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Pressekonferenz und -mitteilung von Verbänden zum Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden

Pressekonferenz vom 2. April:

Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden – Wie politisch darf die Zivilgesellschaft sein? Pressekonferenz mit Hubert Weiger (Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Michael Müller (Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands e.V.), Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact) und Florian Schöne (Politischer Geschäftsführer Deutscher Naturschutzring (DNR)).

Pressekonferenz auf Youtube

Die Pressemitteilung vom 2. April:

Mit großer Besorgnis sehen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die NaturFreunde Deutschlands und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) die aktuelle Debatte um die Gemeinnützigkeit von Vereinen. Versuche, auch Umweltverbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, verurteilt das Verbändebündnis aufs Schärfste. Das Vorgehen gegen Attac, Deutsche Umwelthilfe, Campact oder den BUND Hamburg werten die Verbände nicht nur als einen Versuch, einzelne Organisationen einzuschüchtern, sondern als einen Angriff auf die Zivilgesellschaft insgesamt.

„Versuche, zivilgesellschaftlichen Verbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wird auf unseren geschlossenen Widerstand treffen“, erklären die Verbandsspitzen einstimmig. „Eine stabile Demokratie braucht politisches Engagement auch außerhalb von Parteien. Die Zivilgesellschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens.“ Der Umgang von Regierungen und Parteien mit kritischen Verbänden zeige, wie offen und liberal Politik und Gesellschaft sind. Die Umweltbewegung sei zum Beispiel aus der Sache heraus kritisch. Sie sei die entscheidende Kraft für die großen Demonstrationen etwa zum Klimaschutz, Atomausstieg oder auch für den Erhalt des Hambacher Waldes, für einen gerechten Welthandel oder für eine nachhaltige Landwirtschaft. „Wir engagieren uns für das Allgemeinwohl und sind deshalb unbequem, ja müssen unbequem sein“, so die Verbände.

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Wir stehen vor immensen Herausforderungen und leider agiert die Politik viel zu halbherzig. Beim Klimaschutz, bei der Agrarwende, bei der Neuordnung der Mobilität von morgen oder bei der Erneuerung der Infrastruktur – überall bleibt die Politik weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Wenn sie in ökologischen Fragen reagiert, dann in der Regel nur auf Druck der Öffentlichkeit, insbesondere der Umwelt- und Naturschutzverbände. Wir brauchen eine offene, ehrliche Auseinandersetzung und eine lebendige politische Debatte, die demokratisch ausgetragen wird, und keine Versuche, kritische Verbände mundtot zu machen. Wir wollen uns nicht zum Sündenbock politischen Versagens machen lassen.“

„Die Grundlage der Debatte um die Gemeinnützigkeit muss der Austausch von Argumenten sein, nicht aber Verbote und Angst“, erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands. „Das wollen vor allem die Unionsparteien aber auch die FDP nicht akzeptieren. Dabei werden die Konflikte um den ökologischen Umbau in den nächsten Jahren an Schärfe zunehmen, weil der Widerspruch zwischen Wissen und Handeln immer größer wird.“ Mit Blick auf die gezielten Angriffe auf verschiedene zivilgesellschaftliche Verbände sagt Müller: „Nicht die DUH ist für die Manipulation der Dieselmotoren verantwortlich, sondern hat sie aufgedeckt. Nicht Attac hat die Ungerechtigkeiten im Steuersystem gemacht, sondern kritisiert sie. Nicht Campact schädigt die Demokratie, sondern fördert und belebt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Wir nehmen unsere Ziele und Ideen ernst, die in einem grundsätzlichen Widerspruch zu dem heute vorherrschenden Regime kurzfristiger Interessen stehen.“

Als Dachverband von 90 Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen stellt auch der DNR mit Sorge fest, dass die Angriffe auf die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in jüngster Zeit deutlich zugenommen haben. „Eine engagierte und kritische Zivilgesellschaft ist Garant für eine lebendige Demokratie. Ohne sie kann die notwendige Transformation in Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft oder Energie nicht erfolgreich bewältigt werden“, sagt Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des DNR. „Als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Politik zählt die kritische Begleitung und Kontrolle politischer Prozesse zum anerkannten demokratischen Selbstverständnis freiheitlicher Gesellschaften.“

BUND, Campact, DNR und die NaturFreunde Deutschlands fordern den Gesetzgeber auf, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren und auch in der Abgabenordnung Klarheit zu schaffen.

Dazu erklärt Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand bei Campact:

„Stiftungen, Vereine und Verbände dürfen durch das Urteil des Bundesfinanzhofs nicht vor die Wahl gestellt werden: entweder tagespolitische Bildungsarbeit für Bürgerinnen und Bürger oder Steuerprivilegien durch den Status der Gemeinnützigkeit. Beides muss in einer lebendigen Demokratie möglich sein. Dafür muss Bundesfinanzminister Olaf Scholz diese fatale Entwicklung dringend mit einer Reform der Abgabenordnung korrigieren. Campact schließt sich den Forderungen der Allianz ,Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V.‘ an.“

Offener Brief an die SPD-Koalitionäre: CETA nicht ratifizieren!

2. Februar 2018

CETA nicht ratifizieren!
Offener Brief an die SPD-Parteispitze und die sozialdemokratischen TeilnehmerInnen der Koalitionsverhandlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der aktuell stattfindenden Koalitionsverhandlungen der SPD mit CDU/CSU bitten wir Sie darum, auch in einer möglichen Großen Koalition das Handelsabkommen der EU mit Kanada, CETA, nicht zu ratifizieren. In der SPD ist CETA sehr umstritten, viele Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen haben sich in den vergangenen Jahren an Protesten gegen das Abkommen beteiligt. Einige Landesverbände der SPD haben sich gegen die Ratifizierung von CETA ausgesprochen; die Berliner Landesregierung, an der die SPD beteiligt ist, hat angekündigt, im Bundesrat gegen die Ratifizierung zu stimmen. Im Sondierungspapier, das den Koalitionsverhandlungen zugrunde liegt, wird die handelspolitische Ausrichtung einer möglichen Großen Koalition jedoch wie folgt skizziert:

„Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden.“

Als Netzwerk Gerechter Welthandel – dem unter anderem Attac, BUND, Campact, der Deutsche Kulturrat, Greenpeace, Mehr Demokratie und Naturfreunde angehören – begrüßen wir das Bekenntnis zu einem fairen Handel. Deutlich widersprechen müssen wir jedoch den Aussagen zu den Inhalten von CETA:

  1. Der in CETA enthaltene Schutz von Arbeitnehmerrechten ist äußerst schwach. Das dem europäischen Umwelt- und Gesundheitsschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist ebenfalls nicht geschützt. Das Kapitel zu Handel und Arbeit ist nicht mit einem funktionierenden Sanktions- und Durchsetzungsmechanismus verbunden und ist von der allgemeinen Streitschlichtung des Abkommens ausgeschlossen. Ein effektives Vorgehen gegen Verstöße von Arbeitnehmerrechten ist damit nicht garantiert, was die Einhaltung von Arbeitsstandards schwächt. Auch das europäische Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Gesundheitsschutz wird weder zur Grundlage des Vertrags gemacht noch bezogen auf die EU ausreichend geschützt, sondern durch Verweis auf WTO-Regeln verwässert. Im Regierungsprogramm 2017 hat sich die SPD das Ziel gesetzt, „in allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards wie der ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren“. Dieses Ziel wurde in CETA nicht erreicht.
  2. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist in CETA nur unzureichend geschützt. CETA verfolgt einen Negativlisten-Ansatz bei der Dienstleistungsliberalisierung. Damit hängt der Umfang der Liberalisierungsverpflichtungen von in den Annexen formulierten Ausnahmen ab. Die komplizierte Struktur dieser Ausnahmen in den Annexen führt zu einer hohen Rechtsunsicherheit, ob alle wichtigen, schützenswerten Bereiche ausgenommen wurden. Auch zukünftige Dienstleistungsarten können naturgemäß nicht auf einer Negativliste vermerkt werden. Außerdem führt die so genannte „Sperrklinken-Klausel“ dazu, dass einmal vollzogene Liberalisierungsschritte nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Somit gefährdet CETA weiterhin öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
  3. Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren weiterhin ein eigenes, privilegiertes Klagerecht außerhalb des deutschen und europäischen Rechtssystems gewähren, das demokratische Handlungsspielräume von Politik einschränkt. Investoren werden weitgehende Rechte gewährt, die über den Eigentumsschutz des Grundgesetzes hinausgehen – ohne dass diesen Rechten Pflichten, etwa zum Schutz des Gemeinwohls, gegenübergestellt werden.

Aus all diesen Gründen weisen die in CETA enthaltenen Regelungen nicht in eine bessere Zukunft, sondern in eine schlechtere. Hunderttausende Menschen haben in den vergangenen Jahren gegen das Abkommen demonstriert, über eine Million Menschen aus Deutschland hat die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterschrieben. Dennoch wird das umstrittene Abkommen seit September 2017 vorläufig angewendet. Um vollständig in Kraft zu treten, muss es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Auf Antrag Belgiens prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob der Investitionsschutz in CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dass eine Ratifizierung nicht stattfindet, bevor der EuGH entschieden hat, halten wir für eine demokratische Selbstverständlichkeit. Zudem bitten wir Sie darum, den vorliegenden CETA-Entwurf angesichts des enthaltenen weitreichenden und einseitigen Investitionsschutzes sowie der Gefahren für Arbeitnehmerrechte und öffentliche Daseinsvorsorge nicht zu ratifizieren – auch nicht in einer möglichen Großen Koalition mit CDU und CSU.

Mit freundlichen Grüßen
Netzwerk Gerechter Welthandel
www.gerechter-welthandel.org

Brief als pdf

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel

Netzwerk Gerechter Welthandel und Trägerkreis des Aktionstages am 8. September 2017

Gemeinsame Pressemitteilung, 8.9.2017netzwerkgerechterwelthandel

Netzwerk Gerechter Welthandel und Trägerkreis des Aktionstages am 8. September 2017

 

* Aktionen gegen CETA in Berlin und fast 40 weiteren Städten *

* Breites Bündnis fordert Ablehnung des Abkommens und gerechte Handelspolitik *

Zwei Wochen vor der Bundestagswahl werden Bürgerinnen und Bürger am morgigen Samstag in mindestens 38 Städten den Protest gegen CETA und Co. in den Wahlkampf tragen. Zu dem bundesweiten Aktionstag unter dem Motto „CETA stoppen – JEFTA und TiSA stoppen – TTIP endlich entsorgen – Für einen gerechten Welthandel“ aufgerufen hat das Netzwerk Gerechter Welthandel. An Infoständen und mit kreativen Aktionen von Lesungen (Wuppertal) bis zum CETA-Kabarett (Köln) werden die Aktiven über die drohenden Gefahren durch die geplanten Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA) und den USA (TTIP) sowie durch das Dienstleistungsabkommen TiSA aufklären.

netzwerk20170908

Heute: Überdimensionaler CETA-Vertrag vor dem Bundestag

Bereits am heutigen Freitag brachte das Netzwerk Gerechter Welthandel mit einem zwei Meter großen „CETA-Vertrag“ seine Ablehnung des EU-Kanada-Abkommens vor dem Deutschen Bundestag zum Ausdruck und forderte die Parteien auf, den Vertrag nicht zu ratifizieren.

cetavertrag

Roland Süß vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac sagt: „Diese Abkommen sind symptomatisch für eine falsche Wirtschafts- und Handelspolitik, die durch einseitige Orientierung an kurzfristigen Profiten für Investoren Hunger und Kriege, Umweltzerstörung und eine wachsende Ungleichheit zwischen Arm und Reich auch in den Industriestaaten fördert. Ökologische und Verbraucherschutzstandards sowie Arbeitnehmerrechte werden untergraben und Interessen von Konzerne untergeordnet. Deshalb fordern wir die Parteien auf, im neuen Bundestag gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen.“

lieven

„Die EU-Handelspolitik muss transparenter und demokratischer gestaltet werden, Sonderklagerechte für Investoren darf es nicht geben. Gerade die Länder des globalen Südens werden durch bilaterale Handelsabkommen ausgegrenzt“, so Christoph von Lieven, Handelsexperte von Greenpeace. Zur kommenden vorläufigen Anwendung von CETA sagt er: „Das Vorsorgeprinzip in Europa schützt uns – Nahrungsmittel sind hier gekennzeichnet und wir wissen, wie sie angebaut wurden. Die vorläufige Anwendung gefährdet diese Vorsorge bereits. Gentechnisch veränderte Produkte und Tiere aus Kanada, wie aktuell ein gentechnisch veränderter Lachs, können mit CETA auch hier auf den Tisch kommen – ohne, dass dies Konsumierende erkennen können. Die Regierung und die Aufsichtsbehörden müssen nachprüfbar dafür sorgen, dass keine genmanipulierten Produkte ungekennzeichnet auf den Markt kommen und die Verbraucher, wie in Kanada, unbewusst zu Testzwecken missbraucht werden.“

CETA wurde im Februar vom Europäischen Parlament beschlossen und soll am 21. September zum größten Teil vorläufig in Kraft treten. In den meisten EU-Staaten steht die Ratifizierung jedoch noch aus.

Der Aktionstag reiht sich ein in die massenhaften Proteste gegen TTIP und CETA in den vergangenen Jahren. Zuletzt demonstrierten im September letzten Jahres 320.000 Menschen in insgesamt sieben Städten gegen die Freihandelsabkommen und für einen gerechten Welthandel.

Bilder von der Aktion vor dem Bundestag sowie den dezentralen Aktionen finden Sie in Kürze unter: www.ceta-aktionstag.de/fotos

Verzeichnis aller lokalen Aktionen: www.ceta-aktionstag.de/aktionskarte/aktionen

Aufruf zum Aktionstag: www.ceta-aktionstag.de/start

Das Netzwerk Gerechter Welthandel ist im April 2017 aus dem Zusammenschluss des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „TTIP unfairHandelbar“ mit dem Trägerkreis der bundesweiten Großdemonstrationen „CETA & TTIP STOPPEN! Für einen gerechten Welthandel!“ entstanden. Zu den über 100 Mitgliedsorganisationen gehören unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Attac, Brot für die Welt, Campact, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Kulturrat, die Naturfreunde Deutschlands, das Umweltinstitut München e.V. sowie alle großen Natur- und Umweltverbände von BUND und NABU bis Greenpeace und WWF.

Weitere Träger des Aktionstages sind: Der Paritätische Gesamtverband, Greenteam Schwabenpower

Positionspapiere und weitere Informationen zum Netzwerk Gerechter Welthandel: www.gerechter-welthandel.org

[Fotos von Uwe Hiksch]

Gemeinsame Aktion von Greenpeace und Campact: StopJEFTA

Jetzt auch auf deutsch: Der große CETA Schwindel

schwindel

(22.12.2016) Die CETA Analyse von Attac, Campact, CEO und Powershift liegt nun auf deutsch vor. Hier werden sechs CETA-Lügen aufgedeckt:

Schwindel Nr. 1: 
CETA schützt die Rechte von ArbeitnehmerInnen

Schwindel Nr. 2: 
CETA ist ein ein guter Deal für Umwelt und Klima

Schwindel Nr. 3:
CETAs Investorenrechte schützen staatliche Regulierungen zum Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit

Schwindel Nr. 4:
CETA schützt öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheit und Wasser

Schwindel Nr. 5:
CETA schafft einen unabhängigen Gerichtshof für Investor-Staat-Klagen

Schwindel Nr. 6: 
CETA sichert Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt

Die Broschüre (pdf)
Der Berliner Wassertisch hat das Heft auf der Seite „Dokumente zu TTIP, CETA und TiSA“ als pdf eingestellt.

CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung

BVerfG

Urteil Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht: Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos. Pressemitteilung Nr. 71/2016 vom 13. Oktober 2016.

Urteil vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen,
– dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
– dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
– dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen. []

Vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16 – Rn. (1-73), http://www.bverfg.de/e/rs20161013_2bvr136816.html

Kommentar

Björn Schiffbauer: Vorläufige Anwendung nur unter drei Auflagen – das (erste?) CETA-Urteil des BVerfG vom 13.10.2016.

Statement Campact, foodwatch und Mehr Demokratie

(Karlsruhe, 13. Oktober 2016) Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen:

„Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in der Pflicht, CETA im Bundesrat zu stoppen.“

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch: „Es ist ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel, deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert strenge Auflagen – das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!“
Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie: „Wir haben in diesem Eilverfahren wichtige Erfolge: Unsere Argumente wurden gehört, sie werden im Hauptverfahren ausführlich verhandelt werden, und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Deutschland die vorläufige Anwendung aus eigener Kraft wieder aufkündigen kann. Die Ausschüsse müssen jetzt demokratisch legitimiert werden und es dürfen weniger Teile von CETA vorläufig in Kraft gesetzt werden als geplant. Wir haben mehr Demokratie erreicht. Nach dem Verlauf der Anhörung ist es wahrscheinlicher denn je, dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt.“

Pressekontakte:

Campact: Jörg Haas, haas@campact.de
Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 0178/816 30 17; Ansprechpartnerin für Organisatorisches vor Ort: Nicola Quarz, 0157/72389352
foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0174/3751689
noceta

Statement Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Zur heutigen Ceta-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte Ernst-Christoph Stolper, Handelsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist trotz Ablehnung der Eilanträge eine Ohrfeige für die EU-Kommission. Das Gericht hat der Bundesregierung klare Hausaufgaben aufgegeben, die auch Forderungen der Stop-Ceta-Bewegung enthalten. Es darf keine vorläufige Anwendung für Ceta-Teile geben, die in der Zuständigkeit Deutschlands liegen, dazu gehören die Sonderklagerechte für internationale Konzerne. Und es muss sichergestellt sein, dass eine vorläufige Anwendung auch einseitig von Deutschland zurückgenommen werden kann. Außerdem sollen die Entscheidungen des Gemeinsamen Ceta-Ausschusses unter den Vorbehalt einer einstimmigen Zustimmung der Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, das Schicksal von Ceta ist weiter offen. Das Abkommen muss außer der Unterzeichnung im EU-Handelsministerrat auch die Ratifizierung im EU-Parlament und in allen Mitgliedstaaten sowie die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestehen. Wir sind sicher, Ceta wird, so wie es vorliegt, nicht in Kraft treten.“

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, BUND-Handelsexperte, Mobil: 0172-2903751 bzw. BUND-Handelsexpertin Maja Volland, 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Statement Deutscher Kulturrat

Deutscher Kulturrat: CETA: Kultur muss jetzt bei vorläufiger Anwendung ausgenommen werden. Bundesregierung werden durch Bundesverfassungsgericht Fesseln bei CETA-Zustimmung angelegt. 13.10.2016.

KMU gegen TTIP

Kommentar „KMU gegen TTIP“ zum CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (pdf). 13.10.2016.
Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin Fella Maschinenbau GmbH, Mitinitiatorin „KMU gegen TTIP“: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schlechte Nachricht für den deutschen Mittelstand. CETA bedeutet unfaire Privilegien für ausländische Investoren und setzt ausgerechnet verantwortungsvolle Unternehmer*innen verstärkt unter Druck.“
Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V., Beirat „KMU gegen TTIP“: „Auch wenn das endgültige Urteil des Verfassungsgerichts über CETA noch aussteht: Karlsruhe sendet ein fatales Signal an unsere europäischen Nachbarn. Dort gibt Länder, die den Prozess sehr genau verfolgen und ihre Entscheidung im Rat auch von seinem Ausgang abhängig machen werden.“ (pdf)

Mehr Demokratie e.V.

Mehr Demokratie e.V.: CETA-Urteil aus Karlsruhe: Das hat unsere Bürgerklage schon jetzt erreicht… 13.10.2016.

Reaktion Parteien

Kläger Klaus Ernst (DIE LINKE) bei #Correctiv über die verlorene CETA-Klage vor dem Verfassungsgericht. 13.10.2016.
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen: CETA: Die Quittung für unsaubere Arbeit. 13.10.2016.

Pressemitteilung der Piratenpartei: Karlsruhe legt CETA-Abkommen an die Leine, doch stoppen müssen es die Bürger! 13.10.2016.

DIE LINKE im Europaparlament: CETA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Gabriel auf die Verbindlichkeit seiner Äußerungen verpflichten“. 13.10.2016.

Presseberichterstattung:

Tagesschau: Kommentar zum CETA-Urteil „Solange“ – Karlsruhes Lieblingswort. 13.10.2016.
Tagesschau
Tagesthemen
WDR: CETA-Klägerin: „Das Urteil ist einfach super“. 13.10.2016.
MDR: Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für CETA. 13.10.2016.
MDR: Thüringer Koalition in Ceta-Frage gespalten. 13.10.2016.
Deutschlandfunk: Urteil zum Freihandelsabkommen. Gericht gibt Auflagen für CETA-Zustimmung. 13.10.2016.
FAZ: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ceta ab. 13.10.2016.
FAZ: Karlsruher Notbremse. 13.10.2016.
ZEIT ONLINE: Karlsruhe weist Eilanträge gegen Ceta ab. 13.10.2016.
FAZ: Die Glaubwürdigkeit entscheidet. 13.10.2016.
SZ: Ceta-Klägerin: „Das ist mindestens ein 70-Prozent-Sieg„. 13.10.2016.
SZ: Die Richter sollen das mal genauer prüfen. 13.10.2016.
Spiegel: Karlsruhes knallharte Bedingungen für Ceta. 13.10.2016.
Freitag: Noch ist nichts entschieden. 13.10.2016.
Der Tagesspiegel: Das Urteil ist nicht das letzte Wort. 13.10.2016.
RP: Ceta-Urteil des Verfassungsgerichts. Vorsicht, Herr Gabriel! 13.10.2016.
correct!v: Verfassungsgericht will demokratischeres CETA. 13.10.2016.
Deutsche Welle: Ceta-Urteil ist Demokratie-Unterricht. 13.10.2016.
SHZ: Ceta vorläufig anzuwenden, findet Robert Habeck „politisch falsch“. 13.10.2016.
Neue Westfälische (Bielefeld): Jura-Professor Fisahn, Rechtsvertreter der CETA-Gegner, fühlt sich nach dem Karlsruher Richterspruch als Sieger. 13.10.2016.

 

Neue Aktion: „Nein zu CETA – weder vorläufig noch endgültig!“

Foodwatch
CETA: „vorläufige“ Anwendung kann Dauerzustand werden

(22.08.2016) Die Europäische Kommission plant, das CETA-Freihandelsabkommen mit Kanada „vorläufig“ in Kraft zu setzen – ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedsstaaten. Ein neues Rechtsgutachten zeigt, welche gravierenden Folgen dies haben könnte.

Mehr hier

Foodwatch hat heute gemeinsam mit dem BUND, Campact, Greenpeace und Mehr Demokratie eine E-Mail-Petition an Sigmar Gabriel gestartet. Die Forderung an den Wirtschaftsminister lautet, dass er einem entsprechenden Beschluss zur vorläufigen Anwendung im EU-Ministerrat nicht zustimmen darf!

aktion–ceta

Zur Aktion

Flashmob – Nachlese

Berliner Netzwerk (Foto: BUNDjugend Berlin)

Berliner Netzwerk (Foto: BUNDjugend Berlin)

 

Fotos von der BUNDjugend Berlin: https://www.flickr.com/photos/bundjugendberlin/sets/72157671784649632/with/29052824151/

Fotos von Uwe Hiksch (NaturFreunde): https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/sets/72157669675407683 ; https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/albums/72157671596123870

RBB-Abendschau ab 0.28min.

ZoominTV: Kurz vor knapp. (Beitraglänge: 1:12 Min)

Freie-Radio-net: 5 vor CETA – Protest gegen neoliberales Freihandelsabkommen in Berlin  (Audio: 11:29 min, 16 MB, mp3; zunächst Redebeitrag Uwe Hiksch (NaturFreunde), ab Minute 6:50 Redebeitrag von Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch))

Tagesschau: Freihandelsabkommen: Bedenken in der SPD gegen CETA und TTIP; 21.08.2016

Erfolgreicher StopCETA-Protest vor dem SPD Parteikonvent

Gemeinsam mit anderen Organisationen im Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA – stoppen! hat der Berliner Wassertisch zu einer Aktion vor dem SPD-Konvent am 5. Juni aufgerufen. Hier einige Beiträge und Links zur Nachlese: Unser Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA – stoppen! schreibt: „Erfolgreicher Protest vor dem SPD Parteikonvent. Am Sonntag, den … weiterlesen

Ist es schon Zeit, TTIP zu beerdigen?

ZDF | Berlin direkt
Sendung vom 05.06.2016

Berlin-direktZDF – Warum TTIP so gut wie tot ist
Das Freihandelsabkommen TTIP ist so gut wie tot: Die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet, und TTIP-Befürworter Barack Obama ist nur noch bis Ende 2016 handlungsfähig. Zeit, TTIP zu beerdigen?
zum Video

Kommentar Wassertisch: Dieser Teil des Magazins „Berlin direkt“ gibt richtig wieder, dass die TTIP-Verhandlungen sich in großen Schwierigkeiten befinden. Was allerdings zu kurz kommt ist, dass die großen Unternehmen – egal ob aus Europa oder aus USA – TTIP gar nicht so dringend brauchen: Sie können mit entsprechend strukturierten Niederlassungen in Kanada genauso gut das Freihandelsabkommen CETA nutzen, um ggfs. Vertragsstaaten in Europa auf Schadenersatz zu verklagen.
Dass aber die stark kritisierten Schiedsgerichte mit nahezu unveränderter Wirkung auch in der neuen Fassung des CETA-Vertrags brandgefährlich sind, zeigen diese Ausarbeitungen:

  • Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie
  • Das Investitionsschutz-Kapitel im EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA): Eine kritische Analyse

 

CETA & TTIP STOPPEN!
Aktion vor dem SPD Parteikonvent am Sonntag

Protestkundgebung

Ort: Willy-Brandt-Haus, Stresemannstraße / Wilhelmstraße (U-Bahn Hallesches Tor)
Zeit: Sonntag, 5. Juni 2016, von 9 Uhr bis ca. 10.30 Uhr

CETA stoppenAm Sonntag treffen sich die wichtigsten Vertreter der SPD zum Parteikonvent. Zur Zeit wird in der SPD heftig diskutiert, wie die Partei sich zu CETA und TTIP verhalten soll. Bis September müssen sich die Delegierten festgelegt haben, dann fällt in der SPD die Entscheidung zu CETA.

Deshalb protestieren wir vor dem Parteikonvent im Willy-Brandt-Haus. Wir erinnern die SPD-Delegierten an die roten Linien, die die Partei zu CETA und TTIP beschlossen hat. Die SPD-Linke hat für TTIP bereits ein Stopp der Verhandlungen gefordert. Dies muss nun auch für CETA geschehen. Rund 73% aller SPD-Wähler lehnen diese Art von Freihandelsabkommen ab.

Wenn wir jetzt den öffentlichen Druck weiter erhöhen und deutlich machen, wie groß der Widerstand gegen CETA und TTIP in der Gesellschaft ist, dann werden sich auch in der SPD die kritischen Stimmen durchsetzen.

Wir fordern: CETA, TTIP, TiSA STOPPEN!

Die Kundgebung ist von Campact angemeldet, daran beteiligen sich folgende Organisationen aus dem Berliner Netzwerk: BUND, NaturFreunde, Attac, Berliner Wassertisch, Mehr Demokratie und Anti Atom Berlin.

Verfassungsbeschwerde gegen das Kanada-EU Abkommen CETA

Tagesspiegel
30.05.2016

Gegen Freihandelsabkommen Ceta
Nichtregierungsorganisationen planen Verfassungsbeschwerde

CETA oder DemokratieDas geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) höhle demokratische Rechte aus, kritisieren mehrere Nichtregierungsorganisationen. Sie wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen Ceta einreichen.

Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen mehrere Nichtregierungsorganisationen gegen das zwischen der EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta vorgehen. Das Abkommen höhle demokratische Rechte aus und solle zudem nach dem Willen der EU auch ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in Kraft treten, kritisierten die Organisationen Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie am Montag. Inhalt und Umsetzung von Ceta seien daher verfassungswidrig.

zum vollständigen Artikel hier
zum Campact-Blog-Beitrag hier
zum Beteiligungs-Formular hier

Investitionsschutz in TTIP: Kommission verweigert Systemwechsel

Halbherzige Reformen sollen massive Ausweitung des weltweiten Investitionsschutzes rechtfertigen

bündnisttip

Download der Analyse als PDF

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 16.09.2015 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reform privater Schiedsgerichte im Rahmen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) vor. Der heftig umstrittene ISDS-Mechanismus (Investor-State Dispute Settlement) erlaubt es Investoren, Staaten vor so genannten Schiedsgerichten auf enorme Entschädigungszahlungen zu verklagen. Dieses Mittel haben Konzerne in der Vergangenheit unter anderem dazu eingesetzt, Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz von Umwelt, Gesundheit oder VerbraucherInnen dienen.

Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission immer noch nicht zu einer grundlegenenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Unsere Analyse zeigt: Die Interessen von Investoren werden denen von Staaten und BürgerInnen übergeordnet, eine richterliche Unabhängigkeit ist nicht gewährleistet. Zudem soll der Vertragstext zu CETA (Comprehensive Economy and Trade Agreement) von den Änderungen unberührt bleiben.

Der Vorschlag der EU-Kommission bietet keine überzeugende Antwort auf die Kritik an TTIP und kann nur als Versuch der kosmetischen Übertünchung von systemimmanenten Schwachstellen dienen.

Die Europäische Kommission versucht erfolglos, die breite öffentliche Kritik am geplanten Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) durch den Vorschlag eines neuen „Investitionsgerichts“ zu besänftigen. Sie hält dabei weiter an den besonders umstrittenen Sonderklagerechten für ausländische Investoren fest (sog. Investor-State Dispute Settlement – ISDS). Sie erlauben es Investoren, vor internationalen Spruchkörpern mitunter enorme Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Verbraucher oder der Beendigung von Finanz- und Wirtschaftskrisen dienen. Durch die Einführung solcher Klagerechte in TTIP würde die globale Reichweite von ISDS erheblich ausgedehnt und das Klagerisiko für die Staaten nochmals deutlich steigen – zulasten des Gemeinwohls auf beiden Seiten des Atlantiks.

Nach einer längeren europaweiten Reformdebatte hatte zuletzt auch das Europäische Parlament ein „neues System“ für die Streitbeilegung angemahnt, das demokratischen und rechtsstaatlichen Standards genügt. Zudem forderte es, dass ausländische Investoren nicht „über größere Rechte als inländische Investoren verfügen“ dürften. Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission noch immer nicht zu einer derart grundlegenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Eine nähere Analyse ergibt, dass der Entwurf sich trotz einiger positiver Ansätze weitgehend auf kosmetische Korrekturen des bestehenden ISDS-Systems beschränkt. Auch ist es der Kommission nicht gelungen, die materiellen Investorenrechte effektiv einzugrenzen. Sie würden ausländische Investoren gegenüber dem Gemeinwohl und konkurrierenden Unternehmen klar privilegieren. Auf den Kern der ISDS-Kritik geht sie kaum ein (siehe im Anhang die detaillierte Übersicht zu den einzelnen Kritikpunkten).

Festzuhalten ist zunächst, dass es noch immer keine überzeugenden Gründe für den Investitionsschutz in TTIP gibt. Ausländische Investoren genießen sowohl in der EU als auch in den USA starken Schutz durch das jeweilige nationale bzw. europäische Recht, der vor Gericht wirksam durchgesetzt werden kann. Einer besonderen völkerrechtlichen Absicherung bedarf es daher nicht. Dies hat auch die jetzige Bundesregierung stets betont.

Der Kommissionsvorschlag sieht einen privilegierten Schutz des Eigentums und der Gewinnerwartungen ausländischer Investoren vor und gibt ihnen also „größere Rechte“ als anderen. Sie gehen deutlich über ein Diskriminierungsverbot hinaus und können Investoren auch gegen einen legitimen demokratischen Politikwechsel absichern. Dabei wäre es leicht möglich, den materiellen Investitionsschutz stattdessen auf die bereits enthaltenen Diskriminierungsverbote zu reduzieren. Nur so wäre auch ein wirksamer Schutz staatlicher Regulierungsspielräume zur Verfolgung von Gemeinwohlinteressen gewährleistet. Der Ansatz der Kommission, dieses staatliche „right to regulate“ durch einen eigenen Vertragsartikel zu gewährleisten hat sich in der Praxis dagegen nicht bewährt. Er spielt bei der Entscheidung von Investorenklagen meist keine Rolle. In der nun vorgeschlagenen Fassung stellt das right to regulate nämlich nur eine vage Leitlinie bei der Interpretation der Investorenrechte dar – und bietet den Schiedsrichtern weiter viel Spielraum für eine investorenfreundliche Auslegung..

Die Investoren erhalten diese Privilegien, ohne selbst irgendwelche Pflichten auferlegt zu bekommen – etwa zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Beachtung von Menschen-, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie Gesundheits- und Umweltschutzstandards.

Das vorgeschlagene „Investment Court System“ (ICS) wäre nur dem Namen nach ein „Gericht“. Es dient allein der Durchsetzung von Investorenrechten gegenüber den Vertragsstaaten. Menschen, die von den Unternehmenspraktiken globaler Konzerne wie Lohndumping, fehlendem Arbeitsschutz, Landnahme und Umweltzerstörung betroffen sind, erhalten auch weiterhin keine Gelegenheit, notfalls internationalen Rechtsschutz gegen davon profitierende ausländische Investoren zu erlangen. Diese Einseitigkeit birgt die Gefahr, dass die Mitglieder des ICS sich ebenso wie die bisherigen ISDS-Schiedsrichter als institutionelle „Hüter der Investorenrechte“ verstehen – und deren Privilegien entsprechend weit auslegen. Wie alle mächtigen Institutionen neigen internationale Spruchkörper zur Erweiterung ihrer Kompetenzen. Umso bedenklicher ist, dass die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit auch hier hinter gängigen rechtsstaatlichen Standards zurück bleibt. Die Schiedsrichter des ICS wären nebenamtlich tätig und würden im Wesentlichen pro Fall bezahlt, so dass sie auch ein finanzielles Interesse an einer hohen Zahl von Investorenklagen hätten. Gerade diese strukturellen Anreize für eine investorenfreundliche Rechtsprechung sind ein zentrales Problem der bisherigen Schiedsgerichtsbarkeit. Die naheliegende Lösung wären hauptberufliche Richter mit fallunabhängiger Besoldung und einem grundsätzlichen Nebentätigkeitsverbot, um Interessenkonflikte besser auszuschließen. Die Kommission hat dies selbst erkannt.. Dennoch begnügt sie sich insofern mit einer bloßen Option für nachträgliche Änderungen, die politisch kaum durchzusetzen sein werden.

Das ICS ist daher insgesamt keine überzeugende Antwort auf die Gefahren des ISDS-Systems. Dennoch enthält der Kommissionsentwurf einige Verbesserungen etwa gegenüber den Entwürfen der geplanten Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und Singapur. So sollen die klagenden Investoren keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schiedsrichter haben. Sie würden von den Vertragsstaaten vorab für eine feste Amtszeit bestimmt und für die einzelnen Fälle zufällig ausgewählt. Die Rechtssicherheit und die Kontrolle der Schiedsrichter würden durch eine neue Berufungsinstanz (Appeal Tribunal) und umfangreichere Anfechtungsmöglichkeiten gestärkt.

Umso bedenklicher erscheint es daher, dass die Kommission entschlossen ist CETA sogar ohne diese minimalen Änderungen zu ratifizieren. Der Investitionsschutz in CETA und TTIP kann nicht getrennt voneinander behandelt werden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung Nordamerikas könnten die vielen US-Investoren mit Tochterfirmen in Kanada sich das jeweils günstigere Abkommen aussuchen. Die EU braucht daher ein einheitliches Konzept, das von vornherein in beiden Verträgen durchgehalten wird. In der jetzigen Fassung wären aber weder CETA noch TTIP zustimmungsfähig.

Wir wünschen eine spannende Lektüre!“

Zur Analyse (pdf)

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