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UN-Experte für Wasser und Menschenrechte: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus
Wasser: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus – UN-Experte
GENF (11. Dezember 2020) – Ein UN-Experte für Wasser und Menschenrechte äußerte heute Bedenken hinsichtlich der Schaffung des weltweit ersten Terminmarktes für Wasser und sagte, das könne Finanziers zu Spekulationen einladen, um mit Wasser wie mit anderen Rohstoffen wie zum Beispiel Gold und Öl zu handeln.
Am 7. Dezember startete die CME Group den weltweit ersten Wasser-Futures-Kontrakt für den Handel, mit dem Ziel, Wassernutzern zu helfen, Risiken zu managen und die konkurrierenden Anforderungen bei der Wasserverteilung und -nachfrage besser auszugleichen, angesichts der Unsicherheit, die schwere Dürren und Überschwemmungen für die Verfügbarkeit von Wasser mit sich bringen. Der neue Wasser-Futures-Kontrakt ermöglicht es Käufern und Verkäufern, einen festen Preis für die Lieferung einer festen Wassermenge zu einem späteren Zeitpunkt auszuhandeln. ,Sie können keinen Wert für Wasser festlegen, wie Sie es mit anderen gehandelten Waren tun‘, sagte Pedro Arrojo-Agudo. ,Wasser gehört allen und ist ein öffentliches Gut. Es ist eng mit unserem gesamten Leben und Lebensunterhalt verbunden und ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Gesundheit‘, sagte er und wies darauf hin, wie wichtig es ist, im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie einen Zugang zu Wasser zu haben.
,Wasser ist bereits extrem bedroht durch eine wachsende Bevölkerung, steigende Anforderungen und starke Verschmutzung durch Landwirtschaft und Bergbau, in Verbindung mit den sich verstärkenden Auswirkungen des Klimawandels‘, sagte der Sonderberichterstatter zu den Menschenrechten auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen. ,Ich bin sehr besorgt darüber, dass Wasser jetzt wie Gold, Öl und andere Rohstoffe behandelt wird, mit denen am Wall Street-Futures-Markt Handel getrieben wird.‘
Neben Landwirten, Fabriken und Versorgungsunternehmen, die Preise sichern wollen, könnte ein solcher Terminmarkt auch Spekulanten wie Hedgefonds und Banken dazu verleiten, auf Preise zu wetten, was die zu einer Wiederkehr der spekulativen Blase des Lebensmittelmarktes im Jahr 2008 führen könnte.
,In diesem Zusammenhang besteht das Risiko, dass die großen landwirtschaftlichen und industriellen Akteure und die großen Versorgungsunternehmen in der Lage sind, zu kaufen, während aber die anfälligen Wirtschaftsbereiche marginalisiert und belastet werden, z.B. die Kleinbauern‘, sagte Arrojo-Agudo.
,Wasser ist in der Tat eine wichtige Ressource für die Wirtschaft – sowohl für große als auch für kleine Unternehmen -, aber der Wert von Wasser ist mehr als das. Wasser hat eine Reihe lebenswichtiger Werte für unsere Gesellschaft, die in der Marktlogik nicht anerkannt und nicht angemessen berücksichtigt werden können, geschweige denn in einem Finanzrahmen, der so spekulativ ist‘, sagte Arrojo-Agudo.
,Während derzeit weltweit über die ökologischen, sozialen und kulturellen Werte von Wasser diskutiert wird, bedeutet die Nachricht, dass Wasser auf dem Wall Street-Futures-Markt gehandelt werden soll, dass der Wert von Wasser als grundlegendes Menschenrecht jetzt bedroht ist.‘
Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser wurde erstmals 2010 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen und dem Menschenrechtsrat anerkannt.
Der Experte: Herr Pedro Arrojo-Agudo (Spanien) wurde im September 2020 als Sonderberichterstatter für die Menschenrechte in Bezug auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen ernannt. Er ist emeritierter Professor für Wirtschaftsanalyse der Universität von Saragossa und war zuvor gewähltes Mitglied des spanischen Parlaments während dessen elfter und zwölfter Wahlperiode von 2016 bis 2019.
Die Sonderberichterstatter, unabhängigen Sachverständigen und Arbeitsgruppen sind Teil der sogenannten Sonderverfahren des Menschenrechtsrates. Special Procedures (Sonderverfahren), ist der allgemeine Name der unabhängigen Mechanismen zur Festlegung und Überwachung von Zielen der UN, die entweder spezifische Länder oder Themen in allen Teilen der Welt betreffen. Zugleich sind sie das größte Gremium unabhängiger Experten im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen. Die Experten der Special Procedures arbeiten auf freiwilliger Basis. Sie sind keine UN-Mitarbeiter und erhalten für ihre Arbeit kein Gehalt. Sie sind unabhängig von Regierungen oder Organisationen und arbeiten entsprechend ihrer individuellen Befugnisse.
(Übersetzung aus dem Englischen durch Christa Hecht, Blue Community)
Zum Originalbeitrag
Wasser und Abwasser vor Privatisierung schützen! Informations– und Diskussionsveranstaltung zum Handelsabkommen EU – Japan (JEFTA) mit Christa Hecht (AöW)
Donnerstag, 4. Oktober, 19:30 Uhr im Sailer Keller, Traunstein
Referentin Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), Berlin
Mit jedem neuen Handelsabkommen wird die Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge erleichtert. Wasser und Abwasser sind immer weniger geschützt. Trotz anders lautender Erklärungen der EU-Kommisssion enthält das EU-Japan-Abkommen (JEFTA) eine Verpflichtung einen Zugang zu einem „Markt“ für Abwasser zu gewähren und die Nutzung von Wasserressourcen ist nicht mehr ausdrücklich von Privatisierung ausgenommen, so die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). Da JEFTA ein sogenanntes „lebendiges“ Abkommen ist, kann sogar im Nachhinein über die im Vertrag vorgesehenen Regulierungsausschüsse der Vertrag verändert werden. Es droht, dass mit Japan im JEFTA Abkommen Wasser zur Privatisierung freigegeben wird!
Wasser darf nicht zur Ware werden.
Wasser ist ein Menschenrecht!
Informieren Sie sich!
Veranstalter: Initiative stopp TTIP BGL/TS
in Kooperation mit KAB (Katholische Arbeitnehmer Bewegung); BUND Kreisgruppe Traunstein; AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft); Forum Ökologie Traunstein e.V.
Zum Blogbeitrag
Vgl. auch EU-Japan-Abkommen (JEFTA): AöW zur Klarstellung der EU-Kommission über Wasserprivatisierung (11.07.2018)
Dazu auch: Appell gegen JEFTA: Unser Wasser im Ausverkauf
Publikation: Die Zukunft unseres Wassers in öffentlicher Hand
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft hat das Buch „Our public water future“ (2015) übersetzt.
„Nach drei Jahrzehnten enorm negativer Auswirkungen schließen viele Städte, Regionen und Staaten das Kapitel der Privatisierung von Wasser. Eine leise Revolution entfaltet sich, indem die Bürger und Bürgerinnen auf der ganzen Welt die Kontrolle über die Wasserdienstleistungen einfordern und die wichtigste Ressource für das Überleben der Menschheit in einer demokratischen, gleichberechtigten und ökologischen Art und Weise nutzen wollen.
In den Jahren 2000 bis 2015 wurden 235 Fälle von Rekommunalisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in 37 Staaten festgestellt. Mehr als 100 Millionen Menschen sind inzwischen von diesem globalen Trend erfasst, und diese Strömung wird in faszinierender Weise immer stärker.
Von Jakarta bis Paris, von Deutschland bis zu den Vereinigten Staaten beschreibt das Buch die Erfahrungen einer pulsierenden Bewegung, die das Wasser für sich reklamiert. Die Autoren zeigen auf wie Rekommunalisierung neue Möglichkeiten zur Entwicklung sozial wünschenswerter, umweltfreundlicher und nachhaltiger hochwertiger Wasserdienstleistungen zum Vorteil der lebenden und der künftigen Generationen erschließt.
Dieses Buch will Bürger und Bürgerinnen, Beschäftigte und Politikgestalter und Politikgestalterinnen in die Erfahrungen, Lehren und die gute Praxis für die Rückkehr von Wasser in die öffentlichen Hände einbeziehen. Es ist somit eine wichtige Grundlage für Allianzen, die den Schwung der Veränderungen zu einer demokratischen und nachhaltigen öffentlichen Wasserwirtschaft in eine nicht mehr aufhaltbare Welle verwandeln wollen.“
Autoren: Satoko Kishimoto, Olivier Petitjean, Emanuele Lobina
Übersetzung: Christa Hecht
ISBN/ISSN 978-3-00-057262-3
Weitere und aktuelle Informationen: https://www.tni.org/en/work-area/water-justice
Das Buch kann als pdf hier herunter geladen werden
Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag
„Wasser und Arbeitsplätze“ erfordert staatliche Verantwortung durch aktiven und nachhaltigen Gewässerschutz
(Berlin, 21.03.2016) Das Thema des diesjährigen Weltwassertages 2016 lautet „Wasser und Arbeitsplätze“. Mehr denn je droht Wasser durch zahlreiche internationale Freihandelsverträge zu einer kommerziellen Ware zu werden. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Vertreter der öffentlichen Wasserwirtschaft, die sich im Forum Umwelt und Entwicklung vernetzt haben, betonen daher: Die Wasserversorgung muss Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Für ihren Schutz und Erhalt brauchen wir vor allem auch qualifiziertes Personal. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie die öffentliche Wasserwirtschaft sind sich einig, dass dies dem nachhaltigen Gewässerschutz dient. Dies stellen sie in den unterschiedlichsten Bereichen des Wasserkreislaufs immer wieder fest.
„Wasser ist keine übliche Handelsware. An diesen Satz muss immer wieder erinnert werden. Für das Thema des Weltwassertages 2016 bedeutet das für öffentliche Unternehmen gemeinwohlorientiert tätig zu sein und dafür personell gut aufgestellt zu sein. Dies kommt allen zugute. Deshalb gehört die Wasserwirtschaft auch in die öffentliche Hand und Verantwortung. Reine kommerzielle Ausrichtung und Privatisierungen passen in diesen Rahmen hingegen nicht hinein“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.
Wasserdienstleistungen sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge. Sparzwänge in den Kommunen dürfen niemals dazu führen, dass die Personaldecke in diesem Bereich zu kurz wird, denn Wasser ist Grundlage für Leben und Gesundheit. „Das mit Blei vergiftete Wasser, das in der Stadt Flint (USA) monatelang aus dem Wasserhahn kam, sollte uns hierbei eine Warnung sein“, sagt Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.
Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in den Entwicklungszielen 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Die Verbindung dieser Themen wird in Deutschland in der aktuellen Diskussion um die Düngeverordnung deutlich. „Ein guter Weg, die sich in der Gesundheits- und Sterbestatistik wiederspiegelnde Ammoniakemission aus der Landwirtschaft zu reduzieren wäre, bei der Gülleausbringung die Einarbeitungszeit in den Boden auf eine statt vier Stunden zu verkürzen. Diese relativ einfache und kostengünstige Maßnahme sollte in der Novelle der Düngeverordnung verankert werden.“ fasst Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser die Ergebnisse eines Fachgesprächs vom 17. März zusammen. „Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz zur Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz muss bei der Phosphatdüngung auch die Verfügbarkeit im Boden und beim Stickstoff der Herbst-Nmin-gehalt berücksichtigt werden, um die gnadenlose Überdüngung einzugrenzen. Dazu sind dann nicht nur ordnungsrechtlich bewehrte Regelungen notwendig, sondern auch eine Verwaltung, die entsprechende Kontrollen durchführt.“
Ingo Gentes, Vertreter von Mexico via Berlín e.V., verlangt eine verbesserte Governance, die gerade auch die Stärkung der lokalen Kapazitäten im Erheben von Daten und ein effektiveres Monitoring sowie Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen, darunter Kontroll- und Sanktionsmechanismen verlangt. Auch muss die Weltengemeinschaft energischer als bisher gegen Korruption und Kollusion in der sanitären Grundwasserversorgung vorgehen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute durch Veränderungen im Wasserhaushalt spürbar. „Verkennen wir die Beziehung zwischen Wasser und Klima, setzen wir unsere Zukunft aufs Spiel. Wasser ist ein verbindendes Element, kein isolierter Sektor. Nur verbindende und in sich verbindliche Institutionen können zu Lösungen im systemischen Wasserkreislauf führen,“ so Gentes weiter.
Pressekontakt:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Tel.: 030-397436-06, hecht@aoew.de
Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch (Muskauer Straße), Tel.: 0152-5723 3484, webmaster@berliner-wassertisch.info
Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser, Tel.: 030-40393530, wasser@grueneliga.de
Ingo Gentes, Mexico via Berlín e.V, ingo.gentes@gmail.com
Pressemitteilung als pdf
#Right2Water-Abstimmung im EU-Parlament. Es droht ein Debakel!
Pressemitteilung der AöW:
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, den Initiativbericht des Umweltsauschusses unverändert anzunehmen.
Berlin, 4. September. Am kommenden Montag droht im Europäischen Parlament ein Debakel. Mitte Juli hatte der Umweltausschuss des Parlaments einen Bericht (A8-0228/2015) zu Folgemaßnahmen zur Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser beschlossen. Darin wurden konkrete Forderungen an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Wasser und zu sanitärer Grundversorgung formuliert. Der Bericht enthält zudem auch klare Positionen gegen Privatisierung und Liberalisierung im Wasserbereich und gegen die geplanten Freihandelsabkommen in Bezug auf den Wassersektor. Für die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ und viele Organisationen, die für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser kämpfen, war der Beschluss des Umweltausschusses eine Genugtuung und wichtig, denn die Antwort der Europäischen Kommission in 2014 hatte nicht überzeugt. Der Bericht liegt nun dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Entschließung am 08.09.2015 vor, und der Kampf geht los.
Erstaunlich ist, dass aus der Fraktion der EVP einzelne Abgeordnete mit Änderungsanträgen genau die klaren Aussagen aus dem Bericht eliminieren wollen und damit eine Verwässerung der Position des Europäischen Parlaments droht. Die Fraktionen der Europäischen Volkspartei – EVP (Christdemokraten) und die Europäischen Konservativen und Reformisten – ECR versuchen mit einem weiteren Schachzug und einer gänzlich neuen Resolution den gesamten Bericht vom Tisch zu fegen. Darin finden sich dann nur noch allgemeine Aussagen zur europäischen Wasserpolitik wieder.
Erstaunlich ist dieser Vorgang, als ja in den Ausschüssen des Parlaments die Fraktionen entsprechend ihrem Anteil im Parlament vertreten sind. Der im Ausschuss erzielte Kompromiss droht damit im Plenum zunichte gemacht zu werden. „Wir fragen uns, was angesichts solcher Vorgänge die Ausschussarbeit für die Abgeordneten bedeutet und wer wirklich für eine an den Interessen der Menschen in Europa orientierte Wasserpolitik kämpft“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW.
Die Allianz der öffentlichen Wasserpolitik hat in einem Brief, alle deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament aufgefordert, den ursprünglichen Bericht zu verabschieden. Sie fordert die Abgeordneten auf, die Aussagen im Bericht, dass Wasser keine Ware ist, sondern öffentliches Gut und für das Leben und die Würde der Menschen unabdingbar ist sowie die Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung aus den Binnenmarktvorschriften und allen künftigen Handelsabkommen [z.B. TTIP, CETA, TiSA…] auszunehmen, beizubehalten. Denn das ist ein wichtiges Zeichen für die Bürger in Europa.
Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
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Düngeverordnung: Öffentliche Wasserversorger drängen auf Unterstützung im Kampf gegen die Nitratbelastung der Gewässer
Pressemitteilung Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KOWA MV) und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Öffentliche Wasserversorger drängen auf Unterstützung im Kampf gegen die Nitratbelastung der Gewässer. Die Verzögerungen bei der Düngeverordnung und der Verordnung zu Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen belasten die Wasserwirtschaft.
(25.08.2015) In Deutschland wird zu viel gedüngt, das stellen seit Jahren das Umweltbundesamt und verschiedene Sachverständige fest. Doch konsequente Regelungen werden ständig hinausgezögert. Die zuständigen Bundesministerien können sich offenbar nicht einigen und so verstärken sich die Probleme von Jahr zu Jahr.
In einer Pressekonferenz informierten Vertreter der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KOWA MV) und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) über die Hintergründe der zunehmenden Nitratbelastung der Flüsse, Seen, Meere und des Grundwassers sowie über die Situation in Mecklenburg-Vorpommern und die Auswirkungen auch auf die Ostsee. Die neueste Idee, durch mehr Messstellen, womöglich nur die Statistik zu verbessern, wird abgelehnt.
Rekommunalisierung als globaler Trend – Deutsch
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
Rekommunalisierung als globaler Trend – Deutsch
Privatisierung ist auf dem Rückzug – ein neues Buch zeigt auf, wie immer mehr Städte die Wasserversorgung wieder in die eigenen Hände nehmen.
Viele Organisationen arbeiten seit Jahren für die Zukunft der öffentlichen Wasserwirtschaft zusammen. Gegenüber dem Weltwasserforum in Südkorea (12.- 17.04.2015) wurde das neue Buch Our public future – The global experience with remunicipalisation präsentiert. Damit kommt es fast zeitgleich mit der letzten spektakulärsten Beendigung der Privatisierung von Wasserwirtschaft in Jakarta heraus. Am 24. März hat das Gericht von Jakarta der Klage einer Koalition von Bürgern gegen die Privatisierung stattgegeben. Damit wurden nach 17 Jahren die Privatisierungsverträge wegen Verletzung des Menschenrechts auf Wasser und einer unzureichenden Versorgung mit Wasser für nichtig erklärt. 9,9 Millionen Menschen in der indonesischen Metropole können nun bei Rückholung der Kontrolle in öffentliche Hand auf eine gute Versorgung hoffen.
Die wichtigsten Ergebnisse des Buches:
Mit Rekommunalisierung werden zuvor privatisierte Wasserversorgung und Abwasserdienstleistungen von Kommunen in ihre Verantwortung zurückgeholt. Je nach der vorhandenen Struktur gibt es auch die Rückholung in öffentliche Verantwortung auf eine regionale oder nationale Ebene. Zwischen März 2000 und März 2015 können festgestellt werden:
- 235 Beispiele in 37 Staaten für 100 Millionen Menschen
- Rekommunalisierungen verdoppelten sich in 2010 bis 2015 gegenüber 2000 bis 2010
- Die Fälle konzentrieren sich auf Staaten mit hohen Einkommen (184) gegenüber Staaten mit niedrigen und mittleren Einkommen (51)
- Die Mehrzahl ist in zwei Staaten zu finden: Frankreich (94) und USA (58)
- Öffentliche Wasserversorger bündeln ihre Kräfte dafür
Von Jakarta über Paris und Deutschland bis zu den Vereinigten Staaten zeigt das Buch die Lehren aus der Privatisierung und der wachsenden Bewegung dagegen auf. Die Autoren berichten wie Rekommunalisierung die Möglichkeiten für eine soziale, ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft verbessert und heutige und künftige Generationen davon profitieren können. Die Erfahrungen von Bürgern, Arbeitnehmern und politischen Entscheidungsträgern werden darin ebenso aufgegriffen.
Herausgeber des Buches sind das Transnational Institut (TNI), die Public Services International Research Unit (PSIRU), das Multinationals Observatory, der European Public Services Union (EPSU) und das Municipal Services Project (MSP).
„Rekommunalisierung als globaler Trend“ von Satoko Kishimoto (Transnational Institute)
PDF-Download: Übersetzung von „Rekommunalisierung als globaler Trend“ von Satoko Kishimoto
Weiterführende Informationen auf der Homepage des Transnational Institute (englisch)
► Darstellung betroffener Städte auf Weltkarte
Externer PDF-Download: Artikel „Stopp des Ausverkaufs“, S. 4, Rundbrief, Forum Umwelt & Entwicklung, 01/2014 von AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht
Externer PDF-Download: Rekommunalisierungen weltweit (Stand November 2013)
Zum Beitrag
Schriften zur kommunalen Daseinsvorsorge: Siegfried Broß: Überlegungen zu TTIP und CETA
Berliner Wassertisch
15. Juni 2015
Neues Heft in der vom Berliner Wassertisch herausgegebenen
Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge
Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015.
Zur pdf (1,1 MB)
Vorwort
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, so beginnt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dann ist die Wasserwirtschaft auch nicht von Freihandelsabkommen erfasst, denken viele zunächst erleichtert. Doch weit gefehlt. Es geht bei den Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA und in dem Abkommen mit Kanada nicht nur um den Abbau von Zöllen und anderen Einfuhrbeschränkungen, sondern auch um den Abbau sogenannter nichttarifärer Regelungen.
Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.
Trotz Beteuerungen der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), dass nicht daran gedacht sei, über die Freihandelsabkommen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu liberalisieren, findet sich aber keine wirkliche Ausnahme für die Daseinsvorsorge und die Wasserwirtschaft aus den Verhandlungen und den vorgesehenen Verträgen. Im Gegenteil, von europäischer Seite wird von den USA verlangt, die Regeln für die öffentliche Beschaffung zu ändern mit einer vollständigen Öffnung. Das geht nur bei gleicher Öffnung in Europa. An eine neue Privatisierungswelle und alle erdenklichen Konstellationen von Privat-Öffentlichen Partnerschaften (PPP) denken da nicht nur Pessimisten.
Sollte der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water mit der Ausnahme der Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie schon bald durch die Hintertür durch die Freihandelsabkommen ausgehebelt werden? Werden damit restlos die Basis und der Zusammenhalt des Lebens der Bürger in den europäischen Staaten kommerzialisiert? Die Auseinandersetzungen über Freihandel, die dahinter liegenden Gesellschaftsvorstellungen, die Bedeutung von Gemeinwohl, Daseinsvorsorge und öffentlichen Aufgaben sind in vollem Gange. Der Beitrag von Professor Broß liefert hervorragende Argumente für diese Auseinandersetzungen und fordert insbesondere dazu auf, sich darüber Gedanken zu machen, was wirklich wertvoll ist.
Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V
Der Berliner Wassertisch setzt sich aktiv für die kommunale Daseinsvorsorge ein. Da mit TTIP, CETA und TiSA eine Privatisierung öffentlicher Güter droht und auch eine Re-Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) denkbar ist, ist er seit 2013 Mitglied im Bündnis von TTIP unfairhandelbar und Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative StopTTIP/CETA. Im Berliner Netzwerk gegen TTIP und CETA unterstützt er die Großdemo am 10. Oktober 2015 in Berlin. Ein weiterer Grund für sein Engagement ist Fracking. Fracking stellt eine reale Gefahr u.a. für Grund- und Trinkwasser dar. Darum ist der Berliner Wassertisch dem Bündnis Gegen Gasbohren beigetreten und setzt sich gemeinsam mit den anderen Bündnispartnern für ein generelles Verbot von Fracking ein. Mit den Investitionsschutzabkommen könnten „Fracking“-Konzerne gegen nationale Verbote klagen und ihre Fracking-Projekte gegen den Willen der einzelnen Staaten durchsetzen.
Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.
Was die AöW zum Frackinggesetz sagt
Brief vom 4. Juni 2014 an die Bundestagsfraktionen sowie die Mitglieder des Umweltausschusses im Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,
die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. begrüßt als Interessenvertreterin der Betriebe, Unternehmen und Verbände aus der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und des Gewässermanagements, die in öffentlicher Hand sind, dass nach der Zielsetzung der Gesetzentwürfe die allgemeinen Grundsätze für die Gewässerbewirtschaftung für bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung erhalten werden sollen.
Wir begrüßen auch, dass in dem nun von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einige Forderungen von uns und anderen wasserwirtschaftlichen Verbänden berücksichtigt wurden. Um dem Vorsorgeprinzip und dem wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz wirksam gerecht zu werden, halten wir die Regelungen jedoch noch nicht für ausreichend. Denn nach diesem Prinzip sind Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist.
Sofern das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend Berücksichtigung findet, entsteht ein Zielkonflikt zwischen den im Gesetzentwurf vorgesehen Regelungen und der Wasserrahmenrichtlinie sowie der diese ergänzenden Tochterrichtlinien. Nach der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und den in § 6 WHG festgelegten Zielen der Gewässerbewirtschaftung ist das Verschlechterungsverbot für den Gewässerzustand einzuhalten. Außerdem soll in den Bewirtschaftungszyklen für die Gewässer durch Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in den EU-Mitgliedsstaaten ein guter Zustand aller Gewässer erreicht werden und ein langfristiger Schutz der vorhandenen Ressourcen erfolgen.
Die für uns wesentlichsten Forderungen sind weiterhin:
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Zu § 13 a Abs. 1 Geschützte Gebiete
- Der Ausschluss von Fracking muss für die gesamten Einzugsgebiete zu den geschützten Gebieten nach Satz 1 Nr. 2 a bis e gelten, damit insbesondere Gewässerbelastungen durch waagerechte Bohrungen und geologische Verwerfungen ausgeschlossen werden können. Somit muss eine ausreichende Schutzzone vorhanden sein, mit der sichergestellt werden kann, dass nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen sind. Dieser wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz sollte mit an dieser Stelle ausdrücklich im Gesetzestext verankert werden.
- Für die nicht geschützten Gebiete müssen beim Auftreten von Gewässerschäden auch vorläufige Anordnungen und behördliche Verbote nach § 52 WHG zum Schutz dieser Gewässer vor Fracking-Maßnahmen wie in Wasserschutzgebieten getroffen werden können.
- Für künftige Nutzungskonflikte, wenn die Wassernutzung im Interesse der Allgemeinheit ausgeweitet werden müsste, muss der Wasserversorgung ein Vorrang eingeräumt werden. Dies gilt insbesondere für Vorbehaltsgebiete nach § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 ROG und für Vorranggebiete der Trinkwasserversorgung.
Zu § 13 a Abs. 2 Erprobungsmaßnahmen
- Auch für Erprobungsmaßnahmen muss umfassend sichergestellt werden, dass keine wasser-, umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe entstehen und freigesetzt werden.
- Erprobungsmaßnahmen nur von staatlichen Stellen. Wenn dies nicht so geregelt wird, muss ausdrücklich geregelt werden, dass durch Erprobungsmaßnahmen kein Vertrauensschutz für die Vorhabenträger im Hinblick auf die kommerzielle Nutzung entsteht.
- Das Ausmaß, der Umfang, die Finanzierung der Maßnahmen und die Haftung durch die Vorhabenträger bei Erprobungsmaßnahmen müssen vorab festgelegt werden. Es dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Wasserwirtschaft durch dafür notwendig werdende Vorsorgemaßnahmen entstehen.
Zu § 13 a Abs. 4 Nr. 1 und 2 Erteilung einer Erlaubnis
- Nach dem Besorgnisgrundsatz müssen nachteilige Veränderungen der
Wasserbeschaffenheit sowohl bei den Erprobungsmaßnahmen als auch in den übrigen Fällen ausgeschlossen werden. Deshalb sollten die Punkte 1. und 2. (Entwurf) in einem Satz zusammengefasst werden und die Worte „schwach wassergefährdend eingestuft“ gestrichen werden. - In einem neuen Satz 2 ist zu regeln, dass eine Erlaubnis nur erteilt werden darf, wenn die in § 9 Absatz 2 Nr. 3 und 4 WHG genannten Maßnahmen für alle Gewässer nicht zu einer Verschlechterung des Gewässerzustandes führen.
Begründung: Es muss ausgeschlossen werden, dass die zuständigen Behörden und alle an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Beteiligten in einen Zielkonflikt geraten. Durch die Auswirkungen von Frackingmaßnahmen darf nicht die Situation eintreten, dass die Verwirklichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, sowohl eine Verschlechterung des Zustandes der Gewässer zu vermeiden und spätestens bis 2027 eine guten Zustand aller Gewässer zu erreichen, unterlaufen werden. - Sofern nach den Erkenntnissen aus den Erprobungsmaßnahmen schädliche Auswirkungen der Fracking-Technologie erkennbar sind, müssen Erlaubnisse in den übrigen Fällen zurückgenommen werden können.
Zu § 13 a Abs. 5 (in Verbindung mit § 22c ABBergV) Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser
Wir begrüßen, dass die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein soll und nicht unter Tage eingebrachtes Lagerstättenwasser als Abfall zu entsorgen oder als Abwasser zu beseitigen ist.
- Wir kritisieren jedoch, dass Lagerstättenwasser, auch nach Aufbereitung, noch 0,1 Prozent wassergefährdende Stoffe enthalten darf. Auch wenn nach den vorgesehenen Regelungen der Eindruck entsteht, dass damit einer Gefährdung der Wasserressourcen und der Trinkwassergewinnung vorgebeugt würde, sehen wir darin keinen weitergehenden Schutz.
Zu § 13 a Abs. 6 Expertenkommission
- Dieser Absatz sollte gestrichen werden. Eine Expertenkommission ist nicht einzusetzen.
Eine solche Empfehlung der Expertenkommission wird das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis beeinflussen. Das ist im verwaltungsrechtlichen Sinne problematisch. Der Gesetzgeber verschiebt mit diesen Verfahren seine Verantwortung.
Expertenkommissionen sind in der Vorbereitung von Gesetzen hingegen sinnvoll. Die Entscheidung über die Zulassung von Fracking muss jedoch der Gesetzgeber selbst treffen und mit gesetzlichen Regelungen die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, Entscheidungen in der Anwendung der Gesetze zu treffen.
Sollte auf die Einsetzung einer Expertenkommission nicht verzichtet werden, fordern wir als Voraussetzung für eine Empfehlung die Einstimmigkeit.
Weitere Regelungen:
- Weiterhin fordern wir für derzeit bereits begonnene Fracking-Vorhaben völlige
Transparenz und eine unverzügliche Nachholung der Beteiligung der Wasserbehörden, der Wasserversorger und der Kommunen. - Die AöW fordert eine Pflicht zur Nachholung einer UVP für bereits erteilte Zulassungen.
- Wir kritisieren die neu vorgesehene Regelung in Satz 2 des § 104a WHG, nach der eine Ausnahme für die untertägige Ablagerung von Lagerstättenwasser durch Rechtsverordnung in Wasserschutzgebieten III möglich wird. Wir lehnen dies ab.
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Wir hoffen, dass Sie unsere Forderungen im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen berücksichtigen.
Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83
Zum Brief
Privatisierung der Wasserversorgung durch TTIP/CETA/TiSA. Christa Hecht (AöW) schreibt den Abgeordneten des EU-Parlaments
AöW zu den INTA-Empfehlungen über einen EP-Bericht zu den TTIP-Verhandlungen [A8-0175/2015 v. 01.06.2015] :
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus dem Verfahrensgang für das Europäische Parlament können wir ersehen, dass Sie sich mit den o.g. Empfehlungen über die laufenden TTIP-Verhandlungen befassen und am 10. Juni 2015 im Plenum über einen EP-Bericht (sogenannte „Resolution“) abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft wenden wir uns an Sie. Wir möchten Ihnen hierzu kurze Hinweise geben und bitten um Unterstützung der Belange der Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das gerade keine Handelsware ist.
Im Einzelnen zum konsolidierten INTA-Berichtsentwurf vom 01.06.2015 [Dok-Nr. A8-0175/2015] :
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Hybridlisten-Ansatz [Punkt 1.(b).(v)]
In den Empfehlungen zum Marktzugang für Dienstleistungen erachten wir den Hybridlisten-Ansatz nach wie vor für nicht ausreichend zur Absicherung des Gemeinwohls. Erforderlich ist nach unserer Ansicht eine ausdrückliche Ablehnung des Negativlisten-Ansatzes und die Forderung nach einem Positivlisten-Ansatz sowohl für den Marktzugang als auch für die Inländerbehandlung.
Wir befürchten mit einer Negativliste für die Inländerbehandlung als Auswirkung eine Verstärkung von Privatisierung und Liberalisierung im Wassersektor. Dies gilt selbst dann, wenn einige Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche der Wasserwirtschaft aus den Verpflichtungen zur Inländerbehandlung ausdrücklich herausnehmen. Solange nicht alle Mitgliedstaaten diesen Vorbehalt haben, kann bei einer solchen Negativliste über die Regelungen im Freihandelsabkommen durch die Hintertür Liberalisierung- und Privatisierung erwirkt werden und eine solche Ausnahme in einzelnen Mitgliedstaaten ausgehebelt werden.
Stillstands- und Ratchet-Klauseln [Punkt 1.(b).(v)]
Zu den Stillstands- und Ratchet-Klauseln weisen wir darauf hin, dass diese nicht nur den Entscheidungsspielraum von Kommunen für Rekommunalisierungen einschränken, sondern solche Entscheidungen von vornherein möglicherweise ausschließen. Dies gilt selbst dann, wenn wie in dem Berichtsentwurf die Stillstands- und Ratchet-Klauseln auf die Nichtdiskriminierung beschränkt sind. Mit diesen Klauseln können insbesondere zukünftige restriktive Privatisierungsbedingungen verhindert werden. Auch die kommunale Entscheidung, eine Privatisierung rückgängig zu machen und zu rekommunalisieren, könnte als Diskriminierung ausgelegt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips hin.
Daneben schränken die Stillstands- und Ratchet-Klauseln die zukünftige Entwicklung kommunaler Daseinsvorsorge sowie die kommunale Organisations- und Gestaltungsfreiheit ein. Dem steht u.a. aber Artikel 345 AEUV, wonach die Eigentumsordnungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt gelassen werden, entgegen.
Gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer [Punkt 1.(b).(vii)]
Die gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer vom 20.03.2015 zu öffentlichen Dienstleistungen zerstreut unsere Bedenken gerade nicht, dass öffentliche Dienste von den Freihandelsabkommen betroffen sein könnten und damit eine Kommerzialisierung öffentlicher Aufgaben eintreten könnte bei der das Gemeinwohl in den Hintergrund rückt.
Insoweit sollte in dem Bericht des EP ausdrücklich und deutlich ein wirksamer Ausschluss der „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ aus dem TTIP gefordert werden. Auch sollte in der Empfehlung formuliert werden, dass dabei die Mitgliedstaaten und die Kommunen einen weiten Spielraum haben, der nicht lediglich in „Ausnahmeregelungen“ für öffentliche Dienstleistungen besteht, sondern durch primäre Absicherung öffentlicher Verantwortung für solche (kommunalen) Angelegenheiten im Interesse der Bürger.
Staatliche Unternehmen [Punkt 1.(b).(xv)]
Wir erachten die Formulierung „to ensure that private companies can compete fairly with state-owned or state-controlled companies;“ zu staatlichen und staatlich kontrollierten Unternehmen in Punkt 1.(b).(xv) äußerst kritisch. Sie bedeutet, dass private Unternehmen uneingeschränkt mit staatlichen Unternehmen in Wettbewerb treten können sollen. Für Bereiche, in denen ein Wettbewerb aber der Aufgabenerbringung mehr schaden als nutzen kann. Für den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ finden sich in dieser Empfehlung keine Ausnahmen, obwohl gerade solche in Art. 106 Abs. 2 AEUV für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ festgelegt sind. Ohne den Bezug auf Art. 106 Abs. 2 AEUV bedeutet dies für solche Dienstleistungen die Liberalisierung und damit die Öffnung für den Wettbewerb. Davon wäre sogar die Wasserversorgung betroffen.
Mit dieser Formulierung wird der gesamteuropäische Konsens, wie er sich im Vertrag von Lissabon und in den AEUV findet, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge eine besondere vom Wettbewerb auszunehmende Bedeutung für das Gemeinwohl und für wirtschaftliche Stabilität haben, unterlaufen. Auch die Beteuerungen der EU-Verhandlungsführer, dass es in den Freihandelsabkommen gerade nicht um Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Aufgaben gehe, werden dadurch in Frage gestellt. Damit wird ein Einfallstor für den Privatsektor in den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ erschaffen. Das bestätigt unsere Befürchtungen über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen.
Bei Ihrer Resolution sollte aber berücksichtigt werden, dass in der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ rund 1,9 Mio. EU-Bürger und über 1,3 Mio. aus Deutschland den Appell „Wasser ist ein Öffentliches Gut und keine Handelsware“ unterstützt haben und unter anderem gefordert haben: „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.“
Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten [Punkt 1.(b).(xxi)]
Die Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten sehen wir kritisch. Eine Übereinstimmung („compliance“) mit den neuen EU-Vergaberichtlinien, wie im Berichtsentwurf formuliert, erachten wir für nicht ausreichend. Wir befürchten vielmehr weitreichende Sonder-Vergaberegeln für Investoren aus den USA, die einerseits neue Konstruktionen im Bereich PPP (Public Private Partnerschaft) ermöglichen, zum anderen aber die Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit oder vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfte (bzw. Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit) erschweren. Wir bitten zu den Regeln zum Vergaberecht, einschließlich der über Konzessionen, ausdrücklich zu fordern, nicht über das bestehende EU-Vergaberechtsregime hinauszugehen und deren einzelstaatliche Umsetzung ausdrücklich anzuerkennen.
„Regulatorische Zusammenarbeit“ [Punkt 1.(c).]
Große Bedenken haben wir auch bezüglich des geplanten Verfahrens einer „Regulatorischen Zusammenarbeit“. Wir befürchten, dass damit kommerzielle Interessen und die Kosten von Regulierungen in den Vordergrund rücken, Gesichtspunkte wie Gemeinwohl, Gesundheits- und Umweltschutz jedoch dabei in den Hintergrund geraten. Dadurch können sich negative Auswirkungen für die Umwelt, den Gewässerschutz und letztlich auch für die Wasserversorgung ergeben.
Exploration und Nutzung von Energiequellen [Punkt 1.(d).(viii)]
Hinsichtlich der Exploration und Nutzung von Energiequellen begrüßen wir die Forderung, wonach jeder Partner die Exploration und Nutzung von Energiequellen selbst regeln kann. Wir weisen dabei ausdrücklich auch darauf hin, dass dies das Recht beinhalten sollte, für bestehende Erlaubnisse oder Genehmigungen zusätzliche Anforderungen zu regeln, wie z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder die Nachholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus [Punkt 1.(d).(xiii bis xv)]
Zum Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Entscheidungen von rein öffentlichen Unternehmen in kommunaler Hand Gegenstand von ISDS-Verfahren sein können. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme zur Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das Subsidiaritätsprinzip lehnen wir Sonderrechte und ISDS-Verfahren in diesem Bereich entschieden ab.
Unsere Hinweise gelten entsprechend auch für CETA, TISA und alle weiteren Abkommen.
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Zusammenfassend möchten wir bemerken, dass das EU-Parlament mit dieser sogenannten Resolution hinter den bisherigen Diskussionen und Erwartungen weit zurück bleibt.
Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83
Zum Brief
Our public water future: The global experience with remunicipalisation
Municipal Services Project Abstract: After three decades of often catastrophic results, many cities, regions and countries are closing the book on water privatisation. A quiet citizen revolution is unfolding as communities across the world reclaim control of their water services to manage this most crucial resource in a democratic, equitable and ecological way. Over the … weiterlesen
Breite Kritik am Fracking-Regelungspaket
Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet
23.03.2015
Berlin – Verbände und Organisationen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft haben heute den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Rechtsrahmen zur Förderung von Erdöl und Erdgas durch Fracking scharf kritisiert.
Der Deutsche Naturschutzring (DNR), darunter die Umweltverbände BUND und NABU, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AÖW), die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), das Netzwerk der Bürgerinitiativen gegen Fracking „Gegen Gasbohren“, das Umweltinstitut München und die Entwicklungsorganisation Power-Shift mahnen, dass mit den vorgelegten Regelungsentwürfen der Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet wird. Obwohl CDU/CSU und SPD in Bezug auf das Fracking-Regelungspaket betonen, den Wasser- und Gesundheitsschutz als oberste Priorität zu berücksichtigen, widersprechen die Vorschläge der Bundesregierung diesen Zielen.
Im Regelungspaket erlaubt die Bundesregierung, grundsätzlich in weiten Teilen des Landes zu fracken. Lediglich für Schiefer- und Kohleflözgas-Vorkommen oberhalb einer Tiefe von 3000 Meter ist dabei die Befürwortung durch eine Expertenkommission erforderlich, die jedoch überwiegend Fracking-freundlich besetzt ist.
Damit nimmt die Regierung in Kauf, dass es zu Umwelt- und Gesundheitsschäden kommt und der Schutzstatus sensibler Gebiete ad absurdum geführt wird. Enormer Flächen- und Wasserverbrauch, Erdbebengefahr, Austritt klima- und gesundheitsschädlicher Gase sowie Boden- und Wasserverschmutzung sind reale Gefahren, die nicht ausgeschlossen werden können.
Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft, Kirchen, Gewerkschaft, Bürgerinitiativen und Umwelt- und Entwicklungsorganisationen gefährdet das Fracking-Regelungspaket zudem die Bemühungen für den Klimaschutz. Das ist gerade im Vorfeld der entscheidenden UN-Klimakonferenz im Dezember in Paris das falsche Signal. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss ein Großteil der noch vorhandenen fossilen Ressourcen in der Erde verbleiben. Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Parteien ausdrücklich darauf verständigt, „den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienten Wirtschaft voranzutreiben und damit die Energiewende zu unterstützen“ (Zitat S. 34).
Statt weitere fossile Energieträger zu erschließen – zudem mit einer risikoreichen Technik mit umweltschädlichen Methoden und hohen volkswirtschaftlichen Folgekosten –, ist eine entschlossene und konsequente Umsetzung der Energiewende durch die Bundesregierung erforderlich. Energie einsparen, Effizienz steigern, und erneuerbare Energien naturverträglich ausbauen – das ist das Gebot der Stunde.
Statements beteiligter Organisationen:
Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW: „Da die Beherrschbarkeit der Fracking-Technik nicht endgültig geklärt ist, sollte nach dem Vorsorgeprinzip die Anwendung unterlassen werden. Das Verbot von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und an Seen und Talsperren, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, reicht zur Vorsorge nicht aus.“
Liselotte Unseld, DNR-Generalsekretärin: „Die Fracking-Gesetzesvorschläge der Bundesregierung sind nicht mehr als ein Placebo. Mittel- bis langfristig ist Fracking damit nicht zu verhindern. Damit konterkarieren die Regierungsentwürfe sämtliche klima-, energie- und naturschutzpolitischen Zielvorgaben. Das können und wollen wir uns nicht leisten!“
Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“: „Die Bundesregierung will ein Fracking-Recht schaffen, das maßgeschneidert für die Gasindustrie ist. Dagegen wehren sich Bürgerinitiativen in ganz Deutschland. Es ist nicht akzeptabel, eine Technik einzusetzen, die das Grundwasser gefährdet und Erdbeben auslöst. Dringend erforderlich ist hingegen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben wird.“
Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU): „Wenn mit Fracking unkonventionelle Erdgaslagerstätten ausgebeutet werden, ist dies ein völlig falsches Signal für die im Dezember in Paris stattfindende UN-Klimakonferenz. Deutschland sollte diese Gasreserven für kommende Generationen im Boden belassen und stattdessen auf erneuerbare Energien setzen und konsequent Strategien der Energieeffizienz und Suffizienz ausbauen.“
Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG): „Sauberes Trinkwasser, saubere Luft und lebendige Böden sind die unverzichtbaren Grundlagen der Produkte der Betriebe, in denen die NGG-Mitglieder arbeiten. Nicht nur aus Naturschutzaspekten, sondern auch mit Blick auf die in diesen Branchen beschäftigten Menschen und deren Arbeitsplätze ist der Verzicht auf Fracking unumgänglich.“
Pressemitteilung auch als pdf
Für Rückfragen:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Geschäftsführerin,
Tel. 030 / 39743619, E-Mail: hecht@aoew.de
Liselotte Unseld, Deutscher Naturschutzring (DNR), Generalsekretärin, Tel. 030 / 678177599,
E-Mail: liselotte.unseld@dnr.de
Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“, Tel. 0157 / 85754298, E-Mail: oliver.kalusch@bbu-bonn.de
Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), Leiter Hauptstadtbüro,
Tel. 030 / 288849690, E-Mail: micha.heilmann@ngg.net
Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), Mitglied im Vorstand, Tel. 0176-10396477,
E-Mail: gudrun.kordecki@kircheundgesellschaft.de
Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik an. Er fordert seit Jahren ein ausnahmsloses Verbot von Fracking!
Weitere Artikel zum Thema:
WDR: Kritik an Fracking-Plänen: Die große Sorge ums Trinkwasser. 23.3.2015.
Nicht neu, aber weiterhin lesenswert:
Silvia Liebrich: Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln. In: Süddeutsche Zeitung, 3.6.2014.
NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet. […] »Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,« warnt Deters [Vorstandschef von Gelsenwasser]. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können.