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Trotz Klimakrise! Bundesrat stimmt für die Förderung der Fracking-Gas-Infrastruktur

Stand: 16. Juni 2019

Bundesrat Kompakt
7. Juni 2019

„Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Gasnetzzugang verbessern

Danach sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. 90 Prozent der Kosten trägt der Netzbetreiber, 10 Prozent der Anschlussnehmer. Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen.

Verkündung und Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll einen Tag darauf in Kraft treten.

Erdgas von zentraler Bedeutung für Energiemix

In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland darstellt. Die Bedeutung werde mittelfristig noch weiter zunehmen – auch wegen des Rückgangs deutscher Erdgasproduktion und der Gewinnung in den benachbarten Niederlanden. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die LNG-Verordnung auf den Weg gebracht hat. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.

Speicherinfrastruktur sichern

Von besonderer Bedeutung für die Versorgung sind auch Gasspeicher, betont der Bundesrat. Er fordert daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur zu ergreifen. Um der erhöhten Kapazitätsnachfrage gerecht zu werden, müsse der Ausbau des Gasnetzes im Netzentwicklungsplan sichergestellt werden.“ Zum Beitrag

Materialien u.a.:

Beschlussdrucksache: Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland (PDF, 93KB, nicht barrierefrei)

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland zum Beratungsvorgang (DRS 138/19)

Drucksachen

20.06.2019

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

vom 13.06.2019 (BGBl. I S. 786), ändert 2 Titel, davon nach Filterung:

Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
(17 geänderte Vorschriften)

Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
(1 geänderte Vorschriften)

Wie haben die einzelnen Länder abgestimmt?

Das erfährt man hier

Trigger: Das Land Berlin hat der LNG-Verordnung NICHT zugestimmt!!! Eine Ablehnung wäre uns lieber gewesen, aber immerhin hat sich Berlin enthalten, was einer Ablehnung gleich kommt…..

Reaktionen

 


Der BUND lehnt den Import von Flüssiggas entschieden ab

7. Juni 2019

Heute hat der Bundesrat der „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland“ grünes Licht gegeben. Damit hat er mitten in der Klimakrise dem Aufbau einer neuen fossilen Infrastruktur in Deutschland zugestimmt: dem Bau von Terminals für verflüssigtes Gas (LNG). Der BUND lehnt dies entschieden ab!

„Der Aufbau dieser Terminals widerspricht den Zielen des Klimaschutzes und ist energiewirtschaftlich unsinnig. Investitionen sollten im Jahr 2019 nicht in neue fossile Infrastruktur, sondern in Anlagen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung, in Power-to-Gas-Technologien und energieeffiziente Gebäude fließen“, so BUND-Klimaschutzexpertin Ann-Kathrin Schneider.

Derzeit ist der Bau von LNG-Terminals für die Anlandung und Speicherung von Flüssiggas in Hafenstädten in Norddeutschland geplant. Als mögliche Standorte werden Brunsbüttel, Stade, Wilhelmshaven sowie Rostock in Betracht gezogen. Neben einem Schiffsanleger sollen Lagertanks, Verdampfungsanlagen und ein Anschluss an das Erdgasnetz entstehen.

Die Investitionssummen sind erheblich und bewegen sich zwischen 450 und 850 Millionen Euro pro LNG-Terminal. Zahlen sollen dafür letztlich die Verbraucher*innen: Denn den Netzbetreibern wir mit der Verordnung ermöglicht, die Baukosten teilweise auf die Stromkund*innen abzuwälzen.

Schmutziges Fracking-Gas aus den USA

Hinzu kommt, dass das verflüssigte Gas auch aus den USA kommen soll. Dort wird es mittels des besonders gefährlichen Frackings gefördert. Zwar ist jede Form der Erdgasgewinnung mit Methan-Emissionen verbunden. Beim Fracking ist dieser „Methanschlupf“ jedoch besonders hoch, es entweicht also besonders viel Methan in die Atmosphäre, so dass das klimaschädigende Potenzial von Fracking etwa das Niveau von Erdöl erreicht.

„Es ist skandalös, dass sich die Bundesländer in Zeiten, wo alle erkannt haben, welche Zerstörung die Klimakrise mit sich bringt, für den Bau von fossiler Infrastruktur entscheiden. Der Bau von Häfen für den Import von gefracktem Gas wird die Klimakrise weiter anheizen. Wir brauchen stattdessen Gesetze, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien fördern“, so Ann-Kathrin Schneider.

Zur Pressemitteilung

Bundesrat opfert das Klima für Import von Fracking-Gas und Verbraucher müssen die Kosten tragen

Bundesrat beschließt, dass Verbraucher Kosten der Anschlussleitung von LNG-Terminals tragen müssen – Geplante LNG-Terminals dienen Import von Fracking-Gas aus den USA – Deutschlands Klimaziele werden für politischen Kuhhandel mit der Regierung Trump geopfert

Berlin, 7.6.2019: Der Bundesrat hat am heutigen Freitag, den 7. Juni, neue Rahmenbedingungen für den Aufbau von Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas (liquefied natural gas, LNG) in Deutschland verabschiedet. Die Betreiber von LNG-Anlagen müssen Anschlussleitungen zum Gasnetz damit nicht mehr selbst bezahlen. Stattdessen werden nun die Gaskunden über die Netzentgelte zur Kasse gebeten. Dies soll die LNG-Terminals für Investoren wirtschaftlich attraktiver machen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt den Bau von LNG-Terminals für Fracking-Gas ab und verurteilt den Beschluss des Bundesrates als klima- und verbraucherfeindlich.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Import von Flüssig-Gas nach Europa ergibt weder wirtschaftlich noch klimapolitisch Sinn. Es handelt sich dabei um einen klassischen Kuhhandel mit der Regierung Trump in Washington. Als Gegenleistung für den Import des klimaschädlichen Fracking-Gases sollen Strafzölle für deutsche Autos vermieden werden. Die Bundesregierung wirft dafür ihre eigenen Klimaziele über Bord, indem sie auf zusätzliche fossile Energien setzt. Die monatelangen Proteste der jungen Menschen für mehr Klimaschutz werden damit ignoriert.“

Die Kosten für den Anschluss der drei geplanten LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Stade und Brunsbüttel belaufen sich auf circa 120 Millionen Euro. Diese Summe können sich die Investoren nun sparen. Das geplante Terminal in Brunsbüttel möchte das Land Schleswig-Holstein zusätzlich noch mit 50 Millionen Euro direkt fördern.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Bundesregierung und Länder spielen verkehrte Welt: Statt umweltschädliche Subventionen abzubauen, werden schamlos neue Subventionen für fossile Energien eingeführt. Zahlen müssen Verbraucher und Steuerzahler, freuen können sich die Investoren. Die Politik legt uns hier ein Kuckucksei ins Nest, mit dem das Erreichen der Klimaziele zukünftig noch schwerer wird. Wir werden notfalls juristische Schritte einleiten, um diesen Unsinn zu verhindern.“

Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel, dessen Planungen am weitesten fortgeschritten sind, ist gemäß eines kürzlich von der DUH veröffentlichten Rechtsgutachtens an diesem Standort nicht genehmigungsfähig. Laut Planungen soll die Anlage zwischen Atomanlagen, Wohngebiet und Chemiepark als weiterer Störfallbetrieb angesiedelt werden. Dies ist aus Sicherheitsgründen rechtlich ausgeschlossen. Damit ist auch die geplante Anschlussleitung hinfällig.

Dem Protest der DUH haben sich in den vergangenen Wochen knapp 100.000 Menschen angeschlossen, die die Petition „#NoFracking: Keine neuen Terminals für Klimakiller-Gas!“ unterschrieben haben. Die Petition hat die DUH gemeinsam mit den Schülern Lilli und Gustav, die sich bei Fridays for Future in Hamburg engagieren, initiiert. Die Unterschriften hat DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner zusammen mit Gustav vor der Bundesratssitzung am heutigen Freitag an Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein sowie amtierender Bundesratspräsident, übergeben.

Hintergrund:

Als LNG (liquefied natural gas) wird Erdgas bezeichnet, das durch Temperaturabsenkung verflüssigt wird und somit als Flüssiggut in speziellen Transportbehältern transportiert und gelagert werden kann.
LNG-Terminals sind Umschlagplätze für verflüssigtes Erdgas. Hier wird das LNG aus Schiffen in Tanks gepumpt und weiterverteilt. Auch eine Einspeisung ins Gasnetz, dann wieder in gasförmigem Zustand, ist möglich, wenn die entsprechenden Anschlussleitungen für das Gasnetz gebaut werden.

Links: […]

Zur Pressemitteilung

Außerdem: „Stoppt den Import von dreckigem Fracking-Gas!

 

„Fracking ist das Gegenteil von Klimaschutz!“ Der Berliner Wassertisch lehnt Fracking ab und kritisiert die Bundesratsentscheidung.

Zur Erinnerung: Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundesrates anlässlich der Abstimmung über LNG-Infrastruktur

Christfried Lenz (BürgerEnergieAltmark): Niederschmetternd für Klimaschutz und Grüne Glaubwürdigkeit: Bundesrat befürwortet LNG-Infrastruktur. In: PV-Magazin, 11. Juni 2019.


Hubertus Zdebel (LINKE): Bundesrat setzt durch LNG-Förderung fatales Signal für Fracking-Gas und gegen Klimaschutz
(7. Juni 2019) „Mit seiner heutigen Entscheidung für die ‚Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland‘ hat der Bundesrat ein fatales Signal gesetzt. Statt auf Klimaschutz und erneuerbare Energien zu setzen, hat sich der Bundesrat für den Import von dreckigem Fracking-Gas aus den USA und einen extrem klimaschädlichen fossilen Energieträger ausgesprochen,“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (LINKE), Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss.

„Wenig überraschend war, dass es wieder einmal der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies war, der versuchte, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen und die Subventionierung von LNG-Terminals sogar als Beitrag zur Energiewende zu verkaufen. Bereits in seiner Amtszeit als niedersächsischer Wirtschaftsminister hatte er die Interessen der Gaskonzerne vertreten und sich massiv für das Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung eingesetzt, mit dem Fracking in Tight-Gas-Reservoirs gesetzlich erlaubt wurde.

Keine zwei Wochen nach der Europawahl, bei der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Klimaschutz vollmundig zum bestimmenden Thema gemacht haben, ist die Partei der Klimaschutzbewegung in den Rücken gefallen. Gibt es unterschiedliche Ansichten über ein Gesetzesvorhaben in einer Landesregierung, enthält sich diese grundsätzlich im Bundesrat. Hätten sich alle Länder mit GRÜNER Regierungsbeteiligung enthalten, wäre die erforderliche Mehrheit für die LNG-Verordnung nicht zustande gekommen. Stattdessen verkündete Schleswig-Holstein in der Bundesratssitzung sogar, dass das Bundesland, in dem die GRÜNEN mitregieren, die Verordnung begrüßt. Von Klimaschutz reden und die Subventionierung von klimaschädlichen Projekten ermöglichen, scheint die neue Devise von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sein.“

Zur Pressemitteilung

Medien:

Michael Bauchmüller, Brunsbüttel: Geopolitik trifft Atommüll. In: SZ, 14.06.2019

„Damit Donald Trump Ruhe gibt, sollen auch in Deutschland Terminals für Flüssiggas entstehen. In Brunsbüttel allerdings in einem Risiko-Gebiet.“

JEFTA im EU-Parlament. Wie haben die Abgeordneten aus Deutschland abgestimmt?

„Wer nicht gegen JEFTA gestimmt hat, der ist für uns nicht wählbar“ – Ein erster Wahlprüfstein „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ für die EU-Wahl 2019: So stimmten die deutschen Europaabgeordneten am 12. Dezember 2018 zu JEFTA

Berlin, 14. Dezember 2018 [aktualisiert: 18. Dezember]

„Sozialdemokraten“ – Keine Wahlempfehlung für die Europawahl 2019

20 „Sozialdemokraten“ stimmten zunächst für das un-sozialdemokratische Abkommen: Udo Bullmann, Knut Fleckenstein, Evelyne Gebhardt, Jens Geier, Iris Hoffmann, Petra Kammerervert, Constanze Krehl, Bernd Lange, Arne Lietz, Susanne Melior, Norbert Neuser, Gabriele Pruess, Ulrike Rodust, Peter Simon, Birgit Sippel, Jakob von Weizsäcker, Martina Werner, Kerstin Westphal, Tiemo Wölken. Auch Sylvia Yvonne Kaufmann (Berlin), deren Büro unser Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! am 7.11. besucht hatte, um sie über die Gefahren für die öffentliche Wasserversorgung durch JEFTA zu informieren, hat für das Abkommen gestimmt. Nur fünf SPD-Abgeordnete – Ertug Ismail, Michael Detjen, Dietmar Köster, Maria Noichl und Joachim Schuster sprachen sich gegen das Abkommen aus. Arndt Kohn enthielt sich. Tiemo Wölken korrigierte sein Votum zu einer Enthaltung, da er fand, „dass Japan nicht klar genug gemacht hat, dass die ILO Kernarbeitsnormen ratifiziert werden.“ Jo Leinen fehlte. Das ist insgesamt sehr niederschmetternd. Als Spitzenkandidatin für die Europawahl 2019 hat die SPD Katharina Barley gewählt, die im Bundestag für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt hat. Die Sozialdemokraten sind unter den Aspekten  „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ – wie auch CDU, CSU, FDP – für uns nicht wählbar.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – gespaltene Fraktion

Erschreckt hat uns, dass von den 11 GRÜNEN nur 6 gegen ein so un-grünes Abkommen wie JEFTA stimmten. Da hätten wir Einstimmigkeit erwartet. Reinhard Bütikhofer hat nach eigener Aussage „eine Ja-Stimme erwogen“ und sich dann lediglich aus „Loyalität gegenüber“ seiner Fraktion enthalten. Michael Cramer und Helga Trübel enthielten sich ebenfalls. Rebecca Harms und Maria Heubuch fehlten bei der Abstimmung. Gegen JEFTA stimmten Romeo Franz, Sven Giegold, Martin Häusling, Ska Keller, Barbara Lochbihler, Terry Reintke

Die ersten 10 Kandidaten der am 11. November gewählten EUROPALISTE von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind: Platz 1. Ska Keller, 2. Sven Giegold, 3. Terry Reintke, 4. Reinhard Bütikofer, 5. Hannah Neumann, 6. Martin Haeusling, 7. Anna Cavazzini, 8. Erik Marquardt, 9. Katrin Langensiepen, 10. Romeo Franz

Von den Abgeordneten, die sich enthalten (bzw. gefehlt) haben, findet sich also glücklicherweise nur noch Reinhard Bütikofer auf den ersten 10 Plätzen. [Bütikofer wird bei Lobbypedia als Mitglied des Transatlantic Policy Network aufgeführt, das sich z.B. für TTIP eingesetzt hat. Auch einsehbar hier] Die Liste ist ansonsten unter den Aspekten „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ vielversprechend.

Piratenpartei – hoffentlich dabei

Julia Reda, die ebenfalls gegen JEFTA gestimmt hat, tritt bei der Europawahl 2019 nicht an. Zum Spitzenkandidaten der Piratenpartei wurde der promovierte Jurist Dr. Patrick Breyer gewählt, ein seit langem aktiver Kritiker der neuen Generation von Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA und JEFTA. Unter den Gesichtspunkten „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ definitiv eine Wahlempfehlung.

DIE LINKE – alles im grünen Bereich

Bei den LINKEN fehlten Martina Michels und Gabriele Zimmer. Alle anderen sprachen sich gegen JEFTA aus: Stefan Eck, Cornelia Ernst, Thomas Händel, Sabine Lösing, Martin Schirdewan und Helmut Scholz. Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt erst 2019. Der Bundesausschuss der LINKEN hat jedoch bereits Martin Schirdewan als einen Spitzenkandidaten für die Europawahl nominiert. Mit einem Kreuz bei DER LINKEN wird man bei der EU-Wahl 2019 unter den Gesichtspunkten „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ mit beinahe hundertprozentiger Sicherheit ebenfalls richtig liegen.

* Die Grafik wurde dankenswerterweise erstellt vom Netzwerk Gerechter Welthandel

Das Netzwerk Gerechter Welthandel hat einen Blogbeitrag zu der Abstimmung verfasst:

(13.12.2018, Berlin) „Gestern wurde das EU-Japan-Abkommen JEFTA im EU-Parlament ratifiziert. Trotz der zivilgesellschaftlichen Proteste wurde das Abkommen mit einer Mehrheit von 474 zu 152 Stimmen angenommen (bei 40 Enthaltungen). Insbesondere die sozialdemokratische Fraktion war gespalten: Während beispielsweise alle 5 österreichischen sozialdemokratischen Abgeordneten gegen JEFTA stimmten, gab es unter den 27 deutschen Sozialdemokrat/innen nur 5 „Nein“-Stimmen.

Da JEFTA keinen Investitionsschutz für Konzerne enthält, kann es ohne weitere Ratifizierung in den EU-Mitgliedsstaaten vollständig in Kraft treten. Dies soll bereits am 1. Februar 2019 passieren. JEFTA ist das bislang größte Handelsabkommen, das die EU abschließend verhandelt hat. Die beiden Wirtschaftsräume umfassen mehr als 600 Millionen Menschen und rund ein Drittel des globalen Bruttoinlandsproduktes. Bereits Anfang November hattten wir alle deutschen EU-Abgeordneten in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, JEFTA sorgfältig zu prüfen und nicht zu ratifizieren, solange die zahlreichen Probleme für Nachhaltigkeit, bäuerliche Landwirtschaft und Demokratie nicht behoben sind. Über 1700 Personen haben sich an unserer Email-Aktion beteiligt und den Offenen Brief an ihre/n Europaabgeordnete/n gesendet.

Unsere Pressemitteilung zur Abstimmung im EU-Parlament, 11.12.2018: EU-Japan-Handelsabkommen (JEFTA) nicht ratifizieren!

Einen Rückblick auf unsere Kampagne sowie weiterführenden Informationen zu JEFTA gibt es unter https://www.gerechter-welthandel.org/jefta-im-europarlament-stoppen/

Tweet des Tages 9. Februar 2017

Neue Studie von Thomas Fritz:
CETA und TTIP an Rhein und Ruhr

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(31.08.2016) Was droht Nordrhein-Westfalen und seinen Kommunen durch die transatlantischen Handelsabkommen? Pünktlich zur Volksinitiative in NRW gegen TTIP und CETA veröffentlicht die Delegation DIE LINKE. im Europaparlament eine Studie des Handelsexperten Thomas Fritz zum Download.

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TiSA bedroht uns wie TTIP

Pressemitteilung Europaabgeordnete Helmut Scholz, Martina Michels und Thomas Händel (DIE LINKE.)

linke_eu

TiSA bedroht uns wie TTIP

Abgeordnete der Delegation DIE LINKE. im EP kommentieren die Annahme der Empfehlung des Europaparlaments zu den noch laufenden Verhandlungen um das internationale Dienstleistungsabkommen TiSA. Das Europaparlament beschloss heute seine Position mit breiter Mehrheit der Fraktionen. Die Linksfraktion stimmte gegen die Resolution, nachdem zuvor die meisten der von den Linken gestellten Änderungsanträge abgelehnt worden waren.

tisa„Aus unserer Sicht sollte sich die EU-Kommission aus den TiSA-Verhandlungen zurückziehen,“ betont Helmut Scholz, handelspolitischer Koordinator der Linksfraktion. „Im Plenum konnten wir aber immerhin für unsere Forderung nach Einbau einer Revisionsklausel eine Mehrheit finden, durch die Privatisierungen wieder rückgängig gemacht werden könnten, oder durch die die EU das TiSA-Abkommen nach negativen Erfahrungen auch wieder verlassen könnte. Sehr wichtig war auch der Erfolg unseres Antrages, dass die acht ILO Kernnormen von allen TiSA-Parteien ratifiziert und umgesetzt werden müssen.“

In weiteren Anträgen forderten die Linken unter anderem die Anwendung des Bestimmungslandprinzips bei der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, den Schutz von Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMUs) vor der Konkurrenz multi- und internationaler Großkonzerne, die Einfügung eines Kapitels mit bindenden Bestimmungen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit; sowie Klarstellungen zur Verteidigung der Kompetenzen der Kommunen, so zum Beispiel, dass Flächennutzungsvorschriften nicht als Handelshemmnisse definiert werden sollen. Erfolgreich war der Antrag auf Erhalt des Prinzips der Universaldienste, also gleichwertiger Versorgung auch in entlegeneren Regionen. Alle weiteren eingebrachten Anträge wurden jedoch mit meist sehr knapper Mehrheit im Plenum abgelehnt.

Dazu Helmut Scholz weiter: „In den Kompromissverhandlungen im Handelsausschuss übernahm die Berichterstatterin Viviane Reding zwar eine Reihe unserer Forderungen, die den zivilgesellschaftlichen Unmut und einige der in der Bevölkerung bestehenden Sorgen reflektieren. Doch fanden zu viele wesentliche Anliegen der Kommunen, der Gewerkschaften und der Verbraucherschutzverbände, die wir mit weiteren Anträgen transportierten, keinen Platz im Kompromisstext und auch heute knapp keine Mehrheit.“ So enthält die von der Parlamentsmehrheit angenommene Empfehlung an die EU-Kommission nicht die Forderung, nur jene Dienstleistungen zu liberalisieren, die ausdrücklich benannt werden (Positivliste), sondern lässt das umgekehrte Verfahren weiter zu, nach dem alles dem Markt unterworfen wird, was nicht ausdrücklich ausgenommen ist (Negativliste).

Angenommen wurde hingegen mit 345 zu 343 Stimmen die Forderung an die Kommission nach Ablehnung der Ratchet- und Stillstandsklauseln für Marktzugang und Inländerbehandlung von Unternehmen. Durch diese heute im Text des Abkommens enthaltenen Klauseln, würde der bei Vertragsabschluss bestehende Liberalisierungsstand für ganze Sektoren als Minimum festgeschrieben werden und die spätere Rücknahme einer Liberalisierung verbieten. „In manchen Punkten konnten wir so die Expertise der meinungsgebenden Fachausschüsse des Europaparlaments wieder einbringen, darunter des Entwicklungs-, des Regional- und des Beschäftigungsausschusses, die die aus Sicht ihrer jeweiligen Fachbereiche notwendigen Schutzmaßnahmen jedoch leider meist vergeblich empfahlen.“, bedauert Scholz.

„Ich bezweifle, dass diese Resolution eine Veränderung der Verhandlungsführung der EU-Kommission in den TiSA-Verhandlungen bewirken wird, zumal Handelskommissarin Malmström in der Debatte noch einmal ihr Festhalten am vom Rat erteilten Mandat bekräftigte. Das bestärkt meine Sorge, dass die berechtigten Bedenken der Gesellschaften letztlich und einmal mehr den Profitinteressen einiger weniger Unternehmen werden weichen müssen – die Gründe weshalb wir TTIP und CETA ablehnen, sind im Wesentlichen auch die Gründe, weshalb wir TiSA ablehnen: Wirklich fairer Handel ist unter solchen Bedingungen nicht möglich.“

Martina Michels, Mitglied des Ausschusses für Regionale Entwicklung (REGI), ergänzt: „Gerade auch aus regionalpolitischer Sicht wäre die Revisionsklausel wichtig, sie steht aber noch nicht im Vertragsentwurf drin. Im Entwurf stehen dafür Sperr- und Stillhalteklauseln. Damit würde die Organisation und die Re-Kommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen durch TiSA weiter erschwert, denn sie sollen ja Liberalisierungsschritte unumkehrbar machen. Der richtige Verweis in der Resolution, dass die europäischen, nationalen und kommunalen Behörden weiterhin uneingeschränkte Rechtsetzungs- und Durchführungsmöglichkeit betreffs öffentlicher Dienstleistungen behalten sollen, wäre damit de facto nutzlos. Dass es eine knappe Mehrheit für einen Antrag gegen solche Klauseln gab, ist umso erfreulicher.

Jetzt wir müssen der EU-Kommission genau auf die Finger beziehungsweise den Vertragstext sehen, und darauf bestehen, dass der Entwurf geändert wird. Als Kultur- und Medienpolitikerin hatte ich außerdem gefordert, klarzustellen, dass digitale Dienste nicht von vornherein als markttaugliche Güter angesehen werden, sondern entsprechend des ursprünglichen Kontextes ihrer analogen Vorläufer eingestuft werden sollten. Hierfür hatten die Liberalisierungsbefürworter kein Ohr.“

Thomas Händel, Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales (EMPL) betont aus arbeitsrechtlicher Perspektive: „Die nun angenommene Stellungnahme des Europaparlaments erscheint auf den ersten Blick nicht durch und durch schlecht. Viele Forderungen wurden aufgenommen, erfolgreich wurde auch die Ratifizierung und Implementierung der ILO Kernarbeitsnormen verankert und eine Revisionsklausel aufgenommen. Doch sind die vermeintlich guten Dinge nicht mehr als erhobene Zeigefinger, nicht selten verklausuliert in unverbindlichen Formulierungen. Wer schon einmal Verträge verhandelt hat weiß, dass Regeln nur dann einen Sinn ergeben, wenn sie verbindlich und sanktionierbar sind.

Der EMPL-Ausschuss empfahl eine Verankerung verbindlicher Mindeststandards und besonders deren Einklagbarkeit, der Bericht reflektiert dies nicht. Das Erreichte ist zu wenig, unsere Erfahrung lehrt uns, was von Beteuerungen und Absichtserklärungen zu halten ist. Sinnbildlich dafür steht die Ablehnung eines Antrages, der die Kommission auf eine Einhaltungen der Grundlinien dieses Berichtes in den bevorstehenden Verhandlungen verpflichten wollte. Wir stehen TiSA solange ablehnend gegenüber, wie Kommission und Verhandlungsteam nicht glaubwürdig darlegen können, dass Standards eingehalten und sozialer Fortschritt erreicht werden.“

Zur Pressemitteilung

 

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Büro Helmut Scholz
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Bundesregierung muss Gesundheitsgefahren aufklären, statt Fracking zu erlauben

 

DIE LINKE

 

DIE LINKE stellt Fragenkatalog zu Gesundheitsgefahren der Erdgasförderung

 

(25.09.2015) „Anscheinend will die CDU-SPD-Bundesregierung das Fracking-Erlaubnisgesetz abstimmen, noch bevor weitere Ergebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie- und Lymphom-Werten in Fracking-Regionen vorliegen. Angesichts der möglichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen vor Ort ist das verantwortungslos. DIE LINKE setzt sich weiterhin für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ein! Wir haben daher eine 30 Fragen umfassende Anfrage zu Gesundheitsrisiken durch Fracking, zur Krebsgefahr bei der Erdgasförderung, zur Prävention von Gesundheitsgefahren und zur Durchsetzung des Verursacherprinzips bei entstandenen Schäden an die Bundesregierung gestellt“, erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages der Partei DIE LINKE und Obmann im Bundesausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

 

Bereits zwei Auswertungen des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen haben in der niedersächsischen Erdgasförder- und Fracking-Region bei Bothel und Rotenburg besorgniserregend hohe Krebsraten ans Tageslicht gebracht. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen bei der Erdgasförderung und bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers, weshalb ein Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Erdgasförderung, insbesondere beim Fracking, von Anwohnern und Bürgerinitiativen vermutet wird. Zdebel fordert daher: „In der aktuellen Diskussion um das Fracking-Erlaubnisgesetz hat die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken bisher unbeachtet gelassen. Die Gesundheitsgefahren erfordern aber eine deutlich stärkere Aufklärung. Daher stellt sich auch in Deutschland akut die Frage nach einer besseren Prävention von Risiken und Gefahren der Erdgasförderung und insbesondere der Fracking-Technologie.“

 

Link zur Kleinen Anfrage: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/060/1806024.pdf

Frackingverbot in NRW – eine Nebelkerze?

DIE LINKE DIE LINKE

Entscheidung der NRW-Landesregierung zu Fracking ist schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD

 

(24.09.2015) „Die NRW-Landesregierung um SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat offensichtlich jede Hoffnung auf eine konsequente Haltung der SPD-Bundesminister und der Abgeordneten der Großen Koalition im Bund verloren. Statt auf eine Ablehnung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu setzen, sieht sie sich nun gezwungen, Fracking im NRW-Landesentwicklungsplan auszuschließen. Doch auch bei diesem Vorstoß ist unklar, ob er mit der nötigen Konsequenz erfolgt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags zur aktuellen Entscheidung der SPD-Grünen Landesregierung in NRW.

Zdebel weiter: „Ohne Not hätte Hannelore Kraft die Entscheidung der NRW-Landesregierung nicht herbeigeführt. Sie hat gesehen, dass ihre Felle davon schwimmen und erkannt, dass sie ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung in NRW, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen, ohne einen landespolitischen Alleingang nicht erfüllen kann. Die Maßnahme der Ministerpräsidentin ist eine schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD. Vom Umfallen der Bundes-SPD und ihrer Zustimmung zum von der Bundesregierung eingebrachten Fracking-Erlaubnisgesetz in den nächsten Tagen kann daher ausgegangen werden. Der SPD ist die Gemeinsamkeit mit der CDU/ CSU offensichtlich wichtiger als der Schutz der Bevölkerung vor dem gefährlichen Gasbohren.

Das Vorgehen der Landesregierung wirft allerdings auch Fragen nach der Reichweite der Entscheidung auf. Sollten Probebohrungen erlaubt sein, wäre das der erste Einstieg in die Anwendung der Fracking-Technik in NRW. Ich fordere die Landesregierung auf, zu erklären, ob Fracking durch die Hintertür einer angeblich wissenschaftlichen Erforschung der Weg geebnet werden soll.

Zudem kann der Vorstoß der Landesregierung Fracking nicht sicher ausschließen. Wechselt die Landesregierung, kann der Landesentwicklungsplan schnell geändert werden und der Weg für Fracking damit frei gemacht werden. Der notwendige Schutz der Bevölkerung und der Umwelt kann nur durch ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz zu verankern ist, durchgesetzt werden. Dafür wird sich DIE LINKE weiter einsetzen.“

Die PM als pdf

Hier nocHand Stop-frackingh einmal der Offene Brief an Merkel, Hendricks, Gabriel und die Bundestagsabgeordneten vom Netzwerk Gegen-Gasbohren
vom 6. September 2015

Linksfraktion fordert Privatisierungsbremse – Ohne Volksentscheid kein Verkauf öffentlichen Eigentums mehr

Sehr gut!!!

Bundespresseportal

Linksfraktion fordert Privatisierungsbremse – Ohne Volksentscheid kein Verkauf öffentlichen Eigentums mehr
19.6.2014

Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag fordert,

    dass die Privatisierung öffentlicher Unternehmen nur noch möglich sein soll, wenn die Mehrheit der Bevölkerung in einem Volksentscheid zustimmt.

Einen entsprechenden Antrag für eine „Privatisierungsbremse“ wird die Fraktion bei der nächsten Sitzung am kommenden Mittwoch, 25. Juni, in den Landtag einbringen.

zum Artikel…

 

Bundestag: Drucksache 18/1679 TiSA

Kleine Anfrage der LINKSFRAKTION im Bundestag:

Inhalte und Zielsetzungen des plurilateralen Dienstleistungsabkommens TiSA

TTIP gefährdet kommunale Spielräume

Der kommunalpolitische Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATENPARTEI zum TTIP wurde einstimmig im Oldenburger Rat verabschiedet!

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Antrag vom: 07.05.2014

An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 26.05.14 den Tagesordnungspunkt

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

zu behandeln.

Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), solange nicht zuzustimmen bis gesichert  ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können.

2. Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.

3. Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden.
Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art 14. formuliert.  Die Kontrolle  staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.

4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Rat der Stadt  fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden.

Begründung:
Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA offiziell über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP. Insbesondere durch eine Angleichung von Normen und Standards soll der größte Handelsraum der Welt entstehen. Auf den Verhandlungstisch kommt alles: Finanzmarktregeln, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und vieles mehr. Ganz grundsätzlich zielt das Abkommen darauf ab, durch Investitionsschutzbestimmungen die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Parlamente einzuschränken.
Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“
Streitfälle sollen nicht vor den Gerichten der souveränen Staaten sondern von demokratisch nicht legitimierten Schiedsgerichten entschieden werden. Die konkreten Inhalte der Verhandlungen werden geheim gehalten.
In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

Der Deutsche Städtetag hat darauf hingewiesen:

Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.

Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“
(Trade in Services Agreement – TiSA), welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll.

Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind.

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht-liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen. (Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages auf seiner 209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)

Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender

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Mitgemacht haben:
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