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18. April – Globaler Aktionstag gegen TTIP-CETA-TiSA und Co.

Taz Bewegungsteambewegungstaz
15.04.2015

Von Jörn Alexander

Globaler Aktionstag: Am Samstag wird in Berlin gegen die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen protestiert – weltweit finden rund 500 Aktionen statt

Die internationalen Großkonzerne und Banken möchten sich aus dem Korsett von Demokratie und Rechtsstaat befreien. Schon heute besitzen Global Players wie Shell, Wal-Mart oder Volkswagen mehr Macht als manche Staaten. Ihre Umsätze übersteigen das Bruttosozialprodukt von Ländern wie Norwegen, Ungarn oder Vietnam. Ihre Lobbyisten nehmen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung.

Und dennoch gibt es sie noch: diese hinderlichen Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze und die Arbeitnehmerrechte – wahre Handelshemmnisse und Profitbremsen. Da gibt es nur einen Ausweg: Die Konzerne müssen über dem Gesetz stehen – zumindest ein Stück weit -, der Einfluss der Lobbyisten muss institutionalisiert werden. Die Mittel dazu tragen kryptische Namen: TTIP, CETA und TiSA. Sie sind als Freihandels-, Investitions- oder Dienstleistungsabkommen bekannt. Dabei handelt es sich um Staatsverträge, die für die großen multinationalen Konzerne und die Finanzindustrie entwickelt werden. Konzernrechte, die die Bürgerrechte einschränken sollen.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und Spitzenpolitiker von CDU und SPD, allen voran Sigmar Gabriel, geben sich alle Mühe, die Abkommen positiv darzustellen. Nach ihrer Lesart geht es darum, Handelshemmnisse abzubauen, einheitliche Normen und Standards zu schaffen und natürlich: Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum.

Die Abkommen werden von bürokratischen Expertengruppen der Mitgliedstaaten und Unternehmensvertretern entwickelt. Die Verhandlungen für Europa führt die EU-Kommission. Vertreter der Zivilgesellschaft sind nicht beteiligt. Die Verhandlungen finden im Geheimen hinter verschlossenen Türen statt.

An diesem Punkt könnte man eigentlich schon aufhören und mit gesundem Menschenverstand feststellen, dass da für die Bürger nichts Gutes bei herauskommen kann.

Die Inhalte, die nun nach und nach durchsickern, verschlagen einem aber trotzdem den Atem. Die Abkommen stellen einen umfassenden Angriff auf die sozialen und ökologischen Errungenschaften dar und drohen die Demokratie und den Rechtsstaat auszuhöhlen.

Im Fokus der Aufmerksamkeit steht zurzeit das Abkommen TTIP zwischen der EU und den USA. CETA wird zwischen der EU und Kanada verhandelt. Über Tisa ist wenig bekannt, hier verhandeln EU, USA und 21 weitere Staaten die Liberalisierung von Bereichen wie Wasser, Bildung, Gesundheit und Kultur.

Ein näherer Blick auf TTIP zeigt, worum es geht. Viel diskutiert und viel kritisiert werden aktuell die Investitionsschutzklauseln. Sie würden es ausländischen Investoren ermöglichen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Ein Beispiel im Rahmen eines bestehenden Abkommens ist die Klage des Energiekonzerns Vattenfall. Die Bundesregierung soll wegen des Atomausstiegs Schadenersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro zahlen. Die Verhandlung findet vor einem Schiedsgericht in Washington statt. Hier ist bereits eine Paralleljustiz entstanden, die durch TTIP und Ceta noch deutlich ausgebaut werden würde. Ein zweiter Punkt ist die sogenannte regulatorische Kooperation. Mit einem Bündel von Instrumenten sollen Unternehmen und Lobbyisten Einfluss auf neue Gesetze und Verordnungen nehmen können, sogar vorab über neue Gesetzesvorhaben informiert werden. So können sie Einwendungen erheben, die dann berücksichtigt werden sollen. Zudem müssen neue Gesetze vom Gesetzgeber auf ihre Handels- und Investitionsverträglichkeit geprüft werden. Weitere Einspruchsrechte sowie ein supranationales Gremium für die regulatorische Zusammenarbeit sind geplant. Mit der „regulatorischen Kooperation“ würde es deutlich schwieriger werden, neue Arbeits- oder Umweltschutzstandards einzuführen.

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Aktionstag in Berlin

Globaler Aktionstag in Berlin: Demonstration & Menschenkette TTIP, TiSA, CETA – stoppen!

Samstag, 18. April

Beginn 16 Uhr, Potsdamer Platz

Schon vorher finden in vielen Stadtteilen kreative Protest- und Infoveranstaltungen statt.
Eine bundesweite Terminsammlung gibt es hier.
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Große Sorge bereitet auch die geplante Anpassung von bestehenden Standards. Ob Streikrecht, Arbeitnehmerrechte, Umwelt- oder Verbraucherschutz, in den meisten Bereichen sind die europäischen Standards höher als in den USA. Eine Anpassung nach oben scheint aufgrund der beteiligten Akteure und der Geheimverhandlungen unrealistisch. Zudem werden die Freihandelsabkommen maßgeblich auf Betreiben der USA verhandelt.

Die Abkommen betreffen fast alle Bereiche unseres Lebens. Entsprechend breit fällt der Widerstand aus. Über 1,6 Millionen Menschen haben bereits eine Europäische Bürgerinitiative unterschrieben. Am 18. April werden weltweit über 500 Aktionen gegen TTIP & Co stattfinden. Der Widerstand gegen die Freihandelsabkommen gewinnt nicht nur rasant an Dynamik, sondern mobilisiert auch neue Gesellschaftsgruppen wie Ärzte, Buchhändler und Kulturschaffende. Die Chancen stehen gut, TTIP, CETA und TiSA zu stoppen.

JÖRN ALEXANDER
Der Autor ist aktiv im Berliner Bündnis gegen TTIP & Co

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18_April_2015

Gentechnikfreiheit bedroht – Bauern gegen TTIP

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
16.04.2015

450 Bauernhöfe zeigen Flagge gegen TTIP und Gentechnik

Deutschlandweite Kampagne der AbL. Arbeitsplätze sichern, statt Konzerne stärken

Bundesweit beteiligen sich 450 Bauernhöfe an der Posterkampagne mit dem Slogan „TTIP und Gentechnik, bleibt uns vom Hof!“. Diese Kampagne ist initiiert von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) anlässlich des weltweiten Tages der bäuerlichen Landwirtschaft am 17. April sowie des weltweiten Aktionstages etwa gegen TTIP (EU-USA Freihandelsabkommen) und andere EU-Handelsabkommen am 18. April.

Die Poster hängen an den Hoftoren. Die Bäuerinnen und Bauern bekunden damit ihren Protest gegen geplante Freihandelsabkommen wie etwa TTIP und die Gefahr, dass dadurch beispielsweise die Gentechnikfreiheit auf dem Acker und im Stall massiv bedroht ist. Außerdem treibe diese Art von Freihandelsabkommen das Höfesterben noch weiter voran, so die AbL.

„Ein Hauptargumente der Befürworter solcher Freihandelsabkommen ist immer wieder, dass dadurch Arbeitsplätze geschaffen würden“, sagt Gertraud Gafus, AbL-Bundesvorsitzende und Bäuerin in Bayern. „Was nicht gesagt wird, dass gerade auch wegen der auf den Weltmarkt ausgerichteten Agrar- und Handelspolitik in den letzten zehn Jahren allein in Deutschland 164.000 Höfe aufgeben mussten. Nicht billige Weltmarktanteile, sondern der Wunsch unserer Verbraucherinnen und Verbraucher nach Lebensmitteln aus tiergerechter, gentechnikfreier bäuerlicher Landwirtschaft müssen Maßstab der Politik werden.“

„Während die Bauernhöfe in Europa die Verlierer von TTIP sein werden, rechnet sich die europäische Milchindustrie hingegen schon Gewinne aus“, sagt Gafus weiter. „Simulationen zu Folge soll die europäische Molkereiindustrie durch ein TTIP mit Exportzuwächsen von 2,4 Milliarden US-Dollar rechnen können. Umgekehrt aber gehen diese Simulationen von einem Exportzuwachs für US-Molkereien von 5,7 Milliarden US-Dollar aus. Diese Diskrepanz werden die Milcherzeuger teuer bezahlen müssen, da anschwellende Milchimporte einen weiteren Preisdruck auf unseren ohnehin überversorgten Milchmarkt auslösen werden. Ob die Milcherzeuger in den USA von den Mehrexporten profitieren, bleibt fraglich. Auch dort führt die extreme Exportorientierung und Überschussproduktion zu einem ständigen Kostensenkungsdruck auf den Betrieben mit fatalen Folgen für Tiergesundheit, Umwelt und nicht zuletzt die Bäuerinnen und Bauern.

Der konventionelle Milchbetrieb von Anneli Wehling in Schleswig-Holstein (siehe Fotos) beteiligt sich auch an der Posterkampagne. Wir befürchten, dass durch TTIP unsere Gentechnikfreiheit bedroht ist, sagt Wehling. „In den USA bieten die Gesetze keinen Schutz vor Gentechnik. Durch TTIP sollen die Standards zwischen den USA und der EU angeglichen werden. Das passiert jetzt schon auf Hochtouren, wie EU-Agrarkommissar Phil Hogan selbst öffentlich zugibt. Er stellte in Aussicht, dass durch die jüngste europäische Änderung des Gentechnikgesetzes Opt/Out sich zumindest in einigen Teilen Europas die Aufnahme von Gentechnik beschleunigen würde. Die Bäuerinnen und Bauern geraten dadurch in die Abhängigkeit der europäischen und amerikanischen Gentechnik-Industrie.“

Milchbauernhof Wehling bei Elmshorn

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hof Anneli Wehling, Kiebitzreihe (Schleswig-Holstein), Fotograf: Fred Dott

Milchbauernhof Wehling bei Elmshorn

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anneli Wehling, Milchbäuerin in Kiebitzreihe (Schleswig-Holstein), Fotograf: Fred Dott

 

Mehr Infos: www.abl-ev.de

Pressemitteilung als pdf

Schiedsverfahren nach Teilprivatisierung der Wasserversorgung

Legal Tribune Online
04.04.2015

Schiedsverfahren nach Privatisierung der Wasserversorgung

Tallina VesiHintergrund des Streits ist die von der AS Tallinna Vesi jährlich vorgenommene Erhöhung des Wasserpreises, die von der Aufsichtsbehörde erstmalig im Jahr 2011 mit dem Verweis auf eine Gesetzesänderung abgelehnt wurde. Die AS Tallinna Vesi und United Utilities (Tallinn) B.V. sehen in diesem Vorgang einen Verstoß gegen das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden begründet und verklagen die Republik Estland.

Anmerkung Berliner Wassertisch: Die Berechtigung, ein ICSID-Schiedsgerichtsverfahren anzustrengen, ergibt sich im vorliegenden Fall aus einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden. Dies ist möglich, weil die niederländische Firma United Utilities (Tallin) B.V. mit 35.3 %* am estnischen Wasserversorger beteiligt ist. Es handelt sich um die gleiche Art von Schiedsgerichtsverfahren, die auch mit den Freihandelsabkommen CETA und TTIP eingeführt werden sollen.

* Es ist üblich, dass sich private Konzerne ab einer Beteiligung von (spätestens) 25% in geheimen Verträgen die Geschäftsführung zusichern lassen, so dass sie trotz ihrer Minderheitsbeteiligung die Geschicke der Betriebe lenken und die kommunalen Eigentümer nichts mehr zu sagen haben. D.h. jede Kommune, die sich einen privaten „Partner“ ins Boot holt – und dies gilt nicht nur für die Wasserversorgung – muss mit CETA und TTIP befürchten, dass der Konzern sie z. B. bei renditeschmälernden Eingriffen vor das internationale Schiedsgericht zerrt.

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Wasser-Rekommunalisierung kommt Argentinien teuer

ORF
14.04.2015

Investorenschutzurteile heizen TTIP-Debatte an
Von Erich Möchel

Am Freitag gab das Internationale Schiedsgericht der Weltbank sein Urteil im Investorenschutzverfahren (ISDS) der Suez Group gegen Argentinien bekannt. Dem französischen Wasserversorger wurden 405 Millionen Dollar Schadenersatz für entgangene Gewinne seit 2006 zugesprochen, als die in den Neunziger Jahren privatisierte Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires renationalisiert wurden. Mitte März war Kanada von einem anderen Schiedsgericht verurteilt worden, 300 Millionen Dollar Schadenersatz stehen nun im Raum.

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Zum Thema:

food  water watch

Buenos Aires – Collapse of the Privatization Deal

In 1993, the Argentine government privatized the Buenos Aires water utility, consummating the largest such deal ever proposed. The public utility, Obres Sanitarias de la Nacion (OSN), had suffered from years of budget cuts pushed by IMF & World Bank structural adjustment programs. OSN supplied drinking water and sewage service comprehensively to Buenos Aires three million inhabitants. However, the Latin American trend of urban migrations had, by 1993, saddled the city with nine million more people living in teeming extra-municipal suburbs and slums. By the late 1980‚ it was clear that OSN would need a huge infusion of capital to extend its services en massewater meter to the arrivés. In response, the World Bank offered up hundreds of millions of dollars, with one recalcitrant condition, that water be privatized.

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Die Lobby-Vereinigung EFILA und ihr Einsatz für Investment-Schiedsgerichtsverfahren

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Transnational Institute
15.04.2015

Anwälte untergraben die öffentlichen Interessen
Die Lobby-Vereinigung EFILA und ihr Einsatz für Investment­Schiedsgerichtsverfahren

Lobby group EFILA’s stake in investment arbitration
von Cecilia Olivet, Pietje Vervest, Pia Eberhardt, Fabian Flues

Die öffentliche Debatte um die ISDS Schiedsgerichtsverfahren ist an Firmenanwälten und Anwaltssozietäten nicht spurlos vorübergegangen. Als Reaktion auf die umfangreiche öffentliche Kritik am ISDS-Mechanismus haben kürzlich eine Reihe von Rechtsanwaltsfirmen einen Think Tank gegründet, um das gegenwärtige ISDS System zu verteidigen: Die Europäische Vereinigung für Investment-Recht und -Schiedsgerichte. (European Federation for Investment Law and Arbitration: EFILA, Gründungskonferenz am 23.01.2015 in London)

EFILAs erklärtes Ziel ist es, „eine objektive Debatte“ über ISDS zu unterstützen. Die Anwaltskanzleien und Personen im Vorstand von EFILA vertreten jedoch klare eigennützige Interessen in Bezug auf das augenblickliche Investment-Schiedsgerichts-System. Das weckt ernsthafte Zweifel daran, ob ihre Empfehlungen an die Politik mehr sind als reine Propaganda im Interesse der Schiedsgerichts-Industrie.

In response to growing public criticism of international investment law, a new lobby group has emerged, EFILA, seeking to influence European officials. This briefing exposes how EFILA represents an attempt by the arbitration industry to fend off much-needed reforms in order to protect a highly lucrative business.

zur pdf (in englischer Sprache)

 

StopTTIP, denn das Verfahren nach dem TTIP verhandelt wird, ist rechtsstaatlich defizitär

Internet-Law
13.04.2015

Das Verfahren nach dem TTIP verhandelt wird, ist rechtsstaatlich defizitär
Von Thomas Stadler

Das Zustandekommen des Verhandlungsergebnisses bei einem Vertrag wie TTIP genügt rechtsstaatlichen Anforderungen nicht in ausreichendem Maße. Es ist allein aus diesem Grund unbedingt abzulehnen und zwar ganz unabhängig von den inhaltlichen Aspekten.

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TTIP und GenFood. Die Aushöhlung demokratischer Errungenschaften

SPIEGEL ONLINE
13.04.2015

Genfood und TTIP: Bundesregierung verschleppt Kennzeichnungspläne
Von Nicolai Kwasniewski

Sorgt das Freihandelsabkommen TTIP dafür, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel unbemerkt in deutschen Supermärkten landen? Die Bundesregierung verneint das – drückt sich aber vor einer klaren Stellungnahme.

„Aufschlussreich sind vor allem die Antworten auf die Fragen der Grünen-Abgeordneten* nach der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel – ein Thema, dass in der Öffentlichkeit für viel Aufregung sorgt, schließlich lehnt eine deutliche Mehrheit in Deutschland und Europa Gentechnik bei Lebensmitteln ab.“

„Verschiedene Gutachten hatten in den vergangenen Monaten bereits davor gewarnt, dass TTIP und Ceta dieses Vorhaben gefährdeten. So erwartet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sogar Klagen der USA, sollte die EU eine entsprechende Kennzeichnungspflicht einführen.“

Zum Artikel

* Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Katharina  Dröge,  weiterer Abgeordneter  und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4242 – (Drucksache 18/4560)

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Handelsblatt-LeserInnen lehnen TTIP mehrheitlich ab

Handelsblatt 13.04.2015 Umstrittenes Freihandelsabkommen. „TTIP ist ein direkter Angriff der Konzerne auf die Demokratie“ Von tha Vier Buchstaben, eine große Debatte: Nachdem Gabor Steingart die Leser nach ihrer Meinung zu TTIP gefragt hat, sind Hunderte Mails in der Redaktion eingegangen. Die meisten Leser lehnen das Freihandelsabkommen ab. Zum Artikel  

Kultur braucht kein TTIP – Material zum Aktionstag am 21. Mai kann jetzt bestellt werden!

Der Tag der kulturellen Vielfalt wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA & Co.*

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Deutscher Kulturrat e.V.
Berlin, den 12.04.2015. Der bundesweite Aktionstag gegen TTIP am 21. Mai rückt näher. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, stellt Material für die Aktionen vor Ort zur Verfügung. Zehntausende Postkarten, Aufkleber und Plakate wurden von den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Kulturrates bereits bestellt.
Da viele Initiativen, Vereine und Einzelpersonen ebenfalls Interesse an den Materialien haben, haben wir jetzt ein spezielles Basispaket für diese Interessenten geschnürt: Ein Basispakete mit jeweils 100 Postkarten, 20 Aufklebern und 2 Plakaten kann zum Preis von 10€ pro Paket (inklusive Versand) hier bestellt werden.
 ttip-kultur

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Deutscher Kulturrat e.V.
Mohrenstr. 63
10117 Berlin
Telefon: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28 -11
E-Mail: o.zimmermann@kulturrat.de
Web: http://www.kulturrat.de
Zur Person: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=173&rubrik=1

* Mehr zum Hintergrund hier

Der Deutsche Kulturrat hat ein Infotelefon für Fragen zum Aktionstag eingerichtet:
Gabriele Schulz,
Telefon: 030/226 05 28 – 18,
E-Mail: aktionstag2015@kulturrat.de

Zur Website: http://www.tag-gegen-ttip.de/

 

PPP-Projekt Stadtwerke Gera: Veolia übernimmt Mehrheit an Entsorger

MDR
10.4.2015

Stadtwerke-Pleite. Veolia übernimmt Mehrheit an Geraer Entsorger

Der Veolia-Konzern übernimmt die Mehrheit am bisher kommunal dominierten Geraer Entsorgungsunternehmen GUD. Damit ist für eine erste Beteiligung der insolventen Stadtwerke-Holding eine Lösung gefunden. Insolvenzverwalter Michael Jaffé teilte am Freitag mit, Veolia kaufe von den Stadtwerken weitere Anteile am Geraer Entsorgungsbetrieb und halte damit künftig 74,9 Prozent statt 49 Prozent. Die übrigen Anteile verblieben bei den Stadtwerken. Das Bundeskartellamt* habe dem Verkauf bereits zugestimmt.

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Chronologie. Stadtwerke Gera in der Krise

MDR Thüringen: Kommunale Beteiligungsgesellschaft. So sind die Stadtwerke Gera aufgebaut

Die Anteile der Stadtwerke Gera AG gehören zu 100 Prozent der Stadt Gera. In dieser Dachgesellschaft sind wiederum die Anteile der Kommune an sieben Unternehmen gebündelt. Bei zwei dieser Unternehmen halten private Firmen eine Minderheitsbeteiligung, beim Entsorgungsbetrieb Geraer Umweltdienste und der Müllverbrennungsanlage in Zorbau in Sachsen-Anhalt sind die Stadtwerke in der Minderheit. Die Stadtwerke-Unternehmen, der Geschäftszweck und die übrigen Gesellschafter im Überblick.

Unternehmen unter dem Dach der Stadtwerke Gera AG
Name Geschäftsfeld Anteil der Stadtwerke Weitere Gesellschafter Deren Anteil
Geraer Wohnungsbau (GWB) Elstertal GmbH Wohnungs- gesellschaft 74,9% Stadt Gera 25,1%
Geraer Umweltdienste GmbH & Co. KG Abfallentsorgung 25,1% Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG 74,9%
Abfallverwertung GmbH Zorbau (Sa.-Anhalt) Betrieb Müllverbrennungs- anlage 25,1% Sita Deutschland GmbH 74,9%
Energieversorgung Gera GmbH besitzt Kraftwerke und Netze, bietet Strom, Gas und Fernwärme an 50,1% GDF Suez AG 49,9%
Kraftwerke Gera GmbH Betrieb Kraftwerke Gera-Nord und Gera-Süd 50,1% GDF Suez AG 49,9%
Geraer Verkehrsbetrieb GmbH Betrieb Busse und Straßenbahnen in Gera 100%
Flugbetriebs- gesellschaft Gera GmbH Betrieb Flugplatz Gera-Leumnitz 100%

Zuletzt aktualisiert: 10. April 2015, 13:27 Uhr

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Kommentar Berliner Wassertisch:

Eine Krise löst man nicht durch (Teil)Privatisierung. Dass PPP-Projekte stets von Nachteil für die Kommunen sind, belegen die Erfahrungen – nicht zuletzt in Berlin. Profitieren tun immer nur die Konzerne. Und die sind per Aktienrecht ihren Aktionären verpflichtet, nicht der Kommune.

Gerade in Zeiten von TTIP und TiSA würden verantwortungsvolle Stadtväter/mütter die  Daseinsvorsorge in 100% kommunale Hand halten oder überführen. Mit der im Dienstleistungsabkommen TiSA enthaltenen Ratchet Clause kann in Zukunft eine Rekommunalisierung für alle Zeiten verhindert werden. Was einmal privatisiert wurde, darf nie wieder rekommunalisiert werden.

 

*Bundeskartellamt: Laufende Fusionskontrollverfahren

10.03.2015 B4-31/15 Veo­lia; Er­werb der al­lei­ni­gen Kon­trol­le an der GUD Ge­ra­er Um­welt­diens­te Ent­sor­gungs­wirt­schaft Sach­sen, Thü­rin­gen 02.04.2015 (Frei­ga­be)

Aktion von Lobbycontrol: Transparenz bei TISA jetzt!

Lobbycontrol
Lobbycontrol
09.04.2015

Aktion: Transparenz bei TISA jetzt!

Von Max Bank

Transparenz bei TISA? Die ist in der Tat überfällig. Das internationale Dienstleistungsabkommen wird ebenso wie TTIP und CETA hinter verschlossenen Türen verhandelt. Dabei könnten unter Dienstleistungen auch so wichtige Bereiche wie Energie- und Wasserversorgung, Gesundheit, Bildung oder Medien fallen. Wir wollen wissen, was verhandelt wird – darauf haben wir als Bürgerinnen und Bürger ein Recht. Bitte unterzeichnen Sie deshalb jetzt unseren Appell an Handelskommissarin Malmström und fordern Sie Transparenz bei TISA!

Die Gelegenheit ist gut, den Druck auf die EU-Kommission zu vergrößern, denn die nächste Verhandlungsrunde in Genf steht unmittelbar bevor. Deshalb müssen wir jetzt den Druck auf Handelskommissarin Malmström erhöhen, so dass sie die überfälligen Transparenzmaßnahmen endlich ergreift.

Zur Aktion von Lobbycontrol

Zu TiSA vgl.

TiSA contra öffentliche Dienste

28. April 2014
Public Services International (PSI): Das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und die Agenda der Konzerne. TiSA contra öffentliche Dienste.

Warum TiSA eine ernsthafte Gefahr für Rekommunalisierungen ist, sieht man u.a. an dem Ausschnitt:

zur Website…

Außerdem stellt PSI Argumentationshilfen gegen TiSA bereit.

Letzte Hoffnung Verfassungsklage?

Telepolis
09.04.2015

„Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“
Von Rolf-Henning Hintze

Prof. Axel Flessner über die Freihandelsabkommen, die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und das Versagen der Politik.
Strittigster Punkt der beiden Handelsabkommen CETA und TTIP ist die darin vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ISDS-Mechanismus. Trotz des an der SPD-Basis partiell spürbaren starken Widerstands rechnet Axel Flessner, emeritierter Rechtsprofessor der Berliner Humboldt Universität, damit, dass die SPD im Bundestag mehrheitlich für CETA stimmen wird. Er sieht in diesem Fall aber Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten hindern könnte, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Über 17.000 Bundesbürger unterstützen bislang eine Verfassungsklage*.

Zum Artikel

* Zur Verfassungsklage: Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA; Christian Rath: Beschwerde in Karlsruhe. Massenklage gegen Ceta geplant. In: taz, 23.3.2015.
Bereits Januar 2015 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das zum Ergebnis kommt, dass private Schiedsgerichte gegen die Verfassung verstoßen:

Anfang des Jahres wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

 

Die Auswirkungen von TTIP auf die Entwicklungspolitik

D.i.e

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP): was sollte die Entwicklungspolitik tun?

Zur (pdf )

Berger, Axel / Clara Brandi — Analysen und Stellungnahmen 1/2015

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

Engl. Ausg. u.d.T.:
What should development policy actors do about the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)?
(Briefing Paper 1/2015)

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) wird aktuell heiß diskutiert – jedoch mit einem verengten Fokus. Die Debatte konzentriert sich vor allem auf die Auswirkungen von TTIP auf Deutschland und Europa. Den Implikationen dieses Mega Regionals für den Rest der Welt wird nicht genügend Beachtung geschenkt. Vor dem Hintergrund wachsender globaler Ungleichheit stellt sich die folgende Frage drängender denn je: Wie kann Globalisierung fair gestaltet werden – und kann TTIP dabei eine Rolle spielen?
Mit TTIP versuchen sich die europäischen Industrieländer und die USA an der Festlegung neuer, potenziell global gültiger Spielregeln für die Weltwirtschaft. Aus einer entwicklungspolitischen Perspektive ist dieser exklusive Ansatz bedenklich, da er Schwellen- und Entwicklungsländer von den Verhandlungen ausschließt. Die TTIP-Verhandlungsagenda umfasst weit mehr als nur den Abbau von Handelsbeschränkungen, sondern z. B. auch die Regeln für grenzüberschreitende Investitionen und ein breites Spektrum von Regulierungen, die oft nur entfernt etwas mit klassischer Handelspolitik zu tun haben. Diese expansive Verhandlungsagenda ist die eigentliche Innovation der transatlantischen Verhandlungen – mit ungewissen Folgen für all diejenigen Länder, die nicht am Verhandlungstisch sitzen. Denn sie werden sich, ob sie wollen oder nicht, an diesen Regeln orientieren müssen, wenn sie am Welthandel teilnehmen möchten.
TTIP könnte somit einen wichtigen Wendepunkt im Welthandelssystem markieren. TTIP, aber auch die von den USA und weiteren zehn Ländern verhandelte Transpazifische Partnerschaft (Trans-Pacific Partnership, TPP) drohen die multilateralen Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) weiter zu unterhöhlen. Gefährlicher noch: Diese Mega Regionals provozieren als Gegenreaktion handelspolitische Blockbildungen von Schwellenländern wie Brasilien, Indien und vor allem China, die allesamt nicht an den TTIP- und TPP-Verhandlungen teilnehmen. Statt des überwiegend exklusiven Vorgehens der transatlantischen Partner wäre es besser, den Schwerpunkt auf die Kooperation mit den Schwellen- und Entwicklungsländern zu legen – insbesondere angesichts des enormen ökonomischen Potenzials dieser Länder und der aktuellen globalen Herausforderungen auch in anderen Politikbereichen, die nur mit den Schwellen- und Entwicklungsländern gemeinsam gelöst werden können.
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Die TTIP-Verhandlungen bergen sowohl Potenziale als auch Herausforderungen für die globale Entwicklung und die faire Gestaltung der Globalisierung. Aber es gibt konkrete Empfehlungen, wie TTIP möglichst entwicklungsfreundlich ausgestaltet werden kann: 1) im Bereich der regulatorischen Kooperation sollte auf die Diskriminierung von Drittstaaten verzichtet werden; 2) Ursprungsregeln gilt es möglichst großzügig, einheitlich und offen auszugestalten; 3) Präferenzprogramme der EU und der USA sollten vereinheitlicht werden; 4) Drittländern sollten glaubhafte zukünftige Beitrittsoptionen eingeräumt werden.
Für Akteure der Entwicklungspolitik ergeben sich folgende Handlungsoptionen: 1) die TTIP-Verhandlungen unterstreichen die Bedeutung von Maßnahmen zur Integration von Entwicklungsländern in globale Wertschöpfungsketten; 2) auf der europäischen Ebene sollte auf die stärkere Kohärenz von TTIP mit entwicklungspolitischen Zielen und insbesondere der Post-2015-Agenda eingewirkt werden; 3) an Schwellen- und Entwicklungsländer müssten Transparenz- und Dialogangebote gemacht werden; 4) auf der multilateralen Ebene sollte der WTO-Prozess wiederbelebt und reformiert werden.
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