Schlagwort-Archive: Deutsche Umwelthilfe

DUH: Methan-Lecks – Die dreckige Lüge vom sauberen Gas

Erdgas gilt als wichtige Brückentechnologie für die Energiewende und wird oft als grüne Alternative für den Strom- und Wärmesektor gepriesen. Zwar ist es CO2-ärmer als Kohle, verursacht dafür jedoch hohe Emissionen von klimaschädlichem Methan, das bis zu 87-mal stärker in der Atmosphäre wirkt als CO2 und so erheblich zur Erderhitzung beiträgt. Damit ist Erdgas wie Kohle, nur unsichtbar. Diese unsichtbare Gefahr fürs Klima hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit der Clean Air Taskforce (CATF) dank neuster Technologie nun sichtbar gemacht, mit schockierenden Ergebnissen. […]

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Hintergrundpapier als (pdf)

Deutsche Umwelthilfe: Weckruf für alle geplanten Flüssigerdgas-Terminals in Deutschland: Uniper bestätigt endgültiges Aus für LNG-Terminal Wilhelmshaven

16. April 2021

• Energiekonzern Uniper zieht nach Protest und mangelnder Nachfrage Schlussstrich unter Pläne für ein LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven

• Stattdessen Machbarkeitsstudien für Wasserstoff-Herstellung und Import von Ammoniak angekündigt

• Deutsche Umwelthilfe begrüßt Absage des LNG-Terminals und mahnt hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards beim Import von Ammoniak an

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Deutsche Umwelthilfe: Geheimdeal gegen das Klima

Deutsche Umwelthilfe
9. Februar 2021

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Scholz hat den USA eine Milliarde Euro deutsches Steuergeld für dreckiges Fracking-Gas versprochen, wenn sie Nord Stream 2 durchwinken. Das belegt ein bislang geheim gehaltenes Dokument. […]

Die Bundesregierung ist bereit, eine Milliarde Euro deutsches Steuergeld als Förderung zu investieren, um Flüssigerdgas-Terminals an der norddeutschen Küste zu errichten. Über diese Terminals soll dann umwelt- und klimaschädliches US-amerikanisches Fracking-Erdgas nach Deutschland importiert werden.

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Letter of Desinterest: 32 Organisationen erteilen LNG-Terminal in Stade öffentliche Absage

Per email: sales@hanseastic-energy-hub.de
Hanseatic Energy Hub GmbH
Am Sandtorkai 48
20457 Hamburg
CC: Investor Partners Group partnersgroup@partnersgroup.com
CC: Lower Saxony’s Environmental and Energy Minister olaf.lies@mu.niedersachsen.de
CC: Lower Saxony’s Economy Minister bernd.althusmann@mw.niedersachsen.de
Cc: LNG Agency Lower Saxony info@mariko-leer.de

Open Season offering capacity for LNG Stade terminal

Letter of Disinterest

1 February 2021

Dear Madam / Sir,
we, the undersigned organisations and groups, express herewith our profound disinterest to book regasification capacities at the LNG terminal Stade, Germany, and explain our position as follows:

1. Negative climate impacts of fossil gas and LNG in particular
Gas is just another fossil fuel that we need to phase out within the next 10 to 30 years if we want to avoid overshooting significant climate tipping-points. The scientific evidence shows that fossil gas is a significant driver of global warming and climate change – not just due to the CO2 emissions produced during combustion, but also because of the methane leaks that occur during extraction and transport Therefore, fossil gas has no significant advantage compared to other fossil fuels.[i]

This is most definitely true for Liquefied Natural Gas (LNG) of which production consumes a considerable amount of energy[ii] (up to 25 percent of the actual energy value of the fossil gas can be lost during the liquefaction process).[iii] LNG transported to Europe (for example from the USA) would have a climate-footprint that is greater than that of coal.[iv]
But even if we leave the existing significant methane emissions aside, we know that global – economically recoverable – fossil fuels extraction projects (currently producing and under-construction), would take the world far beyond safe climate limits, which are already becoming less attainable by the day. Further development and trade of gas reserves is inconsistent with the implementation of the vital climate targets and thus threatens the survival of our civilisation as we know it.[v]

With regard to the European perspective, we have scientific data backing that – from 2035 onwards – the consumption of fossil fuels including fossil gas in the EU will be incompatible with the climate protection obligations under the Paris Agreement[vi] and the climate protection goals of the European Union.[vii] Gas demand is falling and needs to continue to do so in the coming years.[viii] New fossil infrastructure would only provide yet another justification as to why more fossil fuel usage is needed.

2. Fossil lock-in and stranded assets
New gas infrastructure has a significant economic lifespan (usually between 30 and 50 years) that goes beyond the point when we would need to fully decarbonize. The construction of any new fossil fuel infrastructure, therefore, contributes to increasing the risk of missing the EU 2050 climate objective and Paris Agreement targets by creating a “lock in” effect to high levels of gas consumption. They undermine the competitiveness of the much-needed renewable energy rollout by shifting investments into unsustainable projects and by lowering the price of fossil energy via an oversupply.

Ongoing use of fossil fuels like gas without the consideration of climate goals will have devastating economic impacts on both sides of the Atlantic. For example, the 2018 COACCH (Co-Designing the Assessment of Climate Change Costs) study outlines the hundreds of billions of Euros per year that represent the economic costs of climate change in Europe in different scenarios for different sectors. Their review indicates that the costs of inaction will be potentially large in Europe.[ix] The potential, short-term economic boost that LNG-terminals and other fossil fuel projects promise is tiny in comparison to the damages these endeavors will cause in the mid and long-term – we must not fall into this trap if we are to preserve a prospering planet for generations to come.

Economic impacts will also arise because of stranded fossil fuel assets. A 2018 study, commissioned by the EU COM, on “The role of Trans-European gas infrastructure in the light of the 2050 decarbonisation targets”[x] concludes that “the utilisation level of LNG terminals and import pipelines would significantly decrease, and some assets might need to be decommissioned or used for other purposes”.

Another study, published in January 2020, states that investments in new gas infrastructure are “unnecessary to safeguard the security of supply in the EU28 and therefore risk to become stranded assets.” The study includes an analysis of the stranded asset risk of the proposed LNG terminals at Wilhelmshaven and Brunsbüttel[xi]. Stade is not even being mentioned in the report. As you might know, your competitor Uniper for the LNG Wilhelmshaven terminal had to recently announce a re-evaluation of its plans “because of market players‘ reluctance to make binding bookings for import capacities”.[xii]
There is substantial risk to the economies of fossil fuel exporting as well as importing nations from continued investment in fossil fuel infrastructure. A study published in Nature Climate Change found that between one and four trillion dollars in fossil fuel assets globally are at risk from “an already ongoing technological trajectory, irrespective of whether or not new climate policies are adopted”.[xiii]

Climate concerns, non-existent social licenses and pandemic delays are already jeopardizing LNG projects worldwide, as highlighted in July 2020 by researchers at Global Energy Monitor.[xiv] There is widespread opposition of NGOs and grassroots groups against all proposed LNG terminals in Germany (including Stade).[xv] On top of that, a recent published legal opinion reveals that the Stade terminal is not eligible for approval.[xvi]

We therefore urge you to drop the project and invest instead in really climate friendly alternatives to the dying fossil fuel-based business-as-usual model. Whether you view it from a climate or an economic perspective – projects that bet on an increased consumption of fossil fuels are doomed to fail. For the sake of your business and for the sake of our climate, this is not the way forward.

Yours sincerely

Andy Gheorghiu Consulting, Campaigner & Consultant for climate/environmental protection & energy policy
Constantin Zerger, Head of Energy and Climate Protection
Colin Roche, Programme Coordinator, Cimate Justice and Energy, Friends of the Earth Europe
Scott Coombs, Secretary, Love Leitrim
John McElligott Safety Before LNG
Olaf Bandt, Chairman, Friends of the Earth Germany (BUND)
Jim Emberger, Spokesperson
New Brunswick Anti-Shale Gas Alliance New Brunswick, Canada
Wibke Langhorst, Aktionsbündnis No Moor Fracking, Wagenfeld, Germany
Ralf Hübner, Vorsitzender der ARGE Umweltschutz Haseldorfer Marsch, Hetlingen e.V.
Sigrun Franzen, Pressesprecherin Berliner Wassertisch
Katja George, Germany Organizer, 350.org
Abgefrackt, Bündnis Weidener Becken gegen Fracking H.Lindner-Hausner
Felix De Caluwe, Policy Officer, Energy Watch Group
Prof. Dr. Andreas König für den Vorsitz der Wittorfer für Umwelt und Gesundheit (WUG) e.V.
Pascal Bergeron, porte-parole Environnement Vert Plus
Ken Summers, Spokesperson, Nova Scotia Fracking Resource and Action Coalition (NOFRAC)
Renate Maass, Spokesperson, Kein Fracking in der Heide
Jana Bosse, Campaignerin, BürgerBegehren Klimaschutz
Harald Ruecker, Spokesperson, BI lebenswertes Korbach
Prof. Dr. Hermann Ott, (Vorsitzender des Vorstands), ClientEarth – Anwälte der Erde e.V.
Micheal Sawyer, Executive Director, Citizens’ Oil & Gas Council
Volker H.A. Fritz für Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
Christfried Lenz für BI “Saubere Umwelt & Energie Altmark”
Sarah Stewart, President, Animals Are Sentient Beings, Inc.
Steve Mason, Director, Frack Free United, UK
Fritz Buhr, Ehrenvorsitzender, Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
NaLaKiZu Bürgerstark
Dr. Reinhard Knof, Vorsitzender, Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
Dr. Maria Entrup-Henemann, IG Fracking-freies Artland e.V.
Bernd Liefke, Vorsitzender, Hamburger Energietisch e. V.
Charlotte Valløe, Block Baltic Pipe, Denmark
Ende Gelände!

[i] http://www.howarthlab.org/
[ii] https://iopscience.iop.org/article/10.1088/1742-6596/547/1/012012/pdf
[iii] https://www.fluessiggas1.de/lng-gas-entstehung-und-einsatz-von-fluessigerdgas/
[iv] https://data.oireachtas.ie/ie/oireachtas/committee/dail/32/joint_committee_on_climate_action/submissions/2019/2019-10-10_opening-statement-robert-w-howarth-ph-d-cornell-university_en.pdf
[v] Oil Change International. „Debunked: The G20 Clean Gas Myth“. 11 June 2018. Available at: http://priceofoil.org/2018/06/11/debunked-g20-clean-gas-myth/
[vi] http://blog.policy.manchester.ac.uk/posts/2017/11/natural-gas-beyond-2035-is-not-compatible-with-our-climate-commitments/
[vii] http://blog.policy.manchester.ac.uk/posts/2017/11/natural-gas-beyond-2035-is-not-compatible-with-our-climate-commitments/
[viii] https://www.iea.org/reports/gas-2020/2020-meltdown
[ix] https://www.ecologic.eu/sites/files/publication/2018/2811-coacch-review-synthesis-updated-june-2018.pdf
[x] http://trinomics.eu/wp-content/uploads/2018/11/Final-gas-infrastructure.pdf
[xi] https://www.artelys.com/wp-content/uploads/2020/01/Artelys-GasSecurityOfSupply-UpdatedAnalysis.pdf
[xii] https://lng-wilhelmshaven.com/wp-content/uploads/2020/11/Press_release_dated_6_November_2020.pdf
[xiii] Mercure et al. ‘Macroeconomic impact of stranded fossil fuel assets’ Nature Climate Change, Vol. 8, July 2018. 588-593. https://doi.org/10.1038/s41558-018-0182-1
[xiv] https://globalenergymonitor.org/wp-content/uploads/2020/07/GasBubble_2020_r3.pdf
[xv] https://www.cleanenergywire.org/news/environmental-ngos-step-opposition-germanys-first-lng-terminal
[xvi] https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Energiewende/Final_DUH_Gutachten_LNG_Terminal_Stade_2020_geschw%C3%A4rzt.pdf

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Dazu die Presseerklärung von Deutscher Umwelthilfe

Deutsche Umwelthilfe und 32 Organisationen erteilen LNG-Terminal in Stade öffentliche Absage

• Betreiber Hanseatic Energy Hub GmbH erfragte bis 1. Februar Marktinteresse, Kapazitäten des geplanten LNG-Terminals Stade zu buchen

• DUH und weitere Organisationen stellen in „Letter of Disinterest“ klar, dass keinerlei Interesse an fossilem Flüssigerdgas besteht

• LNG-Terminal widerspricht Klimaschutzzielen und treibt die Kosten für die Energiewende in die Höhe

Zur Presseerklärung

Bundestag: Sachverständige bewerten Fracking-Gesetzentwurf

Die umstrittene Erdgasfördermethode Fracking beschäftigt den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in einer dreistündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 8. Juni 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Gegenstand ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (18/4713). Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am 7. Mai stattgefunden.

Die Anhörung wird ab 13 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

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Fracking weitgehend verbieten

Fracking soll unter bestimmten Voraussetzungen für Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein. Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen.

Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt die Bundesregierung klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten. Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (sogenanntes „unkonventionelles Fracking“).

Gegenstand der Anhörung sind auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und die Gegenäußrung der Bundesregierung darauf (18/4949). (vom/19.05.2015)

Zeit: Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Otto Huter, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Martin Weyand, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
  • Prof. Dr. Rolf Emmermann, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech)
  • Sascha Müller-Kraenner, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
  • Ulrich Peterwitz, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
  • Oliver Kalusch, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU)
  • Dr. Georg Buchholz, Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)

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Hier noch der Brief von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., an die Abgeordneten des Bundestages.

Der Berliner Wassertisch spricht sich für ein komplettes Fracking-Verbot aus.

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Update:

Öffentliche Anhörung am Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie,BT-Drucksache 18/4713

Die Stellungnahmen sind nun abrufbar:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/oeffentliche_anhoerung_49_sitzung_fracking

Außerdem:

Experten fordern Änderungen im Bergrecht

Zahlreiche Sachverständige haben am Mittwoch, 10. Juni 2015, im Wirtschaftsausschuss unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Bundesbergrechts (18/4714) gefordert, die Teil eines Gesetzespaketes zur stärkeren Reglementierung der umstrittenen Erdgasfördermethode Fracking ist.

Unter anderem soll die Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen, also künstlich geschaffene unterirdische Hohlräumen zur Speicherung von Erdöl oder Erdgas, ausgeweitet werden. Die Beweislast im Hinblick auf mögliche Bergschäden, die von Tiefbohrungen wie Fracking-Maßnahmen stammen können, soll damit in Zukunft den Unternehmen auferlegt werden.

Rechtsanwalt fordert Ausweitung der Bergschadenshaftung

In der zweistündigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Thema begrüßte der Rechtsanwalt Dirk Teßmer zwar grundsätzlich die Ausweitung der Bergschadenshaftung, da sie Geschädigten die Darlegungs- und Beweislast erleichtere. Allerdings gelte sie in der derzeitigen Fassung nur für Schäden infolge von unterirdischem Bergbau. Dabei hätten gerade auch in deutschen Braunkohlerevieren viele Grundstückeigentümer erhebliche Probleme, insbesondere durch die Absenkung beziehungsweise den Wiederanstieg von Grundwasser entstandene Schäden an Gebäuden und Grundstücken erstattet zu bekommen.

Teßmer forderte daher, die Bergschadenshaftung auch auf bergbauliche Tätigkeiten im Tagebau zu erstrecken. Seiner Ansicht nach berücksichtigt das Bundesbergrecht zudem weiterhin zu wenig private und öffentliche Belange, die mit dem Abbau von Bodenschätzen in Konflikt stehen könnten. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, müssten die Genehmigungsvoraussetzungen für bergbauliche Vorhaben daher vom Gesetzgeber konkretisiert werden, forderte der Anwalt.

Experte äußert Sorge um induzierte Seismizität

Auch Andreas Sikorski vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) empfahl, die Bergschadenshaftung auf weitere Tätigkeiten, etwa den übertägigen Braunkohletagebau oder Porenspeicher, auszuweiten. Die bisher im Bundesbergesetz aufgelisteten Fälle von Bergschäden, wie Senkungen, Pressungen oder Erdrisse sollten zudem, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, um Erderschütterungen ergänzt werden, schließlich habe gerade Niedersachsen stark mit dem Problem induzierter Seismizität, also von menschlichen Aktivitäten verursachten Erdbeben, zu tun.

„Das nehmen wir mit großer Sorge wahr“, erklärte Sikorski. Als gutes Instrument, um die Position der Betroffenen zu stärken, hätten sich die von der niedersächsischen Landesregierung eingerichteten Schlichtungsstellen erwiesen. Deren Einrichtung bezeichnete auch Rechtsanwalt Teßmer als sinnvoll.

Warnender Hinweis zur Umkehr der Beweislast

Hans-Ulrich von Mäßenhausen, ebenfalls Rechtsanwalt, betonte, die Bergschadenshaftung gelte für Schäden, die tatsächlich „bergbautypisch“ seien, beispielsweise Risse in der Hauswand. Dem Geschädigten würde in diesem Fall die Beweislast für die Verursachung des Schadens abgenommen. Künftig müsse das Bergbauunternehmen nachweisen, dass es den Schaden nicht verursacht hat.

In seiner schriftlichen Stellungnahme warnte von Mäßenhausen aber davor, die Umkehr der Beweislast so auszugestalten, „dass alle nicht ganz entfernt liegenden Schäden zuerst dem Bergunternehmer angelastet werden“. Schließlich könnten Auswirkungen auf die Erdoberfläche ihre Ursachen auch in geologischen Ereignissen, wie Erdrutschen oder Grundwasserspiegelschwankungen aufgrund von Regenfällen haben.

Aktionsbündnis bezeichnet Entwurf als „zahnlosen Tiger“

Thorben Gruhl vom Aktionsbündnis No Moor Fracking kritisierte, dass die Bergschadenshaftung nicht für Gebäudeschäden infolge von Erdstößen gelten solle, die infolge der Entnahme von Erdgas, der Anwendung von Fracking oder des Verpressens von Lagerstättenwasser in die Erde entstehen könnten. Zudem erweise sich die Beweislastumkehr im Gesetzentwurf als „zahnloser Tiger“: „Es genügt bereits die bloße Möglichkeit, dass auch ein Dritter den Schaden verursacht haben kann, und schon stehen die Betroffenen wieder auf der Straße“, warnte Gruhl.

Das Vorhaben der Bundesregierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Fracking-Vorhaben einzuführen, wertete er ebenfalls als „reines Placebo“. So fehle es im Hinblick auf Fracking an jeglichen fachrechtlichen Prüfkriterien. Gruhl stufte die volkswirtschaftliche Bedeutung heimischer Erdgasförderung mittels Fracking zudem als gering ein. Derzeit würde nur 0,8 Prozent des Energiebedarfs aus deutschem Fracking gedeckt. Würde künftig Schiefergas gefördert, wären es nicht mehr als zwei bis drei Prozent. „Das wird uns keine energiepolitische Unabhängigkeit sichern“, betonte Gruhl.

Industrie verweist auf die Versorgungssicherheit

Dem widersprachen Burkhard Grundmeier vom Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG) und Franz-Gerd Hörnschemeyer von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Hörnschemeyer verwies darauf, dass die konventionellen Erdgas-Lagerstätten noch etwa zehn bis 15 Jahre reichen würden. Für die langfristige Zukunftsfähigkeit der Branche sei es daher überaus wichtig, die Schiefergas-Lagerstätten zu erkunden. Ihr Beitrag zur Energieversorgungsicherheit sei „außerordentlich hoch“, heimisches Erdgas stelle somit ein wichtiges Korrektiv gegenüber Importen dar.

Grundmeier legte das Augenmerk auch auf die 20.000 direkt und indirekt in der Erdgasproduktion Beschäftigen in Deutschland. Zudem decke die deutsche Produktion derzeit zwölf Prozent des deutschen Erdgasbedarfs. „Jeder Kubikmeter Erdgas, den wir in Deutschland fördern, müssen wir nicht importieren.“ Die fehlende Planungssicherheit der vergangenen Jahre habe bereits Arbeitsplätze gekostet und Investitionen verhindert, erklärte Grundmeier. „Dieser Zustand ist nicht akzeptabel.“

Schlichtungsstellen auf Länderebene

In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisierte Grundmeier außerdem die geplanten Regelungen zur Bergschadensvermutung. „Es bestehen weder Unklarheiten in der Rechtsanwendung noch ist der Rechtsschutz Geschädigter unzureichend“, heißt es darin. Zudem sei die Erdgasgewinnung insbesondere im Vergleich mit dem untertägigen Steinkohlebergbau „weder typisch schadenverursachend noch wohnt ihr die Besonderheit der erschwerten Beweisführung im Falle unterirdisch verursachter Kausalketten inne“.

Er schlägt daher vor, die Durchsetzung möglicher Ansprüche des Bürgers gegen Erdgasproduzenten durch die Schaffung von Schlichtungsstellen auf Länderebene „erheblich zu vereinfachen“.

Wissenschaftler ruft zur Beruhigung in der Debatte auf

Der Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, betonte, beim Einsatz der Fracking-Technologie, die in Deutschland bereits seit fünf Jahrzehnten zum Aufschließen von dichtem Sandstein angewendet werde, sei es bisher zu keinem Schadensfall gekommen. „Die Geowissenschaft reibt sich die Augen über die Diskussion in Deutschland“, erklärte er und rief zugleich zu einer „gewissen Beruhigung in der Debatte“ auf.

So sei die in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung getroffene Regelung, Fracking nur ab einer Tiefe von mindestens 3.000 Metern zu erlauben und damit mit möglichst großem Abstand zum Trinkwasser, aus geowissenschaftlicher Sicht „nicht sinnvoll“. Entscheidend für den Schutz des Grundwassers sei nicht die Tiefe, in der gefrackt werde, sondern die geologische Beschaffenheit des Untergrundes. Geologische Barrieren verhinderten in vielen Regionen, dass Frac-Fluide oder Lagerstättenwasser eindringen könnten, versicherte Kümpel. Voraussetzung für die sichere Anwendung von Fracking sei daher eine Tiefenerkundung, bevor mit der Bohrung begonnen werde. (joh/10.06.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Andreas Sikorski, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG)
  • Burkhard Grundmeier, Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG)
  • Hans-Ulrich von Mäßenhausen, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
  • Franz-Gerd Hörnschemeyer, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • Thorben Gruhl, Aktionsbündnis No Moor Fracking
  • Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
  • N.N., Deutscher Städtetag

Methanreduktion in der EU droht am Widerstand der Agrarlobby zu scheitern

Berlin, 28.05.2015
Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert konkrete Minderungsziele – Methangrenzwerte müssen Bestandteil europäischer Luftreinhaltepolitik werden

Foto: Uschi Dreiucker - pixelio.de

Foto: Uschi Dreiucker – pixelio.de

Der Agrarausschuss des europäischen Parlaments hat sich heute gegen verbindliche Vorgaben für die Minderung von Methanemissionen in der EU ausgesprochen. Damit ist er dem Drängen der Vertreter der industriellen Landwirtschaft gefolgt, die sich intensiv gegen verbindliche Reduktionsziele für Methan auf europäischer Ebene einsetzen. Eine Verringerung von Methan ist aus Gründen des Gesundheits- wie Klimaschutzes dringend geboten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und den federführenden EU-Umweltausschuss daher auf, sich für eine schnelle und konsequente Einführung europäischer Methanminderungsvorgaben von 30% bis 2025 und 53% bis 2030 einzusetzen und insbesondere die Emissionen aus der Landwirtschaft systematisch zu reduzieren.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weiterer Text der Pressemitteilung“]„Mit ihrem Veto stärken die EU-Parlamentarier die industrielle Fleisch- und Milchproduktion und schaden kleinen Familienbetrieben und Ökolandwirten. Für den Umweltschutz und die Gesundheit der Menschen in Europa ist es völlig inakzeptabel, die Einführung von Grenzwerten für Methanemissionen weiter aufzuschieben. Auch die landwirtschaftlichen Großbetriebe müssen dies endlich anerkennen. Sie dürfen sich nicht länger mit ihrer Blockadehaltung aus der Verantwortung stehlen“, kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das Abstimmungsergebnis.

Die DUH fordert einen angemessenen Beitrag des Landwirtschaftssektors zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Der federführende EU-Umweltausschuss dürfe das Methanziel daher auf keinen Fall aufgeben, sondern müsse vielmehr zusätzliche Minderungsvorgaben für 2025 festschreiben. Notwendig sei zudem eine integrierte Minderungsstrategie für Methan auf nationaler Ebene. Trotz der negativen Effekte als Luftschadstoff und Treibhausgas gibt es für Deutschland keine spezifischen Minderungsvorgaben. Als „völlig unverständlich“ beurteilt Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH, die bisherige Vernachlässigung von Methan in der nationalen Klima- und Umweltschutzpolitik. „Das zuständige Bundesumweltministerium darf sich nicht durch vereinzelte Stimmen aus den Landwirtschaftsverbänden beeinflussen lassen, sondern muss eine konsequente Minderung von Methan zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Nicht zuletzt wird die erfolgreiche Umsetzung der Klimaziele von einer Minderung aller Treibhausgase abhängig sein“, betont Saar. Aufgrund der Kurzlebigkeit von Methan würden Reduktionen der Emissionen sehr schnell eine positive Wirkung zeigen – sowohl bei der gesundheitlichen Belastung durch Luftschadstoffe in Europa, als auch für die Minderung der negativen Effekte des Klimawandels.

Methan ist ein wichtiger Vorläuferstoff für bodennahes Ozon – einer der wirkungsvollsten Luftschadstoffe in Europa – und gleichzeitig ein potentes Treibhausgas. Die EU Kommission hat vorgeschlagen, verbindliche Minderungsziele für Methan in die EU Richtlinie über nationale Reduktionsziele (NERC-Richtlinie) aufzunehmen. Mit der Integrierung in die Richtlinie soll das Gas – analog zu anderen Ozonvorläuferstoffen – in Deutschland und Europa direkt adressiert werden. Damit würde eine Lücke in der europäischen Luftreinhaltepolitik geschlossen.

Der Landwirtschaftssektor ist in Deutschland wie auch in der EU der größte Emittent von Methan. Im aktuellen Gesetzesentwurf werden zuallererst industrielle Großbetriebe in die Verantwortung genommen und zu Minderungen verpflichtet. Hier können Emissionen sehr kostengünstig und unkompliziert etwa durch einen verbesserten Umgang mit Gülle aus der Viehwirtschaft reduziert werden.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wird am 15.6.2015 im europäischen Rat der Umweltminister über den Kommissionsentwurf zur NERC-Richtlinie abstimmen. Der Umweltausschuss des EU Parlaments ist bei der Revision federführend und wird voraussichtlich im Juli über den Kommissionsentwurf abstimmen.
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Hintergrund
Eine Widerlegung der gängigsten Mythen der Landwirtschaftsverbände zum Methanziel in der NERC finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: resch@duh.de

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-72, E-Mail: saar@duh.de

Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf@duh.de