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Bundestagspetition: Keine Subventionen für AKW-Neubau Hinkley Point C.

Bildschirmfoto 2015-06-27 um 18.03.16Petition 55792 (Mitzeichnungsfrist – 24.06.2015 – 22.07.2015)
Nukleare Ver- und Entsorgung – Keine Subventionen für AKW-Neubau Hinkley Point C./Unterstützung der Nichtigkeitsklage Österreichs vom 08.11.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, sich gegen die Genehmigung von Subventionen für den geplanten AKW-Neubau Hinkley Point C in Großbritannien durch die EU-Kommission auszusprechen. Die Bundesrepublik Deutschland soll sich deshalb einer Klage Österreichs gegen die Genehmigung dieser Subventionen anschließen oder eigene rechtliche Schritte in die Wege leiten.

Begründung

Die britische Regierung plant, den Reaktorneubau Hinkley Point C unter anderem mit einer festen Einspeise-Vergütung für dort produzierten Atomstrom zu subventionieren. Diese Vergütung liegt deutlich über den Vergütungen für Ökostrom und soll für 35 Jahre gezahlt werden. Damit wird einerseits der Wettbewerb auf dem europäischen Strommarkt empfindlich gestört, vor allem zu Lasten des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Zum anderen wird zu extrem hohen Kosten in eine Risiko-Technologie investiert, die bei einem Störfall auch Deutschland betreffen könnte. Darüber hinaus könnte die erfolgte Genehmigung der Subventionen durch die EU-Kommission einen Präzedenzfall für weitere AKW-Neubauprojekte in anderen Ländern schaffen. Eine Bundesregierung, die sich zum deutschen Atomausstieg bekennt, muss sich hier deshalb klar positionieren und die von der österreichischen Regierung angekündigte Nichtigkeitsklage unterstützen.

„Die ÖPP Deutschland AG ist einer der Treiber für den Ausverkauf von öffentlicher Infrastruktur.“

SPIEGEL ONLINE
06.04.2015

Ärger um Privatisierung: Die fragwürdigen Berater des Bundes
Von Sven Becker

Die Bundesregierung lässt sich bei Neubauten und IT-Vorhaben oft von einer umstrittenen Firma beraten. Deren Anteilseigner profitieren am Ende von den Projekten. Die Opposition fürchtet den Ausverkauf der öffentlichen Infrastruktur.
„Die Grünen im Bundestag wollten in einer Kleinen Anfrage (pdf) herausfinden, wer hinter der ÖPP Deutschland AG steht und wie oft die Berater schon für den Staat tätig wurden.“ 
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Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen vom 23.03.2015
Kleine Anfrage: Die ÖPP Deutschland AG (Drucksache 18/ 4391)

 
Antwort auf ältere Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen vom 26.03.2012
Kleine Anfrage: ÖPP Deutschland AG und ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH (Drucksache 17/ 9109)

 
weitere Infos zur ÖPP Deutschland AG:ÖPP Deutschland AG
Lobbycontrol: ÖPP Deutschland AG – staatlich finanzierter Lobbyismus, 12. März 2012.

Lobbypedia: ÖPP Deutschland AG

 
Deutschlandradio Kultur. Zeitfragen
Beitrag vom 03.02.2015: Öffentlich-private Partnerschaften Pleiten, Pech und Pannen
Von Johannes Zuber

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PPP-Projektdatenbank

 

TTIP: Grüne gegen Schiedsverfahren

Deutscher Bundestag
02.07.2014

Wirtschaft und Energie/Antrag – 02.07.2014

Berlin: (hib/HLE) Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und das Freihandelsabkommen mit Kanada sollen keinen privaten, außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus enthalten. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1964). Ein solcher Mechanismus sei weder notwendig noch zielführend.

Wie die Fraktion schreibt, stellen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen eine außergerichtliche Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Staaten und Investoren aus einem anderen Staat dar, ohne dass der Kläger zunächst den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten haben muss. Die EU-Kommission wolle diesen Weg auch für das TTIP einzuführen. Grundidee der Schiedsverfahren sei die Entwicklung eines Schutzmechanismus für Investoren, um zum Beispiel Schutz vor Enteignungen in einem Land ohne ausreichend entwickeltes Rechtssystem zu gewährleisten.

Investitionsschutzverträge seien in den letzten Jahren jedoch zunehmend als Instrument eingesetzt worden, um staatliche Regelungen zum Umwelt- und Verbraucherschutz „anzugreifen“ beziehungsweise um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe stellen. „Damit hat sich die Praxis der Verfahren weit vom Ursprungsgedanken entfernt“, kritisiert die Fraktion, die außerdem die Frage stellt, warum solche privaten Schiedsverfahren dem nationalen staatlichen Rechtsweg vorgezogen werden sollten: „Sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch die USA und Kanada verfügen über hochentwickelte stabile Rechtssysteme.“

Als weitere Probleme nennt die Fraktion, dass die bestimmten internationalen Schiedsrichter für jedes eingeleitete Verfahren bezahlt würden und damit Interesse an Klagen hätten. Außerdem würden die Tribunale oft nicht öffentlich tagen. „Damit wird nicht nur der Eindruck einer ,Schattenjustiz‘ erweckt, sondern die kritische Begleitung und Bewertung derartiger Verfahren auch erheblich erschwert“, kritisiert die Fraktion.

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