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Ausschüsse des EU-Parlaments stellen Forderungen zu TTIP

25.01.2015

Demonstration gegen TTIP

Foto Christian Mang/Campact (CC BY-SA 2.0)

Gegenwärtig bereitet der EU-Handelsausschuss für das Europäische Parlament eine Stellung­nahme an die EU-Kommission vor, mit der sich das Parlament zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen über das TTIP äußern wird. Weitere Ausschüsse des Europäischen Parla­ments haben ihrerseits auf wichtige Gesichts­punkte hingewiesen, die sie in die in Arbeit befindliche Stellungnahme aufgenommen haben wollen. Hierbei sind besonders diejenigen Aspekte interessant, die von den Ausschüssen für „Entwicklung (DEVE)“, „Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI)“ sowie „Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)“ genannt werden.

Da die Original-Stellungnahmen nur in englischer Sprache vorhanden sind, hier eine Auswahl von Gesichtspunkten aus den drei obengenannten Ausschüssen in eigener Übersetzung:

 

  1. der Ausschuss für Entwicklung

  • betont, dass EU-Handels- und Entwicklungspolitik miteinander verknüpft sind und dass Art. 208 des Lissabon-Vertrags vom Grundsatz der Kohärenz in der Entwicklungspolitik ausgeht. Dies erfordert, dass die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit in der Politik zu berücksichtigen sind, wenn sich diese voraussichtlich auf die Entwicklungsländer auswirken werden;
  • stellt fest, dass, obwohl das TTIP Verhandlungsmandat jetzt veröffentlicht wurde, dessen Formulierung so unklar ist, dass dessen Inhalt und die möglichen Nebenwirkungen auf die Entwicklungsländer immer noch nicht bekannt sind;
    fordert eine umfassende Analyse – sobald die TTIP Regelungen klarer sind – hinsichtlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen auf Länder mit niedrigem Einkommen und auf die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs);
  • ist der Auffassung, dass die Auswirkungen des TTIP auf Entwicklungsländer ja nach Ihrer ökonomischen Struktur und aktuellen Handelsbeziehungen unterschiedlich sein werden;
    sieht aber auch eine mögliche ernste Gefahr für einen verringerten Marktzugang und für die daraus erwachsende Umlenkung der Handelsströme für einige Länder;
  • ist darüber beunruhigt, dass das TTIP und andere große Handelsabkommen drauf und dran sind, globale Handelsregeln neu festzulegen und damit neue Standards zu setzen, während sie damit gleichzeitig diskriminierend wirken, indem sie rund 130 Länder von den Verhandlungen ausschließen und damit riskieren, dass für die Entwicklungsländer wichtige Themen wie Ernährungssicherheit, Agrarsubventionen und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels draußen vor bleiben;
    fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, in den multilateralen Gremien voranzukommen und den gegenwärtigen Stillstand in der Doha-Runde zu überwinden.

 

  1. der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

wünscht, dass die folgenden Vorschläge aufgenommen werden. Er

  • hält es für irreführend seitens der Kommission, wenn diese versucht, Bedenken der Öffentlichkeit über das TTIP zu beschwichtigen, wenn sie behauptet, dass bestehende Standards nicht gesenkt würden. Damit wird die Tatsache verkannt, dass viele Standards erst noch in die (europäische) Rahmengesetzgebung implementiert werden müssen (z. B. REACH) die Verabschiedung neuer Gesetze noch ansteht (z. B. das Klonen betreffend);
  • ist besorgt darüber, dass die TTIP Verhandlungen bereits Vorschläge und Maßnahmen der Kommission beeinflusst haben, beispielsweise in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Klimaschutz (z. B. Fleisch-Behandlung hinsichtlich pathogener Keime oder bei der Umsetzung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie);
  • ist sehr besorgt darüber, dass das Ziel der regulatorischen Konvergenz, insbesondere der Schaffung eines Rates für regulatorische Zusammenarbeit, im Hinblick auf die deutlichen Unterschiede gegenüber den USA zu einer Senkung der künftigen EU-Standards führen wird, und zwar in den Schlüsselbereichen Gesundheitsschutz, Lebensmittelsicherheit und Umwelt;
  • teilt mit Kommissarin Malmström die Ansicht, dass alle Bereiche, in denen die EU und die USA sehr unterschiedliche Regeln oder Herangehensweisen haben, von den Verhandlungen ausgenommen werden sollten;
  • fordert die Kommission auf, Regelungen in allen horizontalen Kapiteln und in allen sektoralen Anhängen des TTIP zu streichen, die folgendes betreffen
    – Regelungen für Chemikalien und Pestizide
    – die Auswirkungen auf den ganzheitlichen Ansatz der EU für Lebensmittelsicherheit einschließlich der EU-Gesetzgebung für Genveränderte Organismen (GVO) haben
    – die eine Gewinnung, den Transport oder die Nutzung fossiler Brennstoffe anfeuern oder erleichtern, insbesondere unkonventionelle Brennstoffe oder solche, welche die Verwirklichung der EU- oder US-Klima- und Energieziele behindern;
  • ist zutiefst besorgt über den Mangel an Transparenz bei den Verhandlungen und fordert die Kommission auf, allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments Zugang zu den Verhandlungstexten zu geben, insbesondere zu den bereits ausverhandelten.

 

  1. der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

wünscht, dass die folgenden Vorschläge aufgenommen werden. Er

  • ist der Auffassung, dass das Abkommen die uneingeschränkte Achtung der EU-Grundrechte garantieren muss, indem eine Menschenrechtsklausel als Standardbestandteil von EU-Handelsabkommen mit Drittländern in das Abkommen aufgenommen wird;
  • erinnert an seine Entschließung vom 12. März 2014 zum US/NSA-Überwachungsprogramm,
    zu den Überwachungs-Institutionen in verschiedenen Mitgliedstaaten und deren Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger sowie auf die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Innenpolitik;
    erinnert daran, dass die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum endgültigen TTIP Abkommen gefährdet sein könnte, solange die umfassenden Massenüberwachungs-Aktivitäten nicht vollständig aufgegeben werden und eine angemessene Lösung für die Datenschutzrechte der EU-Bürger gefunden ist, einschließlich der administrativen und gerichtlichen Rechtsbehelfe;
  • erinnert daran, dass Artikel XIV des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) sich klar auf die Privatsphäre und den Datenschutz als eine Ausnahme bezieht, die nicht als Handelshemmnis angesehen werden darf;
    betont, dass die EU-Datenschutzvorschriften nicht als „willkürliche oder
    ungerechtfertigten Diskriminierung“ bei der Anwendung der Artikel XIV des GATS angesehen werden dürfen;
    betont, dass eine umfassende und eindeutige Querschnittsklausel in das Abkommen aufgenommen werden sollte, die EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten vom Vertrag vollständig ausschließt, ohne dass vorausgesetzt wird, dass dieser Ausschluss mit anderen Teilen des TTIP vereinbar ist;
  • weist darauf hin, dass personenbezogene Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union nur übermittelt werden dürfen, wenn die Bestimmungen über die Drittstaat-Übermittlungen in den EU-Datenschutzgesetzen eingehalten werden;
    erinnert daran, dass die Kommission nur über Bestimmungen verhandeln kann, soweit sie den Verkehr personenbezogener Daten berühren, wenn die vollständige Anwendung der EU-Datenschutzvorschriften gewährleistet ist;
    ist ernsthaft besorgt über den TiSA Textentwurf, der alle EU-Vorschriften und die Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer vollständig untergraben würde;
  • erinnert an die Notwendigkeit der Transparenz in den Verhandlungen über den gesamten Prozess hinweg;
    erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, das Parlament vollständig auf dem Laufenden zu halten, und zwar unverzüglich in allen Phasen der Verhandlungen;
    besteht auf dem Zugang zu den für die Öffentlichkeit relevanten Verhandlungsunterlagen aller Parteien, mit Ausnahme derjenigen, die mit klarer Begründung auf einer Fall-zu-Fall-Basis in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Parlaments, des Rates und Dokumenten der Kommission als geheim klassifiziert sind.

Eine Übersicht über die vollständige Liste der Stellungnahmen aller EU-Ausschüsse zu diesem Thema findet sich hier

 

Prof. Kutscha zu TTIP: Sieg der Ökonomie über Demokratie und Rechtsstaat?

VDJ [Zuerst erschienen in den “Vorgängen” Nr. 205]
21.10.2014

Sieg der Ökonomie über Demokratie und Rechtsstaat?

Von Martin Kutscha
Prof. Kutscha

„Freihandel“, das klingt gut. Wer hätte etwas gegen mehr Freiheit, den Wegfall bürokratischer Handelshemmnisse und die Erleichterung weltweiten Güteraustausches? Gerade für die Exportnation Deutschland scheint das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (= Transatlantic Trade and Investment Partnership) nur Vorteile zu bringen. Dadurch sollen mehr Investitionen getätigt und 160.000 neue Jobs hierzulande geschaffen werden, so verspricht es die Bertelsmann-Stiftung.

Aber nicht nur gegenüber solchen Prognosen sind Zweifel angebracht. Häufig nützt der Wegfall von Handelsbeschränkungen nur den wirtschaftlich Mächtigen, während die Schwachen dabei auf der Strecke bleiben. Erinnert sei hier nur an das Schicksal der Kleinbauern in afrikanischen Staaten, die mit den hochsubventionierten Importen von billigem Fleisch aus den EU-Staaten nicht mithalten konnten und deshalb ihre berufliche Existenzgrundlage verloren – eine der Ursachen für das Flüchtlingselend an den Südgrenzen der „Festung Europa“.

Zum Beitrag von Prof. Kutscha

 

Bundesverfassungsrichter i.R. Siegfried Broß: Private Schiedsgerichte verstoßen gegen die Verfassung

Heute wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit

Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

 

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:

19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.

18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.

19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

Gemeinsam gegen TTIO, CETA und TiSA

17. Januar 2015: Gemeinsam gegen TTIP, CETA und TiSA (Foto: Friedrich/Weltfriedensdienst)


 

Pia Eberhardt (CEO) zum Investorenschutz in TTIP: „Die EU-Kommission verhöhnt die Demokratie“

ZEIT
16.01.2015

TTIP: „Die EU-Kommission verhöhnt die Demokratie“
Interview von Alexandra Endres mit Pia Eberhardt (CEO)

Der Investorenschutz in TTIP wird wohl kommen, sagt die Lobbykritikerin Pia Eberhardt – obwohl eine Mehrheit der Bürger und selbst Wirtschaftsverbände klar dagegen sind.

Zum Artikel

 

Unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA freut sich über neue Unterstützer:

Stop TTIP Stop CETA

Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) fordern: Investitionsschutz verhindern!

Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
14.01.2015

Erklärung zum Arbeitsgespräch von Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)

Unser Workshop hat gezeigt: Bei allen Unterschieden in der Bewertung eint uns als christliche Arbeitnehmerorganisationen das Anliegen, unsere sozialen Standards (Arbeitnehmerrechte, Schutzstandards bei Arbeitsschutz, Datenschutz etc.) zu sichern und für faire Handelsbedingungen weltweit einzutreten. Das Abkommen darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen.

Wir wollen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Er hat eine unveräußerliche, von Gott verliehene Würde. Er verdient würdige Arbeit und gute Arbeitsbedingungen in einer Wirtschaftsordnung, die auf einem fairen Miteinander zum allseitigen Vorteil gründet und allen soziale Sicherheit, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe sichert. In diesem Zusammenhang sehen wir auch unsere Verantwortung für die „Eine Welt“. Diese überzeugungen speisen sich aus unserem christlichen Menschenbild.

Mit Blick auf TTIP ergeben sich daraus für uns folgende Forderungen:

    1. Transparenz herstellen:
    Wir fordern völlige Transparenz bei Verhandlungen, Verabschiedung und Ratifizierung. Politik, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft müssen über Verhandlungsstand und Vertragsentwürfe debattieren können. Wir begrüßen die Ankündigung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, offen über die Verhandlungen zu informieren, sowie die jüngste Veröffentlichung von Originaldokumenten durch die EU-Kommission.

    2. Demokratische Einbindung sichern:
    Wir fordern, dass die demokratische Einbindung von Parlamenten (Europaparlament, nationale Parlamente) und gesellschaftlichen Akteuren (Gewerkschaften, Verbände) während des gesamten Prozesses gewährleistet sein muss.

    3. Arbeitnehmerrechte sowie Schutz- und Sozialstandards erhalten:
    Wir fordern, dass TTIP Arbeitnehmerrechte und Datenschutz-, Produkt-, Umweltschutz- und Sozialstandards nicht gefährden bzw. im Zuge einer Angleichung auf unterster Stufe nivellieren darf. Es darf zum Beispiel keine Abstriche bei Möglichkeiten der Mitbestimmung und bei Arbeitsschutzregelungen geben. Anzustreben ist, dass jeweils der höchste Standard als verbindlich für beide Seiten festgelegt wird.

    4. ILO-Kernarbeitsnormen durchsetzen:
    Wir fordern, dass die USA alle acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifizieren und etablieren – also beispielsweise auch die Norm zum „Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen“.

    5. Investitionsschutz verhindern:
    Wir lehnen die angedachten Regelungen zum Investitionsschutz (samt Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren) ab. Sie beschädigen rechtsstaatliche Prinzipien und schränken die demokratische Entscheidungsgewalt ein.

    6. Gestaltungsspielraum in der öffentlichen Daseinsvorsorge garantieren:
    Wir fordern, dass insbesondere der Gestaltungsspielraum der Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge garantiert bleibt. Die Gebietskörperschaften müssen bei Ausgestaltung und Organisation ihrer öffentlichen Daseinsvorsorge die Gestaltungshoheit behalten.
    Regina Dolores Stieler-Hinz (Bundesvorsitzende) Dr. Christian Bäumler (Erster stellvertretender CDA-Bundesvorsitzender)

Hintergrund:
Derzeit verhandeln EU und USA über das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitions-Partnerschaft). CDA und KAB bewerten das Vorhaben insgesamt und die bisherigen Verhandlungsergebnisse sehr unterschiedlich. Die CDA will TTIP gestalten und sieht in einem Freihandelsabkommen große Chancen, beispielsweise auf fairen Wettbewerb, einfacheren Warenaustausch und neue Arbeitsplätze (siehe Vorstandsbeschluss „Wir wollen fairen Handel“, 15. November 2014). Die KAB plädiert dafür, die Verhandlungen abzubrechen und kein Freihandelsabkommen anzustreben: Sie befürchtet die Absenkung von Schutzstandards sowie die Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen und Kulturgüter (siehe Beschlüsse des Bundesausschusses vom 06. April und 26. Oktober 2014).

[Der Berliner Wassertisch schließt sich hier der Einschätzung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) an.]

14012015_Erklärung_CDA_KAB_TTIP

Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

heute im bundestag, Nr. 026
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
15.01.2015

Am Freitag, 16. Januar steht im Bundestag TTIP auf der Tagesordnung!

„Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen“

Grüne gegen TTIP-Schiedsverfahren

Bündnis 90/ Die Grünen
Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Auf einen Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit [ISDS] im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP) soll verzichtet werden. Die Bundesregierung solle sich unverzüglich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zu diesem Mechanismus berücksichtigt würden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3747), der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. An dem EU-Konsultationsverfahren habe es über 150.000 Teilnahmen gegeben, davon 32.500 aus Deutschland. Eine überwältigende Mehrheit [97 %] habe die Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren grundsätzlich abgelehnt. Die große Bandbreite unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, die an der Konsultation teilgenommen hätten, sowie die hohe Zahl von Einzelteilnehmern unterstreiche die Bedeutung dieses „sehr eindeutigen Ergebnisses des Konsultationsverfahrens“. Die Fraktion fordert: „Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Bewertung des Investitionsschutzkapitels in TTIP durch die politischen Institutionen nicht bis zum Ende der TTIP-Verhandlungen vertagt wird, sondern zeitnah und klar politzische Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis gezogen werden.“
Zum Beitrag

Antrag 18/3737: Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen
Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zu- rückweisen (pdf)

Nimm das, Sigmar Gabriel! 97% der Befragten sind gegen TTIP-Schiedsgerichte

FAZ
13.01.2015

Überwältigende Mehrheit gegen TTIP-Schiedsgerichte

Von Hendrik Kafsack, Brüssel

Die Europäer wollen eine Investorenschutz-Klausel im geplanten Freihandelsabkommen mit Amerika nicht. Fast alle sind dagegen. Kippt das Abkommen nun bevor es beschlossen ist?

Zum Artikel

Ebenso:
Süddeutsche Zeitung
13.01.2015

Bürgerbefragung zu TTIP 97 Prozent dagegen

Von Michael Bauchmüller, Berlin, und Cerstin Gammelin, Brüssel

Die EU-Kommission hat die Bürger zum geplanten Freihandelsabkommen mit den USA befragt. Genau 149 399 Antworten gingen bis Mitte Juli ein – die meisten davon sind sehr kritisch.
Besonders auf Ablehnung stoßen die Klauseln zum Investorenschutz. Der soll Firmen davor schützen, im Ausland investiertes Kapital durch staatliche Willkür oder Enteignung zu verlieren.
Trotz der vielen kritischen Einwendungen bei der Konsultation will die EU-Kommission an dem Abkommen festhalten.

Zum Artikel

Dazu die Verbraucherzentrale (Bundesverband)
13.01.2015

TTIP: EU-Kommission bleibt beim Investorenschutz bei ihrem Kurs

„Wie erwartet bleibt die EU-Kommission bei ihrem Kurs, dass TTIP besondere Investitionsschutzregeln enthält“, sagt Helga Springeneer, Leiterin Geschäftsbereich Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Dabei sind Regeln, die über den Grundsatz der Inländergleichbehandlung hinausgehen, zwischen Verhandlungspartnern mit verlässlichen Rechtssystemen nicht notwendig.“

Zur Pressemitteilung

 

Unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA freut sich über neue Unterstützer:

Stop TTIP Stop CETA

TTIP, CETA und Co. – Veranstaltung mit Professor Altvater am 5. Februar in der Urania

Urania

Hier gehts zur Website

TTIP – Die Geburt eines Monsters

Tagesspiegel
13.01.2015

Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA
TTIP – Die Geburt eines Monsters
von Antje Sirleschtov

Das Freihandelsabkommen TTIP ist zur Chiffre für rücksichtslose, kapitalhörige Politik geworden. Wie konnte es dazu kommen? Eine Spurensuche.

Demonstration gegen TTIP

Foto Christian Mang/Campact (CC BY-SA 2.0)

Schlimmer hätte es kaum kommen können. An diesem Mittwoch trifft sich in Berlin ein Beirat, den Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einst ins Leben gerufen hat, damit seine Mitglieder die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über das Freihandelsabkommen TTIP begleiten. In Gabriels Beirat sitzen Gewerkschafter, Globalisierungskritiker und Kulturschaffende. Sie sollen der Regierung sagen, was die Bevölkerung über TTIP denkt, und am Ende dabei mithelfen, das heftig umstrittene Abkommen zu einem Erfolg zu machen.

zum Artikel…

Kommentar Wassertisch: Die Autorin dieses Artikels möchte uns Bürger*innen anscheinend für dumm verkaufen. Sie behauptet, niemand könne heute eine überzeugende Antwort darauf geben, wie es zu dieser Geheimhaltung bei den Verhandlungen gekommen sei. Dabei ist es doch offensichtlich, dass dieses Abkommen unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung verhandelt und unbemerkt unter Dach und Fach gebracht werden sollte. Dieses wäre beim CETA-Abkommen zwischen Kanada und der EU ja auch fast gelungen.
Der Artikel enthält keinerlei Belege für die Sinnhaftigkeit von TTIP, verunglimpft aber die Bürger*innen, die sich angeblich grundlos vor einem Monster namens TTIP fürchten. Bei ihrem Fingerzeig an Ministerien und Verbände, doch in sozialen Netzwerken aktiver für TTIP einzutreten, übersieht die Autorin einen wesentlichen Punkt: Die breite öffentliche Diskussion hat (und auch die Leserkommentare unter ihrem Artikel haben) bereits gezeigt, wie schwach die Argumente der Befürworter von TTIP und CETA sind. Trotzdem: Falls noch nicht geschehen: Unterzeichnen Sie die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

Lesen Sie auch den Artikel im Pfälzischen Merkur: „Breiter Widerstand gegen TTIP

 

Neue Studie: CETA und TTIP öffnen Gentechnik den Weg nach Europa

Süddeutsche Zeitung
12.01.2015

Grüne Gentechnik. Vernebelungstaktik im Supermarkt.
Von Silvia Liebrich

  • Freihandelsabkommen mit Nordamerika könnten einer Studie im Auftrag der Grünen zufolge den europäischen Schutz vor grüner Gentechnik aufweichen.
  • So könnte es für die Behörden deutlich schwieriger werden, Zulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzensorten zu verweigern. Außerdem könnten Investoren gegen Hemmnisse klagen.
  • Die Bundesregierung hat sich bisher nicht zu einer klaren Position in Sachen grüner Gentechnik durchgerungen – auch wenn die eigentlich im Koalitionsvertrag steht.

Zum Artikel

Wieder einmal eine gute Gelegenheit, die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA zu unterzeichnen:

Stop TTIP Stop CETA

Was die von der EU-Kommission veröffentlichten TTIP-Dokumente verschweigen

Frankfurter Rundschau
09.01.2015

TTIP: Ein bisschen Transparenz.
Von Stefan Sauer

[…] So bleibt etwa die Frage, ob und in welchem Umfang der Markt für Güter und Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge geöffnet werden soll, weitgehend ausgeklammert.

Zum Artikel

Eine gute Gelegenheit, unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA zu unterzeichnen:

Stop TTIP Stop CETA

TTIP: Neue Studie von CIEL zur ToxicPartnership

CIEL
The Center for International Environmental Law (CIEL)
07.01.2015

CIEL hat eine neue Studie zu regulatorischer Kooperation in TTIP und Auswirkungen auf die Regulierung von Pestiziden herausgegeben:

Kleinster gemeinsamer Nenner: Mit dem EU-US Handelsabkommen (TTIP) drohen niedrigere Schutzstandards für giftige Pestizide

Lowest Common Denominator: EU-US trade deal threatens to lower standards of protection from toxic pesticides (pdf)

Studie
„TTIP would:

1. Permit the use of carcinogens and other substances of high concern as pesticides;
2. Increase the amount of toxic pesticides allowed on food sold to consumers;
3. Weaken, slow, or stop efforts to regulate endocrine (hormone) disrupting chemicals (EDCs);
4. Obstruct efforts to save bee populations and protect food supplies for future generations;
5. Block public access to information crucial to developing non-toxic alternatives;
6. Interfere with the democratic process by usurping the regulatory authority of US States and EU Member States; and
7. Install a „regulatory ceiling“ hampering global pesticide regulation.“

Vgl. dazu auch die Pressemitteilung von CIEL vom 7.1.2015.


EDC-freies Europa ist Initiator der Aktion „NEIN ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN“
No2

„Wir möchten Sie um Unterstützung bitten. Werden Sie aktiv und senden Sie eine klare Botschaft an die Europäische Kommission. Nehmen Sie teil an dieser öffentlichen Konsultation – Ihre Meinung zählt. Stärken Sie den Umwelt- und Verbraucherschutz gegenüber den wirtschaftlichen Einzelinteressen der Industrie. Die Kosten einer weiteren Verwendung von EDCs zahlen unsere Umwelt, die Wildtiere und letztlich Sie mit Ihrer Gesundheit!

Dies ist Ihre Chance, um Ihre Stimme zu erheben und direkt Einfluss in Brüssel zu nehmen.“

Zum Beitrag        Mitmachen


Ältere Beiträge zum Thema:

ClientEarth

 

 

Client Earth – Press release
EU-US trade talks cross the line on toxic chemicals

Brussels and Washington DC, 11 July 2014

Eine Untersuchung von 2014 zeigt, dass die Regierungsvorschläge für den Chemie-Sektor in einem möglichen Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) mit den Vorschlägen der chemischen Industrie praktisch identisch sind, die eine toxische Partnerschaft auf beiden Seiten des Atlantiks ermöglichen würden. Diese Untersuchung stimmt mit einem Brief an die Verhandlungsführer des Abkommens überein, mit dem heute 111 Organisationen Einwände gegen die Einbeziehung des Chemiesektors in eines der TTIP Kapitel vorgebracht haben, einschließlich des Kapitels zur Regulatorischen Kooperation und Investitionen. (Übersetzung: Wassertisch)
die vollständige Pressemitteilung in englischer Sprache …

 

Brief der 111 Organisationen, die den Ausschluss des Chemiesektors verlangen
Brief der 111 Organisationen

*ClientEarth are activist lawyers committed to securing a healthy planet.

21. Mai 2015: TAG DER KULTURELLEN VIELFALT AKTIONSTAG GEGEN TTIP, CETA & CO.

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21. Mai 2015: TAG DER KULTURELLEN VIELFALT AKTIONSTAG GEGEN TTIP, CETA & CO.

Deutscher Kulturrat

Welcher Tag im Jahr ist besser geeignet, um gegen TTIP, CETA & Co. zu kämpfen, als der internationale Tag der Kulturellen Vielfalt? Die gerade in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada gefährden die kulturelle Vielfalt fundamental. Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, an diesem Tag in die Öffentlichkeit zu gehen, über die Gefahren von TTIP, CETA & Co. zu informieren und gegen die Abkommen zu demonstrieren.

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