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Schriften zur kommunalen Daseinsvorsorge: Siegfried Broß: Überlegungen zu TTIP und CETA

Berliner Wassertisch
15. Juni 2015

Neues Heft in der vom Berliner Wassertisch herausgegebenen

Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge

Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015.

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Vorwort

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, so beginnt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dann ist die Wasserwirtschaft auch nicht von Freihandelsabkommen erfasst, denken viele zunächst erleichtert. Doch weit gefehlt. Es geht bei den Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA und in dem Abkommen mit Kanada nicht nur um den Abbau von Zöllen und anderen Einfuhrbeschränkungen, sondern auch um den Abbau sogenannter nichttarifärer Regelungen.

Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.

Trotz Beteuerungen der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), dass nicht daran gedacht sei, über die Freihandelsabkommen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu liberalisieren, findet sich aber keine wirkliche Ausnahme für die Daseinsvorsorge und die Wasserwirtschaft aus den Verhandlungen und den vorgesehenen Verträgen. Im Gegenteil, von europäischer Seite wird von den USA verlangt, die Regeln für die öffentliche Beschaffung zu ändern mit einer vollständigen Öffnung. Das geht nur bei gleicher Öffnung in Europa. An eine neue Privatisierungswelle und alle erdenklichen Konstellationen von Privat-Öffentlichen Partnerschaften (PPP) denken da nicht nur Pessimisten.

Sollte der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water mit der Ausnahme der Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie schon bald durch die Hintertür durch die Freihandelsabkommen ausgehebelt werden? Werden damit restlos die Basis und der Zusammenhalt des Lebens der Bürger in den europäischen Staaten kommerzialisiert? Die Auseinandersetzungen über Freihandel, die dahinter liegenden Gesellschaftsvorstellungen, die Bedeutung von Gemeinwohl, Daseinsvorsorge und öffentlichen Aufgaben sind in vollem Gange. Der Beitrag von Professor Broß liefert hervorragende Argumente für diese Auseinandersetzungen und fordert insbesondere dazu auf, sich darüber Gedanken zu machen, was wirklich wertvoll ist.

Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V

 

Der Berliner Wassertisch setzt sich aktiv für die kommunale Daseinsvorsorge ein. Da mit TTIP, CETA und TiSA eine Privatisierung öffentlicher Güter droht und auch eine Re-Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) denkbar ist, ist er seit 2013 Mitglied im Bündnis von TTIP unfairhandelbar und Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative StopTTIP/CETA. Im Berliner Netzwerk gegen TTIP und CETA unterstützt er die Großdemo am 10. Oktober 2015 in Berlin. Ein weiterer Grund für sein Engagement ist Fracking. Fracking stellt eine reale Gefahr u.a. für Grund- und Trinkwasser dar. Darum ist der Berliner Wassertisch dem Bündnis Gegen Gasbohren beigetreten und setzt sich gemeinsam mit den anderen Bündnispartnern für ein generelles Verbot von Fracking ein. Mit den Investitionsschutzabkommen könnten „Fracking“-Konzerne gegen nationale Verbote klagen und ihre Fracking-Projekte gegen den Willen der einzelnen Staaten durchsetzen.

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.

Gute Nachricht: DGB schließt sich Freihandelsgegnern an

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Handelsblatt
10.06.2015
DGB
„Stop TTIP“. DGB schließt sich Freihandelsgegnern an
Der deutsche Gewerkschaftsbund sieht Arbeitnehmerrechte durch das geplante Freihandelsabkommen gefährdet. Deshalb schließe sich deStop TTIPr DGB dem Bündnis „Stop TTIP“ an, so eine Sprecherin gegenüber dem Handelsblatt.

Zum Artikel

Der Berliner Wassertisch freut sich über diesen wichtigen Bündnispartner. Nun müssen die Genossen von der SPD darüber nachdenken, wen sie eigentlich noch mit ihrer Pro-TTIP/CETA-Position vertreten.

Hier die Original-Pressemitteilung des DGB von heute:
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DGB beteiligt sich an Demonstration für gerechten Welthandel

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist dem Trägerkreis beigetreten, der die geplante Demonstration „TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ am 10. Oktober 2015 in Berlin organisiert. Der Aufruf des Trägerkreises im Wortlaut:

Im Herbst 2015 tritt die Auseinandersetzung um die Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA in die heiße Phase. Beide Abkommen drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben und auszuhebeln.

Es ist höchste Zeit, unseren Protest gegen die Abkommen auf die Straße zu tragen!

Wir treten gemeinsam für eine Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere

  • Demokratie und Rechtsstaat erhalten sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen gewährleisten und auch für die Zukunft sichern,
  • nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt respektieren und stärken sowie
  • die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern sowie Verantwortung und Rechenschaftspflichten von Unternehmen weltweit festschreiben

Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch TTIP und CETA gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderrechte für Investoren und Investor-Staats-Schiedsverfahren gefährden parlamentarische Handlungsfreiheiten. TTIP und CETA setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken internationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. TTIP und CETA grenzen die Länder des globalen Südens aus statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.
ttip-demo
Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die

  • Umwelt-, Sozial-, Daten- und Verbraucherschutzstandards erhöhen, statt sie zu senken oder auszuhebeln;
  • Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben, statt sie auszuhöhlen;
  • öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken, statt sie zu schwächen;
  • kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern, statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;
  • bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen, statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;
  • die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen, statt sie zu vergrößern;
  • global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und
  • transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.

Hierfür gehen wir am Samstag, 10. Oktober in Berlin auf die Straße. Demonstrieren Sie mit!
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Mehr Informationen auf www.ttip-demo.de und www.dgb.de

 

DGB: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit!

Deutscher GewerkschaftsbundDGB
08.06.2015
www.dgb.de

Pressemitteilung: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären:

Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung der Akteure aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt.

Ziel der Richtlinie ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, u. a. in der Lebensmittelindustrie (in Deutschland der sog. Gammelfleisch-Skandal) ist deutlich geworden, dass Schaden von der Bevölkerung nur dann ferngehalten werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, die Verstöße öffentlich zu machen. Nicht die Schädigung des eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die Whistleblower zu ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden.

Kritische und investigative Berichterstattung ist auf Whistleblower aus Unternehmen angewiesen und hat nichts mit Industrie- und Wirtschaftsspionage zu tun. Die Medien als Intermediäre und die demokratischen Kontrollorgane brauchen Hinweise von Insidern, um Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist notwendig in einer demokratischen, offenen Gesellschaft.

Eine Verankerung des Geschäftsgeheimnisschutzes auf europäischer Ebene ist ein bedeutender Baustein für handelspolitische Aktivitäten der Kommission wie den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP). Mit der Verabschiedung der Richtlinie wird Geschäftsgeheimnisschutz Bestandteil des „acquis communautaire“. Erst dann darf die EU mit alleiniger Kompetenz mit den USA über internationale Handelsabkommen im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse verhandeln.

Für eine freie Berichterstattung und den Schutz der Arbeitnehmer_innen als Whistleblower sollten bereits im Rechtsausschuss folgende Notbremsen gezogen werden:

  1. Im vorliegenden Entwurf werden die Geheimnisse als Geschäftsgeheimnisse definiert, die „von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind“. Dies ist tautologisch. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Definition kann das Unternehmen willkürlich eine Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären. Das ist inakzeptabel. Deswegen ist Änderungsantrag 102 zur Präzisierung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ notwendig.
  2. Nach dem vorliegenden Entwurf kann Erwerb, Nutzung und Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses nicht geahndet werden, wenn dies „zum Zweck der rechtmäßigen Wahrnehmung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ erfolgt. Das Wort „rechtmäßig“ ist zu streichen.
  3. Von den Whistleblowern wird erwartet, dass sie die rechtliche Relevanz des gemeldeten Verstoßes zum Zeitpunkt ihrer Meldung einschätzen können. Das kann keinem juristischen Laien zugemutet werden, der im öffentlichen Interesse handelt und unternehmensinterne Gefahren für die Öffentlichkeit aufdeckt. Hier dient Änderungsantrag 192 zur Klarstellung, dass ein Whistleblower nur gutgläubig handeln muss.
  4. Nur ordnungswidrige, strafbare und illegale Handlungen können nach dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission durch Whistleblower rechtmäßig offen gelegt werden. Hier ist eine breitere Definition notwendig, damit auch Informationen im Hinblick auf Risiken für Gesundheit, Umwelt, Demokratie und Frieden aufgedeckt werden dürfen.

Unsere Bedenken decken sich mit denen der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit Dunja Mijatovic. In seltener Deutlichkeit warnte sie in einer Stellungnahme zu dem laufenden Gesetzgebungsvorhaben: „Einige der Bestimmungen verhindern nicht ausreichend die Einführung von überzogenen Beschränkungen der Freiheit der Äußerung und der Freiheit der Medien durch die europäischen Mitgliedstaaten. Insbesondere definiert der Text nicht die legitime Ausübung des Rechtes auf Äußerungsfreiheit und Information und enthält keine klare Erwähnung des öffentlichen Interesses um sachgemäß investigativen Journalismus zu schützen, der den Erwerb, Gebrauch und die Offenlegung von Geschäftsinformationen umfasst.“

———————————————
Verantwortlich: Maike Rademaker
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324

[/expand]Außerdem:

DGB-Stellungnahme zur EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen – COM (2013) 813: Der Entwurf der Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnissen benachteiligt Beschäftigte und ihre Interessenvertretung unangemessen. Die Richtlinie würde verhindern, dass Beschäftigte Unregelmäßigkeiten im Unternehmen an Behörden melden dürfen – eine Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Zudem droht eine Erweiterung der Geheimhaltungspflichten der betrieblichen Interessenvertretung, was deren Handlungsspielräume einschränken würde. Der DGB fordert das Europäische Parlament auf, in der geplanten Regelung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

Zur Pressemitteilung

Privatisierung der Wasserversorgung durch TTIP/CETA/TiSA. Christa Hecht (AöW) schreibt den Abgeordneten des EU-Parlaments

Brief vom 4. Juni 2014AöW e.V.

AöW zu den INTA-Empfehlungen über einen EP-Bericht zu den TTIP-Verhandlungen [A8-0175/2015 v. 01.06.2015] :

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus dem Verfahrensgang für das Europäische Parlament können wir ersehen, dass Sie sich mit den o.g. Empfehlungen über die laufenden TTIP-Verhandlungen befassen und am 10. Juni 2015 im Plenum über einen EP-Bericht (sogenannte „Resolution“) abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft wenden wir uns an Sie. Wir möchten Ihnen hierzu kurze Hinweise geben und bitten um Unterstützung der Belange der Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das gerade keine Handelsware ist.

Im Einzelnen zum konsolidierten INTA-Berichtsentwurf vom 01.06.2015 [Dok-Nr. A8-0175/2015] :
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“zur Fortsetzung des Briefs“]
Hybridlisten-Ansatz [Punkt 1.(b).(v)]
In den Empfehlungen zum Marktzugang für Dienstleistungen erachten wir den Hybridlisten-Ansatz nach wie vor für nicht ausreichend zur Absicherung des Gemeinwohls. Erforderlich ist nach unserer Ansicht eine ausdrückliche Ablehnung des Negativlisten-Ansatzes und die Forderung nach einem Positivlisten-Ansatz sowohl für den Marktzugang als auch für die Inländerbehandlung.
Wir befürchten mit einer Negativliste für die Inländerbehandlung als Auswirkung eine Verstärkung von Privatisierung und Liberalisierung im Wassersektor. Dies gilt selbst dann, wenn einige Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche der Wasserwirtschaft aus den Verpflichtungen zur Inländerbehandlung ausdrücklich herausnehmen. Solange nicht alle Mitgliedstaaten diesen Vorbehalt haben, kann bei einer solchen Negativliste über die Regelungen im Freihandelsabkommen durch die Hintertür Liberalisierung- und Privatisierung erwirkt werden und eine solche Ausnahme in einzelnen Mitgliedstaaten ausgehebelt werden.

Stillstands- und Ratchet-Klauseln [Punkt 1.(b).(v)]
Zu den Stillstands- und Ratchet-Klauseln weisen wir darauf hin, dass diese nicht nur den Entscheidungsspielraum von Kommunen für Rekommunalisierungen einschränken, sondern solche Entscheidungen von vornherein möglicherweise ausschließen. Dies gilt selbst dann, wenn wie in dem Berichtsentwurf die Stillstands- und Ratchet-Klauseln auf die Nichtdiskriminierung beschränkt sind. Mit diesen Klauseln können insbesondere zukünftige restriktive Privatisierungsbedingungen verhindert werden. Auch die kommunale Entscheidung, eine Privatisierung rückgängig zu machen und zu rekommunalisieren, könnte als Diskriminierung ausgelegt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips hin.
Daneben schränken die Stillstands- und Ratchet-Klauseln die zukünftige Entwicklung kommunaler Daseinsvorsorge sowie die kommunale Organisations- und Gestaltungsfreiheit ein. Dem steht u.a. aber Artikel 345 AEUV, wonach die Eigentumsordnungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt gelassen werden, entgegen.

Gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer [Punkt 1.(b).(vii)]
Die gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer vom 20.03.2015 zu öffentlichen Dienstleistungen zerstreut unsere Bedenken gerade nicht, dass öffentliche Dienste von den Freihandelsabkommen betroffen sein könnten und damit eine Kommerzialisierung öffentlicher Aufgaben eintreten könnte bei der das Gemeinwohl in den Hintergrund rückt.
Insoweit sollte in dem Bericht des EP ausdrücklich und deutlich ein wirksamer Ausschluss der „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ aus dem TTIP gefordert werden. Auch sollte in der Empfehlung formuliert werden, dass dabei die Mitgliedstaaten und die Kommunen einen weiten Spielraum haben, der nicht lediglich in „Ausnahmeregelungen“ für öffentliche Dienstleistungen besteht, sondern durch primäre Absicherung öffentlicher Verantwortung für solche (kommunalen) Angelegenheiten im Interesse der Bürger.

Staatliche Unternehmen [Punkt 1.(b).(xv)]
Wir erachten die Formulierung „to ensure that private companies can compete fairly with state-owned or state-controlled companies;“ zu staatlichen und staatlich kontrollierten Unternehmen in Punkt 1.(b).(xv) äußerst kritisch. Sie bedeutet, dass private Unternehmen uneingeschränkt mit staatlichen Unternehmen in Wettbewerb treten können sollen. Für Bereiche, in denen ein Wettbewerb aber der Aufgabenerbringung mehr schaden als nutzen kann. Für den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ finden sich in dieser Empfehlung keine Ausnahmen, obwohl gerade solche in Art. 106 Abs. 2 AEUV für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ festgelegt sind. Ohne den Bezug auf Art. 106 Abs. 2 AEUV bedeutet dies für solche Dienstleistungen die Liberalisierung und damit die Öffnung für den Wettbewerb. Davon wäre sogar die Wasserversorgung betroffen.
Mit dieser Formulierung wird der gesamteuropäische Konsens, wie er sich im Vertrag von Lissabon und in den AEUV findet, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge eine besondere vom Wettbewerb auszunehmende Bedeutung für das Gemeinwohl und für wirtschaftliche Stabilität haben, unterlaufen. Auch die Beteuerungen der EU-Verhandlungsführer, dass es in den Freihandelsabkommen gerade nicht um Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Aufgaben gehe, werden dadurch in Frage gestellt. Damit wird ein Einfallstor für den Privatsektor in den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ erschaffen. Das bestätigt unsere Befürchtungen über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen.

Bei Ihrer Resolution sollte aber berücksichtigt werden, dass in der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ rund 1,9 Mio. EU-Bürger und über 1,3 Mio. aus Deutschland den Appell „Wasser ist ein Öffentliches Gut und keine Handelsware“ unterstützt haben und unter anderem gefordert haben: „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.“

Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten [Punkt 1.(b).(xxi)]
Die Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten sehen wir kritisch. Eine Übereinstimmung („compliance“) mit den neuen EU-Vergaberichtlinien, wie im Berichtsentwurf formuliert, erachten wir für nicht ausreichend. Wir befürchten vielmehr weitreichende Sonder-Vergaberegeln für Investoren aus den USA, die einerseits neue Konstruktionen im Bereich PPP (Public Private Partnerschaft) ermöglichen, zum anderen aber die Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit oder vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfte (bzw. Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit) erschweren. Wir bitten zu den Regeln zum Vergaberecht, einschließlich der über Konzessionen, ausdrücklich zu fordern, nicht über das bestehende EU-Vergaberechtsregime hinauszugehen und deren einzelstaatliche Umsetzung ausdrücklich anzuerkennen.

„Regulatorische Zusammenarbeit“ [Punkt 1.(c).]
Große Bedenken haben wir auch bezüglich des geplanten Verfahrens einer „Regulatorischen Zusammenarbeit“. Wir befürchten, dass damit kommerzielle Interessen und die Kosten von Regulierungen in den Vordergrund rücken, Gesichtspunkte wie Gemeinwohl, Gesundheits- und Umweltschutz jedoch dabei in den Hintergrund geraten. Dadurch können sich negative Auswirkungen für die Umwelt, den Gewässerschutz und letztlich auch für die Wasserversorgung ergeben.

Exploration und Nutzung von Energiequellen [Punkt 1.(d).(viii)]
Hinsichtlich der Exploration und Nutzung von Energiequellen begrüßen wir die Forderung, wonach jeder Partner die Exploration und Nutzung von Energiequellen selbst regeln kann. Wir weisen dabei ausdrücklich auch darauf hin, dass dies das Recht beinhalten sollte, für bestehende Erlaubnisse oder Genehmigungen zusätzliche Anforderungen zu regeln, wie z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder die Nachholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus [Punkt 1.(d).(xiii bis xv)]
Zum Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Entscheidungen von rein öffentlichen Unternehmen in kommunaler Hand Gegenstand von ISDS-Verfahren sein können. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme zur Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das Subsidiaritätsprinzip lehnen wir Sonderrechte und ISDS-Verfahren in diesem Bereich entschieden ab.

Unsere Hinweise gelten entsprechend auch für CETA, TISA und alle weiteren Abkommen.
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Zusammenfassend möchten wir bemerken, dass das EU-Parlament mit dieser sogenannten Resolution hinter den bisherigen Diskussionen und Erwartungen weit zurück bleibt.

Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83

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TTIP und CETA bedrohen Kulturbetrieb

ZEIT ONLINE
30.05.2015

BuecherKulturschaffenden drohen Klagen vor Schiedsgerichten
Von Petra Pinzler

Jüngst gab die Bundesregierung noch Entwarnung – jetzt räumt sie ein: Dank Ceta und TTIP könnten künftig Verlage oder Museen vor Schiedsgerichte gezogen werden.

Drohen Orchestern, Museen und Verlagen künftig doch Klagen ausländischer Investoren? Das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) kann auch Folgen für den Kultursektor in Deutschland haben, gibt die Bundesregierung erstmals zu. Der Ceta-Vertrag sieht die Einführung von privaten Schiedsgerichten vor – und die werden auch für ausländische Investitionen im Kulturbereich zuständig sein.

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TTIP ist schon Realität

Mythos: „TTIP und CETA werden keine Standards verwässern“
Tatsache: TTIP und CETA verwässern die Standards bereits!

Zeit-online
29.05.2015

FREIHANDEL
TTIP ist schon Realität
von Bas van Beek, Sophia Beunder und Jilles Mast

Buecher

Die EU-Unterhändler versichern: TTIP und Ceta werden keine europäische Standards verwässern. Dabei wurden Umwelt- und Nahrungssicherheitsregeln längst geschwächt.

Schmutzige Luft sind die Einwohner von Muskiz, einem Dorf in der Nähe der spanischen Stadt Bilbao, gewöhnt. Seit 30 Jahren gehen in regelmäßigen Abständen immer wieder Ascheflocken auf ihre Häuser nieder, ausgestoßen von den Schornsteinen der Petronor-Raffinerie, die zum multinationalen Konzern Repsol gehört.
Im vergangenen Sommer war es besonders schlimm. „Ganze Straßenzüge waren von einer dicken Schicht Asche bedeckt: Häuser, Straßen und Autos. Die Asche war überall“, sagt Martin Manxto aus Bilbao. Der Grund waren Frachter, die seit Anfang Juni 2014 Öl aus Teersanden in die Hafenstadt brachten. Der erste hatte Anfang Juni 2014 angelegt, mit 600.000 Barrel kanadischem Teersand-Öl an Bord. Die Raffinerie hatte sichtlich Probleme, diese besonders schwere Form des Rohöls zu verarbeiten.

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Bundeswirtschaftsminister Gabriel glaubt nicht an Zustimmung zu TTIP, wenn die Kultur gefährdet wird

Bundeswirtschaftsminister Gabriel glaubt nicht an Zustimmung zu TTIP, wenn die Kultur gefährdet wirdKulturrat

 

Kulturrat: Wir werden Sigmar Gabriel beim Wort nehmen und erwarten jetzt Taten

 

Berlin, den 21.05.2015. Heute am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt finden in verschiedenen Städten Aktionen unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt. Das Kulturmagazin „Kulturzeit“ (3sat) strahlt bereits seit Montag dieser Woche in jeder Sendung einen Beitrag zum Thema TTIP und Kultur aus. Gestern Abend wurde Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf den Kulturbereich befragt.
Er versuchte in der Sendung die Bedenken aus dem Kulturbereich zu zerstreuen und machte gleich zwei Mal deutlich, dass es sich eine Zustimmung des Deutschen Bundestags und auch der Französischen Nationalversammlung zu TTIP nicht vorstellen könne, wenn die Kultur nicht ausreichend gesichert ist. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB sagte im Kulturzeit-Interview: Wenn wir den Eindruck haben, die Texte sind nicht gut genug, die Kultur ist nicht gut genug geschützt, dürfen wir nicht zustimmen.

[expand title=“           weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weiterer Text der Erklärung“]

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Wir werden Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beim Wort nehmen. Es reicht allerdings nicht, die fertigen, kaum mehr änderbaren Texte zu lesen, sondern bereits jetzt müssen die Bundesregierung und die Europäische Kommission dafür Sorge tragen, dass sowohl die öffentlichen Kultureinrichtungen, die Institutionen der kulturellen Bildung als auch die Kulturwirtschaft einen ausreichenden Schutz erfahren und vor allem ihre Entwicklungsfähigkeit gerade auch im digitalen Raum über Jahrzehnte gesichert wird. Wir erwarten nach den Worten von Sigmar Gabriel jetzt Taten und fordern eine Offenlegung der Verhandlungstexte, um prüfen zu können wie der Schutz des Kultur- und Medienbereiches umgesetzt wird.“

 

  • Das Interview zum Nachsehen finden Sie hier.
  • Informationen zum Aktionstag finden Sie hier.

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Deutscher Kulturrat e.V.
Mohrenstr. 63
10117 Berlin
Telefon: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28 -11
E-Mail: o.zimmermann@kulturrat.de
Web: http://www.kulturrat.de
Zur Person: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=173&rubrik=1

Erinnerung:

Heute findet am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt der Aktionstag „Tag gegen TTIP“ des Deutschen Kulturrates statt. In vielen Städten u.a. in Berlin, Bonn, Darmstadt, Fürstenfeldbruck, Gießen, Hamburg, Hildesheim, Karlsruhe, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mannheim, Mühldorf, Nürnberg, Saarbrücken, Wien und Wuppertal finden Aktionen, Diskussionen und Demonstrationen statt.

Tag gegen TTIP

TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union.

  • Vor dem Brandenburger Tor in Berlin werden Musiker und Sänger aus zehn Nationen zwischen 15.00 und 18.30 ihre Stimmen gegen TTIP erheben. Hier kann auch die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP und CETA durch eine Unterschrift unterstützt werden. Als Redner hat sich u.a. der Präsidenten des Deutschen Kulturrates, Prof. Christian Höppner, angesagt. Alle sind eingeladen am Brandenburger Tor mit dabei zu sein.
  • Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat Bundesweit zum „Tag gegen TTIP“ die Aktion „Buchhandel statt Freihandel“ gestartet.
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen und Podiumsdiskussionen kann man u.a. in Berlin, Bonn und Hildesheim besuchen.
  • Zum Aktionstag erscheint außerdem ein umfangreiches Handbuch (274 Seiten) zu den Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf Kultur und Medien. 34 Autorinnen und Autoren beleuchten TTIP, CETA & Co. und ihre Wirkungen auf den Kulturbereich.
  • Auf der Aktionshomepage „Tag gegen TTIP“ erhält man tagesaktuell wichtige Informationen zu TTIP, CETA & Co.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Menschen wollen endlich wissen, ob TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, denn wirklich sinnvoll ist und welche Auswirkungen auf ihr Leben zu erwarten sind. Gerade der Kulturbereich ist sensibilisiert. Beim heutigen Aktionstag wird bundesweit informiert, diskutiert und protestiert. TTIP-Kritiker wie TTIP-Befürworter kommen zu Wort. TTIP schadet der kulturellen Vielfalt in Europa nachhaltig. Noch ist Zeit diesen Irrweg zu verlassen und vernünftige internationale Handelsvereinbarungen zu treffen, die die kulturelle Vielfalt nicht bedrohen und die den Menschen in den sogenannten Entwicklungsländern eine lebenswerte Zukunft eröffnen. Es geht also um viel, am heutigen Aktionstag und danach.“

Artikel hier
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TTIP, CETA, TISA – Handelsware Kulturgut?

Rat für die KünstePodiumsdiskussion
Mittwoch, 20. Mai 2015, 20 Uhr
Rathaus Charlottenburg, BVV-Saal (3. OG), Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin     weitere Informationen

 

Stand der Dinge nach der 9. TTIP-Verhandlungsrunde

16.05.2015

Sachstandsbericht TTIP Hier nun „aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen der aktuelle Sachstandsbericht nach der 9. TTIP-Verhandlungsrunde. Der Text kann frei verwendet werden. Für die Authentizität der Informationen verbürgen sich alle zitierten Quellen und Informanten.“

Zur pdf

„Ode an die Freude“ und gegen TTIP

„Wir sind keine Handelsware“ – Deutsche Orchestervereinigung zu TTIP

Veröffentlicht am 04.05.2015

Künstlerische Performance professioneller Musikerinnen und Musiker, mit der sie die Öffentlichkeit und Politiker auf die Gefahren von TTIP im Kulturbereich aufmerksam machen.

Mehr als 130 professionelle Musikerinnen und Musiker aus ganz Deutschland haben vor dem Kurfürstlichen Schloss in Mainz mit einer künstlerischen Performance und einer Resolution vor möglichen Gefahren des Transatlantischen Handelsabkommens TTIP und des Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) gewarnt. Auf die Melodie der Schillerschen Ode an die Freude aus Beethovens 9. Sinfonie intonierten Sängerinnen und Sänger den TTIP-kritischen Text Wir sind keine Handelsware.

„Damit fordern wir die zuständigen Politiker auf, bei den Verhandlungen zu den verschiedenen Abkommen die gravierenden Bedenken des Kulturbereichs ernst zu nehmen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Bislang wissen wir nicht, von welchen Regelungen der Kulturbereich konkret betroffen sein wird. Auf der Grundlage von völlig unklaren Fakten kann keine konstruktive und kritische Auseinandersetzung stattfinden. Genau die wollen wir aber führen.“

Zu der Aktion versammelten sich Musiker aus allen professionellen Konzert- und Opernorchestern, Rundfunkensembles sowie freie Musiker. Sie war der Auftakt der bis Donnerstag andauernden Delegiertenversammlung der DOV.

Deutschland hat inzwischen mehr als 130 internationale Handelsabkommen abgeschlossen. Sie haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen Exportweltmeister geworden sind. Der Kulturbereich unterliegt jedoch anderen Gesetzen als der freie Markt. Deshalb muss er in Zukunft von vornherein bei entsprechenden Verhandlungen ausgeschlossen werden.

„Seit Dezember 2014 gehört die Theater- und Orchesterlandschaft zur bundesweiten Liste des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO Kommission“, sagt Mertens. „Auch das ist ein Grund, Orchester und Theater komplett aus dem Geltungsbereich von TTIP und anderen Abkommen auszuschließen.“

Zum Beitrag

Darum am 21. Mai mitmachen: TAG GEGEN TTIP
Tag gegen TTIP

Investitionsgerichtshof? Genosse Gabriel und sein TTIP-Rohrkrepierer

TAZ
07.05.2015

Irrealpolitik à la Gabriel
Von Andreas Fischer-Lescano*

TTIP. Der Bundeswirtschaftsminister hatte eine Idee: die Einführung eines Investitionsgerichtshofs. Leider ist das ein ziemlicher Rohrkrepierer. Gabriels Vorschlag löst kein einziges der von TTIP-Kritikern benannten Probleme.

StopTTIP Berlin* lehrt öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtstheorie an der Universität Bremen. Er ist Direktor des Zentrums für europäische Rechtspolitik

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Kommentar Berliner Wassertisch: Das ist ein guter Einstimmungsartikel auf den nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD am 20. Juni, auf dem TTIP eine wichtige Rolle spielen wird. Derzeit befürchten wir, dass es Sigmar Gabriel („Mr. TTIP“) gelingen könnte, die SPD-Basis und -Delegierten auf seine PRO-TTIP-Seite zu ziehen. Darum müssen wir bis zum Konvent alles daran setzen, die SPD-GenossInnen zu informieren und sie davon zu überzeugen, sich gegen die UnFreihandelsabkommen TTIP, CETA und Co auszusprechen. Am 20. Juni selbst will unser Bündnis vom 18. April vor Ort zeigen, was wir von TTIP-CETA-TiSA und Co halten. Jede/r ist herzlich eingeladen mitzumachen! Immerhin geht es um unsere Demokratie!

Ort: Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin (Openstreetmap)
Zeit: 11-17 Uhr
Zum SPD-Parteikonvent siehe hier.

TTIP und der Brüsseler Lobbyismus

RBB, Funkhaus Europa

Interview – Pia Eberhardt TTIP und der Brüsseler Lobbyismus

In Brüssel regieren die Bürokraten, so die gängige Auffassung. Aber im Hintergrund mischen noch andere einflussreiche Kräfte mit: Lobbyisten. Interview mit Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO), eine Gruppe, die über die politische Macht von Konzernen und Lobbyisten informiert.

Zwischen 15.000 bis 30.000 Angestellte sollen in Brüssel für die unterschiedlichsten Ziele Lobby machen. Damit kämen umgerechnet auf jeden Abgeordneten 20-40 Lobbyisten. Nach Washington D.C. ist Brüssel damit der zweitgrößte Tummelplatz der Welt für Lobbyisten aller Couleur.

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Kritik an Schiedsgerichtsplänen für TTIP. Reformen reichen nicht

Süddeutsche Zeitung
7.1.2015

Kritik an Schiedsgerichtsplänen für TTIP
Von Silvia Liebrich
Schutz
EU-Kommissarin Cecilia Malmström will private Schiedsgerichte im Rahmen von TTIP transparenter und fairer gestalten. In einem zweiten Schritt solle ein internationaler Gerichtshof geschaffen werden. Einen solchen Vorstoß unterstützt auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. TTIP-Gegner kritisieren die Reformvorschläge. Selbst nach Änderungen könnten ausländische Investoren unabhängige Gerichte umgehen.

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