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Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Termin für Urteil der Delius-Klage steht fest

Zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs werden vom ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Berliner Piratenfraktion Martin Delius (jetzt DIE LINKE) und dem Ex-Geschäfts­führer Heiko Herberg (jetzt SPD) zur Zahlung von 25.000 € verklagt.* Ein Vergleichsvorschlag der Richter wurde bislang nicht angenommen. Der zweitinstanzliche Urteilstermin ist am Mittwoch.

(Berlin, 06.08.19) Die Richter schlugen vor, dass die Liquidatoren der Piratenfraktion, Delius und Herberg, die Klage zurückziehen und jede Partei ihre Anwaltskosten selbst bezahlt. Ihr Anwalt hat den Vorschlag der Richter jedoch abgelehnt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Berliner Wasserbetriebe spülen mittlerweile Millionen in den Berliner Landeshaushalt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Privatpersonen, die hierzu beigetragen haben, zur Zahlung von 25.000 Euro verklagt werden.“

Hintergrund: In ihrem Wahlprogramm hatte die PIRATENPARTEI als einzige Partei versprochen, juristisch gegen die Wasserverträge vorzugehen. Dies trug zu ihrem Wahlerfolg 2011 bei. Als 2013 unklar war, ob die Fraktion eine Organklage gegen die Wasserprivatisierung bezahlen könne, bot der Wassertisch eine Spende an. Nachdem die Klage eingereicht worden war, machte der verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Die Organklage war eines der letzten Mosaiksteine der erfolgreichen Wasserrekommunalisierung. Allerdings konnte sie aus Fraktionsmitteln bezahlt werden. Folglich teilte 2014 der damalige erste Fraktionsvorsitzende Alexander Spies (der auch die jetzige Delius-Klage ablehnt) dem Berliner Wassertisch mit, dass mit einer Inanspruchnahme der Spende nicht mehr zu rechnen sei.

Nicht alle Piratenabgeordneten befürworteten seinerzeit jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge. Delius und Herberg gehörten zu den wenigen Gegnern der Organklage. Sie verließen auch die PIRATENPARTEI vor Ende der Legislaturperiode. Das Spendenangebot klagen die beiden Nachwuchspolitiker mittlerweile als Liquidatoren einer Fraktion ein, deren Partei sie nicht angehören. Martin Delius ist Mitglied der LINKEN, Heiko Herberg Mitglied der SPD.

Dazu Sigrun Franzen: „Wir befinden uns in der paradoxen Situation, dass wir unser Spendenangebot der Fraktion der PIRATENPARTEI gemacht haben, die für die Organklage war. Nun werden wir von Mitgliedern der Partei DIE LINKE und der SPD verklagt, die Gegner das Wasservolksbegehrens waren. Die Berliner PIRATEN selbst lehnen die Delius-Klage ab. Die Ablehnung des Vergleichs zeigt, dass die Justiz offensichtlich missbraucht wird, alte politische Rechnungen zu begleichen. Den Schritt in die nächste Instanz behalten wir uns vor.“

Verkündungstermin ist am Mittwoch, 07.08.2019 – 12.00 Uhr – Raum 145, Kammergericht Berlin

* Weitere Infos: Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit?PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2016

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als pdf

Delius-Klage gegen Berliner Wassertisch am 3. Juni vor dem Landgericht Berlin – PRESSEMITTEILUNG vom 02.06.2016

(Berlin, 2. Juni 2016) Im April 2013 machten zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs der Berliner Piratenfraktion ein Spendenangebot. Das Angebot war für den Fall gedacht, dass die Kosten der von der Fraktion eingereichten Organklage gegen die Wasser-Privatisierungsverträge deren finanzielle Möglichkeiten überschritten hätte. Völlig überraschend und ohne Fraktionsbeschluss hat der Ex-Pirat und Neu-Linken-­Wahlkämpfer Martin Delius, Vorsitzender der Piratenfraktion, den Berliner Wassertisch Anfang 2016 auf Zahlung von 25.000 EUR verklagt. Der Berliner Wassertisch weist die Klage zurück, da die regulären Mittel der Fraktion ausreichend waren.

Berliner WassertischEbenso erstaunlich wie die Forderung mutet Delius‘ Begründungsstrategie an. In der Öffentlichkeit behauptete er, das (private) Spendenangebot eintreiben zu müssen, weil es sich um öffentliches Geld handele. Diese Behauptung tauchte in der Klageschrift allerdings nicht auf. Dort hieß es, das Anwaltshonorar habe die „finanziellen Möglichkeiten der Klägerin“ überschritten – was angesichts eines Jahresübertrags von rund einer halben Million EUR nicht überzeugen kann. Für später nachgeschobene Gründe wurde auch vor falschen Behauptungen nicht zurückgeschreckt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertisches und Vertrauensperson des Berliner Volksentscheids Unser Wasser: „Die wechselnden Begründungen zeigen nach unserer Ansicht vor allen Dingen eins: Martin Delius geht es nicht ums Recht, sondern vor allem darum, den Berliner Wassertisch zu diskreditieren.“*

Erklärlicher wird dieses Vorgehen, wenn das bisherige Agieren von Martin Delius und anderen Ex-Piraten der Fraktion bei der Wasserklage betrachtet wird. Dazu hat der Berliner Wassertisch „10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des AGH zurückzieht“, auf seiner Website veröffentlicht.

Interessant ist die Klage auch vor dem Hintergrund der Spaltung der Piratenfraktion. Kurz nach der Klageerhebung teilten Delius und der Linken-Parteichef Klaus Lederer die Unterstützung des LINKE-Wahlkampfs durch Abgeordnete und Mitarbeiter der Piratenfraktion mit. Bekanntlich bekämpfte die LINKE den Wasser-Volksentscheid und ließ Fristen für eine Organklage ungenutzt verstreichen. Es scheint so, dass sich Delius bereits im Vorfeld nicht mehr programmatisch an die Piratenpartei gebunden fühlte. Beim Vorstand der Berliner Piratenpartei stößt die Delius-Klage jedenfalls auf wenig Gegenliebe. Der Berliner Parteichef Bruno Kramm gab bekannt, dass er die Position der Klägerin nicht teile, und er dankte dem Berliner Wassertisch für die „so wichtige Arbeit“.

Verhandlung am 3.6.2016, 9.30 Uhr, Landgericht Littenstr. 12-17, Raum III/3809

*Vgl. dazu auch den Artikel vom Bund der Steuerzahler: Zahltag bei den Freibeutern (März 2016)

Weitere Hintergründe unter: http://sigrun-franzen.de/

+++ Hinweis: Verhandlung WEG ./. BWB wg. missbr. Wasserpreise: 14.6.2016, Littenstr., 10 Uhr, R.: II/2709 +++

 

Verhandlung Delius-Klage am Freitag, 3. Juni 2016, 9:30

justitiaZeit: Freitag, 3. Juni 2016, 9:30
Ort: Landgericht Berlin, 10179 Berlin-Mitte, Littenstraße 12-17,
3. Etage, Raum 3809 (Openstreetmap)*
Geschäftszeichen: 86 O 477/15

Hintergrund:

a) 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des AGH zurückzieht (Januar 2016)

b) Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im AGH, 23.01.2016.

c) Bund der Steuerzahler: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (März 2016)

d) Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Delius-Klage gegen Berliner Wassertisch am 3. Juni vor dem Landgericht Berlin, 2.6.2016.

*Fahrverbindungen:
U-/S-Bhf. Alexanderplatz, Jannowitzbrücke
U-Bhf. Klosterstraße, Bus 148, 257, Tram 2, 3, 4, 5 und 6
barrierefreier Zugang: Littenstraße 14