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Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft: Düngeverordnung: Verschlechterung der Gewässer vermeiden!

AöW e.V.AöW-Pressemitteilung Nr. 5/2016

07.12.2016

Düngeverordnung: Verschlechterung der Gewässer vermeiden!

Berlin. Die Zeit drängt, wenn der Zustand der Gewässer in Deutschland ernsthaft verbessert werden soll. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert deshalb dringend die Verabschiedung der geplanten Änderung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung mit strengen Vorgaben für die landwirtschaftliche Praxis. Es darf nicht nur um das Klageverfahren der EU gegen Deutschland gehen. Die Gewässer müssen zu ihrem Schutz entschieden vor zu vielen Nitrat- und Nährstoffeinträgen geschützt werden. weiterlesen

Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung

Gülle

Foto: Uschi Dreiucker | pixelio.de

Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)

Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.

Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.

Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.

Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.

Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05

Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de

Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de

Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de

 

Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung

BDEW Pressemitteilung
14.07.2015

BDEW zum Thema Wasserqualität in Deutschland
Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung

Logo BDEWAuch bei Arzneimittel-Rückständen Verursacher- und Vorsorgeprinzip stärken / Wasserwirtschaft lehnt Breitbandkabel-Ausbau in Abwasserkanälen ab

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält auch den neuen Entwurf der Dünge-Verordnung und den Entwurf für ein Dünge-Gesetz für ungeeignet, das Problem der Nitratbelastungen wirksam zu reduzieren. Zugleich kritisiert der Verband die erhebliche Verzögerung bei der Umsetzung der Novelle. „Trotz der intensiven Diskussionen und trotz des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erleben wir eine seit Monaten andauernde politische Blockade“, sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute in Berlin.

zur Pressemitteilung…

 

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 79/15 | 22. JUNI 2015NABU

Umwelt /Flüsse/EU

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

Tschimpke: Jetzt die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser stellen 

Berlin – Am heutigen Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Wasserrahmenrichtlinie. Mit den Programmen wird der Grundstein für die Gewässerbewirtschaftung für die nächsten sechs Jahre gelegt. Das ursprüngliche Ziel eines guten Gewässer- und Grundwasserzustands bis 2015 wurde weit verfehlt. NABU-Präsident Olaf Tschimpke appellierte an Politik und Verwaltung, eine ambitioniertere Bewirtschaftungsplanung vorzunehmen: „In vielen Flussgebieten erreichen nicht mal zehn Prozent der Gewässer die EU-Umweltziele. Die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser müssen jetzt dringend gestellt werden.“

Die EU-Kommission stellte bereits in einer Analyse fest, dass der bisherige Ansatz, sich ausgehend von einem ungenügenden Status Quo lediglich in die richtige Richtung zu bewegen, eindeutig nicht ausreicht, um die Umweltziele zu erreichen. So ist es nicht überraschend, dass das schon für das Jahr 2015 anvisierte Ziel eines guten Zustandes der Gewässer und des Grundwassers in der Bundesrepublik nahezu flächendeckend verfehlt wird. Aus NABU-Sicht müssen die vorgelegten Maßnahmenprogramme zügig nachbearbeitet werden, um grundlegende Verbesserungen beim Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Der NABU behält sich vor, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen, wenn die Programme nicht deutlich verbessert würden. Dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führen. Die Probleme seien bekannt, nun gehe es darum, diese auch wirklich anzugehen.

„Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, Altlasten und Gewässerverbau erfordern konsequentes Handeln und eine Verbindlichkeit in der Maßnahmenumsetzung. Beispielsweise müssen die zuständigen Behörden personell in die Lage versetzt werden, bereits bestehende Auflagen zum Gewässerschutz zu kontrollieren. Außerdem dürfen die vielfach guten Planungen nicht in den Schubladen verstauben, sondern müssen auch in die Tat umgesetzt werden. Auch hier fehlt es an finanziellen Mitteln und ausreichend Personal“, sagte NABU-Gewässerexpertin Julia Mußbach.

Generell ist es notwendig, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stärker als bisher in andere Politikfelder zu integrieren. So müssten hohe Standards zum Gewässerschutz bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung verankert sowie verstärkt Synergien mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und dem naturnahen Hochwasserschutz, beispielsweise bei der Renaturierung von Auen, genutzt werden.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament im Herbst 2000 dazu verpflichtet, alle Binnengewässer wie Flüsse und Seen, aber auch Übergangs- und Küstengewässer bis 2015 in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ zu versetzen. Gut 80 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche verfehlten dieses Ziel laut einer Studie des Umweltbundesamtes. Der Gradmesser für intakte Gewässer sind die im Wasser lebenden Fische und wirbellosen Kleinlebewesen, Algen und Wasserpflanzen.

Stellungnahme des NABU zum Download:
www.NABU.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html
 

Zwischenbilanz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/wasserrahmenrichtlinie_2012.pdf

Für Rückfragen:

Julia Mußbach, NABU-Gewässerreferentin, Telefon +49 (0)30-284984-1629, E-Mail: Julia.Mussbach@NABU.de

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NABU-Pressestelle

Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper

Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958

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Update: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

UPDATE:
30. Januar 2015:

Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen [DüV-Entw.]
(Stand: 18.12.2014)

Zur Stellungnahme

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
AöW e.V.
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag der AöW (pdf)

Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
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Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel

Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub

ZEIT
14.01.2015

Landwirtschaft. Im Düngewahn
Von Marlies Uken

Das Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub: Deutschland hat ein Stickstoffproblem. Um es zu lösen, schlagen Experten vor, vieles teurer zu machen.

Zum Artikel

Mehr zum Thema hier

Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
AöW e.V.
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag (pdf)

Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
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Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel

Grundwasser gefährdet – Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

Gemeinsame Pressemitteilung von sechs Umweltverbänden vom 23.10.2014

Grundwasser in Deutschland immer weniger als Trinkwasser geeignet. Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

© Uschi Dreiucker pixelio.de

(c) Uschi Dreiucker pixelio

Berlin: Drei Viertel des Trinkwassers in Deutsch­land werden aus Grundwasser gewonnen. Doch dessen Qualität sinkt wegen steigender Nitratbe­lastung aus der intensiven Agrarwirtschaft rapide. Umweltverbände in Deutschland dringen daher in einem Eckpunktepapier auf eine Trendumkehr im Wasserschutz. Mit zehn Forderungen zur aktu­ellen Novelle der Düngeverordnung appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND), Greenpeace, Grüne Liga, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Bundesregierung, die Nitrat- und Phosphatbelastung zu minimieren. [expand title=weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Fortsetzung“]
Die Verbände fordern von Bund und Ländern, Agrarbetrieben mit zu viel Gülle und zu wenig Fläche deutlich zu machen, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Trinkwasser sei das wichtigste Lebensmittel für Menschen und Tiere. Der Schutz des Grundwassers vor Belastungen aus der Agrarindustrie sei daher ein Gebot der Vernunft. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, umgehend einen Verordnungsvorschlag für einen umfassenden Wasserschutz gemäß den EU-Richtlinien vorzulegen.

Hauptinstrument zum Schutz des Wassers ist nach Ansicht der Verbände eine vollständige Input-Output–Bilanz für alle Agrarbetriebe. Mit dieser „Hoftorbilanz“ könnten gezielt Betriebe ermittelt werden, die besonders hohe Überschüsse an Nitrat und Phosphat verursachten. Wer Nährstoffe effizient einsetze, wie viele bäuerlich-ökologische Betriebe, habe dann keine Konsequenzen zu erwarten. Industrialisierte Tierhaltungsbetriebe ohne ausreichend eigene Flächen für die Gülle-Ausbringung müssten zu einem strengeren Umwelt- und Wasserschutz verpflichtet werden, fordern die Umweltverbände. Nötig sei eine bundesweite Datenbank, in der Gülleimporte aus anderen Ländern ebenso erfasst würden wie Nährstofftransporte innerhalb Deutschlands aus Tierfabriken und Biogasanlagen.

Die Verbände verweisen darauf, dass die Überdüngung aus der intensiven Agrarwirtschaft schon heute jährliche Kosten von bis zu 25 Milliarden Euro für die Sicherung sauberen Trinkwassers verursache. Diese externen Kosten der industrialisierten Landwirtschat trügen derzeit nicht die Verursacher, sondern die Verbraucher. Hinzu kämen Millionen Euro an Strafzahlungen an die EU, wenn Bund und Länder weiterhin gegen die europäischen Vorgaben für den Wasserschutz verstoßen sollten.

Die Verbände kritisieren, dass Bund und Länder in den letzten Jahren den Wasserschutz aufgeweicht, Kontrollen gelockert und Bußgelder abgeschafft hätten. Der lückenhafte Wasserschutz habe die Intensivierung der Landwirtschaft vorangetrieben und Agrarindustrielle nach Deutschland gelockt, die nun mit „Mega-Mastanlagen“ massiv zur Überdüngung beitrügen. Aus Tierfabriken gelangten Nährstoffe etwa als Ammoniak über die Luft in die Umwelt, belasteten Anwohner und zerstörten nährstoffarme Lebensräume vieler bedrohter Tier- und Pflanzen, warnen die Verbände. Eine Trendumkehr im Wasserschutz sei somit auch entscheidend für die Lebensqualität in ländlichen Regionen sowie für die Arten- und Lebensraumvielfalt.

Überdüngung aus Agrarfabriken wirke sich zudem zerstörerisch auf die Meere aus. So habe sich in der Ostsee infolge der Nährstoffbelastungen vor allem aus der industrialisierten Landwirtschaft eine Todeszone gebildet und in den letzten 100 Jahren um das Zehnfache auf inzwischen ein Drittel des Meerbodens vergrößert. Da Meeresschutz auf dem Acker beginne, seien strenge Obergrenzen und verbindliche Sperrfristen für die Nährstoffausbringung lange überfällig.[/expand]
Das gemeinsame Eckpunktepapier der Verbände finden Sie zum Download unter www.bund.net/pdf/duengeverordnung_eckpunkte

Pressekontakt: Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Tel.:0175-7263779, E-Mail: reinhild.benning@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net; Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel.: 030-284984-1615, E-Mail: florian.schoene@NABU.de bzw. Iris Barthel, NABU-Pressestelle, Tel.: 030-284984-1952; E-Mail: Presse@NABU.de; Michael Bender, Wasser-Experte der Grünen Liga, Tel.: 030-40393530 ; E-Mail: wasser@grueneliga.de

Berlin sieht der Eutrophierung der Nord- und Ostsee tatenlos zu

VSR-Gewässerschutz e.V.
14.07.2014

Pressemitteilung

Berlin hinkt bei der Novellierung der Düngeverordnung wieder hinterher und sieht der Eutrophierung der Nord- und Ostsee tatenlos zu

Zur Pressemitteilung (pdf).

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