bei denen der Preismissbrauch vermutlich in ähnlicher Höhe wie beim Trinkwasser fortgeführt wird, von unabhängiger Stelle nach dem Verfahren des Bundeskartellamts überprüfen zu lassen.

Weitere Hinweise in der Zeitleiste

*Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)

Musterbrief doc

Pressemitteilung als pdf


Folgt Musterbrief:

[Absender] [Datum]

Berliner Wasserbetriebe
10864 Berlin

Kundennummer: …
Verbrauchsstelle: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe u. a. in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen Wasser bezogen. Wie Ihnen bekannt ist, hatte das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 4. Juni 2012, Az: B8-40/10, festgestellt, dass Ihre Wasserpreise in dieser Zeit kartellrechtswidrig überhöht waren. Das OLG Düsseldorf hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 24. Februar 2014,
Az: VI-2 Kart 4/12 (V), als rechtmäßig bestätigt.

Vor diesem Hintergrund steht mir als Wasserkunde ein Anspruch auf Rückzahlung der von mir für den Zeitraum 2009 bis 2011 geleisteten und kartellrechtswidrig überhöhten Wasserentgeltzahlungen zu. Dieser Anspruch kann u. a. auf § 33 GWB gestützt werden. Zu dieser Frage ist derzeit am Landgericht Berlin unter dem Az: 6 O 348/15 (Kart) bereits ein vergleichbares Klageverfahren einer Wasserkundin gegen Ihr Unternehmen anhängig.

Zur Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung biete ich Ihnen an, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Sie mir gegenüber eine Verjährungsverzichtserklärung für die von mir geltend gemachten Rückforderungsansprüche abgeben. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, müsste ich selbst rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Ich sehe Ihrer Antwort innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

—— Ende des Musterbriefs ——

Kontakt: Berliner Wassertisch

Wolfgang Rebel     Telefon: 0152 57 23 34 84                 c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Rainer Heinrich      Telefon: 030 / 915 092 41                  Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info                 Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter:   @BWassertisch                                             Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

 

Lausitzer Tagebaue belasten die Spree

Deutschlandradio Kultur – Länderreport
25.08.2015

Berliner Trinkwasser in Gefahr?

Die Braunkohle-Tagebaue in der Lausitz sorgen für Streit: Sie belasten die Spree mit Sulfat, weswegen die Hauptstädter um ihr sauberes Trinkwasser fürchten. Brandenburg dagegen verweist auf tausende Jobs, die an der Industrie hängen.

brauneSpree

  Foto: © www.ideengruen.de | markus pichlmaier

Die Kleinstadt Welzow liegt ganz im Süden Brandenburgs, fast schon in Sachsen – und unmittelbar am Rand des gleichnamigen Braunkohletagebaus Welzow Süd I. Wenn die gigantische Grube wie geplant ab 2027 erweitert wird , mit dem so genannten Tagebau Welzow Süd II, dann werden Teile der Ortschaft weg gebaggert.
Trotzdem sind beileibe nicht alle Welzower gegen die Kohle-Förderung, die in der Lausitz eine mehr als 100-jährige Tradition hat. Vattenfall offeriert im Tagebau und in seinen Kraftwerken in der ansonsten strukturschwachen Lausitz tausende Arbeitsplätze, und zwar hoch qualifizierte, gut bezahlte Arbeitsplätze.

zum Beitrag (gedruckte Fassung)

zum Nachhören hier

 

Athens Wasser soll unter den Hammer! AöW kritisiert Pläne der griechischen Regierung

AöW e.V.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)* kritisiert die Pläne der griechischen Regierung zum Verkauf der Athener Wasserbetriebe. Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sei in Gefahr. Die EU-Institutionen müssen den Verkauf stoppen, so AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

(Berlin, 11. August) In Athen könnten die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zum Luxusgut werden. Denn, wenn es nach den EU-Staats- und Regierungschefs geht, steht das für die Stadt zuständige Wasserunternehmen EYDAP bald zum Verkauf. Es soll der Regierung helfen, die unrealistischen Privatisierungserlöse von 50 Milliarden Euro zu erzielen. Dies ist erstaunlich, denn eigentlich hatte das griechische Verwaltungsgericht die EYDAP-Privatisierung schon im Juni 2014 für verfassungswidrig erklärt und untersagt.

Foto: Bernhardt Link


Foto: Bernhardt Link

Christa Hecht befürchtet, dass die Regierung privaten Inverstoren ein Gewinnversprechen gibt, um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben. „Dies würde zwangsläufig zu unbezahlbaren Preisen für viele Verbraucher führen“, erklärt sie. Schlechte Erfahrungen haben Europäische Staaten mit solchen Verfahren schon und die EU-Kommission erachtet das für rechtens. Bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurden privaten Anteilseignern ebenfalls Gewinne versprochen. Der Preis für die Berliner Wasserversorgung stieg so stark an, dass der Berliner Senat die Anteile wieder zurückkaufte. Auch in Portugal wurden zur Rückzahlung von Staatsschulden Wasserversorgungsunternehmen privatisiert. Preiserhöhungen von bis zu 400% waren das Resultat.

Dieses Schicksal droht nun auch der krisengeschüttelten Athener Bevölkerung. „Immer weniger Athener werden sich die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung leisten können“, prognostiziert Hecht. „Schon jetzt können 23 Prozent des gelieferten Wassers von den Menschen nicht bezahlt werden.“ Sollte Europa das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ernst nehmen, dann müsse es auf solche Privatisierungspläne verzichten. Die AöW fordert deshalb, dass Wasser nicht zur reinen Ware verkommen darf und die Wasserwirtschaft in der öffentlichen Hand bleiben muss.

Kontakt:

Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Zum Beitrag

Der Berliner Wassertisch teilt die Auffassung der AöW und schließt sich der Forderung an: Keine Privatisierung der Wasserversorgung!

*Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

 

Rezeption der PM:

EUWID: AöW kritisiert Pläne zum Verkauf der Athener Wasserversorgung. 12.08.2015.

UPDATE:

greece

Zum Leak vom Asset Development Plan

 

Märchenstunde – Oder was ist zu erwarten, wenn ein RWE-Angestellter „objektiv“ über Fracking berichten soll?

Berliner Wassertisch
19. Juli 2015

Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe hat die Sommerkirche in der Gemeinde Welt (Husum) für den 20. Juli  als Referenten für einen Fracking-Vortrag den Forschungsleiter beim Öl- und Gasunternehmen RWE-Dea, Professor Christian Bücker, eingeladen. Er soll über die Frage „Fracking – Fluch oder Segen?“ informieren. In einem offenen Brief kritisiert die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager die Wahl des Referenten harsch. Der Veranstalter Henning Röhl weist die Kritik mit der Aussage zurück, dass Bücker ein alter Bekannter in dieser Veranstaltungsreihe sei und außerdem ein ausgewiesener Fachmann. Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager an: Selbstverständlich ist der Mitarbeiter eines Konzerns, der sich von Fracking ein Riesengeschäft verspricht, befangen. Es wird viel von >Segen< und wenig von >Fluch< die Rede sein – der Rest ist Glauben.“

Bildschirmfoto 2015-07-19 um 18.09.30Materialien:

Offener Brief der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (pdf), 29. Juni 2015.
Sommerkirche in Welt. Die weite Welt und Religion. In: Husumer Nachrichten, 6. Juli 2015

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: (Druckvorlage) Flyer „F r a c k i n g –
Weder Fluch noch Segen“ (pdf)
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: Facebook-Eintrag vom 18. Juli 2015.

Zu RWE, dem alten „Partner“ der Berliner Wasserbetriebe:

Klimaretter: RWE: Spitzenreiter im Lobbyismus. 11.09.2014.
Friends of the Earth Europe: Worst EU Lobbying Award. Bekanntgabe der Gewinner: RWE, Goldman Sachs and ISDA. 2010.
Lobbypedia: RWE.
Thomas Leif: Lobbyismus. Rohstoff „Information“. Die CDU-Politiker Arentz und Meyer sind über RWE-Geldtransfers gestürzt. Der Energiekonzern zeigt, wie politisches Lobbying funktionieren kann. In: ZEIT. 12.01.2005.
Diverses Pressemitteilungen vom Berliner Wassertisch hier.

 

Logo_gegen_gasbohrenDie Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (Website) ist Mitglied im Bündnis Gegen-Gasbohren

 

Mit Dank an die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt für die Materialien!

 

 

Fundsache: Mieterverein – Die Wasseruhr. Rechtsprobleme bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung

Mieterverein

Info 82: Die Wasseruhr – Rechtsprobleme bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung

Stand: 5/14
„Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Preise für Wasser und Entwässerung haben dazu geführt, dass diese Position in der jährlichen Nebenkostenabrechnung nach den Heizkosten zum zweitgrößten Einzelposten geworden ist. Der sparsame Umgang mit Wasser ist deshalb nicht nur aus ökologischer Sicht geboten.

Die bisher überwiegende Abrechnungspraxis, entweder nach Personenzahl oder Wohnungsgröße, ist allerdings nicht dazu geeignet, zum Wassersparen anzuregen und eine ständige Quelle für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, sowie auch Mietern untereinander.

Wenn die Wasseruhr schon vorhanden ist …

In vielen Häusern sind schon Wohnungswasserzähler (sogenannte Wasseruhren) installiert, die eine verbrauchsabhängige Umlage der Wasserkosten ermöglichen und so für mehr Gerechtigkeit bei unterschiedlichem Nutzverhalten sorgen. Der sparsame Umgang mit Wasser wird bei diesem Abrechnungsmodus durch niedrige Betriebskosten in Euro und Cent belohnt. […]“

Zum Beitrag

Rettet unser Trinkwasser vor den Lausitzer Tagebauen! 19. Mai gemeinsame Veranstaltung von Kohleausstieg Berlin und Berliner Wassertisch

Update: Die Veranstaltung kann hier nachgesehen werden

Bildschirmfoto 2015-07-05 um 18.53.31

 

Bildschirmfoto 2015-05-12 um 18.27.04Berlins Politiker in der Pflicht
Unser Trinkwasser vor Lausitzer Tagebauen zu schützen

Dienstag, 19. Mai 2015, 18-20 Uhr
GLS Bank Berlin, Schumannstraße 10, 10117 Berlin (Openstreetmap)

Nach der Auftaktveranstaltung zu „Wie Vattenfalls Tagebaue unser Trinkwasser gefährden„, lädt das Bündnis Kohleausstieg Berlin in Kooperation mit dem Berliner Wassertisch nun zu einer weiteren Veranstaltung, in deren Fokus die Trinkwasser-Problematik steht.

  • Im Gespräch mit:
  • Daniel Buchholz (SPD)
  • Michael Garmer (CDU)
  • Pavel Mayer (Piratenpartei)
  • Michael Schäfer (Bündnis 90/ Die Grünen)
  • Harald Wolf (Die Linke)

wird über

  • die Möglichkeiten der Einflussnahme durch das Land Berlin auf die Braunkohleverstromung in der Lausitz gesprochen und
  • wie das Berliner Trinkwasser geschützt werden kann.

Moderation: Daniela Setton

Hintergrund:
„Berlins Trinkwasser ist durch den massiven Braunkohle-Abbau gefährdet. Durch Verwitterungsprozesse in den Braunkohlegebieten wird das Schwefelsalz Sulfat ausgespült und mit der Spree nach Berlin geschwemmt. Etwa 70 Prozent des Trinkwassers werden als Uferfiltrat aus den Flüssen Havel und Spree gewonnen. Für die Einhaltung eines gesundheitsverträglichen Sulfat-Grenzwertes von 250 mg/l müssen die Wasserbetriebe dem so gewonnen Trinkwasser noch Grundwasser beimischen. Die Berliner Wasserbetriebe haben mittlerweile Bedenken hinsichtlich der Trinkwassergewinnung geäußert.

Im Januar 2015 hat sich das Berliner Abgeordnetenhaus in seltener Einigkeit dafür ausgesprochen, über das gemeinsame Gremium der Landesplanungskonferenz Einfluss auf die Planung neuer Tagebaue zu nehmen. Die Wirksamkeit ist noch unklar, da der Braunkohlenplan für Welzow im Juni 2014 beschlossen worden ist. Eine offene Frage ist auch, welchen Einfluss das Land Berlin auf das gemeinsame Bergamt hat. Die Institution ist die oberste Überwachungsbehörde für Berlin und Brandenburg zusammen. Und genau dieses Bergamt verweigerte bislang strengere Maßnahmen zur Reduzierung von Eisen und Sulfat dem Bergbaubetreiber vorzuschreiben, zu Lasten der Öffentlichkeit.“


Wir danken der GLS Bank für die Bereitstellung der Räumlichkeiten

Mehr unter: Bündnis Kohleausstieg Berlin

Artikel zum Thema

Ausstellung „Das Leiden der Spree – Bergbaufolgen“

Nicht vergessen:
lausitzer widerstand
20. Juni – Aktion “Lausitz ohne Kohle”

TTIP-CETA-TiSA bedrohen die kommunale Daseinsvorsorge

Berliner Wassertisch
18.04.2015

Rede Wolfgang Rebel
Auf Youtube hier

Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar
Statement von Wolfgang Rebel, Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, auf der Kundgebung des Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!”

Ein herzliches Willkommen vom Berliner Wassertisch zum Globalen Aktionstag gegen die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Wir freuen uns, dass wir hier ein paar Worte sprechen dürfen.

TTIP, CETA und TiSA stellen eine Gefahr für die demokratische Selbstbestimmung über unsere kommunale Daseinsvorsorge dar. Wir müssen alles dafür tun, diese Abkommen zu stoppen.

Alle öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser, Müllabfuhr, öffentlicher Nahverkehr, Stromnetze und Gesundheitsversorgung sind Teil der sogenannten Daseinsvorsorge. Es ist daher wichtig, dass für sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit und nicht die der Gewinnmaximierung gelten. Gewinnmaximierung führt erfahrungsgemäß zu Preissteigerungen und zu Lohn- und Qualitätssenkungen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Krankenhauskonzerne eine Rendite von 15 % anstreben und die mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern dann zu vielen Todesfällen führt.

Die EU-Kommission behauptet unermüdlich, TTIP habe nichts mit der Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu tun. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Das beste Beispiel hierfür ist die kommunale Wasserversorgung. Vor zwei Jahren haben viele aufgeatmet, als die EU-Kommission nach der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative RIGHT2WATER – WASSER IST EIN MENSCHENRECHT – die Wasserversorgung aus der gefürchteten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie herausgenommen hat. Nicht so im TTIP-Verhandlungsmandat der gleichen EU-Kommission. Hier wurde die Wasserversorgung nicht ausgeklammert. Pia Eberhardt, bekannte Expertin in Freihandelsfragen, antwortete kürzlich auf die Frage „Was spricht denn gegen TTIP?“ „Wenn ich mich als Bürger einer Stadt dafür einsetze, dass die Wasserwerke wieder in die öffentliche Hand gelangen, kann TTIP das verhindern. Was einmal in privater Hand ist, kann nicht mehr rekommunalisiert werden.“

Das heißt, wenn TTIP beschlossen wird, dann wäre ein Volksentscheid zur Wasser-Rekommunalisierung wie hier in Berlin überflüssig. Bei Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wird die demokratische Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Dann heißt es: Einmal privat, immer privat. Oder es wird sehr teuer. Dafür gibt es bereits Beispiele:

Anfang der 90er Jahre war die Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires an den Wasserkonzern SUEZ verkauft worden. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich. SUEZ hielt vertragliche Vereinbarungen nicht ein, verlangte aber immer drastischere Wasserpreiserhöhungen. Daraufhin kündigte die Regierung dem Wasserkonzern. Doch SUEZ verklagte das Land Argentinien auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommens. Letzten Freitag hat das Schiedsgericht SUEZ 405 Millionen Euro Schadensersatz für entgangene Gewinne zugesprochen.

In der estnischen Hauptstadt Tallin sind die Wasserbetriebe privatisiert. 2011 lehnte die dortige Administration eine Wasserpreiserhöhung ab. Der Mitteilhaber der Wasserbetriebe, ein niederländischer Konzern, sah dadurch seine Gewinnerwartung geschmälert. Nun verklagen die privaten Wasserbetriebe und der niederländische Teilhaber die Republik Estland auf Schadensersatz vor einem geheimen Schiedsgericht. Dies ist möglich, weil es ein Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden gibt.

Wir in Berlin hatten noch Glück. NOCH gibt es diese Abkommen nicht. Nach unserem Volksentscheid: Wir wollen UNSER WASSER ZURÜCK, heißt es aber nun: WIR WOLLEN UNSER WASSER AUCH BEHALTEN! Daher sind wir heute mit dabei. Daher kämpfen wir weiter dafür, dass die Betriebe der Daseinsvorsorge wieder als kommunale Eigenbetriebe geführt werden. TTIP-CETA-TiSA und wie diese Vertragswerke alle heißen, müssen alle gestoppt werden. Sie dürfen kein Hebel zur Privatisierung sein.

Flyer Berliner Wassertisch (2015)

Flyer Wassertisch 2015

Die Rede als PDF

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

Tel: 030-91509241 oder 0152-57 23 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.info
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Twitter: https://twitter.com/BWassertisch
Facebook: http://www.facebook.com/BWassertisch
Twitterzeitung: http://paper.li/BWassertisch/1341576149
Unser Logo: Berliner Wassertisch

Weitere Links:
Aufruf
Presseeinladung vom Bündnis
Presseeinladung vom Berliner Wassertisch als PDF
Bündnisflyer (pdf)
Flyer Berliner Wassertisch (pdf)
Aktion Berliner Wassertisch auf Facebook
Aktion Berliner Wassertisch auf Globaltradeday
Rede Berliner Wassertisch 18. April (pdf)

Das Kanalnetz der BWB ist so marode, dass mehr saniert werden muss als bisher

Tagesspiegel
29.03.2015

Mehr Baustellen der Wasserbetriebe. Berlin wird umgebuddelt

Von Stefan Jacobs
Das Kanalnetz ist so marode, dass mehr saniert werden muss als bisher.

„[…] Lange wurden pro Jahr nur etwa 30 Kilometer des fast 10 000 Kilometer langen Abwassernetzes saniert. Im vergangenen Jahr waren es schon 49, in diesem sollen es 63 sein, in den nächsten jeweils fast 70 Kilometer.“

„Sicher ist, dass die Wasserbetriebe massiv in ihre Klärwerke investieren müssen – zumal ein Großteil des Wassers in Berlin ein lokaler Kreislauf ist, also aus den Gewässern gewonnen und von den Klärwerken wieder hineingeleitet wird“

Zum Artikel

Das marode Kanalnetz ist eine Folge der desaströsen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Solange die hohen Renditeerwartungen der privaten Aktionäre von RWE und Veolia bedient werden mussten, war kein Geld für Investitionen da. Nach der „Rekommunualisierung“ muss nun alles nachgeholt werden, was seit 1999 versäumt wurde.

Passend dazu:

2013-11-07 Silke Gebel (GRÜNE)
DRS 17/12 812
Stand der Sanierungsarbeiten am Berliner Kanalsystem Die Aussagen des Senats auf diese kleine Anfrage werden in diesem Artikel behandelt:
Senat offenbart Sanierungsrückstand bei Abwasserkanälen in Berlin nach Abzug der privaten Wasserkonzerne

Trinkwasser für Berlin in Gefahr

Tagesspiegel
20.03.2015

Sulfate und Eisenocker
Trinkwasser für Berlin in Gefahr
von Stefan Jacobs

Die Lausitzer Tagebaue spülen braune Brühe in den Spreewald und immer mehr Sulfat in die Spree. Die Belastung steigt, auch im Trinkwasser. Für die Wasserwerke könnte das zum Problem werden – und für die Berliner teuer.

WasserglasWenn die Berliner Wasserbetriebe (BWB) an diesem Freitag ihre Bilanz für 2014 vorlegen, werden sie gute Nachrichten verkünden: Trink- und Abwasser sind billiger geworden, das wieder landeseigene Unternehmen investiert stärker, spart Energie und erzeugt immer mehr Ökostrom für den Eigenbedarf. Doch jetzt schwappt auf die Wasserbetriebe – und auf die Berliner – ein Problem in ganz neuer Dramatik zu.
Wegen der Tagebaue in der Lausitz ist die Spree inzwischen so stark mit Sulfaten belastet, dass sie schon in wenigen Jahren nicht mehr als Trinkwasserlieferant taugen könnte.

zum Artikel

Weiterer Artikel:
Thomas Loy: Spree: Schadstoffe im Trinkwasser. Senat will mit Brandenburg über Tagebau-Folgen reden. In: Tagesspiegel, 21.3.2105.

BUND-Brandenburg: Aktiver Vattenfall-Tagebau bedroht weiterhin Trinkwasserversorgung. 17.3.2015.

 

Martin Kröger: Wasserbetriebe auf Investitionskurs

Neues Deutschland
27.12.2014

Wasserbetriebe auf Investitionskurs
Von Martin Kröger

[…]
Der Berliner Wassertisch (info) und der Verband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) empfehlen den Berliner Wasserkunden darüber hinaus, noch in diesem Jahr Rückzahlungsansprüche für die Jahre 2009 bis 2011 geltend zu machen, in denen ebenfalls zu hohe Trinkwasserpreise erhoben worden sein sollen. Ein entsprechendes Musterschreiben (doc) hat der Berliner Wassertisch (info) auf seiner Homepage veröffentlicht. […]

VDGN WT
Zum Artikel

Preismissbrauch BWB: Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011

Warum es richtig ist, Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 auf privatrechtlichem Wege einzufordern

Berliner Wassertisch

Am 7. Mai 2014 hat das Bundeskartellamt in einer Presseerklärung über einen Vergleich mit den Berliner Wasserbetrieben berichtet. Danach verzichtet die Behörde darauf „eine Rückerstattung von überhöhten Preisen aus den Jahren 2009 bis 2011 anzuordnen“. Im Gegenzug verpflichten sich die BWB dazu, die für die Jahre 2012 bis 2015 vom Bundeskartellamt verfügte Senkung der Wasserpreise um weitere drei Jahre bis 2018 zu verlängern.

Es ist deutlich festzuhalten: Der Deal, den das Bundeskartellamt mit den BWB vereinbart hat, macht den Preismissbrauch in den Jahren 2009 – 2011 nicht ungeschehen. Die Wasserkunden werden für den von 2009 – 2011 festgestellten Preismissbrauch nicht entschädigt. Deshalb hätte dieser Deal nicht abgeschlossen werden dürfen.

Kartellamt und Wasserbetriebe behaupten zwar, dass die Vereinbarung vorteilhaft für die Wasserkunden sei. Das ist aber nicht der Fall. Von Vorteil wäre es gewesen, sie hätten für 2009 – 2011 Rückzahlungen bekommen und die Wasserpreise wären auch ohne diese Vereinbarung ab 2016 stabil geblieben. Es sind nach Aussage des BKartA schließlich mehr als 170 Mio. Euro, die nicht zurückgezahlt wurden.

Wenn Kartellamt und Wasserbetriebe so etwas vereinbaren und als vorteilhaft für die Wasserkunden propagieren, gehen sie im Grunde davon aus, dass ohne diesen Deal schon 2016 ein erneuter Preismissbrauch wie ein unvermeidbares Naturereignis stattgefunden hätte.

Unerträglich ist auch die Art und Weise, wie dieser Deal der Öffentlichkeit nach Gutsherrenart präsentiert wird. Dass die Preismissbrauchs-Summe von 170 Mio. für 2009-2011 entschädigungslos kassiert wird, ist keiner Erwähnung wert. Dass aber ab 2016 zunächst auf einen neuen Preismissbrauch verzichtet wird – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – wird als besonderes Geschenk an die BerlinerInnen hervorgehoben.

Nicht nur der Preismissbrauch beim Trinkwasser ist ein Skandal, gegen den die BerlinerInnen spätestens ab 2019 wieder werden aufstehen müssen. Die Kalkulation der Wasserpreise insgesamt – also auch der Abwasserpreise – muss auf den Prüfstand. So stellt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 24.02.2014 (Rn 186) fest: „Letztlich beruhen die von der Betroffenen [damit sind die BWB gemeint] erzielten Gewinne fast ausschließlich auf den hohen kalkulatorischen Kosten.“ Die damals für die privaten Anteilseigner geschaffenen Kalkulationsmöglichkeiten, bei denen fiktive sogenannte kalkulatorische Kosten die Preise in die Höhe treiben, gelten immer noch und zwar – wie von Senatsseite bestätigt – für Trinkwasser und für Abwasser: „Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkulationsgrundlagen, die für die Wasserversorgung und Entwässerung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht.“ (Quelle: Drucksache 17/14491)

Wenn jetzt Bürger versuchen, privatrechtlich gegen die Wasserpreisüberhöhung von 2010-2011* vorzugehen, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Zu tun bleibt allerdings wesentlich mehr.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch

*) wegen eintretender Verjährung kann jetzt Wassergeld nur noch für das Jahr 2011 zurückgefordert werden

Mehr unter:

Pressemitteilung: VDGN und Berliner Wassertisch: Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern. (04.12.2014)

Musterschreiben (doc) aktualis. Version

Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen eines Mahnantrags — sollten die BWB ablehnend reagieren — findet sich hier (PDF)

Zeitleiste Bundeskartellamtsverfahren

 

VDGN und Berliner Wassertisch: Wasserkunden sollten Wassergeld einfordern

Berliner Abendblatt
20.12.2014

Wassergeld einfordern
Von Online-Redaktion in Prenzlauer Berg

Bislang haben die Wasserbetriebe (BWB) nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt. Allen Berliner Wasserkunden empfiehlt daher der Berliner Wassertisch ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen.

VDGN WT
Zum Beitrag

Das Musterschreiben (doc) aktualis. Version

 

Weihnachtsgrüße vom Kartellamt

junge Welt
08.12.2014

Rückzahlung möglich
Weihnachtsgrüße vom Kartellamt
von Ben Mendelson

Überteuerte Wasserpreise: Berliner Kunden sollen bis Jahresende Geld zurückfordern

Als Folge der Privatisierung hatten die überteuerten Wasserpreise im Land Berlin dem Senat und multinationalen Konzernen seit 1999 saftige Gewinne beschert. Das Bundeskartellamt schritt dagegen im vorletzten Jahr mit einer Preissenkungsverfügung ein, die Jahre 2009 bis 2011 blieben davon aber unberührt. Für diesen Zeitraum können die Berliner nun bis Ende des Jahres Rückforderungen stellen.
Seit Ende vergangener Woche rufen der Berliner Wassertisch.info und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer die Berliner Wasserkunden dazu auf, für den Preismissbrauch bis 2011 Rückzahlungen zu fordern. Das Schreiben an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) findet sich im Internet: kurzlink.de/musterschreiben.

zum Artikel…