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Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
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Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
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im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
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Schlagwort-Archive: Daseinsvorsorge
Fachverband KRV mahnt: Trinkwasserqualität stehe auf dem Spiel
Vogel Business Media
04.03.2015
Trinkwasserhygiene und die EU
KRV mahnt:Trinkwasserqualität stehe auf dem Spiel
Redakteur: Wolfgang Ernhofer
Bonn – „Trinkwasser könnte bald durch Rohre fließen, die unter dem heutigen deutschen Standard liegen“, befürchtet Dr. Elmar Löckenhoff, Geschäftsführer des Fachverbands deutsche Kunststoffrohr-Industrie (KRV). Das wäre nicht nur für Verbraucher unerfreulich, sondern auch für die Kunststoffrohrhersteller, durch deren Produkte schon jetzt der Großteil des deutschen Trinkwassers fließt. Sie haben sich bereits auf die neuen Richtlinien eingestellt und in höherwertige Materialien und Produkte investiert.
zum Artikel
UN-Report: Fehlende Investitionen in den Wassersektor führen zu neuen Konflikten
EUWID
03.03.2015
International
UN-Report: Fehlende Investitionen in den Wassersektor führen zu neuen Konflikten
Von Claudia Georgi
Ohne erhebliche Investitionen in den Wassersektor wird es in vielen Teilen der Erde zu neuen Konflikten kommen. Zu diesem Ergebnis kommt der Report „Water in the World We Want“ des Instituts für Wasser, Umwelt und Gesundheit der Universität der Vereinten Nationen (UNU-INWEH). Unerreichte Wasserziele seien eine Bedrohung für viele Regionen und stellten ein Hindernis für universelle Entwicklungsziele dar, sagten Vertreter der Universität der Vereinten Nationen und des UN-Büros für Nachhaltige Entwicklung in der vergangenen Woche bei der Vorstellung des Berichts in New York. Hierzu zählten etwa stabile politische Systeme, ein größerer Wohlstand sowie ein besserer Gesundheitsstandard.
Der Bericht beinhaltet eine Detailanalyse von zehn Ländern und zeigt auf, dass Entwicklungsziele mit engem Bezug zur Wasserver- und Abwasserentsorgung eine schnelle und kosteneffiziente Möglichkeit bieten, auf einen nachhaltigen Entwicklungspfad zu gelangen. Die untersuchten Länder sind Bangladesch, Bolivien, Indonesien, Kanada, Pakistan, Singapur, Südkorea, Uganda, Vietnam und Zambia. Anhand von nationalen Fallstudien bestimmt der Bericht die für jedes Land notwendigen Schritte, um die globalen Wasserziele zu erreichen.zum Artikel
Wasserlos in Detroit
taz
28.02.2015
ENTZUG
Wasserlos in Detroit
von Dorothea Hahn (Detroit)
Die US-Stadt erholt sich langsam von ihrem Bankrott, Start-ups sprießen. Den Ärmsten allerdings drehen die Wasserwerke massenweise die Leitungen ab
Seit Tagen stapelt sich das Geschirr im Spülbecken. Aus dem Bad weht säuerlicher Geruch in den Flur. Und im Vorgarten hat jemand einen Farbklecks in Neonblau auf das Wasserrohr gesprüht. Jeder, der am Haus vorbeiläuft, kann ihn sehen. In Detroit bedeutet dieses Neonblau: Hier wohnen Menschen, die ihr Wasser nicht bezahlt haben.
Trinkwassergefährdung – verschwieg Hessens Umweltministerin Hinz K+S – Risiken?
hr-online.de – hessenschau
14.02.2015
Trinkwassergefährdung
Verschwieg Hinz K+S-Risiken?
Redaktion: fawe / wotu
Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) soll einem „Spiegel“-Bericht zufolge brisante Behörden-Warnungen unter der Decke gehalten haben. Demnach gefährdet Salzabwasser des K+S-Konzerns in der Werra-Region Trinkwasserquellen.
Im Jahr 2075 soll die durch den Kali-Bergbau stark salzbelastete Werra wieder Süßwasserqualität haben. Bis 2021 darf der Kasseler K+S-Konzern noch Salzabwasser in den Boden pumpen. So sieht es ein Langzeitplan vor, den Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) im Herbst mit großem Jubel präsentierte. Experten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) hatten da laut einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ aber schon längst Alarm geschlagen.
Bundestag: „Ja zur Inhouse-Vergabe!“ Die Linksfraktion setzt sich für die kommunale Daseinsvorsorge ein
Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
15.01.2015
Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION im Bundestag:
Berlin: (hib/HLE) Stadtwerke sollen Energienetze in Zukunft leichter übernehmen können. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/3745) eine gesetzliche Klarstellung, dass die Kommunen die Netzkonzessionen im Rahmen einer europarechtlich zulässigen In-House-Vergabe an ein kommunales Unternehmen auch ohne Ausschreibung vergeben können. Die Abgeordneten argumentieren, Energienetze seien Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Kommunen würden eigenständig entscheiden, wie und von wem diese Leistungen zu erbringen seien. „das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen genießt gegenüber dem Wettbewerbsgedanken Vorrang“, stellt die Fraktion fest. Bis 2016 müssten rund 2.000 Konzessionen neu vergeben werden. Es bestehe Bedarf für eine umgehende Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da die Energiekonzerne versuchen würden, Rekommunalisierungsvorhaben zu verhindern.
Zum Antrag 18/3745: Stadtwerke sollen Netze übernehmen
Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) fordern: Investitionsschutz verhindern!
Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
14.01.2015
Erklärung zum Arbeitsgespräch von Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
Unser Workshop hat gezeigt: Bei allen Unterschieden in der Bewertung eint uns als christliche Arbeitnehmerorganisationen das Anliegen, unsere sozialen Standards (Arbeitnehmerrechte, Schutzstandards bei Arbeitsschutz, Datenschutz etc.) zu sichern und für faire Handelsbedingungen weltweit einzutreten. Das Abkommen darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen.
Wir wollen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Er hat eine unveräußerliche, von Gott verliehene Würde. Er verdient würdige Arbeit und gute Arbeitsbedingungen in einer Wirtschaftsordnung, die auf einem fairen Miteinander zum allseitigen Vorteil gründet und allen soziale Sicherheit, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe sichert. In diesem Zusammenhang sehen wir auch unsere Verantwortung für die „Eine Welt“. Diese überzeugungen speisen sich aus unserem christlichen Menschenbild.
Mit Blick auf TTIP ergeben sich daraus für uns folgende Forderungen:
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1. Transparenz herstellen:
Wir fordern völlige Transparenz bei Verhandlungen, Verabschiedung und Ratifizierung. Politik, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft müssen über Verhandlungsstand und Vertragsentwürfe debattieren können. Wir begrüßen die Ankündigung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, offen über die Verhandlungen zu informieren, sowie die jüngste Veröffentlichung von Originaldokumenten durch die EU-Kommission.
2. Demokratische Einbindung sichern:
Wir fordern, dass die demokratische Einbindung von Parlamenten (Europaparlament, nationale Parlamente) und gesellschaftlichen Akteuren (Gewerkschaften, Verbände) während des gesamten Prozesses gewährleistet sein muss.
3. Arbeitnehmerrechte sowie Schutz- und Sozialstandards erhalten:
Wir fordern, dass TTIP Arbeitnehmerrechte und Datenschutz-, Produkt-, Umweltschutz- und Sozialstandards nicht gefährden bzw. im Zuge einer Angleichung auf unterster Stufe nivellieren darf. Es darf zum Beispiel keine Abstriche bei Möglichkeiten der Mitbestimmung und bei Arbeitsschutzregelungen geben. Anzustreben ist, dass jeweils der höchste Standard als verbindlich für beide Seiten festgelegt wird.
4. ILO-Kernarbeitsnormen durchsetzen:
Wir fordern, dass die USA alle acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifizieren und etablieren – also beispielsweise auch die Norm zum „Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen“.
5. Investitionsschutz verhindern:
Wir lehnen die angedachten Regelungen zum Investitionsschutz (samt Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren) ab. Sie beschädigen rechtsstaatliche Prinzipien und schränken die demokratische Entscheidungsgewalt ein.
6. Gestaltungsspielraum in der öffentlichen Daseinsvorsorge garantieren:
Wir fordern, dass insbesondere der Gestaltungsspielraum der Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge garantiert bleibt. Die Gebietskörperschaften müssen bei Ausgestaltung und Organisation ihrer öffentlichen Daseinsvorsorge die Gestaltungshoheit behalten.
Regina Dolores Stieler-Hinz (Bundesvorsitzende) Dr. Christian Bäumler (Erster stellvertretender CDA-Bundesvorsitzender)
Hintergrund:
Derzeit verhandeln EU und USA über das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitions-Partnerschaft). CDA und KAB bewerten das Vorhaben insgesamt und die bisherigen Verhandlungsergebnisse sehr unterschiedlich. Die CDA will TTIP gestalten und sieht in einem Freihandelsabkommen große Chancen, beispielsweise auf fairen Wettbewerb, einfacheren Warenaustausch und neue Arbeitsplätze (siehe Vorstandsbeschluss „Wir wollen fairen Handel“, 15. November 2014). Die KAB plädiert dafür, die Verhandlungen abzubrechen und kein Freihandelsabkommen anzustreben: Sie befürchtet die Absenkung von Schutzstandards sowie die Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen und Kulturgüter (siehe Beschlüsse des Bundesausschusses vom 06. April und 26. Oktober 2014).
[Der Berliner Wassertisch schließt sich hier der Einschätzung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) an.]
Strom für Stuttgart. Stadt lässt ihre Stadtwerke links liegen
Stuttgarter Zeitung
17.12.2014
Strom für Stuttgart. Stadt lässt ihre Stadtwerke links liegen
Von Thomas Faltin
Die Stadtwerke erhalten keine Chance, sich um die Energieversorgung der Stadt zu bewerben. Angeblich könnten sie keine so große Mengen Strom und Gas liefern.
Zum Artikel
Vgl. dazu die Beiträge vom Stuttgarter Wasserforum
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozial-Ausschusses der EU
Brüssel, den 15.10.2014
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1 In ihrer Antwort auf die erste alle Anforderungen erfüllende europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“ („Right2Water“) bekräftigt die Europäische Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Bedeutung von Wasser als öffentliches Gut von grundlegendem Wert und betont, dass „Wasser keine (…) Handelsware [ist]“.
1.2 Zunächst einmal ist die Unterstützung der Bürger für diese europäische Bürgerinitiative ebenso begrüßenswert wie die Anerkennung der Besonderheit und der Bedeutung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung“ seitens der Europäischen Kommission. Sie haben dazu geführt, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über die Konzessionsvergabe ausgenommen wurden.
1.3 Ganz allgemein begrüßt der EWSA die Zusage der Europäischen Kommission, auf die Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu achten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den einzelstaatlichen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Diesbezüglich vertritt der Ausschuss die Überzeugung, dass keine Entscheidung oder Maßnahme der EU die Freiheit der Mitgliedstaaten einschränken sollte, selbst über die Art und Weise der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen zu bestimmen.
1.4 Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, konkrete Initiativen zu ergreifen, damit diese Zusage nachhaltig in allen Politikbereichen der EU, sowohl in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die Unterstützung im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus erhalten, als auch auf laufende Handelsverhandlungen (wie den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und/oder das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)), eingehalten wird, wobei Wasserdienstleistungen ausdrücklich von derartigen Handelsverhandlungen ausgeschlossen werden müssen.
CETA: Verkaufte Demokratie
Neue Studie (Nov. 2014):
Wie die CETA-Regeln zum Schutz von Investoren das Allgemeinwohl in Kanada und in der EU bedrohen
Einige der wichtigsten Ergebnisse:
- Die Erfahrungen, die Kanada bereits innerhalb der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA gesammelt hat, zeigen deutlich die Gefahren der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.
- Die CETA-Regeln zum Schutz von Investoren räumen diesen noch größere Privilegien ein als NAFTA und erhöhen damit das Risiko, dass diese Klagerechte gegen zukünftige politische Maßnahmen benutzt werden
- Das Risiko für die kanadische Regierung, von Banken und Versicherungen verklagt zu werden, steigt enorm an.
- Durch CETA erhöht sich das Risiko für die EU und ihre Mitgliedstaaten, von kanadischen Investoren aus dem Bergbausektor, der Öl- und Gasindustrie verklagt zu werden.
- Kanadische Tochterfirmen von in den USA ansässigen Multis können durch CETA europäische Regierungen verklagen.
Calw: Kreis darf Kliniken wohl weiter unterstützen
SWR Fernsehen
6.11.2014
Calw. Kreis darf Kliniken wohl weiter unterstützen
Der Landkreis Calw darf seine Kliniken weiterhin finanziell unterstützen, so das vorläufige Beratungsergebnis des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Zum Artikel
Außerdem:
Schwarzwälder-Bote
6.11.2014
Kreis Calw hat Grund zur Hoffnung
Fröhliche Gesichter bei Landrat Helmut Riegger und den Rechtsbeiständen des Kreises Calw gestern nach einer lediglich einstündigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart. Es ging erneut um die Musterklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDP) gegen den Defizitausgleich der Calwer Kreiskliniken aus Steuermitteln.
Zum Artikel
Welt
6.11.2014
Krankenhaus-Subventionen auf dem juristischen Prüfstand
Der Rechtsstreit um Subventionen von Städten und Kreisen an ihre finanziell klammen Kliniken ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in die nächste Runde gegangen.
Zum Artikel
Vgl. dazu die Schrift von Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?
Studie der kommunalen Kliniken
Die „EnBW-Stadtwerke Kooperation“ in Stuttgart
Sendung von Leben mit der Energiewende TV vom 25.10. 2014
Ein Film von Frank Farenski zur Stuttgarter Konzessionsentscheidung für Strom und Gas
Die Ausschreibung der Strom- und Gaskonzessionen dient den Energiekonzernen
Erlebt und erklärt am Beispiel Stuttgart
Ein Film mit dem Stuttgarter Stadtrat Hannes Rockenbauch und Barbara Kern vom Stuttgarter Wasserforum
Grundwasser gefährdet – Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung
Gemeinsame Pressemitteilung von sechs Umweltverbänden vom 23.10.2014
Grundwasser in Deutschland immer weniger als Trinkwasser geeignet. Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung
Berlin: Drei Viertel des Trinkwassers in Deutschland werden aus Grundwasser gewonnen. Doch dessen Qualität sinkt wegen steigender Nitratbelastung aus der intensiven Agrarwirtschaft rapide. Umweltverbände in Deutschland dringen daher in einem Eckpunktepapier auf eine Trendumkehr im Wasserschutz. Mit zehn Forderungen zur aktuellen Novelle der Düngeverordnung appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace, Grüne Liga, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Bundesregierung, die Nitrat- und Phosphatbelastung zu minimieren. [expand title=weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Fortsetzung“]
Die Verbände fordern von Bund und Ländern, Agrarbetrieben mit zu viel Gülle und zu wenig Fläche deutlich zu machen, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Trinkwasser sei das wichtigste Lebensmittel für Menschen und Tiere. Der Schutz des Grundwassers vor Belastungen aus der Agrarindustrie sei daher ein Gebot der Vernunft. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, umgehend einen Verordnungsvorschlag für einen umfassenden Wasserschutz gemäß den EU-Richtlinien vorzulegen.
Hauptinstrument zum Schutz des Wassers ist nach Ansicht der Verbände eine vollständige Input-Output–Bilanz für alle Agrarbetriebe. Mit dieser „Hoftorbilanz“ könnten gezielt Betriebe ermittelt werden, die besonders hohe Überschüsse an Nitrat und Phosphat verursachten. Wer Nährstoffe effizient einsetze, wie viele bäuerlich-ökologische Betriebe, habe dann keine Konsequenzen zu erwarten. Industrialisierte Tierhaltungsbetriebe ohne ausreichend eigene Flächen für die Gülle-Ausbringung müssten zu einem strengeren Umwelt- und Wasserschutz verpflichtet werden, fordern die Umweltverbände. Nötig sei eine bundesweite Datenbank, in der Gülleimporte aus anderen Ländern ebenso erfasst würden wie Nährstofftransporte innerhalb Deutschlands aus Tierfabriken und Biogasanlagen.
Die Verbände verweisen darauf, dass die Überdüngung aus der intensiven Agrarwirtschaft schon heute jährliche Kosten von bis zu 25 Milliarden Euro für die Sicherung sauberen Trinkwassers verursache. Diese externen Kosten der industrialisierten Landwirtschat trügen derzeit nicht die Verursacher, sondern die Verbraucher. Hinzu kämen Millionen Euro an Strafzahlungen an die EU, wenn Bund und Länder weiterhin gegen die europäischen Vorgaben für den Wasserschutz verstoßen sollten.
Die Verbände kritisieren, dass Bund und Länder in den letzten Jahren den Wasserschutz aufgeweicht, Kontrollen gelockert und Bußgelder abgeschafft hätten. Der lückenhafte Wasserschutz habe die Intensivierung der Landwirtschaft vorangetrieben und Agrarindustrielle nach Deutschland gelockt, die nun mit „Mega-Mastanlagen“ massiv zur Überdüngung beitrügen. Aus Tierfabriken gelangten Nährstoffe etwa als Ammoniak über die Luft in die Umwelt, belasteten Anwohner und zerstörten nährstoffarme Lebensräume vieler bedrohter Tier- und Pflanzen, warnen die Verbände. Eine Trendumkehr im Wasserschutz sei somit auch entscheidend für die Lebensqualität in ländlichen Regionen sowie für die Arten- und Lebensraumvielfalt.
Überdüngung aus Agrarfabriken wirke sich zudem zerstörerisch auf die Meere aus. So habe sich in der Ostsee infolge der Nährstoffbelastungen vor allem aus der industrialisierten Landwirtschaft eine Todeszone gebildet und in den letzten 100 Jahren um das Zehnfache auf inzwischen ein Drittel des Meerbodens vergrößert. Da Meeresschutz auf dem Acker beginne, seien strenge Obergrenzen und verbindliche Sperrfristen für die Nährstoffausbringung lange überfällig.[/expand]
Das gemeinsame Eckpunktepapier der Verbände finden Sie zum Download unter www.bund.net/pdf/duengeverordnung_eckpunkte
Pressekontakt: Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Tel.:0175-7263779, E-Mail: reinhild.benning@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net; Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel.: 030-284984-1615, E-Mail: florian.schoene@NABU.de bzw. Iris Barthel, NABU-Pressestelle, Tel.: 030-284984-1952; E-Mail: Presse@NABU.de; Michael Bender, Wasser-Experte der Grünen Liga, Tel.: 030-40393530 ; E-Mail: wasser@grueneliga.de