Schlagwort-Archive: CETA

Christoph Butterwegge: TTIP und CETA: Wie Freihandelsabkommen das europäische Sozialmodell angreifen

Focus 23.06.2014 TTIP und CETA: Wie Freihandelsabkommen das europäische Sozialmodell angreifen Christoph Butterwegge Transparenz? Fehlanzeige! Dafür gibt es viel Kritik von Verbraucherschützern. Das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA sorgt in der EU für Unmut. Doch nicht nur die häufig genannten Chlorhühnchen erregen europäische Gemüter. Auch in sozialpolitischer Hinsicht droht Ungemach. Zum Artikel

Bundestag: Öffentliche Anhörung zu TTIP am 2. Juli 2014

Veranstaltungstip:

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WDR: Das Freihandelsabkommen – Was wird kritisiert?

Dass man komplexe Sachverhalte in einfachen Bildern erklären kann, zeigt dieser schöne Comic über TTIP!

WDR
19.05.2014

Das Freihandelsabkommen – Was wird kritisiert?
Zeichner Leo Leowald und Conny Crumbach

 

 

In den Fängen des Klinkkonzerns Helios. Die Privatisierung des Krankenhauses Wiesbaden erweist sich als großer Fehler

Neues Deutschland
26.06.2014

Wiesbaden. Ein Krankenhaus wird skelettiert
Von Hans-Gerd Öfinger, Wiesbaden

Der neue Teileigner der Wiesbadener Dr. Horst-Schmidt-Kliniken [Helios] will 500 Stellen abbauen. Als 2012 die Stadt Wiesbaden 49 Prozent der Anteile an ihrer Großklinik privatisierte, warnten Kritiker vor dem Käufer RKA. Doch jetzt hat Helios die Anteile übernommen – und es kommt noch schlimmer.

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Kommentar Berliner Wassertisch:
Der Fall erinnert uns an die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe:
„Dass nun der Minderheitseigner im Management der einst renommierten Kliniken den Ton angibt, ist eine Folge weitgehend geheimer Privatisierungsverträge. Diese waren unter Federführung des SPD-Dezernenten Arno Goßmann Anfang 2012 mit der RKA in Windeseile ausgehandelt worden. Darin wird unter anderem bestimmt, dass im operativen Geschäft nicht die Kommune als Mehrheitseigner, sondern der private Partner das letzte Wort hat.“

An diesem Beispiel sieht man wieder, wie wichtig der Kampf gegen die Privatisierung der Daseinsvorsorge ist. Dass mit der (Teil-)Privatisierung das Unglück seinen Lauf nimmt, war vorhersehbar. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Dr. Siegfried Broß warnt beispielsweise seit sehr sehr vielen Jahren vor den Folgen der Privatisierung von Krankenhäusern. Wenn eine Klinik in den Händen von gewinnorientierten Anteilseignern sind – und gewinnorientiert sind Konzerne immer, sie müssen es nach Aktienrecht sogar sein – dann zählt am Ende nicht mehr, was dem Patienten nützt, sondern nur noch, was dem Aktionär nützt. Wohin das führt, sieht man!
Wir werden nicht müde, in diesem Zusammenhang erneut auf folgende Beiträge von Siegfried Broß hinzuweisen, weil sie – leider – nach wie vor aktuell sind!

Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? 2014 (pdf)

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.
Immer mehr Kliniken und Stromnetze gehören der Privatwirtschaft. Der Ex-Verfassungsrichter Siegfried Broß hält das für gefährlich. Im Tagesspiegel-Interview erklärt er, warum.

Passend dazu: Der Fall Calw! Die privaten Kliniken versuchen derzeit, den kommunalen Kliniken das Wasser abzugraben. Mehr dazu auf der Website des Interessenverbandes kommunaler Kliniken (IVKK).

Bei der Gelegenheit weisen wir gerne auf den Gastkommentar von IVKK-Geschäftsführer Dr. Uwe Alschner für das Magazin „Gesundheitswirtschaft“ des Bibliomedverlages zum Thema Transatlantischem Handelsabkommen (TTIP) hin. Der Artikel: „TTIP ist nichts für Krankenhäuser“ ist hier via Dropbox downloadbar.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Den Aussagen der AöW können wir uns nur anschließen!

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
24.06.2014
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können. […]

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Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA geplant

Gemeinsame Pressemitteilung Bündnis TTIP unfairhandelbar
24.6.2014

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA geplant

Von Regine Laroche, Mehr Demokratie e.V.

Forderung: Verhandlungsmandat für TTIP aufheben, CETA nicht abschließen

Das Bündnis TTIPunfairhandelbar bereitet den Start einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen die geplanten Handelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership, EU-USA) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement, EU-Kanada) vor. Damit soll die EU-Kommission aufgefordert werden, die TTIP-Verhandlungen zu stoppen bzw. das CETA-Abkommen nicht abzuschließen. Der Registrierungsantrag der EBI ist für Juli geplant, der Start der Unterschriftensammlung für September dieses Jahres. Das Bündnis besteht seit Herbst 2013.

Mit einer EBI kann die EU-Kommission zu einem Rechtsakt aufgefordert und eine Anhörung im Europäischen Parlament erzwungen werden. Für eine erfolgreiche EBI werden eine Million Unterschriften benötigt. Gleichzeitig muss in sieben Mitgliedsstaaten das so genannte Länderquorum überwunden werden. In Deutschland sind dies ab Juli 2014 beispielsweise 72.000 Unterschriften, in Frankreich 55.500, im Vereinigten Königreich und in Italien 54.750, in Estland, Malta, Luxemburg und Zypern 4.500 Unterschriften. Die Höhe des Quorums richtet sich nach der Zahl der Abgeordneten des jeweiligen Landes im EU-Parlament. Die bisher bekannteste EBI war „right2water“. Ihr war es gelungen, dass die Liberalisierung der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie gestrichen wurde.

Bündnis TTIP-Unfairhandelbar, Unterschriftenübergabe 22. Mai 2014. Foto: Uwe Hiksch

Federführend bereiten derzeit die Organisationen Attac, Campact, Mehr Demokratie e.V., das Umweltinstitut München und der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) die EBI vor. Europaweit haben bereits über 100 Organisationen aus 17 Ländern ihre Unterstützung zugesagt, Tendenz täglich steigend. In Deutschland gehören dazu beispielsweise Brot für die Welt, der Deutsche Kulturrat und die GEW.

Weitere Informationen werden auf einer Pressekonferenz Mitte Juli 2014 in Brüssel bekanntgegeben. Eine Einladung hierzu erfolgt separat.

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US Embassy In Berlin Offering Cold, Hard Cash For People To Create Pro-TAFTA/TTIP Propaganda

techdirt
23.06.2014

US Embassy In Berlin Offering Cold, Hard Cash For People To Create Pro-TAFTA/TTIP Propaganda
Von Mike Masnick

We’ve been writing about the big US/EU „free trade“ agreement negotiations (which aren’t really about free trade at all), variously named TAFTA or TTIP (negotiators prefer TTIP, to avoid comparisons to NAFTA) for quite some time now. If it were really about free trade, there might be some interesting elements to it, but it’s much more about the standard issues like providing corporate sovereignty over national sovereignty, and other things like ratcheting up copyright and patent laws in secret. All this „democracy“ is all done very much behind closed doors that won’t be opened until many years after the agreement is already reached. […]

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Statement Berliner Wassertisch zum Instrument Europäische Bürgerinitiative (EBI)

Heute wurden wir von publixphere gefragt:

Europäische Bürgerinitiative – Zahnloses Instrument oder ein Weg zu echter Bürgerbeteiligung?

Hier ist unsere Antwort:

Wir begrüßen die Einrichtung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und sind den Initiatoren dieses Beteiligungsinstruments sehr dankbar dafür. Mit der EBI hat man die Möglichkeit, den EU-Politikern zu zeigen, wie ein Teil ihrer BürgerInnen denkt und was diese von ihren Politikern erwarten.

Dass dies durchaus gelingen kann, hat unsere im breiten Bündnis 2013 zum Erfolg geführte EBI right2water gezeigt.

Sie hat das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung auf die politische Agenda gesetzt. Aufgrund des öffentlichen Drucks hat die EU-Kommission den Bereich Wasser vorerst (!) aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, die eine Marktöffnung für den Wasser- und Abwasserbereich bedeutet hätte (Privatisierung), herausgenommen. Schon alleine, dass dies geschafft wurde, ist ein Erfolg der EBI. In Kürze starten wir mit dem Bündnis TTIP-Unfairhandelbar eine EBI gegen die zwei Handelsabkommen (TTIP und CETA). [Über Unterstützung würden wir uns sehr freuen!]

Allerdings muss das Instrument dringend überarbeitet werden. Die EBI hat keinen bindenden Charakter, sie ist nur ein unverbindliches Beteiligungsinstrument. Das haben wir am eigenen Leib erlebt. Als wir Anfang des Jahres in Brüssel bei der EU-Kommission vorsprechen durften, haben uns einige EU-Kommissare recht deutlich gezeigt, dass sie die beinahe 2 Millionen gesammelten Unterschriften für right2water wenig beeindrucken und sie nach wie vor auf ihrer Privatisierungsagenda bestehen. Den Forderungen der EBI – die Wasserversorgung nicht den Binnenmarktregeln zu unterwerfen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszuschließen – haben sie nicht entsprochen, wie das Antwortschreiben der EU-Kommission im März bewies:

„Enttäuschend ist, dass in der Antwort kein Abrücken der EU-Kommission von ihrem Liberalisierungsdruck im Bereich Wasser zu erkennen ist“, schrieb die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft anlässlich des Statements der EU-Kommission zu right2water. In unserer Pressemitteilung sagten wir dazu:

„Die von der Bürgerinitiative geforderte Umsetzung ihrer Vorschläge in europäisches Recht wird vollständig ignoriert. Von einer Abkehr ihrer kapitalorientierten Einstellung im Bereich der Daseinsvorsorge kann bei der Kommission keine Rede sein.“

Wir schließen uns daher der Kritik von Mehr Demokratie e.V. an:

„Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, Anregungen für Rechtsakte zu geben. Sie hat jedoch keinen verbindlichen Einfluss, die Europäische Kommission muss sich danach nicht richten. Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent. Der Verein kritisiert auch die Rahmenbedingungen für EBI: So können sie sich nicht mit Themen befassen, die auf eine Änderung der EU-Verträge zielen. Aus Sicht von Mehr Demokratie sollte diese Themenbeschränkung aufgehoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt: In der Vorprüfung durch die Europäische Kommission werden keine Initiativen registriert, die gegen die Werte der EU verstoßen, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegen oder missbräuchlich oder unernst sind. Die Formulierungen dieser Regeln sind jedoch vage – die Kommission hat dadurch die Möglichkeit, unliebsame Initiativen zu blockieren.“ (13. Feb. 2014)

 

Last but not least sprechen wir uns auch für einen bundesweiten Volksentscheid aus!

Berliner Wassertisch, 23. Juni 2014

Scott Sinclair setzt in Sachen Freihandelsabkommen auf uns: How German Opposition Could Sink a Major Canadian Trade Pact (CETA)

The Tyee

How German Opposition Could Sink a Major Canadian Trade Pact

After many delays, the CETA text could be finalized by negotiators within weeks. But in Europe, a messy fight over its ratification is just beginning. Germany, in particular, is in the midst of a lively public debate over another economic treaty, the EU-U.S. Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). The formerly low-profile CETA is now being drawn into the controversy swirling around the TTIP.

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Das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA

Das transatlantische Handel- und Investionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA

Beck, Stefan / Scherrer, Christoph

Reihe: Arbeitspapier, Globalisierung und Europäisierung, Bd. 303.
Düsseldorf:  2014, 78 Seiten

Kurzbeschreibung:
Die Europäische Kommission und Vertreter der Bundesregierung werben mächtig für ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP). Eine Liberalisierung des transatlantischen Handels und die Erleichterung wechselseitiger Investitionen – durch den Abbau von Zöllen und ‚unnötigen’ Regulierungen – sollen nicht nur den beteiligten Ländern aus der Krise helfen, sondern zugleich deren Ökonomien für den Wettbewerb mit den dynamischen Ökonomien Asiens stärken. Diese Kurzstudie hinterfragt kritisch die verkündeten positiven Wirkungen des TTIP.

Broschüre: Das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA

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Verbraucherzentrale Bundesverband: Positionspapier zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)

Verbraucherzentrale Bundesverband
19.06.2014

Positionspapier zum Transatlantischen Freihandelsabkommen. Ein Jahr TTIP: Vorschläge des vzbv für Kurskorrekturen

Vor einem Jahr, am 17. Juni 2013, verkündeten EU-Kommissar Manuel Barroso und US-Präsident Barack Obama die Aufnahme der Verhandlungen für eine umfassende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, kurz TTIP genannt. Ein Jahr später ist bei dem als günstiges Konjunkturprogramm angekündigten Abkommen Sand im Getriebe. Klar ist, ein Selbstläufer wie frühere Abkommen wird TTIP nicht. „Zeit für eine Kurskorrektur“, sagt Helga Springeneer, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In einem Positionspapier gibt der vzbv Empfehlungen für ein verbraucherfreundliches Abkommen. […]

Der vzbv zieht nach einem Jahr TTIP-Verhandlungen eine Zwischenbilanz und legt konkrete Änderungsvorschläge vor:

  • Gesundheit bzw. Wohl von Verbrauchern, Tieren, Pflanzen und Umwelt müssen die vorrangige Maßeinheit für die Akzeptanz von TTIP sein. Dafür verteidigt insbesondere die EU-Kommission das Vorsorgeprinzip.
  • Zwingende Grundlage für die sektorale und horizontale regulatorische Kooperation muss die Beachtung des jeweils höchsten Verbraucherschutzniveaus sein sowie die Orientierung an guter Herstellungspraxis und guten Kontrollmechanismen.
  • EU und USA sehen von der Aufnahme eines Investorenschutzkapitels ab.
  • Datentransfer wird von der Verhandlungsagenda genommen.

TTIP | Positionspapier des vzbv zum Freihandelsabkommen | 19.06.2014

(PDF, 284,06 KB)

TTIP: Wasserversorgung droht DOCH die Privatisierung

Haben wir es nicht gleich gesagt?!?

ORF.at
17.06.2014

Wasserversorgung doch in TTIP-Verhandlungsmasse

Ein Jahr nach dem Start der Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP haben sich die Befürchtungen der Kritiker bestätigt. Ein am Freitag vom europäischen Dachverband der Gewerkschaften veröffentlichtes „Leak“ zeigt, dass die Wasserversorgung sehr wohl Gegenstand in den aktuellen Verhandlungsrunden ist.

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Monsanto und Verbündete verklagen den Staat Vermont wegen Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz – ein Vorgeschmack für Zeiten mit CETA und TTIP

USA today berichtete am 12. Juni 2014: Lawsuit challenges Vermont’s GMO labeling law
(Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand)

Sollten die „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP so wie bisher geplant verwirklicht werden, könnten solche Klagen unter der Überschrift „Investorenschutz“ auch bei uns zum täglichen Brot werden.

Genauso, wie sich bei uns die Kleinstadt Heiligenhafen für den Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromkonzessionen einsetzt, wehrt sich in den USA der Kleinstaat Vermont (600.000 Einwohner) gegen den immer weiter wachsenden Einfluss der Gentechnik-Industrie. Es sind eher die Kleinen, die Davids, die sich gegen die Goliaths zur Wehr setzen.
Unterstützen wir sie dabei!

Unterstützungsmöglichkeiten:
Petition Heiligenhafen (Open Petition)
Monsanto-Petition Vermont (SumOfUs.org) [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch der Monsanto Petition von SumOfUs.org“]
Monsanto will den Staat Vermont verklagen. 
Vermont ist drauf und dran Geschichte zu schreiben, denn es ist der erste Staat im Land der verlangt, gentechnisch veränderte (GVO) Lebensmittel zu kennzeichnen. Aber Monsanto, der weltweit größte Produzent von GVO, rüstet sich, den Staat zu verklagen. 
Dies ist ein wichtiger Kampf, nicht nur für Vermont, sondern für jedermann im Land: 25 weitere Staaten erwägen ähnliche Kennzeichnungs-Gesetze, warten aber noch auf jemand anderen, um den Sprung voran für ihre eigenen Gesetze zu wagen. Wenn Vermont gewinnt, wird es nicht lange dauern, bis das ganze Land die GVO-Kennzeichnung einführt, um den Verbrauchern die Informationen an die Hand zu geben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. 
Wir können nicht zulassen, dass Vermont diese Schlacht verliert. Stoppen wir Monsanto, bevor es überhaupt anfängt zu klagen. 
Sagen wir Monsanto: Klagen Sie nicht gegen Vermont wegen seiner Entscheidung, GVO-Lebensmittel zu kennzeichnen. 
Monsanto macht ausgefallene Einwände geltend, z. B.: Die Kennzeichnungspflicht wäre ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit des Unternehmens. Es ist bereit, seine Muskeln spielen zu lassen, um gegen die Entscheidung eines Staates vorzugehen, so wie sie es schon einmal gemacht haben: Sie haben vor kurzem erfolgreich mit DuPoint und Kraft Foods konspiriert, um in grober Weise Unterstützer ähnlicher Gesetze in Kalifornien und Washington zur Erschöpfung und Aufgabe zu bringen. 
Es gibt viele Diskussionen darüber, was die langfristigen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln sein mögen, aber eins sollte auf jeden Fall klar sein: Verbraucher sollten das Recht haben zu wissen, was sie essen wollen und was sie ihren Kindern zu essen geben. 
Monsanto: Wir lassen nicht zu, dass Sie Vermont verklagen.
zur Original-Petition …
[/expand]

Zum Original Artikel in USA today [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch des USA today-Artikels“]
Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand 
BURLINGTON, Vt – Vier nationale Organisationen, deren Mitglieder von dem neuen Vermont-Kennzeichnungsgesetz für gentechnisch veränderte Lebensmittel betroffen sein könnten, haben am Donnerstag eine Klage beim Bundesgericht eingereicht, mit der sie die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellen. 
„Das Vermont GVO (Gentechnik) -Kennzeichnungsgesetz – Gesetz 120 – ist ein kostspieliger, törichter Schritt, der die Nation auf einen Weg schickt, der in Richtung eines 50-Staaten-Flickwerks von GVO-Kennzeichnungsregeln geht, womit die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht vorangebracht wird“ sagte der Verband der Lebensmittelhersteller in einer Stellungnahme zur Klage. 
Der staatliche Gesetzgeber hat das Kennzeichnungsgesetz im April verabschiedet und Gouverneur Peter Shumlin unterzeichnete das Gesetz im Mai. Die Kennzeichnungsvorschriften würden ab 1. Juli 2016 wirksam werden. 
Justizminister William Sorrell sagte am Donnerstag, er habe dem Gesetzgeber bei seinen Beratungen, ob dieses Gesetz eine Einladung für eine Klage an die davon Betroffenen sein könnte, geraten, „es könnte zwar eine Mords-Auseinandersetzung werden, aber wir würden pflichteifrig das Gesetz verteidigen.“ 
„Wir haben uns darauf vorbereitet“, sagte am Donnerstag Sorrell. Seinem Büro war die Beschwerde gerade zugestellt worden. 
Die Stellungnahme des Verbandes der Lebensmittelhersteller fasst die Beschwerden der folgenden vier klagenden Organisationen zusammen: GMA (Grocery Manufacturers Association), die Snack Food Association, die International Dairy Foods Association und die National Association of Manufacturers. 
„Das Gesetz 120 führt neue belastende Sprachregelungen und Beschränkungen ein, die sich in Vermont auf acht von zehn Lebensmitteln im Supermarkt auswirken werden“, sagt die GMA. „Jedoch hat Vermont bereits zugegeben, dass dieses Gesetz nicht auf irgendwelchen Grundlagen bezüglich Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Wissenschaft beruht. Deshalb ist ja auch eine Reihe von Produktgruppen wie Milch, Fleisch, Restaurant-Essen und Alkohol von dem Gesetz ausgenommen. Dies bedeutet, dass viele Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, auch in Zukunft nicht entsprechend gekennzeichnet sein werden.“ 
Die Verbände fügten hinzu, dass die Bundesregierung allein das Recht habe, den bundesweiten Vertrieb und die Kennzeichnungspflichten zu regulieren, die den zwischenstaatlichen Handel erleichtern, außerdem verbiete die Verfassung dem Staat Vermont, so zu handeln. 
Die „Vermont Recht zu wissen GVO Koalition“, die für das Gesetz geworben hatte, argumentiert, dass die Kennzeichnung den Verbauchern Transparenz im Hinblick auf Informationen über ihre Nahrung bringen würde. 
„Die Menschen in Vermont haben gesagt, laut und deutlich, dass sie ein Recht haben, zu wissen, was sich in ihrem Essen befindet, “ sagte Falko Schilling, Verbraucherschutz-Sprecher von der Vermont Public Interest Research Group. 
Schilling sagte, der Gesetzgeber hätte festgestellt, dass es zu wenig Klarheit über die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gibt, „deshalb sind Etiketten eine vernünftige und umsichtige Angelegenheit, damit die Menschen selbst entscheiden können.“ 
Die Klage, die beim US-Bezirksgericht in Burlington eingereicht wurde, behauptet, die Food and Drug Administration habe „die Sicherheit von mehr als 100 gentechnisch veränderten Pflanzen für den menschlichen Verzehr“ seit 1994 bestätigt. 
Die Klage hat auf der anderen Seite die Aufmerksamkeit einer anderen nationalen Organisation auf sich gezogen. 
Ronnie Cummins, nationaler Direktor der Organic Consumers Association, verteidigte das Gesetz aus Vermont, indem er darauf hinwies, dass 60 andere Länder entweder gentechnisch veränderte Lebensmittel verboten haben oder eine Kennzeichnungspflicht für solche Lebensmittel eingeführt haben. 
„Jeder US-Bürger sollte besorgt sein, wenn eine Multimilliarden-Dollar-Unternehmer-Lobby bei einem Bundesgericht klagt, um das Recht eines Staates aufzuheben, für die Gesundheit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen“, sagte Cummins. 
Er sagt weiter, die Klage sei eine Methode, um andere Staaten einzuschüchtern, die ebenfalls daran dächten, Gesetze für eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.
zum Original-Artikel …
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Weitere Links:
http://www.csmonitor.com/USA/Justice/2014/0613/Vermont-food-industry-begin-court-fight-over-GMO-label-law-video
http://rt.com/usa/157744-vermont-gmo-labeling-signed/
http://rt.com/usa/154420-gmo-label-law-vermont/