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CETA-Verhandlungsmandat jetzt auch offiziell veröffentlicht

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch
15.12.2015
— Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada —

Rat der Europäischen Union veröffentlicht CETA-Verhandlungsmandat offiziell – zweieinhalb Monate nach dem Leak

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Berlin, 15. Dezember 2015. Der Rat der Europäischen Union hat heute das Verhandlungsmandat für das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada im Internet veröffentlicht (siehe Stellungnahme). Die Organisationen Mehr Demokratie und foodwatch hatten die Institutionen der EU sowie die Bundesregierung bereits im September dazu aufgefordert, zunächst jedoch eine Absage erhalten. Nun erfolgte die offizielle Verbreitung des bislang unter Verschluss gehaltenen CETA-Dokuments zweieinhalb Monate nachdem die Verbraucherorganisation foodwatch das geleakte deutschsprachige Mandat, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“ unter www.ceta-leak.foodwatch.de öffentlich gemacht hatte. Unter diesem Link sind auch diejenigen Stellen einsehbar, die aus der offiziellen Veröffentlichung entfernt wurden und dort als „nicht deklassifiziert“ gekennzeichnet sind.

Die Dokumente – neben dem ursprünglichen Mandatstext von 2009 eine Ergänzung von 2011 – belegen, dass von Beginn der Verhandlungen an Wirtschaftsinteressen über Gemeinwohlinteressen gestellt wurden. So wird das europäische Vorsorgeprinzip in den Verhandlungsrichtlinien nicht einmal erwähnt. Investorenschutzklauseln spielten für die Aufnahme der Verhandlungen keine Rolle, 2011 wurden sie als verbindliche Zielvorgabe aufgenommen – wohingegen das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards festzusetzen, als unverbindliche Randnotiz im Mandat steht. Zudem werfen die Dokumente ein Licht darauf, wie sehr die Europäische Kommission bemüht ist, eine Abstimmung über CETA in den nationalen Parlamenten zu verhindern, indem das Abkommen als reiner EU-Vertrag eingestuft werden soll.

Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, erklärte: „Das Mandat zeigt, dass die Kommission im Unterschied zum Rat das CETA-Abkommen nicht für ein Abkommen hält, dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Es ist zu befürchten, dass die Kommission weiterhin die Mitgliedsstaaten und damit die nationalen Parlamente umgehen will.“

Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch, sagte: „Die Debatte über CETA wird verlogen geführt. Von Anbeginn der Verhandlungen wurden Gemeinwohlinteressen stiefmütterlich behandelt und den Wirtschaftsinteressen untergeordnet.“

In Kenntnis der Mandatstexte erscheint die Debatte um den Investorenschutz in neuem Licht. Anders als beim Mandat für das geplante EU-US-Abkommen TTIP erklärt das CETA-Mandat Schiedsgerichte nicht zum „Sollte“-, sondern zum „Muss“-Ziel. So heißt es in der ergänzten Mandatsfassung von 2011: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau diese zwingend durchzusetzen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte zuletzt einen Vorschlag für einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte ausschließlich auf TTIP bezogen, Änderungen bei CETA jedoch nicht vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens. Für die Aufnahme der Verhandlungen spielte dieser Bereich ohnehin noch gar keine Rolle und wurde erst 2011, nachdem die EU die Zuständigkeit für die Investitionspolitik von den Mitgliedstaaten erhalten hatte, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als die zitierte verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen. Auf dieses „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags verweisen.

Links:

 

„Nachbesserungen“ bei CETA?

taz.de
16.12.2015

Handelsabkommen CETA
Nachbesserungen dank Trudeau
von Anja Krüger

Die EU und Kanada wollen die privaten Schiedsgerichte aus ihrem Abkommen herausnehmen. Am Klagerecht für Konzerne halten sie aber fest.

Video zum Investitionsgerichtshof

  Video: Campact

BERLIN taz | Das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta wird in der Frage der umstrittenen privaten Schiedsgerichte nachgebessert. Der neue kanadische Präsident Justin Trudeau habe EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström in diesem Punkt Entgegenkommen signalisiert, sagte ein Sprecher der EU-Kommission der taz.

zum vollständigen Artikel
hier noch ein interessantes und wichtiges Video zum Thema

 

Investitionsschutz in TTIP: Kommission verweigert Systemwechsel

Halbherzige Reformen sollen massive Ausweitung des weltweiten Investitionsschutzes rechtfertigen

bündnisttip

Download der Analyse als PDF

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 16.09.2015 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reform privater Schiedsgerichte im Rahmen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) vor. Der heftig umstrittene ISDS-Mechanismus (Investor-State Dispute Settlement) erlaubt es Investoren, Staaten vor so genannten Schiedsgerichten auf enorme Entschädigungszahlungen zu verklagen. Dieses Mittel haben Konzerne in der Vergangenheit unter anderem dazu eingesetzt, Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz von Umwelt, Gesundheit oder VerbraucherInnen dienen.

Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission immer noch nicht zu einer grundlegenenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Unsere Analyse zeigt: Die Interessen von Investoren werden denen von Staaten und BürgerInnen übergeordnet, eine richterliche Unabhängigkeit ist nicht gewährleistet. Zudem soll der Vertragstext zu CETA (Comprehensive Economy and Trade Agreement) von den Änderungen unberührt bleiben.

Der Vorschlag der EU-Kommission bietet keine überzeugende Antwort auf die Kritik an TTIP und kann nur als Versuch der kosmetischen Übertünchung von systemimmanenten Schwachstellen dienen.

Die Europäische Kommission versucht erfolglos, die breite öffentliche Kritik am geplanten Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) durch den Vorschlag eines neuen „Investitionsgerichts“ zu besänftigen. Sie hält dabei weiter an den besonders umstrittenen Sonderklagerechten für ausländische Investoren fest (sog. Investor-State Dispute Settlement – ISDS). Sie erlauben es Investoren, vor internationalen Spruchkörpern mitunter enorme Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Verbraucher oder der Beendigung von Finanz- und Wirtschaftskrisen dienen. Durch die Einführung solcher Klagerechte in TTIP würde die globale Reichweite von ISDS erheblich ausgedehnt und das Klagerisiko für die Staaten nochmals deutlich steigen – zulasten des Gemeinwohls auf beiden Seiten des Atlantiks.

Nach einer längeren europaweiten Reformdebatte hatte zuletzt auch das Europäische Parlament ein „neues System“ für die Streitbeilegung angemahnt, das demokratischen und rechtsstaatlichen Standards genügt. Zudem forderte es, dass ausländische Investoren nicht „über größere Rechte als inländische Investoren verfügen“ dürften. Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission noch immer nicht zu einer derart grundlegenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Eine nähere Analyse ergibt, dass der Entwurf sich trotz einiger positiver Ansätze weitgehend auf kosmetische Korrekturen des bestehenden ISDS-Systems beschränkt. Auch ist es der Kommission nicht gelungen, die materiellen Investorenrechte effektiv einzugrenzen. Sie würden ausländische Investoren gegenüber dem Gemeinwohl und konkurrierenden Unternehmen klar privilegieren. Auf den Kern der ISDS-Kritik geht sie kaum ein (siehe im Anhang die detaillierte Übersicht zu den einzelnen Kritikpunkten).

Festzuhalten ist zunächst, dass es noch immer keine überzeugenden Gründe für den Investitionsschutz in TTIP gibt. Ausländische Investoren genießen sowohl in der EU als auch in den USA starken Schutz durch das jeweilige nationale bzw. europäische Recht, der vor Gericht wirksam durchgesetzt werden kann. Einer besonderen völkerrechtlichen Absicherung bedarf es daher nicht. Dies hat auch die jetzige Bundesregierung stets betont.

Der Kommissionsvorschlag sieht einen privilegierten Schutz des Eigentums und der Gewinnerwartungen ausländischer Investoren vor und gibt ihnen also „größere Rechte“ als anderen. Sie gehen deutlich über ein Diskriminierungsverbot hinaus und können Investoren auch gegen einen legitimen demokratischen Politikwechsel absichern. Dabei wäre es leicht möglich, den materiellen Investitionsschutz stattdessen auf die bereits enthaltenen Diskriminierungsverbote zu reduzieren. Nur so wäre auch ein wirksamer Schutz staatlicher Regulierungsspielräume zur Verfolgung von Gemeinwohlinteressen gewährleistet. Der Ansatz der Kommission, dieses staatliche „right to regulate“ durch einen eigenen Vertragsartikel zu gewährleisten hat sich in der Praxis dagegen nicht bewährt. Er spielt bei der Entscheidung von Investorenklagen meist keine Rolle. In der nun vorgeschlagenen Fassung stellt das right to regulate nämlich nur eine vage Leitlinie bei der Interpretation der Investorenrechte dar – und bietet den Schiedsrichtern weiter viel Spielraum für eine investorenfreundliche Auslegung..

Die Investoren erhalten diese Privilegien, ohne selbst irgendwelche Pflichten auferlegt zu bekommen – etwa zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Beachtung von Menschen-, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie Gesundheits- und Umweltschutzstandards.

Das vorgeschlagene „Investment Court System“ (ICS) wäre nur dem Namen nach ein „Gericht“. Es dient allein der Durchsetzung von Investorenrechten gegenüber den Vertragsstaaten. Menschen, die von den Unternehmenspraktiken globaler Konzerne wie Lohndumping, fehlendem Arbeitsschutz, Landnahme und Umweltzerstörung betroffen sind, erhalten auch weiterhin keine Gelegenheit, notfalls internationalen Rechtsschutz gegen davon profitierende ausländische Investoren zu erlangen. Diese Einseitigkeit birgt die Gefahr, dass die Mitglieder des ICS sich ebenso wie die bisherigen ISDS-Schiedsrichter als institutionelle „Hüter der Investorenrechte“ verstehen – und deren Privilegien entsprechend weit auslegen. Wie alle mächtigen Institutionen neigen internationale Spruchkörper zur Erweiterung ihrer Kompetenzen. Umso bedenklicher ist, dass die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit auch hier hinter gängigen rechtsstaatlichen Standards zurück bleibt. Die Schiedsrichter des ICS wären nebenamtlich tätig und würden im Wesentlichen pro Fall bezahlt, so dass sie auch ein finanzielles Interesse an einer hohen Zahl von Investorenklagen hätten. Gerade diese strukturellen Anreize für eine investorenfreundliche Rechtsprechung sind ein zentrales Problem der bisherigen Schiedsgerichtsbarkeit. Die naheliegende Lösung wären hauptberufliche Richter mit fallunabhängiger Besoldung und einem grundsätzlichen Nebentätigkeitsverbot, um Interessenkonflikte besser auszuschließen. Die Kommission hat dies selbst erkannt.. Dennoch begnügt sie sich insofern mit einer bloßen Option für nachträgliche Änderungen, die politisch kaum durchzusetzen sein werden.

Das ICS ist daher insgesamt keine überzeugende Antwort auf die Gefahren des ISDS-Systems. Dennoch enthält der Kommissionsentwurf einige Verbesserungen etwa gegenüber den Entwürfen der geplanten Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und Singapur. So sollen die klagenden Investoren keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schiedsrichter haben. Sie würden von den Vertragsstaaten vorab für eine feste Amtszeit bestimmt und für die einzelnen Fälle zufällig ausgewählt. Die Rechtssicherheit und die Kontrolle der Schiedsrichter würden durch eine neue Berufungsinstanz (Appeal Tribunal) und umfangreichere Anfechtungsmöglichkeiten gestärkt.

Umso bedenklicher erscheint es daher, dass die Kommission entschlossen ist CETA sogar ohne diese minimalen Änderungen zu ratifizieren. Der Investitionsschutz in CETA und TTIP kann nicht getrennt voneinander behandelt werden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung Nordamerikas könnten die vielen US-Investoren mit Tochterfirmen in Kanada sich das jeweils günstigere Abkommen aussuchen. Die EU braucht daher ein einheitliches Konzept, das von vornherein in beiden Verträgen durchgehalten wird. In der jetzigen Fassung wären aber weder CETA noch TTIP zustimmungsfähig.

Wir wünschen eine spannende Lektüre!“

Zur Analyse (pdf)

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EU-Kommissarin Malmström (TTIP-CETA-Lobbyistin) will CETA unverändert durchpeitschen

ZEIT
02.09.2015

EU-Kommissarin Cecilia Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln
Von Petra Pinzler

Der europäisch-kanadische Freihandelsvertrag CETA soll nicht noch einmal neu verhandelt werden. Trotz heftiger Kritik an dem Vertrag und besonders an der Einrichtung privater Schiedsgerichte, lehnt EU-Kommissarin Cecilia Malmström grundsätzliche Änderungen ab.

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Weiterer Bericht zum Thema:
Wirtschaft
02.09.2015

Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln.

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Zur Antwort von Malmström vom 1. September

Answer given by Ms Malmström on behalf of the Commission

CETA has a review clause on an appeal mechanism for ISDS. The Commission will discuss with Canada the modalities and timetable for introducing one in CETA as soon as possible.

CETA reflects the new approach to ISDS and investment protection: full transparency and greater respect for the right to regulate. The Commission does not envisage re-opening the CETA negotiations, concluded in 2014. Nevertheless, it will discuss with Canada ways to fine-tune this approach, in line with recent discussions in the EU.

The ratification process will start when the legal revision and the translations into the EU official languages are ready. As for TTIP, negotiations are ongoing, and it is premature to speculate on its ratification.

CETA does not provide for ‘fork-in-the-road’, but for ‘no-U-turn’ approach. Investors are free to go directly to ISDS or try domestic remedies first. ISDS appears as a safety net in the event problems arise in the domestic courts, or where recourse to them is not viable.

Possible claims under domestic law differ from those under international law. CETA provisions are not enforceable before domestic courts, while only ISDS tribunals can enforce investment protection provisions. A requirement to exhaust domestic remedies would force the investor to go to domestic courts even if his claim could not be addressed, e.g. because there is no prohibition of discrimination of foreign investors in domestic law.

TTIP wird noch geheimer

Tagesspiegel
13.08.2015

EU-Kommission schränkt Zugang zu Dokumenten für Parlamente ein
Von Justus von Daniels, Marta Orosz

Die Protokolle über die TTIP-Verhandlungen werden von der EU-Kommission nicht mehr an Parlamente und Ministerien der Mitgliedstaaten verschickt. Sie können nur noch in Brüssel eingesehen werden. Zuvor waren vertrauliche Dokumente nach außen gelangt..

Die Europäische Kommission schickt Protokolle über die TTIP-Verhandlungsrunden nicht mehr in digitaler Form an die Parlamente und Ministerien der Mitgliedstaaten. Als Grund nennt die Kommission die Veröffentlichung von Dokumenten durch das Recherchezentrum Correctiv im Juli. Die Kommission vermutet, dass die Leaks aus dem Deutschen Bundestag kamen. Abgeordnete können Informationen über die Verhandlungen mit den USA künftig nur noch in speziellen Leseräumen in Brüssel einsehen. Das geht aus einem internen Schreiben der Kommission an die EU-Staaten vom 24. Juli hervor.

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Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

Spiegel-online
06.05.2015

Freihandelsabkommen TTIP
Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

Logo TTIP unfairhandelbar


Foto: Uwe Hiksch

Die Schiedsgerichte beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind nicht nur umstritten – sondern laut einem Gutachten auch verfassungswidrig.

Die in den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada, TTIP und CETA, vorgesehenen Schiedsgerichte sind einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Die Professorin für Öffentliches Recht der Münchner Universität der Bundeswehr, Kathrin Groh, hat es im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angefertigt.

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Dazu auch: Spiegel Online: Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein. 6.5.2015.

18. April – Globaler Aktionstag gegen TTIP-CETA-TiSA und Co.

Taz Bewegungsteambewegungstaz
15.04.2015

Von Jörn Alexander

Globaler Aktionstag: Am Samstag wird in Berlin gegen die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen protestiert – weltweit finden rund 500 Aktionen statt

Die internationalen Großkonzerne und Banken möchten sich aus dem Korsett von Demokratie und Rechtsstaat befreien. Schon heute besitzen Global Players wie Shell, Wal-Mart oder Volkswagen mehr Macht als manche Staaten. Ihre Umsätze übersteigen das Bruttosozialprodukt von Ländern wie Norwegen, Ungarn oder Vietnam. Ihre Lobbyisten nehmen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung.

Und dennoch gibt es sie noch: diese hinderlichen Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze und die Arbeitnehmerrechte – wahre Handelshemmnisse und Profitbremsen. Da gibt es nur einen Ausweg: Die Konzerne müssen über dem Gesetz stehen – zumindest ein Stück weit -, der Einfluss der Lobbyisten muss institutionalisiert werden. Die Mittel dazu tragen kryptische Namen: TTIP, CETA und TiSA. Sie sind als Freihandels-, Investitions- oder Dienstleistungsabkommen bekannt. Dabei handelt es sich um Staatsverträge, die für die großen multinationalen Konzerne und die Finanzindustrie entwickelt werden. Konzernrechte, die die Bürgerrechte einschränken sollen.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und Spitzenpolitiker von CDU und SPD, allen voran Sigmar Gabriel, geben sich alle Mühe, die Abkommen positiv darzustellen. Nach ihrer Lesart geht es darum, Handelshemmnisse abzubauen, einheitliche Normen und Standards zu schaffen und natürlich: Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum.

Die Abkommen werden von bürokratischen Expertengruppen der Mitgliedstaaten und Unternehmensvertretern entwickelt. Die Verhandlungen für Europa führt die EU-Kommission. Vertreter der Zivilgesellschaft sind nicht beteiligt. Die Verhandlungen finden im Geheimen hinter verschlossenen Türen statt.

An diesem Punkt könnte man eigentlich schon aufhören und mit gesundem Menschenverstand feststellen, dass da für die Bürger nichts Gutes bei herauskommen kann.

Die Inhalte, die nun nach und nach durchsickern, verschlagen einem aber trotzdem den Atem. Die Abkommen stellen einen umfassenden Angriff auf die sozialen und ökologischen Errungenschaften dar und drohen die Demokratie und den Rechtsstaat auszuhöhlen.

Im Fokus der Aufmerksamkeit steht zurzeit das Abkommen TTIP zwischen der EU und den USA. CETA wird zwischen der EU und Kanada verhandelt. Über Tisa ist wenig bekannt, hier verhandeln EU, USA und 21 weitere Staaten die Liberalisierung von Bereichen wie Wasser, Bildung, Gesundheit und Kultur.

Ein näherer Blick auf TTIP zeigt, worum es geht. Viel diskutiert und viel kritisiert werden aktuell die Investitionsschutzklauseln. Sie würden es ausländischen Investoren ermöglichen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Ein Beispiel im Rahmen eines bestehenden Abkommens ist die Klage des Energiekonzerns Vattenfall. Die Bundesregierung soll wegen des Atomausstiegs Schadenersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro zahlen. Die Verhandlung findet vor einem Schiedsgericht in Washington statt. Hier ist bereits eine Paralleljustiz entstanden, die durch TTIP und Ceta noch deutlich ausgebaut werden würde. Ein zweiter Punkt ist die sogenannte regulatorische Kooperation. Mit einem Bündel von Instrumenten sollen Unternehmen und Lobbyisten Einfluss auf neue Gesetze und Verordnungen nehmen können, sogar vorab über neue Gesetzesvorhaben informiert werden. So können sie Einwendungen erheben, die dann berücksichtigt werden sollen. Zudem müssen neue Gesetze vom Gesetzgeber auf ihre Handels- und Investitionsverträglichkeit geprüft werden. Weitere Einspruchsrechte sowie ein supranationales Gremium für die regulatorische Zusammenarbeit sind geplant. Mit der „regulatorischen Kooperation“ würde es deutlich schwieriger werden, neue Arbeits- oder Umweltschutzstandards einzuführen.

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Aktionstag in Berlin

Globaler Aktionstag in Berlin: Demonstration & Menschenkette TTIP, TiSA, CETA – stoppen!

Samstag, 18. April

Beginn 16 Uhr, Potsdamer Platz

Schon vorher finden in vielen Stadtteilen kreative Protest- und Infoveranstaltungen statt.
Eine bundesweite Terminsammlung gibt es hier.
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Große Sorge bereitet auch die geplante Anpassung von bestehenden Standards. Ob Streikrecht, Arbeitnehmerrechte, Umwelt- oder Verbraucherschutz, in den meisten Bereichen sind die europäischen Standards höher als in den USA. Eine Anpassung nach oben scheint aufgrund der beteiligten Akteure und der Geheimverhandlungen unrealistisch. Zudem werden die Freihandelsabkommen maßgeblich auf Betreiben der USA verhandelt.

Die Abkommen betreffen fast alle Bereiche unseres Lebens. Entsprechend breit fällt der Widerstand aus. Über 1,6 Millionen Menschen haben bereits eine Europäische Bürgerinitiative unterschrieben. Am 18. April werden weltweit über 500 Aktionen gegen TTIP & Co stattfinden. Der Widerstand gegen die Freihandelsabkommen gewinnt nicht nur rasant an Dynamik, sondern mobilisiert auch neue Gesellschaftsgruppen wie Ärzte, Buchhändler und Kulturschaffende. Die Chancen stehen gut, TTIP, CETA und TiSA zu stoppen.

JÖRN ALEXANDER
Der Autor ist aktiv im Berliner Bündnis gegen TTIP & Co

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18_April_2015