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DGB lehnt CETA in der jetzigen Form ab

6.12.2016
DGBBisherige Positionen und Vorschläge des DGB
Der DGB hatte bereits Ende 2014 und in der Aktualisierung Anfang 2016 eine ablehnende Position zum veröffentlichten CETA-Verhandlungsergebnis beschlossen und Nachverhandlungen gefordert. Die Kritik bestand insbesondere darin,

  • dass CETA ein problematisches Investitionsschutzkapitel und spezielle Klagerechte von Investoren gegen Staaten beinhaltete, die es ausländischen Investoren ermöglichen, gegen legitime staatliche Regulierung vorzugehen;
  • dass CETA keine effektiv durchsetz- und sanktionierbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten enthielt;
  • dass CETA einen Negativlistenansatz verfolgte und öffentliche Dienstleistungen nicht ausreichend schützte.

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DGB Broschüren. Kurz erklärt: Welche Gefahren drohen durch CETA?

DGB
„Was macht das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada so problematisch? Vier Broschüren des DGB, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK Wien) erläutern das kurz, knapp und prägnant.

Broschüre 1: Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards

Bedroht ein Freihandelsabkommen wie CETA eigentlich Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards? Ausgeschlossen ist das nicht. Die Broschüre „CETA – Keine Agenda zur Sicherung unserer Arbeitsstandards“ macht deutlich:

  • „Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden.“
  • Weiteres Problem: Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bleiben in CETA straffrei. Zwar sieht das Abkommen Straf- und Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn gegen die CETA-Regelungen verstoßen wird. Aber: Die Kapitel zu Handel und Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung sind davon ausgenommen.
  • Zwar enthält CETA den Hinweis, dass die ILO-Kernarbeitsmormen „zu respektieren, zu fördern und zu realisieren“ sind. Aber ein Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen reicht nicht aus, wenn sie nicht gleichzeitig ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden. In Kanada wurden allerdings die Normen zum Vereinigungsrecht und zum Recht auf Kollektivverhandlungen immer noch nicht ratiziert.

Broschüre 2: Daseinsvorsorge

Müssen wir die Sorge haben, dass durch das Freihandelsabkommen CETA weitere Privatisierungen und Liberalisierungen bei öffentlichen Dienstleistungen ins Haus stehen? Die Broschüre „CETA: Öffentliche Daseinsvorsorge unter Druck“ meint – leider ja:

  • Das Abkommen kann zwar Dienstleistungssektoren (also zum Beispiel öffentliche Dienstleistungen) benennen, die von Liberalisierungen verschont bleiben. Dafür müssen sie aber auf einer so genannten Negativliste stehen, also ausdrücklich genannt sein. Besser wäre eine so genannte Positivliste: In dem Fall müsste ausdrücklich definiert werden, wo liberalisiert werden darf – alle anderen Bereiche blieben automatisch verschont. Da CETA aber mit einer Negativliste arbeitet, wäre eine umfassende und explizite Ausnahme für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge besonders wichtig, ist aber in CETA nicht gegeben.
  • Die so genannte Stillstandsklausel besagt, dass kein Staat hinter das bereits erzielte Niveau der Marktöffnung und Deregulierung zurückgehen darf. Der aktuelle Strand der Liberalisierung und Deregulierung wird also „einzementiert“. Das schränkt den handlungsspielraum demokratisch gewählter Parlamente und Regierung extrem ein, weil sie künftig nicht mehr „re-regulieren“ und Liberalisierungen zurücknehmen könnten.

Broschüre 3: Demokratie

Zwar hat die EU nun angekündigt, dass CETA auch von den EU-Mitgliedsstaaten und damit in der Regel von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden soll. Dennoch bleibt das Abkommen mit Blick auf die demokratischen Rechte der Bürgerinnen, Bürger und Parlamente der Mitgliedsstaaten sehr problematisch:

  • Die so genannte Regulierungszusammenarbeit, also die konkrete Ausgestaltung des Abkommens zwischen der EU und Kanada, wird in transatlantischen
    Gremien stattfinden. Sie können völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen. Die EU-Kommission und kanadische Regulatoren werden über Gesetzesentwürfe beraten, ohne dass diese vorher durch die natioanlen Parlamente begutachtet, diskutiert und verabschiedet würden. Damit würden Vorentscheidungen über Gesetzesakte in den transatlantischen Gremien fallen und die Rolle der Parlamente auf beiden Seiten des Atlantiks geschwächt werden.
  • Doch nicht nur bei neuen Gesetzen will man zusammenarbeiten, auch bestehende Regulierungsunterschiede sollen noch nach dem Inkrafttreten von CETA abgebaut werden können. Das heißt, dass auch nach Ratifizierung des Abkommens Änderungen der Inhalte (z.B. der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen) möglich sind, was eine signifikante Fortentwicklung des Abkommens in Richtung weiterer Liberalisierung zur Folge hätte. Das EU-Parlament stimmt jedoch nur ein einziges Mal bei der Ratifizierung dem jetzigen Zustand des Abkommens zu. Über die Regulierungskooperation nach Inkrafttreten des Abkommens muss es nur noch informiert werden.

Broschüre 4: Sonderklagerechte für Konzerne

Der DGB lehnt Sonderklagerechte für ausländische Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA ab. Mit solchen Sonderklagerechten könnten Investoren gegen staatliche Vorgaben oder Gesetze vorgehen, wenn sie aus ihrer Sicht ihre Investitionen gefährden. Die vierte Broschüre von DGB, ÖGB und AK Wien zeigt, was daran so problematisch ist:

  • Das grundsätzliche Problem ist, dass die Interessen von Investoren im Abkommen immer Vorrang vor öffentlichen Interessen und auch vor Arbeitnehmerinteressen haben. Zwar sind die Instrumente für die Investoren-Klagerechte im Abkommen überarbeitet worden. Dieses grundsätzliche Problem bleibt aber weiterhin bestehen.
  • Mit CETA sollen ausländischen Investoren mehr Rechte zugesprochen werden als irgendeiner anderen Gruppe der Gesellschaft. Nur ausländische Investoren können Klage gegen Regulierungen, die ihre Investitionen beeinträchtigen, einreichen. Das diskriminiert gleich mehrere andere Gruppen: Zum einen inländische Investoren – zum anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Verbraucherinnen und Verbraucher: Ausländische Konzerne sollen auf einem Sonderweg klagen können, wenn sie ihre Rechte beschnitten sehen. Beschäftigte und Verbraucher bekommen diese Sonderrechte nicht, obowhl CETA viele Arbeits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards betreffen wird.
  • Bisherige Fälle zeigen, was uns mit den Sonderklagerechten bevorstehen könnte. Die Aussicht auf Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und jahrelange Prozesse lassen befürchten, dass Regierungen und Parlamente sehr genau abwägen werden, ob und wie sie in Zukunft gesetzlich regulieren.

Alle Broschüren zum Download


Die Broschüren in Englisch

Download: Leaflets about the negative impacts of CETA

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30. Juni, 18 Uhr. Veranstaltung: Was bedeutet CETA für Berlin?

Freihandelsabkommen CETA – Was bedeutet es für Berlin?

TTIP-Demo01

Am 29.2.2016 wurde die Endfassung des Vertragstextes über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement zwischen EU und Kanada) veröffentlicht. Im Herbst 2016 will der Europäische Rat über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung von CETA entscheiden. Mit Beginn des Ratifizierungsverfahrens für CETA ist im September zu rechnen. Die Kritik des
DGB und der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu CETA sind in dem vorliegenden Text nicht ausreichend berücksichtigt.

Der DGB Berlin und Attac mit Unterstützung des Berliner Netzwerks gegen TTIP, CETA und TISA wollen daher die Abgeordnetenhauswahlen im September nutzen, um die Berliner Parteien zu fragen:

  • Wie stehen Sie zu CETA?
  • Wie wirkt sich CETA auf die Lebensverhältnisse und die politischen Handlungsspielräume in Berlin aus?
  • Wir laden ein zu einer Podiumsdiskussion mit VertreterInnen der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien

Datum: Donnerstag, den 30. Juni 2016,
Uhrzeit: 18.00 – 20.00h
Ort: Berliner DGB-Haus, Keithstraße 1+3, 10787 Berlin, Leuschner-Saal (Openstreetmap)

Themenschwerpunkte:
Betroffenheit Berlins, Daseinsvorsorge, Arbeitnehmerrechte
Ratifizierungsverfahren, vorläufige Anwendung, Position Berlins im Ratifizierungsverfahren
Investitionsschutz, Schiedsgerichte

SPD: Jan Stöß (Mitglied des SPD-Parteivorstandes und Kandidat für das Abgeordnetenhaus)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Anja Schillhaneck (Mitglied des Abgeordnetenhauses, europapolitische Sprecherin)
Die Linke: Carsten Schatz (Mitglied des Abgeordnetenhauses, europapolitischer Sprecher)
Piraten: Bruno Kramm (Piratenpartei, Vorsitzender des Landesverbands Berlin)

Moderation: Heiko Glawe, DGB-Region Berlin, Michael Eule (Attac Berlin)

DGB fordert Regierung auf: „CETA in derzeitiger Form ablehnen“

DGB

22.06.2016
Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

DGB fordert Regierung auf: „CETA in derzeitiger Form ablehnen“

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der Vorsitzende des kanadischen Gewerkschaftsbundes CLC, Hassan Yussuff, lehnen in einer gemeinsamen Erklärung die vorliegende Fassung des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada ab.

Zur Erklärung

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA STOPPEN!
ruft zur 1. Mai Demo auf

Maiaufruf Berlin 2016Aufruf des Berliner Netzwerks
TTIP | CETA | TISA STOPPEN! zur Teilnahme an der gewerkschaftlichen Maidemonstration

Ort: Spandauer Straße (Nähe Hackescher Markt) (Openstreetmap)

Zeit: 1. Mai, ab 9:30 Uhr

Von Hannover nach Berlin

„Am 1. Mai wollen wir ein Zeichen setzen: TTIP, CETA und TISA gehen in die falsche Richtung und dürfen so nicht kommen! Denn fairer Welthandel sieht anders aus.“ Stefan Körzell, Mitglied des DGB-Bundesvorstands und Hauptredner beim 1. Mai in Berlin.

Das „Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA STOPPEN!“ wird sich am 1. Mai mit einem eigenen Block an der Maidemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin beteiligen. In der Demonstration werden die Aktivist*innen für ihre Forderungen werben. Seit seiner Gründung arbeitet das Netzwerk aktiv mit Gewerkschafter*innen zusammen, um gemeinsam TTIP und CETA zu stoppen.

Dazu Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin: „Zusammen mit sozialen Bewegungen und Gewerkschaften in Europa und in den USA fordern wir, die Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA zu stoppen. Dabei wissen wir die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinter uns. Auch in Kanada und den USA wächst der Widerstand. Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Diese müssen in einem demokratischen und transparenten Prozess in der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Wir wollen eine solidarische Weltwirtschaft, keine Konzernherrschaft mit Sonderschiedsgerichten, die höhere Sozial- und Umweltstandards bestrafen, weil sie Profite schmälern.“

CETA

Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch erklärt: „Auch die öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sollen mithilfe dieser Abkommen weiter für private Investoren geöffnet werden. Eine im CETA-Abkommen für die Wasserversorgung formulierte Ausnahme schafft keinen ausreichenden Schutz vor den umfassenden Liberalisierungsbemühungen dieser Abkommen. Eine Umstellung auf Prinzipien der Gewinnmaximierung im Bereich der Daseinsvorsorge würde für alle Bürger Verschlechterungen von Leistungen und Qualität, für die Belegschaften außerdem den Abbau von Arbeitnehmerrechten bedeuten. Unterstützen wir deshalb die Gewerkschaften am 1. Mai 2016!“

Dazu Rainer Heinrich, Mitbegründer des Berliner Wassertischs und Vertrauensperson des erfolgreichen Wasser-Volksentscheids: „TTIP, CETA sowie TISA bedrohen die Arbeitnehmerrechte, weil internationale Konzerne befähigt werden, gegen Schutzrechte als Investitionshemmnis zu klagen. Dagegen müssen wir uns wehren.“

Über drei Millionen Unterschriften für die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“, 250.000 Teilnehmer*innen bei der bundesweiten Demonstration am 10. Oktober in Berlin und zuletzt 90.000 bei der überregionalen Demo in Hannover haben mehr als deutlich gemacht, dass unser Widerstand nicht nachlässt.

Gemeinsam mit Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wollen wir am 1. Mai ein starkes Zeichen setzen. In diesem Sinne ruft das Berliner Netzwerk TTIP, CETA, TISA STOPPEN! zur Teilnahme an der Mai-Demonstration der Berliner Gewerkschaften auf.

Hinaus zum 1. Mai!

DGB: Plakat 1. Mai

Route der Demonstration hier

Pressekontakt:
für das Berliner Netzwerk:
Uwe Hiksch, Tel.: 0176-62015902, hiksch@naturfreunde.de

für den Berliner Wassertisch:
Rainer Heinrich, Tel: 030 – 91509241, rainer.heinrich@berliner-wassertisch.info

 

Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA & Co (Stand: April 2016)

Das Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA und Co. ist ein loser regionaler Verbund. Er hat sich – nach einem berlinweiten Aufruf – Anfang 2015 gebildet, um anlässlich des weltweiten Aktionstages gegen TTIP und Co am 18. April eine gemeinsame Aktion in Berlin auf die Beine zu stellen. Bei den Bündnistreffen anwesend waren: Greenpeace Berlin, NaturFreunde Berlin, BUNDjugend, FIAN, Berliner Wassertisch/Muskauer Straße, Anti Atom, Attac, GenEthisches Netzwerk, TTIP UnFairhandelbar, Mehr Demokratie e.V., Grüne Liga Berlin, LINKE und „Unorganisierte“. Nach der überaus erfolgreichen Aktion im April kam man überein, sich weiterhin zu treffen, um nach Kräften die Großdemo am 10. Oktober 2016 in Berlin zu unterstützen. Das Netzwerk war am 20. Juni 2015 zum nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD mit Aktionen vor Ort. Spektakulär war hier die Plakat-Aktion von Greenpeace. Inzwischen ist das Netzwerk weiter gewachsen. Für die Großdemo am 10. Oktober 2015 wurde am 5. September 2015 mit vereinten Kräften die Mobi-Aktion „Riesiges Sit-in auf dem Tempelhofer Flugfeld“ durchgeführt, bei der 1500 Menschen in einem 300 Meter langen Schriftzug STOPP TTIP, CETA, TiSA! forderten! Am 26. September gab es einen weiteren Mobilisierungstag für die Großdemo am 10. Oktober mit dezentralen Aktionen. Im Dezember demonstrierte das Netzwerk vor dem SPD-Konvent in Berlin unter dem Motto: „Mit CETA ist TTIP schon da!“. Am 9. April 2016 veranstaltete es eine Mobi-Demo für die überregionale Demo am 24. April in Hannover. Das Netzwerk hat Busse nach Hannover organisiert und war natürlich – gemeinsam mit 90.000 anderen Menschen – auch vor Ort.

Website des Netzwerkes: http://www.stoppt-ttip-berlin.de/

Facebookseite des Netzwerkes: https://www.facebook.com/FairhandelstattFreihandel

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied des Netzwerks und an allen Aktionen beteiligt. Er ist – wie in den letzten Jahren auch – mit einem Stand (Stand Nr. 9) auf dem 1. Mai-Fest vertreten.

dgb2016

Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar

 

 

Canadian Labour Congress und DGB: CETA nicht ratifizieren

DGBcanadian labour

 

 

 

 

Canadian Labour Congress und DGB: CETA nicht ratifizieren

23.10.2015

Nach dem Regierungswechsel in Kanada fordern der Vorsitzende des Canadian Labour Congress (CLC) Hassan Yussuf und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in einer gemeinsamen Erklärung, das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU, Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) nicht weiterzuverfolgen.

Die Erklärung im Wortlaut:
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Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag


 
Petition an den Bundestag – jetzt online zeichnen!
Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

 

Im Unternehmen T-Mobile US werden internationale Arbeitsstandards unterlaufen und gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte häufig drangsaliert. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) ist Haupteigentümerin des Unternehmens T-Mobile US, das wiederholt gegen das Arbeitnehmerrecht auf Vereinigungsfreiheit verstößt und GewerkschafterInnen diskriminiert. Wer das Anliegen unterstützen möchte, dass die Telekom die Rechte ihrer Beschäftigten weltweit respektiert, kann sich der Petition an den Deutschen Bundestag anschließen.
petition telekom
 

 

Per Direktlink zum Bundestagsforum: http://bit.ly/1M9OZ8X

 

Anstatt die Kultur der Mitbestimmung als Exportschlager zu begreifen, lässt die Telekom es zu, dass das Management des US-Betriebs sogar die vergleichsweise schwache Arbeitsgesetzgebung der USA noch unterläuft und die Betriebsführung durch eine Kultur der Einschüchterung und Angst geprägt ist.

 

Behinderung von Gewerkschaftern stoppen – Einfluss nehmen
Die Deutsche Telekom verweist immer mit Stolz auf die internen Regelwerke wie den Code of Conduct und die Guiding Principles (Leitlinien), gegen die allerdings im Ausland ständig mit Wissen und Duldung der Konzernspitze verstoßen wird. Das muss sich ändern. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen wie die Telekom, die zu 31 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, im Ausland vergisst, dass Beschäftigten mit Anstand, Fairness und Respekt begegnet werden muss. Mit einer Petition an den Bundestag soll bewirkt werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss als Anteilseigner geltend macht und kontrolliert, dass in den ausländischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der DTAG die international geltenden Arbeitnehmerrechte zur Anwendung kommen und die Diskriminierung von Gewerkschaftern beendet wird.

 

Die Petition für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten – Mitzeichnen!
Die Petition fordert die Bundesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerrechte und internationale Arbeitsstandards (ILO / OECD) bei ausländischen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Deutschen Telekom eingehalten werden. Die Petition trägt den Titel: „Deutsche Telekom AG – Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei Unternehmen im Ausland.“

 

Ab sofort kann die Petition an den Deutschen Bundestag online gezeichnet werden. Hier gelangen Sie per Direktlink zum Petitions-Forum des Bundestags und können die Petition zeichnen. 

 


Jede und jeder, der eine E-Mail-Adresse hat, kann mitmachen. Bitte helfen Sie uns dabei, eine Anhörung im Petitionsausschuss zu erlangen, dafür braucht das Anliegen 50.000 Unterstützer. Jede Stimme zählt!
Auf den Weg gebracht wurde die Petition vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske und dem Leiter des ver.di-Fachbereichs TK/IT Lothar Schröder. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

 

Für eine Stimme im Betrieb!
Seit 2001, dem Jahr, in dem die Deutsche Telekom das amerikanische Mobilfunkunternehmen Voicestream kaufte und in T- Mobile US umbenannte, kämpft die amerikanische Kommunikationsgewerkschaft Communications Workers of America (CWA) für gewerkschaftliche Anerkennung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Dieser Kampf wird seit vielen Jahren auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di maßgeblich unterstützt. Im Rahmen der internationalen Kampagne WE EXPECT BETTER wollen wir erreichen, dass die Beschäftigten fair, anständig und mit Respekt behandelt werden. Die Kampagne wird organisiert und getragen von den Gewerkschaften ver.di und CWA, dem DGB, dem Internationalen Gewerkschaftsbund, dem US-amerikanischen Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO, sowie von der internationalen Dachorganisation der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union.

 

Besten Dank und Gruß
Uwe Wötzel

Mr. TTIP Sigmar Gabriel (SPD) befürchtet ein Scheitern

Süddeutsche Zeitung
19.06.2015

Gabriel zweifelt an Zustandekommen von TTIP
Kommt das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zustande? Wirtschaftsminister Gabriel äußert grundsätzliche Zweifel: „Es kann sein, dass das am Ende scheitert.“ [Wir hoffen sehr, dass die Demokratie am Ende siegt und TTIP scheitert!]
Die Kritiker des Abkommens befürchten, dass soziale Standards abgebaut und Konzerninteressen durchgesetzt werden. [Das ist der Sinn des Abkommens!]
Befürworter glauben, dass Wirtschaft und Beschäftigung durch TTIP wachsen. [Dass das nicht stimmt, wissen sie selbst.]

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Gute Nachricht: DGB schließt sich Freihandelsgegnern an

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Handelsblatt
10.06.2015
DGB
„Stop TTIP“. DGB schließt sich Freihandelsgegnern an
Der deutsche Gewerkschaftsbund sieht Arbeitnehmerrechte durch das geplante Freihandelsabkommen gefährdet. Deshalb schließe sich deStop TTIPr DGB dem Bündnis „Stop TTIP“ an, so eine Sprecherin gegenüber dem Handelsblatt.

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Der Berliner Wassertisch freut sich über diesen wichtigen Bündnispartner. Nun müssen die Genossen von der SPD darüber nachdenken, wen sie eigentlich noch mit ihrer Pro-TTIP/CETA-Position vertreten.

Hier die Original-Pressemitteilung des DGB von heute:
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DGB beteiligt sich an Demonstration für gerechten Welthandel

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist dem Trägerkreis beigetreten, der die geplante Demonstration „TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ am 10. Oktober 2015 in Berlin organisiert. Der Aufruf des Trägerkreises im Wortlaut:

Im Herbst 2015 tritt die Auseinandersetzung um die Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA in die heiße Phase. Beide Abkommen drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben und auszuhebeln.

Es ist höchste Zeit, unseren Protest gegen die Abkommen auf die Straße zu tragen!

Wir treten gemeinsam für eine Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere

  • Demokratie und Rechtsstaat erhalten sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen gewährleisten und auch für die Zukunft sichern,
  • nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt respektieren und stärken sowie
  • die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern sowie Verantwortung und Rechenschaftspflichten von Unternehmen weltweit festschreiben

Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch TTIP und CETA gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderrechte für Investoren und Investor-Staats-Schiedsverfahren gefährden parlamentarische Handlungsfreiheiten. TTIP und CETA setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken internationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. TTIP und CETA grenzen die Länder des globalen Südens aus statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.
ttip-demo
Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die

  • Umwelt-, Sozial-, Daten- und Verbraucherschutzstandards erhöhen, statt sie zu senken oder auszuhebeln;
  • Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben, statt sie auszuhöhlen;
  • öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken, statt sie zu schwächen;
  • kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern, statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;
  • bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen, statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;
  • die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen, statt sie zu vergrößern;
  • global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und
  • transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.

Hierfür gehen wir am Samstag, 10. Oktober in Berlin auf die Straße. Demonstrieren Sie mit!
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Mehr Informationen auf www.ttip-demo.de und www.dgb.de

 

DGB: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit!

Deutscher GewerkschaftsbundDGB
08.06.2015
www.dgb.de

Pressemitteilung: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären:

Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung der Akteure aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt.

Ziel der Richtlinie ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, u. a. in der Lebensmittelindustrie (in Deutschland der sog. Gammelfleisch-Skandal) ist deutlich geworden, dass Schaden von der Bevölkerung nur dann ferngehalten werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, die Verstöße öffentlich zu machen. Nicht die Schädigung des eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die Whistleblower zu ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden.

Kritische und investigative Berichterstattung ist auf Whistleblower aus Unternehmen angewiesen und hat nichts mit Industrie- und Wirtschaftsspionage zu tun. Die Medien als Intermediäre und die demokratischen Kontrollorgane brauchen Hinweise von Insidern, um Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist notwendig in einer demokratischen, offenen Gesellschaft.

Eine Verankerung des Geschäftsgeheimnisschutzes auf europäischer Ebene ist ein bedeutender Baustein für handelspolitische Aktivitäten der Kommission wie den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP). Mit der Verabschiedung der Richtlinie wird Geschäftsgeheimnisschutz Bestandteil des „acquis communautaire“. Erst dann darf die EU mit alleiniger Kompetenz mit den USA über internationale Handelsabkommen im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse verhandeln.

Für eine freie Berichterstattung und den Schutz der Arbeitnehmer_innen als Whistleblower sollten bereits im Rechtsausschuss folgende Notbremsen gezogen werden:

  1. Im vorliegenden Entwurf werden die Geheimnisse als Geschäftsgeheimnisse definiert, die „von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind“. Dies ist tautologisch. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Definition kann das Unternehmen willkürlich eine Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären. Das ist inakzeptabel. Deswegen ist Änderungsantrag 102 zur Präzisierung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ notwendig.
  2. Nach dem vorliegenden Entwurf kann Erwerb, Nutzung und Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses nicht geahndet werden, wenn dies „zum Zweck der rechtmäßigen Wahrnehmung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ erfolgt. Das Wort „rechtmäßig“ ist zu streichen.
  3. Von den Whistleblowern wird erwartet, dass sie die rechtliche Relevanz des gemeldeten Verstoßes zum Zeitpunkt ihrer Meldung einschätzen können. Das kann keinem juristischen Laien zugemutet werden, der im öffentlichen Interesse handelt und unternehmensinterne Gefahren für die Öffentlichkeit aufdeckt. Hier dient Änderungsantrag 192 zur Klarstellung, dass ein Whistleblower nur gutgläubig handeln muss.
  4. Nur ordnungswidrige, strafbare und illegale Handlungen können nach dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission durch Whistleblower rechtmäßig offen gelegt werden. Hier ist eine breitere Definition notwendig, damit auch Informationen im Hinblick auf Risiken für Gesundheit, Umwelt, Demokratie und Frieden aufgedeckt werden dürfen.

Unsere Bedenken decken sich mit denen der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit Dunja Mijatovic. In seltener Deutlichkeit warnte sie in einer Stellungnahme zu dem laufenden Gesetzgebungsvorhaben: „Einige der Bestimmungen verhindern nicht ausreichend die Einführung von überzogenen Beschränkungen der Freiheit der Äußerung und der Freiheit der Medien durch die europäischen Mitgliedstaaten. Insbesondere definiert der Text nicht die legitime Ausübung des Rechtes auf Äußerungsfreiheit und Information und enthält keine klare Erwähnung des öffentlichen Interesses um sachgemäß investigativen Journalismus zu schützen, der den Erwerb, Gebrauch und die Offenlegung von Geschäftsinformationen umfasst.“

———————————————
Verantwortlich: Maike Rademaker
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324

[/expand]Außerdem:

DGB-Stellungnahme zur EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen – COM (2013) 813: Der Entwurf der Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnissen benachteiligt Beschäftigte und ihre Interessenvertretung unangemessen. Die Richtlinie würde verhindern, dass Beschäftigte Unregelmäßigkeiten im Unternehmen an Behörden melden dürfen – eine Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Zudem droht eine Erweiterung der Geheimhaltungspflichten der betrieblichen Interessenvertretung, was deren Handlungsspielräume einschränken würde. Der DGB fordert das Europäische Parlament auf, in der geplanten Regelung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

Zur Pressemitteilung

DGB Maifest 2015

Veranstaltungen in Berlin:

9:00 Uhr: Treffen zu den Demos, Auftakt, Musik
Hackescher Markt, Spandauer Straße

10:00 Uhr: Start der Demos vom Hackeschen Markt
Motorrad-Korso, Fahrrad-Korso, Skating-Demo und Demonstrationszug zum Brandenburger Tor

11:00 Uhr: Live on stage: LARY
New Music Award Gewinner 2014 von Radio Fritz

11:30 Uhr: Mai-Kundgebung auf dem Platz des 18. März
Begrüßung: Doro Zinke, Vorsitzende DGB Berlin-Brandenburg
Hauptrede: Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender
Gastrede: Leslie Manasseh, TUC-Präsident aus Großbritannien

Anschließend bis 20:00 Uhr: Maifest mit Infomarkt in der Straße des 17. Juni
vorwärts Liederfreunde • Goodies & Brains • La Vie • Mister Twist
sowie Party-Show-Band Biba & die Butzemänner und DJ Dirk Wöhler

11:00 bis 19:00 Uhr: Kinder- und Familienfest
BSR-Spiele, Musik, Essen, Trinken, Hüpfburgen

Zur Website

Der Berliner Wassertisch wird wieder an dem Maifest des DGB teilnehmen. Zentrales Thema werden die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA sein. Sie bedrohen die ArbeitsnehmerInnenrechte!* Wir werden für die Europäische Bürgerinitiative StopCETA und StopTTIP sammeln.

Allerdings wird man bei uns auch für das Bürgerbegehren Lichterfelde-Süd unterschreiben können. Gerne kann man bei uns bereits gesammelte Unterschriften (Druckvorlage) abgeben.

*Vgl. unsere Flugblätter vom letzten Maifest: Kurzversion Flyer 1. Mai 2014; Langversion Flyer 1. Mai 2014

 

 

dgb
Standplan pdf

TTIP: Verbände warnen … (Pressemitteilung v. 30.01.2015)

Gemeinsame Pressemitteilung TTIP: Verbände warnen vor Senkung europäischer Standards und sehen Gefahren für den Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kultursektor Berlin, 30.01.2015. Ein Zusammenschluss von Institutionen und Organisationen – darunter die Akademie der Künste, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall und Verdi, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Bund für … weiterlesen

Auch der DGB sagt #No2ISDS

Der Berliner Wassertisch freut sich über das Bekenntnis des DGB gegen die Investitionsschutz-Klausel bei den Freihandelsabkommen und erwartet nun von der mächtigen Gewerkschaft, dass sie sich vehement dagegen zur Wehr setzt!

DGB gegen TTIP-Investitionsschutz
07.07.2014
DGB
Noch bis Ende dieser Woche läuft die öffentliche Online-Konsultation der EU-Kommission über eine Investitionsschutz-Klausel im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Der DGB hat bereits eine Stellungnahme abgegeben – und räumt darin mit einigen Argumenten der Investitionsschutz-Befürworter gründlich auf.

 

Seit vergangenem Jahr verhandeln die Europäische Union und die USA über ein Freihandelsabkommen: die sogenannte Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP. Der DGB hat bereits früh klar gemacht, dass er die öffentliche Kritik an den intransparenten Verhandlungen teilt. Erst kürzlich hatte der DGB gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) „volle Transparenz“ für den TTIP-Prozess angemahnt.

Reiner Hoffmann: Wertekanon der EU darf nicht vom Tisch gefegt werden

Außerdem fordert der DGB, dass TTIP keinesfalls zum Abbau von Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechten führen darf. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann betonte, „dass ein solches Abkommen nicht zu Lasten der Beschäftigten und von Sozial- und Umweltstandards gehen darf“. Die EU baue auf einem Wertekanon auf, der zum Beispiel in der Anerkennung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Ausdruck komme, so Hoffmann. „Dieser Wertekanon darf nicht einfach in Folge eines Handelsabkommens vom Tisch gefegt werden.“

DGB: Investitionsschutz-Kapitel „nicht zu rechtfertigen“

Zu einem besonders umstrittenen Aspekt von TTIP hat die EU-Kommission im März eine öffentliche Online-Konsultation gestartet: Es geht um die Frage, ob das Freihandelsabkommen auch ein Investitionsschutz-Kapitel enthalten soll. Über eine Investitionsschutzklausel könnten Unternehmen vor nicht-staatlichen und nicht-öffentlichen Gerichten auf Schadensersatz klagen, wenn sie durch nationale Gesetze oder Reformen wirtschaftliche Nachteile für sich sehen.

Auch der DGB hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt. Darin räumt der Gewerkschaftsbund mit einigen Argumenten der Investitionsschutz-Befürworter gründlich auf:

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels behaupten, dass ohne eine entsprechende Klausel transatlantische Investitionen gefährdet seien.

Für den DGB ist klar: Rechtsstaaten mit hoch entwickelten Rechtssystemen, wie die EU-Mitgliedstaaten und die USA, brauchen kein Investitionsschutzkapitel. Die Mitgliedstaaten der EU und die USA „schützen Eigentumsrechte umfänglich“, heißt es in der DGB-Stellungnahme. Außerdem zeige das bereits heute vorhandene „hohe Maß an gegenseitigen transatlantischen Direktinvestitionen, dass Investoren sich bereits bislang nicht in ihrer Investitionssicherheit bedroht sehen“. Aus Sicht des DGB ist ein Investitionsschutz-Kapitel in TTIP nicht zu rechtfertigen.

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels behaupten, dass die EU auch mit anderen Staaten keinen Investitionsschutz mehr vereinbaren könne, wenn das Freihandelsabkommen mit den USA kein solches Kapitel enthielte.

Das ist falsch. Der DGB zeigt in seiner Stellungnahme, dass EU-Staaten wie Deutschland durchaus bereits mit anderen Staaten Investitionsschutz vereinbart haben, obwohl es eine entsprechende Vereinbarung mit den USA noch nicht gibt. Außerdem hat mit Australien eine andere Industrienation in ihrem Freihandelsabkommen mit den USA Investitionsschutz bereits ausgeschlossen.

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels argumentieren, man könne die Verhandlungen über ein Investitionsschutz-Kapitel in TTIP nutzen, um das internationale Investitionsschutzrecht zu reformieren.

Der DGB sieht das in seiner Stellungnahme grundsätzlich anders: „Eine notwendige Reform darf nicht nur im Rahmen eines Abkommens stattfinden, sonder muss grundsätzlich für alle bestehenden und zukünftigen Abkommen angegangen werden.“

 


Stellungnahme des DGB zum TTIP-Investitionsschutz-Kapitel (PDF, 92 kB) Stellungnahme des DGB zum TTIP-Investitionsschutz-Kapitel im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission

Ankündigung der EU-Kommission zu den Konsultationen (deutsch)

Direkter Link zur öffentlichen Online-Konsultation (noch bis 13.07.2014 zugänglich)

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